Die Tätigkeit im Überblick

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Kompetenzen Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Rückblick - Geschichte des Berufs Neu Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Aufgabe der Forstverwaltung ist, den forstlichen Grundbesitz des Landes zu verwalten und die Landesforste zum höchsten Nutzen für die Allgemeinheit zu bewirtschaften. Dabei hat sie die wohltätigen Wirkungen des Waldes für die Umwelt zu fördern (Erholung), die Nachhaltigkeit der Holznutzung zu erhalten, die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten und den Wald vor Schaden zu bewahren. Die Beamten und Beamtinnen im mittleren Forstdienst führen in diesem Zusammenhang hauptsächlich Verwaltungstätigkeiten aus, sie können als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, aber auch in der Büroleitung in Forstämtern, Forstinspektionen und -direktionen tätig sein. Aufgaben und Tätigkeiten Sie übernehmen die laufenden und die täglich neu anfallenden Verwaltungsarbeiten in der Forstverwaltung und entlasten dadurch die Büroleiter/innen von Routinearbeiten. So organisieren Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst in der Forstverwaltung die Abläufe im Büro, kümmern sich um Personalangelegenheiten und gegebenenfalls die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Sie führen den Schriftverkehr, werten wirtschaftliche Daten und Statistiken zum Beispiel über den Waldbestand oder über Waldschäden aus und wirken mit bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Walderhaltung. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgabe der Forstverwaltung ist, den forstlichen Grundbesitz des Landes zu verwalten und die Landesforste zum höchsten Nutzen für die Allgemeinheit zu bewirtschaften. Dabei hat sie die wohltätigen Wirkungen des Waldes für die Umwelt zu fördern (Erholung), die Nachhaltigkeit der Holznutzung zu erhalten, die Erzeugnisse des Waldes wirtschaftlich zu verwerten und den Wald vor Schaden zu bewahren. Die Beamten und Beamtinnen im mittleren Forstdienst führen in diesem Zusammenhang hauptsächlich Verwaltungstätigkeiten aus, sie können als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, aber auch in der Büroleitung in Forstämtern, Forstinspektionen und -direktionen tätig sein. Grundlage der Arbeit der Beamten und Beamtinnen sind gute Kenntnisse beispielsweise auf den Gebieten Waldbau, Arbeitslehre, Forstnutzung, Waldschutz, Umweltschutz und Landespflege, Walderschließung, Forstbetriebswirtschaft und Berufs- und Arbeitspädagogik. Da die Arbeitsplätze in der Regel mit EDV ausgerüstet sind, sind auch Datenverarbeitungskenntnisse erforderlich. Es fallen nicht nur Schreibtischarbeiten (meist in Mehrpersonenräumen, auch in Großraumbüros) mit normalen Bürozeiten an. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten auch im Außendienst beziehungsweise im Freien. Der Aufstieg in den gehobenen Dienst ist bei zureichenden Leistungen über ein Studium an der Verwaltungsfachhochschule möglich. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Laufende und täglich neu anfallende Verwaltungsarbeiten in Forstämtern, Forstinspektionen und -direktionen wahrnehmen, z.b.: Büroabläufe in der Forstverwaltung organisieren

2 Lohn- und Gehaltsbuchhaltung vollziehen Verwaltungstechnischen Schriftverkehr erledigen Personalakten führen und verwalten, zum Beispiel Arbeits- und Fehlzeiten erfassen Wirtschaftliche Daten und Statistiken z.b. über den Waldbestand oder über Waldschäden führen und auswerten Bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Walderhaltung mitwirken Elektronische Datenverarbeitung betreuen Postein- und -ausgang bearbeiten, Post verteilen Termine planen und überwachen, Telefonate führen, Auskünfte erteilen Tätigkeitsbezeichnungen Amts- bzw. Dienstbezeichnung im Eingangsamt Forstassistent/in Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im mittleren Dienst (Forstdienst) Beamter/Beamtin im mittleren Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (middle grade of the civil service) - forest administration Berufsbezeichnung in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie C) - administration forestière Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Beschäftigung finden sie in Forstämtern. Ihr Arbeitsplatz ist das Büro. Arbeitsbereiche/Branchen Öffentliche Verwaltung, z.b. Landwirtschaftsämter, Siedlungs-, Flurbereinigungsämter, Umweltschutzämter, Ministerien (Bund und Länder) Umweltschutz (Beratung) Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen, z.b. Landwirtschaftskammern, Berufsgenossenschaften Erholungs- und Ferienheime, z.b. Jugendwaldheime Arbeitsorte Büro Registratur im Freien (Wald)

