Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) vom

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1 Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) vom Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Körperliche Aspekte Psychische Aspekte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Rückblick - Geschichte des Berufs Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Die Bundesagentur für Arbeit hat die Laufbahnausbildung und die Ausbildung "Arbeitsvermittler/in/Arbeitsberater/in" an der Fachhochschule des Bundes eingestellt. Seit dem 1. September 2006 qualifiziert das Bachelorstudium an der staatlich anerkannten unternehmenseigenen Hochschule der Bundesagentur für Arbeit - Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement - für die Aufgaben in den Bereichen Arbeitsmarktmanagement, Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement. Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit sind in der Regel in einer Agentur für Arbeit als Sachbearbeiter/innen in allen Aufgabenbereichen der Arbeitsverwaltung, als Arbeitsvermittler/innen, Arbeits- oder Berufsberater/innen beschäftigt. Durch ihre Tätigkeit zum Beispiel in Vermittlung und Beratung, durch Leistungen an Arbeitnehmer (beispielsweise Förderung und Sicherung der beruflichen Qualifikation) und Leistungen an Arbeitgeber wirken sie mit, arbeitsmarktpolitische Entscheidungen umzusetzen. Aufgaben und Tätigkeiten Aufgrund der Umorganisation der Bundesagentur für Arbeit werden zurzeit keine Neueinstellungen vorgenommen. Ob und in welcher Form die Ausbildung als Beamter/Beamtin (gehobener Dienst) bei der Bundesagentur für Arbeit künftig durchgeführt wird, steht noch nicht fest. Beratung hat bei ihrer Arbeit einen hohen Stellenwert. Sie beraten Arbeitnehmer/innen über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen, über Möglichkeiten zu einem beruflichen Wechsel oder zur Selbstständigkeit. Sie beraten Jugendliche bei der Berufswahl und erbringen in Form der Arbeitsmarktberatung Beratungsleistungen für Arbeitgeber. In der Regel spezialisieren sich die Beamten und Beamtinnen auf bestimmte Arbeitsgebiete. So nehmen sie als Arbeitsvermittler/innen vor allem Bewerber- und Stellenangebote entgegen, unterbreiten geeignete Vermittlungsvorschläge und beobachten die Entwicklung des von ihnen zu betreuenden Teilbereiches auf dem Arbeitsmarkt. Als Arbeitsberater/innen informieren sie Rat Suchende beispielsweise über Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung und beraten Veränderungswillige bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Die Beratung von Jugendlichen, Eltern und auch Lehrern in allen Fragen der Berufswahl, ist Aufgabe der Berufsberater/innen. Sie informieren über Ausbildungsmöglichkeiten und -wege, Berufe und Entwicklungsmöglichkeiten in Vorträgen vor Schulklassen, führen aber auch intensive Einzelgespräche mit Rat Suchenden. Als Sachbearbeiter/in im Bereich der Leistungsgewährung gehört es dagegen zu ihren Aufgaben, Leistungsanträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu bearbeiten und Rechtsauskünfte zu erteilen. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit sind in der Regel in einer Agentur für Arbeit als Sachbearbeiter/innen in allen Aufgabenbereichen der Arbeitsverwaltung, als Arbeitsvermittler/innen, Arbeits- oder Berufsberater/innen beschäftigt. Durch ihre Tätigkeit zum Beispiel in Vermittlung und Beratung, durch Leistungen an Arbeitnehmer (beispielsweise Förderung und Sicherung der beruflichen Qualifikation) und Leistungen an Arbeitgeber wirken sie mit, arbeitsmarktpolitische Entscheidungen umzusetzen.

