Deutscher Städtetag. 30. AKN Forum

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1 Deutscher Städtetag 30. AKN Forum Aktueller Stand Breitbandausbau in Deutschland Rotenburg, 21. März 2013

2 Basis: n = Unternehmen in Ba.-Wü. Quelle: Gebauer et al. Breitband belegt Platz 1 als Standortfaktor Im Ranking der wichtigsten 28 Faktoren für den Standort bzw. Standortwahl wurde die Breitbandverfügbarkeit an erster Stelle noch vor Strompreisen, Verkehrsanbindung und Gewerbe- und Grundsteuer genannt (Quelle: IHK Leipzig) Breitband in Gewerbegebieten Bewertung von Breitband als Standortfaktor durch Unternehmen Dezentrale Wirtschaftsstruktur und starke Position insb. Mittelständischer Betriebe im ländlichen Raum Breitbandanschlüsse sind mittlerweile unverzichtbarer Standortfaktor für Unternehmen und auf einer Stufe mit Verkehr und Personal Risiko einer Unterversorgung ist ein Attraktivitätsverlust für den ländlichen Raum als Unternehmensstandort 62,0 % 26,5 % 88,5 % wichtig oder sehr wichtig sehr wichtig wichtig teils/teils eher unwichtig 2

3 Breitbandziele der Bundesregierung (2009) flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse (mind. 1 Mbit/s) bis spätestens Ende 2011 Anschlüsse mit Übertragungsraten von 50 MBit/s für 75 % der Haushalte bis 2014; bis 2018 flächendeckende Verfügbarkeit Anschlüssen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s 3

4 Breitbandverfügbarkeit nach Bundesländern für 50 Mbit/s Quelle: Breitbandatlas, BREKO-Research 4

5 Breitbandausbau in Deutschland erfolgt dezentral und in Kooperationen über 140 Mitgliedsunternehmen (davon über 80 Carrier und Stadtwerke) Umsatz 2011: 7 Mrd. Investitionen 2011: 1,5 Mrd. Breitbandanschlüsse: über 7 Mio. o o o Glasfaserausbau in Deutschland erfolgt regional und bedarfsgerecht im sog. Multi-Access-Ansatz (SVt, KVz, FTTB/H) und als Open Access Geschäftsmodell 5

6 BREKO Mitgliedsunternehmen treiben den Breitbandausbau in Deutschland am Stärksten voran Umsatz 2011: 7 Mrd. Investitionen 2011: 1,5 Mrd. Investitionsquote vom Umsatz: 21 % Breitbandanschlüsse 2011: 6,8 Mio. 6

7 Entwicklung der Breitbandnachfrage 2025 (Quelle: WIK Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsforschung) 7

8 Glasfaser ist die führende Technologie Mobilfunk (LTE) Kabelnetze Kupfernetze Glasfaserausbau» Grundversorgung» Ballungsgebiete» shared Medium» Breitbandgewinne mit Vectoring beschränkt» Hohe Übertragungsraten» Regionale Anbieter/Stadtwerke» dezentraler Ausbau 8

9 Herausforderungen: Investitionsstruktur FTTH 12 % Glasfaserinfrastruktur Access Teilnehmeranschluss (nur Hausanschluss) Installation Central Office Materialkosten Glasfaser Aktives Equipment 5 % 15 % 3 % 65 % Quelle: KEYMILE 9

10 Open Access-Geschäftsmodelle Win-Win-Situationen beim Glasfaserausbau Dienste Aktive Technik Telefon, Internet, Daten, TV-Dienste Netzbetrieb Definition: Open Access beinhaltet Geschäftsmodelle zur Forcierung des Glasfaserausbaus unter diskriminierungsfreier Bereitstellung von Netzzugang für Dritte auch und gerade in ländlichen Gebieten. Passive Technik Leerrohre, Dark Fibre Ziel: Investitionskosten, insbesondere für Tiefbaukosten senken Netzauslastung erhöhen Absatzmöglichkeiten für neue und innovative Dienste eröffnen (Quelle: Bundesverband Breitbandkommunikation e.v.) 10

11 Investitionskosten senken durch innovative Verlegetechniken Microtrenching: mit spezieller Frästechnik wird ein Graben in 30 cm Tiefe und cm Breite ausgehoben Reduziert Tiefbaukosten um ca % Oberleitungen Kurze Bauphase, keine Baugenehmigung erforderlich gegenüber Grabungskosten Reduktion um den Faktor 2-3 Abwasserrohre 2-Stufen Modell: 1. FTTC 2. FTTB/H Umweltfreundliche, schnelle und sichere Lösung Reduziert Tiefbaukosten um ca. 40% 11

12 Leistungssteigerung des Kupfernetzes durch Vectoring Steigerung der Download-Bandbreite Steigerung der Upload-Bandbreite Verringerung der Streubreite der Bandbreite Reichweitenerhöhung Erhöhung des Beschaltungsgrads ABER Grenzen der Kupferleitung: Leistungssteigerung nicht höher als wenn ein Teilnehmer allein auf der Leitung ist Kupfer ist nur ein Zwischenschritt zum Glasfaserausbau (Quelle: WIK)

