Zwischen Regulierungsvorgaben und Remonopolisierungsplänen: Breitbandausbau, quo vadis? Wolfgang Heer, BUGLAS-Geschäftsführer
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1 Zwischen Regulierungsvorgaben und Remonopolisierungsplänen: Breitbandausbau, quo vadis? Wolfgang Heer, BUGLAS-Geschäftsführer 3. Langmatz-Breitbandsymposium,
2 Über den Bundesverband Glasfaseranschluss Gründung 2009 mit 7 Mitgliedsunternehmen Heute über 60 Mitgliedsunternehmen europaweit BUGLAS vertritt über 90 % aller Unternehmen in Deutschland, die FttB/H- Netze ausbauen 2
3 Die starke Interessenvertretung der Glasfaserbranche Stadtwerke und Regional-Carrier, die Glasfasernetze (FttX) planen, auf- bzw. ausbauen und/oder betreiben Unternehmen, die technologische Komponenten, Content oder Beratung liefern
4 BUGLAS-Mitgliedsunternehmen
5 BUGLAS-Mitgliedsunternehmen
6 Überzeugungen Wir glauben Der Bandbreitenbedarf von Unternehmen und Endverbrauchern steigt weiterhin kontinuierlich an Nur Glasfasernetze sind zukunftssicher und befriedigen den Bandbreitenbedarf für die nächsten Jahrzehnte Nur Infrastrukturwettbewerb bringt den Breitbandausbau voran
7 Treiber des Bandbreitenbedarfs Videoplattformen, IP-TV, Cloud Telemedizin, Connected Home und viele mehr
8 Ziele Wir wollen FttB/H-Geschäftsmodelle fördern bereits getätigte Infrastrukturinvestitionen müssen werthaltig bleiben stabile Rahmenbedingungen, in denen sich Investitionen amortisieren lassen (z.b. Vorleistungspreise) Wo möglich marktverhandelte Lösungen vor regulatorischen Eingriffen
9 BUGLAS-Netzwerk
10 BUGLAS-Unternehmen sind Treiber des Breitbandausbaus Mittels FttB/H angeschlossene Haushalte e
11 Trend: Kooperationen Carrier- Kommunen Breitband Main-Kinzig Vom Landkreis gegründete Breitband-Main-Kinzig GmbH baut das passive Netz, M-net mietet und vermarktet die Leitungen (ca Haushalte) Bürgernetz Betzdorf Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf (AöR) verlegt die Leitungen, NetCologne mietet sie und vermarktet die Anschlüsse. (ca Haushalte)
12 Deutschland braucht Infrastrukturwettbewerb Der Infrastrukturwettbewerb in Deutschland wird von über 200 Wettbewerbsunternehmen getragen. Sie haben bis Ende 2013 rund 4 Millionen FttX- Anschlüsse verlegen können.
13 Deutschland braucht Infrastrukturwettbewerb
14 Telekom-Strategie: FttC + Vectoring
15 Telekom-Strategie: FttC + Vectoring 44 OKNZ Einwohnerzahlen Ziel: jeweils 95 % der Haushalte mit VDSL versorgen Ausbau seit Sommer 2013, Abschluss bis Q II/2014 Netzelemente bereits vectoringfähig
16 Regulierung auf europäischer Ebene Single-Market-Package Märkte-Empfehlung Regionalisierte Regulierung Kostensenkung beim Breitbandausbau
17 Single-Market-Package Schaffung eines europäischen TK-Binnenmarktes mit wenigen großen grenzüberschreitend tätigen Carriern europaweit einheitliches Bitstromprodukt Datenroaming BUGLAS: Oligopole sind wenig dynamisch. Bestehende Wettbewerbsstruktur erhalten!
