.r^ +* S.V. M arienwerder v e, V.
|
|
- Marie Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 K -*-.r^ +* S.V. M arienwerder v e, V. Faustball - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - fischlennis - Turnen HAUSORDNUNG S.V.M.'Clubheim Herzlich willkommen, liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, verehrte Besucher und Gäste, im Clubheim des Sportvereins Marienwerder von 1965 e.v. (SVM)! Das Clubheim ist Begegnungs- und Sitzungsstätte des Sportvereins. Es steht auch für gesellige Veranstaltungen der Vereinsmitglieder und ihrer Gäste offen. Das Clubheim ist aus einem ehemaligen Schulpavillon entstanden. Da es einerseits mit erheblichem finanziellen Aufivand des Vereins und umfangreichem persönlichen Einsatz etlicher Vereinsmitglieder geschaffen worden ist und andererseits so lange wie möglich zweckentsprechend genutzt werden soll, hat der Vorstand des SVM für jedermann verbindlich durch Beschluss am 05. Juli 1984 bestimmt: Das Betreten, der Aufenthalt und das Verlassen des Clubheimes sowie der dazugehörendbn Aussenanlagen erfolgen auf eigene Gefahr der Vereinsmitglieder und ihrer Gäste sowie der Besucher. Alle sind zur pfleglichen Benutzung der Einrichtungsgegenstände, insbesondere der Küche und der Sanitäranlagen, verpflichtet. Sachbeschädigungen sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied mitzuteilen und zu regulieren. Das Einstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädem - auch mit Hilfsmotor - in das Gebaude ist nicht gestattet. Leicht brennbare Stoffe (2.8. Benzin, Benzol) dürfen auf dem gesamten Grundstück nicht gelagert werden.
2 S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 2 der Hausordnung Die Räume sind nach jeder Nutzung besenrein zu säubern und zu lüften. Aschenbecher sind zu reinigen, und benutztes Geschirr ist abgewaschen wieder an den daftir vorgesehener Platz zu stellen. Bei - auch kurzfristigem - Verlassen des Hauses sind Fenster und Türen zu verschließen und die Jalousetten herabzulassen. Beleuchtungskörper und Elektrogeräte (ausgenommen Kühlschränke) sind auszuschalten. Daneben sind während der Heizperiode die Heizkörper zu drosseln, jedoch so zu regulieren, dass ein Minimaldurchlauf zur Vermeidung von Frostschäden gewährleistet ist. Fenster und Türen sind - insbesondere bei Sturm, Regen und Kälte - geschlossen zu halten. Da es keine regelmäßige Abfallbeseitigung gibt, ist dafür zu sorgen, dass Ab{iiile aller Art in geeigneter Weise unverzüglich entfernt werden. Sie dtirfen auf dem Grundstück nicht gelagert werden. Toiletten und Ausgussbecken sind keine geeigneten Stellen flir Abfallbeseitigung. Es ist im Zusammenhang mit der Nutzung des Clubheimes darauf zt achten, dass die Bewohner der Häuser in der Nähe des Clubheimes nicht durch Lärlr, o.ä. gestört werden. Jeder ist für sein Handeln innerhalb des Objektes verantwortlich und hat auch für fahrlässig verursachte Schäden Ersatz zu leisten. Den Vereinsmitglieder ist es möglich, da Clubheim - ausgenommen das Geschäftszimmer - sowohl für sportliche wie auch private Veranstaltungen zt nutzen Bitte haben Sie Verständnis daflir, dass die Belange des Vereines und des Sportes einer solchen Nutzung in jedem Falle vorgehen! Ein Nutzungsantrag ist mit Begründung über den zuständigen Spartenleiter dem Vorstand so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser in turnusmäßiger Sitzung darüber entscheiden kann. Im Falle der Antragsannahme wird ein schriftlicher Nutzungsvertrag geschlossen, im Falle der Ablehnung erhält der Antragsteller eine begründeten Bescheid. Eilentscheidungen treffen in Ausnahmefiillen der 1. oder 2. Vorsitzende in Abstimmung mit dem zusttindigen Spartenleiter. Fär die Benutzung des Clubheimes werden gemiiß Vorstandsbeschluss vom Gebühren erhoben. Diese werden auf Anfrage genannt. Es wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt der Vorstand des S.V.Marienwerder von 1965 e.v.
