Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst) vom
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- Marcus Berger
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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung Beamter/Beamtin im gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst der Länder und Kommunen erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes in den Dienststellen der Flurbereinigungs- und Vermessungsverwaltungen und an Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Ausbildungsinhalte Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die Anwärter/innen lernen alle Aufgaben im technischen Bereich der jeweiligen Ausbildungsbehörden wie Flurneuordnungsämter, Ämter für Regionalentwicklung, Ämter für Agrarordnung kennen. Darüber hinaus erhalten sie Einblicke in die allgemeinen Verwaltungsaufgaben sowie in die Aufgaben der übrigen Zweige des öffentlichen Vermessungswesens wie Katasterämter, Grundbuchämter, Liegenschaftsämter oder Landesvermessungsämter. Folgende Fachgebiete werden im Allgemeinen in der Ausbildung vermittelt: Verfahren nach den Flurbereinigungsgesetzen des jeweiligen Landes unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Raumordnung und Landesplanung Agrarstrukturverbesserung, ländliche Neuordnung Landesvermessung und Liegenschaftskataster Erarbeitung von Besitzneuordnungen Aufgaben, Organisation, Rechtsgrundlagen der Verwaltung des Bundes, des Landes, der Kreise, der Gemeinden und Verbände sowie deren Zusammenwirken Grundbuchwesen
2 Berichtigung der öffentlichen Bücher Kostenrecht Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Ausschreibungs- und Verdingungswesen Finanzierungspläne Naturschutzverwaltung Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Räumen der Ausbildungsbehörden und im Freien. Der theoretische Unterricht in Form von Ausbildungslehrgängen findet zum Teil in schulischen Einrichtungen (Studieninstitut, Fachhochschule ) der einzelnen Bundesländer statt (Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume und an Computerarbeitsplätzen). Während der Ausbildungslehrgänge und der überregionalen Sonderlehrgänge kann auch eine Internatsunterbringung nötig sein. Ausbildungsstätten öffentliche Verwaltung Ausbildungs-/Lernorte Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume Computerarbeitsplätze Ausbildungssituation/-bedingungen Während der Ausbildung bei den entsprechenden Behörden (zum Beispiel Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden oder in Ämtern für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft) lernen die angehenden Beamten und Beamtinnen im Flurbereinigungsdienst/Flurneuordnungsdienst (gehobener technischer Dienst) schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Zu bedenken ist, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil die Beamten und Beamtinnen sich auf eine Tätigkeit (zum Beispiel im Außendienst oder Innendienst) spezialisieren. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Ausbildung bei den Vermessungsämtern, Flurbereinigungsämtern und anderen gilt in der Regel Normalarbeitszeit. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung bei den entsprechenden Behörden bestehen Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Aus- und Fortbildung der jeweiligen Ausbildungsbehörde sowie zu Mitstudenten und Mitstudentinnen. Während dieser berufspraktischen Ausbildung (zum Beispiel in Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden oder in Ämtern für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft) müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel betroffene Landwirte/-wirtinnen oder andere Rat suchende betroffene Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Arbeit erfolgt meist auf der Grundlage der Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Beamtenanwärter/innen lernen während ihrer Ausbildung alle Bereiche der jeweiligen Behörde kennen und arbeiten mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung
3 Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Es werden Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des gehobenen Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 866, in den neuen Bundesländern 801. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der schulischen Lehrgänge in einigen Ländern können Kosten für Unterbringung und Verpflegung anfallen. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert i.d.r. 1 bis 1 1/2 Jahre. Verlängerungen Der Vorbereitungsdienst wird im Einzelfall verlängert, wenn aus den folgenden Gründen die Ausbildung unterbrochen wurde und bei Kürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerichtete Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist: Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Zivildienstes Beschäftigungsverbot zum Mutterschutz für Beamtinnen Elternzeit längere Krankheit andere zwingende Gründe Die Verlängerungsdauer ist je nach Bundesland unterschiedlich.
