H A U S O R D N U N G

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "H A U S O R D N U N G"

Transkript

1 H A U S O R D N U N G Das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Haus wie auch das Verhältnis zwischen den Mietern und der Genossenschaft setzt voraus, dass alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen und das Eigentum der Genossenschaft, welches den Mietern vertraglich zur Nutzung zur Verfügung steht, pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Deshalb erlässt die Genossenschaft zur Aufrechterhaltung guter Ordnung die nachfolgenden Bestimmungen, zu deren Befolgung die Mieter lt. Nutzungsvertrag verpflichtet sind: Seite 01

2 ORDUNGSBESTIMMUNGEN KLEINE HAUSORDNUNG 1. Die Mieter der Stockwerke haben in wöchentlich abwechselnder Reihenfolge regelmäßig mindestens einmal in der Woche die Treppen, Treppengeländer, Podeste, Treppenhausfenster und Fensterbänke und, soweit vorhanden, Gänge und Laubengänge zu reinigen. Die Pflegemittel müssen den zu reinigenden Materialien entsprechen. 2. Die Mieter des Erdgeschosses haben in wöchentlich abwechselnder Reihenfolge mindestens einmal in der Woche den Hausgang einschließlich der Treppen zum Eingang und zum Hof sowie die Hauseingangsstufen, die Haus- und Hoftür zu reinigen. Die Pflegemittel müssen den zu reinigenden Materialien entsprechen. GROßE HAUSORDNUNG Sämtliche Mietparteien eines Hauses sind verpflichtet, in wöchentlich abwechselnder Reihenfolge die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Mieter bestimmten Räume und sonstigen Anlagen je nach Beschaffenheit sachgerecht zu reinigen: Keller- und Bodentreppe Keller- und Bodengänge Keller- und Bodenfenster (in den gemeinschaftlich genutzten Räumen) Hofbefestigungen und Zugänge zu den Müllboxen Haus-Glockentafel und Briefkastenanlage Bei Schornsteinreinigung Entfernen des Rußes bzw. Reinigen im Bereich der Kamine Fahrstuhl: Boden und Wandspiegel WINTERDIENST Der Winterdienst wird nach der Ortssatzung und der gesondert bestehenden Umlaufkarte ausgeführt. Seite 02

3

4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Teil 2 Namensschilder für die Klingel- und teilweise auch Briefkastenanlagen werden einheitlich von der Genossenschaft auf Kosten der einzelnen Mietparteien angebracht. Das Bekleben der Briefkastenanlage ist nicht gestattet. Kleider- und Wäscheleinenhaken dürfen weder an Fenstern, auf dem Balkon oder im Treppenhaus angebracht werden. Das Auslegen von Vogelfutter ist untersagt, da die Futteraufnahme durch Tauben nachhaltig nicht verwehrt werden kann. Die Haltung von Haustieren ist genehmigungspflichtig. Es ist nicht gestattet, Hunde und Katzen in den Grünanlagen herum laufen zu lassen. Das Spielen von Kindern im Treppenhaus und im Hausflur ist untersagt. Beschädigungen am Haus oder in den Grünanlage sowie das Verschmieren der Hausfassade und der Treppenhauswände muss verhindert werden; die Aufsichtspflicht der Eltern ist hier gefordert. Für Kinder sind Spielflächen eingerichtet. Darüber hinaus sollte die Grünanlage nicht als Spieloder Liegefläche verwendet werden. Fußballspielen ist grundsätzlich in den Höfen untersagt. Die Grünanlage dient als Schmuck des Wohnblocks und den Hausbewohnern zur Erholung und Erbauung. BRANDGEFAHR Das Betreten der Kellerräume, Dachböden und der Tiefgarage mit offenem Feuer bzw. brennenden Zigaretten etc. ist verboten. Es dürfen in Keller- und Bodengängen, in Keller- und Dachbodenabteilen sowie in der Tiefgarage keine leichtentzündlichen oder feuergefährlichen Stoffe wie Papier, Packmaterial, Benzin, Öl o.ä. gelagert werden. Alle behördlichen Vorschriften, insbesondere die über die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen, sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten, auch, wenn sie an dieser Stelle nicht näher aufgeführt sind. SCHIMMELPILZBILDUNG Schimmelpilz kann durch zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum entstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, alle Räume ausreichend und kontinuierlich zu beheizen und regelmäßig durch so genannte Stoßlüftung für ausreichend Frischluft zu sorgen. Möbelstücke an den Außenwänden sollten mindestens 5 cm Abstand zur Wand haben. Heizkörper sollten nicht durch lange Vorhänge verhängt werden. Dauerlüften durch gekippte Fensterflügel verursacht lediglich ein Mehrfaches an Wärmeverlust. Seite 04

