Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Körperliche Aspekte Psychische Aspekte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Kompetenzen Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Neu Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen der Kommunalverwaltung im gehobenen nichttechnischen Dienst sind in Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden tätig, vorwiegend als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen. Im mittleren und gehobenen Management der Gemeindeverwaltungen bereiten sie Entscheidungsgrundlagen vor und wenden Rechtsvorschriften an. Aufgaben und Tätigkeiten Die Beamten und Beamtinnen arbeiten in den Gemeindeverwaltungen bei der Vorbereitung von Gesetzes- und Verordnungsvorlagen in einem Sachgebiet der Kommunalverwaltung mit, zum Beispiel im Organisations-, Personal- und Haushaltswesen oder im Bereich der Liegenschaftsverwaltung. Auch an Weisungen an nachgeordnete Dienststellen wirken sie mit. Sie bereiten Entscheidungen über Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche anhand von Rechtsvorschriften und Weisungen vor, klären Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest oder berechnen Fristen. Sie treffen auch selbst Entscheidungen. Manchmal nehmen die Beamten und Beamtinnen Führungsaufgaben in der jeweiligen Abteilung beziehungsweise Dienststelle verantwortlich wahr. So überwachen sie beispielsweise die einheitliche Rechtsanwendung im jeweiligen Aufgabenbereich. Außerdem planen sie organisatorische und personelle Angelegenheiten. Gegebenenfalls repräsentieren und vertreten sie die Dienststelle nach außen. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen der Kommunalverwaltung im gehobenen nichttechnischen Dienst sind in Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden tätig, vorwiegend als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen. Im mittleren und gehobenen Management der Gemeindeverwaltungen bereiten sie Entscheidungsgrundlagen vor und wenden Rechtsvorschriften an. Typisch ist das sehr breit gefächerte Aufgabengebiet, das sich auf fast alle Lebensbereiche der Bürger erstreckt. Es umfasst Pflichtaufgaben, die durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben sind, und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, beispielsweise den Bau und Unterhalt von Schulen, Krankenhäusern und Straßen oder die Erschließung von Wohngebieten. Arbeiten Kommunalbeamte und -beamtinnen an für die jeweilige Gemeinde wichtigen Entscheidungen mit, kann das U-Bahn-Anschlüsse, neue Brücken, den Bau von Umgehungsstraßen, die Errichtung von Schulen und Krankenhäusern oder Museen betreffen. Die Beamten und Beamtinnen erteilen auch Geschäftsleuten Einzelhandelserlaubnisse, entscheiden über die Gewährung laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt für bedürftige Bürger oder führen Buch- und Betriebsprüfungen in Betrieben durch - um nur einige Beispiele zu nennen. In jedem Fall benötigen sie gute Kenntnisse in der Datenverarbeitung. Sie stehen aber nicht nur im Dienst der Bürger, sondern kümmern sich auch um Einstellungs-, Beförderungs-, Entlassungs- und Versorgungsangelegenheiten der Bediensteten der Kommunalverwaltung: Sie berechnen die Löhne mit Hilfe computerunterstützter Personalabrechnungssysteme, wickeln die Lohnsteuerabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge ab, überwachen die ordnungsgemäße Führung von Personalakten und -karteien

2 oder die Erfassung der erforderlichen Personaldaten. Außerdem sind die Beamten und Beamtinnen in der behördlichen Aus- und Weiterbildung oder in der Statistik beschäftigt. Neben den Sachbearbeiter-Aufgaben nehmen Kommunalbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, vor allem in kleineren und mittelgroßen Städten. Dort können sie zum Beispiel als Amtsleiter/in, Abteilungsleiter/in oder sogar als hauptamtliche/r Bürgermeister/in fungieren oder als Vertreter/in des Gemeindedirektors/der Gemeindedirektorin. Sie erledigen dann weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fach- und Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation. Wenn sie Liegenschaften besichtigen oder Betriebsprüfungen durchführen, sind die Beamten und Beamtinnen auch im Außendienst unterwegs. