Die Tätigkeit im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Tätigkeit im Überblick"

Transkript

1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Auf der Grundlage einer praxisbezogenen Fachausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst bei Behörden des Bundes als Sachbearbeiter/innen, bereiten Entscheidungen vor, vollziehen Rechtsgrundlagen oder gehen praktischen Tätigkeiten nach. Im mittleren technischen Dienst, hauptsächlich bei den Wehrverwaltungen, handelt es sich vorwiegend um technisch orientierte Aufgaben. Aufgaben und Tätigkeiten Vom Auswärtigen Amt bis hin zum Zolldienst - in nahezu allen Behörden des Bundes finden sich Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst. Sie üben bei Behörden des Bundes vornehmlich Fachaufgaben in der unteren und mittleren Verwaltungsstufe aus und bearbeiten beispielsweise Personal- und Verwaltungsangelegenheiten, Aufgaben im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen oder kümmern sich im Bereich der Wehrverwaltung um Instandhaltung und Logistik technischer Geräte. Sie entlasten die Beamten und Beamtinnen des gehobenen und höheren Dienstes von Routinearbeiten, leiten gegebenenfalls aber auch kleinere Arbeitseinheiten. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Auf der Grundlage einer praxisbezogenen Fachausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst bei Behörden des Bundes als Sachbearbeiter/innen, bereiten Entscheidungen vor, vollziehen Rechtsgrundlagen oder gehen praktischen Tätigkeiten nach. Im mittleren technischen Dienst, hauptsächlich bei den Wehrverwaltungen, handelt es sich vorwiegend um technisch orientierte Aufgaben. Beamte und Beamtinnen des Bundes sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesverwaltung zu finden, zum Beispiel in der allgemeinen und inneren Verwaltung, im Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei, im Verfassungsschutz, im Auswärtigen Dienst oder in der Bundeswehrverwaltung. Sie kennen sich beispielsweise auf den Gebieten Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, bürgerliches Recht, öffentliches Dienstrecht, öffentliche Finanzwirtschaft, Organisation, Geschäftsverkehr und Datenverarbeitung aus - und zwar im Hinblick auf ihre Tätigkeit innerhalb einer bestimmten Fachrichtung bzw. für eine bestimmte Bundesbehörde. Diese Kenntnisse brauchen die Beamten und Beamtinnen zum Beispiel, wenn sie administrative Aufgaben in Personal- und Verwaltungsangelegenheiten sowie im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen erledigen. Dabei arbeiten sie auf der Grundlage vorgegebener Regeln meist selbstständig, wenn auch nicht in jedem Fall eigenverantwortlich. Im Zolldienst zum Beispiel erheben die Beamten und Beamtinnen Abgaben auf importierte Waren (bei Grenzzoll- oder Binnenzollämtern) oder führen selbstständig die Teilabfertigung aus dem Ausland eingeführter Waren zum freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren durch. Dabei erfassen sie in der Einfuhrabfertigung die Waren, verwahren vorübergehend konfiszierte Waren, nehmen die Zollanmeldungen an und prüfen sie. Sie entscheiden mit, ob Waren aufgrund bestehender Verbote und Beschränkungen zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden. Sie überwachen ebenso die Ausfuhrabfertigung und stellen die erforderlichen Papiere aus. Mittlere Beamte und Beamtinnen in der Wehrverwaltung des Bundes mustern die Wehrpflichtigen. Außerdem helfen sie bei der materiellen Bedarfsdeckung mit. Sie regeln den Einsatz von Schreibkräften und den Botendienst, leiten die Fahrbereitschaft oder prüfen Rechnungen der Rahmenvertragsfirmen für die Reinigung und Instandsetzung von Bekleidung. Im mittleren technischen Dienst in der Wehrverwaltung sind sie beispielsweise an der Erprobung von wehrtechnischem Gerät beteiligt oder kümmern sich um Instandhaltung, Beschaffung oder logistische Betreuung. Neben den Bürosachbearbeitertätigkeiten, beispielsweise in