2 Durch ihre Arbeit tragen die Beamten und Beamtinnen dazu bei, den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt durch Vermittlung und Beratung sowie durch den gezielten Einsatz arbeitsmarktpolitischer Leistungen wirksam zu unterstützen, den Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit sicherzustellen und damit die Folgen der Arbeitslosigkeit für den Einzelnen und die Gesellschaft zu mildern. Hierfür benötigen sie nicht nur rechtliche Grundkenntnisse sondern auch ein gutes Grundlagenwissen auf volkswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gebieten. In der Regel spezialisieren sie sich auf einen oder mehrere Aufgabenbereiche der Arbeitsverwaltung. In der Leistungsabteilung bearbeiten sie beispielsweise Anträge auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld. Dazu prüfen sie Anträge und befragen gegebenenfalls die Antragsteller. Sie nehmen Stellung zu Klagen oder Widersprüchen und erteilen Rechtsauskünfte. In der Arbeitsvermittlung und -beratung befassen sich die Beamten und Beamtinnen mit Anträgen zur beruflichen Weiterbildung oder zu Umschulungsmaßnahmen. Dazu kommen Fragen der beruflichen Rehabilitation und Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz. Die Beamten und Beamtinnen wirken bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit und bearbeiten Anträge auf Arbeitserlaubnis. Sie verwalten und bearbeiten Stellenangebote und -gesuche. In Gesprächen mit Arbeitsuchenden machen sie sich ein Bild von deren Fachkenntnissen, Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen, damit die Vermittlung auf eine freie Stelle für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zum Erfolg wird. In der Berufsberatung schließlich kümmern sich die Beamten und Beamtinnen um diejenigen, die am Anfang ihres Arbeitslebens stehen: Sie unterstützen junge Menschen bei der Berufswahl. Dafür stehen ihnen viele Instrumente zur Verfügung. Sie halten Vorträge vor Schulklassen, bieten Informationsveranstaltungen für Lehrer und Eltern an, organisieren berufskundliche Ausstellungen, Informationstage, Betriebsbesichtigungen oder auch Schnupperlehren. In Gesprächen versuchen die Berufsberater/innen gemeinsam mit den Jugendlichen und gegebenenfalls deren Eltern herauszufinden, für welchen Berufs- oder Ausbildungsweg sie geeignet sind. Dabei informieren die Beamten und Beamtinnen auch, in welchen Berufsfeldern die Zukunftsprognosen gut sind und in welchen eher mit Stellenabbau gerechnet werden muss. Viele Arbeiten erledigen die sie zu "normalen" Bürozeiten am Schreibtisch. Je nach Spezialisierung ist ein Teil ihres Arbeitstages dem Publikumsverkehr gewidmet. Zum Teil arbeiten sie auch im Außendienst (beispielsweise bei Besuchen in Betrieben, Schulen oder anderen Institutionen). Neben den Sachbearbeitertätigkeiten und den Tätigkeiten in Arbeitsvermittlung, -beratung und Berufsberatung, nehmen die Beamten und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit im gehobener Dienst auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, zum Beispiel als Abschnittsleiter/in oder Teamleiter/in, als Fachhochschulbeauftragte/r, Geschäftsstellenleiter/in, Ausbildungsleiter/in (in Regionaldirektionen der Bundesagentur oder in der Hauptstelle) oder als Sachbearbeiter/in in Spezialfunktionen. In Leitungs- und Führungsfunktionen erledigen die Beamten und Beamtinnen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben und Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation. In allen Bereichen spielt mittlerweile der Computer eine wichtige Rolle. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Im Rahmen der Sachbearbeitung in allen Aufgabenbereichen (insbesondere Leistungsangelegenheiten, Arbeitsvermittlung und -beratung): Sachverhalte ermitteln (z.b. in schwierigen Leistungsangelegenheiten, bei Klagen und Widersprüchen und Ähnlichem) Rechtliche Regelungen (z.b. unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen der Arbeitsförderung) und eine Vielzahl anderer Normen und Verwaltungsvorschriften anwenden Anträge (z.b. auf Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, auf Maßnahmen beruflicher Fortbildung und Umschulung, auf Zuschüsse für Arbeitgeber) bis zur Entscheidungsreife bearbeiten Rechtsauskünfte an Ratsuchende erteilen Gemeinsam im Team mit anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Arbeitsabläufe planen und organisieren Gegebenenfalls Führungsaufgaben wahrnehmen, dabei andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachlich anleiten und betreuen Außendienstbesuche bei Betrieben oder in anderen Institutionen durchführen Anwenden modernster DV-Technik Im Rahmen der Arbeitsvermittlung: Als Arbeitsvermittler/in einen begrenzten Ausschnitt (Teil) des Arbeitsmarktes betreuen (z.b. bestimmte Berufsfelder oder Betriebe eines Bezirks) Ratsuchenden Berufsberatung anbieten Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung anbieten Geeignete Arbeitssuchende in offene Stellen vermitteln Stellenangebote der Arbeitgeber annehmen, dabei die für die Vermittlung relevanten Daten und Fakten erheben Bei der Bewerberauswahl Stellenangebotsprofil mit den Bewerberdaten abgleichen (z.b. unter Berücksichtigung von Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit der Arbeitssuchenden und von Anforderungen und Besonderheiten der offenen Stelle) Bei der Vermittlung gesetzliche Vorschriften beachten (z.b. Schutzgesetze für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) Gegebenenfalls Leistungen der Arbeitsförderung anbieten (z.b. Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Mobilitätshilfe und Arbeitnehmerhilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung) Freie Arbeitsplätze und Lehrstellen aufspüren (Stellenangebote akquirieren), dabei zum Beispiel gezielt Außendienstbesuche oder Telefonaktionen durchführen Regelmäßigen Kontakt zu Bewerbern und Bewerberinnen und sonstigen Ratsuchenden halten Ständig Kontakt zu Arbeitgebern halten Betriebsbesuche durchführen, um sich über die aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu informieren Modernste DV-Technik anwenden Im Rahmen einer (Aufstiegs-)Tätigkeit als Arbeitsberater/in: Die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Arbeitsvermittler/innen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des mittleren Dienstes) überwachen Arbeitssuchende, Arbeitgeber, Verbände und sonstige Institutionen über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes informieren und in Einzelfragen beraten Über eine Vielzahl von Leistungsanträgen eigenverantwortlich entscheiden Bei besonders schwierigen Vermittlungs- oder sonstigen Beratungsfällen mitwirken Im Rahmen einer (Aufstiegs-)Tätigkeit als Berufsberater/in: Jugendliche und ihre Eltern über Fragen der Berufswahl, Anforderungen und Beschäftigungsaussichten in den Berufen sowie über Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Bildung beraten (Berufsorientierung) Ratsuchende beraten, die über die allgemeine Berufsorientierung hinaus individuelle Auskünfte und Ratschläge (zur Ausbildungs-, Berufs- und Ausbildungsstellenwahl oder über die Möglichkeit, weiterbildende Schulen zu besuchen) wünschen (Berufliche Beratung)

3 Tätigkeitsbezeichnungen Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (Arbeitsverwaltung) Beamter/Beamtin (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) Beamter/Beamtin im gehobenen Dienst (Arbeitsverwaltung) Beamter/Beamtin im gehobenen Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Gehobene/r Beamter/Beamtin (Bundesagentur für Arbeit) Vorläuferberuf Beamter/Beamtin - Bundesanstalt für Arbeit (geh. Dienst) Berufsbezeichnungen in englischer Sprache Civil servant (m/f) (upper grade of the civil service) - federal employment agency Civil servant (m/f) (upper grade of the civil service) - german federal labour office Berufsbezeichnung in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie B) - agence fédérale pour l'emploi Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Beamte und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) sind in den verschiedensten Abteilungen bzw. (nach der Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit, die sich momentan vollzieht) in den verschiedensten Funktionsbereichen der Arbeitsverwaltung tätig. Sie arbeiten meist im Büro, aber zum Teil auch im Außendienst (beispielsweise bei Besuchen in Betrieben oder anderen Institutionen). Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsförderung Arbeitsorte Büro Registratur Bibliothek Arbeitsmittel Für ihre Arbeit wenden die Beamten und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Um ihre Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden die Beamten und Beamtinnen Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel. Die Beamten und Beamtinnen haben Kontakt zu Kunden (z.b. Rat suchenden Bürgern und Bürgerinnen oder Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen).

