Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin der Länder erfolgt i.d.r. im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung der einzelnen Länder und an den Dienststellen der jeweiligen Fachbehörden. Je nach Fachrichtung und Bundesland kann aber auch ein bereits abgeschlossenes Studium an allgemeinen Fachhochschulen vorausgesetzt werden. Die Ausbildung erfolgt dann als Vorbereitungsdienst oder als Einführung hauptsächlich bei den Fachbehörden. Es wird für folgende Laufbahnen ausgebildet: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Justizdienst (Rechtspfleger/innen, Bezirksnotare/-notarinnen, Amtsanwälte/-anwältinnen) - gehobener Dienst Dipl.-Rechtspfleger/in (FH) in BERUFENET Bezirksnotar/in (FH) in BERUFENET Justizvollzugs- und -verwaltungsdienst (gehobener Dienst) Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (geh. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst) in BERUFENET (wird in manchen Bundesländern als technischer Dienst eingeordnet) Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Laufbahnen besonderer Fachrichtungen - gehobener Dienst (Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/-pädagoginnen) Ausbildungsinhalte Im theoretischen Teil der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) werden die Anwärter/innen beispielsweise in der allgemeinen inneren Verwaltung unterrichtet über:

2 Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Recht des Öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht, z.b. Rechte und Pflichten der Beamten und Beamtinnen) und Arbeitsrecht Betriebswirtschaftslehre (z.b. Betätigung der öffentlichen Hand in der Wirtschaft, Betriebsformen, Wirtschaftlichkeitsrechnung) Finanzwissenschaft (z.b. öffentliche Finanzwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft, Gestaltung der Finanzpolitik) Verwaltungsorganisation und die Beziehung der Verwaltung zur gesellschaftlichen Umwelt Information und Informationsverarbeitung in der Verwaltung (z.b. unterschiedliche Programme und ihre Bedienung) Allgemeine Staatslehre (z.b. Zweck und Aufgabe des Staates, Staatsformen), deutsche Verfassungsgeschichte und Politikwissenschaft (z.b. Parteien und Verbände, Aufgabe der Massenmedien, Funktionsweise von Regierung und Verwaltung) Methodik und Technik geistiger Arbeit Staats- und Verfassungsrecht (z.b. Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, Verfassungsorgane) Privatrecht (Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht), Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten Volkswirtschaftslehre (z.b. Funktionsweise des gesamtwirtschaftlichen Produktionsprozesses, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsordnungs- und Strukturpolitik) Planung und Entscheidung in der Verwaltung Berufsbezogene Psychologie und Soziologie (z.b. Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen und Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern) Während der praktischen Ausbildung bei den jeweiligen Ausbildungsbehörden (auch im Rahmen der Einführung) festigen und vertiefen die Anwärter/innen die in den Fachstudien erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, indem sie deren Anwendung an realen Fällen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kollegen und Kolleginnen üben. Die Anwärter/innen des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung erhalten beispielsweise eine Einweisung in die Verwaltungsstruktur: wie die jeweiligen Behörden aufgebaut sind und welche Aufgaben sie haben wie die Behörden zusammenwirken wie der Bezug zur Öffentlichkeit aussieht das Verwaltungshandeln: wie der Arbeitsablauf in den Behörden gesteuert wird und wie der Entscheidungsvorgang abläuft wie Informationen gewonnen, aufbereitet und verarbeitet werden und nach welchen Kriterien Entscheidungen getroffen werden wie der Geschäftsablauf erfolgt wie der verwaltungsinterne und der verwaltungsexterne Schriftwechsel funktioniert, welche Akten angelegt und wie sie geführt werden wie sich die Beamten und Beamtinnen situationsgerecht im Umgang mit den Bürgern und Bürgerinnen verhalten welche verwaltungsinternen Beziehungen es gibt und wie man sich Kollegen und Kolleginnen und Vorgesetzten gegenüber verhält Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten (Verwaltungsfachhochschulen - bzw. bei externer Ausbildung Allgemeine Fachhochschulen - und Ausbildungsbehörde) ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Räumen der Fachhochschulen bzw. Verwaltungsfachhochschulen (Seminarräumen, Hörsälen, Übungsräumen, Gruppenräumen, Bibliotheken und an Computerarbeitsplätzen) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der jeweiligen Abteilungen, in denen die Beamtenanwärter/innen hospitieren. In der Regel ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsstätten Verwaltungsfachhochschulen Allgemeine Fachhochschulen Ausbildungs-/Lernorte Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume Computerarbeitsplätze (in den Fachhochschulen bzw. Verwaltungsfachhochschulen) Bibliotheken (in den Fachhochschulen bzw. Verwaltungsfachhochschulen)

