Behindert- Was nun? Ein Heft in Leichter Sprache. Wir sind gerne für Sie da! Landesamt für Soziales

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1 Behindert- Was nun? Ein Heft in Leichter Sprache Wir sind gerne für Sie da! Landesamt für Soziales

2 Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Braunschweig Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Dieses Heft ist in Leichter Sprache Alle sollen das Heft verstehen! Deshalb ist das Heft in Leichter Sprache. Schwere Wörter werden erklärt. Sehr lange Wörter werden getrennt. Zum Beispiel: Schwer-Behinderten-Ausweis Seite 2

3 Wir benutzen immer die männliche Form von Wörtern. Wir schreiben nur: Mitarbeiter. Wir schreiben nicht: Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Wir meinen aber Frauen und Männer. Haftungs-Ausschluss Der Text soll Sie nur informieren. Der rechtsgültige Text ist das Gesetz. Seite 3

4 Vorwort von Anja Wagner-Scheid Ich heiße Anja Wagner-Scheid. Ich leite das Landes-Amt für Soziales. Das Landes-Amt für Soziales kümmert sich um Inklusion. Inklusion heißt: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen sollen überall dabei sein können. Alle Menschen sollen überall mitmachen können. Das Landes-Amt für Soziales berät und unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen. In diesem Heft informieren wir Sie über den Schwer-Behinderten-Ausweis. Wir haben ein Motto. Das Motto heißt: Wir sind gerne für Sie da. Auf unserer Internet-Seite bekommen Sie mehr Informationen. Die Internet-Adresse ist: Herzliche Grüße Anja Wagner-Scheid Seite 4

5 Das müssen Sie über den Schwerbehindertenausweis wissen. Warum gibt es einen Schwer-Behinderten-Ausweis? Jeder Mensch soll am Leben teilhaben können. Das heißt: Jeder Mensch soll überall mitmachen können. Jeder Mensch soll überall dabei sein können. Menschen mit Beeinträchtigung brauchen dabei Hilfe. Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis können Menschen mit Beeinträchtigung diese Hilfe bekommen. Grad der Behinderung Es gibt schwere Beeinträchtigungen. Es gibt weniger schwere Beeinträchtigungen. Auf der Rückseite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht eine Zahl. Die Zahl steht oben in der rechten Ecke. Die Zahl heißt: Grad der Behinderung. Die Abkürzung dafür ist: GdB. Seite 5

6 Die Zahl zeigt: So schwer ist Ihre Beeinträchtigung. So viel Hilfe benötigen Sie. Sie haben eine schwere Beeinträchtigung? Dann ist die Zahl 50 oder höher. Arbeits-Plätze Sie haben einen GdB von 30 oder 40? Sie finden keinen guten Arbeits-Platz? Dann hilft Ihnen die Agentur für Arbeit. Sie suchen einen Arbeits-Platz? Dann bekommen Sie Hilfe. Die Hilfe unterscheidet sich nicht von der Hilfe für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung. Wer bestimmt den Grad der Behinderung? Sie schicken einen Antrag an das Landes-Amt für Soziales. Das Landes-Amt für Soziales schickt Ihren Antrag zu einem Gutachter. Der Gutachter prüft: Welche Beeinträchtigung haben Sie? Was ist Ihr Grad der Behinderung? Seite 6

7 Das heißt: Wie schwer ist Ihre Beeinträchtigung? Wie viel Hilfe brauchen Sie? Sie haben mehr als eine Beeinträchtigung? Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht immer nur ein Grad der Behinderung. Der Gutachter schaut sich die Unterlagen von Ihrem Arzt an. Der Gutachter kennt alle Beeinträchtigungen von Ihnen. Der Gutachter prüft: Wie viel Hilfe brauchen Sie? Wie schwer sind Ihre Beeinträchtigungen? Dann überlegt der Gutachter: Welchen Grad der Behinderung sollen Sie bekommen? Merkzeichen Es gibt verschiedene Beeinträchtigungen. Einige Menschen können zum Beispiel nicht gut sehen. Diese Menschen brauchen Hilfe. Andere Menschen können nicht gut gehen. Diese Menschen brauchen eine andere Hilfe. Seite 7

8 Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen Merkzeichen. Die Abkürzung steht für eine Beeinträchtigung. Zum Beispiel: G. Die Abkürzung steht für: erheblich geh-behindert. Das heißt: Sie können nicht gut gehen. Auf der Rückseite von Ihrem Ausweis stehen Ihre Merkzeichen. Die Merkzeichen stehen in der oberen linken Ecke. Nachteils-Ausgleiche Sie haben eine Beeinträchtigung? Dann bekommen Sie Hilfe. Sie müssen zum Beispiel weniger Steuern bezahlen. Diese Hilfe heißt: Nachteils-Ausgleich. Seite 8