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Aufgrund der großen Zahl der kommunalen Abteilungen beziehungsweise der Vielzahl von Aufgaben der Kommunalbeamten und -beamtinnen im gehobenen Dienst können hier nur einige beispielhafte Tätigkeiten genannt werden. Sachbearbeitung im Personalamt alle Arbeiten und Formalitäten für die Einstellung, Beförderung, Entlassung und Versorgung der Bediensteten erledigen bzw. vorbereiten; z.b. Löhne berechnen, Lohnsteuerabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge abwickeln, ordnungsgemäße Führung von Personalakten und -karteien sowie Erfassung erforderlicher Personaldaten und Erstellung von Personalstatistiken überwachen Aufgaben im Personaleinsatz erledigen, z.b. bei Stellenbeschreibungen und -anforderungsprofilen mitwirken in der Aus- und Fortbildung mitarbeiten Sachbearbeitung im Steueramt Aufgaben im Zusammenhang mit der Veranlagung und Einziehung gemeindlicher Steuern (insbesondere Grundsteuer) erledigen Forderungen stunden, niederschlagen und erlassen Rechtsstreitigkeiten einschließlich Vertretung vor den Gerichten bearbeiten Buch- und Betriebsprüfungen in Betrieben durchführen (zur Kontrolle und richtigen Festsetzung der gemeindlichen Steuern) Sachbearbeitung im Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten) Einzelhandelserlaubnisse erteilen Ladenschlusszeiten und Preisauszeichnung überwachen Abteilung im zentralen Vollzugs-, Ermittlungs- und sonstigen Außendienst leiten, z.b. Außendienstgruppen einsetzen, über die Außendienstgruppen Aufsicht führen; Beschwerden bearbeiten Sachbearbeitung im Sozialamt Arbeitsrichtlinien erarbeiten Einzelmaßnahmen koordinieren mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten Anträge auf Gewährung laufender und einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt, auf Ausbildungsbeihilfe oder Krankenhilfe entgegen nehmen und bearbeiten vorrangige Kostenträger feststellen Sachgebietsleitung im Bauverwaltungsamt Bauämter beraten Gutachten und Prüfungsberichte auswerten Geschäftsgang regeln und überwachen Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausstellen Veranlagungen von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch sowie bei Straßenbau- und Kanalanschlussarbeiten durchführen Tätigkeitsbezeichnungen Dienstbezeichnungen während der Probezeit bis zur Anstellung im Eingangsamt Gemeindeinspektor/in zur Anstellung (z.a.) Kreisinspektor/in zur Anstellung (z.a.) Stadtinspektor/in zur Anstellung (z.a.) Amts- bzw. Dienstbezeichnungen im Eingangsamt Gemeindeinspektor/in Kreisinspektor/in Stadtinspektor/in Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (Gemeinde) Beamter/Beamtin (gehobener nichttechnischer Dienst)

3 Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung Beamter/Beamtin in der Landkreisverwaltung Gemeindebeamter/-beamtin Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (upper grade of the civil service) - local government Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie B) - administration communale Fonctionnaire (m/f) (catégorie B) - administration des communes Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Die Beschreibung beinhaltet außerdem Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten und Beamtinnen in so genannten "besonderen Fachrichtungen". Arbeitsorte/Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten finden die Beamten und Beamtinnen in den verschiedenen Abteilungen der Kommunalverwaltungen in Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden. Sie arbeiten meist in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen. Zur Besichtigung von Liegenschaften beispielsweise oder zu Betriebsprüfungen sind sie auch im Außendienst unterwegs. Arbeitsbereiche/Branchen öffentliche Verwaltung Arbeitsorte Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen im Außendienst im Freien Arbeitsmittel Für ihre Arbeit wenden die Beamten und Beamtinnen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Zum Alltag gehören nicht nur Besprechungsnotizen, Korrespondenzunterlagen, Schriftsätze, Vordrucke und Formulare, sondern selbstverständlich auch PC, Telefon und Fax. Ohne die Datenerfassung geht fast nichts mehr: sei es, dass die Beamten und Beamtinnen den Bau neuer Umgehungsstraßen vorbereiten, Entscheidungen über Anträge, Eingaben, Beschwerden vorbereiten, die Löhne der Behördenbediensteten berechnen oder Buch- und Betriebsprüfungen in Betrieben durchführen. Arbeitsbedingungen Gehobene Kommunalbeamte und -beamtinnen handeln anhand von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit, eigenständig und zum Teil eigenverantwortlich. Dabei leisten sie verwaltende, ordnende, regelnde und planende Arbeit. Sie arbeiten mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen, spezialisieren sich aber oftmals auf bestimmte Bereiche, so dass die eigentliche Tätigkeit in Einzelarbeit geschieht. Da sie viel am Schreibtisch sitzen (Bildschirmarbeit) oder im Wechsel von Gehen und Stehen arbeiten, ist ihre Arbeit körperlich nicht anstrengend. Die Beamten und Beamtinnen müssen sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen. Die Art der Kontakte kann je nach Fachrichtung und Arbeitsstelle unterschiedlich sein. Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag.