3 Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an den Verwaltungsfachhochschulen der Länder bzw. an allgemeinen Fachhochschulen besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen einer Ausbildungsbehörde lernen die Anwärter und Anwärterinnen schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil Beamte und Beamtinnen sich häufig auf eine bestimmte Abteilung einer Behörde spezialisieren, möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an selbstständiges Handeln und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Studienzeit in der Fachhochschule bzw. Verwaltungsfachhochschulen (meist Seminare, Vorlesungen und Übungen am Vor- und Nachmittag), als auch die Zeiten der persönlichen Seminarvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsbehörde gilt in der Regel Normalarbeitszeit. Beim Studium an Verwaltungsfachhochschulen sind zwischen den Semestern/Trimestern berufspraktische Studienabschnitte in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Studienzeit bestehen Kontakte zu Mitstudenten und Mitstudentinnen sowie zu Angehörigen der Fachhochschule bzw. Verwaltungsfachhochschule (z.b. Dozenten und Dozentinnen). Vor allem zur Prüfungsvorbereitung arbeiten die Studierenden oft in selbst organisierten Kleingruppen. Während der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsbehörde müssen sich die Beamtenanwärter/innen auch auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) in der Behörde oder gegebenenfalls im Außendienst einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Bearbeitung von Unterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Während ihrer Ausbildung lernen Beamtenanwärter/innen alle Bereiche der jeweiligen Ausbildungsbehörde und damit alle zu bearbeitenden Aufgabengebiete kennen und arbeiten mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammen. Finanzielle Aspekte Nach dem Bundesbesoldungsgesetz und den Landesbesoldungsgesetzen bekommen Anwärter/innen auf ein Amt im gehobenen Dienst der Länder Anwärterbezüge, deren Höhe die Bundesbesoldungsordnung regelt. Förderungsmöglichkeiten für Beamtenanwärter/innen sind nicht bekannt. Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des gehobenen Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 866, in den neuen Bundesländern 801. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB)

4 Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der fachtheoretischen Ausbildung an den Fachhochschulen bzw. Verwaltungsfachhochschulen erfolgen Unterbringung und Verpflegung der Anwärter und Anwärterinnen zum Teil in landeseigenen Einrichtungen gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst an den Verwaltungsfachhochschulen dauert in der Regel 3 Jahre. In Baden-Württemberg wird vor die eigentliche dreijährige Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst ein "fachpraktisches Einführungsjahr" bei einem Bürgermeisteramt oder Gemeindeverwaltungsverband vorgeschaltet (Dienstanfängerjahr als Verwaltungspraktikant/in). Bei einem vorausgegangenen abgeschlossenen Fachhochschul studium dauert der Vorbereitungsdienst in der Regel 1 bis 2 Jahre. Erfolgt die Ausbildung als Einführung, so dauert sie in der Regel bis zu 6 Monate. Verlängerungen Wenn Anwärter/innen die Laufbahnprüfung nicht bestehen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auch verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde. Gründe können unter anderem sein: ein Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen die Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Zivildienstes Elternzeit längere Krankheit Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Erfolgt die Vorbereitung an Verwaltungsfachhochschulen der Länder, so wechseln theoretische Abschnitte an der jeweiligen Fachhochschule mit praktischen Ausbildungsabschnitten (Praktika) an einer Ausbildungsbehörde der Länder (abhängig von der Fachrichtung). Wird hingegen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorausgesetzt, je nach Bundesland z.b. für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken, so findet eine überwiegend praktisch ausgerichtete Ausbildung bei den jeweiligen Fachbehörden statt. In bestimmten Fachrichtungen, in denen die erforderlichen Fähigkeiten für die Laufbahn bereits vollständig durch das Fachhochschulstudium vermittelt werden, kann die Ausbildung auch als Einführung stattfinden. Dies gilt z.b. für Hochschulabsolventen des Studienganges Sozialpädagogik, die für den gehobenen Dienst im Sozialwesen eingestellt werden. