Kein Stau auf der Datenautobahn!? Breitbandausbau in Deutschland

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1 Kein Stau auf der Datenautobahn!? Breitbandausbau in Deutschland Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur eco Kongress 2009 Köln, 29. September 2009

2 I. Status des Netzausbaus 2

3 Status des Netzausbaus DTAG: VDSL-Infrastruktur in 51 Städten Ausbau eigener FTTH- oder FTTB-Netze durch alternative Betreiber in einzelnen Städten: NetCologne, EWE TEL, Wilhelm.tel, M-net Projekte auf Basis kommunaler Initiativen: z.b. Schwerte Beispiele geplanter Kooperationen: DTAG mit Vodafone/Arcor in Würzburg und Heilbronn mit M-net in Augsburg mit EWE TEL in 9 Städten mit NetCologne in Aachen gegenseitige Gewährung von Bitstromzugang bzw. von Zugang zum Multifunktionsgehäuse 3

4 Status des Netzausbaus Auch Betreiber alternativer Infrastrukturen investieren in leistungsfähige Breitbandnetze: Kabelnetze z.b. Wechsel der Transporttechnologie (von DOCSIS 2.0 auf DOCSIS 3.0 Standard) Mobilfunknetze Erweiterung der UMTS-Netze durch HSPA/HSPA+ Long Term Evolution (LTE) 4

5 Breitbandzugang via Kabelmodem Internetkunden (geschätzt) 5

6 Status des Netzausbaus Eine Vollerschließung der Republik mit Glasfaseranschlüssen würde nach vorliegenden Schätzungen Investition in Milliardenhöhe erfordern. WIK-Studie für ECTA: Anteil der Haushalte, die profitabel durch DTAG erschlossen werden können: - VDSL: 71,5% - PON: 25,1% - P2P: 13,7% Replizierbarkeit durch Zweiten: - VDSL: 18,5% - PON: 0,3% - P2P: 0,0% McKinsey: FTTB-Monopolist könnte 50% der Haushalte profitabel erschließen. 6

7 II. Breitbandstrategie der Bundesregierung 7

8 Breitbandstrategie der Bundesregierung Ziele: flächendeckende Verfügbarkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse bis spätestens Ende 2010 Anschlüsse mit Übertragungsraten von 50 Mbit/s für 75% der Haushalte bis 2014; möglichst bald flächendeckend Die Ziele sollen durch einen Technologiemix und im Wettbewerb erreicht werden. 8

9 Breitbandstrategie der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur ist durch die Breitbandstrategie (4-Säulen-Strategie) insbesondere in folgenden Bereichen gefordert: Unterstützung der Ziele der Breitbandstrategie durch eine wachstums- und innovationsfreundliche Regulierung (Vierte Säule der Breitbandstrategie): Erarbeitung von Eckpunkten über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur. Klärung der grundlegenden regulatorischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen bzgl. Vereinbarungen der Marktakteure zum Infrastrukturausbau durch BNetzA und BKartA unverzüglich nach Vorlage entsprechender Unterlagen. Weiterentwicklung der Grundsätze konsistenter Entgeltregulierung. Unterstützende Frequenzpolitik (Zweite Säule der Breitbandstrategie): Rasche Nutzung des Potentials der Digitalen Dividende. Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau (Erste Säule der Breitbandstrategie): Aufbau eines Infrastrukturatlasses. 9

10 III. Maßnahmen der Bundesnetzagentur 1. Eckpunktepapier 10

11 Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen Ausrichtung der Entscheidungen der BNetzA an folgenden Zielen: Reduzierung von Risiken Geeignete Zugangsgewährung und angemessene Entgeltregulierung Gewährung möglichst hoher Planungssicherheit Schaffung von Transparenz 11

12 Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen Konkretisierung des Konzepts in fünfzehn Eckpunkten: (1) Möglichkeit von der Regulierung bei Projekten abzusehen, die Dritten offenen Netzzugang gewährleisten (open access) (2) Möglichkeit, durch freiwillige Angebote von nachfragegerechten Zugangsprodukten regulatorische Eingriffe zu vermeiden (3) Unterstützung von Kooperationsmodellen, insbesondere wenn sie zu open access-netzen führen, und Infrastruktur-Sharing (4) Verbesserung der Planungssicherheit durch möglichst lange Regulierungsperioden 12

13 Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen (5) Prüfung, ob durch Vorabfestlegungen oder Verwaltungsvorschriften Planungs- und Rechtssicherheit erhöht werden kann (6) Unterstützung der flächendeckenden Breitbandversorgung durch angemessene Zugangsregulierung (7) Unterstützung des weiteren Ausbaus von NGA-Netzen durch geeignete Zugangsprodukte (8) Gestaltung der Vorleistungsprodukte vor dem Hintergrund des HVt-Abbaus (9) Abwägung zwischen ex-ante- und ex-post-regulierung u.a. auch im Hinblick auf die Erfordernis eines hohen Maßes an Preissetzungsflexibilität bei neu entstehende Infrastrukturen 13

14 Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen (10) Möglichkeit der Förderung effizienter Investitionen und Innovationen durch neue Tarifstrukturen (11) Überprüfung der Methode im Hinblick auf eine risikoadäquate Eigenkapital-Verzinsung (Gutachten) (12) Überprüfung der Möglichkeit höherer Terminierungsentgelte in FTTB-Netzen (13) Prüfung einer regionalisierten Regulierung (14) Schaffung von Transparenz, Gründung eines hochrangigen NGA- Forums (15) Vorschlag, einen Konzernbeauftragten für alle Fragen des Breitbandausbaus bei der DTAG zu benennen, der direkt an den Konzernvorstand berichtet 14

