Die Tätigkeit im Überblick

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (höherer Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Neu Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Länderverwaltungen tätig, zum Beispiel im allgemeinen Verwaltungsdienst, in der Steuerverwaltung, im Gesundheitsdienst, im Polizeivollzugsdienst oder im Vermessungswesen. Sie erfüllen besonders verantwortungsvolle oder schwierige Verwaltungsaufgaben, in der Regel in besonders herausgehobenen leitenden oder kontrollierenden Positionen. In den obersten Landesbehörden sind sie vor allem mit Regierungs- und Verwaltungsaufgaben betraut und entwerfen beispielsweise Gesetzesvorlagen und Verwaltungsvorschriften oder koordinieren und überwachen nachgeordnete Behörden. Aufgaben und Tätigkeiten Die Beamten und Beamtinnen sind in den unterschiedlichen Bereichen der Länderverwaltungen tätig, beispielsweise in der Steuerverwaltung, im Polizeivollzugsdienst, im Archivdienst, im Museumsdienst, in der Gewerbeaufsicht oder auch im wissenschaftlichen Bibliotheksdienst. Aufgrund der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten sind auch die Aufgabenbereiche recht unterschiedlich, genauso wie auch die Anforderungen an die Vorbildung. Gemeinsam haben alle höheren Länderbeamten und -beamtinnen, dass ihre Tätigkeit häufig mit Führungsaufgaben verbunden ist. Je nach Tätigkeits- und Einsatzgebiet koordinieren und kontrollieren sie die Arbeit nachgeordneter Behörden, treffen hoheitliche Entscheidungen (zum Beispiel Besteuerung, Baugenehmigungen, Gewährung von Sozialhilfe), führen Prozesse in einschlägigen Rechtsstreitigkeiten und sorgen dafür, dass Anordnungen und Erlasse des Gesetzgebers einheitlich vollzogen werden. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Länderverwaltungen tätig, zum Beispiel im allgemeinen Verwaltungsdienst, in der Steuerverwaltung, im Gesundheitsdienst, im Polizeivollzugsdienst oder im Vermessungswesen. Sie erfüllen besonders verantwortungsvolle oder schwierige Verwaltungsaufgaben, in der Regel in besonders herausgehobenen leitenden oder kontrollierenden Positionen. In den obersten Landesbehörden sind sie vor allem mit Regierungs- und Verwaltungsaufgaben betraut und entwerfen beispielsweise Gesetzesvorlagen und Verwaltungsvorschriften oder koordinieren und überwachen nachgeordnete Behörden. Die Länderbeamten und -beamtinnen sind Spezialisten und Spezialistinnen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet, zum Beispiel auf den Gebieten Steuerwesen, Architektur, Denkmalpflege, Medizin oder dem Bergbau. Ihr hohes Fachwissen haben sie vor allem in ihrem Studium und während der Referendarausbildung erworben. Außerdem kennen sie sich sehr gut mit rechtlichen, staatsrechtlichen und politischen, volks- und finanzwirtschaftlichen Grundlagen, betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie in der Verwaltungslehre aus. Dieses Wissen brauchen die Beamten und Beamtinnen, wenn sie beispielsweise anspruchsvolle fachliche Informationen erfassen und auswerten müssen, über komplexe Sachverhalte verhandeln oder politische, gesellschaftliche oder technische Entwicklungen abschätzen sollen. Wenn die Beamten und Beamtinnen entsprechende Pläne aufstellen und vor allem entsprechende Entscheidungen treffen, hat dies sehr oft landesweite Auswirkungen. Die Beamten und Beamtinnen kümmern sich vorwiegend in leitender Funktion um öffentliche Aufgaben (z.b. Steuerverwaltung) in verschiedenen Landesbehörden bzw. Fachbehörden, z.b. Finanzämtern oder Vermessungsbehörden (untere Stufe). In Landesbehörden der Mittelstufe (Bezirksregierungen) koordinieren und überwachen sie nachgeordnete Behörden oder sind erste Zuständigkeitsstelle für bestimmte Angelegenheiten (z.b. von überregionaler Bedeutung). In zentralen Landesämtern wie dem Landesamt für Denkmalpflege sind sie hauptsächlich Sachkundige auf bestimmten Gebieten. Sie planen, forschen oder erbringen fachliche Serviceleistungen. In den

