Die Tätigkeit im Überblick

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Körperliche Aspekte Psychische Aspekte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Rückblick - Geschichte des Berufs Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesverwaltung tätig, zum Beispiel im allgemeinen Verwaltungsdienst, in der Wehrverwaltung, im Kriminaldienst oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie erfüllen besonders verantwortungsvolle oder schwierige Verwaltungsaufgaben, in der Regel in besonders herausgehobenen leitenden oder kontrollierenden Positionen. In den Bundesministerien sind sie vor allem mit Regierungsaufgaben betraut. Sie entwerfen Rechtsverordnungen, Gesetzesvorlagen und Verwaltungsvorschriften. Aufgaben und Tätigkeiten Die Beamten und Beamtinnen sind in den unterschiedlichen Bereichen der Bundesverwaltung tätig, beispielsweise bei der Deutschen Bundesbank, bei der Bundespolizei, bei Ministerien, bei der Bundesagentur für Arbeit, aber auch im wissenschaftlichen Bibliotheksdienst. Aufgrund der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten sind auch die Aufgabenbereiche recht unterschiedlich. In allen Behörden sind sie jedoch häufig mit Führungsaufgaben betraut, z.b. als Sachgebiets- oder Referatsleiter im Personalwesen. Sie planen Fortbildungsseminare für Mitarbeiter/innen und unterrichten die Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes. Oder sie leiten ein größeres Sachgebiet in einer Behörde. In diesem Fall organisieren und koordinieren sie die zu erledigenden Arbeiten. Sie steuern Arbeitsabläufe und führen fachliche und organisatorische Kontrollen durch. Sie erarbeiten und erlassen allgemeine Verwaltungsvorschriften und Weisungen und überwachen die einheitliche Rechtsanwendung in ihrem Aufgabenbereich. Nachgeordnete Behörden unterstützen sie in Zweifelsfällen und treffen ggf. auch Grundsatzentscheidungen. Sie holen Informationen ein, die je nach Behörde die Grundlagen bilden für Verwaltungs- oder aber auch politische Entscheidungen, etwa bei einer Beschäftigung im Auswärtigen Dienst. Sie fertigen Berichte an oder werten Berichte aus, z.b. für Empfehlungen, Vorschläge und Entscheidungsvorlagen für die Bundesregierung. Bei Rechtsstreitigkeiten können sie ihre Behörde oder den Bund auch vor Gericht vertreten. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesverwaltung tätig, zum Beispiel im allgemeinen Verwaltungsdienst, in der Wehrverwaltung, im Kriminaldienst oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie erfüllen besonders verantwortungsvolle oder schwierige Verwaltungsaufgaben, in der Regel in besonders herausgehobenen leitenden oder kontrollierenden Positionen. In den Bundesministerien sind sie vor allem mit Regierungsaufgaben betraut. Sie entwerfen Rechtsverordnungen, Gesetzesvorlagen und Verwaltungsvorschriften. Sie sind Spezialisten und Spezialistinnen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Als Beispiele sind im Bereich der Rechtsetzung Juristen und Juristinnen zu nennen. Sie besetzen zu mehr als zwei Dritteln Spitzenpositionen in den Ministerien, wie beim Wetterdienst die Naturwissenschaftler/innen. Ihr hohes Fachwissen haben die Beamten und Beamtinnen vor allem in ihrem Studium und während der Referendarausbildung erworben. Außerdem kennen sie sich sehr gut mit rechtlichen, staatsrechtlichen und politischen, volks- und finanzwirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen Grundlagen und in der Verwaltungslehre aus. Dieses Wissen brauchen die Beamten und