15 Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen Den Entwurf der Eckpunkte hat die Bundesnetzagentur öffentlich konsultiert. Insgesamt sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und die Eckpunkte entsprechend überarbeitet, konkretisiert und angepasst. u.a. - NGA-Forum - Gutachten zu Risikoaufschlag - alternative Formen von Zugangsentgelten 15

16 Wichtige Fragen hat die BNetzA zudem schon in der Vergangenheit geklärt bzw. sind Gegenstand anhängiger Beschlusskammerverfahren: 16

17 Beschlusskammerverfahren Regulierungsverfügung TAL vom , u.a.: Zugang zur KVz-TAL Zugang zu Kabelkanälen Zugang zu unbeschalteter Glasfaser Aus den Verhandlungen der Marktteilnehmer um freiwillige Lösungen heraus: Anträge der DTAG auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang am Multifunktionsgehäuse, für den Zugang zu Kabelkanalanlagen und für den Zugang zu unbeschalteten Glasfasern zwischen HVt und KVz Anordnungsantrag der Vodafone auf Zugang am und im Multifunktionsgehäuse bzw. KVz, zu Kabelkanalanlagen und zu unbeschalteten Glasfasern 17

18 Beschlusskammerverfahren Anordnung ggü. der DTAG, Zugang zu Schaltverteilern zu gewähren: 11 abgeschlossene Verfahren 3 noch anhängige Verfahren Marktanalyse Bitstrom im Herbst

19 III. Maßnahmen der Bundesnetzagentur 2. Frequenzvergabe 19

20 Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung In der Sitzung am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der Änderung der FreqBZPV zugestimmt. NB36 der FreqBZPV: Der Frequenzbereich MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen. Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen. 20

21 Frequenzvergabeverfahren 21

22 Frequenzvergabeverfahren Das Verfahren zur Vergabe der Frequenzen in den Bereichen MHz sowie und wird mit dem bereits weit vorangeschrittenen Verfahren zur Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz verbunden. Dies bedeutet eine besondere Chance zur schnellen Vergabe der 800- MHz-Frequenzen. Insgesamt werden also 360 MHz versteigert. Im 800-MHz-Bereich steht das Spektrum von MHz und MHz zur Verfügung. Vergeben werden 6 Blöcke á 2 x 5 MHz (gepaart) (bei Zugrundelegung eines Bandplans, der auf gepaartem Spektrum beruht). 22

23 Frequenzvergabeverfahren Wichtige Regelungen in der Entscheidung: - Aufnahme einer Versorgungsverpflichtung zur Sicherstellung der vorrangigen Versorgung ländlicher Gebiete - Aufnahme einer Spektrumskappe - Befristung der Frequenzzuteilungen bis zum Der Beirat der Bundesnetzagentur wird in der Sitzung am mit dem Entscheidungsentwurf befasst. 23

24 Aufstellung Frequenznutzungsplan Für die Frequenzflexibilisierung ist die Änderung der Einträge im Frequenznutzungsplan zwingende Voraussetzung. Die erforderlichen Verfahren werden derzeit von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Das bedeutet insbesondere eine Änderung der Einträge für die Frequenzbereiche MHz, MHz und MHz. 24

25 III. Maßnahmen der Bundesnetzagentur 3. Infrastrukturatlas 25

26 Infrastrukturatlas In Zusammenarbeit mit dem BMWi erstellt die Bundesnetzagentur einen Infrastrukturatlas, um die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau zu ermöglichen. Aufnahme aller Infrastrukturen, die beim Aufbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden können, wie z.b. Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme, Masten und Funkstationen. Aufbau des Infrastrukturatlasses erfordert die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen, nicht nur im TK-Bereich 26

27 Infrastrukturatlas In einer Unternehmensbefragung hat die Bundesnetzagentur rund Unternehmen angeschrieben und diese um Unterstützung gebeten. Die Antwortquote liegt bei rund 40% (1382 von 3482). Davon melden 29% für den Aufbau von Breitbandnetzen geeignete Infrastrukturen. 22% der antwortenden Unternehmen sind bereit, Geodaten dieser geeigneten Infrastruktureinrichtungen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, also rund 300 Unternehmen. 19% Unternehmen stimmen der Verwendung der bereits aus anderen Gründen vorliegenden und für den Aufbau eines Infrastrukturatlasses geeigneten Daten zu. 27

28 Infrastrukturatlas Verfügbarkeit einer vorläufigen Arbeitsversion (1. Stufe) des Infrastrukturatlasses ist für Anfang Dezember geplant: - Beschränkung der Zugriffsberechtigung auf die Bundesnetzagentur. - Anfragen berechtigter Unternehmen erfolgen über die Landkreise, kreisfreien Städte bzw. die Bundesländer, die diese dann an die Bundesnetzagentur weiterleiten. - Zunächst wird es (noch) keinen Online-Zugriff geben. In einer dauerhaften Anwenderlösung (geplante 2. Stufe) soll dann von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Bundesländern benannten Vertretern ein unmittelbarer Online-Zugriff auf die Daten ermöglicht werden. 28

29 IV. Netzneutralität 29

30 Netzneutralität Bei der Bundesnetzagentur kam das Thema zuletzt aufgrund der Beschränkungen in den AGB der Mobilfunknetzbetreiber auf (Stichwort: Skype). Die Bundesnetzagentur befürwortet die Gewährung eines diensteneutralen Internetzugangs. Thema ist auch relevant im Hinblick auf die Vergabe der Digitalen Dividende: Bietet ein funkbasierter Internetzugang gleichwertige Nutzungsmöglichkeiten wie ein DSL-basierter Zugang? Die Bundesnetzagentur verfolgt aufmerksam die weitere Marktentwicklung. 30

31 V. Fazit 31

32 Ist die neue Telekommunikationswelt eine bloße Kopie der alten? 32

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