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1 Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/ Fax: +49 (0) 30/ Berlin Nov Folie Nr. 1 ADR ein weiterer Schritt in der Rechtsfortentwicklung (alle zwei Jahre Biennium) 50 Jahre ADR ein Erfolgsmodell? ursprüngliches Ziel: grenzüberschreitender Verkehr immer mehr Druck, folglich sukzessive Anpassung Binnenland EU-RiLi 94/55 Gefahrguttransport für die Straße ADR Strukturreform; Einheitlichkeit auf Straße Ab 2009: EU-RiLi 2008/68 für alle drei Landverkehrsträger Folie Nr. 2

2 Bedeutet für Straße, Schiene und Binnenwasserstraße: eine Rahmenrichtlinie in Deutschland: eine GGVSEB. Es gilt die allg. Übergangsvorschrift für alle neuen ADR- Regelungen von einem halben Jahr! (ADR ). Noch einmal zu den 50 Jahren: Das folgende Bild zeigt die Delegation der WP.15 der UN/ECE: Folie Nr. 3 Folie Nr. 4

3 BK-Schüttgut-Container: Schüttgut darf nach ADR/RID/IMDG-Code in BK-Container (Nach ADR/RID auch nach VV oder VW-SV befördert werden) Nach ADR und RID, Kap. 6.11, gibt es BK1 und BK2 Container, die eine CSC-Zulassung haben und einer Normenbaureihe ISO Nr. xxx entspr., sind BK1 oder BK2! Nicht-CSC-Container (irgendwelche Bauarten) und Ladeabteile von Fahrzeugen können von der als BK1/BK2 zugelassen werden. (siehe ) Es gibt 2 Verfahren der Zulassung: für Neue und für Alte. Das für Alte ist ein vereinfachtes Verfahren! Eine Beschreibung der Verfahren ist in der -Gefahrgutregel 009 auf der -Homepage zu finden! Folie Nr. 5 BK-Schüttgut-Container Beispiele: bedeckter (BK1) Schüttgut-Container: geschlossener (BK2) Schüttgut-Container: Folie Nr. 6

4 Sonderbauformen: Folie Nr. 7 BK 2-Container als Ladeabteil Folie Nr. 8

5 CSC-Container werden als BK-Container definiert. Sonderbauformen, oder solche Bauformen, die nicht CSC entsprechen können von der als BK s zugelassen werden. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Prüfung erforderlich. Wer darf BK s prüfen? Neue BK s: anerkannte Tanksachverständige und CSC-SV Alte BK s: dito und von IHK anerkannte Gefahrgutbeauftragte (ab hergestellte BK s gelten nicht mehr als alt!) Folie Nr. 9 Erfahrungen/Probleme: Baulicher Art: BK s bedürfen keiner stoffbezogenen Zulassung Was unterscheidet bedeckte und gedeckte Container bezüglich der unterschiedlichen Dachflächen? Was ist ausreichend belüftet? Verfahrensprobleme: Wie wird gleichbleibende Qualität der Container beim Bau gesichert? Folie Nr. 10

6 MEMU Mobile explosives manufacturing unit (Mischladefahrzeug oder mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) ) Ausschließlich für den zivilen Einsatz Existiert Bedarf in vielen Staaten Europas Zunehmend grenzüberschreitender Verkehr Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diese Fahrzeuge mit Gefahrgut unter das ADR zu stellen Folie Nr. 11 MEMU Folie Nr. 12

7 Folie Nr. 13 Folie Nr. 14

8 MEMU s befördern Gefahrgüter: Zum Beispiel: UN 1942 Ammoniumnitrat (Transport erlaubt in Tanks SGAV, oder BK1/2 Schüttgutcontainern) UN 3375 Ammoniumnitrat-Emulsion (Tank SGAV+) UN 3287 Natriumnitrit (Tank L4BH) UN 2790 Essigsäure (Tank L4BN)... UN 0081 Sprengstoff Typ A.und andere Gefahrgüter Frage : Welche Umschließungen dafür verwenden? Folie Nr. 15 Die Fahrt eines MEMU auf öffentlichen Straßen ist ein Gefahrguttransport GGVSE, ADR Folglich müssen die Umschließungen den Anforderungen des ADR entsprechen. Für die genannten Gefahrgüter gibt es zugelassene Umschließungen z.b. Tanks oder Schüttgutcontainer auch genannt Ladeabteile von Fahrzeugen deshalb: alle Gefahrgut- Behälter auf dem MEMU sind TANKS oder SCHÜTTGUTCONTAINER Folie Nr. 16

9 Für die MEMUs ist das ADR erweitert worden: Das neue Kapitel 6.12 für Anforderungen an MEMU-Tanks Das neue Kapitel 4.7 für Anforderungen an den Betrieb Diverse Zusätze zum ADR zu: Definition (1.2) Be-und Entladung (7.5) Fahrzeugbesatzungen (8) Fahrzeugtechnik (9) Versand, Kennzeichnung, Dokumentation (5) Übergangsvorschriften (1.6) Sicherung (1.10). Folie Nr. 17 Tanks auf dem MEMU können 6.7 oder 6.8 entsprechen Tanks können auch 6.12 entsprechen Dort gibt es Erleichterungen, differenziert für solche Tanks >1000 L und < 1000 L Grundsatz: je kleiner der Tank umso weniger Anforderungen (geht bis zu den Tankprüfungen in Verantwortung des Herstellers oder Betreibers) Wichtig: ADR lässt bei den TANKS nach 6.12 nationale Besonderheiten zu! Folie Nr. 18

10 Entnommen aus : Gefährliche Ladung 10/08 und Hazardous cargo bulletin 9/08 Folie Nr. 19 Vorläufiger Verfahrensablauf erstmalige Prüfung/Inbetriebnahme (MEMU) Prüfbericht (ZÜS) MEMU-Aufbau + Fahrzeug Tankzulassungen für Tanks > 1000 l nach 6.8 ( ) Prüfbericht(aaSKfz) BK2-Zulassungen nach Hersteller: Prüfbericht für Tanks < 1000 l nach -Vorgabe ( ) Gesamtsicherheits-Zertifikat Einhaltung MEMU-Sondervorschriften nach 9.8 Bewertungsbericht: Anforderungen an Compartments nach Sprengstoffgutachten nach aaskfz: Prüfung nach aaskfz: Ausstellung MEMU-Aufbau ADR Zulassungsbescheinigung nach Folie Nr. 20

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