Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

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1 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Urkundeninhaber: TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Notifizierte Stelle für ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) Große Bahnstraße 31, Hamburg für ihre Inspektionsstelle Typ A Inspektionen in den Bereichen: en und Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten nach als Prüfstelle nach von Druckgefäßen, ihren Ventile und Zubehörteilen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2010/35/EU i.v.m. Kapitel 6.2 sowie von, Batteriefahrzeugen/-wagen, Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), ihren Ventilen und anderen Zubehörteilen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2010/35/EU i.v.m. Kapitel 6.8 ; Tätigkeiten nach an, ihren Ausrüstungsteilen und Bedienungsausrüstungen gemäß den Kapiteln 6.7, 6.8, 6.9 und 6.10, die nicht in den Geltungsbereich der ODV fallen; Zuständigkeiten nach 13 GGVSEB verwendete Abkürzungen: siehe letzte Seite Seite 1 von 9

2 1 Ortsbewegliche Druckgeräte 1.1 Inspektion von ortsbeweglichen Druckgeräten für den Transport gefährlicher Güter nach RL 2010/35/EU i.v.m. ODV STD-IS-ADR/TPED-VA-323-2, Rev. 1/01.16 STD-AA-TPED Rev STD-AA-TPED Rev. 3/ Prozesse und Verfahren der notifizierten Stelle TPED und der Stelle gemäß 12 GGVSEB Baumusterzulassung, Baumusterprüfung, Neubewertungen, erstmalige Prüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten gemäß RL 2010/35/EU und gemäß 12 und 13 GGVSEB Überwachung der Herstellung und des betriebseigenen Prüfdienstes gemäß RL 2010/35/EU und 13 GGVSEB (BM), (P), (EP), (NB), (WP), (ZP), (AP) (Ü-H), (Ü-beP) Verfahren für die und die Druckgefäße, wiederkehrende Prüfung Baumusterzulassung (BM) und -prüfung (P) Druckgefäße, Überwachung der Herstellung (Ü-H) Druckgefäße, Erstmalige Prüfung (EP) Druckgefäße, Wiederkehrende Prüfungen (WP), Zwischenprüfungen (ZP) und außerordentliche Prüfungen (AP) Überwachung des betriebseigenen Prüfdienstes (Ü-beP) Verfahren für die für Gaspatronen Druckgefäße (nur WP), Druckgefäße Gaspatronen Überwachung der Herstellung (Ü-H) Gaspatronen Dichtheitsprüfung Gaspatronen Beaufsichtigung des betriebseigenen Prüfdienstes (Ü-beP) Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Abschnittes Gaspatronen Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 2 von 9

3 1.2 Inspektion von Gefäßen und ihren Ausrüstungsteilen 2010/35/EU, Artikel 2, Satz 1, Nr. 1a; 1.8.7, Inspektion von Druckgefäßen (gemäß Kapitel 6.2 der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG) für die nachfolgende : BM P EP NB WP Ü-H Ü-beP (die Ergebnisse der bep sind nicht Gegenstand der Akkreditierung) Druckgefäße, Ventile und Zubehörteile (Ausrüstungsteile) gemäß Kapitel 6.2 der Anhänge der RL 2008/68/EG 1.3 Inspektion von und ihren Ausrüstungsteilen 2010/35/EU, Artikel 2, Satz 1, Nr. 1b Inspektion von (gemäß Kapitel 6.8 der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG) für die nachfolgende : BM P EP NB WP ZP AP Ü-H Ü-beP (die Prüfergebnisse der bep sind nicht Gegenstand der Akkreditierung), Batteriefahrzeuge/-wagen, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Ventile, Zubehörteile (Ausrüstungsteile) gemäß Kapitel 6.8 der Anhänge der RL 2008/68/EG; gemäß ODV 18 Absatz 1a für Ventile, Zubehörteile (Ausrüstungsteile gemäß Kap. 6.8) ADR / RID /ADN und die darin zitierten Normen und Regelwerke sind verpflichtend anzuwenden. Der jeweils gültige Stand ist maßgeblich anzuwenden. Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 3 von 9