4 Zusammenarbeit und Kontakte Da die Kommunalverwaltung ständiger Anlaufpunkt für die Bürger ist, sei es dass sie Auskünfte oder Rat suchen oder Anträge stellen, müssen sich die Beamten und Beamtinnen auf ein täglich wechselndes Publikum einstellen. Ihre Aufgaben erledigen sie in Teams (nach Sachgebieten). Kontakte bestehen zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden. Körperliche Aspekte körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen und Stehen in geschlossenen, temperierten Räumen Tagesschicht Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sowie Kommunikations- und Informationssystemen oft künstliche Dauerbeleuchtung Psychische Aspekte verwaltende, ordnende, regelnde, planende, oft mit Führungsaufgaben verbundene Tätigkeit Umgang mit Publikum (Antragstellern, Beschwerdeführern usw.) Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. In den Besoldungsgruppen sind die Grundgehaltssätze festgelegt. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Kommunalbeamten und -beamtinnen im gehobenen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A 9 beträgt 1.916, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit ist geregelt. Grundsätzlich wird die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung vorausgesetzt.

5 Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können in der Regel nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein (kann je nach Bundesland unterschiedlich sein). Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit sie zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Wer den Beamtenstatus anstrebt, muss die Voraussetzungen nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) erfüllen. Alternative Zugangsmöglichkeiten, zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen, werden im Einzelfall geregelt. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In dem hier genannten Bereich können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Dabei bieten sich vor allem Tätigkeiten in anderen Behörden, insbesondere im gehobenen nichttechnischen Dienst an. Über die Anerkennung der Befähigung für eine neue Laufbahn entscheidet in der Regel die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder spezielle Weiterbildung. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit häufig eine Zusatzqualifikation erforderlich, beispielsweise ein Weiterbildungsstudium, das Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentliche Verwaltung Generell wenden Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst aufgrund ihrer Sach- und Rechtskenntnisse Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Als Sachbearbeiter/innen entscheiden sie, bereiten Entwürfe für Entscheidungen vor, führen Aufsicht, prüfen und beraten. Dabei unterscheiden sich jeweils die fachlichen und rechtlichen Hintergründe, aber die Arbeitsweise lässt sich durchaus vergleichen. Die aufgelisteten Alternativen sind deshalb nur Beispiele. Die Verwandtschaft zwischen den Alternativen ist eng. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesanstalt f.immobilienaufg. (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Des Weiteren sind Beschäftigungsalternativen in anderen verwaltenden und vielen höheren Sachbearbeiter- oder Leitungsfunktionen denkbar, beispielsweise bei Versicherungen, im Gesundheits- und Sozialwesen oder in der Industrie. Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieses hier aufgelisteten Bereichs besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter oder Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternativen für der Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich öffentlicher Dienst, öffentliche Verwaltung Der Übergang in die Laufbahn bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und haben (in unterschiedlichem Maß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsstelle) mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, die sie zum großen Teil schon während ihrer Ausbildung erworben haben. Die Beschäftigten arbeiten verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Spezialisierungen Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Hauptamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Personalamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Presseamt