2 Bereichen der allgemeinen inneren Verwaltung, oder überwachenden und sichernden Aufgaben, beispielsweise im Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei, nehmen die Beamten und Beamtinnen gegebenenfalls auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr. Es fallen nicht nur Schreibtischarbeiten (meist in Mehrpersonenräumen, auch in Großraumbüros) zu behördenüblichen Bürozeiten an. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten manchmal auch im Außendienst bzw. im Freien. Dies ist insbesondere bei Überwachungsaufgaben im Grenzzolldienst oder bei der Bundespolizei der Fall, etwa beim Wach- und Streifendienst. Insbesondere im Außendienst arbeiten sie zum Teil außerhalb der normalen Arbeitszeit. Auch Schichtdienst sowie Sonn- und Feiertagsdienst erfordern je nach Behörde Dienstbereitschaft auch zu ungewöhnlichen Dienstzeiten. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) allgemein: als untere Führungskraft die Leitung kleinerer Arbeitseinheiten, zumeist Funktionen auf der Ebene der Bürosachbearbeitung, übernehmen (zum Beispiel Personal- und Verwaltungsangelegenheiten sowie Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen) methodisch nach vorgegebenen einfachen, in begrenztem Umfang auch nach komplizierten Anwendungsregeln arbeiten Beispiel wissenschaftliche Bibliotheken des Bundes (mittlerer Dienst): bei allen Dienstleistungen und Betriebsabläufen einer wissenschaftlichen Bibliothek mitarbeiten, insbesondere die Ausleihe an die Bibliotheksbesucher/innen Medien, Informationen oder technische Geräte bereitstellen beim Aufbau des Bestandes oder der Sammlung von Medien mitarbeiten Bestand erschließen Bibliothek verwalten Beispiel Auswärtiger Dienst: Bürosachbearbeitungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben (in der Zentrale oder bei Auslandsvertretungen) in der Registratur, im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, in der allgemeinen Verwaltung sowie im Chiffrier- und Fernmeldewesen erledigen Beispiel Wehrverwaltung des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst): Bürosachbearbeitungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben, insbesondere bei den Standortverwaltungen und Kreiswehrersatzämtern, erledigen bei der Musterung der Wehrpflichtigen mitwirken bei der Wehrüberwachung und der materiellen Bedarfsdeckung mitwirken Beispiel Wetterdienst: Wetterablauf beobachten, Wetterelemente aller Art mit meteorologischen Messinstrumenten messen und dokumentieren Tabellen und Wetterkarten fertigen Fernmeldedienst durchführen Tätigkeitsbezeichnungen Die Beschreibung beinhaltet Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (mittl.d.) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesnachrichtendienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamter/Beamtin - Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wirtschaftsverwaltung des Bundes (mittlerer Dienst) Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.dienst) in BERUFENET Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin - Bundesbehörden Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im mittleren Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Bundesbeamter/-beamtin

3 Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (middle grade of the civil service) - federal authorities Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie C) d'etat Fonctionnaire (m/f) (catégorie C) de l'état fédéral Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Sie sind in den verschiedensten Abteilungen von Bundesbehörden tätig, je nach der gewählten Fachrichtung. Ihr Arbeitsplatz ist meist das Büro. In bestimmten Fachrichtungen kommen Aufgaben im Freien dazu, zum Beispiel Überwachungsaufgaben im Grenzzolldienst, Wetterbeobachtung/-messungen im Wetterdienst oder Wach- und Streifendienst in der Bundespolizei. Arbeitsbereiche/Branchen Öffentliche Verwaltung Arbeitsorte In Abhängigkeit von der Fachrichtung: Büro Archiv-, Magazinräume, insbesondere Registratur Bibliothek im Freien, insbesondere öffentliche Straßen und Plätze Werkstätten Arbeitsmittel Für die Verwaltungstätigkeiten wenden die Beamten und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Um ihre Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden sie Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien sowie Telekommunikationsmittel. In bestimmten Fachrichtungen, zum Beispiel im Polizeivollzugsdienst oder dem technischen Dienst bei der Wehrverwaltung, sind eine Dienstausrüstung bzw. entsprechende Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel erforderlich. Arbeitsbedingungen Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit, jedoch - in Abhängigkeit von der jeweiligen Behörde - nicht in jedem Fall eigenverantwortlich. Sie leisten beispielsweise verwaltende, ordnende, regelnde und planende oder ausführende bzw. vorbereitende Arbeit. Je nach Behörde fallen auch sichtende, bewertende, systematisierende oder überwachende, kontrollierende und sichernde Tätigkeiten an. Meist arbeiten sie im Büro. Sie müssen sich auf immer neues Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) und Ansprechpartner/innen mit meist nur kurzem Kontakt einstellen. Außerdem arbeiten sie mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Teilweise sind die Beamten und Beamtinnen des Bundes auch im Außendienst und im Freien unterwegs. Das trifft insbesondere auf die Beschäftigten im Polizeivollzugsdienst oder Grenzzolldienst zu. Zum Teil sind sie dabei schwierigen Situationen ausgesetzt, z.b. bei Einsätzen der Zollfahndung oder beim Wach- und Streifendienst. In diesen Diensten ist neben der körperlichen Fitness auch eine große psychische und physische Belastbarkeit gefordert, z.b. wenn in Ausnahmesituationen gegen Gewalttäter vorgegangen werden muss. Je nach Behörde kann auch Schichtdienst sowie Sonn- und Feiertagsdienst üblich sein, etwa im Polizeivollzugsdienst. Arbeitszeit Die Beamten und Beamtinnen arbeiten in der Regel nach behördenüblichen Arbeitszeiten. Verlagerungen der Arbeitszeit entstehen jedoch je nach Behörde, beispielsweise bei der Bundespolizei oder beim Zoll, durch Schichtarbeit und Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit. Es können zudem Überstunden anfallen.

