Max Mustermann Mustermannstr Musterhausen
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- Margarete Wagner
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1 ABWASSERBETRIEB TROISDORF Postfach Troisdorf Max Mustermann Mustermannstr Musterhausen Ansprechpartner/in: Burkhard Bröhl Sarah Belle Durchwahl: Telefax: Besuchen Sie uns im Internet: Helfen Sie mit, Gebührengerechtigkeit für alle zu schaffen! Angaben zu Ihrem Grundstück, Mustermannstr. 58, ID-Nr Guten Tag, Ihre Nachricht: Mein Zeichen: NWNE Datum: März 2016 um die Niederschlagswassergebühren für alle gerecht kalkulieren zu können, müssen wir mit Ihrer Unterstützung in Erfahrung bringen, von welchen Flächen im Troisdorfer Stadtgebiet Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird. Die letzte flächendeckende Erhebung diesbezüglich liegt mittlerweile über 20 Jahre zurück. Während 1994 alle Kunden aufgefordert wurden, ihre bebauten Flächen selbst zu vermessen, konnten wir Ihnen diese Arbeit nun dank neuer technischer Möglichkeiten größtenteils abnehmen. Der beiliegende Erfassungsbogen wurde auf Basis aktueller Luftbildaufnahmen und Informationen des Amtlichen Liegenschaftskatasters erstellt. Sämtliche daraus ersichtlichen befestigten Flächen haben wir bereits mit entsprechenden Maßangaben als Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird für Sie erfasst. Bitte nehmen Sie sich Zeit, die beigefügten Unterlagen zu sichten, die Eintragungen im Erfassungsbogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Senden Sie anschließend ein Exemplar des Erfassungsbogens unterschrieben mit beigefügtem Freiumschlag bis zum an den Abwasserbetrieb Troisdorf zurück oder geben diesen persönlich beim Abwasserbetrieb Troisdorf in der Poststraße 105 ab. Auch wenn Sie keine Änderungen vornehmen, benötigen wir von Ihnen den unterschriebenen Erfassungsbogen zurück. Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr unterstützen Sie unsere Mitarbeiter gerne telefonisch oder persönlich beim Ausfüllen des Bogens. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: Freundliche Grüße Abwasserbetrieb Troisdorf, AöR Grundstücksentwässerung i. A. i. A. (Sarah Belle) Kundenberaterin (Burkhard Bröhl) Kundenberater Bankverbindungen Zustelladresse Vorstand: Peter Blatzheim Kreissparkasse Köln (BLZ ) Poststraße 105 stellv. Vorstand: Volker Jansen IBAN: DE BIC: COKSDE Troisdorf Verwaltungsratsvorsitzender: Helmut Wiesner VR-Bank Rhein-Sieg eg (BLZ ) Gläubiger-ID: DE91ZZZ IBAN: DE BIC: GENODED1RST
2 ID-Nr Erfassungsbogen bebaute, überbaute oder befestigte Flächen - Bitte lesen Sie vor der Bearbeitung des Erfassungsbogens das beiliegende Merkblatt - Diesen Erfassungsbogen erhalten Sie zweifach. Bitte senden Sie nur ein Exemplar zurück. Angaben zum Auskunftsberechtigten (Mit-)Eigentümer, Nutzungsberechtigter, Verwalter Max Mustermann Straße und Hausnummer Mustermannstr. 58 Postleitzahl und Ort Musterhausen Sofern sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert hat, bitten wir freundlichst, die oben stehenden Angaben zu korrigieren. Vielen Dank. Grundstücksadresse Mustermannstr. 58 Gemarkung 4431 Flur 1 Flurstücksnummer 1234/56 Angaben zum Grundstück Ausfüllhilfe Bitte füllen Sie die nachfolgenden Tabellen aus und tragen die erforderlichen Angaben zu den bebauten, überbauten oder befestigten Flächen ein. Sofern die Flächenangaben in der folgenden Tabelle korrekt sind, prüfen Sie bitte lediglich die Art der Entwässerung und die jeweilige Art der Flächengestaltung. Falls die Flächenvorgaben in der Tabelle einer Korrektur bedürfen, streichen Sie bitte nicht zutreffende Angaben und tragen die korrekten Daten ein. Verfügt Ihr Grundstück über eine Zisterne und/oder