3 Arbeitsmittel In der Forstwirtschaft steht der Wald im Mittelpunkt der Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang sind Bäume und Pflanzen unterschiedlicher Art und Altersstufen ebenso Arbeitsobjekte wie das Wild. Für die Verwaltungstätigkeiten wenden die Beamten und Beamtinnen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Sie verwenden Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel. Die Beamten und Beamtinnen haben Kontakt beispielsweise zu Waldbesitzern und -besitzerinnen. Arbeitsbedingungen Arbeitsgrundlage der Forstbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) sind Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen. Sie erledigen ihre Aufgaben - zumeist Büroarbeit - überwiegend allein, jedoch nicht in jedem Fall eigenverantwortlich. Die Beamten und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst müssen sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen. Sie arbeiten mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Sofern die Beamten und Beamtinnen im Büro arbeiten, handelt es sich um körperlich leichte Tätigkeiten im Sitzen. Im Außendienst (zum Beispiel im Revier) sind die Beamten und Beamtinnen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Im Innendienst erfolgt die Arbeit zu den behördenüblichen Arbeitszeiten. Bei Außendiensttätigkeiten im Revier arbeiten Beamte und Beamtinnen im mittleren Forstdienst auch in den Abend-, Nacht- oder frühen Morgenstunden. Haben sie Rufbereitschaft, müssen sie jederzeit erreichbar sein. Zusammenarbeit und Kontakte Je nach Funktion und Beschäftigungsstelle arbeiten die Beamten und Beamtinnen im mittleren Forstdienst zum Beispiel mit Waldarbeitern/- arbeiterinnen zusammen, Kontakte haben sie auch zu Waldbesitzern/-besitzerinnen oder Jagdpächtern/-pächterinnen. Außerdem haben sie mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Naturschutzbehörden und -verbänden zu tun, aber auch mit Erholungsuchenden. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im Forstdienst (mittlerer Dienst) wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 6 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A6 beträgt 1.621, in der Stufe 11 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Grundsätzlich wird für den Zugang zu den Tätigkeiten die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung als Beamter/Beamtin im mittleren Forstdienst erwartet.

4 Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin im mittlereren Forstdienst, können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In den hier genannten Bereichen können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Dabei bieten sich vor allem Tätigkeiten in anderen Behörden, insbesondere im mittleren Dienst an. Über die Anerkennung der Befähigung für eine neue Laufbahn entscheidet in der Regel die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit häufig eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Forstwirtschaft Beamte und Beamtinnen des mittleren Forstdienstes befassen sich wie die Beschäftigten dieses Bereiches mit Pflege, Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, um dessen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion sicherzustellen. Sie erledigen Verwaltungsaufgaben und allgemeine Bürotätigkeiten. Beschäftigungsalternative: Forstwirt/in in BERUFENET Bereich Öffentlicher Dienst Generell wenden Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst aufgrund ihrer Sach- und Rechtskenntnisse Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Auch in technischen Laufbahnen erledigen sie Aufgaben im Bereich Organisation und Verwaltung (jedoch nicht schwerpunktmäßig). Insgesamt unterscheiden sich jeweils die fachlichen und rechtlichen Hintergründe, aber die Arbeitsweise lässt sich durchaus vergleichen. Die aufgelisteten Alternativen sind nur Beispiele. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Forstdienst (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Flurbereinigung (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des hier aufgelisteten Bereichs besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamte und Beamtinnen im mittleren Forstdienst notwendig sind. Deshalb können sie als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich Öffentlicher Dienst Begründung: Der Übergang in die Laufbahn im mittleren Forstdienst ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Die Beschäftigten arbeiten im öffentlichen Dienst und haben mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, die sie zum großen Teil schon während ihrer Ausbildung erworben haben. Sie arbeiten verwaltend und ordnend. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Forstdienst (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Flurbereinigung (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Immer wieder gibt es neue Erkenntnisse in der Forstwirtschaft, z.b. zur fachbezogenen Technik, Arbeitsabläufe ändern sich. Dies und andere Entwicklungen bzw. Veränderungen machen es erforderlich, dass Beamte und Beamtinnen im Forstdienst (mittlerer Dienst) sich laufend weiterbilden. Durch behördeninterne Lehrgänge, aber auch durch den Besuch von Kursen externer Bildungsträger können sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Mögliche Themen sind Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz, Biotope, Wald- und Feuchtgebiete oder Umweltrecht/Naturschutz. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer über die erforderliche