3 -t- /\. -(" h S.U. Marienwerder v e. V. Faustbalt - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - fischtennis - Turnen NUTZUNGSVERTRAG S.V.M.-Clubheim Vereinsanschrift: Dieter Stummeyer Am Hohen Holze Garbsen I '1 337 Bankverbindung: Stadtsparkasse Kto BLZ zwischen dem Nutzer (Vereinsmitglied) und dem Verein (Sportverein Marienwerder von 1965 e.v.) vertreten durch wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Der Nutzer nutzt für eine private Veranstaltung, die är[ Uhr y61 bis stattfinden soll, das Clubheim des SVM. lm einzelnen werden einschließlich der Neben- und Sanitärräume gegen Gebi.ihr genutzt: Clubraum mit Konferenzraum und Ktiche: Endreini gungskaution : Wird die Säuberung gemäß Hausordnung nicht durchgeführt, so zahlt der Nutzer die vom SVM aufgewandten Reinigungskosten. Die geleistete Kaution wird gemäß Gebührenordnung verrechnet. Der Gesamtbetrag von :::::::::::::: wird vom Nutzer vor Schlüsselübergabe auf eines der oben genannten Konten überwiesen.
4 S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 2 zum Nutzungsvertrag 2 Der Nutzer verpflichtet sich, während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein und den ihm anvertrauten Schlüssel zum Clubheim niemanden auszuhändigen. Im Falle seiner Verhinderung wird der Nutzungsvertrag gegenstandslos. Im Falle unabweisbarer Verhinderung während der Veranstaltung (z.b.durch plötzliche Erkrankung) beauftragt er durch Schlüsselübergabe einen Verantwortlichen aus dem Kreise der Teilnehmer. Name und Anschrift des Verantwortlichen werden dem Verein unverzüglich mitgeteilt. 3 Der Nutzer anerkerult und beachtet die Hausordnung für das Clubheim, die als Anhang Bestandteil des Vertrages ist. Er ist verantwortlich ftir die Handlungen seiner Gäste und die durch sie auch fahrlässig verursachten Schäden. 4 Der Nutzer hat sich bei Schlüsselübergabe davon iberzeug!, dass das Nutzobjekt und Einrichtung in ordnungsgemäßem Zustand sind. seine Alle Schäden und Mängel, insbesondere Verstopfungen der Abflüsse, die es danach gibt, sind unverzüglich dem Verein zu melden. Schäden, die der Nutzer zu vertreten hat, beseitigt er unverzüglich nach Abstimmung mit dem Verein selbst oder auf seine Kosten. Kommt der Nutzer der Verpflichtung gemäß Absatz 2 nicht nach, beseitigt der Verein die Schäden im Wege der Ersatzvornahme. Das Gleiche gilt, wenn ein Nachnutzer solche Schäden zu beseitigen hat. Der Nutzer hat sich bei Schlüsselübergabe ebenfalls über den Bestand an Lebensmitteln und Getränken zu informieren. Falls während der Nutzungsdauer etwas davon entnommen wird, zeigt dies der Nutzer bei Schlüsselrückgabe an und bezahlt in Geld nach der jeweils gültigen Preisliste des Vereins. s Der Nutzer verpflichtet sich, Beeinträchtigungen Dritter durch Emissionen aller Art (Geniche, Geräusche, Rauch etc.) zu unterlassen. 6 Vereinbarte Nutzungsdauer: Beginn (Schlüsselübergabe) am Ende (Schlüsselübergabe)am Uhr Uhr
5 S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 3 zum Nutzungsvertrag 7 Triu der Nutzer kurzfristig (7 Tage vor vereinbartem Nutzungstermin) und ohne zwingenden Grund vom Vertrag zurück, so sind 50oÄ der Gebühren unaufgefordert vom Nutzer zu überweisen. 8 Dem Nutzer ist bekannt, dass im Falle des Nichteinhaltens des Vertrages einem künftigen Antrag von ihm zur Nutzung des Clubheimes nicht entsprochen werden kann. e Gerichtsstand ist Hannover. ifdannover, utzer) (Verein) utzungsv ertragbei Schlüsselnickgabe zurück an Verein) QUITTUNG Der Nutzer hat gemäß Überweisungsauftrag die in 1 genannten Gebtihren in Höhe von bezahlt. Hannover, (Verein)
6 *- /4, K S.V. M arienwerder v e. V. Faustball - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - Tischtennis - Turnen cbsührenordnung S.V.M.-Clubheim 21. November 200i Der Vorstand des Sportverein Marienwerder von 1965 e.v. (SVM) hat am mit sofortiger Wirkung folgende Gebtihrenordnung zur privaten Nutzung des Clubheims durch Vereinsmitglieder beschlossen: Nutzunsszeitraum von mehr als 2 Stunden lleizuns Reinisuns ohne mit Clubheim komplett 60,00 8O,OO 5O,OO Bei der Nutzung füllt eine Reinigungskaution in Höhe von 200,00 an. Diese wird erstattet, wenn der Nutzer die Endreinigung durchfiihrt, wobei die Reinigung des großen Sitzungsraumes bis Sonntag 9.30 Uhr erledigt sein muss. Anderenfalls nimmt der SVM auf Kosten des Nutzers die Endreinigung zum Stundenpreis von 15,-- vor. Kontonummer Bankleitzahl des Nutzers Vorstand des S.V.Marienwerder von 1965 e.v.