6 Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Rechnungsprüfungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) in der Kämmerei Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) in der Kassenstelle Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Steueramt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Liegenschaftsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Ordnungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Einwohnermeldeamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Standesamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Versicherungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Schulverwaltungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Sozialamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Gesundheitsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Bauverwaltungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Bauordnungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Wohnungsförderungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Tiefbauamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Stadtreinigungsamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Schlacht- und Viehhof Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Marktamt Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) im Amt für Wirtschafts- und Verkehrsförderung Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Kommunalverwaltung haben ein sehr breit gefächertes Aufgabengebiet, das sich auf fast alle Lebensbereiche der Bürger erstreckt. Es umfasst Pflichtaufgaben, die durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben sind, und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, beispielsweise Bau und Unterhalt von Schulen, Krankenhäusern und Straßen oder Erschließung von Wohngebieten. Politische Entscheidungen, Änderungen in der Gesetzgebung, gesellschaftliche Veränderungen wie auch technische und naturwissenschaftliche Neuerungen wirken sich auf diesen weiten Aufgabenbereich aus. Wer hier auf dem Laufenden bleiben will, muss bereit sein, sich kontinuierlich beruflich weiterzubilden. Um ihren Kenntnisstand diesen ständigen Entwicklungen anzupassen, stehen Beamten und Beamtinnen der gehobenen Kommunalverwaltung verwaltungsinterne Weiterbildungsmaßnahmen, aber auch Weiterbildungsangebote externer Bildungsträger offen. Themen sind z.b. Fragestellungen rund um die Bereiche öffentliche Verwaltung, Wirtschafts- und Steuerrecht, Finanz- und Rechnungswesen, Qualitätssicherung, Buchführung und Bilanz, Wertanalyse, Controlling oder Revision. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den höheren Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus können sich Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei Kommunalverwaltungen als Basis für den beruflichen Aufstieg qualifizieren. Hierfür kommen z.b. folgende Weiterbildungsmöglichkeiten infrage: Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Kommunal-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Durch ein Aufbau- oder Zusatzstudium lassen sich Fachkenntnisse vertiefen und erweitern sowie Spezialkenntnisse erwerben. Hier bietet sich z.b. folgender Studiengang an: Master of Public Administration in BERUFENET Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem gehobenen Dienst heraus ist nicht üblich. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Durch die ständigen Veränderungen des gesellschaftlichen Lebens, durch fortschrittliche Erkenntnisse im wissenschaftlichen und technischen Bereich werden die kommunalen Aufgaben immer umfangreicher und vielfältiger. Deshalb bieten Kommunalverwaltungen neben verbindlichen Fortbildungsmaßnahmen zur Vertiefung und Aktualisierung des Fachwissens verschiedene interne Fortbildungen an, die von der Förderung des Allgemeinwissens über wirtschaftliche und politische Themen bis zu Sprachkursen und überregionalen Seminaren reichen. Daneben können erforderliche Qualifikationen auch durch den Besuch von Lehrgängen bei externen Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Wegen der außerordentlichen Vielfalt geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen ist die Angabe konkreter Weiterbildungsziele und -bereiche nur exemplarisch möglich.

