Investitionsanreize und Wettbewerb die Sicht der Monopolkommission

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1 Investitionsanreize und Wettbewerb die Sicht der Monopolkommission TK-Tag Hessen Wiesbaden, 14. Februar 2013 Dr. Klaus Holthoff-Frank Generalsekretär der Monopolkommission

2 Agenda 1. Ansatzpunkte Breitbandausbau zu focieren. i. Wettbewerb. ii. Regulierung. iii. Öffentliche Förderung. 2. Vectoring. 3. Fazit Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 2

3 Das Problem TK-Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Im Mittelpunkt steht dabei der Aus- und Umbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze. Als bestmögliche technische Lösung für das Erreichen der Breitbandziele gelten Glasfasernetze bis zum Teilnehmeranschluss. Gerade der Ausbau dieser Netze bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück, was vielfältige Gründe hat (enorme Kosten, geringe Nachfrage, geringe Zahlungsbereitschaft, ). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem richtigen Weg, Infrastrukturinvestitionen zu fördern Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 3

4 Ansatzpunkte Breitbandausbau zu forcieren Wettbewerb sichern und intensivieren. Regulierung soll neben Wettbewerb auch Investitionen fördern. Sie hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsaktivitäten des regulierten und der nicht regulierten Unternehmen. Staatliche Förderung in engen Grenzen Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 4

5 Die Bedeutung des Wettbewerbs (1) Wettbewerb ist der wesentliche Treiber für Breitbandinvestitionen. Empirische Untersuchungen zeigen einen positiven Zusammenhang zwischen Infrastrukturwettbewerb und Breitbandpenetration. Investitionen werden sowohl durch inter- als auch durch intramodalen Wettbewerb gefördert Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 5

6 Investitionen TK-Markt Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 6

7 Die Bedeutung des Wettbewerbs (2) Auf dem deutschen Breitbandmarkt sind es vor allem die Erfolge der Kabelnetzbetreiber, die den Ausbau hochleistungsfähiger TK-Breitbandnetze antreiben. Ende des Jahres 2012: 4,2 Mio. realisierte Breitbandanschlüsse. > 50 % Marktanteil bei den Neukunden. 15 % Marktanteil im gesamten Breitbandmarkt. Steigende Marktanteile, während der Marktanteil der DTAG stagniert (bei etwa 50 % inklusive Resale) und der der Wettbewerber sinkt (von gut 34 % auf 32,7,%). Marktanteile: Dialog/VATM: 14. TK-Marktanalyse Deutschland Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 7

8 Marktanteile Breitbandmarkt Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 8

9 Die Bedeutung des Wettbewerbs (3) Der intramodale Wettbewerb wird vor allem von alternativen Netzbetreiber befördert. Im Focus: der FTTB/H-Ausbau. Schwerpunkt ländliche Räume. Der Netzausbau geht vorrangig als Wettbewerb um die Ausbaugebiete vonstatten, da sich der parallele Aufbau von Glasfasernetzen vornehmlich in Ballungsräumen rechnet. DTAG hat in den vergangenen Jahren vor allem in den FTTC-Ausbau (VDSL) investiert. FTTB/H-Ausbau bleibt bisher deutlich hinter den Ankündigungen zurück (statt 4 Mio. lediglich einige hunderttausend Hh) Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 9

10 Die Bedeutung des Wettbewerbs (4) Mobilfunk: auch hier wettbewerbsgetriebene Investitionen in erheblichen Umfängen: in neue Frequenzen (2010: 4,4 Mrd. ), in neue Netze (LTE) sowie in die Anbindung von Basisstationen mit Glasfaser Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 10

11 Rolle der Regulierung (1) Regulierung soll Wettbewerb fördern. Regulierung soll für Investitionen in neue Netze sorgen. (Entgelt-)Regulierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber. Daher wichtig, dass Regulierung negative Investitionsanreize vermeidet Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 11