2 Landesregierungen selbst arbeiten Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes beispielsweise unter anderem Gesetzesentwürfe aus. Bringen die Fraktionen oder das Parlament Gesetze ein, müssen die Beamten und Beamtinnen des zuständigen Ministeriums sich fachlich intensiv damit auseinander setzen, um dem Ministerium eine Stellungnahme zu ermöglichen. In der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes sind mehrheitlich Juristen und Juristinnen vertreten. Ihnen obliegt nicht nur die eigentliche Behandlung von Rechtsfragen, sondern sie können darüber hinaus politisch planende Funktionen wahrnehmen. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig, sie erledigen in der Regel Führungsaufgaben. Das schließt nicht aus, dass zunehmend mehrere Fachkräfte innerhalb einer Behörde oder mehrere Behörden kooperieren oder dass mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen zusammengearbeitet wird, zum Beispiel wenn Gutachten oder beratende Stellungnahmen anzufertigen sind. Insbesondere in den staatlichen Behörden der Unterstufe haben die Beamten und Beamtinnen der Länder (höherer Dienst) Kontakt zu Bürgern und Bürgerinnen. Zum Teil üben sie dann auch Beratungstätigkeiten (z.b. in besonders anspruchsvollen Fragen) aus. Es fallen meist Schreibtischarbeiten zu den üblichen Bürozeiten an. Zum Teil sind die Beamten und Beamtinnen im Außendienst unterwegs, insbesondere in bestimmten Fachrichtungen wie im Polizeivollzugsdienst oder in der Steuerverwaltung. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Aufgaben in einer obersten Landesbehörde (Landesregierung) durchführen Verwaltungshandeln unter zu Grunde legen von Rechtsnormen planen und organisieren fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten in die Arbeit des jeweiligen Ministeriums einbringen bei Normsetzungsverfahren mitwirken: bei Gesetzesentwürfen mitwirken bzw. zu von Fraktionen oder Parlament eingebrachten Gesetzesentwürfen Stellung nehmen Verbände und andere Institutionen (die z.b. von bestimmten Gesetzen berührt werden) anhören Umsetzen von Gesetzes- und Rechtsverordnungsvorlagen Rechtsverordnungen erlassen bzw. verantwortliches Mitwirken dabei mit dem jeweiligen Parlament zur politischen Kontrolle der Landesregierung zusammenarbeiten (Interpellationen, Anfragen, Anträge ausarbeiten) gegenüber dem Parlament in bestimmten Sachfragen Stellung nehmen als Vertreter und Vertreterinnen des zuständigen Ministeriums (Senats) an Sitzungen parlamentarischer Ausschüsse teilnehmen sachgerechten und einheitlichen Verwaltungsvollzug im ganzen Land koordinieren, dabei z.b. allgemeine Verwaltungsvorschriften für nachgeordnete Behörden erlassen, Zweifelsfragen klären, Entscheidungen in Grundsatzfragen treffen Gesetzes- und Verordnungsvorlagen sowie sonstige Vorschriften und Weisungen an nachgeordnete Dienststellen erarbeiten Einzelfallprobleme und -entscheidungen gegebenenfalls an nachgeordnete Behörden delegieren Aufgaben auf den Gebieten Staatshaushalt und Personalwesen erfüllen an der Bereitstellung staatlicher Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen verantwortlich mitwirken Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Abteilung bzw. Dienststelle verantwortlich wahrnehmen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie einheitliche Rechtsanwendung im eigenen Aufgabenbereich eigenverantwortlich wahrnehmen Aufgaben in einer Behörde der Mittelstufe (Bezirksregierung) durchführen verwaltungstechnische Abläufe unter zu Grunde legen von Rechtsnormen planen und organisieren ordnungsgemäßen und einheitlichen Verwaltungsvollzug sicherstellen nachgeordnete Behörden oder direkt Bürger und Bürgerinnen beraten (bei Problemen, die sie mit nachgeordneten Behörden haben) nachgeordnete Behörden kontrollieren und überwachen originäre Zuständigkeit für bestimmte Bereiche wahrnehmen (in besonders schwierigen Angelegenheiten oder in Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung oder aufgrund der rechtlichen, wirtschaftlichen oder politischen Tragweite der Angelegenheit) Gesetzes- und Rechtsverordnungsvorlagen umsetzen an der Bereitstellung staatlicher Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen verantwortlich mitwirken Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Abteilung bzw. Dienststelle verantwortlich wahrnehmen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie einheitliche Rechtsanwendung im eigenen Aufgabenbereich eigenverantwortlich sicherstellen Aufgaben in einer Behörde der Unterstufe (staatliche Behörden, kommunale Gebietskörperschaften) durchführen Verwaltungshandeln unter Zugrundelegen von Rechtsnormen planen und organisieren hoheitliche Entscheidungen belastender oder begünstigender Art für die Bürger und Bürgerinnen treffen (z.b. in Bezug auf Besteuerungen, Sozialhilfe oder Ausstellung von Personalausweisen) Zuständigkeit für einen großen Teil der Leistungen der öffentlichen Hand für die Bürger und Bürgerinnen wahrnehmen gegebenenfalls Aufträge nach außen vergeben (z.b. Holzverkauf an eine Forst-GmbH vergeben) an der Bereitstellung staatlicher Dienstleistungen für die Bürger und Bürgerinnen verantwortlich mitwirken Dienst- und Fachaufsicht der jeweiligen Abteilung bzw. Dienststelle verantwortlich wahrnehmen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie einheitliche Rechtsanwendung im eigenen Aufgabenbereich eigenverantwortlich sicherstellen Tätigkeitsbezeichnungen Die Beschreibung beinhaltet Beamter/Beamtin im Archivdienst (höherer Dienst)