13 Was bewirkt Vectoring Datenübertragung auf Kupferleitungen führt zu elektromagnetischen Strahlungen rund um die Leitung Parallel verlaufende Leitungen beeinflussen sich wechselseitig, es kommt zu Störungen (Reduzierung der Bitraten um ca. 50% verglichen mit der Situation, dass ein Teilnehmer allein das Kabel nutzt = maximales Datenvolumen) Vectoring gleicht diese Interferenzen aus und kann dadurch Bandbreitenverluste zum Teil wiederherstellen (Quelle: TA)

14 Vectoring: Herausforderung und Chance 1. Kein Überbau zwischen Telekom / alternative Netzbetreiber (< 0,2 %) 2. alternative Netzbetreiber erschließen mit VDSL vorrangig die weißen Flecken 3. 89% der Telekom Investitionen vor 8/ % Vectoring ist eine gute Technologie Änderung der Regulierungsverfügung nicht notwendig Regulierungskonzept für Kollisionsfälle

15 Fazit Glasfaserausbau in Deutschland erfolgt dezentral, in besonderem Maße durch Regionalcarrier und Stadtwerke Kommunale Politik vor Ort muss die Glasfaserausbauprojekte unterstützen Zur Senkung der Investitionskosten (Tiefbau) müssen alle Synergien genutzt werden und innovative Verlegetechniken zum Einsatz kommen 15

16 BREKO-Breitband-Messe

17 Infrastrukturatlas Datenlieferung Verpflichtet sind alle Inhaber von grundsätzlich mitnutzungsfähigen Infrastrukturen, d.h. Inhaberschaft über die tatsächliche und rechtliche Kontrolle der Infrastruktur ( Funktionsherrschaft ), insb. Entscheidungsbefugnis über Mitbenutzung Teilnahme früher freiwillig, mit neuem 77a Abs.3 TKG aber Ermächtigungsgrundlage der BNetzA für eine Verpflichtung der Infrastrukturinhaber BNetzA bietet öffentlich-rechtlichen Vertrag (Stand: Oktober 2012) über Teilnahme am Infrastrukturatlas an (inkl. Anlage zu den Datenlieferungsbedingungen); förmliches Verwaltungsverfahren soll nur subsidiär eingeleitet werden, wenn Vertrag nicht gezeichnet wird Infrastrukturinhaber liefert binnen vier Wochen nach Vertragsabschluss Daten über die Art und geografische Lage der Infrastrukturen in vektorisierter und georeferenzierter Form (bevorzugte / mögliche Georeferenzsysteme ergeben sich aus der Anlage Datenlieferungsbedingungen Ziffer 2) Verlängerung für die Datenlieferungsfrist ist ausdrücklich möglich Keine Verpflichtung zur zusätzlichen vektorisierten Erfassung von Infrastrukturen. Es müssen nur solche Daten geliefert werden, die dem Infrastrukturinhaber zum jeweiligen Aktualisierungszeitpunkt in vektorisierter und georeferenzierter Form vorliegen Jährliche Aktualisierung zum 1. Juli 17

18 Infrastrukturatlas - Inhalt Bei der BNetzA geführte Datenbank mit Geodaten von Infrastrukturen, die grundsätzlich beim Ausbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden könnten; auf die tatsächliche Mitnutzbarkeit (z.b. Belegung) kommt es nicht an Beschränkung auf passive Infrastrukturen: Übertagungsmedien (z.b. Dark Fiber, unbeschaltete Doppeladern) Einrichtungen zur Nutzung von Übertragungswegen (z.b. Kabelkanäle, Leerrohre, Leitungsrohre) Einrichtungen, die zur Installation und Betrieb von TK-Anlagen geeignet sind (z.b. Verteilerkästen, HVT/KVz, BB-PoP, Schaltverteiler, Masten, Antennen) Ausnahmen: Keine Inhausinfrastruktur (bis zum 1. Konzentrations- oder Verteilpunkt) Keine Verschlusssachen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzen ( SÜG ) des Bundes und der Länder Andere versorgungs- und sicherheitsrelevante Infrastrukturen sind zwar meldepflichtig, werden aber nicht in den Infrastrukturatlas eingestellt (soweit vom Infrastrukturinhaber begründet und von BNetzA anerkannt) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zwar meldepflichtig, werden aber nicht in den Infrastrukturatlas eingestellt (soweit besonderes Geheimhaltungsinteresse vom Infrastrukturinhaber begründet und von BNetzA anerkannt) 18

19 Infrastrukturatlas Einsichtnahme Einsichtnahmegewährung richtet sich nach Einsichtnahmebedingungen der BNetzA (Stand: Juni 2012) Einsichtnahmeberechtigt sind Telekommunikationsnetzbetreiber Unternehmen und juristische Personen, die selbst über mitnutzungsfähige Infrastrukturen verfügen Planungsbüros, die im Auftrag anderer Einsichtnahmeberechtigter die Breitbandausbauplanung unterstützen Gebietskörperschaften, Wirtschaftsförderungsverbände, Zweckverbände BNetzA im Rahmen ihrer Beteiligung bei Beihilfemaßnahmen Einsichtnahmeberechtigte müssen nachweislich an einem konkreten Ausbauprojekt beteiligt sein. Einsichtnahme beschränkt sich auf das danach zu beauskunftende Gebiet (plus Gebietspuffer ) Einsichtnahmegewährung nach Prüfung des Antrags durch die BNetzA (Verwaltungsakt) über gesicherten Zugang zur Web-GIS-Applikation 19

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