Angebote Anti-Graffiti-Abos Schöns Züri
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- Insa Baumann
- vor 6 Jahren
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1 Angebote Anti-Graffiti-Abos Schöns Züri Die städtische bietet Anti-Graffiti-Abos für unterschiedliche Fassadenoberflächen: - Abo «GELB / streichen» für gestrichene mineralische und verputzte Untergründe - Abo «GRÜN / reinigen» für Untergründe aus Natur-, Kunst- oder Backstein sowie Beton/ Sichtbeton oder Glas Ein Anti-Graffiti-Abo ist für eine Liegenschaft (eigene Hausnummer) gültig. Die maximale Fassadenlänge beträgt 50 Meter (bei einer Fassadenlänge über 50 Metern müssen mehrere Abos abgeschlossen werden), die Arbeiten werden bis auf eine Höhe von maximal 2.50 Meter ausgeführt. Die Laufzeit der Abos beträgt drei Jahre. Der Leistungsumfang des Anti-Graffiti-Abos ist abhängig von der vereinbarten Variante. Die detaillierten Leistungen der beiden Abos sind auf der Rückseite aufgeführt. Gerne beraten wir Sie bei offenen Fragen unter Telefon oder per Mail an schoens.zueri@zuerich.ch. Beim Abschluss eines Dreijahres-Abos erhalten Sie einmalig ein viertes Jahr Laufzeit dazu Information Unterstützung durch den Hauseigentümerverband des Kantons Zürich Der Hauseigentümerverband des Kantons Zürich unterstützt seine Mitglieder auf Anfrage mit einem einmaligen Pauschalbeitrag von CHF in der Entfernung von Graffiti. Mehr Informationen:
2 Abo GELB / streichen (maximal 50x2.5m) Inbegriffene Leistungen: Graffitis überstreichen auf: - allen gestrichenen mineralischen und verputzten Untergründen (Fassade, Sockel) - allen überstrichenen Untergründen (Metall, Holz etc.) Graffitis entfernen auf: - Ablaufrohren und Briefkästen, die nicht beschichtet oder gestrichen sind. - ungestrichenen Steinsockeln bis 60cm Schutz kontrollieren, aufbringen und erneuern: - Kontrolle und bei Bedarf Erneuerung des Graffitischutzes - Aufbringen eines Graffitischutzes auf ungestrichenen Steinsockeln bis 60cm Höhe Schadensmeldung: - Meldung von Schäden unter oder Mail an schoens.zueri@zuerich.ch - Im Schadenfall wird in der Regel innert drei Arbeitstagen ab Meldung gehandelt. ABO GRÜN / reinigen (maximal 50x2.5m) Inbegriffene Leistungen: Graffitis überstreichen auf: - allen gestrichenen mineralischen und verputzten Untergründen (Fassade, Sockel) - allen überstrichenen Untergründen (Metall, Holz etc.) Graffiti entfernen auf: - Naturstein, Kunststein, Backstein, Beton, Sichtbeton, Glas - Ablaufrohre und Briefkästen, die nicht beschichtet oder gestrichen sind Schutz kontrollieren, aufbringen und erneuern: - Kontrolle und bei Bedarf Erneuerung des Graffitischutzes - Aufbringen eines Graffitischutzes auf genannten Untergründen, ausser Glas Schadensmeldung: - Meldung von Schäden unter oder Mail an schoens.zueri@zuerich.ch - Im Schadenfall wird in der Regel innert drei Arbeitstagen ab Meldung gehandelt. Das Abo geht von einem sauberen Zustand des Objekts sowie intakten Farbanstrichen aus. Die Meldung von Graffitis obliegt der Hauseigentümerin/dem Hauseigentümer oder deren Vertreter/in. Die Laufzeit des Abos beträgt drei Jahre. Beim Abschluss eines Dreijahres-Abos erhalten Sie einmalig ein viertes Jahr dazu CHF /Jahr (inkl. MwSt.) Das Abo geht von einem sauberen Zustand des Objekts sowie intakten Farbanstrichen aus. Die Meldung von Graffitis obliegt der Hauseigentümerin/dem Hauseigentümer oder deren Vertreter/in. Die Laufzeit des Abos beträgt drei Jahre. Beim Abschluss eines Dreijahres-Abos erhalten Sie einmalig ein viertes Jahr dazu CHF /Jahr (inkl. MwSt.) Stadt Zürich /150 Sozialdepartement