9 Das Landes-Amt für Soziales Das Landes-Amt für Soziales prüft: Welche Beeinträchtigung haben Sie? Wie schwer ist Ihre Beeinträchtigung? Bei dem Landes-Amt für Soziales können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen. Seite 9

10 Nachteils-Ausgleiche für Merkzeichen. Diese Nachteils-Ausgleich können Sie bekommen: Sie möchten wissen: Welche Nachteils-Ausgleiche kann ich bekommen? Dann schauen Sie in Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis. Auf der Rückseite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen Merkzeichen. Die Merkzeichen stehen oben links. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: G. G ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: erheblich geh-behindert. Das heißt: Sie können nicht gut gehen. Seite 10

11 Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür einen Zettel. Der Zettel heißt: Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet 80 für ein Jahr und 40 für ein halbes Jahr. Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Zum Nah-Verkehr gehören zum Beispiel: Die Busse in Ihrer Stadt oder in Ihrem Land-Kreis. Züge von der Regional-Bahn. Die Abkürzung für Regional-Bahn ist: RB Sie müssen für den Fern-Verkehr bezahlen. Zum Fern-Verkehr gehören zum Beispiel: ICE Züge. Oder sie müssen weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen. Dafür brauchen Sie auch ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt darf keine Wert-Marke kleben. Seite 11

12 Sie fahren mit dem Auto zur Arbeit? Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück. Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung ausfüllen. Ist Ihr Grad der Behinderung 70 oder höher? Dann bekommen Sie Geld für einige private Fahrten zurück. Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung abgeben. Private Fahrten sind zum Beispiel: Fahrten zum Einkaufen. Sie können nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten? Oder Sie sind über 65 Jahre alt? Dann bekommen Sie mehr Sozial-Hilfe. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: ag. ag ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: außergewöhnlich gehbehindert. Das heißt: Sie können sehr schlecht gehen. Oder Sie können nicht gehen. Seite 12

13 Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet 80 für ein Jahr und 40 für ein halbes Jahr. Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen. Sie bekommen Geld für einige private Fahrten zurück. Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung ausfüllen. Private Fahrten sind zum Beispiel: Fahrten zum Einkaufen. Seite 13

14 In einigen Städten gibt es einen Fahr-Dienst. Der Fahr-Dienst ist für Menschen mit einer Geh-Beeinträchtigung. Sie können den Fahr-Dienst benutzen. Sie müssen nichts bezahlen. Sie möchten wissen: Gibt es in meiner Stadt einen Fahr-Dienst? Rufen Sie bei Ihrer Stadt an. Sie können auch eine schreiben. Sie dürfen auf Park-Plätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen parken. Sie dürfen mit jedem Auto in Umwelt-Zonen fahren. Umwelt-Zonen sind bestimmte Bereiche in Städten. In diesen Bereichen dürfen nicht alle Autos fahren. Die Autos dürfen nicht zu schlecht für die Umwelt sein. Sie müssen häufig zum Arzt fahren? In einigen Fällen bezahlt das die Kranken-Versicherung. Seite 14

15 Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: B. B ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleit-Person. Das heißt: Sie dürfen eine Begleit-Person mitnehmen. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie können eine Person in Bus und Bahn mitnehmen. Die Person muss nichts bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: RF. RF ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: Befreiung von der Rundfunk-Gebühr. Rundfunk-Gebühren muss jeder andere Haushalt bezahlen. Der Staat bezahlt davon die Programme im öffentlichen Fernsehen und im öffentlichen Radio. Zum öffentlichen Fernsehen gehören zum Beispiel: ARD und ZDF. Seite 15

16 Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen. Oder Sie müssen weniger Rundfunk-Gebühren bezahlen. Bei einigen Telefon-Anbietern müssen Sie weniger Telefon-Gebühren bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: H. H ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: hilflos. Das heißt: Sie brauchen oft Hilfe. Diese Nachteils-Ausgleich bekommen Sie: Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet nichts. Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen. Seite 16

17 Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen. Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Bl. Bl ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: blind. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet Sie nichts. Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen. Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück. In vielen Städten müssen Sie keine Hunde-Steuer bezahlen. Seite 17