4 2 Inspektion von, ihren Ausrüstungsteilen und Bedienungsausrüstungen gemäß ** STD-IS-ADR/TPED-VA-323-2, Rev. 1/01.16 STD-IS-ADR-AA , Rev. 2/02.16 Prozesse und Verfahren der notifizierten Stelle TPED und der Stelle gemäß 12 GGVSEB Prüfungen von für Stoffe der Klassen 1 bis 9 gemäß ** (BM: nur Ventile und Ausrüstungsteile) STD-IS-ADR-AA , Rev. 1/01.16 Überwachung des betriebseigenen Prüfdienstes (IS) gemäß GGVSEB und Baumusterprüfung von ortsbeweglichen und UN-MEGC sowie von festverbundenen, Fahrzeugen, Kesselwagen, abnehmbaren, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) und MEGC, sowie von und Tankcontainern aus FVK; erstmalige Prüfung, wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfung von Tankkörpern und Ausrüstungsteilen bestimmte Aufgaben, Prüfung der elektrischen Ausrüstung, Baumusterprüfung und getrennte Baumusterzulassung von Ventilen und anderen Bedienungsausrüstungen, die Genehmigung des betriebseigenen Prüfdienstes für die Überwachung der Herstellung der Ventile und anderen Bedienungsausrüstungen und für die erstmalige Prüfung, sowie für die Prüfung zur und Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung (P), (EP), (WP), (ZP), (AP), (Ü-H), (Ü-beP) ** diese Aufgaben nur, sofern sie nicht in den Geltungsbereich der Ortsbewegliche-Druckgeräte- Verordnung (ODV) fallen , , und i.v.m. mit Kap. 4.2 und den Absätzen , , und Baumusterprüfung (P) Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) Ortsbewegliche und UN-MEGC nach Kap. 6.7 Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 4 von 9

5 , i.v.m. Kap. 4.3 und Kap.6.10 i.v.m. Kap i.v.m. Kap Baumusterprüfung (P) Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) Baumusterprüfung (BM) Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c) Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a), b), c) erstmalige und wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfung der Tankkörper und der Ausrüstungsteile Festlegung des Prüfdrucks und des Füllungsgrades Festlegung der Anforderungen an die Auslegung der Ausrüstung von Bodenentleerungsöffnungen Aufsetz-tanks, Batterie- Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), MEGC nach Kap. 6.8 und Saug-Druck- für Abfälle nach Kap und Tankcontainer aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) nach Kap. 6.9 ortsbewegliche und UN-MEGC nach Kap. 6.7 Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC nach Kap. 6.8 faserverstärkte Kunststofftanks (FVK- ) nach Kap. 6.9 Aufsetztanks, Batteriefahrzeuge, Kesselwagen, nach Kapitel 6.8 Ortsbewegliche und MEGC nach Kap. 6.7 Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 5 von 9

6 , Festlegung der Anforderungen an die Schmelzsicherung von ortsbeweglichen für die Beförderung von erwärmten Stoffen Genehmigung von Schneid-, Brenn- o. Schweißarbeiten am Tankkörper; Druckprüfung Festlegung der Anforderungen an die Anordnung der Berstscheibe und des Sicherheitsventils Bestimmung des Fassungsraums Einvernehmlicher Ersatz der Wasserdruck-prüfung und der Feststellung des inneren Zustands durch eine Dichtheitsprüfung und eine Vakuummessung Genehmigung des Verfahrens zum dichten Verschließen des Tankkörpers für tiefgekühlt verflüssigte Gase Ortsbewegliche und MEGC nach Kap. 6.7 Ortsbewegliche und MEGC nach Kap. 6.7 nach Kapitel 6.8 nach Kapitel 6.8 nach Kapitel 6.8 nach Kapitel 6.8 Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 6 von 9

