Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung für den mittleren Dienst bei Behörden des Bundes erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Verwaltungsfachschulen und an Ausbildungsbehörden in der Regel in folgenden Fachrichtungen: Allgemeine und innere Verwaltung des Bundes Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Verfassungsschutz (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (mittl. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (mittl. techn. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesnachrichtendienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Feuerwehr (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Ausbildungsinhalte Die fachtheoretische Ausbildung an Verwaltungsschulen sieht folgendermaßen aus: Den Anwärtern/Anwärterinnen werden fachliche und methodische Kenntnisse vermittelt, die zur sachgemäßen Beurteilung und Bearbeitung der zugewiesenen Aufgaben notwendig sind. Allgemein werden ihnen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die für die praktische Arbeit benötigt werden, praxisbezogen dargestellt und erklärt. Das Verständnis für die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Wirkungen des Verwaltungshandelns wird dabei gefördert. Folgende Ausbildungsinhalte sind bei den meisten Fachrichtungen üblich: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht, Öffentliches Dienstrecht Öffentliche Finanzwirtschaft

2 Organisation und Geschäftsverkehr, Datenverarbeitung Beschaffung und Materialverwaltung Inhalte der praktischen Ausbildung für die Beamtenanwärter/innen: Sie lernen die Aufgaben, die Organisation und die Arbeitsweise der vollziehenden wie auch der gestaltenden Verwaltung kennen und werden in die laufenden Arbeiten eingeschaltet. Die Anwärter/innen lernen dabei, selbstständig Verwaltungsentscheidungen zu treffen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich die nötige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck anzueignen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten (Verwaltungsfachschule und Ausbildungsbehörde) ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen (Klassenzimmern) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der jeweiligen Behörden, in denen die Beamtenanwärter/innen hospitieren. Ausbildungsstätten Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen ) Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (in den Verwaltungsschulen ) Ausbildungssituation/-bedingungen Die schulische Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in Dienststellen der jeweiligen Bundesverwaltung lernen die angehenden Beamten und Beamtinnen bei Behörden des Bundes schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes sich häufig auf eine bestimmte Dienststelle bzw. Abteilung der jeweiligen Bundesbehörde spezialisieren, möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an selbstständiges Handeln und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag), als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Ämtern gilt in der Regel Normalarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Verwaltungsschule (zum Beispiel Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher durch die Beamtenanwärter/innen erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung bei Dienststellen der jeweiligen Bundesverwaltung (bei der mittleren Wehrverwaltung zum Beispiel Standortverwaltung, im mittleren Auswärtigen Dienst zum Beispiel Registratur oder Chiffrier- und Fernmeldewesen in der Zentrale des Auswärtigen Amtes) müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger/innen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Bearbeitung von Fachunterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Während ihrer Ausbildung lernen die Beamtenanwärter/innen alle Bereiche einer Dienststelle der jeweiligen Bundesverwaltung kennen und arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Sachgebiete zusammen.

3 Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Anwärterbezüge werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Förderungsmöglichkeiten Keine Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des mittleren Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 817, in den neuen Bundesländern 756. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der fachtheoretischen Ausbildung an den Verwaltungsfachschulen erfolgen Unterbringung und Verpflegung der Anwärter und Anwärterinnen zum Teil in landeseigenen Einrichtungen gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel je nach Fachrichtung zwischen 12 und 24 Monaten. Verlängerungen Wenn Anwärter/innen die Laufbahnprüfung nicht bestehen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auch verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde. Gründe können unter anderem sein: ein Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen die Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes Elternzeit längere Krankheit Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.

4 Ausbildungsform Es handelt sich um eine Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Während der Ausbildung wechseln praktische Ausbildungszeiten, die in den Behörden abgeleistet werden, mit theoretischen Ausbildungsabschnitten. Die theoretische Ausbildung umfasst eine fachtheoretische Unterrichtung in Vollzeitlehrgängen und dienstzeitbegleitenden Unterricht in zentral gelegenen Ausbildungsbehörden. Ausbildungsaufbau Vorbereitungsdienst fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel (Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten ist je nach Laufbahn unterschiedlich) Ausbildungsdauer i.d.r. zwischen 20 und 24 Monaten Berufspraktische Ausbildung bei den einzelnen Ausbildungsbehörden Fachtheoretische Ausbildung an Verwaltungsfachschulen Laufbahnprüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Behörden Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im mittleren Dienst bei Bundesbehörden mit der Laufbahnprüfung beendet. Erforderliche Nachweise Während der gesamten Ausbildung müssen die Anwärter/innen ihre Leistungen in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie in anderen Leistungstests nachweisen. Erforderliche Prüfungen Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn. Die Prüfungsinhalte richten sich nach der jeweiligen Laufbahn. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.