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg wurde zudem die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung externalisiert. Eine Ausbildung als Beamtenanwärter/in im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Verwaltungsfachhochschulen erfolgt hier nicht mehr. Hingegen kann man nun an bestimmten Fachhochschulen beispielsweise ein Studium für öffentliche Verwaltung und Verwaltungsökonomie absolvieren und sich danach für die Einstellung als Beamter/Beamtin im gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung bewerben. Der Abschluss an der externen Fachhochschule wird dabei einer bestandenen Laufbahnprüfung gleichgesetzt. Ausbildungsaufbau Der Ausbildungsaufbau am Beispiel des 3-jährigen Vorbereitungsdienstes: Fachhochschul-Studium mit berufspraktischen Studienzeiten Fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten im Wechsel Umfang und Abfolge der Gliederung kann je nach Bundesland und Fachrichtung unterschiedlich sein Ausbildungsdauer 3 Jahre Fachstudium (fachtheoretische Ausbildung)

5 bestehend aus Studienabschnitten von je nach Bundesland und Fachrichtung unterschiedlicher Dauer je nach Bundesland kann eine Zwischenprüfung erfolgen insgesamt Monate (je nach Bundesland) Fachpraktische Studienzeiten bei den Ausbildungsbehörden insgesamt Monate (je nach Bundesland) Laufbahnprüfung ( zugleich Verleihung des Diplomgrades) vor Prüfungskommissionen, die durch das Landesprüfungsamt bzw. die dazu ernannten Stellen der jeweiligen Bundesländer eingerichtet werden Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) mit der Laufbahnprüfung beendet. Im Falle einer Einführung hingegen ist im Allgemeinen keine Laufbahnprüfung erforderlich. Erforderliche Nachweise Während des Studiums an den Verwaltungsfachhochschulen sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie andere Leistungstests zu erbringen. Entsprechendes gilt in der Regel auch für den Vorbereitungsdienst, bei dem ein bereits abgeschlossenes Fachhochschul studium vorausgesetzt wird. Erforderliche Prüfungen Teilweise ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Am Ende der Ausbildung wird die Laufbahnprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil abgelegt. Die Anzahl der Arbeiten im schriftlichen Teil sowie die Gewichtung der schriftlichen Prüfung, der bisherigen Studienleistungen und der mündlichen Prüfung zueinander können je nach Landesregelung unterschiedlich sein. Schriftliche Prüfung: Je nach Bundesland sind mehrere Klausuren zu schreiben. Prüfungsfächer sind beispielsweise das Allgemeine Verwaltungsrecht, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, die speziellen Fachgebiete der Laufbahn bzw. einzelne Wahlfachgebiete. Zudem muss - zumindest bei der Ausbildung an Verwaltungsfachhochschulen - meist eine Hausarbeit bzw. Diplomarbeit angefertigt werden. Mündliche Prüfung: Die Prüflinge müssen praxisbezogene Fragen beantworten. Sie sollen beweisen, dass sie zu eigenen Problemlösungen fähig sind. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einer Prüfungskommission abgelegt, deren Mitglieder durch das jeweilige Landesprüfungsamt bestellt werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet je nach Fachrichtung unterschiedlich, beispielsweise: Archivwesen: Diplom-Archivar/Diplom-Archivarin (FH) Abkürzung: Dipl.-Archiv. (FH) Bibliothekswesen: Diplom-Bibliothekar/Diplom-Bibliothekarin (FH) Abkürzung: Dipl.-Bibl. (FH) Dokumentationswesen: Diplom-Dokumentar/Diplom-Dokumentarin (FH) Abkürzung: Dipl.-Doku. (FH) Finanzen (Steuer): Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin (FH) Abkürzung: Dipl.-Finanzw. (FH) Rechtspflege: Diplom-Rechtspfleger/Diplom-Rechtspflegerin (FH) Abkürzung: Dipl.-Rechtspfl. (FH) Allgemeine Verwaltung: Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Verwaltungswirtin (FH) Abkürzung: Dipl.-Verwaltungsw. (FH)