2 Beamtinnen, wenn sie beispielsweise anspruchsvolle fachliche Informationen erfassen und auswerten, über komplexe Sachverhalte verhandeln oder politische, gesellschaftliche oder technische Entwicklungen abschätzen müssen. Wenn sie entsprechende Pläne aufstellen und vor allem entsprechende Entscheidungen treffen, hat dies sehr oft bundesweite Auswirkungen. In den Bundesministerien arbeiten die Beamten und Beamtinnen unter anderem Gesetzesentwürfe aus. Bringen die Fraktionen oder das Parlament Gesetze ein, müssen die Beamten und Beamtinnen des zuständigen Ministeriums sich fachlich intensiv damit auseinander setzen, damit das Ministerium Stellung nehmen kann. Juristen und Juristinnen sind mehrheitlich in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes vertreten: Ihnen obliegt nicht nur die eigentliche Behandlung von Rechtsfragen, sondern sie können darüber hinaus auch alle staatsleitenden und rechtlich oder politisch planenden Funktionen wahrnehmen. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig, sie erledigen in der Regel Führungsaufgaben. Das schließt nicht aus, dass zunehmend mehrere Fachkräfte innerhalb einer Behörde oder mehrere Behörden kooperieren oder dass mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen zusammengearbeitet wird, zum Beispiel wenn Gutachten oder beratende Stellungnahmen anzufertigen sind. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) bei obersten Bundesbehörden (Ministerien) staatsleitende Funktionen wahrnehmen, an Normsetzungsverfahren mitwirken, also am Erlass von Gesetzen oder Rechtsverordnungen allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen; Grundsatzfragen entscheiden fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten in die Arbeit des jeweiligen Ministeriums einbringen (ohne parteipolitische Festlegung) mit dem Parlament zur politischen Kontrolle der Bundesregierung zusammenarbeiten (Interpellationen, Anfragen, Anträge ausarbeiten) als Vertreter/Vertreterinnen des zuständigen Ministeriums (Senats) in Sitzungen parlamentarischer Ausschüsse teilnehmen Aufgaben auf den Gebieten Staatshaushalt und Personalwesen erfüllen bei Behörden der unteren und mittleren Verwaltungsstufe des Bundes Führungsaufgaben sowie einheitliche Rechtsanwendung im eigenen Aufgabenbereich eigenverantwortlich wahrnehmen verwaltungstechnische Abläufe planen und organisieren, Schwerpunkte Rechtsschutz und Finanzverwaltung Erlasse und Anordnungen von Ministerien, Fach- und Aufsichtsbehörden umsetzen Entscheidungen innerhalb ihrer Fachbehörde treffen und dafür sorgen, dass sie einheitlich und sachlich richtig vollzogen werden sich mit der Rechtsanwendung im Einzelfall beschäftigen (im Kontakt mit den Bürgern) bei Fachverwaltungen des Bundes (z.b. Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit oder Deutsche Bundesbank) sich um die Erledigung spezieller Fachaufgaben kümmern Tätigkeitsbezeichnungen Die Beschreibung beinhaltet Beammter/Beamtin im Rentenversicherungsdienst (Juristen) (höherer Dienst) Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (höh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesagentur für Arbeit (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesbank (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Deutsches Patentamt (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - wissenschaftliche Bibliotheken (h.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (höh. Dienst) in BERUFENET Beamter/Beamtin - Kriminaldienst des Bundes (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Bundesnachrichtendienst (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Deutschen Wetterdienst und im Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Rentenversicherungsdienst (Juristen) (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im Verfassungsschutz des Bundes (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Bundesfinanzverwaltung (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wasser- und Abfallwirtschaft (höherer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung (höherer Dienst) Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (Bpol) (höh.dienst) Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (höherer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) Beamter/Beamtin im höheren Dienst bei Behörden des Bundes Beamter/Beamtin im höheren Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Bundesverwaltung