7 6.8.4 b) und d) Sondervorschriften TT 2* TT 4* (TT 4 Untersuchung der Korrosionsbeständigkeit nur im Kap d) des RID) und TT 7* ADR und ADR 9.7.8, Satz 9, , Sondervorschriften für die Ausrüstung* Auskleidung der Tankkörper* Untersuchung der Korrosionsbeständigkeit* Genehmigung des Programms für den Ersatz der wiederkehrenden inneren Prüfung* *jeweils im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Festlegung der Bedingungen für die Nähte Satz 1 Nummer 4 Prüfung der elektrischen Ausrüstung für die Bedienungsausrüstung vor Inbetriebnahme ( ) und bei der WP ( ), AP ( ) Satz 1 Nummer 5 Baumusterprüfung und getrennte Baumusterzulassung 1, falls entspr. Eintragung in Kap. 3.2, Tabelle A, Spalte 13 vorhanden, nur RID Tankkörper und ihre Kap. 6.8 Aufsetztanks, Kesselwagen und Tankcontainer nach Abschnitt Elektrische Ausrüstung der Bedienungsausrüstung von Ventile und andere Bedienungsausrüstungen für nach Kap. 6.8, für die in der Tabelle in eine Norm aufgeführt ist 1 nur, falls eine Norm in der Tabelle in zitiert ist Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 7 von 9

8 i.v.m , Satz 1 Nummer 5 Überwachung des Betriebseigenen Prüfdienstes (bep) für die Überwachung der Herstellung nach und die erstmalige Prüfung nach Satz 1 Nummer 6 Buchstage a), b) Prüfung zur und Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung Ventile und Bedienungsausrüstungen für nach Kap. 6.8, für die in der Tabelle in eine Norm aufgeführt ist, sofern die Ventile und Bedienungsausrüstungen nicht in den Geltungsbereich der ODV fallen nach Kap Inspektionen gemäß 13 GGVSEB STD-IS-ADR/TPED-VA-323-2, Rev. 1/01.16 STD-IS-TPED-AA Rev. 3/12.15 Prozesse und Verfahren der notifizierten Stelle TPED und der Stelle nach BMZ, Überwachung der Herstellung, erstmalige, wiederkehrende, Zwischen- und außerordentliche Prüfungen, sowie Neubewertungen von ortsbeweglichen Druckgeräten gemäß RL 2010/35/EU und gemäß 12 und 13 der GGVSEB 1.8.7, ** und wiederkehrende Prüfung Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung Aufgaben nach Unterabschnitt Verpackungsanweisung P 200 mit Ausnahme des Absatzes 9 im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung P200 Abs. 9 Prüffristfestlegung im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Kap. 6.2 Kap. 6.2 Kap. 6.2 Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 8 von 9

9 , , ** Vorschriften für die Übereinstimmung der Druckgefäße zum Zeitpunkt der Herstellung; Kontrolle, Prüfung und Zulassung; Vorschriften für das Qualitätssicherungsprogramm Anerkennung des QS-Programms Wiederkehrende Prüfungen (WP) Kap. 6.2 Ausrüstungsteile nach Kap Bewertung der Herstellereignung Ausrüstungsteile nach Kap. 6.2 ** diese Aufgaben nur, sofern diese nicht in den Geltungsbereich der Ortsbewegliche- Druckgeräte-Verordnung (ODV) fallen verwendete Abkürzungen: ADN ADR AP BM DIN EP GGVSEB i.v.m. NB ODV P RID S-VA STD Ü-H Ü-beP WP ZP Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Außerordentliche Prüfung Baumusterzulassung Deutsches Institut für Normung e.v. Erstmalige Prüfung Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Neubewertung Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung Baumusterprüfung Verordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Verfahrensanweisung der TÜV NORD Systems GmbH Arbeitsanweisung für den Bereich ortsbewegliche Druckgeräte der TÜV NORD Systems GmbH Überwachung Herstellung Überwachung betriebseigener Prüfdienst Wiederkehrende Prüfung Zwischenprüfung Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 9 von 9

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