5 Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann ein Hochschulstudium anstreben. Für die Beamten und Beamtinnen kommen z.b. folgende Studiengänge in Betracht: Dipl.-Ing. (FH) - Forstwirtschaft in KURSNET () Bachelor of Science (FH) - Internationale Forstwirtschaft in BERUFENET Dipl.-Forstwirt/in (Uni) in BERUFENET Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem mittleren Dienst heraus ist nicht üblich. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen des Forstdienstes. Beamte und Beamtinnen im Forstdienst (mittlerer Dienst) müssen über die neuen Erkenntnisse informiert sein. Auch Gesetzesänderungen oder neue Organisationsabläufe in der Forstverwaltung erfordern eine ständige Weiterbildungsbereitschaft. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem durch innerbehördliche Weiterbildungen vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen externer Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Forstwirtschaft - allgemein in KURSNET (C 3051) Naturschutz und Landschaftspflege in KURSNET (C 815) Umweltrecht - Naturschutz in KURSNET (C ) Abfallwirtschaft/Entsorgung, Recycling - Land- und Forstwirtschaft in KURSNET (C ) Artenschutz, Biotope, Wald- und Feuchtgebiete in KURSNET (C 8155) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Unter bestimmten Bedingungen und wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen, können Beamte und Beamtinnen im Forstdienst (mittlerer Dienst) zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen werden. Außerdem bietet sich den Beamten und Beamtinnen eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen bei externen Bildungsträgern, die gleichzeitig als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg anzusehen sind. Formale laufbahnrechtliche Berechtigungen wie Beförderung oder Aufstieg sind jedoch damit nicht verbunden. Die Qualifizierungen setzen je nach Zielrichtung voraus, dass neben dem erforderlichen Berufsabschluss und umfangreicher praktischer Berufserfahrung gegebenenfalls auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Hochschulreife) erfüllt werden. Hochschulbildungsgänge Dipl.-Ing. (FH) - Forstwirtschaft in BERUFENET Bachelor of Science (FH) - Internationale Forstwirtschaft in KURSNET () Dipl.-Forstwirt/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Verwaltungswissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Neigungen und Interessen Förderlich: Naturverbundenheit, Verpflichtungsgefühl gegenüber Natur und Umwelt Neigung zu Büro- und Verwaltungsarbeiten (z.b. für Verhandlungsniederschriften, Schriftverkehr, Aktenvermerke, Gutachten) Interesse an Vorgängen in der Natur, an Pflanzen und Tieren, an biologischen Sachverhalten (als Hintergrundwissen hilfreich zum Verständnis der verschiedenen Interessengruppen) Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen (Gegenstandsgebiet der Tätigkeit ist u.a. auch die wirtschaftliche Nutzung von Wald und Forsten) Interesse an Datenverarbeitung (Arbeitsplätze sind meist mit EDV ausgestattet) Nachteilig: Abneigung gegen Arbeit im Freien bei jeder Witterung (bei Einsätzen im Außendienst, die allerdings hinter die Schreibtischarbeit zurücktreten) Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (Der größte Teil der Arbeit findet im Büro am Schreibtisch statt)

6 Arbeitsverhalten Notwendig: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Aufgaben werden im Außendienst meist allein, im Büro jedoch oft in Teamarbeit erledigt) Zuverlässigkeit Planvolle, systematische Arbeitsweise Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (flexible Anpassung des eigenen Verhaltens an Personen, Situationen und Zielsetzungen, Geschick im Umgang mit Menschen) (Es müssen Interessen von unterschiedlichen Personengruppen, aber auch Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsanweisungen berücksichtigt werden) Durchsetzungsvermögen (z.b. bei Verhandlungen mit Jagdpächtern oder Waldbesitzern) Förderlich: Keine Angaben Nachteilig: Sentimentale Tierliebe (wirtschaftliche Nutzung des Wildes, Jagd) Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für Vorbereitungsdienst und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliches sprachlich-logisches Denkvermögen (Arbeit mit Gesetzestexten, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (Protokolle, Schriftverkehr) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (Umgang mit Waldarbeitern, Unternehmern, Jagdpächtern, Erholungsuchenden usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Ausreichendes technisches Verständnis Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den im Vorbereitungsdienst erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes notwendig oder förderlich: Vertiefte Kenntnisse im Bereich Datenverarbeitung (z.b. CAD, Geo-Informationssysteme, Kartierungssystem) Erweiterte Kenntnisse im Bereich Recht (z.b. Umweltrecht)