5 ELEKTRO-, WASSER- UND ABWASSERLEITUNGEN Wenn an Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen Störungen oder Schäden auftreten, ist der Mieter verpflichtet, für sofortige Abstellung oder Abschaltung zu sorgen. Sofern er hierzu nicht in der Lage ist, hat er unverzüglich die Genossenschaft zu benachrichtigen. Das Verlegen von Elektroleitungen, die Installation von Steckdosen, Schaltern etc. sowie das Anschließen von Beleuchtungskörpern und Elektrogeräten darf nur von einer zugelassenen Elektrofirma durchgeführt werden. Der Mieter darf das Wasser aus der Wasserleitung nur zu seinem eigenen Bedarf entnehmen und nicht an Dritte weitergeben oder für Dritte verbrauchen. Wird Wasser für gewerbliche Zwecke benutzt, so hat nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Genossenschaft der Mieter auf eigene Kosten einen Wasserzähler anzubringen und die erhöhten Be- und Entwässerungskosten nach Maßgabe der Genossenschaft zu entrichten. Die Badeeinrichtung darf nur zu Badezwecken benutzt werden, jedoch nicht zu Bädern, die die Badeeinrichtung beschädigen (Kohlensäure-, Eisen-, Schwefelsäurebad). In die WC-Schüsseln dürfen keine Küchenabfälle oder Hygieneartikel geworfen werden. Verstopfungen wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift werden auf Kosten des Mieters beseitigt. Bei Benutzung von Wasch- und Spülmaschinen sind die Werksvorschriften zu beachten. Diese Geräte dürfen bei Abwesenheit des Mieters nicht genutzt werden. Das Installieren eines Ablufttrockners in der Wohnung, im Keller- oder Bodenabteil ist nicht gestattet. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung entstanden sind, ist Schadensersatz zu leisten. SCHLIEßANLAGE Unsere Wohnanlagen sind/werden mit Schließanlagen für die von der Hausgemeinschaft genutzten Türen ausgestattet. Zu Verlust gegangene Schlüssel müssen unverzüglich der Genossenschaft bekannt gegeben werden. Die Anfertigung zusätzlicher Schlüssel kann nur mit schriftlicher Erlaubnis der Genossenschaft erfolgen.es ist nicht erlaubt, anderen Personen, die nicht zur Familie zählen, Schlüssel zum Gebrauch zu überlassen. KABELFERNSEHEN Für den Fall, dass Störungen im Kabelnetz auftreten sollten, hält die Firma Kabel Deutschland Servicetechniker bereit, die über die Telefon-Nummer erreicht werden können. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kosten eigenverschuldeter, bzw. im Risikobereich des Nutzers liegender Störungen dem betreffenden Mieter in Rechnung gestellt werden. Daher sollten Sie die Servicetechniker von Kabel Deutschland nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie alle anderen Störungsursachen (z.b. Fernsehgerät defekt oder Stromausfall) ausgeschlossen haben. Daher ist es empfehlenswert, bei den Hausbewohnern nachzufragen, ob auch sie einen gestörten Fernsehempfang haben. Seite 05

6 ZUSATZBESTIMMUNG Der Vermieter darf die Hausordnung zum Zwecke ordnungsgemäßer Verwaltung ändern oder ergänzen. ÄNDERUNGEN Ergänzungen Fürth, im August 2013 Bau- und Siedlungsgenossenschaft "V o l k s w o h l" eg. Seite 06

Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten.

Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das

Mehr

Hausordnung ============ Hausgemeinschaft

Hausordnung ============ Hausgemeinschaft Hausordnung ============ Hausgemeinschaft Haus und Wohnung werden nur dann zur Heimstätte, wenn jeder Bewohner sie so behandelt, als stünden sie in seinem Eigentum. Die Bewohner werden deshalb gebeten,

Mehr

Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg H A U S O R D N U N G

Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg H A U S O R D N U N G Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg Ausgabestand 01.08.2005 H A U S O R D N U N G der Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg Ausgabe 2005 - gültig bis auf Widerruf - Sprechzeit:Die 14-18 Uhr e-mail: WG-Radeburg-eG@t-online.de

Mehr

A n l a g e 2. zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12.