3 Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (higher grade of the civil service) - federal authorities Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie A) d'etat Fonctionnaire (m/f) (catégorie A) de l'état fédéral Haut fonctionnaire (m/f) d'etat Haut fonctionnaire (m/f) de l'état fédéral Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Die Beschreibung beinhaltet außerdem Aufgaben und Tätigkeiten der Beamten und Beamtinnen in so genannten "besonderen Fachrichtungen". Arbeitsorte/Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten finden die Beamten und Beamtinnen in den verschiedensten Abteilungen der jeweiligen Bundesbehörden wie Ministerien, Bundesagentur für Arbeit oder Statistischem Bundesamt. Sie arbeiten meist im Büro, aber auch im Außendienst. Außendienst fällt besonders in bestimmten Fachrichtungen an, zum Beispiel im Polizeivollzugs- oder im Zolldienst (Zollfahndung). Arbeitsbereiche/Branchen Öffentliche Verwaltung Arbeitsorte In Abhängigkeit von der Fachrichtung: Büros Bibliotheken Archive Labors im Freien Wald im Außendienst Arbeitsmittel Ihren Entscheidungen liegen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen zugrunde, die auch Basis ihrer sonstigen Arbeiten sind. In allen Tätigkeitsbereichen ist der Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln wie PC,, entsprechenden Anwendungsprogrammen, Telefonanlagen, Telefax und unerlässlich. In bestimmten Fachrichtungen, z.b. im Polizeivollzugsdienst oder im Zolldienst, ist eine Dienstausrüstung erforderlich. Arbeitsbedingungen Grundlage der Tätigkeit sind Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten überwiegend allein und eigenverantwortlich, aber in lockerer Zusammenarbeit mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Aufgabengebietes. Sie sind verwaltend, ordnend, regelnd und planend tätig und haben Führungsverantwortung. Zum Teil führen sie auch Regierungsaufgaben aus, wenn sie z.b. Gesetzesvorlagen erstellen. Sie müssen sich auf immer neue Verhandlungspartner und Rat suchende Bürger einstellen. Teilweise sind die Beamten und Beamtinnen auch im Außendienst und im Freien unterwegs. Das trifft insbesondere auf die Beschäftigten im Zolldienst und im Polizeivollzugsdienst zu. Im Zolldienst, Kriminaldienst oder bei der Bundespolizei, wo es beispielsweise auch darum geht, konkret vor Ort im Einsatz zu sein, werden große körperliche Fitness und ein sehr solides Nervenkostüm verlangt. Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Verlagerungen der Arbeitszeit können

4 insbesondere in bestimmten Fachrichtungen wie im Polizeivollzugsdienst aufgrund von Schichtdienst auftreten. Zusammenarbeit und Kontakte Nicht nur im Außendienst müssen sich Beamte und Beamtinnen auf zum Teil ständig wechselnde Ansprech- und Verhandlungspartner einstellen, sondern auch in der jeweiligen Bundesbehörde, bei den verschiedensten Institutionen und Organisationen, z.b. Parlament, Verbände, nachgeordnete Dienststellen, private Auftragnehmer. Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sowie der Antragsteller erfüllen zu können, kooperieren die Beamten und Beamtinnen zunehmend auch mit verschiedenen anderen Behörden oder auch mit Verbänden. Die eigentliche Tätigkeit geschieht in eigenverantwortlicher Einzelarbeit. Bei Außendiensttätigkeiten, z.b. bei einer Beschäftigung im Zolldienst, ergibt sich häufig eine Zusammenarbeit mit Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Beamten und Beamtinnen haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen z.b. von Landesbehörden. Körperliche Aspekte Umgang mit schriftlichen Unterlagen wie Akten, Gesetzestexten, Kommentaren sowie Fachpublikationen überwiegend körperlich leichte Tätigkeit im Sitzen, z.t. im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen Arbeit überwiegend in geschlossenen Räumen, häufig bei künstlichem Dauerlicht ggf. Arbeit unter Zeitdruck Je nach Fachgebiet z.t. Außendienst, dabei gegebenenfalls Fahrten mit dem Pkw auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Psychische Aspekte rechtsanwendende, regelnde beziehungsweise planende, oft mit Führungsaufgaben verbundene Tätigkeit Umgang mit schriftlichen Unterlagen wie Akten, Gesetzestexten, Kommentaren, Fachpublikationen ggf. Arbeit unter Zeitdruck je nach Fachgebiet z.t. auch Außendienst Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des ihm oder ihr verliehenen Amtes. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst des Bundes wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 16 und B 2 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 3 der Besoldungsgruppe A 13 beträgt 2.881, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit zur Bundesverwaltung ist geregelt. Grundsätzlich wird die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im höheren Dienst der jeweiligen Fachrichtung vorausgesetzt. An die Stelle der Laufbahnprüfung tritt bei Juristen/Juristinnen die 2. Staatsprüfung. In den Laufbahnen besonderer Fachrichtung (Fachlaufbahnen) wird allerdings anstelle von Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung eine