4 Zusammenarbeit und Kontakte Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sowie der Rat Suchenden und Antragsteller bzw. Antragstellerinnen erfüllen zu können, arbeiten die Beamten und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) innerhalb der jeweiligen Ämter in Teams, den Sachgebieten entsprechend, zusammen. Dabei spezialisieren sie sich oftmals auf bestimmte Bereiche, so dass die eigentliche Tätigkeit in Einzelarbeit geschieht. Die Beamten und Beamtinnen haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden (z.b. Länderbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaft), je nach Fachrichtung und Amts- bzw. Dienststelle auch zu Rat Suchenden und Antragstellern. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im mittleren Dienst des Bundes wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 6 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A6 beträgt 1.621, in der Stufe 11 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit ist geregelt. Grundsätzlich wird die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im mittleren Dienst des Bundes vorausgesetzt. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können in der Regel nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Ausländer und Ausländerinnen können in der Regel in den Polizeidienst nicht eingestellt werden (besonderer hoheitlicher Charakter der Organisation der Polizei). Eine Ausnahme besteht bei einem dringenden dienstlichen Bedürfnis (zum Beispiel häufig in Stadtgebieten mit hohem Ausländeranteil). Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden. Für Dienste, zu deren Ausübung besondere Fitnessanforderungen gelten, wie z.b. im Polizeidienst, ist der Zugang für behinderte Menschen nur nach einer Einzelfallprüfung möglich.

5 Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Fachrichtungen beziehungsweise anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im mittleren Dienst vergleichbar ist. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In den hier genannten Bereichen können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentliche Verwaltung Aufgrund der Durchlässigkeit zwischen Fachrichtungen oder auch zwischen Laufbahnen können Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) auch bei anderen Behörden der Länderverwaltung (mittlerer Dienst) arbeiten. Über die Anerkennung der Befähigung für eine neue Laufbahn entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Die Beschäftigten beider Bereiche übernehmen Aufgaben im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und erledigen allgemeine Bürotätigkeiten. Grundlage der Arbeit sind umfangreiche fachliche und rechtliche Kenntnisse. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Forstdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kriminaldienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des hier aufgelisteten Bereichs besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter oder Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich Öffentlicher Dienst Der Übergang innerhalb der Laufbahnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Die Beschäftigten arbeiten im Öffentlichen Dienst und haben mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, die sie zum großen Teil schon während ihrer Ausbildung erworben haben. verwaltend, ordnend, regelnd und planend oder ausführend bzw. vorbereitend oder sichtend, bewertend, ordnend, systematisierend oder überwachend, kontrollierend und sichernd. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (mittl.d.) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesnachrichtendienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Verfassungsschutz (mittlerer Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (mittl. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.dienst) in BERUFENET Auch andere Bewerber/innen ohne Laufbahnprüfung kommen für die Besetzung der Arbeitsstellen in Frage. Sie müssen die Aufgaben der Laufbahn wahrnehmen können und die übrigen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Spezialisierungen Die Beamten und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) spezialisieren sich in der Regel innerhalb der jeweiligen Bundesbehörde auf ein Schwerpunktgebiet. Angesichts der Vielfältigkeit der Fachrichtungen können hier keine Spezialisierungsmöglichkeiten angegeben werden.