4 Arbeitsbedingungen Die Beamten und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) handeln anhand von Gesetzen, Rechtsverordungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Allein- und Teamarbeit und eigenständig. Sie leisten dabei verwaltende, ordnende, regelnde und planende Arbeit, zumeist in Form von Büroarbeit. Die Beamten und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) müssen sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen. Sie arbeiten mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Funktionsbereichs zusammen (lockere Zusammenarbeit). Im Umgang mit Daten (z.b. mit Daten von Arbeit Suchenden oder Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen) beachten die Beamten und Beamtinnen die Erfordernisse des Datenschutzes. Arbeitszeit Die Arbeitszeit verteilt sich auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Zusammenarbeit und Kontakte Beamte und Beamtinnen bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) müssen sich auf zum Teil ständig wechselndes Publikum (z.b. Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeiten die Beamten und Beamtinnen in Teams (nach Funktionsbereichen) zusammen. Dabei spezialisieren sie sich jedoch oftmals auf bestimmte Gebiete, so dass die eigentliche Tätigkeit in Einzelarbeit geschieht. Die Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer Funktionsbereiche sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden. Körperliche Aspekte Überwiegend leichte Tätigkeit im Sitzen Arbeit in Einzel- und Mehrpersonenräumen, auch in Großraumbüros (dabei bürotypische Störungen) Psychische Aspekte Verwaltende, ordnende, regelnde, oft mit Führungsaufgaben verbundene Tätigkeit Z.T. Umgang mit Publikum (Bürgern, Beschwerdeführern usw.) Z.T. Außendienst Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. In den Besoldungsgruppen sind die Grundgehaltssätze festgelegt. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Bundesagentur wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A 9 beträgt 1.916, in der Stufe 12 der Besoldungsgruppe A im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB)

5 Zugang zur Tätigkeit Der Zugang zur Tätigkeit eines Beamten/einer Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) ist geregelt. Grundsätzlich wird die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im gehobenen Dienst bei der Bundesagentur für Arbeit erwartet, die jedoch nicht mehr durchgeführt wird. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem Zugang zum öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im gehobenen Dienst vergleichbar ist. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben, können Sie auch in viele Arbeitsbereiche der im Folgenden genannten Berufe einbringen. Für Teilaufgaben genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit meist eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie unter Umständen verkürzt absolvieren können. Bereich Arbeitsberatung, Arbeitsvermittlung Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit wirken wie die Beschäftigten dieses Bereiches meist in sachbearbeitenden und/oder Führungsfunktionen bei der Arbeitsberatung und -vermittlung - auch außerhalb der Bundesagentur für Arbeit - sowie bei Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten mit. Beschäftigungsalternativen: Arbeitsberater/in (FH) in BERUFENET Arbeitsvermittler/in in BERUFENET Berufsberater/in (FH) in BERUFENET Berufsberater/in (Uni) - Abiturienten und Hochschüler in BERUFENET Bereich Öffentliche Verwaltung Generell wenden Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst aufgrund ihrer Sach- und Rechtskenntnisse Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an. Als Sachbearbeiter/innen entscheiden sie, bereiten Entwürfe für Entscheidungen vor, führen Aufsicht, prüfen und beraten. Dabei unterscheiden sich jeweils die fachlichen und rechtlichen Hintergründe, aber die Arbeitsweise lässt sich durchaus vergleichen. Beschäftigungsalternativen: Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Des Weiteren sind Beschäftigungsalternativen in anderen verwaltenden und vielen höheren Sachbearbeiter- oder Leitungsfunktionen denkbar, beispielsweise bei Versicherungen, im Gesundheits- und Sozialwesen oder in der Industrie. Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der hier genannten Bereiche besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Beamter/Beamtin bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) notwendig sind. Deshalb können sie als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle in Betracht kommen. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Begründung: Der Übergang in die Laufbahn bei der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) ist für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen möglich, wenn die jeweilige Person die entsprechende Befähigung mitbringt. Über die Anerkennung der Befähigung entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten in der Öffentlichen Verwaltung und haben (in unterschiedlichem Maß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsstelle) mit Menschen zu tun. Sie wenden juristische, politische und gesellschaftspolitische Kenntnisse an, die sie zum großen Teil schon während ihrer Ausbildung erworben haben. Die Beschäftigten arbeiten verwaltend, ordnend, regelnd und planend. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Besetzungsalternativen: Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET

6 Spezialisierungen Sachbearbeiter/in für Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Unterhaltsgeld (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für Leistungen im Rahmen der Winterbauförderung, Kurzarbeitergeld und Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen Ausbildung sowie zur beruflichen Rehabilitation (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für sonstige Geldleistungen und Aufgaben der Leistungsabteilung (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für allgemeine und Sachverwaltung (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Personalsachbearbeiter/in (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in in Bearbeitungsstellen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für zusammengefasste Aufgaben in der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für berufliche Rehabilitation und/oder für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in in der Berufsberatung (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in für Berufs- und Wirtschaftskunde (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Sachbearbeiter/in in der Regionaldirektion der Bundesagentur (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Arbeitsvermittler/in in der Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Statistiker/in in der Agentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit - gehobener Dienst) Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Um ihre vielschichtigen Aufgaben im gehobenen Dienst der Bundesagentur für Arbeit angemessen durchführen zu können, benötigen die Beamten und Beamtinnen eine regelmäßige Weiterbildung, da die Aufgaben und Problemstellungen oft von raschem Wandel geprägt sind. Erforderlich ist ein stetiger Ausbau organisatorischer, sozialer und fachlicher Kompetenzen. Die Beamten und Beamtinnen haben die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Schulungen, aber auch an Lehrgängen, Seminaren und Kursen privater Bildungsträger teilzunehmen. Es bieten sich Themen bzw. Bereiche an wie Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Politologie, öffentliches Auftragswesen oder Management in der Verwaltung. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Die Bundesagentur für Arbeit bietet für den gehobenen Dienst interne Aufstiegsfortbildungen als Arbeitsberater/in, Berufsberater/in oder Ausbildungsleiter/in an. Ein Wechsel in den höheren Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus können sich die Beamten und Beamtinnen als Basis für den beruflichen Aufstieg je nach Zielsetzung beispielsweise mit folgenden Weiterbildungen qualifizieren: Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Sozialverwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Auch durch ein Aufbau- und Zusatzstudium können die Beamten und Beamtinnen ihre Fachkenntnisse vertiefen bzw. Spezialkenntnisse erwerben. Hier bieten sich z.b. folgende Studiengänge an: Master of Public Administration in BERUFENET Master of Law (Uni) - Law and Finance in BERUFENET Arbeitswissenschaften in KURSNET (HC 07-10) Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem gehobenen Dienst heraus ist nicht üblich. Allerdings ist auf der Basis der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen bei der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise eine berufliche Selbstständigkeit als Inhaber/in einer privaten Arbeitsvermittlung denkbar. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und