3 Stadt Zürich Tel Fax Allgemeine Vertragsbestimmungen Anti-Graffiti-Abo 1. Allgemeines 1.1 Diese allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) gelten für alle Anti-Graffiti-Abos zwischen der (Stadt Zürich, Sozialdepartement, Soziale Einrichtungen und Betriebe, Arbeitsintegration, Dienstleistung und Unterhalt) und der Kundin/dem Kunden. Mit dem Abschluss des Anti-Graffiti-Abos anerkennt die Kundin/der Kunde diese AVB als Vertragsbestandteil. Diese AVB ersetzen alle früheren Versionen. 1.2 Die bietet das Anti-Graffiti-Abo in zwei verschiedenen Varianten an. Die Wahl der Variante ergibt sich aus der Beschaffenheit der Fassadenoberflächen. 1.3 Der Abschluss eines Anti-Graffiti-Abos setzt eine gereinigte, saubere Oberfläche und einen haftfähigen Untergrund voraus. Die allfällige Erstreinigung und/oder Anstricherneuerung obliegt der Kundin/dem Kunden und ist nicht Bestandteil des Abos. Die Graffitientfernung Schöns Züri kontrolliert den jeweiligen Untergrund und entscheidet, ob die oben erwähnten Voraussetzungen für einen Abo- Abschluss erfüllen. Erst wenn die Kriterien erfüllt sind, kann ein Abo abgeschlossen werden. Zusätzlich setzt das Abo GRÜN/reinigen einen intakten Graffitischutz auf mineralischem Untergrund voraus. Das Anbringen des Graffitischutzes erfolgt durch die Graffitientfernung Schöns Züri und ist im Abo-Preis inbegriffen. 2. Beginn, Dauer, Kündigung, Änderungen 2.1 Das Anti-Graffiti-Abo beginnt mit der Bestätigung des Vertragsabschlusses durch die (Stadt Zürich, Sozialdepartement). 2.2 Das Anti-Graffiti-Abo wird jeweils für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Die Zahlungen sind jährlich im Voraus zu leisten. Die Rechnungen werden der Kundin/dem Kunden jährlich von der zugestellt. Zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Vertragsdauer wird der Kundin/ dem Kunden von der Graffitientfernung Schöns Züri ein Erinnerungsschreiben für die neue Abo-Periode zugestellt. 2.3 Das Anti-Graffiti-Abo verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere drei Jahre, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf durch eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Graffitientfernung Schöns Züri ist berechtigt, die AVB auf Beginn einer neuen Vertragsdauer zu ändern sowie die Preise anzupassen. Zwei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer teilt die Graffitientfernung Schöns Züri der Kundin/dem Kunden die geänderten AVB und /oder Preise schriftlich mit, unter Hinweis auf das Datum des Vertragsendes und der Inkraftsetzung. Akzeptiert die Kundin/der Kunde die geänderten AVB nicht, kann das Anti-Graffiti-Abo innert 30 Tagen seit der Anzeige mittels schriftlicher Mitteilung an die auf Ende der Vertragsdauer gekündigt werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt der Vertrag mit den neuen AVB und/oder neuen Abonnementskosten. 3. Umfang der Dienstleistung 3.1 Der Leistungsumfang des Anti-Graffiti-Abos ist abhängig von der vereinbarten Variante und wird in diesen AVB und im Angebotsblatt Angebote Anti-Graffiti-Abos Schöns Züri definiert. 