18 Sie müssen häufig zum Arzt fahren? In einigen Fällen bezahlt das die Kranken-Versicherung. Sie können einen Park-Ausweis bekommen. Mit dem Park-Ausweis können Sie zum Beispiel: im eingeschränkten Halte-Verbot parken. kostenlos parken. auf Park-Plätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen parken. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Gl. Gl ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: gehörlos. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet 80 für ein Jahr und 40 für ein halbes Jahr. Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Seite 18

19 Sie haben einen Termin beim Amt? Dann muss es einen Übersetzer für Gebärden-Sprache geben. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: TBl. TBl ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: taub-blind. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen. Rundfunk-Gebühren muss jeder andere Haushalt bezahlen. Der Staat bezahlt davon die Programme im öffentlichen Fernsehenund im öffentlichen Radio. Zum öffentlichen Fernsehen gehören zum Beispiel: ARD und ZDF. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: 1.Kl. 1. Kl. Ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: 1. Klasse. Seite 19

20 Sie sind versorgungs-berechtigt? Das heißt: Sie waren bei der Bundeswehr. Oder sie haben Zivildienst gemacht. Deshalb haben Sie jetzt eine Beeinträchtigung. Die Regeln dazu stehen in einem Gesetzbuch. Das Gesetzbuch heißt: Bundes-Versorgungs-Gesetz. Und Ihr Grad der Behinderung ist 70 oder höher. Außerdem müssen Sie in der 1. Klasse Zug fahren. Zum Beispiel: Weil Sie viel Platz brauchen. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie sind Sie können in der 1. Klasse Zug fahren. Sie müssen nur den Zug-Fahrschein für die 2. Klasse bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht EB. EB ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: entschädigungs-berechtigt. Seite 20

21 Das heißt: Sie sind Opfer vom National-Sozialismus. Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz-Buch. Das Gesetz-Buch heißt: Bundes-Entschädigungs-Gesetz. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen. Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet 80 für ein Jahr und 40 für ein halbes Jahr. Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: VB. VB ist eine Abkürzung. Die Abkürzung steht für: versorgungs-berechtigt. Seite 21

22 Das heißt: Sie waren bei der Bundes-Wehr. Oder Sie haben Zivil-Dienst gemacht. Deshalb haben Sie jetzt eine Beeinträchtigung. Die Regeln dazu stehen in einem Gesetzbuch. Das Gesetzbuch heißt: Bundes-Versorgungs-Gesetz. Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie: Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen. Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Sie brauchen dafür ein Beiblatt. Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben. Die Wert-Marke kostet 80 für ein Jahr und 40 für ein halbes Jahr. Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Seite 22

23 Nachteils-Ausgleiche für Grad der Behinderung. Diese Nachteil-Ausgleiche können Sie bekommen: Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 30 oder GdB 40. Sie können beim Arbeits-Amt Gleichstellung beantragen. Gleichstellung heißt: Sie bekommen im Beruf mehr Rechte. Sie bekommen die gleichen Rechte wie Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung. Haben Sie eine körperliche Beeinträchtigung? Dann müssen Sie weniger Steuern bezahlen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Arbeit? Dann berät Sie der Integrations-Fachdienst. Seite 23

24 Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 50. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Gibt es mehrere Bewerber für einen Arbeits-Platz? Sind alle Bewerber gleich gut? Dann bekommt der Bewerber mit einer schweren Beeinträchtigung den Arbeits-Platz. Ihr Arbeit-Geber möchte Sie kündigen? Dann muss er erst das Integrations-Amt fragen. Sie bekommen Unterstützung vom Integrations-Amt. Zum Beispiel: Mitarbeiter vom Integrations-Amt beraten Sie. Das Integrations-Amt bezahlt den Umbau von Ihrem Arbeits-Platz. Sie müssen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Sie bekommen eine Woche mehr Urlaub. Sie können früher in Rente gehen. Seite 24

25 Sie müssen bei Behörden nur kurz warten. Sie kommen vor Menschen ohne Beeinträchtigungen dran. Arbeiten Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen? Dann sind sie kranken-versichert. Das heißt: Sie müssen zu einem Arzt? Dann bezahlt das die Versicherung. Sie sind auch renten-versichert. Das heißt: Die Werkstatt bezahlt Geld an die Renten-Versicherung. Sie gehen in Rente? Dann bekommen Sie jeden Monat Geld von der Renten-Versicherung. Sie arbeiten im öffentlichen Dienst? Sie sind zum Beispiel Lehrer? Ihr Arbeit-Geber unterstützt Sie. Alle Mitarbeiter sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Seite 25

