Zwangsheirat Zwangsehe
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1 Zwangsheirat Zwangsehe Elisabeth Holzleithner, Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 1
2 Intro: Der Schleier der Ehe Dass Zwangsehe überhaupt ein Thema ist Kulturen der Privatheit Ehe als schützender Schleier über Gewalt Kulturrelativismus versus Universalismus? Kurzsichtige Forschungsansätze vs feministischer Alarmismus? Kelek- Debatte Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 2
3 Internationales Recht UN Convention on Consent to Marriage, Minimum Age for Marriage and Registration of Marriages (1962) Full age Free and full consent of the intending spouses Ausnahmen von diesen Prinzipien Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 3
4 Anti-Sklaverei-Konvention (1957) Section I. - Institutions and practices similar to slavery (c) Any institution or practice whereby: (i) A woman, without the right to refuse, is promised or given in marriage on payment of a consideration in money or in kind to her parents, guardian, family or any other person or group; [...] Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 4
5 Sklavereiartige Praktiken (d) Any institution or practice whereby a child or young person under the age of 18 years, is delivered by either or both of his natural parents or by his guardian to another person, whether for reward or not, with a view to the exploitation of the child or young person or of his labour. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 5
6 Maßnahmen gegen Sklavereiartige Praktiken Article 2. With a view to bringing to an end the institutions and practices mentioned [...], the States Parties undertake to prescribe, where appropriate, suitable minimum ages of marriage, to encourage the use of facilities whereby the consent of both parties to a marriage may be freely expressed in the presence of a competent civil or religious authority, and to encourage the registration of marriages. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 6
7 Art 16 CEDAW (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau in Ehe- und Familienfragen und gewährleisten auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere folgende Rechte: a) gleiches Recht auf Eheschließung; b) gleiches Recht auf freie Wahl des Ehegatten sowie auf Eheschließung nur mit freier und voller Zustimmung; c) gleiche Rechte und Pflichten in der Ehe und bei deren Auflösung; (2) Die Verlobung und Eheschließung eines Kindes haben keine Rechtswirksamkeit; es werden alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen ergriffen, um ein Mindestalter für die Eheschließung festzulegen und die Eintragung der Eheschließung in ein amtliches Register zur Pflicht zu machen. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 7
8 Themen Frühe Ehe harmful traditional practice affecting the health of women and children ; UN Fact Sheet no 23 Zwangsheirat Im Fact Sheet 23 nicht genannt... Ist Ehelosigkeit überhaupt eine Option? Spannungsfeld zur arrangierten Ehe Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 8
9 Begriff der Ehe nach ABGB 44. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 9
10 Ehefähigkeit nach EheG 1. (1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind ehemündig. (2) Das Gericht hat eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe reif erscheint. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 10
11 Aufhebungsgründe 39 EheG. Drohung (1) Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehren, wenn er zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist. (2) Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der Ehegatte nach Aufhören der durch die Drohung begründeten Zwangslage zu erkennen gegeben hat, daß er die Ehe fortsetzen will. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 11
12 Verfahrensbestimmung EheG III. Erhebung der Aufhebungsklage 40 Klagefrist (1) Die Aufhebungsklage kann nur binnen eines Jahres erhoben werden. (2) Die Frist beginnt [...] in dem Falle des 39 mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 12
13 Nationales Recht: Strafrecht (alt) Ehetäuschung und Ehenötigung 193. (1) Wer bei Eingehung einer Ehe dem anderen Teil eine Tatsache verschweigt, die die Ehe nichtig macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen [...] mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung dazu nötigt. (3) Der Täter ist nur dann zu bestrafen, wenn die Ehe [...] wegen der [...] Gewalt oder Drohung aufgehoben worden ist. Auch ist er nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 13
14 Nationales Recht: Strafrecht (neu: seit ) Schwere Nötigung 106. (1) Wer eine Nötigung begeht, indem er 1. mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht, 2. die genötigte oder eine andere Person, gegen die sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 14
15 3. die genötigte Person zur Eheschließung, zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung ( 215a Abs. 3) oder sonst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die besonders wichtige Interessen der genötigten oder einer dritten Person verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 15
16 Deutscher Vorschlag 234b StGB (1) Wer eine Person rechtswidrig oder mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine andere Person seines Vorteils wegen durch die Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Eingehung der Ehe bringt. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 16
17 Deutscher Vorschlag 234b StGB (3) Ebenso wird bestraft, wer eine andere Person durch List, Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, um sie zur Eingehung der Ehe zu bringen. (4) Der Versuch ist strafbar. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 17
18 Arrangierte Ehe Zwangsehe Ein klarer Unterschied? Im Gegensatz zur arrangierten Ehe, die auf freiwilliger Zustimmung beider Ehegatten beruht, liegt Zwangsheirat dann vor, wenn die Betroffene sich zur Ehe gezwungen fühlt. (Rahel Volz, zitiert bei Kelek, 223) Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 18
19 Einwilligung Eigentlich sieht das islamische Recht die Einwilligung des Mädchens/der Frau vor, allerdings ist strittig, wie diese auszusehen hat. Es wird keine klare verbale Absichtserklärung verlangt, sondern betretenes Schweigen oder leises Weinen können bereits als Zustimmung ausgelegt werden. Lediglich lautes Geschrei bedeutet unmissverständlich, dass das Mädchen einen Heiratskandidaten ablehnt. (Breuer 1998, 21-22) Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 19
20 Arrangierte Ehe Zwangsehe Kein Unterschied? [S]ie haben keine Wahl und freiwillig ist daran gar nichts. Ihnen wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Person verwehrt. Arrangierte Ehen sind Zwangsheiraten, denn eine Religion, eine Kultur oder ein Stammesbrauch, der dem Einzelnen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verweigert, widerspricht der deutschen Verfassung und den Menschenrechten. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 20
21 Arrangierte Ehe Zwangsehe Verwobenheiten Arrangierte Ehe und Zwangsehe werden häufig als ununterscheidbar angesehen Arrangierte Ehe: Methode, eine Ehe einzugehen respektive einen Ehepartner/eine Ehepartnerin zu finden Gegenstück: Liebesheirat Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 21
22 Arrangiertheiten: Varianten Kein Mitspracherecht von Braut und/oder Bräutigam Braut und Bräutigam werden einander von Dritten vorgestellt und können entscheiden, ob sie heiraten wollen oder nicht Das Kennenlernen, oder: sind nicht alle Ehen irgendwie arrangiert? Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 22
23 Zwangsehe und Gewalt While many fuse the idea of arranged marriages with forced marriages and violent outcomes, there is no reason why one should assume that a love marriage will not have a violent outcome, and no reason why one should link the idea of arranged, given the broad continuum of practices that constitute arranged, with forced. Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 23
24 Flucht aus der Zwangsehe Eine Frage der Ehre? Die Rolle der Brüder Wie reagiert das Recht? Der Fall Sürücü Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 24
25 Kampagne Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 25
26 Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 26
27 Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 27
28 Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 28
29 Ehre ist... Holzleithner Zwangsheirat - Zwangsehe 29
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