FwDV 1 : Grundtätigkeiten :
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- Eugen Bauer
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1 FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERAULA Ausbildungsunterlagen FwDV 1 : Grundtätigkeiten : Lösch- & Hilfeleistungseinsatz Neuerungen der Auflage 2007 Inhaltsverzeichnis: Einleitung Die Änderungen im Überblick Zusammenfassung Seite 1
2 Einleitung Die ab in neuer Fassung gültige Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten : Lösch- & Hilfeleistungseinsatz ersetzt die folgenden FwDV en : - FwDV 1/1 Grundtätigkeiten : Löscheinsatz & Rettung (Ausg. 1994) - FwDV 1/2 Grundtätigkeiten : Techn. Hilfeleistung & Rettung (Ausg. 1998) Die FwDV 1 regelt, wie grundsätzliche Handgriffe des Feuerwehreinsatzes durchzuführen sind. Sie berücksichtigt zudem neue Regelungen der geänderten Dienstvorschriften FwDV 3 ( Einheiten im Löscheinsatz ), FwDV 7 ( Atemschutz ) und FwDV 500 ( Einheiten im ABC-Einsatz ). Die Vorschrift kann von heruntergeladen werden (166 Seiten, ca. 10 MB). Seite 2
3 Persönliche Schutzausrüstung Kapitel 2 beschreibt die Persönliche Schutzausrüstung. Der Feuerwehr-Haltegurt gehört nun nicht mehr zur Mindestschutzausrüstung! Er ist nur noch im Bedarfsfall z. B. beim Atemschutzeinsatz zu tragen. Die Mindestschutzausrüstung besteht demzufolge aus : Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhen Feuerwehrschutzschuhwerk Der Feuerschutzanzug (Überjacke & -hose) bietet zwar die geforderte Schutzwirkung, sollte aufgrund seines Preises aber nicht als Standard getragen werden!!! Er ist für den Innenangriff unter PA bestimmt. Seite 3
4 Persönliche Schutzausrüstung II Seite 4
5 Persönliche Schutzausrüstung III Eine Warnweste müssen alle Einsatzkräfte anziehen, die der Gefahr durch fließenden Verkehr ausgesetzt sind und die : eine Feuerwehreinsatzjacke orange, eine Feuerwehreinsatzjacke gemäß HuPF ohne Reflexstreifen oder eine Feuerwehreinsatzjacke gemäß HuPF mit Reflexstreifen tragen. Träger von Feuerschutzüberjacken ( NOMEX Jacken) sind von der Warnwesten- Pflicht befreit, da diese Jacken im Verhältnis zur Gesamtfläche einen größeren Anteil an Reflexstreifen haben. Dies gilt gemäß HuPF für sämtliche Formen der Feuerschutzüberjacken (alt & neu)! Seite 5
6 Persönliche Schutzausrüstung IV Hinsichtlich der Schnittschutzkleidung beim Einsatz der Motorkettensäge wird darauf hingewiesen, dass nur noch Beinlinge oder Schnittschutzhosen mit rundumlaufendem Schnittschutz verwendet werden dürfen. Entsprechende Schnittschutzhosen wurden in 2007 bereits beschafft. Seite 6
7 Einsatzausrüstung / Auslegen von Druckschläuchen Kapitel 3 beschreibt die Einsatzausrüstung. Hier werden einsatzspezifische Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung anhand von Beispielen dargestellt. Es gibt (außer des Entfalls des Haltegurts für Nicht-Atemschutzgeräteträger) keine weiteren Änderungen. Kapitel 4 beschreibt das Auslegen von Druckschläuchen. Die Vorgehensweise mit Schlauchtragekörben und Ein-Mann-Haspeln wurde neu aufgenommen, und die Hinweise zur Schlauchreserve wurden genauer formuliert. Seite 7
8 Wasserführende Armaturen Seite 8