3 Beamter/Beamtin im Gesundheitsdienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Museumsdienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Polizeivollzugsdienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Vermessungswesen (höherer technischer Dienst) Beamter/Beamtin im allgemeinen Verwaltungsdienst der Länder (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im psychologischen Dienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im wissenschaftlichen Bibliotheksdienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Bergverwaltung (höherer bergtechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Denkmalpflege (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsicht (höherer technischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer Dienst) Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (Länderbehörden) Beamter/Beamtin (höherer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im höheren Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im höheren nichttechnischen Dienst der Länderverwaltungen Beamter/Beamtin im höheren nichttechnischen Staatsdienst der Länder Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (higher grade of the civil service) - Länder government Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie A) - administration des länder Haut fonctionnaire (m/f) - administration des länder Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Die Beschreibung beinhaltet außerdem Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten und Beamtinnen in so genannten "besonderen Fachrichtungen". Arbeitsorte/Branchen Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) sind in den verschiedensten Abteilungen der jeweiligen Länderbehörden (in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung) tätig. Sie arbeiten meist im Büro, aber auch im Außendienst. Außendienst fällt besonders in bestimmten Fachrichtungen an, zum Beispiel im Polizeivollzugsdienst oder in der Steuerverwaltung. Arbeitsbereiche/Branchen öffentliche Verwaltung Arbeitsorte Büros Bibliotheken Archive Museum öffentliche Straßen und Plätze im Freien Betriebe (Außendienst)

4 Arbeitsmittel Für Verwaltungstätigkeiten wenden die Beamten und Beamtinnen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Sie arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln wie PC, Internet, entsprechenden Anwendungsprogrammen, Telefonanlagen, Telefax und . In bestimmten Fachrichtungen wie zum Beispiel im Forstdienst oder im Polizeivollzugsdienst ist eine Dienstausrüstung erforderlich. Arbeitsbedingungen Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) handeln anhand von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit und eigenverantwortlich. Sie leisten mit Führungsaufgaben verbundene verwaltende, ordnende, regelnde und planende Arbeit. Zum Teil haben sie auch Regierungsaufgaben. Zumeist handelt es sich um Büroarbeit. Teilweise sind die Beamten und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) auch im Außendienst und im Freien unterwegs. Das trifft insbesondere auf die Beschäftigten im Forstdienst und im Polizeivollzugsdienst zu. Sie müssen sich auf immer neue Verhandlungspartner und Verhandlungspartnerinnen und auf neues Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) mit meist nur kurzem Kontakt einstellen. Außerdem arbeiten sie mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Schwerpunktgebietes zusammen. Im Polizeivollzugsdienst beispielsweise, bei dem es auch darum geht, im Einsatz vor Ort wichtigste Entscheidungen zu treffen, können auch psychisch belastende Situationen auftreten. Arbeitszeit Die Beamten und Beamtinnen arbeiten in der Regel nach behördenüblichen Arbeitszeiten. Verlagerungen der Arbeitszeit können jedoch in einzelnen Behörden, beispielsweise dem Polizeivollzugsdienst, durch Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit entstehen. Es können zudem Überstunden anfallen. Zusammenarbeit und Kontakte Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sowie der Rat Suchenden und Antragsteller und Antragstellerinnen erfüllen zu können, kooperieren die Beamten und Beamtinnen auch mit verschiedenen anderen Behörden oder beispielsweise auch mit Verbänden. Die eigentliche Tätigkeit (meist Führungstätigkeit, auf Schwerpunktgebiete spezialisiert) geschieht in eigenverantwortlicher Einzelarbeit. Bei Außendiensttätigkeiten ergibt sich oft eine Zusammenarbeit - in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung - mit anderen Behörden, beispielsweise mit Gerichten und Staatsanwaltschaft. Die Beamten und Beamtinnen der Länder (höherer Dienst) haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Beispiel von Bundesbehörden. Sie müssen sich zum Teil auf ständig wechselnde Ansprech- und Verhandlungspartner/innen nicht nur im Außendienst einstellen, sondern auch in der jeweiligen Länderbehörde sowie bei den verschiedensten Institutionen und Organisationen (z.b. den Parlamenten, Verbänden, nachgeordneten Behörden, privaten Auftragnehmern). Vor allem in Unterbehörden haben die Beamten und Beamtinnen mit wechselndem Publikum (z.b. Rat suchenden Einzelpersonen) zu tun. Unterschiede gibt es je nach Fachrichtung und Behörde. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des ihm oder ihr verliehenen Amtes. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst der Länder wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 16 und B 2 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 3 der Besoldungsgruppe A 13 beträgt 2.881, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB)