7 Öffentliche Verwaltung - allgemein in KURSNET (C 8200) Öffentliche Verwaltung - Fortbildung in KURSNET (C 8200-a7) Standesbeamt(e/innen) - Fortbildung in KURSNET (C 8200-g3) Kommunale Verwaltung im Umbruch in KURSNET (C 8200-m2) Kommunaler Winterdienst in KURSNET (C 8200-o3) Recht in KURSNET (C 01) Wirtschafts- und Steuerrecht in KURSNET (C 012) Schuldrecht, Sachenrecht (ohne Mietrecht) in KURSNET (C 0113) Mietrecht, Mietprozessrecht in KURSNET (C 0115) Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht in KURSNET (C 0135) Öffentliches Dienstrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Schulrecht in KURSNET (C 0142) Umweltrecht und verwandte Rechtsgebiete in KURSNET (C 0144) Öffentliches Auftragswesen in KURSNET (C 0149-m1) Volkswirtschaft, Politik, Entwicklungshilfe in KURSNET (C 00) Finanz- und Steuerpolitik in KURSNET (C 0016-f3) Öffentliche Finanzwirtschaft in KURSNET (C 0016-k3) Kommunalpolitik in KURSNET (C 0037-e3) Energiepolitik in KURSNET (C 0037-o80) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Finanz- und Rechnungswesen, Kostenwesen und Kalkulation, Buchführung und Bilanz, Wertanalyse, Controlling, Revision in KURSNET (C 10) Finanz- und Rechnungswesen, Kalkulation - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Revision - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C 1075-y8) Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Personal- und betriebliches Sozialwesen - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Personalbeurteilung im öffentlichen Dienst in KURSNET (C d2) Personalmanagement im öffentlichen Dienst in KURSNET (C b3) Mitarbeiterführung, Teamarbeit, -führung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist grundsätzlich möglich, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Das Laufbahnrecht sieht zwei Formen des Aufstiegs vor, den Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg mit Erwerb der umfassenden Befähigung für den höheren Dienst und den Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg. Die Zulassung zum Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg setzt neben der Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus, dass sich der Beamte/die Beamtin des gehobenen Dienstes in einer mehrjährigen Dienstzeit (Dauer je nach Bundesland unterschiedlich) bewährt hat. Die Aufstiegsbeamten und -beamtinnen werden in einer Einführung, die meist Lehrgänge und Praxisphasen von mehreren Monaten Dauer umfasst, an ihre neuen Aufgaben herangeführt. Unter Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg versteht man den Aufstieg in Positionen in fachverwandten höherwertigen "Anschlussverwendungen". Die Einführungszeit umfasst auch hier praktische Ausbildungsteile und theoretische Lehrgänge. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse werden laufbahnrechtlich auch die Diplome der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie Abschlüsse gleichwertiger Einrichtungen angesehen. Formale laufbahnrechtliche Berechtigungen wie Beförderung oder Aufstieg sind jedoch mit einem VWA-Diplom nicht verbunden. Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Sonstige Sonderfachkräfte Kommunal-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Sozialverwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Case Manager(in) in KURSNET (C e2) Hochschulbildungsgänge Master of Public Administration in BERUFENET Neigungen und Interessen Förderlich: Neigung zu schriftlicher Tätigkeit, zu Büro- und Verwaltungsarbeiten, zum Umgang mit Daten und Zahlen Neigung zu regelndem, ordnendem, informierendem Umgang mit Menschen Vorliebe für wechselnde, insgesamt aber überschaubare und wiederkehrende Arbeiten Neigung zu systematischem Denken, Interesse an Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung Interesse an Datenverarbeitung (Ausbildungs- und Arbeitsplätze fast ausschließlich mit EDV ausgerüstet, Zugriff zu Daten häufig nur über EDV möglich)