Nutzungsvertrag. Mietvertrag zwischen: Und: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
Nutzungsvertrag Mietvertrag zwischen: Judo Club Elchesheim-Illingen e.v., Waldstr. 15, 76477 Elchesheim-Illingen Und: Mieter: Straße: Ort: Telefon: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
MehrSATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.
SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen
MehrNutzungsvereinbarung
Freiwillige Feuerwehr Schwebheim Zum Verbleib beim Nutzer Nutzungsvereinbarung für den Schulungssaal bzw. die Spelunke im Feuerwehrhaus Schwebheim 1. Nutzung Feuerwehrangehörige oder Personen, die der
Mehrfür die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz
für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz Auf Grundlage des 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Fassung der Bekanntmachung
MehrMIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS
MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS 1 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungsordnung gilt nur für die Benutzung der Räume des Bürgerhauses. Alle Räume werden nach 2 der Benutzungsordnung
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrMietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12
1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe
MehrHausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum)
Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum) Diese Hausordnung soll die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Jugendtreff (Möglichkeiten und Beschränkungen) regeln.
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta
Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
MehrBenutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf
Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
MehrS a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck
32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch
MehrGemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)
Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren
MehrSeite 1 von 1. zwischen. und
Seite 1 von 1 Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume zwischen GbR Reichsstädter Str. 24 Peter und Dorian Haas Jahnstr. 62 73431 Aalen - nachfolgende als Anbieter bezeichnet
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrVergabeordnung des Jugendzentrums
Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft
MehrNutzungsvertrag (Saal)
Nutzungsvertrag (Saal) zwischen Brakula e.v., Bramfelder Chaussee 265, 22177 Hamburg vertreten durch O Räume ok O Technik ok O Kaution zurück 1 und Herrn/Frau Anschrift Telefon 1 Vertragsgegenstand a)
MehrNutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße 26 54439 Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Email Geburtsdatum -Mieter- wird
MehrStadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli
Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Tarnow. Benutzungsordnung
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Tarnow Die Gemeindevertreter der Gemeindevertretung Tarnow beschließen auf ihrer Sitzung am 03.03.2014 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung
MehrHausordnung von WMC BUSCHMANN wohnen- mieten- campen GbR
Hausordnung von WMC BUSCHMANN wohnen- mieten- campen GbR Liebe Gäste! Sie verbringen Ihren Urlaub in einem privaten Wohn- / Campingwagen mit Vorzelt. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen
MehrVertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen
Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Zwischen (Überlasser) und (Nutzer) wird folgender Vertrag geschlossen: Es werden Räumlichkeiten unentgeltlich zur temporären Nutzung Verfügung
MehrBenutzungsordnung der Ortsgemeinde Einig für das Bürgerhaus
Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Einig für das Bürgerhaus Der Ortsgemeinderat Einig hat in seiner Sitzung am 01.02.2012 folgende Neufassung der Benutzungsordnung beschlossen: 1 Allgemeines Das Bürgerhaus
MehrMietvertrag für den Bürgersaal / Foyer der Ortsgemeinde Horhausen im Kaplan-Dasbach-Haus Kaplan-Dasbach-Str. 5, Horhausen, Tel.