5 Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der für die jeweilige Fachrichtung zuständigen Prüfungskommission abgelegt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Laufbahnbezeichnungen lauten: Beamter/Beamtin in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im Verfassungsschutz des Bundes (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin im Auswärtigen Dienst (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin im Zolldienst des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (mittlerer technischer Dienst) Beamter/Beamtin im Deutschen Wetterdienst (mittlerer Dienst) Beamter/Beamtin beim Bundesnachrichtendienst (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Bundeswehr Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss. Für den mittleren technischen Dienst ist zudem eine für das jeweilige Fachgebiet förderliche abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben. Alternativ zum mittleren Bildungsabschluss muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden. Auch eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfüllt diese Bildungsanforderung. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt: ein mittlerer Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand Berufliche Vorbildung - rechtlich Bei einem mittleren Bildungsabschluss ist für den nichttechnischen Dienst keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Bei erfolgreichem Besuch der Hauptschule braucht man eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung. Ohne Schulabschluss benötigt man eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Für technische Laufbahnen wird grundsätzlich eine für das jeweilige Fachgebiet förderliche Berufsausbildung vorausgesetzt. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Die Einstellungsgrenze (Höchstalter) liegt i.d.r. bei Vollendung des 32. Lebensjahres, bei schwerbehinderten Menschen in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahres. Ausnahmen sind z.b. möglich bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung

6 Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Art und Umfang des Auswahlverfahrens können je nach Fachrichtung unterschiedlich geregelt sein. In der Regel erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: Berücksichtigung der Noten des letzten Schulzeugnisses (gegebenenfalls Vorauswahl) schriftliche Auswahltests (beispielsweise Rechtschreibtest) bzw. gegebenenfalls sonstige Leistungstests (beispielsweise Konzentrationsleistungstest oder Sporttests) persönliche Vorstellung Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen: Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde Schulden- und Vorstrafenerklärung Gesundheitszeugnis ggf. Nachweis der Staatsangehörigkeit Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden die Beamten und Beamtinnen des Bundes in den verschiedensten Abteilungen von Bundesbehörden, je nach gewählter Fachrichtung. In aller Regel spezialisieren sie sich und sind zum Beispiel in der Personalverwaltung, im Haushalts- und Rechnungswesen, in der Registratur oder Liegenschaftsverwaltung tätig. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Die Beamten und Beamtinnen müssen sich beispielsweise über aktuelle Änderungen in den verschiedensten Rechtsbereichen und auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Abschluss der Ausbildung also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Kenntnisse und Fertigkeiten, die spezialisierte Aufgabenerledigungen oder Führungspositionen ermöglichen, werden im Rahmen innerbehördlicher Weiterbildungen vermittelt. Zusätzlich können die Beamten und Beamtinnen ihre Fachkenntnisse durch die Lektüre von Fachliteratur auf dem aktuellen Stand halten und geeignete Seminare und Kurse belegen, die von verschiedenen externen Bildungsträgern

7 angeboten werden. Mögliche Themen sind beispielsweise Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung, Finanz- und Steuerpolitik, öffentliches Auftragswesen, Büro und interne Verwaltung oder EDV in der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus ist bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und nach entsprechender erfolgreicher Weiterbildung ein Wechsel in die nächsthöhere Laufbahn möglich. Mit der erforderlichen Zugangsberechtigung bietet sich auch ein Hochschulstudium an, zum Beispiel in den Bereichen Verwaltung, Dokumentation, Volkswirtschaft oder Meteorologie. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen: Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Information und Dokumentation Die Gemeinsamkeit all dieser Bereiche zu Ihrem Wunschberuf besteht in der Büro- und Verwaltungsarbeit, zum Teil auch in der Anwendung von Rechtskenntnissen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer Dienst) auf: Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes und Beschäftigte in diesem Bereich führen ähnliche Aufgaben und Tätigkeiten aus. Sie erstellen z.b. Protokolle und Bescheide, verrichten buchhalterische Tätigkeiten und mehr oder weniger alle üblichen Büroarbeiten. Sie wenden Rechtskenntnisse an (z.b. aus Bereichen wie Verwaltungsrecht, Verkehrs- und Sozialrecht). Interesse für ordnende und verwaltende Tätigkeit ist für die Berufstätigkeit im mittleren Dienst der Länder ebenso hilfreich wie in den hier aufgeführten Berufen. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Länder (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (mittl.techn.dienst) in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Informations- und Dokumentationsfachkräfte beschäftigen sich ähnlich wie Beamte und Beamtinnen des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente beider Bereiche. Interesse für den Umgang mit Zahlen und Daten sowie mit schriftlichem Material erleichtert in diesem Bereich wie im mittleren Dienst der Länder Ausbildung und Beruf. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (mittl.d.) in BERUFENET Archivassistent/in in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bibliothek in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in BERUFENET Auch denkbar sind Ausbildungen im Bereich der Anwalts- und Notariatsfachassistenz, ebenso als Justizfachangestellte/r, im Bereich der Sozialversicherungen als Verwaltungsfachkräfte bzw. Sozialversicherungsangestellte und allgemein im Bereich der Bürowirtschaft. Speziell als Alternative für den Bereich des technischen Dienstes bei der Wehrverwaltung bietet sich beispielsweise eine Ausbildung im Zusammenhang mit Waffentechnik an. Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B

8 Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Fertigkeiten im Maschinenschreiben Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (z.b. Bürocomputern) Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst kann je nach Fachrichtung unterschiedlich geregelt sein. Als Beispiel für eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung hier die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (LAP-mntDAIVV) vom (BGBl. I S. 2612), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 28 am (BGBl. I S. 122) Fundstelle: 2001 (BGBl. I S. 2612), 2003 (BGBl. I S. 762), 2007 (BGBl. I S. 122) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Jedoch ist seit Jahren ein ständiger Personalabbau zu verzeichnen, der vor allem durch die Privatisierungen verstärkt worden war. Die mit der Neuordnung des Laufbahnrechts angestrebte Durchlässigkeit im Laufbahnsystem der Beamten/der Beamtinnen kommt insgesamt dem mittleren Dienst zugute. Wer geeignet ist, kann sich durch die Teilnahme an einer Fachhochschulausbildung oder durch den Aufstieg für besondere Verwendung für den gehobenen Dienst qualifizieren.

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