3.2 Das Anti-Graffiti-Abo ist für eine Liegenschaft (eigene Hausnummer) gültig. Die maximale Fassadenlänge beträgt 50 Meter. Die Arbeiten werden bis auf eine Höhe von maximal 2.50 Meter ausgeführt. 3.3 In der Regel wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Meldung mit der Beseitigung der Graffitis begonnen. Ist dies nicht möglich, wird die Kundin/der Kunde von der informiert und ein Termin vereinbart. Von dieser Regel ausgenommen ist die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. In dieser Zeit bleibt der Betrieb der Graffitientfernung während mindesten einer bis maximal zwei Wochen geschlossen. 1/2
4 3.4 Nach erfolgter Auftragserledigung wird der Kundin/dem Kunden die Schadensbehebung bestätigt. Folgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Beanstandung gilt der Auftrag als abgenommen. Im Falle von Beanstandungen ist die verpflichtet, schriftlich Stellung zu nehmen und gegebenenfalls den Mangel in absehbarer Frist zu beheben. Es ist möglich, dass Graffitis und Sprühereien auf Objekten aus Naturstein, Sandstein, Kunststein, Backstein, Briefkästen usw. nicht komplett zu entfernen sind. Vereinzelt können, nach der Reinigung, Teile des Graffitis in abgeschwächter Form (Schattenbilder) sichtbar bleiben. Weiter sind leichte Farbton- und Glanzgradunterschiede zwischen der bestehenden und neu aufgetragenen Farbe nicht auszuschliessen. Solche Schatten, Farbton- und Glanzgradunterschiede bilden keinen Grund für eine Beanstandung. 3.5 Untergründe, die mit einer dekorativen Technik oder mit Spezialeffekt-Farbe beschichtet sind, können nur im Grundfarbton und mit Farbe ohne Spezialeffekt überstrichen werden. 3.6 Folgende Untergründe/Elemente sind nicht im Leistungsumfang der Anti-Graffiti-Abos enthalten: - Alle Arten von Rollläden, Jalousien und Sonnenstoren - Sämtliche Schilder, Beschriftungen und Markierungen - Alle Graffitis oberhalb von 2.5 m Höhe - Flächen aus Plexiglas und Kunststoff - Glasschiebetüren - Elektrische Türen - Container - Lasierte Oberflächen (z.b. Beton-/ Holzlasur) - Einbrennlackierte Oberflächen, Oberflächen mit Speziallackierungen Gegebenenfalls steht der Kundin/dem Kunden die beratend zur Seite. 4. Pflichten der Kundin/des Kunden 4.1 Die Meldung von Graffitis und versprühten Flächen obliegt der Kundin/dem Kunden. Ohne diese Meldung wird Graffiti Schöns Züri nicht tätig. 4.2 Wird die jährliche Abo-Gebühr nicht bis spätestens am Fälligkeitstag bezahlt, so ist die nicht verpflichtet, Leistungen im Rahmen des Anti-Graffiti- Abos zu erbringen und kann den Vertrag ohne weitere Mahnung oder Fristansetzung mit sofortiger Wirkung auflösen. Zürich, 28. Februar /2
5 Stadt Zürich Tel Fax Auftragserteilung Graffiti-Abo Schöns Züri Adresse der Liegenschaft Kontakt vor Ort (Name, Telefon) Abo GELB Abo GRÜN Abo-Nr. nicht ausfüllen Eigentümerin/Eigentümer Vorname/Name/Firma Adresse Telefon Auftraggeberin/Auftraggeber (Verwaltung) Vorname/Name Firma/Ansprechperson Adresse Telefon Ich habe bereits ein Abonnement für andere Liegenschaften. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Schöns Züri von Ort, Datum Unterschrift Ausgefüllte und unterzeichnete Auftragserteilung bitte per Post an: Stadt Zürich,,,, oder per Fax an Sozialdepartement Seite 1 von 1
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