Informationssammlung - Meldepflichten für Kabotageverkehre in Italien
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- Bernd Schwarz
- vor 6 Jahren
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1 Datum: 28. Februar 2017 Informationen der Wirtschaftskammer Österreich Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien - Neues Meldeverfahren in Kraft Mit dem 26. Dezember 2016 ist in Italien ein neues Meldeverfahren für Entsendungen in Kraft getreten. Der Meldeprozess ist komplex und viele Informationen sind nur auf Italienisch verfügbar. Für Kabotagefahrten gilt zudem ein gesondertes Meldeverfahren. Fristen Das entsendende Unternehmen muss die Entsendungsmeldung spätestens bis 24 Uhr des Tages vor Entsendungsbeginn elektronisch an das italienische Arbeits- und Sozialministerium übermitteln. Meldeverfahren für Unternehmen In einem ersten Schritt muss sich das Unternehmen auf dem Internetportal CLICLAVORO des italienischen Arbeits- und Sozialministeriums registrieren (das Internetformular zur Registrierung sowie die Ausfüllanleitung gibt es derzeit nur auf Italienisch). Erst nach erfolgter Registrierung kann eine neue Entsendungsmeldung online ausgefüllt und abgeschickt werden. In die Meldung sind zusammengefasst folgende Informationen einzutragen: Angaben zum entsendenden Unternehmen und zu dessen gesetzlichem Vertreter Eventuelle Gewerbeberechtigung von Personalleasingunternehmen Daten und italienische Anschrift einer Kontaktperson, die Dokumente entgegennehmen und versenden kann Daten und italienische Anschrift einer Ansprechperson für die lokalen Sozialpartner Angaben zum italienischen Auftraggeber Angaben zur Entsendung selbst wie Dauer, Ort der Dienstleistungserbringung und Daten der zu entsendenden Arbeitnehmer Meldeverfahren für Kabotagetransporte Für die Meldung von Kabotagefahrten ist derzeit noch eine provisorische Lösung vorgesehen mit einem speziellen Meldeformular, das per Mail an das italienische Arbeits- und Sozialministerium an folgende Adresse geschickt werden muss: Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it Das Formular muss bis 24 Uhr des Tages vor der ersten Kabotagefahrt übermittelt werden. Als Entsendungsbeginn gilt das Datum der ersten Kabotagefahrt in Italien, als Entsendungsende das Datum der letzten Kabotagefahrt. Weitere Entsendungsvorschriften Weitere einzuhaltende Entsendungsbestimmungen betreffen die Beachtung der italienischen Beschäftigungsbedingungen die Bereitstellung von auf Italienisch übersetzten Arbeits- und Lohnunterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Belege über die erfolgte Lohnauszahlung, Anmeldung des Arbeitnehmers bei den zuständigen Behörden in Österreich, Formular A1) die Nennung einer Ansprechpersonen mit Domizil in Italien, die Dokumente entgegennehmen und versenden kann die Nennung eines gesetzlichen Unternehmensvertreters, an den sich die Sozialpartner, z.b. bei Verhandlungen von Betriebsabkommen, wenden können. Strafen Bei Verstößen gegen die o.g. Vorschriften sind folgende Sanktionen vorgesehen: Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht: EUR 150 bis EUR 500 pro entsandtem Arbeitnehmer (bis max Euro) Geldstrafen, wenn übersetzte Dokumente fehlen: EUR 500 bis EUR pro entsandtem Arbeitnehmer (bis max Euro) Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Ernennungspflicht von Bezugspersonen: EUR bis EUR Informationen zur Entsendung nach Italien in englischer Sprache finden Sie auf einer eigens eingerichteten WEBSEITE des italienischen Arbeits- und Sozialministeriums Mag. Cornelia Renner Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 1 / 5
2 Informationen aus der Verkehrsrundschau, (Artikel - So bestraft Italien jetzt Kabotage-Verstöße, Seit knapp einem Monat ist in Italien ein neues Gesetz zur Anmeldung von Kabotagefahrten in Kraft. Haben es ausländische Firmen versäumt, diese Fahrten gesetzeskonform beim italienischen Arbeitsministerium anzumelden, drohen Sanktionen in Höhe von 150 bis 500 Euro pro Arbeitnehmer. Kann das Arbeitsverhältnis nicht dokumentiert werden, werden laut italienischen Medienangaben gar Strafen von 500 bis 3000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer verhängt. Noch teurer soll es dann werden, wenn kein Repräsentant in Italien benannt wird. Dann drohen Strafen zwischen 2000 und 6000 Euro. Arbeitnehmer, die nach Italien entsendet werden, müssen bis spätestens 24 Stunden vor Arbeitsaufnahme beim Ministerium angemeldet werden. Fehlende Unterlagen und Abweichungen müssen innerhalb von fünf Tagen nach Arbeitsaufnahme nachgereicht und mitgeteilt werden. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu gibt es nun auch in englischer Sprache - und zwar unter dem folgenden Link: Während noch bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 26. Dezember einige Fragen offen blieben, sind nun weitere Einzelheiten bekannt geworden. So muss jedes Unternehmen während des Zeitraums der Kabotagefahrten bis zu zwei Jahren nach Einstellung der Arbeiten den Arbeitsvertrag, die Lohntüten sowie weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, aufbewahren und einen in Italien ansässigen Repräsentanten wählen, der Akten und Dokumente entgegennimmt und ferner einen Referenten mit Repräsentationsfunktion benennt. Die elektronischen Unterlagen zur Entsendeanmeldung gibt es bislang nur in italienischer Sprache online - der Link lautet wie folgt: dicembre-2016-n.3.pdf. Sie müssen komplett ausgefüllt an die Mailadresse Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it gesendet werden. Als besonderen Service zur Hilfe beim Ausfüllen haben wir Ihnen die komplette Entsendeanmeldung auf deutsch übersetzt. (nja) Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 2 / 5
3 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 3 / 5
4 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 4 / 5
5 Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 5 / 5
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