26 Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld. Diese Menschen können in Sozial-Wohnungen wohnen. Die Miete für Sozial-Wohnungen ist nicht so teuer. Sie verdienen etwas mehr Geld? Dann können Sie trotzdem in Sozial-Wohnungen wohnen. Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld. Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen. Sie verdienen etwas mehr Geld? Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen. In einigen Urlaubs-Orten müssen Sie eine Kur-Taxe bezahlen. Eine Kur-Taxe ist eine Gebühr. Sie bezahlen die Gebühr an den Ort. Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung müssen oft weniger Kur-Taxe bezahlen. Seite 26

27 Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 60. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Die Kranken-Kasse bezahlt viele Behandlungen beim Arzt. Einige Behandlungen müssen Sie aber selbst bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 60? Dann müssen Sie nur sehr wenige Behandlungen selbst bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Gdb 70. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Sie fahren mit dem Auto zur Arbeit? Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück. Sie müssen eine Steuer-Erklärung abgeben. Sie haben das Merkzeichen G? Dann bekommen Sie Geld für einige private Fahrten zurück. Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung abgeben. Private Fahrten sind zum Beispiel: Fahrten zum Einkaufen. Seite 27

28 Sie müssen nur den halben Preis für eine Bahn-Card 50 bezahlen. Eine Bahn-Card 50 ist eine Karte. Die Bahn-Card 50 bekommen Sie bei der Bahn. Haben Sie eine Bahn-Card 50? Dann müssen Sie für alle Fahr-Karten nur den halben Preis bezahlen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 80. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Sie bekommen Geld für einige private Fahrten zurück. Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung abgeben. Private Fahrten sind zum Beispiel: Fahrten zum Einkaufen. Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld. Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen. Sie verdienen etwas mehr Geld? Aber Sie brauchen Pflege? Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen. Seite 28

29 Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 90. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld. Diese Menschen können Geld für Ihre Miete dazu bekommen. Sie verdienen etwas mehr Geld? Und Sie brauchen Pflege? Dann können Sie trotzdem Geld für Ihre Miete bekommen. Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 100. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld. Diese Menschen können Geld für Ihre Miete dazu bekommen. Sie verdienen etwas mehr Geld? Dann können Sie trotzdem Geld für Ihre Miete bekommen. Sie haben einen Bauspar-Vertrag? Das heißt: Sie haben Geld gespart. Seite 29

30 Sie haben unterschrieben: Die Bank muss Ihnen das Geld erst in der Zukunft wiedergeben. Zum Beispiel im Jahr In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 90? Sie möchten das Geld schon jetzt haben? Dann muss die Bank Ihnen das Geld schon jetzt geben. Seite 30

31 So beantragen Sie den Schwer-Behinderten-Ausweis: Wer kann den Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen? Sie können den Ausweis selbst beantragen. Oder eine andere Person beantragt den Ausweis für Sie. Die Person braucht eine Vollmacht. Das heißt: Sie schreiben auf einen Zettel: Diese Person darf den Schwer-Behinderten-Ausweis für mich beantragen. Sie müssen den Zettel unterschreiben. Ihr Betreuer kann den Schwer-Behinderten-Ausweis auch für Sie beantragen. Ihr Betreuer braucht dazu eine Betreuer-Urkunde. Seite 31

32 Welche Unterlagen muss ich mitschicken? Das Formular aus dem Internet. Kopien von Arzt-Berichten. Die Arzt Berichte dürfen höchstens 2 Jahre alt sein. Ein Bild von Ihnen. Das Bild ist für den Ausweis. Eine andere Person soll den Schwer-Behinderten Ausweis für Sie beantragen? Dann muss die Person diese Unterlagen mitschicken: Eine Vollmacht, oder eine Betreuungs-Urkunde. Wo muss ich den Antrag abgeben? Sie geben den Antrag beim Landes-Amt für Soziales Saarland ab. Sie können den Antrag auch mit der Post verschicken. Die Adresse ist: Landesamt für Soziales Abteilung B Hochstraße Saarbrücken Seite 32

33 So bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis: Gehen Sie auf die Internet-Seite vom Landes-Sozialamt Saarland. Das ist die Internet-Adresse: Auf der linken Seite stehen verschiedene Themen. Klicken Sie auf: Formulare. Das Formular heißt: Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Füllen Sie das Formular am Computer aus. Haben Sie keinen neuen Personalausweis? Oder haben Sie kein Passwort für den Ausweis? Dann drucken Sie das Formular aus. Unterschreiben Sie das Formular. Schicken Sie das Formular mit der Post ab. Schicken Sie das Formular an diese Adresse: Landesamt für Soziales Abteilung B Hochstraße Saarbrücken Seite 33