5 Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit eines Beamten/einer Beamtin bei Behörden der Länder (höherer Dienst) ist geregelt. In den meisten Fachrichtungen ist die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im höheren Dienst der jeweiligen Fachrichtung erforderlich. In einigen Fachrichtungen ist bei Vorliegen der Bildungsvoraussetzungen hingegen der sofortige Zugang über eine Einführung, die erfolgreich durchlaufen werden muss, möglich. In den Laufbahnen besonderer Fachrichtungen wird anstelle von Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung neben dem abgeschlossenen Studium eine mehrjährige fachlich einschlägige und hauptberufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber/innen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie ein für die Laufbahn geeignetes Studium absolviert, müssen sie mindestens 32 Jahre alt sein. Ausländer/innen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Ausländer und Ausländerinnen können in der Regel in den Polizeidienst nicht eingestellt werden (besonderer hoheitlicher Charakter der Organisation der Polizei). Eine Ausnahme besteht bei einem dringenden dienstlichen Bedürfnis (zum Beispiel häufig in Stadtgebieten mit hohem Ausländeranteil). Auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes soll nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Für den Polizeidienst ist der Zugang für behinderte Menschen und Rehabilitanden und Rehabilitandinnen nur nach einer Einzelfallprüfung möglich. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im höheren Dienst vergleichbar ist. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin - Länder (höherer Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben, können Sie auch in viele Arbeitsbereiche der im Folgenden genannten Berufe einbringen. Für Teilaufgaben genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit meist eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie unter Umständen verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Die hier aufgeführten Beamten/Beamtinnen haben ebenso wie Länderbeamte/- beamtinnen mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, arbeiten in leitendenden Positionen verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Aufgrund der Durchlässigkeit zwischen Fachrichtungen ist ein Wechsel in Behörden der Bundes- oder Kommunalverwaltung (höherer Dienst) möglich. Eine vollständige Aufzählung aller Beschäftigungsalternativen kann hier nicht erfolgen. Über die Anerkennung der Befähigung für die neue Laufbahn entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn zuständige oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Bund (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (höh. Dienst) in BERUFENET Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des hier aufgelisteten Bereichs besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter oder Beamtin bei Behörden der Länder (höherer Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternative für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Der Übergang in Laufbahnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und haben (in unterschiedlichem Maß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsstelle) im Rahmen von Führungsaufgaben mit Menschen zu tun. Sie erledigen Verwaltungsaufgaben und wenden dabei technische, juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an. Sie erlassen allgemeine Verwaltungsvorschriften oder entscheiden Grundsatzfragen. Die Beschäftigten arbeiten innerhalb ihrer Führungsaufgaben verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (höh. Dienst) in BERUFENET