5 mehrjährige fachlich einschlägige hauptberufliche Tätigkeit vorausgesetzt Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 34 Jahre alt sind. Haben sie ein für die Laufbahn geeignetes Studium absolviert, müssen sie mindestens 32 Jahre alt sein. Ausländerinnen und Ausländer können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Darüber hinaus können sie in der Regel in den Polizeidienst nicht eingestellt werden (besonderer hoheitlicher Charakter der Organisation der Polizei). Eine Ausnahme besteht bei einem dringenden dienstlichen Bedürfnis (zum Beispiel häufig in Stadtgebieten mit hohem Ausländeranteil). Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit sie zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten, zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen, werden im Einzelfall geregelt. Wer den Beamtenstatus anstrebt, muss die Voraussetzungen nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) erfüllen. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin - Bund (höherer Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In den hier genannten Bereichen können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in in Ihrem Studium und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Die hier aufgeführten Beamten/Beamtinnen haben ebenso wie Bundesbeamte/- beamtinnen (höherer Dienst) mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, arbeiten in leitenden Positionen verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Aufgrund der Durchlässigkeit zwischen Fachrichtungen ist ein Wechsel in Behörden der Länder- oder Kommunalverwaltung (höherer Dienst) möglich. Eine vollständige Aufzählung aller Beschäftigungsalternativen kann hier nicht erfolgen. Über die Anerkennung der Befähigung für die neue Laufbahn entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Länder (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (höh. Dienst) in BERUFENET Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des hier aufgelisteten Bereichs besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter oder Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer nichttechnischer Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternative für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Der Übergang in Laufbahnen bei Behörden des Bundes (höherer nichttechnischer Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und haben (in unterschiedlichem Maß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsstelle) im Rahmen von Führungsaufgaben mit Menschen zu tun. Sie erledigen Verwaltungsaufgaben und wenden dabei technische, juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an. Sie erlassen allgemeine Verwaltungsvorschriften oder entscheiden Grundsatzfragen. Die Beschäftigten arbeiten innerhalb ihrer Führungsaufgaben verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Länder (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (höh. Dienst) in BERUFENET Spezialisierungen Die Beamten und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (höherer nichttechnischer Dienst) sind in den verschiedensten Tätigkeitsgebieten beschäftigt. Je nach Funktionen und Ämtern (oberste Bundesbehörden (Ministerien), Mittel- und Unterbehörden, Fachbehörden) befassen sie sich auch mit den unterschiedlichsten Schwerpunktaufgaben. Angesichts der Vielfältigkeit der Fachrichtungen und der Unterschiedlichkeit der Behörden können hier keine Spezialisierungsmöglichkeiten angegeben werden.