34 Oder: Haben Sie einen neuen Personalausweis? Haben Sie ein Passwort für den Ausweis? Haben Sie ein Lese-Gerät für Ihre Karte? Dann gehen Sie auf diese Internet-Seite: Füllen Sie dort den Antrag aus. Sie können uns den Antrag direkt im Internet schicken. Sie müssen uns den Antrag nicht mit der Post zuschicken. Schicken Sie uns auch diese Unterlagen: Kopien von Arzt-Berichten. Die Arzt Berichte dürfen höchstens 2 Jahre alt sein. Ein Bild von Ihnen. Das Bild ist für den Ausweis. Eine andere Person soll den Schwer-Behinderten Ausweis für Sie beantragen? Dann muss die Person diese Unterlagen mitschicken: Eine Vollmacht, oder eine Betreuungs-Urkunde. Seite 34

35 Wir prüfen: Haben Sie alle Unterlagen abgegeben? Haben wir noch Fragen? Dann rufen wir Sie an. Fehlen Unterlagen vom Arzt? Dann rufen wir Ihren Arzt an. Sind alle Unterlagen da? Dann schicken wir den Antrag zu einem Gutachter. Der Gutachter prüft: Welchen Grad der Behinderung haben Sie? Haben sie einen Grad der Behinderung 50 oder höher? Dann senden wir Ihnen den Schwer-Behinderten-Ausweis mit der Post zu. Seite 35

36 Häufige Fragen und Antworten. Wer darf mit der Wertmarke kostenlos Bus und Bahn fahren? In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht G, ag oder Gl? Dann können Sie eine Wert-Marke kaufen. In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: H oder Bl Dann bekommen Sie eine Wert-Marke. Die Wert-Marke kostet nichts. Wie viel Geld kostet eine Wert-Marke? Sie möchten ein Jahr lang kostenlos im Nah-Verkehr fahren? Dann kostet die Wert-Marke 80 Euro. Sie möchten ein halbes Jahr kostenlos im Nah-Verkehr fahren? Dann kostet die Wert-Marke 40 Euro. Welche Züge und Busse kann ich benutzen? Mit der Wert-Marke können Sie kostenlos den Nah-Verkehr nutzen. Zum Beispiel: Seite 36

37 Die Busse und Bahnen in Ihrer Stadt. Die U-Bahn in Ihrer Stadt. Die Busse und Bahnen in anderen Städten. Die U-Bahn in anderen Städten. Züge von der Regional-Bahn. Die Abkürzung für Regional-Bahn ist: RE Sie müssen für den Fern-Verkehr bezahlen. Zum Fern-Verkehr gehören zum Beispiel: ICE Züge IC Züge Muss meine Begleit-Person für Bus und Bahn bezahlen? In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: B? Dann muss Ihre Begleit-Person nicht für Bus und Bahn bezahlen. Kann ich einen Park-Ausweis für Menschen mit Beeinträchtigungen bekommen? In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: ag oder Bl? Dann können Sie einen Park-Ausweis bekommen. Seite 37

38 Kann ich den Park-Ausweis nur mit einem Auto benutzen? Sie können den Park-Ausweis in jedem Auto benutzen. Sie müssen mit dem Auto mitfahren. Kann eine andere Person den Schwer-Behinderten-Ausweis für mich beantragen? Eine andere Person kann den Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen. Sie müssen auf einen Zettel schreiben: Diese Person darf den Schwer-Behinderten-Ausweis für mich beantragen. Sie müssen den Zettel unterschreiben. Ihr Betreuer kann den Schwer-Behinderten- Ausweis auch für Sie beantragen. Der Betreuer muss eine Betreuungs-Urkunde haben. Ich habe einen grünen Schwer-Behinderten-Ausweis. Ich habe keine Merkzeichen. Welche Nachteils-Ausgleiche bekomme ich? Sie bekommen 5 Tage mehr Urlaub. Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Seite 38

39 Sie müssen für Besuche im Zoo oder im Museum oft weniger bezahlen. Sie müssen im Theater oder im Kino oft weniger bezahlen. Kann ich das Bild für den Schwer-Behinderten-Ausweis mit einer schicken? Sie können Ihr Bild auch mit einer schicken. Schicken Sie das Bild an diese Adresse: Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. Telefon-Nummer: Sie können uns auch ein Fax schicken. Fax-Nummer: Oder Sie schreiben eine . -Adresse: Seite 39

40 Landesamt für Soziales Hochstraße Saarbrucken Tel.: (06 81) Fax: (06 81) /las-saarland Saarbrücken, Juni 2017

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