Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
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- Viktor Bretz
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1 Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
2 Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen Kenntnisse einsatzpraxisbezogen vertiefen und selbstständig anwenden können. 2
3 Ausbildungsorganisation Thema: ABC-Gefahrstoffe Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Gefahren Kennzeichnung Verhalten im Einsatz 3
4 Begriffsbestimmungen Gefährliche Stoffe und Güter sind Stoffe oder Gegenstände von denen auf Grund: ihres Aggregatzustandes ihrer Eigenschaft ihrer Zusammensetzung Gefahren ausgehen für: Menschen Tiere Sachwerte Umwelt 4
5 Aggregatzustand Die Aggregatzustände der Materie sind gasförmig flüssig fest 5
6 Eigenschaften gefährlicher Güter und Stoffe Die Einteilung erfolgt nach der Gefahr, die von dem jeweiligen Stoff ausgehen kann Explosion Brand Verätzung Giftigkeit Radioaktivität 6
7 Vorkommen von gefährlichen Stoffen Gefährliche Stoffe können vorhanden sein an der Einsatzstelle entstehen auf Transportwegen durch Brände in Gebäuden durch Unfälle 7
8 Gesetzliche Bestimmungen Chemikaliengesetz Gefahrgutgesetz Gefahrstoffverordnung Herstellung Lagerung Verarbeitung Vernichtung Gefahrgutverordnungen Straße / Eisenbahn Binnenschifffahrt See Luftverkehr Sprengstoffgesetz 1. bis 5. Verordnung zum Sprengstoffgesetz Zentrale Dienstvorschrift 34/240 8
9 Erkennen von gefährlichen Stoffen Warntafel Gefahrenzettel 9
10 Erkennen von gefährlichen Stoffen Gefahrensymbol Gefahrensymbol NEU 10
11 Erkennen von gefährlichen Stoffen Arbeitsschutzzeichen 11
12 Warntafel Hauptgefahr keine weitere Gefahr 3 0 Gefahrnummer 1202 UN - Nummer 12
13 Warntafel Hauptgefahr Erhöhen der Hauptgefahr 33 Gefahrnummer 1203 UN - Nummer 13
14 Warntafel Der Stoff darf nicht mit Wasser in Berührung kommen Hauptgefahr weitere Gefahren X 423 Gefahrnummer 1428 UN - Nummer 14
15 Gefahrenzettel Gefahrensymbol 5.1 Gefahrenunterklasse 15
16 Gefahrensymbole (gültig bis 2018) werden als Kennzeichnung von Verpackungen verwendet + Intensität des Stoffes 16
17 Gefahrensymbole (NEU) werden als Kennzeichnung von Verpackungen verwendet Zum Piktogramm können weitere Gefahrenhinweise verwendet werden Kategorie 1 und 2: Lebensgefahr bei Verschlucken Kategorie 3: Kategorie 4: giftig bei Verschlucken Gesundheitsschädlich bei Verschlucken 17
18 Gefahrensymbole (NEU) Explosionsgefahr Entzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase Ätzend Sehr giftig, Giftig Gesundheitsschädlich Systemische Gefährdung Umweltgefährlich 18
19 Atomare Gefahren Radioaktive Stoffe Feuerwehr! Gefahrengruppe I Feuerwehr! Gefahrengruppe II Feuerwehr! Gefahrengruppe III 19
20 Biologische Gefahren Ansteckungsgefährliche Stoffe 6 BIO I BIO II BIO III 20
21 Chemische Gefahren / Einteilung in Maßnahmengruppen Maßnahmengruppe Bezeichnung Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen Gasförmige Stoffe Entzündbare flüssige Stoffe Sonstige entzündbare Stoffe Entzündend (oxidierend) wirkende Stoff Giftige Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 21
22 Maßnahmengruppe 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
23 Maßnahmengruppe 2 Gasförmige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 2 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
24 Maßnahmengruppe 3 Entzündbare flüssige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 3 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
25 Maßnahmengruppe 4 Explosionsgefahr bei staubförmigen Stoffen (Gefahrenunterklasse 4.1) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
26 Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Gefahrenunterklasse 4.2) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 4 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
27 Maßnahmengruppe 4 Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Metallverb.) (Gefahrenunterklasse 4.3) Kennzeichnung Möglichkeiten Transport X 4 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
28 Maßnahmengruppe 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 5 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
29 Maßnahmengruppe 6 Giftige Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 6 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
30 Maßnahmengruppe 8 Ätzende Stoffe Kennzeichnung Möglichkeiten Transport 8 Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
31 Maßnahmengruppe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kennzeichnung Möglichkeiten Transport Anlagen und Behälter Arbeitsschutz Stand: Juni November
32 Kennzeichnung an Fahrzeugen ohne Kennzeichnung Gefahrenzettel mit Kennzeichnung 32
33 Kennzeichnung an Eisenbahnwaggons Die Unfallmerkblätter bei Eisenbahntransporten werden im Lokstand mitgeführt. In der Notfallzentrale der Deutschen Bahn AG ist die Zusammenstellung der Zugverbände hinterlegt und kann dort abgerufen werden. 33
34 Weitere Informationen Umfang der Informationen T U I S Experteninformation Sofortinformation Kurzinformation Detailinformation Einsatzdauer 34
35 Beförderungspapiere Schriftliche Weisungen Die "Schriftlichen Weisungen" richten sich an die Fahrzeugbesatzung. Dementsprechend müssen sie in einer Sprache mitgeführt werden, die das Fahrpersonal versteht. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung die "Schriftlichen Weisungen" versteht und diese auch richtig anwenden kann. Die Form der "Schriftlichen Weisungen" hat sich ebenfalls geändert: Sie sind jetzt ein vier DIN A4- Seiten umfassendes Faltblatt, in dem alle Klassen behandelt sind. -> Es gibt nur noch eine Ausführung! 35
36 Funktionsprinzip von TUIS Bei TUIS handelt es sich um eine Unterstützungsmaßnahme der Chemischen Industrie, die über Ihre Werkfeuerwehren kompetente Ansprechpartner bis hin zu speziellen Gefahrgut -Einsatzkomponenten, den Einsatzkräften vor Ort zur Verfügung stellen. T U I S T U I S ransport nfall nformations- und Hilfeleistungsystem 36
37 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0 Stand 01. Februar 2006, Version Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehr- Schutzhandschuhe Feuerwehrschutzanzug nach HUPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen für Feuerwehrschutzkleidungen Feuerwehr-Schutzschuhwerk Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrbeil Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehrleine Schlauchhalter Einsatzschutzkleidung und Ausrüstung 37
38 Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis 50 m Anpassung nach Erkundung wesentlicher Stoffeigenschaften Brennbare Flüssigkeiten außer hochentzündlich Säuren und Laugen ohne Gas- oder Dampfbildung Giftige und ätzend Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube Explosionsfähige Gas/Dampf-Luft-Gemische, Stäube und Nebel Brennbare hochentzündliche Flüssigkeiten Sprengstoffe Gasbehälter unter Brandeinwirkung 38
39 Verhalten im Einsatz Weisungen der Staffel- oder Gruppenführung befolgen Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit gefährlichen Stoffen Meldung an Gruppen- oder Staffelführung Windrichtung beachten 39
40 40
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