4 Ausbildungsform Die praktische Ausbildung bei den Behörden der Vermessung, Flurneuordnung, Flurbereinigung wird durch Ausbildungslehrgänge und zum Teil überregionale Sonderlehrgänge an Verwaltungsakademien ergänzt. Ausbildungsaufbau Vorbereitungsdienst (beispielhaft) Ausbildungsabschnitte Ausbildungsdauer (Gesamtausbildungsdauer: 1-1 1/2 Jahre - je nach Bundesland) Praktische Ausbildungsabschnitte, z.b. in folgenden Ausbildungsstellen: in dem für die Neuordnung des ländlichen Raumes zuständigen Ministerium im Flurneuordnungsamt im Katasteramt im Grundbuchamt in der Staatskasse im Landesvermessungsamt je nach Bundesland unterschiedliche Anzahl und Dauer Theoretische Lehrgänge je nach Bundesland unterschiedliche Anzahl und Dauer zum Beispiel in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Laufbahnprüfung (Staatsprüfung) vor den zuständigen Prüfungskommissionen Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im Flurbereinigungsdienst im gehobenen technischen Dienst mit der Laufbahnprüfung beendet. Erforderliche Nachweise Während des Vorbereitungsdienstes werden Lernzielkontrollen durchgeführt und Befähigungsberichte beziehungsweise Zwischenbeurteilungen erstellt. Einige Ausbildungsteile können auch mit einer Zwischenprüfung abschließen. Das Bestehen dieser Prüfungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnprüfung. Erforderliche Prüfungen Laufbahnprüfung Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Darin sollen die Anwärter/innen nachweisen, dass sie gründliche Fach- und Verwaltungskenntnisse erworben haben und befähigt sind, die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen technischen Flurbereinigungsdienstes wahrzunehmen. Die Laufbahnprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen und in einigen Ländern einen praktischen Teil. Schriftliche Prüfungen sind beispielsweise in folgenden Fachgebieten abzulegen: Aufgaben der Flurneuordnungsbehörden Technisch-planerische Durchführung von Flurneuordnungsverfahren (örtliche und häusliche Arbeiten, Luftbildmessung, EDV)
5 Einrichtung und Aufgaben der Katasterbehörde und des Grundbuchamtes, Berichtigung der öffentlichen Bücher Recht und Verwaltung, Staatskunde Der mündliche Teil der Laufbahnprüfung soll sich insbesondere auf Fähigkeiten und Kenntnisse erstrecken, die nicht Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung waren. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vor einem nach Landesrecht bestimmten Prüfungsausschuss abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Laufbahnbezeichnung lautet beispielsweise: Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Ausbildung im gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst ist in den meisten Ländern der Abschluss eines Fachhochschulstudiums im Studiengang Vermessungswesen oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Unterschiedlich je nach Bundesland kann ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Schulische Vorbildung - rechtlich Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss Berufliche Vorbildung - rechtlich Voraussetzung für die Einstellung ist in der Regel der Abschluss eines Fachhochschulstudiums im Studiengang Vermessungswesen. Berufliche Vorbildung - praktiziert Die Beamtenanwärter/innen im gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst haben in der Regel ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule im Studiengang Vermessungswesen, in Einzelfällen auch im Studiengang Bauingenieurwesen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Je nach Bundesland liegt die Altersgrenze in der Regel zwischen der Vollendung des 32. und der Vollendung des 35. Lebensjahrs, für schwerbehinderte Menschen in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahrs. Ausnahmen sind zulässig, zum Beispiel bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet.
6 Auswahlverfahren Je nach Bundesland kann eine Vorauswahl nach Zeugnisnoten erfolgen. Die Auswahl erfolgt dann z.b. nach einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beispielsweise beizufügen: Staatsangehörigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes Tabellarischer Lebenslauf, eventuell handgeschrieben Abschrift der Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde Personalbogen und ein Lichtbild, das nicht älter als 6 Monate sein soll Schulden- und Vorstrafenerklärung Zeugnis über die Fachhochschulreife oder der Nachweis über eine andere, zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung Abschlusszeugnis des Studiums der Fachrichtung Vermessungswesen (FH) oder eines gleichwertigen Studiums Eventuell Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst Gegebenenfalls Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz oder beglaubigte Abschrift des Schwerbehindertenausweises Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. In den meisten Ländern besteht für die Beamten/Beamtinnen des mittleren technischen Flurbereinigungs-/Vermessungsdienstes die Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Die Aufsteiger/innen werden in der Regel in die Ausbildungsmaßnahmen für den gehobenen Dienst einbezogen. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst/Flurneuordnungsdienst sind in Flurbereinigungsbehörden tätig, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Namen tragen, z.b. Amt für Agrarstruktur, Amt für Land- und Wasserwirtschaft oder Verwaltung für Ländliche Neuordnung. In der Regel werden sie sich auf bestimmte Aufgabenbereiche spezialisieren und z.b. als Sachbearbeiter/innen für Bauordnungsmaßnahmen arbeiten, als Sachbearbeiter/innen im Katasterwesen oder als Spezialisten/Spezialistinnen in der Photogrammetrie. Ein Wechsel zwischen den Aufgabenbereichen ist aufgrund der abgeschlossenen Beamtenausbildung möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Flurbereinigungsdienst/Flurneuordnungsdienst jedoch nicht beendet. Sie müssen z.b. stets über Änderungen im Bau- und Bodenrecht informiert sein. Diese können z.b. Veränderungen bei den Arbeitsabläufen und -methoden zur Folge haben. Auch über technische Weiterentwicklungen, z.b. bei Vermessungsgeräten bzw. -verfahren oder im Bereich der Kommunikationstechnik, müssen sie sich auf dem Laufenden halten. In der Regel werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch innerbehördliche Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt. Daneben gibt es auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Stellen verfügen über eigene Einrichtungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen orientieren. Wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen auch die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin - Flurbereinigung (gehobener technischer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin - Flurbereinigung (gehobener technischer Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen: Kartografie Architektur, Bauingenieurwesen Landschaftsgestaltung, Landschaftspflege öffentlicher Dienst, öffentliche Verwaltung Wie in Ihrem Wunschberuf wendet man in den hier zugeordneten Berufen Kenntnisse im Bereich Vermessungstechnik an, setzt die ermittelten Daten in Pläne und Karten um, wendet mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse und Rechtskenntnisse an.