A n l a g e 2. zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12. A n l a g e 2 zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12. Dezember 1996-1. Änderung vom 07.10.1998 - - 2. Änderung vom 28.11.2001

Mehr

Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014

Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014 Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014 Das Eigentum der Genossenschaft ist Gemeingut aller Mitglieder. Die sorgfältige Erhaltung

Mehr

HAUSORDNUNG. I. Schutz vor Lärm

HAUSORDNUNG. I. Schutz vor Lärm Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka Tiefengrubener Str. 14 99438 Bad Berka HAUSORDNUNG Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

Mehr

Hausordnung. der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg

Hausordnung. der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg 1. Grundsätze Hausordnung der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg 1.1 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

HAUSORDNUNG. wohnfühlen. einfach.

HAUSORDNUNG. wohnfühlen. einfach. HAUSORDNUNG einfach wohnfühlen www.wbgw.de Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen,

Mehr

Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Es ist deshalb erforderlich:

Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Es ist deshalb erforderlich: Seite 1 von 5 1. Allgemeines Die Hausordnung soll unter den Bewohnern ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufriedenstellende Verhältnisse in den Wohnanlagen sicherstellen. Sie ergänzt die Bestimmungen

Mehr

Hausordnung. 1.Ruhestörung. 2.AbstellenvonGegenständenundReinigenvonTextilien

Hausordnung. 1.Ruhestörung. 2.AbstellenvonGegenständenundReinigenvonTextilien Hausordnung Ein schönes, gesundes und wohnliches Heim bedeutet Lebensqualität. Das Wohnen wird aber erst dann angenehm, wenn alle Mitglieder der Genossenschaft und die zum Haushalt gehörenden Personen

Mehr

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische

Mehr

H A U S O R D N U N G

H A U S O R D N U N G Bei O to bin ich zu Hause! Hausordnung H A U S O R D N U N G der Wohnungsbaugenossenschaft Otto von Guericke eg Präambel Das Zusammenleben mehrerer Bewohner in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige

Mehr

HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG

HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG (Version Januar 1999) I. Rücksichtnahme auf die Hausgemeinschaft 1. Schutz vor Lärm Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Mietshaus erfordert Selbstbeschränkung und gegenseitige

Mehr

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

- 1 - Der Wohnungsinhaber muss verantwortlich dafür sorgen, dass seine Mitbewohner, Familienangehörigen und Besucher die Hausordnung einhalten.

- 1 - Der Wohnungsinhaber muss verantwortlich dafür sorgen, dass seine Mitbewohner, Familienangehörigen und Besucher die Hausordnung einhalten. - 1 - Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als

Mehr

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft

Mehr

Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg. Hausordnung

Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg. Hausordnung Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg Hausordnung Präambel 1. Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung des Vereins- und Bürgerhauses Roter Ochse im Ortsteil Mupperg vom

Haus- und Benutzungsordnung des Vereins- und Bürgerhauses Roter Ochse im Ortsteil Mupperg vom Aufgrund des 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar

Mehr

Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser

Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft Waidmatt - waidmatt.ch Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Vorstandsbeschluss vom 27.09.2012 Layout vom: 15.09.2012 INHALT GRUNDSATZ 1 Art.1 (Gegenseitige Rücksichtnahme und

Mehr

Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank

Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie

Mehr

Haus- und Brandschutzordnung

Haus- und Brandschutzordnung Haus- und Brandschutzordnung DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WOHNEN mit ZUKUNFT Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg 1 Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf

Mehr

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v.

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Seite 1 von 5 Der Ausschuss der Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. hat am 02.08.2007 folgende Benutzungsordnung erlassen: 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Das Gebäude Esslinger Straße 2 ist Eigentum der Gemeinde

Mehr

MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG. MWG-Hausordnung. Tel.:

MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG. MWG-Hausordnung.  Tel.: MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG MWG-Hausordnung www.mwg-wohnen.de Tel.: 0391-56 98 444 Hausordnung der MWG-Wohnungsgenossenschaft eg Magdeburg PRÄAMBEL Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Hausordnung. 1) Grundsätzliches und Sicherheit

Hausordnung. 1) Grundsätzliches und Sicherheit Hausordnung Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter, um ein harmonisches Zusammenleben aller Bewohner des Hauses zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Verhaltensregeln wichtig. Ohne die Einhaltung

Mehr

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Nutzungsvertrag für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Zwischen der Gemeinde Allensbach, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kennerknecht, Rathausplatz 1, 78476