6 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die Ausbildung ist die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung. In bestimmten Fachrichtungen wird ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorausgesetzt. Praktische Tätigkeiten, die der Ausbildung (dem Vorbereitungsdienst) vorausgehen, werden in den meisten Fällen nicht gefordert. Für Laufbahnen besonderer Fachrichtungen (z.b. Sozialarbeiter/in) sind jedoch zum Teil zusätzlich zur Fachhochschulausbildung einschlägige Berufserfahrungen nachzuweisen. Neben den Bildungsvoraussetzungen müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist ein Auswahlverfahren zu absolvieren. Schulische Vorbildung - rechtlich Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss Schulische Vorbildung - praktiziert Die meisten Bewerber und Bewerberinnen weisen bei der Einstellung die Hochschulreife nach. Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Fachrichtungen mit 3-jährigem Vorbereitungsdienst (Studium an einer Verwaltungsfachhochschule), beispielsweise dem gehobenen Justizvollzugsdienst, gilt: Grundsätzlich ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Für die Fachrichtungen mit bis zu 2-jährigem Vorbereitungsdienst gilt: Vorausgesetzt wird ein bereits abgeschlossenes Fachhochschul studium der entsprechenden Fachrichtung. Beispiel: Für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken ist in einigen Bundesländern bereits ein Fachhochschulabschluss zum Diplom-Bibliothekar erforderlich. Für die Ausbildung zum Amtsanwalt/zur Amtsanwältin ist in der Regel die bestandene Laufbahnprüfung für den gehobenen Justizdienst erforderlich (Studium an einer Verwaltungsfachhochschule). In Berlin werden aber auch Bewerber/innen mit bestandener 1. juristischer Staatsprüfung zugelassen. Bei Ausbildung in Form einer Einführung, in der Regel also bei besonderen Fachrichtungen (z.b. Sozialarbeiter/in und Sozialpädagoge/-pädagogin), gilt: Zusätzlich zu einer entsprechenden Fachhochschulausbildung wird in der Regel der Nachweis einschlägiger Berufserfahrungen gefordert. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Je nach Bundesland und Fachrichtung liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 40. Lebensjahres, bei schwerbehinderten Menschen in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahres. Ausnahmen sind z.b. möglich bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Art und Umfang des Auswahlverfahrens können bei den einzelnen Ländern und je nach Fachrichtung unterschiedlich geregelt sein. In der Regel erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: Berücksichtigung der Noten des letzten Schulzeugnisses (gegebenenfalls Vorauswahl) Schriftliche Auswahltests (beispielsweise Rechtschreibtest) bzw. gegebenenfalls sonstige Leistungstests (beispielsweise Konzentrationsleistungstest oder Sporttests) Persönliche Vorstellung

7 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen: Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde Schulden- und Vorstrafenerklärung Gesundheitszeugnis Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung arbeiten die Beschäftigten bei den Behörden der Länder. Dort werden sie sich in der Regel auf bestimmte Teilgebiete wie die Sachverhaltsermittlung und Rechtsanwendung in den Aufgabengebieten Personalwesen, Kassenwesen oder Haushaltswesen spezialisieren. Ein Wechsel zwischen diesen Tätigkeiten ist möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. So müssen sich die Beschäftigten beispielsweise immer über gesetzliche Regelungen und deren Änderungen auf dem Laufenden halten und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Dadurch können sich auch Arbeitsabläufe verändern oder neue Hilfsmittel wie veränderte Computerprogramme erforderlich werden. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Kenntnisse und Fertigkeiten, die spezialisierte Aufgabenerledigung und die Übernahme von Führungspositionen bei Behörden der Länder ermöglichen, werden im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt. Oft verfügen die Behörden über eigene Weiterbildungseinrichtungen. Dort werden die Lehrgänge nach den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Mitarbeiter/innen zugeschnitten. Darüber hinaus gibt es auch Seminare, die effektive Arbeitsabläufe oder die Bürgerfreundlichkeit bzw. Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung zum Thema haben. Ferner besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Auch durch einen Zusatz- oder Aufbaustudiengang, beispielsweise im Bereich Verwaltungswissenschaften, lassen sich die eigenen Kenntnisse erweitern und interessante berufliche Perspektiven erschließen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin - Behörden der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen: öffentliche Verwaltung, öffentlicher Dienst