6 Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst bei Behörden des Bundes sind in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesverwaltung tätig, z.b. im allgemeinen Verwaltungsdienst, in der Wehrverwaltung, im Kriminaldienst oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Veränderungen auf politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gebieten sowie insbesondere bei der Gesetzgebung wirken sich auch auf ihre Fachgebiete aus. Um mit den Entwicklungen Schritt halten zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden. Dazu stehen ihnen verwaltungsinterne Schulungen, aber auch Weiterbildungen außerhalb der Verwaltung offen. Angesichts der Vielfalt der Fachrichtungen im höheren Dienst des Bundes können hier nur einige Themen benannt werden, die grundsätzlich für alle Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst bei Bundesbehörden von Interesse sind. Dazu gehören etwa Bereiche wie Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung, Volkswirtschaft, Politik, Betriebswirtschaft und kaufmännische Qualifizierung, Management, Qualitätsmanagement, Finanz- und Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung, öffentliches Recht oder EDV. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bietet Lehrgänge zur Heranbildung von Führungskräften oder zur Fortbildung für internationale Aufgaben an. Daneben besteht auch die Möglichkeit, durch Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge die berufliche Qualifikation und damit die Chancen für einen beruflichen Aufstieg zu verbessern. Für Beamte und Beamtinnen des höheren nichttechnischen Dienstes kommt z.b. folgender Studiengang in Frage: Master of Public Administration in BERUFENET Gegebenenfalls kann auch die Promotion die Aufstiegschancen vergrößern. Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem höheren Dienst heraus ist nicht üblich. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen im höheren Dienst der Bundesverwaltung. Unter anderem müssen die Beamten und Beamtinnen über die gesetzlichen Regelungen und vor allem deren Änderungen bestens informiert sein und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen bei externen Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Wegen der außerordentlichen Vielfalt geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen ist die Angabe konkreter Weiterbildungsziele und -bereiche nur exemplarisch möglich. Volkswirtschaft, Politik, Entwicklungshilfe in KURSNET (C 00) Volkswirtschaftliche Finanzwissenschaft (Geldtheorie und -politik u. a.) in KURSNET (C 0016) Internationale Politik - Europa in KURSNET (C ) Internationale Politik - Dritte Welt, Entwicklungsländer in KURSNET (C ) Entwicklungshilfe - allgemein in KURSNET (C 0051) Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement - öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Vereinswesen u. Ä. in KURSNET (C ) Öffentliches Recht - sonstige Lehrgänge in KURSNET (C 0149) Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung - allgemein, Grundlagen und Methoden in KURSNET (C 2150) Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung in KURSNET (C 2150-k4) Finanz- und Rechnungswesen, Kalkulation - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C h2) Personal- und betriebliches Sozialwesen - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) Mitarbeiterführung, persönliche Arbeitstechniken, Kommunikations- und Berichtstechniken in KURSNET (C 03) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bietet Lehrgänge zur Heranbildung von Führungskräften oder zur Fortbildung für internationale Aufgaben an. Daneben können Beamte und Beamtinnen im höheren nichttechnischen Dienst ihr Fachwissen durch ein Aufbau-, Ergänzungsoder Zusatzstudium erweitern und sich auf Leitungsfunktionen und spezialisierte Expertenaufgaben vorbereiten. Hochschulbildungsgang: Master of Public Administration in BERUFENET

7 Ggf. kann auch die Promotion die Aufstiegschancen vergrößern. Neigungen und Interessen Förderlich: Interesse an politisch-wirtschaftlichen Vorgängen Vorliebe zum selbstständigen Arbeiten, zum Wahrnehmen verantwortlicher Führungsaufgaben Interesse an der Datenverarbeitung (Arbeitsplätze sind in der Regel mit EDV ausgerüstet, ein Zugriff auf Daten ist häufig nur über EDV möglich) Interesse an Fragen, Problemlösungen Interesse an systematischen, sachlogischen Erklärungsansätzen Neigung zu analysierendem und abstrahierendem Denken Nachteilig: Abneigung gegen überwiegend platzgebundene konzentrierte Arbeit Abneigung gegen den Umgang mit Daten und Zahlen Neigung zu pauschaler, nicht analysierender Argumentation fehlende innere Beziehung zur staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung Abneigung gegen das Durcharbeiten von Akten (Rechtsanwendung) und gegen schriftliche Ausarbeitungen (Berichte, Protokolle) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Dienstbesprechungen) Arbeitsverhalten Notwendig: selbstständiges Denken und Handeln kritisches Urteilsvermögen Verantwortungsbewusstsein (Konsequenzen von Entscheidungen für betroffene Bürger/innen bzw. für unterstellte Mitarbeiter/innen) Umstellfähigkeit (Änderungen von Gesetzen und Vorschriften) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Zusammenarbeit mit Personen aus anderen Abteilungen und Behörden) systematische, ausdauernde Arbeitsweise und Spannkraft Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit Förderlich: Kooperationsfähigkeit einerseits und Fähigkeit zu initiativer Einzelarbeit andererseits Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Geschick im Umgang mit Menschen sicheres, gewandtes, höfliches Auftreten Nachteilig: mangelnde Kritikfähigkeit beschränktes Erinnerungsvermögen