6 Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Die Beamten und Beamtinnen sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesverwaltung tätig, zum Beispiel in der allgemeinen und inneren Verwaltung, im Polizeivollzugsdienst, bei der Bundespolizei, im Verfassungsschutz, im Auswärtigen Dienst oder im Wetterdienst. Jeder Fachrichtungsbereich unterliegt laufend den verschiedensten fachlichen und organisatorischen Veränderungen. Und nicht zuletzt entwickelt sich auch die moderne Informationstechnik immer weiter. Die Beamten und Beamtinnen müssen ihr Know-how diesen ständigen Entwicklungen anpassen. Weiterbildungen werden verwaltungsintern und von privaten Bildungsträgern angeboten. Angesichts der Vielfalt der Fachrichtungen im mittleren Dienst des Bundes können hier nur einige Themen benannt werden, die für alle betroffenen Beamten und Beamtinnen grundsätzlich von Interesse sind. Dazu gehören etwa Bereiche wie Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung, Finanz- und Steuerpolitik, öffentliches Auftragswesen, Büro und interne Verwaltung oder EDV in der öffentlichen Verwaltung. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem mittleren Dienst heraus ist nicht üblich. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen der Bundesverwaltung. Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) müssen beispielsweise ihr Allgemein- und Verwaltungswissen, ihre Rechtskenntnisse oder ihr politisches Know-how auf dem Laufenden halten. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem innerbehördlich vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen, Seminaren und Kursen externer Bildungsträger erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Wegen der außerordentlichen Vielfalt geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen ist die Angabe konkreter Weiterbildungsziele und -bereiche nur exemplarisch möglich. Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung - allgemein, Grundlagen und Methoden in KURSNET (C 2150) Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung in KURSNET (C 2150-k4) Volkswirtschaft, Politik, Entwicklungshilfe in KURSNET (C 00) Finanz- und Steuerpolitik in KURSNET (C 0016-f3) Öffentliche Finanzwirtschaft in KURSNET (C 0016-k3) Öffentliches Recht - sonstige Lehrgänge in KURSNET (C 0149) Öffentliches Auftragswesen in KURSNET (C 0149-m1) Büro, interne Verwaltung in KURSNET (C 09) Wirtschaftliche Schriftgutverwaltung in KURSNET (C 0918-d5) Ablagesysteme in KURSNET (C 0918-i3) Dokumentenmanagement in KURSNET (C 0918-m5) Vordrucke - Textgestaltung in KURSNET (C 0960-e3) Büroorganisation und Organisation betrieblicher Funktionsbereiche in KURSNET (C 0802) Büroorganisation in KURSNET (C 0802-f2) Organisation innerbetrieblicher Postbearbeitung in KURSNET (C 0802-p2) Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation, Buchführung und Bilanz, Wertanalyse, Controlling, Revision in KURSNET (C 10) Revision - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C 1075-y8) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Ein Aufstieg in den gehobenen Dienst ist grundsätzlich möglich, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Das Laufbahnrecht sieht zwei Formen des Aufstiegs vor, den Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg mit Erwerb der umfassenden Befähigung für den gehobenen Dienst und den Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg. Die Zulassung zum Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg setzt neben der Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus, dass sich der Beamte/die Beamtin des mittleren Dienstes in einer mehrjährigen Dienstzeit bewährt hat. Die Aufstiegsbeamten und -beamtinnen werden in einer Einführung, die meist Lehrgänge und Praxisphasen von mehreren Monaten Dauer umfasst, an ihre neuen Aufgaben herangeführt. Unter Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg versteht man den Aufstieg in Positionen in fachverwandten höherwertigen "Anschlussverwendungen". Die Einführungszeit umfasst auch hier praktische Ausbildungsteile und theoretische Lehrgänge.

7 Neigungen und Interessen Förderlich: Neigung zu schriftlicher Tätigkeit, zu Büro- und Verwaltungsarbeiten, zum Umgang mit Daten und Zahlen Neigung zu ordnender, systematisierender Tätigkeit Vorliebe für überschaubares, abgegrenztes Aufgabengebiet Neigung zu regelndem, ordnendem, informierendem Umgang mit Menschen Interesse an Rechts- und Verwaltungskunde Nachteilig: Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (abhängig von Dienststelle: häufig Schreibtischarbeit) Abneigung gegen weisungsgebundene, zuarbeitende Tätigkeit Arbeitsverhalten Notwendig: Abhängig von der Dienststelle und dem Einsatzbereich: Ordnungssinn Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (Erfassen/Dokumentieren von Daten) Verschwiegenheit Verantwortungsbewusstsein (Auswirkungen des Handelns für die betroffenen Bürger/innen) Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf geänderte Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsabläufe einzustellen) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Einordnung, Zusammenarbeit) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten (in kritischen Situationen eigenverantwortliches Entscheiden erforderlich) Kontaktsicherheit, Durchsetzungsvermögen Förderlich: Gute Umgangsformen, Höflichkeit Ausgeglichenes, Ruhe vermittelndes Auftreten und Verhalten Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung (Anpassung an neue Anforderungen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

8 Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (je nach Dienststelle: Publikumsverkehr, Schriftverkehr, Aktennotizen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (je nach Dienststelle: Umgang mit Listen, Tabellen, Messdaten usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Zahlengedächtnis Befähigung zum Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und zum Überwachen der Aufgabenerledigung (abhängig von der Dienststelle: Leitung kleinerer Arbeitseinheiten) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes förderlich: Je nach Dienststelle und Einsatzbereich: Fremdsprachenkenntnisse Gesetze/Regelungen Übergreifende Regelungen für Bundesbeamte und -beamtinnen: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1763), 2002 (BGBl. I S. 2459, ber. S. 2671, 3664), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848), 2004 (BGBl. I S. 3396), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2746), 2006 (BGBl. I S. 2407, 2748) Bundesbeamtengesetz (BBG) vom (BGBl. l S. 551), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1999 (BGBl. I S. 675), 2000 (BGBl. l S. 570, 1638), 2001 (BGBl. I S. 618, 1046, 1510, 3234, 3306, 3926), 2002 (BGBl. l S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2354), 2006 (BGBl. I S. 334), 2006 (BGBl. I S. 1897, 2748) Das Bundesbeamtengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen des Bundes sowie der Anstalten und Körperschaften des Bundesrechts und zu deren Laufbahnen. Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Start - Ausbildung im Öffentlichen Dienst Verlag: VDL Erscheinungsjahr: 2003 Broschüre, 36 S. Fachzeitschriften Der Öffentliche Dienst (DÖD) Verlag: Heymanns Fachzeitschrift für Angehörige des öffentlichen Dienstes Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)