Mietvertrag für den Bürgersaal / Foyer der Ortsgemeinde Horhausen im Kaplan-Dasbach-Haus Kaplan-Dasbach-Str. 5, 56593 Horhausen, Tel. 02687/ 92 19 21 zwischen der Ortsgemeinde Horhausen, vertreten durch
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrI. Allgemeines Nutzung der Räumlichkeiten:
Gemeinde Dettingen an der Erms - Landkreis Reutlingen - B e n u t z u n g s o r d n u n g für das ALTE RATHAUS Zur Regelung der Benutzung der Räumlichkeiten im ALTEN RATHAUS hat der Gemeinderat in seiner
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus
MehrBenutzungsordnung. für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim
Benutzungsordnung für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim 1 Nutzung der Räume Der Jugendraum soll folgender Nutzung dienen: 1. Maßnahmen des offenen kommunalen Jugendtreffs 2. oder/und der
MehrFriedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen
Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen 1 Friedhofszweck (1) Die katholische Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam betreibt in einem Teil der ehemaligen
MehrName, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit
Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit 1 Der "Verein" ist 1873 gegründet worden. Er hat Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung (Ministerial-Bekanntmachung vom 7.1.1892, Regierungsblatt vom 13.1.1892,
MehrBenützungsvertrag Kulturkantine 13
Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: E-Mail: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe
MehrAntrag auf Raumvergabe. Angaben zur Veranstaltung (Kurzbeschreibung) Besondere Vereinbarungen:
Absender/in: Anschrift: PLZ und Ort An die Stadt Heidelberg Haus der Jugend Römerstraße 87 69115 Heidelberg Telefon: Antrag auf Raumvergabe Beantragte Räume: Tag der Nutzung: In der Zeit von... bis: Verantwortliche
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach
1 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kelterscheune Urberach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrDer Mietvertrag, den Sie bei Immobilien-Service Hohwachter Bucht (im Folgenden IHB genannt)
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN Der Mietvertrag, den Sie bei Immobilien-Service Hohwachter Bucht (im Folgenden IHB genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer
MehrS a t z u n g. Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v.
S a t z u n g des Vereins Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v. Name Der Verein führt den Namen Sportschule Via Nova Kornwestheim. 1 Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener
MehrHausordnung der Hochschule Bochum
Hochschule Bochum Az.: 1-1.3-31.10 Bochum, 18. September 2014 Hausordnung der Hochschule Bochum 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für alle Gebäude, baulichen Anlagen, Außenanlagen und Grundstücke
MehrBenutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines
Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek Allgemeines Die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek sind als öffentliche Einrichtungen Allgemeingut. Sie zu erhalten und
MehrBenutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007
Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007 - Spielplatzbenutzungsordnung - LESEFASSUNG Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
MehrMiet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche
MehrTURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.
TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler
MehrAn- und Abreise: Bad Beschädigungen
Liebe Feriengäste! wir freuen uns, dass sie Ihren Urlaub auf unserem Bauernhof in unseren Ferienwohnungen verbringen wollen. Unsere Ferienwohnungen wurden 2012 neu erbaut, und liebevoll für Sie eingerichtet,
MehrNutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume der Gemeinde Heidesee
Nutzungs- und Gebührensatzung für gemeindeeigene Räume der Gemeinde Heidesee Aufgrund der 3 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
MehrVereinssatzung des MEC-Marburg e.v. (Geänderte Fassung vom )
Vereinssatzung des MEC-Marburg e.v. (Geänderte Fassung vom 16.01.2015) 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Modelleisenbahn- und Eisenbahnfreunde Club e.v. Marburg/Lahn und hat seinen Sitz in
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrKirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl.
Mietvertrag Zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Stuttgart-Gaisburg Faberstr. 16 70188 Stuttgart Tel. 0711-48 34 43 Pfarramt.Stuttgart.Gaisburg@elkw.de und Vorname, Nachname Firma Stadt Telefon und
MehrMIETVERTRAG. Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE HANNOVER
MIETVERTRAG Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE 124 30455 HANNOVER für den Zeitraum(jeweils Datum & Uhrzeit) vom bis zum zwischen dem Vermieter Verein zur Förderung von Jugendkultur und
MehrBENUTZUNGSORDNUNG. für die Festhalle Vindriacum in der Ortsgemeinde Wintrich. vom Allgemeines
BENUTZUNGSORDNUNG für die Festhalle Vindriacum in der Ortsgemeinde Wintrich vom 10.05.1995 1 Allgemeines 1. Die Festhalle Vindriacum in Wintrich steht im Eigentum der Gemeinde Wintrich. 2. Die Sport- und
MehrVermietet! Interessantes Reihenhaus in Barum! Reihenendhaus / Miete
Vermietet! Interessantes Reihenhaus in Barum! Reihenendhaus / Miete Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: Region: Ba-Li-RH Seedorfer Weg 11c DE-29587 Barum Deutschland Uelzen Preise Kaltmiete:
MehrSatzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Auf Grund der 2, 18, 19, 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der
MehrAllgemeine Vertragsbestimmungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen
MehrMietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen
Mietvertrag / Aula Mietvertrag zwischen Verein für europäische Sozialarbeit, Bildung und Erziehung e.v. (VESBE e.v.) Schulstr. 38 53773 Hennef Geschäftsleitung Vertreten durch Telefon / E-Mail-Adresse:
MehrBenutzungsordnung für das Vereinsheim der Kulturgemeinschaft 1955 Wiesenbach e.v.