8 Betriebswirtschaft Datenverarbeitung im Bereich des öffentlichen Dienstes Rechtspflege Information und Dokumentation Die Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Büro- und Verwaltungsarbeit sowie im Umgang mit Publikum, zum großen Teil auch in der Anwendung von Rechtskenntnissen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen bestimmte Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Öffentliche Verwaltung, Öffentlicher Dienst Beamte/Beamtinnen des hier genannten Bereiches nehmen wie bei Behörden der Länder qualifizierte Fach- und Verwaltungsaufgaben sowie gehobene Leitungsfunktionen wahr. In ihrem Aufgabenbereich stellen sie einen geordneten und reibungslosen Arbeits- und Verwaltungsablauf sicher. Fachliche und rechtliche Hintergründe unterscheiden sich dabei zwar, doch die Arbeitsweise ist vergleichbar. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) (geh.dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (geh.dienst) in BERUFENET Bereich Betriebswirtschaft Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder wirken wie die Beschäftigten dieses Bereiches meist in sachbearbeitenden und/oder Führungsfunktionen bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben mit. In beiden Bereichen werden Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten abgewickelt. Alternativberufe: Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau (FH)Verwaltungsm. in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Öffentliche Wirtschaft in BERUFENET Datenverarbeitung im Bereich des Öffentlichen Dienstes Beamte/Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes in den unterschiedlichsten Ressorts der öffentlichen Verwaltung wenden wie die Fachkräfte des hier genannten Bereiches in aller Regel Hard- und Software-Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik an. Verwaltungsinformatiker/innen beschäftigen sich jedoch in erster Linie mit anwendungsbezogenen Informatikaufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Alternativberuf: Dipl.-Verwaltungsinformatiker/in (FH) in BERUFENET Bereich Rechtspflege Beamte und Beamtinnen bei Behörden der Länder und Beschäftigte in dem hier genannten Bereich üben ähnliche Tätigkeiten aus. Sie wenden Rechtsvorschriften an und beachten Fristen und Termine. Grundlage der Arbeit sind Rechtskenntnisse (die je nach Fachrichtung unterschiedlich sein können). Ihre Arbeit üben die Beschäftigten innerhalb des Öffentlichen Dienstes aus. Auch der Umgang mit Publikum gehört zum Alltag. Alternativberufe: Dipl.-Rechtspfleger/in (FH) in BERUFENET Bezirksnotar/in (FH) in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Berufstätige im Bereich Information und Dokumentation beschäftigen sich ebenfalls mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente, ebenso ist gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit förderlich. Die Beschäftigten sollten gerne organisatorisch arbeiten. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Dipl.-Bibliothekar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Über die oben genannten Beispiele hinaus kommen weitere Studien- oder Ausbildungsmöglichkeiten außerhalb des Behördendienstes in Frage, beispielsweise im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Wirtschaft. Interessen Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate) Arbeitsverhalten Notwendig: Planvolle, systematische Arbeitsweise Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf geänderte Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsabläufe einzustellen)

9 Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Förderlich: Keine Angaben Nachteilig: Keine Angaben Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, sichere Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere Grammatik, Interpunktion, Orthographie, Stilistik (schriftliche Arbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik, insbesondere Textverarbeitung (EDV- Ausrüstung der Ausbildungs- und Arbeitsplätze; Zugriff auf Daten häufig nur über EDV möglich) Gute Allgemeinbildung Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst wird von den Bundesländern und in der Regel je nach Fachrichtung in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. Als Beispiel für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hier die Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Bibliotheksdienst bei den wissenschaftlichen Bibliotheken (ZAPOgBiblD) vom (Bay.KWMBl I S. 213) Fundstelle: 2006 (Bay.KWMBl I S. 213) Volltext (pdf, 923kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Anfang der sechziger Jahre: Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes - vergleichbar den mittleren Führungskräften in Wirtschaft und Industrie - sind mehr als andere Berufsgruppen vom gesellschaftlichen Entwicklungsprozess, insbesondere von den Veränderungen im Bildungsbereich, berührt. Für sie wurde daher bereits Anfang der sechziger Jahre eine stärker wissenschaftsorientierte, dabei nach wie vor praxisbezogene Ausbildung für notwendig erachtet, wie sie schließlich durch die Bildungsebene der Fachhochschulen geschaffen wurde. 