12 Rolle der Regulierung (2) 1) Wettbewerb fördern: Zugangsregulierung sorgt für offene Netze und damit für Wettbewerb auf einer Infrastruktur. Nach Feststellungen der MK ist die Regulierung des Zugangs zum Netz der DTAG weiterhin zwingend, da Wettbewerber noch immer auf die Infrastruktur angewiesen sind. Glasfasernetz der DTAG von Beginn an reguliert. Nicht (zugangs-)reguliert sind die TK-Netze alternativer Anbieter und die Kabelnetze. Freiwillige Netzöffnung (Open access) wünschenswert Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 12

13 Rolle der Regulierung (3) Vorteile des Open Access: Die Infrastrukturen können arbeitsteilig und damit deutlich schneller ausgebaut werden. Die ineffiziente Duplizierung wird weitgehend vermieden. Netzauslastung wird verbessert. Bessere Finanzierung der Investitionen über die Generierung von Zugangsentgelten. Open Access auch im Kabelnetz? Ja! Gleiche Wettbewerbsbedingungen mit TK-Netzen. Ökonomisch angezeigt, da der Wettbewerb auf einem Netz in bestimmten Gebieten die realistischere Perspektive ist. Anreizmindernde Effekte auf Glasfaserausbau sind zwar nicht auszuschließen, werden aber überschätzt Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 13

14 Rolle der Regulierung (4) 2) Investitionen fördern Als Grundsatz der Regulierung im TKG verankert. Konkret geht es um Risikoteilung und Kostensenkungen z.b. über Kooperationen. Einschätzung MK: Kooperationen grundsätzlich positiv, da Investitionsanreize generiert werden. Aber: Wettbewerbseffekte sind im Einzelfall prüfen. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der führenden Telcos beim Netzausbau fördern (Almunia Ende 2012)? Eher kritische Sicht, da die Incumbents auch Wettbewerber auf nationalen Märkten sind und dort Wettbewerbseinschränkungen möglich sind Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 14

15 Rolle der Regulierung (5) 3) Anreizeffekte der Entgeltregulierung beachten. a) Ex post statt ex ante Regulierung der Entgelte für die Glasfaser-TAL Kritik seitens der Wettbewerber und der EU KOM (KeL- Ermittlung schwierig). Die MK teilt Bedenken im Grundsatz, hält aber eine Ex post-regulierung der Entgelte für vertretbar. Weil Regulierung auch darauf zu achten hat, dass von ihr keine negativen Investitionsanreizen ausgehen. Dies spricht in einer Gesamtschau für die weniger restriktive nachträgliche Entgeltregulierung Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 15

16 Rolle der Regulierung (6) b) Entgelte für den Zugang zur Kupfer-TAL Höhe der Entgelte geben wichtiges Signal für Investitionen: für Wettbewerber: bauen oder kaufen Für Incumbent: in neues Netz investieren oder ohne Risiko mit abgeschriebenem Netz Geld verdienen. Im Mittelpunkt der Diskussion: Wiederbeschaffungskosten vs. historische Kosten Wiederbeschaffungskosten ökonomisch grundsätzlich gerechtfertigt, weil Entgelte simuliert werden, die sich bei funktionsfähigem Wettbewerb ergeben würden. Aber: Kupferkabelnetz wird nicht erneuert, sondern durch moderne Glasfaser ersetzt. Daher sollte Regulierung die Wiederbeschaffungskosten eines Glasfasernetzes als modern äquivalent asset zugrunde legen Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 16

17 Rolle der Regulierung (7) c) Terminierungsentgelte Mobilfunk Empfehlung EU: Kostenstandard Pure LRIC. Probleme: Entspricht nicht der Marktlösung bei fiktivem Wettbewerb, in der die Erwirtschaftung von Gemeinkosten möglich ist. Intensive Regulierung kann insbesondere die kleineren Netzbetreiber überfordern und - in Verbindung mit sinkenden Endkundenumsätzen und hohen Investitionserfordernissen - zu Marktaustritt/Konsolidierung führen (E +/O2). Wettbewerb im Mobilfunk würde geschwächt, da die gegenwärtige Wettbewerbsintensität von der Marktstruktur mit vier Anbietern abhängt Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 17