7 Arbeitsabläufen der Bundesagentur für Arbeit. Die Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Bundesagentur für Arbeit müssen beispielsweise über arbeits- und sozialrechtliche Änderungen bestens informiert sein. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen bei externen Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Arbeitsrecht, Sozialrecht in KURSNET (C 013) Arbeitsrecht, Sozialrecht - allgemein in KURSNET (C 0130) Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht in KURSNET (C 0135) Politik, Politologie in KURSNET (C 003) Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in KURSNET (C 0037-d80) Frauen und Arbeitsmarkt in KURSNET (C 0037-d84) Technologischer Wandel in der Arbeitswelt in KURSNET (C 0037-d98) Europäische Arbeitsmarktpolitik in KURSNET (C g12) Öffentliches Recht - sonstige Lehrgänge in KURSNET (C 0149) Öffentliches Auftragswesen in KURSNET (C 0149-m1) Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement - öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Vereinswesen u. Ä. in KURSNET (C ) Management in der Verwaltung in KURSNET (C c7) Public Relations, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - öffentliche Verwaltung, Schulwesen in KURSNET (C ) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C d3) Qualitätstechnik, -sicherung, -prüfung, -kontrolle - öffentliche Verwaltung in KURSNET (C ) EDV in der öffentlichen Verwaltung in KURSNET (C ) Englisch in KURSNET (C 8960) Englisch in KURSNET (C 8960-a1) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Beamten und Beamtinnen der Bundesagentur für Arbeit (gehobener Dienst) ist es möglich, durch interne Fortbildungen zum Arbeitsberater/zur Arbeitsberaterin, zum Berufsberater/zur Berufsberaterin oder zum Ausbildungsleiter/zur Ausbildungsleiterin aufzusteigen. Diese Fortbildungen schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist grundsätzlich möglich, wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Das Laufbahnrecht sieht zwei Formen des Aufstiegs vor, den Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg mit Erwerb der umfassenden Befähigung für den höheren Dienst und den Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg. Die Zulassung zum Regel- bzw. Ausbildungsaufstieg setzt neben der Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus, dass sich der Beamte/die Beamtin des gehobenen Dienstes in einer mehrjährigen Dienstzeit bewährt hat. Die Aufstiegsbeamten und -beamtinnen werden in einer Einführung, die meist Lehrgänge und Praxisphasen von mehreren Monaten Dauer umfasst, an ihre neuen Aufgaben herangeführt. Unter Verwendungs- bzw. Praxisaufstieg versteht man den Aufstieg in Positionen in fachverwandten höherwertigen "Anschlussverwendungen". Die Einführungszeit umfasst auch hier praktische Ausbildungsteile und theoretische Lehrgänge. Als Nachweis besonderer fachlicher Kenntnisse werden laufbahnrechtlich auch die Diplome der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie Abschlüsse gleichwertiger Einrichtungen angesehen. Formale laufbahnrechtliche Berechtigungen wie Beförderung oder Aufstieg sind jedoch mit einem VWA-Diplom nicht verbunden. Darüber hinaus kann ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium das Fachwissen der Beamten und Beamtinnen der Bundesagentur für Arbeit erweitern und sie auf Leitungsfunktionen und spezialisierte Expertenaufgaben vorbereiten. Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute Verwaltungsbetriebswirt/in in BERUFENET Sonstige Sonderfachkräfte Verwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Sozialverwaltungs-Diplominhaber(in) in KURSNET (CBF ) Case Manager(in) in KURSNET (C e2) Hochschulbildungsgänge Master of Public Administration in BERUFENET Master of Law (Uni) - Law and Finance in BERUFENET Arbeitswissenschaften in KURSNET (HC 07-10) Arbeits-, Betriebs-, Organisationspsychologie in KURSNET (HC 60-10) Volkswirtschaft in KURSNET (HC 02-20) Master of Science (Uni) - Empir.Ökonomik / Politikberatung in BERUFENET Master (Uni) - Friedens- und Konfliktforschung in BERUFENET Neigungen und Interessen Förderlich: Neigung zu schriftlicher Tätigkeit, zu Büro- und Verwaltungsarbeiten, zum Umgang mit Daten und Zahlen Neigung zu systematischem Denken Vorliebe für wechselnde, insgesamt aber überschaubare und wiederkehrende Arbeiten Vorliebe für selbstständiges Arbeiten (Tätigkeit mit Entscheidungsspielraum) Vorliebe für beruflichen Umgang mit Menschen mit ständig wechselnden Kontakten (Umgang mit Arbeitslosen, Stellensuchenden,