eine Versickerungsanlage, füllen Sie bitte auch die Tabellen auf der Rückseite des Erfassungsbogens aus. Erläuterungen der folgenden Tabellen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. Für die Zuordnung der einzelnen Spalten zu den Themen im Merkblatt folgen Sie bitte der Nummerierung in den Kreisen. Bebaute, überbaute oder befestigte Flächen Nr. Flächentyp Flächengröße [m²] Korrigierte Flächengröße [m²] Art der Entwässerung Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird gebührenpflichtig Fläche, von der Niederschlagswasser in eine private Versickerungsanlage eingeleitet wird genehmigungspflichtig, gebührenfrei Fläche, von der Niederschlagswasser oberflächlich versickert genehmigungsfrei, gebührenfrei Dachflächen Dachflächen Flächengestaltung bepflanzte Gründächer Befestigte Grundstücksflächen befestigte Flächen (z.b. Zufahrt, Terrasse etc.) voll versickerungsfähiges Pflaster (z.b. Rasengittersteine, Drainpflaster etc.; wird nur mit Nachweis anerkannt) Zisterne zur Brauchwassernutzung/Gartenbewässerung mit Überlauf an den Kanal (ohne Zwischenzähler, Rückhaltevolumen beachten) Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen Diese Nummerierung bezieht sich auf die entsprechende Erläuterung im Merkblatt. Erhebung 100% 50% 100% 0% 1 Dach A 48 2 Dach B 48 3 Dach C 28 4 Dach D 8 5 Befestigte Fläche Summe 226 Zisterne zur Brauchwassernutzung mit Überlauf zur Versickerung auf dem Grundstück (ohne Zwischenzähler) Rückhaltung, Versickerung mit Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage, z.b. Gräben Krausacker (Rückhaltevolumen beachten) Zisterne zur Gartenbewässerung mit Überlauf zur Versickerung auf dem Grundstück gebührenfrei siehe Seite 2
3 ID-Nr Sofern Niederschlagswasser in eine Zisterne oder ähnliche Vorrichtung eingeleitet wird, geben Sie bitte das Speichervolumen der jeweiligen Anlage an. Hinweis: Zisternen und ähnliche Vorrichtungen werden nur dann gebührenmindernd berücksichtigt, wenn Sie ein Speichervolumen von jeweils mindestens 1 m³ aufweisen und baulich fest mit dem Grundstück verbunden sind. Zisterne 1 Zisternen und ähnliche Vorrichtungen Zisterne 2 Zisterne 3 Speichervolumen Brauchwasserzählernummer bei Brauchwassernutzung Versickerungsanlagen Versickerung 2 Versickerung 1 Versickerung 3 Art der Versickerung Datum und Aktenzeichen der wasserrechtlichen Erlaubnis Datum der Befreiung Legende zur Grundstücksgrafik Dachflächen befestigte Flächen unbefestigte Flächen Grundstücksgrenze Hinweise und Bemerkungen des Auskunftspflichtigen Gemäß Abwassergebührensatzung besteht eine Mitwirkungspflicht zur Auskunft über die Entwässerungssituation Ihres Grundstücks. Sollte uns der ausgefüllte Erfassungsbogen bis zu dem im Anschreiben genannten Termin nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von uns erhobenen Daten zutreffend sind. Die Niederschlagswassergebühr wird dann anhand der von uns aktuell ermittelten und im Erfassungsbogen dargestellten Flächen verbindlich festgesetzt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der obigen Angaben. Die Bemessung und Erhebung der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach 5 der Abwassergebührensatzung vom , zuletzt geändert durch 7. Änderungssatzung vom Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und Hinweise zur Erreichbarkeit Ort, Datum Unterschrift Der Abwasserbetrieb Troisdorf erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
4 ID-Nr Grundstücksadresse Mustermannstr. 58