9 Verlag: Kohlhammer Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer innovative Verwaltung Verlag: Gabler Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Handbuch für den öffentlichen Dienst Verfasser: Andreas Becker u.a. Verlag: DBB Verl. Erscheinungsjahr: 2006 Praxishandbuch des Datenschutzes bei Bundesbehörden Verfasser: Thomas Engelien-Schulz Verlag: Datakontext Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de : ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de : Bundesministerium des Innern (BMI) Alt-Moabit 101 D Berlin Fon: / Fax: / poststelle@bmi.bund.de : Ausblick - Trends und Entwicklungen Die Bundesregierung hat die Reform der öffentlichen Verwaltung als eine der zentralen politischen Aufgaben der kommenden Jahre bezeichnet. Ziel dieser Reform ist es, den Umfang staatlicher Tätigkeit einzuschränken und zugleich die Leistung der öffentlichen Verwaltung qualitativ und kostenneutral zu steigern. Leitlinie soll dabei die schrittweise Beschränkung des Staates auf seine unabweisbaren Kernaufgaben sein. Dementsprechend wird die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst weiter verringert. Die Bundesregierung wird deshalb jährlich mindestens ein Prozent der Stellen im Haushalt des Bundes einsparen. Sie verfolgt dabei weiterhin eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben, wie dies bei der Bahn, Post und Flugsicherung bereits geschehen ist. Zugleich hat sich die Bundesregierung für eine zeitgerechte zügige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts ausgesprochen. Die äußerst knappen Haushaltsmittel sollen durch mehr Wettbewerbsund Effizienzbewusstsein der öffentlichen Verwaltung und durch einen stärker leistungsorientierten Personaleinsatz bestmöglich eingesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 1997 das Beamtenrecht in bedeutsamer Weise neu geregelt (es beinhaltet zum Beispiel eine stärker leistungsorientiert ausgerichtete Besoldung).

10 Stellenbörsen Einstellungbehörden/Bewerbungsanschriften Allgemeine und innere Verwaltung des Bundes: Bundesverwaltungsamt Postfach Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ : Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe Bonn Fon: /406-0 Fax: / poststelle@bzst.bund.de : Wissenschaftliche Bibliotheken des Bundes: Die Deutsche Bibliothek Adickesallee Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ info@dbf.ddb.de : Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz Potsdamer Straße Berlin Fon: 0 30/ : Bibliothek der Verwaltung des Deutschen Bundestags Platz der Republik Berlin Fon: 0 30/ Bundespolizei: Bundespolizeipräsidium Mitte Einstellungsberater Niedervelmarsche Straße Fuldatal Fon: 05 61/ : Bundespolizeipräsidium Nord Einstellungsberater Raaberg Bad Bramstedt Fon: 41 92/ : Bundespolizeipräsidium Ost Einstellungsberater Schnellerstraße 139a Berlin Fon: 0 30/ : Bundespolizeipräsidium Süd Einstellungsberater Infantriestraße München Fon: 0 89/ : Bundespolizeipräsidium West Einstellungsberater Bundesgrenzschutzstraße Sankt Augustin Fon: / : Verfassungsschutz: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße Köln Fon: / Fax: / bfvinfo@verfassungsschutz.de :

11 Auswärtiger Dienst: Auswärtiges Amt (AA) Werderscher Markt Berlin Fon: / Fax: / poststelle@auswaertiges-amt.de : Zolldienst des Bundes: Oberfinanzdirektion Chemnitz Bundeszollverwaltung Postfach Chemnitz Fon: 03 71/ Fax: 03 71/ Oberfinanzdirektion Cottbus Bundesabteilung Karl-Liebknecht-Straße Cottbus Fon: 03 55/ Fax: 03 55/ Oberfinanzdirektion Hamburg Bundeszollverwaltung Rödingsmarkt Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ Oberfinanzdirektion Karlsruhe Moltkestraße Karlsruhe Fon: 07 21/ Fax: 07 21/ poststelle@ofdka.fv.bwl.de : Oberfinanzdirektion Nürnberg Krelingstraße Nürnberg Fon: 09 11/ Fax: 09 11/ poststelle@ofdn.bfinv.de Oberfinanzdirektion Hannover Postfach Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ poststelle@ofdh.bfinv.de Bundeszollverwaltung an der Oberfinanzdirektion Koblenz Ferdinand-Sauerbruch-Str Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ Oberfinanzdirektion Köln Wörthstraße Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@ofdk.bfinv.de Bundeswirtschaftsverwaltung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße Eschborn Fon: / Fax: / bundesamt@bafa.de : Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße Bonn Fon: 02 28/ Fax: 02 28/ info@bundeskartellamt.bund.de : Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee Braunschweig Fon: 05 31/ info@ptb.de : Bundesanstalt für