8 Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Auffassungsgabe, lern- und logisch-schlussfolgernde Denkfähigkeit (Verstehen und Umsetzen von Rechtsänderungen) Mindestausprägungsgrad: gut (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) sprachlich-logisches Denkvermögen (Erfassen juristischer Texte und Sachverhalte) Mindestausprägungsgrad: gut (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) mündliche und schriftliche Ausdrucksgewandtheit (Protokolle) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Wahrnehmungsgenauigkeit/-geschwindigkeit an schriftlichem Material (Unterlagen auf Papier und am Bildschirm) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Fähigkeit zu abstrahierendem, systematischem Denken Fähigkeit zum Planen und Organisieren (Führungsaufgabe) Förderlich: gute Merkfähigkeit (Personen-, Namen- und Sachgedächtnis) Fähigkeit zu klarer Argumentation Team- und Kooperationsfähigkeit Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes notwendig oder förderlich: überdurchschnittliche Allgemeinbildung Kenntnisse in der Datenverarbeitung, insbesondere in der Textverarbeitung Grundkenntnisse in der Verhaltens- und Motivationspsychologie Körperliche Eignungsvoraussetzungen normale Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Beine, der Arme und der Hände normale Koordination (Gangsicherheit, beidhändiges Arbeiten) gutes, auch korrigiertes Sehvermögen für die Nähe und auf Bildschirmentfernung (60 cm) sowie für die Ferne normales Hör- und Sprechvermögen (insbesondere im Umgang mit Besuchern/Besucherinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen) normale Belastbarkeit der Psyche und des Vegetativums Körperliche Eignungsrisiken Bei folgenden Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden: wesentliche Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände und der Beine Störungen der Koordination (Gangsicherheit, beidhändiges Arbeiten) nicht ausreichend korrigierbare Sehschwäche für Nähe bzw. für die Ferne nicht ausreichend korrigierbare Hör- oder Sprachstörungen (Kommunikation) erhebliche psychische und vegetative Störungen Gesetze/Regelungen Übergreifende Regelungen für Bundesbeamte und -beamtinnen:

9 Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1763), 2002 (BGBl. I S. 2459, ber. S. 2671, 3664), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848), 2004 (BGBl. I S. 3396), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2746), 2006 (BGBl. I S. 2407, 2748) Bundesbeamtengesetz (BBG) vom (BGBl. l S. 551), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1999 (BGBl. I S. 675), 2000 (BGBl. l S. 570, 1638), 2001 (BGBl. I S. 618, 1046, 1510, 3234, 3306, 3926), 2002 (BGBl. l S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2354), 2006 (BGBl. I S. 334), 2006 (BGBl. I S. 1897, 2748) Das Bundesbeamtengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen des Bundes sowie der Anstalten und Körperschaften des Bundesrechts und zu deren Laufbahnen. Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit Schwerpunkt Beamtenlaufbahnen abi 01/2003 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Fachzeitschriften Der Öffentliche Dienst (DÖD) Verlag: Heymanns Fachzeitschrift für Angehörige des öffentlichen Dienstes Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) Verlag: Kohlhammer Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand RiA Recht im Amt Verlag: Luchterhand Zeitschrift für den öffentlichen Dienst Verwaltung und Fortbildung VuF Verlag: Heymanns Schriften der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer innovative Verwaltung Verlag: Gabler Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten Verfasser: Heinz Schröder u.a. Verlag: Rehm Verl. Erscheinungsjahr: 2004