18 Märkte-Empfehlung Zusammenlegung der Märkte des physischen TAL-Zugangs und eines virtuellen Zugangsproduktes zu einem neuen Markt 3 BUGLAS: Nur der Zugang zur entbündelten TAL ermöglicht echten Infrastrukturwettbewerb. VULA klar definieren und nur in Ausnahmen als TAL- Ersatz zulassen
19 Regionalisierte Regulierung Können geographische Märkte kleinteiliger zugeschnitten werden? Könnte etwa in Ballungsgebieten zu neuer SMP-Bewertung führen Bei Teilentlassung des Incumbents aus der Regulierung ist Zugangsverweigerung/-verteuerung bei Vorleistungsprodukten möglich BUGLAS: Infrastrukturwettbewerb braucht auf Sicht Zugang zu Vorleistungen des Incumbents
20 Regulierung auf nationaler Ebene Vize-Präsidentenposten der Bundesnetzagentur Marktanalyse Bitstrom Transparenz-Verordnung Vectoring Anbieterwechsel Regionalisierung? Bundesnetzagentur (Bonn)
21 Vizepräsidentenposten der Bundesnetzagentur Posten des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur muss neu besetzt werden: Vakanz seit Ende Februar bisherige Vizepräsidentin einziges Mitglied der Präsidentenkammer mit TK-Schwerpunkt Kammer muss 2014 Bitstrom-Markt analysieren? BUGLAS: bewährten Regulierungskurs nicht verlassen Regulierungsentscheidungen müssen allen weh tun
22 Transparenz-Verordnung Bundesnetzagentur lehnt Branchenselbstverpflichtung ab und veröffentlicht Verordnungsentwurf Vorgaben zu Informationspflichten, Messung Dienstequalität, Endgerätewahlfreiheit ( Routerzwang ) BUGLAS: Bisherige Messung Dienstequalität durch BNetzA mit methodischen Schwächen Mehraufwände für Carrier ohne Transparenzgewinn für Kunden Endgerätevorgaben sinnvoll für Dienstequalität
23 Vectoring Geänderte Regulierungsverfügung zum KVZ-TAL-Zugang in Kraft: Bestands-/Rechtsschutz verbessert, u. a. bei Förderprojekten Vectoring-Liste unter BNetzA-Aufsicht Lange Übergangsfrist für BSA L2-Einführung FttC-Lückenschluss bei FttB-Ausbau in VDSL-Städten nicht/nur schwer möglich Änderung des TAL-Standardangebots in Arbeit, u. a.: Datum Go live Vectoring-Liste Vorlauf Go live für Wettbewerber Pönalen
24 Anbieterwechsel Laut Bundesnetzagentur wechseln jedes Jahr rund 1,5 Mio Festnetzkunden ihren Anbieter; rund Fälle (0,3 Prozent) wurden über den Regulierer eskaliert TKG: Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. BNetzA verhängt Bußgelder BUGLAS: Mit der Etablierung eines automatisierten Anbieterwechsels und neuer Schnittstellen (z. B. WBCI) kann die gesetzliche Vorgabe praktisch umgesetzt werden
25 Regionalisierte Regulierung CSU in Wildbad Kreuth: Wir werden darauf hinwirken, dass die Bundesnetzagentur bei der Regulierung des Telekommunikationsmarktes verstärkt eine regionale Betrachtung anstellt. In Regionen in denen Infrastrukturwettbewerb herrscht, muss auf Regulierung ganz verzichtet werden. BUGLAS: Teilentlassung des Incumbents aus der Regulierung kann Infrastrukturwettbewerb behindern/stoppen.
26 Wettbewerblicher Breitbandausbau geht weiter Die Zahl der von den Wettbewerbern mit FttX angeschlossenen Haushalte wird 2014 um mindestens 1 Million ansteigen Bis Ende 2015 werden die Wettbewerber rund 9 Millionen Haushalte mittels FttX versorgt haben fast ein Viertel aller TK-Haushalte in Deutschland Bis Ende 2015 werden die BUGLAS-Unternehmen mindestens weitere Haushalte mit FttB/H anschließen
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) Bahnhofstraße Köln Tel Fax: Internet:
28 Marktanalyse Bitstrom Welche Märkte sind durch beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken gekennzeichnet, tendieren längerfristig nicht zu wirksamem Wettbewerb? Wo ist allgemeines Wettbewerbsrecht nicht ausreichend? Markt Nr. 5 (Breitbandzugang für Großkunden) "Breitbandzugang für Großkunden = nicht-physischer oder virtueller Zugang zu Netzinfrastrukturen einschließlich des "Bitstromzugangs" an festen Standorten. Bitstromzugang stellt eine zur TAL komplementäre Zugangsvariante dar. Ein Wettbewerber hat mit dem Bitstromzugang die direkte Kontrolle über die Endkundenbeziehung und kann den Kunden eigene maßgeschneiderte Dienste anbieten. Insbesondere im Rahmen des NGA-Ausbaus wächst die Bedeutung dieses Vorleistungsprodukts für alternative Netzbetreiber.
29 Netzneutralität Provider und Inhalteanbieter dürfen frei in ihren Vereinbarungen sein specialised services mit vereinbarten Geschwindigkeiten sollen erlaubt sein BUGLAS: technische Priorisierung für effizientes Netzmanagement notwendig, unter best effort leiden bei Engpässen alle Echtzeit-Anwendunge langfristig deckt nur der Aufbau glasfaserbasierter Netze den wachsenden Bandbreitenbedarf
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