12 Materialforschung und -prüfung (BAM) Postfach Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@bam.de : Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Stilleweg Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ poststelle@bgr.de : Bundesagentur für Außenwirtschaft Postfach Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ info@bfai.de : Wehrverwaltung des Bundes: Die Bewerbung ist grundsätzlich an die für die Bewerber/innen zuständige Wehrbereichsverwaltung zu richten (für eine Einstellung im zivilen Status): Wehrbereichsverwaltung Nord Hans-Böckler-Allee Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ Zuständig für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Wehrbereichsverwaltung Ost Prötzeler Chaussee Strausberg Fon: /58-0 Fax: / info@wbv-ost.de Zuständig für Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen Wehrbereichsverwaltung Süd Heilbronner Straße Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ : Zuständig für Baden-Württemberg Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München Dachauer Straße München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ wbvsuedastmuenchen@bundeswehr.org : Zuständig für Bayern Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Zuständig für Nordrhein-Westfalen Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Moltkering Wiesbaden Fon: 06 11/ Fax: 06 11/ Zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Einstellungsbehörden sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD): Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Hindenburgufer Kiel Fon: 04 31/ Fax: 04 31/ info@wsd-nord.de : Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest Schloßplatz 9

13 26603 Aurich Fon: / Fax: / Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte Postfach Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ : Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Cheruskerring Münster Fon: 02 51/ Fax: 02 51/ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest Brucknerstraße Mainz Fon: / Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Wörthstraße Würzburg Fon: 09 31/ Fax: 09 31/ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost Stresemannplatz Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ Deutscher Wetterdienst und geophysikalischer Beratungsdienst der Bundeswehr: Deutscher Wetterdienst Kaiserleistraße 29/ Offenbach Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ info@dwd.de : Amt für Wehrgeophysik Postfach Traben-Trarbach Fon: /18-1 : Bewerbungen können - je nach Verwendungswunsch - an eine der folgenden Stellen gerichtet werden. Hauptabteilung Personal Postfach Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ presse-information@bundesbank.de : Hauptverwaltung Berlin Steinplatz Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ volkswirtschaft.hv-berlin@bundesbank.de : Hauptverwaltung Düsseldorf Berliner Allee Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ stab.hv-duesseldorf@bundesbank.de : Hauptverwaltung Frankfurt Taunusanlage Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ presse-information.hv-frankfurt@bundesbank.de : Hauptverwaltung Hamburg Personalabteilung Postfach

14 22772 Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ pressestelle.hv-hamburg@bundesbank.de : Hauptverwaltung Hannover Postfach Hannover Fon: Fax: pressestelle.hv-hannover@bundesbank.de : Hauptverwaltung Leipzig Straße des 18. Oktobers Leipzig Fon: 03 41/ Fax: 03 41/ volkswirtschaft.hv-leipzig@bundesbank.de : Hauptverwaltung Mainz Hegelstraße Mainz Fon: / volkswirtschaft.hv-mainz@bundesbank.de : Hauptverwaltung München Ludwigstraße München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ infos.hv-muenchen@bundesbank.de : Hauptverwaltung Stuttgart Marstallstraße Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ hv-stuttgart@bundesbank.de : Polizeivollzugsdienst im Ordnungs- und Streifendienst in der Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestags: Deutscher Bundestag Verwaltung Personalreferat Platz der Republik Berlin Fon: 0 30/ : Bundesnachrichtendienst: Bundesnachrichtendienst Heilmannstrasse Pullach zentrale@bundesnachrichtendienst.de :

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) vom 28.09.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Steuerverwaltung (einfacher Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Steuerverwaltung (einfacher Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Steuerverwaltung (einfacher Dienst) vom 28.09.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom 26.10.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Zolldienst (einfacher Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Zolldienst (einfacher Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Zolldienst (einfacher Dienst) vom 26.01.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom 28.09.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom 28.08.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Mehr

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV) Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim (PolBTLV) PolBTLV Ausfertigungsdatum: 20.08.2013 Vollzitat: "Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes vom 20. August 2013

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Versorgungsverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Versorgungsverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Versorgungsverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom 28.08.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom 28.09.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Internationalen Organisationen (höherer Dienst) vom 23.02.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Juni 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) vom 26.03.2007 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Mehr

Abschnitt I Allgemeines

Abschnitt I Allgemeines Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrr- laufbahnverordnung SFeuLVO) Vom 27. September 2011 (Amtsbl. 2011 S.

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (gehobener Dienst) vom 26.01.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (höherer Dienst) vom 28.09.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bergverwaltung (gehobener bergtechnischer Dienst) vom 28.08.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom

Mehr

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Verordnung zur innerstaatlichen Bestimmung der zuständigen Behörden für die Abfrage des Europol-Informationssystems (Europol-Abfrageverordnung - Europol-AbfrageV) Europol-AbfrageV Ausfertigungsdatum: 22.05.2007

Mehr

Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)

Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Bergverwaltung (gehobener Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Bergverwaltung (gehobener Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin in der Bergverwaltung (gehobener Dienst) vom 26.10.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 26.01.2006

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 26.01.2006 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 26.01.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Aufgaben und Tätigkeiten

Mehr

Kauffrau/-mann für Bürokommunikation

Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Kompetenzbereich Interessen Interesse an Buchführung Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten / systematische Arbeitsweise z. B. Übernehmen von Aufgaben im betrieblichen