1976: Das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (BRÄndG) vom 18. August 1976 setzt einen Schlusspunkt unter die vorläufige berufliche Entwicklung des gehobenen Dienstes. Kern der Neuregelungen wurden die Änderungen zur Laufbahnausbildung der Beamten und Beamtinnen des gehobenen Dienstes. Das Gesetz sieht im Wesentlichen eine Anhebung der Ausbildung des gehobenen

10 Dienstes auf die Bildungsebene der Fachhochschulen in Form von drei Ausbildungsregelungen vor: Grundmodell: Laufbahnausbildung als Beamter/Beamtin auf Widerruf im - nach wie vor - dreijährigen Vorbereitungsdienst an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung Mischmodell: Anrechnung von Zeiten eines durch Prüfung abgeschlossenen "externen" Hochschulstudienganges auf den Vorbereitungsdienst, und zwar (nur) hinsichtlich der erforderlichen wissenschaftlichen Befähigungsvoraussetzungen. Beschränkung des mindestens einjährigen Vorbereitungsdienstes auf eine praktische Ausbildung; Laufbahnprüfung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahnaufgaben. Externes Modell: Gleichstellung von laufbahnbefähigenden "externen" Hochschulstudiengängen mit dem Vorbereitungsdienst und der Laufbahnprüfung. Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung entfallen, wenn der externe Studiengang die Voraussetzungen der Laufbahnbefähigung bereits so umfassend vermittelt hat, dass es allenfalls einer auf höchstens 6 Monate zu bemessenden Einführungszeit in die Laufbahnaufgaben bedarf bis heute: In den Jahren von 1973 bis 1979 vollzog sich die Einrichtung von verwaltungsinternen Fachhochschulen in den alten Bundesländern. Mit der deutschen Einheit schlossen sich die Beitrittsländer dieser Entwicklung an. Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt externalisierten inzwischen ihre Studiengänge für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Ausblick - absehbare Änderungen Fachrichtungsbezogen: Das Ausbildungs- und Prüfungswesen der Beamten und Beamtinnen bei Behörden der Länder (gehobener nichttechnischer Dienst) wird für die einzelnen Fachrichtungen stetig fortgeschrieben. Allgemein: Alle Länder bilden gegenwärtig noch ihre Anwärter und Anwärterinnen für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst über den dreijährigen Vorbereitungsdienst an Verwaltungsfachhochschulen (Grundmodell). Unabhängig davon verfolgen einzelne Länder die Öffnung ihrer Verwaltungsfachhochschulen auch für externe Bewerber und Bewerberinnen. Dies geht mit Überlegungen einher, die Verwaltungsfachhochschulen mit breiter angelegten Studienangeboten besser auszuschöpfen (z.b. Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft). Dabei spielt auch die Erkenntnis eine Rolle, dass die öffentliche Verwaltung sich künftig stärker nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ausrichten muss. Dies gilt insbesondere im kommunalen Bereich und in Aufgabenzusammenhängen, die nicht überwiegend rechtlich geprägt sind. Entsprechende Studiengänge sind bereits eingerichtet, teilweise als Modellversuche. Durchweg ist ein Interesse an Schwerpunktbildungen im Bereich von Verwaltungsbetriebswirtschaft wie auch im Themenbereich Verwaltung und Wirtschaft erkennbar. Hierin deutet sich möglicherweise die Entwicklung an, die Verwaltungsfachhochschulen von ihrer bisher ausschließlichen Bestimmung für die Laufbahnausbildung und von ihrem Charakter als besondere Fachhochschulen für den Öffentlichen Dienst auch zu allgemeinen Fachhochschulen weiterzuentwickeln. Dies geht mit hochschulpolitischen Erwägungen einher, die Studienangebote der Fachhochschulen stärker als bisher zu nutzen und die übrigen Hochschulen zu entlasten. Um im Rahmen der allgemeinen Bestrebungen eine Straffung von Schul- und Ausbildungszeiten und eine Angleichung an internationale Verhältnisse zu erreichen, besteht in Baden-Württemberg derzeit eine Initiative des Gemeindetags. Sie soll eine Reform der Beamtenausbildung erarbeiten. Dabei soll auch das Dienstanfängerjahr abgeschafft werden. Die Ausbildung würde sich dann der Dauer in den anderen Bundesländern anpassen.

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