18 Öffentliche Förderung (1) In den vergangenen Jahren intensive Diskussion um einen Universaldienst zur Versorgung ländlicher Räume. MK lehnt dies strikt ab. Mindert Anreize für private Investitionen. Getätigte Investitionen in andere Übertragungstechniken werden entwertet. Breitbandausbau würde erheblich teurer Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 18

19 Öffentliche Förderung (2) Öffentliche Förderung privater Breitbandinvestitionen in engen Grenzen zulässig und wünschenswert. Dabei sind Vorgaben des EU-Beihilfenrechts zu beachten. Bisher Programme mir relativ moderater Finanzausstattung. Nunmehr deutlich andere Dimensionen. Bsp.: 2 Mrd. Programm in Bayern (Gewerbe und Kumulationsgebiete; mind. 50 Mbit/s; Flächendeckung heißt 99 % der Anschlüsse in einem Gebiet) Außerordentlich großzügig dimensioniert. Von der EU KOM aber geprüft und genehmigt. Daher wettbewerbsneutral Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 19

20 Remonopolisierung durch Vectoring? (1) Vectoring erhöht die Leistungsfähigkeit des Kupferkabels zwischen KVz und Teilnehmeranschluss. Aber: entbündelter Netzzugang für Dritte entfällt. Antrag DTAG: Änderung Zugangsverpflichtungen KVz. Keine Zugangsverpflichtung, wenn Erschließung eines KVz mit Glasfaser erfolgt, Vectoring geplant und Bitstromzugang angeboten wird. Kündigung des Netzzugangs möglich, wenn Wettbewerber innerhalb eines Jahres Vectoring nicht einsetzt. Wettbewerber sehen dagegen keinen Bedarf für eine Änderung des Zugangsregimes, da sie wegen nur geringer Überbauung keine Konfliktfälle sehen Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 20

21 Vectoring (2) Ob/wie Zugangsregime geändert wird, entscheidet BNetzA. Dafür spricht: Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer. Dagegen sprechen Folgeprobleme, wie z.b. die Problematik, dass der entbündelte Netzzugang bei staatlich geförderten Infrastrukturen nicht eingeschränkt werden darf (u.a. Förderrichtlinie Bayern). Grundsätzlich kann man sagen: Will man die Breitbandziele der BR und der EU in Deutschland erreichen, wird man auf den Einsatz von Vectoring als Brückentechnologie nicht verzichten können. Eine Remonopolisierung des Breitbandmarktes ist dabei aber zu vermieden Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 21

22 Vectoring (3) Wie könnte Lösung aussehen (D. Zimmer, )? Der Einsatz von Vectoring muss grundsätzlich für jeden Netzbetreiber möglich sein (keine Monopolisierung der Technologie). Bereits getätigte Investitionen sollten nicht einseitig entwertet werden (Bestandsschutz). Für zukünftige Investitionen sollte gelten, dass der First Mover Vectoring ausschließlich nutzen darf (Investitionsanreize sollen für alle Marktteilnehmer erhalten bleiben). In allen Fällen ist das Angebot eines Bitstromzugangs zwingend (Verhinderung der Re -Monopolisierung) Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 22

23 Fazit Wettbewerb ist der wesentliche Treiber für Breitbandinvestitionen. Dies gilt für das Festnetz und für den Mobilfunk. Vorrangiges Ziel der Regulierung bleibt es, den Wettbewerb zu fördern. Regulierung kann auch Investitionsanreize setzen. Mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen müssen im Einzelfall beachtet werden. Eine staatliche Förderung von Breitbandinvestitionen ist in engen Grenzen zulässig, wenn private Investitionen ausgeschlossen sind. Grundsätzlich sollte der eingeschlagene Weg eines wettbewerblich und marktgetriebenen Netzausbaus aber nicht verlassen werden. Vectoring ist eine Technologie, mit der die Breitbandziele deutlich schneller und kostengünstiger erreicht werden können. Eine Remonopolisierung der letzten Meile darf es nicht geben Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Monopolkommission Tel.: /31 Heilsbachstraße 16 Fax: Bonn Dr. Klaus Holthoff-Frank - Generalsekretär der Monopolkommission 24

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