7 Kompetenzen Fachliches Profil Büro- und Verwaltungsarbeiten (Ausbildung) Forstschutz (Ausbildung) in KURSNET Forstwirtschaft (Ausbildung) Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, -abrechnung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Naturschutz (Ausbildung) Öffentliche Verwaltung (Ausbildung) Öffentliches Dienstrecht (Ausbildung) Personalwesen (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Rechnungswesen (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Sachbearbeitung (Arbeitsbereich/Funktion) Statistik (Ausbildung) Verwaltungsrecht (Ausbildung) Waldbewirtschaftung (Ausbildung) in KURSNET Soft Skills Flexibilität Kontaktfähigkeit Organisationsfähigkeit Selbstständige Arbeitsweise Sorgfalt Teamfähigkeit Zuverlässigkeit Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von Bund und Ländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. Übergreifende Regelungen für Bundesbeamte und -beamtinnen: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1763), 2002 (BGBl. I S. 2459, ber. S. 2671, 3664), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848), 2004 (BGBl. I S. 3396), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2746), 2006 (BGBl. I S. 2407, 2748) Bundesbeamtengesetz (BBG) vom (BGBl. l S. 551), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1999 (BGBl. I S. 675), 2000 (BGBl. l S. 570, 1638), 2001 (BGBl. I S. 618, 1046, 1510, 3234, 3306, 3926), 2002 (BGBl. l S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2354), 2006 (BGBl. I S. 334), 2006 (BGBl. I S. 1897, 2748) Das Bundesbeamtengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen des Bundes sowie der Anstalten und Körperschaften des Bundesrechts und zu deren Laufbahnen. Übergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer: Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG) vom (BGBl. l S. 667), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1957 (BGBl. l S. 667), 1999 (BGBl. I S. 654), 2001 (BGBl. I S. 1046, 1510, 3926), 2002 (BGBl. I S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 2748) Das Beamtenrechtsrahmengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und zu deren Laufbahnen.

8 Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forstliche Bildungsstätten in Deutschland Eine Information des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Start - Ausbildung im Öffentlichen Dienst Verlag: VDL Erscheinungsjahr: 2003 Broschüre, 36 S. Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Fachzeitschriften AFZ-Der Wald Verlag: Deutscher Landwirtschaftsverlag Allgemeine Forstzeitschrift BDF aktuell Verlag: VVA Vereinigte Verlagsanstalten Bund Deutscher Forstleute (Hrsg.) Forst und Holz Verlag: Schaper Forstarchiv Verlag: M & H Schaper Verlag Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Der Forstwirt Verfasser: Waldarbeitsschulen d. BRD Verlag: Ulmer Erscheinungsjahr: 2004 Handbuch für den öffentlichen Dienst Verfasser: Andreas Becker u.a. Verlag: DBB Verl. Erscheinungsjahr: 2006 Zeitgemäße Waldwirtschaft Verfasser: Rudolf Handstanger u.a. Verlag: Stocker Erscheinungsjahr: 2004 Holz-Lexikon. Nachschlagewerk für die Holz- und Forstwirtschaft Verfasser: Ulf Lohmann Verlag: DRW Erscheinungsjahr: 2003 Forstökonomie. Volkswirtschaftliche Grundlagen Verfasser: Volker Bergen u.a. Verlag: Vahlen Erscheinungsjahr: 2002 Von der ungeregelten Waldnutzung zur nachhaltigen Forstwirtschaft Verfasser: Otto Bauer Verlag: Technische Universität München Erscheinungsjahr: 2002