Mehr

Hausordnung. der Baugenossenschaft Kirchmöser eg

Hausordnung. der Baugenossenschaft Kirchmöser eg Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg Drosselweg 5a 14774 Brandenburg/Havel Telefon 0 33 81. 800 236 Fax 0 33 81. 800 856 www.bg-kirchmoeser.de Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg

Mehr

Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4

Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen

Mehr

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) in der Fassung vom 11. März 2010 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 15.12.1982 Amtsblatt Ratingen 1982,

Mehr

Hausordnung. Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG

Hausordnung. Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG Hausordnung Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG Die Hausordnung tritt zum 01.12.2013 in Kraft und ersetzt die Hausordnung in der Fassung vom 01. Juli 2002. Das Aufstellung der Hausordnung erfolgt

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Wohnungsbeschreibung/Abnahme-/Übergabeprotokoll

Wohnungsbeschreibung/Abnahme-/Übergabeprotokoll Wohnungsbeschreibung/Abnahme-/Übergabeprotokoll Wohnungsnummer: Abnahme Datum / 201 Eigentümer Wohnanlage: Geschoss Links Mitte Rechts Ausziehender Mieter: Termin-Auszug: Name: Vorname: Neuer Mieter: Termin-Einzug:

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1... 1 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 Anlage 1 - Raumplan... 4 Anlage 2... 6 Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung

Mehr

Benutzungsordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10. Vom 29. September

Benutzungsordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10. Vom 29. September GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung Vom 29. September 1978 1-9 Anlage: Hausordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10 GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Die Benutzungsordnung

Mehr

HAUSORDNUNG ALLGEMEINES:

HAUSORDNUNG ALLGEMEINES: HAUSORDNUNG Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Apart Miriam. Wir haben uns bei der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub im Zillertal verbringen werden. Die nachstehende

Mehr

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten. SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

b) Erhaltung der Ordnung im Haus Das Grillen auf Balkonen, Terrassen und der zum Anwesen gehörenden Grundstücksfläche ist untersagt.

b) Erhaltung der Ordnung im Haus Das Grillen auf Balkonen, Terrassen und der zum Anwesen gehörenden Grundstücksfläche ist untersagt. Hausordnung für das Haus Das Mietverhältnis ist ein Vertrag, der im stärksten Maße auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist und der das Gemeinschaftsleben im Haus gewährleisten soll. Vermieter und Mieter

Mehr

Hausordnung. Nr. 1 Schutz vor Emissionen

Hausordnung. Nr. 1 Schutz vor Emissionen Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher

Mehr

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice

Mehr

H a u s o r d n u n g

H a u s o r d n u n g H a u s o r d n u n g Fassung 2015 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Es ist der Wunsch der GWF, dass sich alle Mieter in ihren Häusern

Mehr

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund Art. 23, 24 Abs. 1 und 2 der Bayer. Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1970 (GVBl S.

Mehr

Hausordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg

Hausordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg 1 2 Vorwort Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung

Mehr

Mietvertrag für eine Hüpfburg mit Transportanhänger

Mietvertrag für eine Hüpfburg mit Transportanhänger Mietvertrag für eine Hüpfburg mit Transportanhänger Zwischen der Volksbank Nottuln eg, Hanhoff 1, 48301 Nottuln und dem -nachfolgend Vermieter genannt- Name des Vereins: Ansprechpartner: Anschrift: Einsatzort:

Mehr

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12 1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Checkliste für den Hausmeister

Checkliste für den Hausmeister Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?

Mehr

Checkliste für den Hausmeister

Checkliste für den Hausmeister Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?

Mehr

Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen

Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.030 Abteilung 4/6 Grünflächen 18.11.1975 Benutzungsordnung für die

Mehr

Nutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach

Nutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Zwischen dem Hausherrn (nachfolgend: Hausherr ) und dem Nutzer des Fest-Spiel-Haus Niederhorbach

Mehr

Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg

Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg www.dpfonline.de Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg H A U S O R D N U N G In der Fassung vom 01. Dezember 1992 (Neuauflage Dezember 2008) INHALTSVERZEICHNIS Seite Wohnungsbaugenossenschaft DPF

Mehr

Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eg. Hausordnung

Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eg. Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eg Hausordnung Stand: Juni 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. Wohnung 1. Lüftung und Wohnung 2. Sanitäre Anlagen 3. Verhalten bei Frost 4. Waschen und Trocknen von

Mehr

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Mietvertrag für Sportpistolenstand

Mietvertrag für Sportpistolenstand Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

DER NEUER WEG. selbstbestimmt wohnen. Hausordnung der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg

DER NEUER WEG. selbstbestimmt wohnen. Hausordnung der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg DER NEUER WEG selbstbestimmt wohnen Hausordnung der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg Stand 23.01.2012 2 HAUSORDNUNG 3 Inhalt Seite 1 Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums 3 2 Vermeidung von ruhestörendem

Mehr

Hausordnung. der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg

Hausordnung. der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg Das Bestreben der UNION ist es, allen Genossenschaftern und ihren Familien ein gutes, sicheres und sozial verträgliches Wohnen im genossenschaftlichen

Mehr

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2

Mehr

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016

Mehr

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14 Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14

Mehr

Hausordnung. Wir geben Raum zum Leben

Hausordnung. Wir geben Raum zum Leben Hausordnung Wir geben Raum zum Leben Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Gundelfinger Str. 8a 10318 Berlin Telefon: 030 51555-0 Fax: 030 51555-900 E-Mail: info@dpfonline.de

Mehr

Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G.

Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen zur Hausordnung 1 2 Allgemeine Bestimmungen 1 3 Häusliche Ruhe 2 4 Sicherheit

Mehr

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)

Mehr

HAUS ORDNUNG Stand 2005

HAUS ORDNUNG Stand 2005 HAUS ORDNUNG Stand 2005 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende als rechtsverbindlicher

Mehr

Richtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude

Richtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude Richtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude 1 Anwendungsbereich (1) Die Universität Rostock nutzt Aula, Konzil- und Professorenzimmer sowie

Mehr

WGHHAUS ORDNUNG I. SCHUTZ VOR LÄRM

WGHHAUS ORDNUNG I. SCHUTZ VOR LÄRM 1 DAS ZUSAMMENLEBEN IN EINER HAUSGEMEINSCHAFT ERFORDERT GEGEN- SEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND TOLERANZ ALLER HAUSBEWOHNER. UM DAS UNGESTÖRTE ZUSAMMENLEBEN ZU ERREICHEN, IST DIE NACHFOL- GENDE HAUS ALS RECHTSVERBINDLICHER

Mehr

Satzung über die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum)

Satzung über die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) Satzung über die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Anmerkungen

Mehr

Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung

Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung Stand Oktober 2000 Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie. Zum Schutz des individuellen Bereiches, zur

Mehr

Abnahme-/Übergabeprotokoll

Abnahme-/Übergabeprotokoll Wohnungs-Abnahme / Übergabeprotokoll Wohnanlage: Wohnungsnummer: Datum: Uhrzeit: Geschoss Links ( ) Rechts ( ) Mitte ( ) Ausziehender Mieter: Termin Auszug: Name: Vorname: Neuer Mieter: Termin Einzug:

Mehr

H A U S O R D N U N G

H A U S O R D N U N G H A U S O R D N U N G I. Anerkennung der Hausordnung Der Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietgegenstandes.

Mehr

.r^ +* S.V. M arienwerder v e, V.

.r^ +* S.V. M arienwerder v e, V. K -*-.r^ +* S.V. M arienwerder v. 1965 e, V. Faustball - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - fischlennis - Turnen HAUSORDNUNG S.V.M.'Clubheim Herzlich willkommen, liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

Mehr

Hausordnung. der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg

Hausordnung. der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg Hausordnung der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg Stand 13.12.2011 Das Bestreben der Wohngenossenschaft Neuer Weg eg ist es, allen Genossenschaftern und Mietern ein gutes, sicheres und sozial verträgliches

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht - zivilrechtliche Aspekte - Dr. Andreas Stangl Einleitung - Sensibilisierung für Thema Brandschutz - Brandschutz ist wichtig für Leben, Gesundheit und Eigentum - Konzentration

Mehr

W O H N - U N D E I G E N H E I M B A U eg. Hausordnung Fassung 2008

W O H N - U N D E I G E N H E I M B A U eg. Hausordnung Fassung 2008 1 Hausordnung Fassung 2008 Um die Belange aller Hausbewohner zu wahren, hat der Vorstand folgende Hausordnung beschlossen: 1. Allgemeines Eine Wohnung bei der Wohn- und Eigenheimbau eg soll ihren Nutzer/innen

Mehr

Individuelles Wohnen mit besonderer Qualität

Individuelles Wohnen mit besonderer Qualität www.benvivere.de Das neue Benvivere in Siegen-Weidenau: Individuelles Wohnen mit besonderer Qualität 15 Mietwohnungen mit 38 bis 95 m 2 Exklusive Ausstattung mit vielen Details Regenerative Heizungstechnik