5 Merkblatt zur Bearbeitung des Erfassungsbogens zur Ermittlung der befestigten Flächen Allgemeines zum Verfahren und zum Erfassungsbogen Zur Bearbeitung des Erfassungsbogens erhalten Sie nachfolgend wichtige Hinweise: Die in der Tabelle des Erfassungsbogens angegebenen und im Grundstückslageplan dargestellten bebauten, überbauten oder befestigten Flächen Ihres Grundstücks wurden anhand einer Auswertung des Amtlichen Liegenschaftskatasters sowie aktueller Luftbilder ermittelt. Der Grundstückslageplan zeigt die sich auf Ihrem Grundstück befindenden bebauten, überbauten oder befestigten Flächen, die anhand der Luftbilder ermittelt wurden. Anhand der Luftbilder kann jedoch nicht festgestellt werden, von welchen dieser Flächen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Daher wird zunächst davon ausgegangen, dass alle ermittelten Flächen direkt oder indirekt an den Abwasserkanal angeschlossen sind. Mit dem Anschreiben erhalten Sie einen Erfassungsbogen in zweifacher Ausfertigung, von denen ein Exemplar für Ihre Unterlagen bestimmt ist! Das den Unterlagen beigefügte Luftbild ist ebenfalls für Sie bestimmt und soll nicht zurückgeschickt werden. Bitte senden Sie ein Exemplar des ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogens mit dem beiliegenden Freiumschlag an den Abwasserbetrieb Troisdorf zurück. Die Angabe der Telefonnummer für Rückfragen ist freiwillig, hilft uns aber möglicherweise, evtl. Unklarheiten schnell und unbürokratisch mit Ihnen zu klären. Alle Angaben werden unter Beachtung des Datenschutzes elektronisch gespeichert und verarbeitet. Sie dienen einzig zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühren und werden nicht für andere Zwecke verwendet. Ihre Angaben werden gegebenenfalls vor Ort überprüft. Wenn Sie zukünftig auf Ihrem Grundstück durch bauliche Maßnahmen Änderungen vornehmen (Anbauten an bestehende Gebäude, Versiegelung bzw. Entsiegelung von Flächen u.ä.), bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Sie erhalten dann einen geänderten Gebührenbescheid. Kurzanleitung A. Sofern alle erfassten Flächen an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen sind, prüfen Sie bitte lediglich die Art der Flächengestaltung. Vorausgefüllt ist in Ihrem Erhebungsbogen das Kästchen Dachflächen oder befestigte Flächen, welche jeweils zu 100 % erhoben werden. B. Sofern die vorausgefüllten Angaben (teilweise) unzutreffend sind, bitten wir Sie, diese zu korrigieren. Ziel ist es, die aktuelle Entwässerungssituation Ihres Grundstücks zu erfassen. Dazu werden Erklärungen zu Flächentyp (Dachfläche oder befestigte Grundstücksfläche), Flächengröße, Art der Entwässerung sowie Art der Flächengestaltung benötigt. Wir bitten Sie, diese Angaben in die Tabelle des Erfassungsbogens einzutragen. Wichtig: Für diejenigen versiegelten Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, ist die Markierung Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird zu streichen und eines der leeren Kästchen daneben Fläche, von der Niederschlagswasser in eine private Versickerungsanlage eingeleitet wird oder Fläche, von der Niederschlagswasser oberflächlich versickert anzukreuzen. C. Bitte teilen Sie uns mit, ob auf Ihrem Grundstück Regenwasserspeicher (Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen) vorhanden sind. Dazu werden Angaben zur Nutzung des Niederschlagswassers auf Ihrem Grundstück benötigt, die ebenfalls in die Tabelle zur Flächenerfassung einzutragen sind. Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen müssen jeweils ein Rückhaltevolumen von mindestens 20 Litern je angeschlossenem Quadratmeter nachweisen, ein Fassungsvermögen von mindestens 1 m³ haben und baulich fest mit dem Grundstück verbunden sein. Beispiel: 100 m² Dachfläche = 2000 Liter = 2 m³ Fassungsvermögen Das Speichervolumen der Zisterne und ggf. vorhandene Brauchwasserzählernummern sind auf Seite 2 des Erfassungsbogens einzutragen.