10 Loseblattwerk Handbuch für den öffentlichen Dienst Verfasser: Andreas Becker u.a. Verlag: DBB Verl. Erscheinungsjahr: 2006 Praxishandbuch des Datenschutzes bei Bundesbehörden Verfasser: Thomas Engelien-Schulz Verlag: Datakontext Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e.v. (VBOB) Dreizehnmorgenweg Bonn Fon: 02 28/ Fax: 02 28/ : Mitglied im DBB (Deutscher Beamtenbund) DBB-Beamtenbund und Tarifunion Friedrichstraße 169/ Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ redaktion@dbb.de : ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de : Bundesverwaltungsamt Postfach Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ poststelle@bva.bund.de : Bundesministerium des Innern (BMI) Alt-Moabit 101 D Berlin Fon: / Fax: / poststelle@bmi.bund.de : Rückblick - Geschichte des Berufs Höherer Dienst beeinflusst Entwicklung des Berufsbeamtentums Der höhere Dienst prägte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Entwicklung des Berufsbeamtentums (das aus der Zeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts stammt). Für den Eintritt in diese Berufsklasse setzte sich als Anforderung durch, dass die Bewerber/Bewerberinnen studiert haben mussten. Im Übrigen ging die Entwicklung rasch weiter. Es bildete sich das Laufbahngruppensystem heraus mit der für die Beamtenschaft typischen Berufseinteilung nach der Vorbildung (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst). Nach der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde am Berufsbeamtentum festgehalten. Reform der öffentlichen Verwaltung Die Bundesregierung hat die Reform der öffentlichen Verwaltung als eine der zentralen politischen Aufgaben der kommenden Jahre bezeichnet. Ziel dieser Reform ist es, den Umfang staatlicher Tätigkeit einzuschränken und zugleich die Leistung der öffentlichen Verwaltung qualitativ und kostenneutral zu steigern. Leitlinie soll dabei die schrittweise Beschränkung des Staates auf seine unabweisbaren Kernaufgaben sein. Dementsprechend wird die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst weiter verringert. Die Bundesregierung wird deshalb jährlich mindestens ein Prozent der Stellen im Haushalt des Bundes einsparen. Sie verfolgt dabei weiterhin eine Privatisierung öffentlicher

11 Aufgaben, wie dies bei der Bahn, Post und Flugsicherung bereits geschehen ist. Zugleich hat sich die Bundesregierung für eine zeitgerechte zügige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts ausgesprochen. Die äußerst knappen Haushaltsmittel sollen durch mehr Wettbewerbsund Effizienzbewusstsein der öffentlichen Verwaltung und durch einen stärker leistungsorientierten Personaleinsatz bestmöglich eingesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 1997 das Beamtenrecht in bedeutsamer Weise neu geregelt (es beinhaltet zum Beispiel eine stärker leistungsorientiert ausgerichtete Besoldung). Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Beamter/Beamtin in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes Bundesverwaltungsamt Postfach Köln Fon: 02 21/ Fax: 02 21/ : Beamter/Beamtin in der Bundeswirtschaftsverwaltung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Postfach Berlin Fon: / Fax: / info@bmwa.bund.de : Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße Bonn Fon: 02 28/ Fax: 02 28/ info@bundeskartellamt.bund.de : Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesallee Braunschweig Fon: 05 31/ info@ptb.de : Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Stilleweg Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ poststelle@bgr.de : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße Eschborn Fon: / Fax: / bundesamt@bafa.de : Beamter/Beamtin an wissenschaftlichen Bibliotheken und Dokumentationsstellen des Bundes Die Deutsche Bibliothek Adickesallee Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ info@dbf.ddb.de : Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz Potsdamer Straße Berlin Fon: 0 30/ : Beamter/Beamtin im Archivdienst des Bundes Das Bundesarchiv Potsdamer Straße 1

