Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weiterbildung Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse (höherer technischer Dienst) nehmen auf der Grundlage eines fachwissenschaftlichen Studiums qualifizierte beziehungsweise herausgehobene Lenkungs-, Leitungs- und Kontrolltätigkeiten innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung wahr; sie arbeiten speziell in der Eisenbahn-Unfallkasse. Dabei stehen Fragen der Prävention und des Gesundheitsschutzes im Vordergrund. Aufgaben und Tätigkeiten Hauptaufgabengebiet der Beamten und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse im höheren technischen Dienst ist die Prävention vor Arbeitsund Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. So erarbeiten sie beispielsweise Konzepte zur Vermeidung arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit bei Gleisarbeiten, wägen Kosten- und Planungsgesichtspunkte ab oder beurteilen die Wirksamkeit einer neu eingeführten Rottenwarnanlage. Sie sind verantwortlich für die Inhalte von Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien und Merkblättern der Eisenbahn-Unfallkasse. Häufig arbeiten sie in Fachgruppen, Fachausschüssen, Normungsgremien und anderen Institutionen aktiv mit. Mit zunehmender Berufserfahrung übernehmen die Beamten und Beamtinnen vor allem Führungsfunktionen (Mitarbeiterführung, technisches Management, Koordinierung). Die Tätigkeiten im Einzelnen sind inhaltlich vor allem durch bestimmte Schwerpunktbereiche bestimmt. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Speziell in der Eisenbahn-Unfallkasse vor allem Fragen der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Themen des Gesundheitsschutzes bearbeiten, z.b. Konzepte zur Vermeidung arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit bei Gleisarbeiten erarbeiten, Kosten- und Planungsgesichtspunkte abwägen, die Wirksamkeit einer neu eingeführten Rottenwarnanlage beurteilen Herausgehobene Lenkungs-, Leitungs- und Kontrolltätigkeiten innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung wahrnehmen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien sowie Merkblätter der Eisenbahn-Unfallkasse konzipieren und formulieren In Fachgruppen, Fachausschüssen, Normungsgremien und anderen Institutionen aktiv mitarbeiten Mit zunehmender Berufserfahrung vor allem Führungsfunktionen (Mitarbeiterführung, technisches Management, Koordinierung) wahrnehmen Tätigkeitsbezeichnungen Dienstbezeichnung während der Probezeit bis zur Anstellung im Eingangsamt Technische/r Verwaltungsrat/-rätin zur Anstellung (z.a.)

2 Amts- bzw. Dienstbezeichnung im Eingangsamt Technische/r Verwaltungsrat/-rätin Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (höherer technischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Eisenbahnkasse Beamter/Beamtin im höheren Verwaltungsdienst (technischer Dienst) Beamter/Beamtin im höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse Berufsbezeichnungen in englischer Sprache Civil servant (m/f) (higher grade of the civil service/technical service) - accident insurance for the railway staff Civil servant (m/f) (higher grade of the civil service/technical service) - accident insurance in the railway sector Berufsbezeichnung in französischer Sprache Agent/Agente technique (fonctionnaire catégorie A) - caisse d'assurance accident des chemins de fer Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Beschäftigung finden die technischen Beamten und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse (höherer Dienst) bei der Eisenbahn-Unfallkasse und deren Dienststellen. Dort arbeiten sie in Büro- und Besprechungsräumen. Häufig sind sie im Außendienst unterwegs, zum Beispiel zur Besichtigung der Betriebsstätten, wo sie die Durchführung der Unfallverhütung und der Maßnahmen der ersten Hilfe begutachten. Arbeitsbereiche/Branchen Gesetzliche Unfallversicherung (Eisenbahn-Unfallkasse) Rechtspflege, hier: Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit Öffentliche Verwaltung, z.b. Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für Verkehr Arbeitsmittel Für ihre Arbeit benutzen die Beamten und Beamtinnen verschiedene technische Fachunterlagen; sie wenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Um ihre verwaltenden Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden die Beamten und Beamtinnen Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel. Arbeitsbedingungen Technische Fachunterlagen, Gesetze, Rechtsverordungen und Verwaltungsanweisungen bilden die Arbeitsgrundlage für die Beamten und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse im höheren technischen Dienst. Sie handeln überwiegend in Alleinarbeit, eigenständig und zum Teil eigenverantwortlich. Häufig fallen Außendiensttätigkeiten an, insbesondere zur Besichtigung von Eisenbahn-Betriebsstätten. Die Beamten und Beamtinnen müssen sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen. Das kann je nach Arbeitsstelle unterschiedlich sein. Außerdem arbeiten die Beamten und Beamtinnen mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag.