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) S t u f e

Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) S t u f e Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 27 vom 16. November 2011 2 Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A 2-Jahres-Rhythmus Grundgehaltssätze

Mehr

Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -)

Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) Feuerwehrlaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom

Mehr

für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt Abschluss: Verwaltungswirt/in

für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt Abschluss: Verwaltungswirt/in I n f o r m a t i o n s b l a t t für die Ausbildung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst) Kreissekretäranwärter/in Abschluss: Verwaltungswirt/in bei der Kreisverwaltung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

Reformen im Beamtenrecht II

Reformen im Beamtenrecht II Rechtslage nach der Föderalismusreform im Jahre 2009 I. Einleitung II. Dienstrechtsneuordnungsgesetz III. Dienstrecht der Landesbeamten I. Einleitung Beamtenstatusgesetz verkündet im Juni 2008 regelt alles,

Mehr

Die Tätigkeit im Überblick

Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (höherer Dienst) vom 28.08.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und

Mehr

Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform

Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform Entwicklung des Dienstrechts seit der Föderalismusreform DGB-Beamtenforum 2012 Inhalt Ursachen/Föderalismusreform I Entwicklung und Wirkungen Konsequenzen Föderalismusreform I Besoldung und Versorgung

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom 26.10.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild

Mehr

Bekanntmachung nach 77 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Bekanntmachung nach 77 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung Bekanntmachung nach 77 Abs. 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung BBesG/BesÜV2Bek 2008 Ausfertigungsdatum: 29.07.2008 Vollzitat:

Mehr

... Ausbildung. Verwaltungsfachangestellter. Eine Informationspräsentation der. S t a d t M e l l e. Seite 1

... Ausbildung. Verwaltungsfachangestellter. Eine Informationspräsentation der. S t a d t M e l l e. Seite 1 Ausbildung Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter Eine Informationspräsentation der S t a d t M e l l e Seite 1 Der Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Seite 2 Themen I. Aufgaben einer

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XV

Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XV Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV Teil I Kommentierungen Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Geschichte, Rechtsgrundlagen und Verfassungsrecht 1 Zur Geschichte des Nebentätigkeitsrechts...

Mehr

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.

Mehr

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -)

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Polizeilaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 30.09.2012 V

Mehr

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016 BMWi - I B 6 - AZ: 2062/009#00 Anlage Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 206 Verordnung PR Nr. 0/5

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom 28.08.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes

Mehr

Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes

Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG 78Abs2Bek Ausfertigungsdatum: 12.01.2016 Vollzitat: "Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Januar 2016

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 515 2013 Verkündet am 2. Oktober 2013 Nr. 78 Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung

Mehr

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom ENTWURF Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom 21.07.2011 Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde

Mehr

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 - Tabellen und Infografiken Inhalt: Infografik 1 Krankheitslast nach Bundesländern Infografik 2 Regionen im Morbiditätsvergleich Infografik/Tabelle 3 Häufigkeit

Mehr

1. Besoldungsordnung A

1. Besoldungsordnung A Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage 1 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus S t u f e 4-Jahres-Rhythmus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Verdienste im öffentlichen Dienst für Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden 200/20 Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst Wir geben Nachwuchstalenten eine Chance! Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen,

Mehr

Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit

Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit OTTO hat die getätigten Einkäufe über otto.de (=Warenkörbe) der vergangenen drei Weihnachtssaison betrachtet und den Durchschnittswarenkorb, d.h.

Mehr

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1244 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der

Mehr

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung 2. November 2015 Elfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 5 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der Fassung

Mehr

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes (Postlaufbahnverordnung - PostLV)

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes (Postlaufbahnverordnung - PostLV) Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes (Postlaufbahnverordnung - PostLV) PostLV Ausfertigungsdatum: 12.01.2012 Vollzitat: "Postlaufbahnverordnung

Mehr

Arbeitsmarkt Bayern August 2017

Arbeitsmarkt Bayern August 2017 Arbeitsmarkt Bayern Arbeitslosenquote in % 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Arbeitslosigkeit im 7,4 5,7 5,3 3,2 Bayern Alte Länder Deutschland Neue Länder Inhaltsübersicht Seite Seite Entwicklung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4448 19. Wahlperiode 03.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) vom 26.10.09 und Antwort des Senats Betr.: Mehr

Mehr

Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Laufbahnverordnung- Innenministerium. Vom 17. November 2014

Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Laufbahnverordnung- Innenministerium. Vom 17. November 2014 Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Laufbahnverordnung- Innenministerium Vom 17. November 2014 Auf Grund von 16 Absatz 2, 19 Absatz 5 Satz 2 und 22 Absatz 4 Satz 1 und 3 Nummer 1 und 2 des

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes. Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich

Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes. Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich Kurzinformation des Deutschen Hochschulverbandes Einstellungsaltersgrenzen im Ländervergleich Insbesondere bei der erstmaligen Berufung in ein Professorenamt in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung Vom 3. März 2010 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom

Mehr

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 24 FREITAG, DEN 15. JUNI 2012 Tag Inhalt Seite 29. 5. 2012 Dritte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau.........................