8 Arbeitgebern, Mitarbeitern anderer Institutionen und Behörden etc.) Neigung zu helfendem und beratendem Umgang mit Menschen (Information und Beratung zu Fragen der beruflichen Orientierung) Interesse an Fragen aus den Gebieten Wirtschaft, Recht und Politik Nachteilig: Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit (überwiegend Schreibtischarbeit; Zugriff zu Daten häufig nur über EDV möglich) Arbeitsverhalten Notwendig: Verschwiegenheit (z.t. Umgang mit sensiblen Daten von Bürgern; Datenschutz) Planvolle, systematische Arbeitsweise Kontaktfähigkeit Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zur Gruppenarbeit (überwiegend Alleinarbeit, aber z.t. auch Aufgabenerledigung in Teamarbeit) Umstellfähigkeit (Telefongespräche während der Beratung, wechselnde Kunden und Problemstellungen, Einarbeitung in wechselnde, unterschiedliche Sachverhalte u.ä.) Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) Verantwortungsbewusstsein (rechtliche Bedeutung persönlicher Entscheidungen für betroffene Bürger) Durchsetzungsvermögen (Verdeutlichen sachlicher Gesichtspunkte gegenüber anderen Sichtweisen) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (z.t. sehr hohe Arbeitsbelastung, z.t. Spannungen im Umgang mit Kunden) Förderlich: Einfühlungsvermögen, Geduld (Fähigkeit zum Zuhören; individuell unterschiedliche Problemstellungen der Kunden) Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen) (auch Verhandlungsgeschick) Sorgfältige Arbeitsweise Ordnungssinn Befähigung zum Anleiten von Mitarbeitern und zum Überwachen der Aufgabenerledigung Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Gut-durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Arbeit am Bildschirm, Aktenarbeit, schnelles Erfassen des Inhalts längerer Texte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches sprachlich-logisches Denkvermögen (Erfassen auch schwierigerer juristischer Texte und Sachverhalte, Prüfen

9 auf logische Schlüssigkeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches Sprachverständnis für mündliche Äußerungen (Verstehen ungenauer Formulierungen von Jugendlichen oder ungenauer Anfragen von Ratsuchenden in der Beratung) Förderlich: Befähigung zum Planen und Organisieren (z.b. von Arbeitsabläufen, Informationsveranstaltungen) Sprachliche Gewandtheit (Gesprächsführung, Verhandlungen, Präsentationen z.b. bei Arbeitgebern, Verbänden) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den im Studium erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes förderlich: Fremdsprachen- und landeskundliche Kenntnisse für grenzübergreifende Arbeitsvermittlung, Beratung und Kooperationen ("Europakompetenz") Körperliche Eignungsvoraussetzungen Normale Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Beine, Arme und Hände Normale Koordination (Gangsicherheit/beidhändiges Arbeiten) Gutes (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe/Bildschirmentfernung (60 cm)/ferne Normale Belastbarkeit der Psyche und des Vegetativums Gesunder Stoffwechsel und gesunde innere Organe (Arbeit überwiegend im Sitzen) Normales Sprechvermögen Körperliche Eignungsrisiken Bei folgenden Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden: Wesentliche Funktionsstörungen der Wirbelsäule/der Arme/Hände und Beine Störungen der Koordination (Gangsicherheit/beidhändiges Arbeiten) Nicht ausreichend korrigierbare Sehschwäche für Nähe/Ferne Erhebliche Sprachstörungen Erhebliche psychische und vegetative Störungen Gesetze/Regelungen Übergreifende Regelungen für Bundesbeamte und -beamtinnen: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1978 (BGBl. I S. 1763), 2002 (BGBl. I S. 2459, ber. S. 2671, 3664), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848), 2004 (BGBl. I S. 3396), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2746), 2006 (BGBl. I S. 2407, 2748) Bundesbeamtengesetz (BBG) vom (BGBl. l S. 551), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1999 (BGBl. I S. 675), 2000 (BGBl. l S. 570, 1638), 2001 (BGBl. I S. 618, 1046, 1510, 3234, 3306, 3926), 2002 (BGBl. l S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2354), 2006 (BGBl. I S. 334), 2006 (BGBl. I S. 1897, 2748) Das Bundesbeamtengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen des Bundes sowie der Anstalten und Körperschaften des Bundesrechts und zu deren Laufbahnen.