9 Elektrische Betriebsmittel Kapitel 8 beschreibt u. a. den Feuerwehr-Elektrowerkzeugkasten. Dieser soll nur noch von Elektro-Fachpersonal eingesetzt werden! Weitere wichtige Änderungen gibt es in diesem Kapitel nicht. Kapitel 9 beschreibt das Verlegen von elektrischen Leitungen. Hier gibt es einige Anpassungen zur Verlegerichtung der Leitungen und zum Anschluss an Stromerzeuger (hinsichtlich der Leitungslängen). Ebenfalls wurden die Aussagen zur Verwendung von Personenschutzschaltern (Sicherheitsschalter zw. Gerätestecker & Wandsteckdose gegen Fehlerströme) dem Stand der Technik & Normung angepasst. In Kapitel 10 (Beleuchtungsgeräte) und Kapitel 11 (Tauchmotorpumpe) gibt es keine nennenswerten Änderungen. Seite 9
10 Maximale Leitungslängen Seite 10
11 Bewegen von Lasten / Trennen Kapitel 12 beschreibt das Ziehen, Heben, Spreizen und Bewegen von Lasten. Dies ist das umfangreichste Kapitel der Dienstvorschrift; es beschreibt : Hebebaum Mehrzweckzug Spreizer Hebekissensysteme Hydraulischer Hebesatz Zug- und Anschlagmittel Maschinelle Zugeinrichtung Rettungszylinder Hydraulische Winde Es werden Begrifflichkeiten angepasst, z. B. bei den Hebekissen, und erklärende Skizzen geliefert, z. B. bei Hebekissen, hydraulischer Winde & Erdankern. Kapitel 13 beschreibt das Trennen. Es wurden Anpassungen an die UVV im Bereich der Motorkettensäge vorgenommen. Ferner wurde das Plasmaschneidgerät aufgenommen. Seite 11
12 Abstützen / Transportieren von Verletzten / Leinen & Seile Seite 12
13 Sichern in absturzgefährdeten Bereichen / Retten & Selbstretten Kapitel 17 beschreibt das Sichern in absturzgefährdeten Bereichen. Hier wird zwischen dem Halten und dem Auffangen unterschieden. Während das Halten noch mit dem Feuerwehr-Haltegurt und der Feuerwehrleine zulässig ist, ist für den Fall, dass ein Auffangen, d. h. ein mögliches ins Seil fallen, droht, ein Gerätesatz Absturzsicherung erforderlich. Kapitel 18 beschreibt das Retten und Selbstretten. Vorgestellt werden das Retten mit dem Gerätesatz Absturzsicherung Feuerwehrleinen Leitern Krankentrage Sprungtuch Sprungpolster sowie das Selbstretten mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine, das nur als letztes Mittel angewendet werden sollte und auf dessen Risiken hingewiesen wird. Außerdem werden ausführliche Sicherheitshinweise gegeben. Seite 13
14 Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr Kapitel 19 beschreibt das Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr. Hinweise zu verschiedenen Hilfsmitteln zur Absicherung werden gegeben und Sicherheitsabstände festgelegt. Besonders wichtig sind die Sicherheitshinweise für die eingesetzten Kräfte. Sinngemäß wird betont, dass sämtliche Einsatzkräfte stets bemüht sein müssen, die Gefahren der Einsatzstelle im Auge zu behalten! Kapitel 20 schließlich beschreibt die Sichtzeichen. Hiermit sind Hand- & Armzeichen gemeint, die zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen dienen. Hier wurde die entsprechende EU-Norm aufgenommen! Seite 14
15 Zusammenfassung Zusammenfassung : In der FwDV 1 ist das Grundwerkzeug für die Einsatzkräfte zusammengestellt. Durch die Neufassung der alten Dienstvorschriften wurden neue Geräte und Verfahren aufgenommen. Der wesentliche Inhalt der alten FwDV en wurde allerdings nicht verändert. Seite 15
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