6 Erläuterungen zum Erfassungsbogen Angaben zum Grundstück ID-Nr. Bebaute, überbaute oder befestigte Flächen Nr. Flächentyp Flächengröße [m²] Art der Entwässerung Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird Fläche, von der Niederschlagswasser in eine private Versickerungsanlage eingeleitet wird oder von der Niederschlagswasser oberflächlich versickert Das Grundstück befindet sich in Ihrem Eigentum, Ihrem Teileigentum, Ihrer Verwaltung oder Nutzung. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, die räumlich aneinander grenzen. Die Identifikationsnummer (ID-Nr.) erleichtert das Wiederauffinden Ihrer Daten in der Projektdatenbank des Abwasserbetriebes Troisdorf und beschleunigt das Verfahren. Bei telefonischen Rückfragen bitte diese Nummer angeben. Zu den bebauten, überbauten oder befestigten Flächen zählen Flächen, die von den zum Grundstück gehörenden Gebäuden überdeckt werden - einschließlich Dächer, Vordächer und sonstige Überdachungen. Achtung: Dachüberstände zählen dazu. derart befestigt sind, dass Niederschlagswasser davon abfließen kann. Dazu gehören z.b. Hofflächen, Zufahrten, Stellplätze, Terrassen, Wege und Kellerausgangstreppen. Flächen gelten als befestigt, sofern Sie einen wasserundurchlässigen Belag haben, z.b. Asphalt, Beton, Pflaster, Verbundsteine, Fliesen etc. Auch Flächen mit einem teilweise wasserdurchlässigen Belag, z.b. Rasengittersteine und Ökopflaster sowie Gründächer, zählen als befestigte Flächen. In diesem Feld ist die laufende Nummer der einzelnen Dachflächen und bebauten, überbauten oder befestigten Flächen Ihres Grundstücks eingetragen. An dieser Stelle ist der aus den Luftbildern ermittelte Flächentyp ausgewiesen. Hierbei wird zwischen Dachflächen und andere befestigte Flächen unterschieden. Hier wird die Größe der befestigten Fläche in Quadratmetern ausgewiesen, die aus den Luftbildern ermittelt worden ist. Sofern die vorausgefüllte Flächengröße unzutreffend ist, korrigieren Sie diese in der Spalte Korrigierte Flächengröße. Bei geneigten Flächen (Dächern) geben Sie bitte die Flächengröße des Grundrisses des Grundstücks an, der von der geneigten Dachfläche einschließlich Dachüberstände überdeckt wird. Bitte runden Sie dabei auf volle Quadratmeter ab. Bitte geben Sie hier Auskunft darüber, ob die jeweilige Fläche an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen ist. Jede Fläche muss zwingend entweder einen Eintrag bei Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird oder aber bei einer der Spalten Fläche, von der Niederschlagswasser in eine private Versickerungsanlage eingeleitet wird bzw. Fläche, von der Niederschlagswasser oberflächlich versickert aufweisen. Trifft die vorausgefüllte Einstufung Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird nicht zu, streichen Sie diese bitte durch und kreuzen das zutreffende Feld an. Folgende Flächen fallen unter diese Kategorie: Flächen, die direkt an die Abwasserkanalisation angeschlossen sind. Das Niederschlagswasser wird über Dachrinnen, Abläufe sowie über offene oder abgedeckte Rinnen direkt dem Kanal zugeführt. Flächen, von denen Niederschlagswasser erst über andere Flächen (z.b. öffentliche Straßenfläche, Zufahrten und Parkplätze) in die öffentliche Kanalisation gelangt. Das Niederschlagswasser gelangt damit indirekt in die öffentliche Abwasserkanalisation. Folgende Flächen fallen unter diese Kategorie: Flächen, von denen Niederschlagswasser einer Versickerungsanlage zugeführt wird. Die Versickerungsanlage ist nicht über einen Überlauf an die Abwasserkanalisation angeschlossen. Flächen, von denen das Niederschlagswasser einem Gewässer zufließt. Bei Einleitung in ein öffentliches Gewässer ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, auch bei unbelastetem, häuslichem Niederschlagswasser. Flächen, von denen das Niederschlagswasser auf angrenzende Grünflächen fließt und dort versickert. Besteht ein Überlauf oder eine andere Verbindung der Versickerungsanlage zum öffentlichen Abwasserkanal, so markieren Sie bitte Rückhaltung, Versickerung mit Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage, z.b. Gräben Krausacker (Spalte Nr. 9).