10 Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Publikationen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Fachzeitschriften Arbeit - Zeitschrift für Arbeitsforschung, -gestaltung und -politik Verlag: Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft Bundesarbeitsblatt Verlag: W. Kohlhammer Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung (ZAF) Verlag: Kohlhammer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Zeitschrift für Beamtenrecht Verlag: Kohlhammer Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung, Berufsberatung und Arbeitsmarktpolitik Verfasser: Valentin Siebrecht, Manfred Rademacher Verlag: Forkel Erscheinungsjahr: 2004 Lexikon Arbeitsförderung Verfasser: Werner Lohre, Udo Mayer, Eckhart Bartol Verlag: Bund Erscheinungsjahr: 2004 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen vbba - Vereinigung der Beschäftigten der Berufsund Arbeitsmarktdienstleister Gleimstraße Nürnberg Fon: 09 11/ Fax: 09 11/ info@vbba.de : Mitglied im DBB (Deutschen Beamtenbund) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer Berlin Fon: 0 30/ Fax: 0 30/ info@verdi.de : Bundesagentur für Arbeit - Zentrale Regensburger Straße Nürnberg Fon: 09 11/1 79-0

11 Fax: 09 11/ : Rückblick - Geschichte des Berufs Seit Entstehen der Bundesrepublik Deutschland erfuhren die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (bis 1969: Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) mit zunehmender Konsolidierung und Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ständige Erweiterungen und Akzentverschiebungen. Die Bundesagentur für Arbeit musste sich tief greifenden Wandlungen in vielen Lebensbereichen anpassen, wiederholt qualitativ und quantitativ neue bedeutsame Aufgaben übernehmen und bewältigen. Parallel zu den Veränderungen der äußeren Rahmenbedingungen entwickelte sich die Bundesagentur für Arbeit auch intern ständig weiter. Sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation wurde den jeweiligen aktuellen Anforderungen angepasst. Die Bundesagentur für Arbeit befindet sich derzeit in einem Prozess der Erneuerung. Die bisherige organisatorische Gliederung der Bundesagentur für Arbeit in Abteilungen (Sparten) wird aufgegeben. Statt dessen wird der Übergang zur kundenorientierten Teamorganisation angestrebt. Die verschiedenen Anliegen der Kunden und Kundinnen sollen in überschaubaren Mitarbeiter-Teams ganzheitlich erledigt werden ("Arbeitsamt 2000"). Eng verbunden mit diesen Organisationsänderungen ist die Übertragung von Kompetenzen, Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen auf untere Ebenen. Nicht zuletzt deshalb kommt den Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes eine besondere Verantwortung zu. Von dieser Entwicklung werden auch die künftigen Aufgaben (Führungs- und Fachaufgaben) sowie die damit verbundenen Anforderungskriterien für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im gehobenen Dienst entscheidend geprägt. Bezüglich einer sich ständig weiterentwickelnden Führungskultur in der Bundesagentur für Arbeit ist ein wesentlicher Aspekt die gemeinsame Verantwortung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten für das Erreichen der gesetzten Ziele. Diese Betrachtungsweise verlangt, dass Führungshandeln in der Bundesagentur für Arbeit auf einem Menschenbild beruht, in dem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht als bloße Weisungsempfänger und -empfängerinnen oder als "Erfüller/innen" geschäftspolitischer Vorgaben, sondern als dafür zu gewinnende und deshalb mit ihren Anliegen und Vorstellungen ernst zu nehmende Persönlichkeiten gesehen werden. Ausblick - Trends und Entwicklungen Die beruflichen Perspektiven der Beamten und Beamtinnen im Bundesdienst werden maßgeblich bestimmt durch die Zielsetzungen der Bundesregierung in ihrem Reformprogramm. Die Bundesregierung hat die Reform der öffentlichen Verwaltung als eine der zentralen politischen Aufgaben der kommenden Jahre bezeichnet. Ziel dieser Reform ist es, den Umfang staatlicher Tätigkeit einzuschränken und zugleich die Leistung der öffentlichen Verwaltung qualitativ und kostenneutral zu steigern. Leitlinie soll dabei die schrittweise Beschränkung des Staates auf seine unabweisbaren Kernaufgaben sein. Dementsprechend wird die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst weiter verringert. Die Bundesregierung wird deshalb jährlich mindestens ein Prozent der Stellen im Haushalt des Bundes einsparen. Sie verfolgt dabei weiterhin eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben, wie dies bei der Bahn, Post und Flugsicherung bereits geschehen ist. Zugleich hat sich die Bundesregierung für eine zeitgerechte zügige Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts ausgesprochen. Die äußerst knappen Haushaltsmittel sollen durch mehr Wettbewerbs- und Effizienzbewusstsein der öffentlichen Verwaltung und durch einen stärker leistungsorientierten Personaleinsatz bestmöglich eingesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 1997 das Beamtenrecht in bedeutsamer Weise neu geregelt (es beinhaltet zum Beispiel eine stärker leistungsorientiert ausgerichtete Besoldung). Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Bewerber wohnt

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