6 Spezialisierungen Die Beamten und Beamtinnen bei Behörden der Länder (höherer Dienst) sind in den verschiedensten Tätigkeitsgebieten beschäftigt. Je nach Funktionen und Ämtern (Oberbehörden, Mittelbehörden, Unterbehörden oder zentrale Landesbehörden) befassen sie sich auch mit den unterschiedlichsten Schwerpunktaufgaben. Angesichts der Vielfältigkeit der Fachrichtungen und der Unterschiedlichkeit der Behörden können hier keine Spezialisierungsmöglichkeiten angegeben werden. Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Politische Entscheidungen, Änderungen der Gesetzgebung, gesellschaftliche Veränderungen, technische oder naturwissenschaftliche Neuerungen wirken sich auch auf das weite Arbeitsgebiet der Beamten und Beamtinnen im höheren nichttechnischen und technischen Dienst aus. Sie machen eine ständige Anpassung von Kenntnissen und Arbeitsmethoden notwendig. Kontinuierliche Weiterbildung ist deshalb unerlässlich. Beamten und Beamtinnen im höheren technischen wie auch nichttechnischen Dienst bei Länderbehörden stehen verwaltungsinterne Weiterbildungsmaßnahmen offen, aber auch Weiterbildungsangebote externer Bildungsträger. Themen sind z.b. Fragestellungen aus den Bereichen Management, Betriebswirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung, Elektronik, Personal- und betriebliches Sozialwesen oder Mitarbeiterführung. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Beamten und Beamtinnen des höheren technischen wie auch nichttechnischen Dienstes werden vom jeweiligen Dienstherren entsprechende verwaltungsinterne Lehrgänge zur Vorbereitung auf Führungspositionen oder zur Fortbildung für spezielle Aufgaben angeboten. Daneben besteht auch die Möglichkeit, durch Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge die berufliche Qualifikation im jeweiligen Aufgabenbereich oder im jeweiligen Spezialgebiet zu erweitern und damit die Chancen für einen beruflichen Aufstieg zu verbessern. Beamte und Beamtinnen im höheren technischen wie auch nichttechnischen Dienst können z.b. Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge aufbauend auf ihr jeweiliges Studium absolvieren. Insbesondere für Beamte und Beamtinnen im höheren nichttechnischen Dienst bietet sich auch folgender Studiengang an: Master of Public Administration in KURSNET () Eine zusätzliche Laufbahnbefähigung, aufbauend auf einer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung, ist in einigen Fällen möglich. Ggf. kann auch die Promotion die Aufstiegschancen vergrößern. Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem höheren Dienst heraus ist nicht üblich. Allerdings besteht beispielsweise für Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen aufgrund ihres Hochschulstudiums die Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Beratende/r Ingenieur/in selbstständig zu machen. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen der Länderverwaltungen. Beamte/Beamtinnen im höheren technischen wie auch nichttechnischen Dienst bei Behörden der Länder müssen sich beispielsweise über Änderungen im öffentlichen Recht auf dem Laufenden halten. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen bei externen Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Wegen der außerordentlichen Vielfalt geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen ist die Angabe konkreter Weiterbildungsziele und -bereiche nur exemplarisch möglich. Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement - öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Vereinswesen u. Ä. in KURSNET (C ) Öffentliches Recht - sonstige Lehrgänge in KURSNET (C 0149) Konstruktion im Anlagen-, Maschinen-, Werkzeug-, Formen- und Behälterbau in KURSNET (C 2524) Elektronik - sonstige Lehrgänge in KURSNET (C 5519) Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung - allgemein, Grundlagen und Methoden in KURSNET (C 2150) Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung in KURSNET (C 2150-k4) Finanz- und Rechnungswesen, Kalkulation - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C h2) Personal- und betriebliches Sozialwesen - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Mitarbeiterführung, persönliche Arbeitstechniken, Kommunikations- und Berichtstechniken in KURSNET (C 03)