Benutzungsordnung für das Vereinsheim der Kulturgemeinschaft 1955 Wiesenbach e.v. A. Allgemeines: 1: Zweckbestimmung 2: Beschreibung B. Benutzung: 3: Benutzungserlaubnis 4: Allg. Ordnungsvorschriften 5:
MehrGebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,
1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1.
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. November 2010 Auf der Grundlage der 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde-
MehrEinzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand:
Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand: 21.11.2014 zwischen Förderverein Degerloch e.v. Große Falter Str. 6A 70597 Stuttgart (Degerloch) und Kundenanschrift Vorbemerkung:
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Zuständigkeit
Stadt Wilsdruff Nossener Straße 20 01723 Wilsdruff Ordnung über die Vergabe, Benutzung und die Erhebung von Entgelten/Kostenpauschalen für das Stadt- und Vereinszentrum Wilsdruff Kleinbahnhof Wilsdruff
MehrSatzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v.
Diese Satzung ist vorläufig und wird demnächst in überarbeiteter Form veröffentlicht. Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gewerbeverein
MehrÜbungsleiterordnung. des. MTV Riede e.v. von 1910
des MTV Riede e.v. von 1910 Version Datum Status A01 01.01.2013 Einführung gem. Vorstandsbeschluss B_2012_08 vom 29.11.2012 2/16 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten...
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
5.21 Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler vom 19. Dezember 2006 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000
MehrSatzung. Muslimische Studierenden Gruppe an der TU Kaiserslautern MSG-KL. Satzung Muslimische StudierendenGruppe Kaiserslautern (MSG-KL)
Muslimische Studierenden Gruppe an der TU Kaiserslautern MSG-KL Satzung Stand vom 08.03.2016 Seite 1 von 6 1 Vorwort Die MSG wurde im Jahr 1991 von Studierenden unterschiedlicher Herkunftsländer gegründet.
MehrVereinbarung über die Nutzung der Günter - Bimmerle - Halle in Oppenau
Stadtverwaltung Oppenau, Postfach 11 45, 77724 Oppenau Günter-Bimmerle-Halle STADT OPPENAU Vereinbarung über die Nutzung der Günter - Bimmerle - Halle in Oppenau Zwischen der Stadtverwaltung Oppenau, vertreten
MehrGebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach
Gebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach Aufgrund der 5, 20 und 51 HGO in der Fassung vom 01. April 1993 ( GVBI. I. S. 534, zuletzt geändert duch Gesetz vom 20.06.2002 GVBL S. 342) und der
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrEinstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)
EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR PARKGARAGEN UND HOTELPARKPLÄTZE (AGBP) der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co.KG KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg sowie das Hotel Zur
MehrSatzung über die Benutzung der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser und des Freizeitzentrums
Satzung über die Benutzung der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser und des Freizeitzentrums Aufgrund der 10, 44 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.
MehrGebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung)
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Auf Grund des 4 Abs. 1 Satz
MehrAllgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft Waidmatt - waidmatt.ch Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Vorstandsbeschluss vom 27.09.2012 Layout vom: 15.09.2012 INHALT GRUNDSATZ 1 Art.1 (Gegenseitige Rücksichtnahme und
Mehrüber die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg
MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)
MehrH21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung
H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.
MehrMietvertrag. für eine Ferienwohnung. im Müritz-Nationalpark Kratzeburg Granzin 38
Mietvertrag für eine Ferienwohnung im Müritz-Nationalpark 17237 Kratzeburg Granzin 38 Jörg Trinogga 17237 Kratzeburg, Granzin 38 Telefon 039822 299488 Funktelefon 0171 / 763 78 44 E-Mail: joergtrinogga@web.de
Mehrüber die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)
ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
MehrGeschäftsordnung des Vorstandes
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 Team allgemein... 2 Teamschnittstellen... 3 des Vorstandes... 3 des Vorsitzenden und seines Stellvertreters... 4 Team Finanzen... 4 Team Verwaltung... 5 Team Öffentlichkeitsarbeit...
