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1 Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt) 3 Dokumentation Beförderungspapier ADR-Zulassungsbescheinigung Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks Fahrwegbestimmung Schriftliche Weisungen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung Unterschiedliche Tankfahrzeuge Unterschiedliche Tanks Bedienungsausrüstung von Tanks Besonderheiten unterschiedlicher Gastanks Tanks für Güter der Gefahrklasse Chemietanks Saug-Druck-Tanks Bauliche Ausrüstung von Fahrzeugtanks Tankcodierung und Sondervorschriften Anforderungen an Fahrzeuge Tankakte Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern auf den orangefarbenen Tafeln Kennzeichnung von Tanks Fürs Gedächtnis Kontrollfragen

2 Inhalt 6 Durchführung der Beförderung Betriebs- und Verkehrssicherheit Be- und Entladen Besondere Gefahrenquellen Fahrverhalten Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Am Gefahrguttransport beteiligte Personen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Gefahren durch Tankfahrzeugunfälle Leere Tanks Volle Tanks Tankleck Unfallmeldung Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Lösungen der Kontrollfragen Stichwortverzeichnis Hinweis: Die mit dem Zeichen gekennzeichneten Seiten dieses Hefts sind auf der entsprechenden Referenten-CD-ROM mit den Lösungen zu finden. 7

3 5 Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht in der Regel aus 2 oder 3 Ziffern, die im allgemeinen auf folgende Gefahren hinweisen: 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion Besonderheiten: Verdoppelung einer Ziffer Zunahme der entsprechenden Gefahr Wird Gefahr durch eine Ziffer ausreichend angegeben Null angefügt X vorangestellt Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser! 22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend 238 entzündbares Gas, ätzend (neu) 28 ätzendes Gas (neu) X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet X333 X423 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet 44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet 539 entzündbares organisches Peroxid 90 umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe 99 verschiedene gefährliche erwärmte Stoffe X Reagiert Ber hrung mit in gefährlicher Wasser verboten Weise mit Wasser X Gefahrnummer UN- Nummer 62

4 5 Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern der Kennzeichnungsnummern Die Kennzeichnungsnummern auf den orangefarbenen Tafeln lassen Rückschlüsse auf das beförderte Gut zu! Kennzeichnungsnummern sind wichtig für die Unfallbekämpfung! Was bedeuten die Angaben auf der orangefarbenen Tafel? Gefahren X Gefahr-Nr. UN-Nummer (hier: Natrium) Die Gefahrnummer X423 hat eine besondere, die nicht direkt durch Kombination der Ziffern erklärbar ist. Siehe dazu Seite 62. Ergänzen Sie die freien Felder in der Tabelle: Nr. zur Kennzeichnung der Gefahr leicht entzündbarer flüssiger Stoff entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend X

5 5 Kennzeichnung Kennzeichnung, Bezettelung und von Tanks Nr. zur Kennzeichnung der Gefahr ätzender/schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 88 gefährlicher erwärmter Stoff 5.2 Kennzeichnung von Tanks Kennzeichnung von Tanks Tanks (allgemein) Werden gefährliche Güter in Tanks befördert und ist für das Gut im Gefahrgut-Verzeichnis des ADR eine Gefahrnummer aufgeführt, so ist die Beförderungseinheit mit den Kennzeichnungsnummern (Gefahr- und UN-Nummer) auf orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen. UN-Nummer Benennung und Beschreibung Klasse Verpackungsgruppe Gefahrzettel Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr UN-Nummer (1) (2) (3a) (4) (5) (20) (21) 1219 ISOPROPANOL (ISOPROPYLALKOHOL) 3 II TERPENTIN 3 III ACETYLCHLORID 3 II 3+8 X ABFALLSCHWEFELSÄURE 8 II ESSIGSÄURE, LÖSUNG 8 II Auszug aus Teil 3 ADR, dem sog. Gefahrgut-Verzeichnis 64

6 Kennzeichnung, Bezettelung und Kennzeichnung von Tanks 5 Wenn während der Beförderung gefährlicher Güter ein Anhänger mit gefährlichen Gütern von seinem Zugfahrzeug getrennt wird, muss an der Heckseite des Anhängers die orangefarbene Tafel angebracht bleiben. Außer den orangefarbenen Tafeln sind außen an den Fahrzeugen Großzettel (Placards) nach 5.3 ADR und gegebenenfalls weitere Kennzeichen (für erwärmte Stoffe oder für umweltgefährdende Stoffe) anzubringen Mehrkammertankfahrzeuge An Mehrkammertankfahrzeugen, die unterschiedliche Güter in den einzelnen Tankkammern enthalten, muss jede Tankkammer an beiden Seiten mit orangefarbenen Tafeln mit den jeweils erforderlichen Kennzeichnungsnummern sowie mit Großzetteln (Placards) und gegebenenfalls dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet werden. Alle seitlich angebrachten Großzettel (Placards) sind am Tankheck zu wiederholen. Außerdem sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit neutrale anzubringen ( mittlere Abb. S. 69). An Beförderungseinheiten, die nur ein Gut befördern, sind die seitlich vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln mit Kennzeichnungsnummern nicht erforderlich, wenn die vorne und hinten angebrachten Tafeln mit der vorgeschriebenen Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer versehen sind Mehrproduktentankfahrzeuge mit bestimmten entzündbaren Flüssigkeiten Bei Mehrproduktentankfahrzeugen, die zwei oder mehr Stoffe der UN-Nummern 1202, 1203 oder 1223 oder Flugbenzin (UN 1268 oder 1863), jedoch keine sonstigen gefährlichen Güter befördern, kann auf die seitliche Anbringung der orangefarbenen Tafeln verzichtet 65

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