7 Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Beamten und Beamtinnen des höheren technischen wie auch nichttechnischen Dienstes werden vom jeweiligen Dienstherren entsprechende verwaltungsinterne Lehrgänge zur Vorbereitung auf Führungspositionen oder zur Fortbildung für spezielle Aufgaben angeboten. Sie können ihr Fachwissen auch durch ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium erweitern und sich auf Leitungsfunktionen und spezialisierte Expertenaufgaben vorbereiten. Hochschulbildungsgang: Master of Public Administration in BERUFENET Juristen und Juristinnen sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen können aufbauend auf ihren Vorbereitungsdienst, einschließlich Laufbahnprüfung, Zugang in die höhere Steuerverwaltung erlangen. Sie müssen während ihrer Zeit als Beamte und Beamtinnen auf Probe eine Einführungszeit durchlaufen, zu der auch ein Studium an der Bundesfinanzakademie gehört. Beamte und Beamtinnen im ärztlichen Dienst können in einigen Ländern eine zusätzliche Ausbildung für den amtsärztlichen Dienst in Form einer Weiterbildung absolvieren. Am Ende steht eine (staatsärztliche oder amtsärztliche) Prüfung, die zum Beispiel zur Leitung eines Gesundheitsamtes befähigt. Ggf. kann auch die Promotion die Aufstiegschancen vergrößern. Neigungen und Interessen Förderlich: Interesse an Rechts- und Verwaltungskunde Neigung zu sprachbezogener Tätigkeit (oft müssen komplexe Sachverhalte verhandelt werden) Vorliebe für selbstständiges Arbeiten Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten (der größte Teil der Aufgaben wird im Büro erledigt) Freude an Ordnung und Systematik Je nach Einsatz (z.b. oberste Landesbehörden, Bezirksregierungen, zentrale Landesbehörden): Interesse an Rechtskunde und Rechtsanwendung (Mitwirkung an Normsetzungsverfahren, d.h. am Erlass von Gesetzen oder Rechtsverordnungen) Neigung zu prüfender, kontrollierender, bewertender Tätigkeit (Kontrolle der Landesregierung) Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften für nachgeordnete Behörden, Entscheidung von Grundsatzfragen) Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen (bei Entscheidungen müssen stets auch wirtschaftliche Belange berücksichtigt werden; Beamte - Länder (höherer Dienst) sind zuständig für Leistungen der Öffentlichen Hand) Interesse an Datenverarbeitung (Arbeitsplätze sind praktisch durchgängig mit EDV ausgestattet) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit, die Vorgesetztenfunktion/en einschließt (Kontrollieren, Überwachen) (Tätigkeiten beinhalten meist auch Führungsaufgaben) Abneigung gegen Arbeit in der Gruppe (Aufgaben werden oft im Team zusammen mit anderen Fachspezialisten bewältigt) Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit Arbeitsverhalten Notwendig: planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. beim Ausarbeiten von Gesetzesentwürfen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (viele Aufgaben werden in Einzelarbeit gelöst, doch ist auch Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Kollegen notwendig) Befähigung zum Anleiten von Mitarbeitern und zum Überwachen der Aufgabenerledigung (z.b. Wahrnehmung von Aufgaben in der Personalführung und -entwicklung) Durchsetzungsvermögen (z.b. beim Fällen von Entscheidungen, die für die Betroffenen weit reichende Konsequenzen haben, wie es bei Ablehnung von Baugenehmigungen oder bei der Steuergesetzgebung der Fall ist) Sachlichkeit, Unparteilichkeit (es gilt oft, gangbare Kompromisse zwischen divergierenden Forderungen zu finden) Bereitschaft, sich aus eigenem Antrieb kontinuierlich fachlich weiterzubilden (betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse müssen auf dem neuesten Stand sein) neurovegetative Belastbarkeit (hohe Verantwortung für öffentliche Belange, aber auch für unterstellte Mitarbeiter)

8 Förderlich: Kontaktfähigkeit (vielfältige Kontakte mit Kollegen anderer Behörden und unterschiedlichen Fachleuten müssen hergestellt und gepflegt werden) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (flexible Anpassung des eigenen Verhaltens an Personen, Situationen und Zielsetzungen) (z.b. Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Parlament zur politischen Kontrolle der Landesregierung) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für Vorbereitungsdienst und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. Lösen von komplexen Aufgaben, in denen mehrere Vorschriften kombiniert werden) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Erstellen von Berichten und Expertisen, Durcharbeiten von Akten und Unterlagen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) gutes mündliches Ausdrucksvermögen (persönliche und telefonische Kontakte mit Kollegen in anderen Behörden oder auch Bürgern) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) gutes schriftliches Ausdrucksvermögen (z.b. Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen ) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) gutes Textverständnis (Verstehen und Auswerten anspruchsvoller fachlicher Informationen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: sprachlich-logisches Denkvermögen (Ausarbeitung und Überprüfung von Gesetzesvorlagen) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den im Vorbereitungsdienst erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes notwendig oder förderlich: Kenntnisse in anderen Fachgebieten als dem Studienfach (so sollte z.b. ein Jurist betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben) Kenntnisse in Personalführung sowie Management- und Organisationslehre Gesetze/Regelungen Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) vom (BGBl. l S. 667), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1957 (BGBl. l S. 667), 1999 (BGBl. I S. 654), 2001 (BGBl. I S. 1046, 1510, 3926), 2002 (BGBl. I S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 2748) Internet Das Beamtenrechtsrahmengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu deren Laufbahnen. Länder- und laufbahnspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen und Laufbahnverordnungen der Bundesländer

9 enthalten. Medien (Bücher, Zeitschriften, Internet u. weitere Quellen) Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit Schwerpunkt Beamtenlaufbahnen abi 01/2003 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Internet Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Fachzeitschriften Der Öffentliche Dienst (DÖD) Verlag: Heymanns Internet Fachzeitschrift für Angehörige des öffentlichen Dienstes Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) Verlag: Carl Heymanns Internet Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) Verlag: Kohlhammer Internet Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Internet JuS Juristische Schulung Verlag: Verlag C. H. Beck Internet Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer Internet innovative Verwaltung Verlag: Gabler Internet vr Verwaltungsrundschau Verlag: Kohlhammer Internet Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Verwaltungsmodernisierung in den Ländern Verfasser: Götz Konzendorf, Tobias Bräunlein Verlag: Forschungsinstitut f. öffentl. Verwaltung Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de