9 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bund Deutscher Forstleute (BDF) Friedrichsstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@bdf-online.de : DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de : ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de : Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Rochusstraße Bonn Fon: / Fax: / internet@bmvel.bund.de : Rückblick - Geschichte des Berufs Die geregelte Bewirtschaftung des Waldes geht in Mitteleuropa bis ins 12. Jahrhundert zurück. Salinen, Eisengewinnung und in Folge die frühe Industriealisierung setzten maßgeblich auf die Energiegewinnung aus dem Rohstoff Holz. Raubbau und Devastierung (Verwüstung) der Standorte unter anderem auch durch die Landwirtschaft machten Regelungen notwendig, die sich bis heute im Begriff der Nachhaltigkeit an Boden und Bestand erhalten haben. Die Jagd ist seit jeher eng mit der Bewirtschaftung des Waldes verbunden und Privileg der Waldbesitzer und -besitzerinnen. Auch hier traten schon zu früher Zeit Regelungen in Kraft, die versuchten, die Bewirtschaftung des heimischen Wildes zu ordnen. In heutiger Zeit haben sich aus dem früheren Försterbild unter anderem Beamte und Beamtinnen im Forstdienst entwickelt, die die vielfältigen ökologischen, ökonomischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich bewältigen. Neu Gesetzesentwurf für neues Beamtenstatusgesetz Die Föderalismusreform hat unter anderem Auswirkungen auf die Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht der Beamten: Die Länder können künftig die Besoldung, Laufbahn und Versorgung ihrer Beamten eigenständig regeln. Das Bundesinnenministerium hat - als eine Folge der Föderalismusreform - einen Entwurf zur Neuordnung der Statusrechte der Beamten erarbeitet, der die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern genau abgrenzen soll. Beim Bund verbleiben demnach Statusrechte und -pflichten wie Unkündbarkeit, Alimentationspflicht des Staates, Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern oder Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieses neue Beamtenstatusgesetz wird das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ablösen Ausblick - Trends und Entwicklungen Forstwirtschaft im Wandel Moderne Technologien führen auch in der Forstwirtschaft zu Veränderungen bei Arbeitsabläufen und bei der Arbeitsorganisation. Die mechanisierte Holzernte ist auf dem Vormarsch und entsprechend wird zunehmend modernste Maschinerie eingesetzt. Ein Beispiel dafür sind die Kranharvester (Harvester wäre mit Erntemaschine zu übersetzen), die weiter modifiziert und spezialisiert werden, um beispielsweise gezielt auf Hängen oder Weichböden operieren zu können. Da die Maschinen teuerer werden, muss auch die Auslastung möglichst optimiert werden, zu denken ist hier vor allem auch an überbetrieblichen Einsatz. Eine weitere Perspektive wäre beispielsweise die Ausstattung der Harvester mit Navigationssystemen wie Global-Positioning-Systems (GPS), die Besitzgrenzen erkennen können und somit auch bei Einsatz in parzellierten

10 Wäldern das geerntete Holz den entsprechenden Eigentümern zuordnen könnten. Ein anderer Bereich, in dem die Veränderungen noch schneller voranschreiten, ist der Informationsbereich. Die Vernetzung von Daten ermöglicht ein prozessorientiertes Umgehen mit den Informationen beispielsweise der Waldbesitzer, Forst-Dienstleister und Forst-Behörden sowie der Holzindustrie. Somit können die waldbauliche und Holzernteplanung, aber auch die Holzeinschlags- und Verkaufsabrechnungen effizienter gestaltet werden. Das klassische Problem der Forstwirtschaft sind die räumliche Ausdehnung der Wälder im Sinne von Holzproduktionsstätten und der Abstand zwischen Produktion, Verwaltung, Vermarktung und Weiterverarbeitung. Durch die informationstechnologische Organisation des Datenflusses wird diese Schwierigkeit zumindest hinsichtlich des Informationstransfers überwunden. All dies wird natürlich auch Auswirkungen auf die Strukturen der Forstbetriebe haben. Vorstellbar wären beispielsweise verstärkte Kooperationen mehrerer Waldbesitzer innerhalb eines Forstbetriebes, auch z.b. hinsichtlich der Logistikaufgaben. Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Bayern Bayerischer Landespersonalausschuss Postfach München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ poststelle@lpa.bayern.de : Schleswig-Holstein Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein Postfach Kiel Fon: 04 31/ Fax: 04 31/ pressestelle@munf@landsh.de Thüringen Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Beethovenplatz Erfurt Fon: 03 61/ Fax: 03 61/

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