7 Flächengestaltung Dachflächen Befestigte Grundstücksflächen Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen bis Bitte geben Sie die jeweilige Art der ausgewiesenen bebauten, überbauten oder befestigten Flächen an. Jede Fläche muss jeweils zwingend einen Eintrag bei einer der angegebenen Kategorien aufweisen. Trifft die vorausgefüllte Einstufung Erhebung 100% nicht zu, streichen Sie diese bitte durch und kreuzen das zutreffende Feld an. Die zu veranlagende Dachflächengröße wird anhand folgender Faktoren ermittelt: Dachflächen Erhebung 100% bepflanzte Gründächer Erhebung 50% Beispiel: Die Erhebung von Flächen mit 50% bewirkt, dass z.b. ein an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossenes Gründach mit einer Fläche von 100 m² nur mit einer Flächengröße von 50 m² veranlagt wird. Die zu veranlagende befestigte Grundstücksflächengröße wird, abhängig von der Flächengestaltung, anhand folgender Einstufungen ermittelt: befestigte Flächen (z.b. Zufahrt, Terrasse etc.): Beton, Schwarzdecken/Asphalt, Pflaster o.ä. Erhebung 100% voll versickerungsfähiges Pflaster (z.b. Rasengittersteine, Drainpflaster) Erhebung 0% Versickerungsfähige Pflasterflächen können zum einen Pflasterflächen sein, bei denen einzelne Bereiche nicht versiegelt sind, wie z. B. Rasengittersteine, Pflaster mit breiten Fugen, und zum anderen Pflasterflächen aus offenporigem Material (Filterporensteine). Als Nachweis der Versickerungsfähigkeit benötigen wir die technischen Produktinformationen oder ein Zertifikat des Herstellers, ansonsten werden die Flächen nicht anerkannt. Falls Sie Ihr Niederschlagswasser in eine Zisterne oder ähnliche Vorrichtung (Auffangbehälter) einleiten, bitten wir Sie, anzugeben, ob diese über einen Überlauf an die Kanalisation angeschlossen sind und welche Flächen an diese Vorrichtung angeschlossen sind. Angaben zu Speichervolumen (in m³) sowie zur Nutzung des Niederschlagswassers sollen in den Erfassungsbogen eingetragen werden. Bei der Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser bitten wir um Angabe der Brauchwasserzählernummer. Sofern Sie das Niederschlagswasser in eine Zisterne einleiten, die über einen Überlauf an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen ist, streichen Sie bitte nicht Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird durch und setzen die angeschlossenen Flächen nicht auf Null, sondern geben lediglich die oben stehenden Angaben im Erfassungsbogen an. Die Zisterne muss ein Mindestfassungsvolumen von 1 m³ aufweisen und baulich fest mit dem Grundstück verbunden sein. Regentonnen mit Zulauf über eine Klappe im Fallrohr werden nicht gebührenmindernd berücksichtigt. Befestigte Flächen, von denen das Niederschlagswasser in Zisternen und Regenwasserbehälter ohne Anschluss an die Kanalisation eingeleitet wird, werden nicht veranlagt und sind im Feld Zisterne zur Gartenbewässerung mit Überlauf zur Versickerung auf dem Grundstück, anzugeben. Versickerungsanlagen Baulich fest mit dem Grundstück verbundene Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Mulde, Rigole, Muldenrigole), für die eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht erteilt wurde. Zusätzlich muss für Grundstücke innerhalb von Wasserschutzzonen sowie für versiegelte Flächen, die größer als 400 m² sind und deren Niederschlagswasser versickert, eine wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg- Kreises vorliegen.
8 Ausgefüllter Beispielerfassungsbogen
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