10 Internet: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de Internet: Neu Gesetzesentwurf für neues Beamtenstatusgesetz Die Föderalismusreform hat unter anderem Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht der Beamten: Die Länder können künftig die Besoldung, Laufbahn und Versorgung ihrer Beamten eigenständig regeln. Das Bundesinnenministerium hat - als eine Folge der Föderalismusreform - einen Entwurf zur Neuordnung der Statusrechte der Beamten erarbeitet, der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern genau abgrenzen soll. Beim Bund verbleiben demnach Statusrechte und -pflichten wie Unkündbarkeit, Alimentationspflicht des Staates, Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern oder Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieses neue Beamtenstatusgesetz wird das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Allgemeine und innere Verwaltung der Länder Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ poststelle@rps.bwi.de Regierungspräsidium Karlsruhe Schloßplatz Karlsruhe Fon: 07 21/ Fax: 07 21/ poststelle@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße Freiburg Fon: 07 61/ Fax: 07 61/ poststelle@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Fon: / Fax: / poststelle@rpt.bwl.de Bayern zuständige Einstellungsbehörden für den allgemeinen inneren Verwaltungsdienst (Laufbahn im höheren Dienst) sind in Bayern die Kommunalverwaltungen (Gemeinden, Städte), die Kreisverwaltungen (Landkreise), die Bezirke sowie das Ministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@stmi.bayern.de Internet: Berlin Senatsverwaltung für Inneres Berlin Klosterstraße 47

11 10179 Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ poststelle@seninn.verwalt-berlin.de Internet: Der Polizeipräsident in Berlin, Personalagentur Otto-Braun-Str Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ berufsinfo@polizei.verwalt-berlin.de Internet: Humboldt Universität zu Berlin Unter den Linden Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str Potsdam Fon: 03 31/ Fax: 03 31/ Bremen Senatskommission für das Personalwesen - Aus- und Fortbildung - Doventorscontrescarpe Bremen Fon: 04 21/ Hamburg Senat der Freien und Hansestadt Personalamt P 30 Steckelhörn Hamburg Fon: 0 40/ Hessen Regierungspräsidium Darmstadt Postfach Darmstadt Fon: /12-0 Fax: / Internet: Regierungspräsidium Gießen Postfach Gießen Fon: 06 41/ Fax: 06 41/ Regierungspräsidium Kassel Steinweg Kassel Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ mail@rpks.hessen.de Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Willy-Brandt-Allee Wiesbaden Fon: 06 11/ Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Kölnische Straße Kassel Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ zentrale@llh.hessen.de Internet: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Wilhelmstraße Wiesbaden Fon: 06 11/ Hessisches Landamt für Versorgung und Soziales Adickesallee 36

12 60322 Frankfurt Fon: 0 69/ Präsidenten der Universitäten: Johann Wolfgang Goethe- Universität Postfach Frankfurt Fon: 0 69/ Internet: Justus-Liebig-Universität Gießen Postfach Gießen Fon: 06 41/9 90 Fax: 06 41/ Internet: Philipps-Universität Marburg Biegenstraße Marburg Fon: /28-20 Fax: / Internet: Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz Darmstadt Fon: /16-0 Fax: / presse@pvw.tu-darmstadt.de Internet: Universität Kassel Postfach Kassel Fon: 05 61/ Fax: 05 61/ poststelle@uni-kassel.de Internet: Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Postfach Schwerin Fon: 03 85/ Fax: 03 85/ poststelle@im.mv-regierung.de Internet: Niedersachsen Bezirksregierungen: Bezirksregierung Braunschweig Bohlweg Braunschweig Fon: 05 31/ Fax: 05 31/ poststelle@br-bs.niedersachsen.de Bezirksregierung Hannover Am Waterlooplatz Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ poststelle@br-h.niedersachsen.de Bezirksregierung Lüneburg Auf der Hude Lüneburg Fon: /15-0 Fax: / Bezirksregierung Weser-Ems Theodor-Tantzen-Platz Oldenburg Fon: 04 41/ Fax: 04 41/ Poststelle@br-we.niedersachsen.de Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben Postfach Hannover Fon: 05 11/ Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen: Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1