Mehr

der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016)

der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016) HAUSORDNUNG der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016) Das Mietverhältnis basiert auf einem Vertrag, der in starkem Maße auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist und der das harmonische Gemeinschaftsleben

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Gemeindefreien Bezirks Osterheide

Satzung. über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Gemeindefreien Bezirks Osterheide Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Gemeindefreien Bezirks Osterheide Aufgrund der 6, 8 und 83 Abs. 1 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) i.d.f. vom 22. Juni 1982 (Nds. GVBL. S. 229),

Mehr

Raumvermietung. Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der Hospitalstraße 3, Heidelberg.

Raumvermietung. Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der Hospitalstraße 3, Heidelberg. , Raumvermietung Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der, 69155 Heidelberg zwischen dem Vermieter AGFJ Familienhilfe-Stiftung Vertreten durch 69155 Heidelberg,

Mehr

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines Benutzungsordnung Aufgrund des 35 Abs. 2 Nr.15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154) geändert durch: Art.1 des Gesetzes vom 18.Dezember

Mehr

E NTS PAN NTE S W O H N E N AN D E R M U R G

E NTS PAN NTE S W O H N E N AN D E R M U R G E NTS PAN NTE S W O H N E N AN D E R M U R G Bleichstr. 5, 76593 Gernsbach Kaufpreis saniert 1.575.000,- aufgeteilt in acht Wohnungen und ein Büro. 1 H A U S D A T E N WOHNEINHEIT 8 Wohnungen mit ca. 458

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

HAUSORDNUNG. der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg

HAUSORDNUNG. der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg HAUSORDNUNG der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Höngg Zusammenleben mehrerer Parteien in Mehrfamilienhäusern einer genossenschaftlichen Wohnkolonie setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Genossenschafter

Mehr

1 Rechtsform und Zweckbestimmung

1 Rechtsform und Zweckbestimmung Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Unterkünften für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Hattingen vom 29.06.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 11.10.2016 1 Rechtsform und Zweckbestimmung

Mehr

1. GRUNDLAGEN 2 2. BELEGUNG UND BENUTZER 3 3. ANFORDERUNGEN AN BOOTE UND LIEGEPLÄTZE 4 4. ZUSATZBESTIMMUNGEN 5

1. GRUNDLAGEN 2 2. BELEGUNG UND BENUTZER 3 3. ANFORDERUNGEN AN BOOTE UND LIEGEPLÄTZE 4 4. ZUSATZBESTIMMUNGEN 5 Inhaltsverzeichnis Seite 1. GRUNDLAGEN 2 2. BELEGUNG UND BENUTZER 3 3. ANFORDERUNGEN AN BOOTE UND LIEGEPLÄTZE 4 4. ZUSATZBESTIMMUNGEN 5 1/5 Die Politische Gemeinde Gottlieben erlässt folgende Verordnung:

Mehr

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält einen Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim am Beauner Platz.

Mehr

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft. I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g Gemeinde Oedheim - Kreis Heilbronn - B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Mehrzweckhalle im Ortsteil Degmarn 1 Zulassung von Veranstaltungen (1) Die Mehrzweckhalle im Ortsteil Degmarn, dient als öffentliche

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung

Haus- und Benutzungsordnung - 1 - Haus- und Benutzungsordnung ( 8 des Dauernutzungsvertrages) PRÄAMBEL Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Ru cksichtnahme und Toleranz aller Hausbewohner.

Mehr

Hausordnung. der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg

Hausordnung. der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg H a u s o r d n u n g Anerkennung der Hausordnung Diese Hausordnung wurde von der Vertreterversammlung im Juni 2004 beschlossen. Die jeweils aktuelle

Mehr

Hausordnung. Vorwort.

Hausordnung. Vorwort. Hausordnung Hausordnung. Vorwort. Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, Liebe Mieterin, lieber Mieter, 2 es ist einfach schön, in einer Wohnhausanlage der Stadt Wien zu wohnen. Die Wohnung ist leistbar,

Mehr

Untermietvertrag für Wohnung

Untermietvertrag für Wohnung Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,

Mehr

K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G. zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zwischen der Firma (im folgenden Firma genannt)

K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G. zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zwischen der Firma (im folgenden Firma genannt) Muster K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G zur dienstlichen und privaten Nutzung Zwischen der Firma... (im folgenden Firma genannt) und Herrn/Frau... (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird nachfolgender

Mehr