12 56075 Koblenz Fon: 02 61/ Fax: 02 61/ : Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) Archivstraße Berlin Fon: 0 30/ gsta.pk@gsta.spk-berlin.de : Beamter/Beamtin in der Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Bewerber wohnt Beamter/Beamtin im Auswärtigen Dienst Auswärtiges Amt (AA) Werderscher Markt Berlin Fon: / Fax: / poststelle@auswaertiges-amt.de : Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung Wehrbereichsverwaltung Nord Hans-Böckler-Allee Hannover Fon: 05 11/ Fax: 05 11/ Zuständig für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Wehrbereichsverwaltung West Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf Fon: 02 11/ Fax: 02 11/ Zuständig für Nordrhein-Westfalen Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Moltkering Wiesbaden Fon: 06 11/ Fax: 06 11/ Zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Wehrbereichsverwaltung Süd Heilbronner Straße Stuttgart Fon: 07 11/ Fax: 07 11/ : Zuständig für Baden-Württemberg Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München Dachauer Straße München Fon: 0 89/ Fax: 0 89/ wbvsuedastmuenchen@bundeswehr.org : Zuständig für Bayern Wehrbereichsverwaltung Ost Prötzeler Chaussee Strausberg Fon: /58-0 Fax: / info@wbv-ost.de Zuständig für Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen Beamter/Beamtin in der Bundesfinanzverwaltung Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe Bonn Fon: /406-0 Fax: / poststelle@bzst.bund.de : Beamter/Beamtin im Forstdienst der Bundesverwaltung Oberfinanzdirektion Berlin Fasanenstraße Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/

13 Oberfinanzdirektion Magdeburg Postfach Magdeburg Fon: 03 91/ Fax: 03 91/ Oberfinanzdirektion Nürnberg Krelingstraße Nürnberg Fon: 09 11/ Fax: 09 11/ Beamter/Beamtin im Wetterdienst, im Deutschen Wetterdienst und im geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr Deutscher Wetterdienst Kaiserleistraße 29/ Offenbach Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ info@dwd.de : Amt für Wehrgeophysik Postfach Traben-Trarbach Fon: /18-1 Beamter/Beamtin bei der Deutschen Bundesbank Deutsche Bundesbank Hauptabteilung Personal Postfach Frankfurt Fon: 0 69/ Fax: 0 69/ presse-information@bundesbank.de : Beamter/Beamtin im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei Für den Bereich Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: Bundespolizeipräsidium Nord Einstellungsberater Raaberg Bad Bramstedt Fon: 41 92/ : Für den Bereich Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Bundespolizeipräsidium Mitte Einstellungsberater Niedervelmarsche Straße Fuldatal Fon: 05 61/ : Für den Bereich Berlin, Brandenburg, Freistaat Sachsen: Bundespolizeipräsidium Ost Einstellungsberater Schnellerstraße 139a Berlin Fon: 0 30/ : Für den Bereich Freistaat Bayern, Baden-Württemberg: Bundespolizeipräsidium Süd Einstellungsberater Infantriestraße München Fon: 0 89/ : Für den Bereich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Bundespolizeipräsidium West Einstellungsberater Bundesgrenzschutzstraße Sankt Augustin Fon: / : Beamter/Beamtin im Kriminaldienst des Bundes beim Kriminalamt Bundeskriminalamt Postfach Wiesbaden Fon: 06 11/55-0 Fax: 06 11/ info@bka.de : Beamter im Verfassungsschutz des Bundes Bundesamt für Verfassungsschutz

14 Merianstraße Köln Fon: / Fax: / bfvinfo@verfassungsschutz.de : Beamter/Beamtin im Bundesnachrichtendienst Bundesnachrichtendienst Heilmannstrasse Pullach zentrale@bundesnachrichtendienst.de : Beamter/Beamtin im Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag Deutscher Bundestag Verwaltung Personalreferat Platz der Republik Berlin Fon: 0 30/ : Beamter/Beamtin bei den bundesunmittelbaren Versicherungsträgern Deutsche Rentenversicherung Bund Postfach Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ bfa@bfa.de : Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße Bochum Fon: 02 34/ Fax: 02 34/ info@bundesknappschaft.de :

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