13 59821 Arnsberg Fon: /82-0 Fax: / Internet: Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Fon: /71-0 Fax: / Internet: Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Internet: Bezirksregierung Köln Zeughausstraße Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: Bezirksregierung Münster Domplatz Münster Fon: 02 51/ Fax: 02 51/ Internet: Direktionen der Landwirtschaftskammer Rheinland Postfach Bonn Fon: 02 28/70 30 Fax: 02 28/ info@landwirtschaftskammer.de Internet: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff Münster Fon: 02 51/ Fax: 02 51/ info@lwk.nrw.de Internet: Hervorgegangen aus der LWK Westfalen-Lippe und LWK Rheinland Rheinland-Pfalz Bezirksregierungen: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Internet: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße Neustadt Fon: /99-0 Fax: / poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz Trier Internet: Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung Rheinallee Mainz Fax: / Johann-Gutenberg-Universität Mainz Saarstraße Mainz Fon: /39-0 Internet: Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz Kastorhof Koblenz

14 Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Saarland Ministerium für Inneres und Sport Saarland Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Fon: 06 81/ Fax: 06 81/ Internet: Sachsen Regierungspräsidium Dresden Stauffenbergallee Dresden Fon: 03 51/ Fax: 03 51/ Bewerbungsanschrift ist die Geschäftsstelle der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Herbert-Böhme-Straße Meißen Fon: / Fax: / Sachsen-Anhalt Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ pressestelle@mi.lsa-net.de Internet: Schleswig-Holstein Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg Kiel Fon: 04 31/ Fax: 04 31/ presse.landesregierung@stk.landsh.de Internet: Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach Weimar Fon: /58-5 Fax: /71 90 Steuerverwaltung Berlin Oberfinanzdirektion Berlin Fasanenstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Brandenburg Oberfinanzdirektion Cottbus Bundesabteilung Karl-Liebknecht-Straße Cottbus Fon: 03 55/ Fax: 03 55/ Baden-Württemberg Oberfinanzdirektion Karlsruhe Moltkestraße Karlsruhe Fon: 07 21/ Fax: 07 21/ poststelle@ofdka.fv.bwl.de Internet: Sachsen-Anhalt Oberfinanzdirektion Magdeburg Postfach Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ Poststelle@ofd.mf.sachsen-anhalt.de Bayern Oberfinanzdirektion Nürnberg Krelingstraße Nürnberg

15 Fon: 09 11/ Fax: 09 11/ Thüringen Oberfinanzdirektion Erfurt Postfach Erfurt Fon: 03 61/ Fax: 03 61/ Rheinland-Pfalz Oberfinanzdirektion Koblenz Ferdinand-Sauerbruch-Str Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Nordrhein-Westfalen Oberfinanzdirektion Köln Wörthstraße Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@ofdk.bfinv.de Justizdienst Baden-Württemberg Justizministerium Baden-Württemberg Schillerplatz Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ poststelle@jum.bwl.de Internet: Bayern Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de Internet: Berlin Präsidentin des Kammergerichts: Kammergericht Berlin Elßholzstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Internet: Brandenburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Gertrud-Piter-Platz Brandenburg Fon: / Fax: / Internet: Bremen Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Sögestraße Bremen Fon: 04 21/ Fax: 04 21/ Hamburg Justizbehörde Drehbahn Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ Hessen Präsidenten der folgenden Gerichte: Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Friedich-Ebert-Anlage Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ Hessisches Landesarbeitsgericht Adickesallee 36

16 60322 Frankfurt Fon: 0 69/ Mecklenburg-Vorpommern Präsident des Oberlandesgerichts: Oberlandesgericht Rostock Wallstraße Rostock Fon: 03 81/33 10 Fax: 03 81/ Niedersachsen Präsidenten der folgenden Gerichte: Oberlandesgericht Braunschweig Bankplatz Braunschweig Fon: 05 31/ Fax: 05 31/ poststelle@olg-bs.niedersachsen.de Internet: Oberlandesgericht Celle Postfach Celle Fon: /206-0 Fax: / poststelle@olg-ce.niedersachsen.de Internet: Oberlandesgericht Oldenburg Postfach Oldenburg Fon: 04 41/220-0 Fax: 04 41/ Poststelle@olg-ol.niedersachsen.de Internet: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Postfach Lüneburg Fon: / Fax: / Landessozialgericht Niedersachsen Georg-Wilhelm-Straße Celle Fon: / Landesarbeitsgericht Hannover Siemensstraße Hannover Fon: 05 11/ Nordrhein-Westfalen Präsidenten der Oberlandesgerichte: Oberlandesgericht Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Oberlandesgericht Hamm Postfach Hamm Fon: /27 20 Fax: / poststelle@olg-hamm.nrw.de Internet: Oberlandesgericht Köln Reichenspergerplatz Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ Rheinland-Pfalz Präsidenten der Oberlandesgerichte: Oberlandesgericht Koblenz Stresemannstraße Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Schloßplatz Zweibrücken Fon: /805-0 Fax: / Saarland Ministerium der Justiz

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