7 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin - Flurbereinigung (gehobener technischer Dienst) auf: Bereich Kartografie Inhalte der Ausbildung in beiden Bereichen sind vermessungstechnische, datenverarbeitungstechnische und mathematische Grundlagen des Vermessungswesens, Aufnahmeverfahren, Höhenvermessungen, Koordinatenberechnungen, Flächenermittlungen sowie die Fertigung von Karten, Skizzen und Zeichnungen. Beschäftigte beider Bereiche arbeiten gerne im Freien. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Kartographie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Kartographie in BERUFENET Bereich Architektur, Bauingenieurwesen Beamte und Beamtinnen - Flurbereinigung (gehobener technischer Dienst) und Beschäftigte in dem hier genannten Bereich üben ähnliche Tätigkeiten beim Planen, Abstecken, bei der Überwachung und Rekonstruktion von Bauwerken aus. Inhalte der Ausbildung in beiden Bereichen sind Mathematik, Statik, darstellende Geometrie und Statistik, Datenverarbeitung, Baustoffkunde, Mechanik, Vermessungskunde und Photogrammetrie. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Bau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Bau in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Bau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Architektur in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Architektur in BERUFENET Bereich Landschaftsgestaltung, Landschaftspflege Angehörige von Berufen im Bereich Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege beschäftigen sich, ähnlich wie Beamte und Beamtinnen - Flurbereinigung (gehobener technischer Dienst), mit Landschaftspflege und -planung sowie mit Vermessungsaufgaben. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Landschaftsarchitektur/Landespfl./-planung in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Landschaftsarchitektur/Landespfl./planung in BERUFENET Bereich öffentlicher Dienst, öffentliche Verwaltung Die Gemeinsamkeiten zwischen Beschäftigten beider Bereiche bestehen in gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsinhalten. Die Beschäftigten bereiten Entscheidungen bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben vor. Sie beraten z.b. Bürger, beaufsichtigen unterstellte Kräfte oder überprüfen getroffene Entscheidungen. Ihre Arbeit üben sie innerhalb des öffentlichen Dienstes aus. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Agrarstrukturverwaltung (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (geh.dienst) in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (insbesondere Geometrie z.b. für Flächenberechnung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Kenntnisse in Physik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. für den Schriftwechsel) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Durchschnittliche Kenntnisse in der Datenverarbeitung (insbesondere grafische Datenverarbeitung z.b. für satellitengestützte Messverfahren und Messüberwachung sowie in der Gerätetechnik und Dokumentation) Englischkenntnisse (Lesen von Fachliteratur)
8 Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst wird von den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. Als Beispiele für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hier die Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen technischen Dienst für Ländliche Entwicklung (LEZAPOgtD) vom (Bay.GVBl. S. 919) Fundstelle: 2003 (Bay.GVBl. S. 919) Volltext (pdf, 559kB) Dies gilt nur für Bundesland Brandenburg: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes und die Laufbahn des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gehobener vermessungstechnischer und kartographischer Dienst - APOgvkD) vom (Bra.GVBl. ll S. 344), in der Fassung vom (Bra.GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom (Bra.GVBl. I S. 244) Fundstelle: 1996 (Bra.GVBl. ll S. 344), 2001 (Bra.GVBl. Il S. 178, Bra.GVBl. l S. 244) Volltext (pdf, 127kB) Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes in der Agrarstrukturverwaltung des Landes Schleswig-Holstein vom (Amtsbl. Schl.-H. S. 714), zuletzt geändert durch Artikel 38 der Landesverordnung vom (GVOBl. Schl.- H. S. 487) Fundstelle: 1992 (Amtsbl. Schl.-H. S. 714), 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 652), 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 34), 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 503), 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487) Internet Dies gilt nur für Bundesland Thüringen: Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahnen des gehobenen vermessungstechnischen und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes (ThürAPOgvermkartD) vom (Thü.GVBl. S. 453) Fundstelle: 2006 (Thü.GVBl. S. 453) Volltext (pdf, 1889kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der gehobene Dienst in der Flurbereinigung wurde erst in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Die Regelung der Ausbildung ist Sache der Bundesländer. Es gibt daher keine bundeseinheitlichen Vorschriften.
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