MehrSpiel- und Platzordnung. der TG Thedinghausen
Spiel- und Platzordnung der TG Thedinghausen Stand: Januar 2014 1. Spielbetrieb 1.1. Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied der TGT. 1.2. Jedes aktive Mitglied erhält ein Namensschild. Durch Einhängen
MehrBenutzungsordnung Schulräume u. Sportstätten 4.1.3. Benutzungsordnung für die Schulräume und Sportstätten der Stadt Minden
Benutzungsordnung Schulräume u. Sportstätten 4.1.3 Benutzungsordnung für die Schulräume und Sportstätten der Stadt Minden Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrBENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom
BENUTZUNGSORDNUNG für die öffentlichen Spielplätze der Ortsgemeinde Atzelgift in der Bergstraße, der Ringstraße und an der Grillhütte vom 14.10.2010 - Inhaltsverzeichnis - 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmung
MehrFerienhaus Alpenliebe
Hausordnung Liebe Gäste, Sie verbringen Ihren Urlaub in einem privaten Ferienhaus. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie unbeschwerte Ferientage verbringen werden. Die
MehrG E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau
G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Waldhausreglement der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweckbestimmung 2 Verwaltung B. Benützungsbewilligung 3 Anmeldung
MehrBor.Mönchengladbach-Fanclub Niedtal-Fohlen Hemmersdorf
Bor.Mönchengladbach-Fanclub Niedtal-Fohlen Hemmersdorf 1 Name und Sitz Satzung 1. Allgemeine Bestimmungen Der Verein führt den Namen Niedtal-Fohlen Hemmersdorf, zunächst ohne den Zusatz e.v. und hat seinen
MehrDie Nutzung der in 1 genannten Räume und Gegenstände dient allein dem im folgenden genannten Zweck: Der Zeitraum der Nutzung ist
Raumnutzungsvertrag Zwischen Nicole Ganser Pfützenstrasse 67 64347 Griesheim - im Folgenden Vermieter genannt - und Name: Adresse Telefon Email im Folgenden Mieter genannt - 1 Nutzungsobjekt Der Vermieter
MehrSatzung. TuS Altenessen 1919 e.v
Satzung TuS Altenessen 1919 e.v Essen, im November 1997 1 Name und Sitz 1. Der am 20.06.1919 in Essen gegründete Verein führt den Namen TURN- und SPORTVEREINIGUNG Altenessen 1919 e.v. 2. Der Sitz des Vereins
MehrSatzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.
1. Vereinsname 1.1 Der Verein führt den Namen Anfi Mitglieder Club Deutschland. 1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Vereinssitz
MehrBelegungsvertrag (inkl. Preisliste und Grundrissplan)
Belegungsvertrag (inkl. Preisliste und Grundrissplan) Zwischen: Und: Julian Merz, Gut Kragenhof 1, 34355 Staufenberg Vor- u. Nachname Str. Wohnort Tel. Fax E-Mail wird folgender Vertrag geschlossen: 1)
MehrSTADT PLOCHINGEN SATZUNG
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen SATZUNG über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 03.10.1983
MehrInternatsordnung. 1 Geltungsbereich
Internatsordnung Liebe Bewohnerinnen, liebe Bewohner, für ein harmonisches Zusammenleben im Internat sind Regeln unvermeidbar. Dafür wurde diese Internatsordnung aufgestellt, die für jeden verbindlich
MehrSatzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.
e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt
MehrSatzung der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Satzung der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte vom 19. Dezember 1986
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrHausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v.
Hausordnung der Kanu-Gesellschaft Wanderfalke Essen e.v. 1. Grundsätze Die Hausordnung ist Richtschnur für das Verhalten der Mitglieder und Gäste; sie regelt die Rechte und Pflichten und dient zur Erhaltung
MehrToilette: Ohrreinigungsstäbchen; Damenhygiene; Feuchttücher oder andere Gegenstände
Hausordnung Mit der Buchung des Ferienhauses wird die Hausordnung anerkannt. Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Ferienhaus. Wir haben uns beim Einrichten sehr viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen
MehrHausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld
Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld erfolgte im Jahr 2004. Um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren, hat die Kirchenverwaltung folgende Hausordnung erlassen. Alle Nutzer erkennen
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrMiet- und Benutzungsordnung für den Obertorturm
Obertorturm Ravensburg vom 26.09.2011 1 Widmung vorrangig für Zwecke der Jugend... 1 2 Überlassung des Turmes / Mietvertrag... 1 3 Benutzung / Ordnungsvorschriften... 2 4 Benutzungsentgelt / Befreiungen...
Mehr