Mehr

Duales Studium Bachelor of Laws

Duales Studium Bachelor of Laws Duales Studium Studium oder Ausbildung? Beides! Genau das bietet das dreijährige duale Studium Bachelor of Laws. Neben einem breit gefächerten fachwissenschaftlichen Studium lernen Sie auch die Verwaltungspraxis

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 2. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs. 2. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Minijobs 2. Quartalsbericht 2017 Diagramme und Tabellen 2 Impressum Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale Abteilung VII 45115

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom 26.10.2006

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom 26.10.2006 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom 26.10.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben

Mehr

ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT

ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT ENTGELTRAHMEN- TARIFVERTRAG ZEITARBEIT vom 22.07.2003 geändert durch Änderungstarifverträge q vom 30.05.2006 q vom 09.03.2010 q vom 17.09.2013 20 ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ZEITARBEIT 1 GELTUNGSBEREICH

Mehr

ZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

ZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger

Mehr

Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz

Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz Frank Gebauer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz - Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Tel.:

Mehr

Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst

Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst Nützliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Ausbildung Beamtenanwärter/in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Stadtverwaltung

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell November 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 185000 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell 185000 September 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Tätigkeitsbeschreibung von Staatlich geprüfter Verkehrsassistent/Staatich geprüfte Verkehrsassistentin vom

Tätigkeitsbeschreibung von Staatlich geprüfter Verkehrsassistent/Staatich geprüfte Verkehrsassistentin vom Tätigkeitsbeschreibung von Staatlich geprüfter Verkehrsassistent/Staatich geprüfte Verkehrsassistentin vom 28.09.2006 Die Tätigkeit im Überblick Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsbereiche/Branchen Zugang

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Der Arbeitsmarkt in Deutschland

Der Arbeitsmarkt in Deutschland Der Arbeitsmarkt in Deutschland Arbeitsmarktberichterstattung Juni 2013 Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 4) Regensburger Straße

Mehr

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig 1. Januar 2018 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet

Mehr

Bundesrat Drucksache 17/15. Verordnung des Bundesministeriums des Innern

Bundesrat Drucksache 17/15. Verordnung des Bundesministeriums des Innern Bundesrat Drucksache 17/15 16.01.15 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei sowie zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-

Mehr

STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND

STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND Februar 2018 STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND Zahlen aus der amtlichen Statistik STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND ZUSAMMENFASSUNG (I)» Gemäß amtlicher Statistik gab es 806 Stiftungsprofessuren im

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten

Mehr

Info-Blatt Versorgung

Info-Blatt Versorgung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Postfach 13 20 54203 Trier Info-Blatt Versorgung Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz 3 54290

Mehr

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007 602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge

Mehr

Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil

Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil Gültig ab 1. Juli 2013 Anlage 14 (ersetzt Anlage IX zum BBesG) Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Monatsbeträge) - in der Reihenfolge der Gesetzesstellen - Bundesbesoldungsgesetz Nummer

Mehr

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 01. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 01. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Fachinformatikerin / Fachinformatikers für Systemintegration zu

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation Nürnberg, den 25. Mai 2011 Hintergrundinformation Auswirkungen des Wechsels auf die neue Bezugsgröße 2011 zur Berechnung der Arbeitslosenquote Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer technischer Dienst) vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Herzlich willkommen zur Pressekonferenz anlässlich des Deutschen StiftungsTages 2014!

Herzlich willkommen zur Pressekonferenz anlässlich des Deutschen StiftungsTages 2014! Herzlich willkommen zur Pressekonferenz anlässlich des Deutschen StiftungsTages 2014! 2 Deutscher StiftungsTag 2014 Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts 2001 2013 in Deutschland Bestand 20.000 18.000

Mehr

» "Lernorte" der Ausbildung und Organisationsform

» Lernorte der Ausbildung und Organisationsform Es handelt sich um einen Verwaltungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene qualifiziert.» Berufsbild» "Lernorte" der Ausbildung und Organisationsform»

Mehr

Abschnitt 1 Mutterschutz. 2 Anwendung des Mutterschutzgesetzes (1) 1Die folgenden Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden:

Abschnitt 1 Mutterschutz. 2 Anwendung des Mutterschutzgesetzes (1) 1Die folgenden Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden: Mutterschutz- und Elternzeitverordnung MuSchEltZV 426 Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (mittlerer nichttechnischerdienst) vom 28.09.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG)

Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) BesÜG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das letzt durch Artikel 5 des Gesetzes

Mehr

stellvertretende Truppführer(innen) / Truppführer(innen) in der Observation

stellvertretende Truppführer(innen) / Truppführer(innen) in der Observation Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Es hat unter anderem die Aufgabe, Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen

Mehr

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf den dem BMWA von den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. JÄHRLICHE STATISTISCHE

Mehr

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung 4 - Ministerialdirektorin

Mehr