3 Zusammenarbeit und Kontakte Die Aufgabenerledigung der Beamten und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse im höheren technischen Dienst erfolgt in Zusammenarbeit mit Kollegen und Kolleginnen aus allen Fachbereichen der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK). Dabei werden sie insbesondere von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des gehobenen technischen Dienstes unterstützt. Zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Beamten und Beamtinnen auch mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Krankenkassen zusammen. Die Beamten und Beamtinnen haben Kontakt zu Firmen der Eisenbahntechnik sowie zu Unternehmern und Unternehmerinnen und Führungskräften von Mitgliedsunternehmen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der ersten Hilfe in ihrem Betrieb betraut sind. Ferner pflegen die Beamten und Beamtinnen Kontakte zu Verbänden, anderen Behörden und Gerichten. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des ihm oder ihr verliehenen Amtes. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im höheren technischen Dienst der Eisenbahn-Unfallkasse wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 16 und B 2 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 3 der Besoldungsgruppe A 13 beträgt 2.881, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit ein mit der Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst als Beamter/Beamtin der Eisenbahn-Unfallkasse im höheren technischen Dienst vorausgesetzt. Zugang zur Tätigkeit haben in Teilbereichen auch andere Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 34 Jahre alt sind. Haben sie ein für die Laufbahn geeignetes Studium absolviert, müssen sie mindestens 32 Jahre alt sein. In ein Beamtenverhältnis kann nur berufen werden, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Die EU-Bürger/innen müssen im Herkunftsland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und ein Diplom besitzen, das den unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes eröffnet. (). Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn. Nach dem Schwerbehindertenrecht des Sozialgesetzbuchs () sollen Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten/Beamtinnen erreicht werden. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Andere Bewerber/innen können eingestellt werden, wenn festgestellt wurde, dass sie aufgrund von Lebens- und Berufserfahrung befähigt sind, die Aufgaben der Laufbahn wahrzunehmen und wenn die übrigen Einstellungsvoraussetzung erfüllt sind ( 38 ). Bewerbern/Bewerberinnen, die außerhalb des Vorbereitungsdienstes eine Berufsausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, die der Laufbahnprüfung gleichwertig ist, kann die Laufbahnbefähigung zuerkannt werden ( 20(4) ). Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von

4 Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im höheren Dienst vergleichbar ist. Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen der Unfallversicherung. Unter anderem müssen sich die Beamten und Beamtinnen der Eisenbahn-Unfallkasse (höherer technischer Dienst) vor allem auch in ihren jeweiligen technischen Spezialgebieten sowie in Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen auf dem Laufenden halten. Aber auch über den sinnvollen Einsatz moderner Informationstechnik zur schnellen Abwicklung der Geschäftsprozesse müssen sie bestens informiert sein. Durch behördeninterne Lehrgänge, aber auch durch den Besuch von Kursen externer Bildungsträger können sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Mögliche Themen sind Arbeitsschutzrecht - Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik, Unfallverhütung oder Unfallversicherung. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Fachbehörden und Verbände der Unfallversicherungsträger bieten Seminare für die Vorbereitung auf Führungspositionen an. Auch durch Aufbau- und Zusatzstudiengänge können die Beamten/Beamtinnen ihre Fachkenntnisse vertiefen bzw. Spezialkenntnisse erwerben. Es kommen z.b. folgende Studiengänge in Betracht: Versicherungswesen in KURSNET (HC 08-30) Master of Engineering (FH) - Technical Management in BERUFENET Wirtschaftsingenieurwesen in KURSNET (HC 06) Arbeitswissenschaften, -technologie, Rationalisierung in KURSNET (HC 07) Für eine wissenschaftliche Karriere an Hochschulen oder in Forschungsinstitutionen ist in der Regel die Promotion erforderlich, zunehmend auch in der Wirtschaft, zumal durch die Promotion bereits eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Teilgebiet erfolgt. Die Promotion setzt den Nachweis eigener wissenschaftlicher Arbeit (Dissertation) und in der Regel einen besonders qualifizierten Studienabschluss voraus. Eine Laufbahn an wissenschaftlichen Hochschulen erfordert nach der Promotion meist auch die Habilitation. Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem höheren technischen Dienst heraus ist nicht möglich. Allerdings ist auf der Basis der ursprünglichen Ausbildung an einer technischen Hochschule eine berufliche Selbstständigkeit denkbar, z.b. mit einem Ingenieurbüro. Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit sollte man sich gründlich beraten lassen, beispielsweise bei den Beratungsstellen der Kammern, Agenturen für Arbeit, Kommunalverwaltungen und sonstiger Träger, die Informationen vielfältiger Art anbieten. Eine kostenlose Informationsbroschüre zu allen Fragen der Existenzgründung ist bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit unter dem Namen BERUF, BILDUNG, ZUKUNFT - Heft 9 erhältlich. Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) KfW Mittelstandsbank Verein Deutscher Ingenieure e.v. (VDI) Darüber hinaus können Interessenten den Übergang in die Selbstständigkeit durch Weiterbildungsmaßnahmen wie z.b. Existenzgründungsseminare vorbereiten oder unterstützen. Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit Spaß mit Akte X abi 01/2001 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH

5 Fachzeitschriften Verlag: abekra (Hrsg.) Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.v. (abekra) GDBA Magazin (vormals Eisenbahner Rundschau) Verlag: VVA Kommunikation GmbH Verkehrsgewerkschaft GDBA Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Wege zur Sozialversicherung (WzS) Verlag: Asgard Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer bahntech Verlag: Deutsche Bahn AG Das Technik-Magazin der Deutschen Bahn AG inform Verlag: Transnet Zeitung der Transnet Gewerkschaft GdeD Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Sozialversicherungslexikon und Gesetze 2004 (inkl. CD-ROM) Verlag: LexisNexis Erscheinungsjahr: 2004 Einführung in die Sozialversicherung und in die sonstigen Bereiche des Sozialrechts Verfasser: Hans-Dieter Braun, Horst Jäger Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bundesverband der Unfallkassen e.v. Fockensteinstraße München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ buk@unfallkassen.de : DSLV Deutscher Speditionsund Logistikverband e.v. Postfach Bonn Fon: 02 28/ Fax: 02 28/ info@bsl.spediteure.de : Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e.v. (AGVDE) Sachsenring Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ info@agvde.de : Deutsche Bahn AG - Dienstleistungszentrum Bildung Solmsstraße Frankfurt Fon: 0 69/

6 Fax: 069/ : TRANSNET Gewerkschaft GdED Weilburger Straße Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ info@transnet.org : Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen Fontenay 1a Hamburg Fon: 0 40/ Fax: 0 40/ info@bg-bahnen.de : Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Eisenbahn-Unfallkasse EUK Postfach Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ euk.info@t-online.de :

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