8 Nachteilig: Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit Arbeitsverhalten Notwendig: genaue, sorgfältige Arbeitsweise (korrekte Abwicklung aller Angelegenheiten) planvolle, systematische Arbeitsweise (verschiedene Verfahren zeitlich parallel bearbeiten) Verschwiegenheit (Datenschutz) Zuverlässigkeit Geduld Befähigung zu selbstständigem Arbeiten (in kritischen Situationen eigenverantwortliches Entscheiden erforderlich) Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) Verantwortungsbewusstsein (Konsequenzen von Entscheidungen für den betroffenen Bürger bzw. unterstellte Mitarbeiter/innen) Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf geänderte Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsabläufe einzustellen) neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Stresssituationen durch Termindruck und gegebenenfalls durch ständig wechselnde Situationen z.b. bei Störungen oder einer lebhaften Umgebung) Kontakt-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit (z.b. Umgang mit "schwierigen" Behördenbesuchern und im Anleiten von Mitarbeitern und Überwachen der Aufgabenerledigung) Förderlich: gute Umgangsformen, Höflichkeit ausgeglichenes, Ruhe vermittelndes Auftreten und Verhalten Befähigung zur Selbstkritik (Beurteilen der eigenen Arbeitsergebnisse mit der notwendigen inneren Distanz) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (für das Anwenden von Rechtsvorschriften und das Erfassen komplizierter juristischer Texte und Sachverhalte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen) (Schriftwechsel, Publikumsverkehr, telefonische Auskünfte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (schnelles Erfassen des Inhalts längerer Texte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Befähigung zum Planen und Organisieren (innerbetriebliche Verwaltung)

9 Förderlich: gute Merkfähigkeit (Personen-, Namen- und Sachgedächtnis) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den im Studium erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes förderlich: Keine Angaben Körperliche Eignungsvoraussetzungen normale Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Beine, Arme und Hände normale Koordination (Gangsicherheit/beidhändiges Arbeiten) gutes (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe/Bildschirmentfernung (60 cm)/ferne normales Hör- und Sprechvermögen (insbesondere im Umgang mit Besuchern und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen) normale Belastbarkeit der Psyche und des Vegetativums Körperliche Eignungsrisiken Bei folgenden Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden: wesentliche Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände und Beine Störungen der Koordination (Gangsicherheit/beidhändiges Arbeiten) nicht ausreichend korrigierbare Sehschwäche für Nähe/Ferne nicht ausreichend korrigierbare Hör- oder Sprachstörungen (Kommunikation) erhebliche psychische und vegetative Störungen Kompetenzen Fachliches Profil Aufsicht, Leitung (Arbeitsbereich/Funktion) Aus- und Fortbildung (Arbeitsbereich/Funktion) Ausbildereignungsprüfung Bau- und Architektenrecht (Ausbildung) Betriebswirtschaftslehre (Ausbildung) Datenübernahme, Datenaufbereitung (Ausbildung) EU-Recht (Ausbildung) Finanzwesen, Haushaltswesen (öffentliche Verwaltung) (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) in KURSNET Haushaltsrecht (Ausbildung) in KURSNET Kassenwesen (öffentliche Verwaltung) (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Kommunalrecht (Ausbildung) Kommunalverwaltung (Ausbildung) in KURSNET Kostenrechnung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Kundenberatung, -betreuung (Arbeitsbereich/Funktion) Leistungsfälle bearbeiten (Arbeitsbereich/Funktion) Liegenschaftsverwaltung (Ausbildung) Öffentliche Verwaltung (Ausbildung) Öffentliches Dienstrecht (Ausbildung) Organisation (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Personalwesen (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Polizei-, Ordnungsrecht (Ausbildung) Rechnungswesen (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Sachbearbeitung (Arbeitsbereich/Funktion) Schulrecht (Ausbildung) Sozialrecht (Ausbildung) Statistik (Ausbildung)

10 Steuerrecht (Ausbildung) Umweltrecht (Ausbildung) Verwaltungsrecht (Ausbildung) Wirtschaftsrecht (Ausbildung) Soft Skills Denkvermögen Flexibilität Führungsfähigkeit Kontaktfähigkeit Kundenorientierung in KURSNET Lernbereitschaft Organisationsfähigkeit Sorgfalt Verantwortungsbewusstsein Gesetze/Regelungen Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) vom (BGBl. l S. 667), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1957 (BGBl. l S. 667), 1999 (BGBl. I S. 654), 2001 (BGBl. I S. 1046, 1510, 3926), 2002 (BGBl. I S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 2748) Das Beamtenrechtsrahmengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu deren Laufbahnen. Länder- und laufbahnspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen und Laufbahnverordnungen der Bundesländer enthalten. Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Das Portal in die kommunale Online-Welt - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände Eine Information von Norbert Kronenberg (kommon.de) Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Kommunalweb.de - Das Portal für die kommunale Forschung und Praxis Deutsches Institut für Urbanistik (difu) wissenmanagen.net Förderinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Wissensmanagement in mittelständischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung Fachzeitschriften CityPartner Verlag: Deutscher Fachverlag Deutschsprachige Zeitschrift für Finanzierung, Entwicklung und Management öffentlicher Leistungen und Projekte DVP Deutsche Verwaltungspraxis Verlag: Maximilian-Verl. Fachzeitschrift für die öffentliche Verwaltung Europa kommunal Verlag: Rat der Gemeinden u. Regionen Europas Kommunalzeitschrift für Rat, Verwaltung und Wirtschaft Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand KGSt-Info Verlag: Verlag Kommunale Gemeinschaftsstelle

11 Newsletter der KGSt Kommunalpolitische Blätter Verlag: Kommunal Verlag GmbH Organ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU Schwartzsche Vakanzen-Zeitung Verlag: Schwartz Der Nestor der kommunalen Zeitschriften apf Ausbildung, Prüfung, Fortbildung Verlag: Boorberg Zeitschrift für die staatliche und kommunale Verwaltung der landkreis Verlag: Kohlhammer Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung der städtetag Verlag: Carl Heymanns Verlag Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung Verfasser: J. Gornas u.a. Verlag: Kohlhammer Erscheinungsjahr: 2005 Doppelte Buchführung in der Kommunalverwaltung Verfasser: Mark Fudalla, Manfred ZurMühlen, Christian Wöste Verlag: Schmidt Erscheinungsjahr: 2004 Leitlinien der kommunalen Verwaltungsentwicklung Verfasser: K. Prommberger, J. Bernhart (Hrsg.) Verlag: Linde Verl. Erscheinungsjahr: 2004 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom) Lindenallee Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ : Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de : Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) Postfach Mainz Fon: /12 58 Fax: / info@verwaltungs-gewerkschaft.de : Mitglied im DBB (Deutscher Beamtenbund) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10

12 10179 Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de : Neu Gesetzesentwurf für neues Beamtenstatusgesetz Die Föderalismusreform hat unter anderem Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht der Beamten: Die Länder können künftig die Besoldung, Laufbahn und Versorgung ihrer Beamten eigenständig regeln. Das Bundesinnenministerium hat - als eine Folge der Föderalismusreform - einen Entwurf zur Neuordnung der Statusrechte der Beamten erarbeitet, der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern genau abgrenzen soll. Beim Bund verbleiben demnach Statusrechte und -pflichten wie Unkündbarkeit, Alimentationspflicht des Staates, Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern oder Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieses neue Beamtenstatusgesetz wird das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen Ausblick - Trends und Entwicklungen Electronic Government Die Nutzung des und das Online-Angebot von interaktiven Verwaltungsdienstleistungen stellen für die Kommunalverwaltung ein absolutes Muss auf dem Weg zum effizienten und bürgerfreundlichen Dienstleister dar. Aber noch steckt das Electronic Government (E- Government), das heißt die öffentliche Verwaltung per, in den Kinderschuhen. Gleichwohl begeben sich immer mehr Städte und Gemeinden auf den Weg zum virtuellen Rathaus. Unterschiedliche Verwaltungsvorgänge, zum Beispiel aus den Bereichen Melderegister- Auskunft, Steuerwesen oder Baugenehmigungsverfahren, werden komplett auf Online-Verfahren umgestellt. Ziel ist, kommunale Dienstleistungen für die Bürger schneller, preiswerter und besser zu erbringen. Die Kommunen erhoffen sich vor allem eine Entlastung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von reinen Verwaltungsarbeiten, um den Bürgern eine bessere individuelle Beratung bieten zu können. Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Der Nachwuchsbedarf für den kommunalen Verwaltungsdienst wird in der Regel mit der Ausbildung für die allgemeine innere Verwaltung gedeckt. An den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung sind für die Anwärter/innen des kommunalen Verwaltungsdienstes zum Teil eigene Fachbereich bzw. Abteilungen eingerichtet. Einstellungsbehörde ist in der Regel das Personalamt der jeweiligen Einstellungskörperschaft (z.b. Gemeinde, Gemeindeverband).

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