Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Kommunalverwaltung erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Verwaltungsfachhochschulen und bei den Dienststellen der Kommunen. Die Ausbildung ist z.b. in folgender Fachrichtung möglich: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Ausbildungsinhalte In der theoretischen Ausbildung (theoretische Studienzeit) lernen die Beamtenanwärter/innen im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Kommunalverwaltung zum Beispiel: wie die öffentliche Finanzwirtschaft aufgebaut ist und welche Planungsgrundlagen und Kontrollverfahren zur Verfügung stehen wie die Verwaltung aufgebaut ist und wie die innerbehördliche und die fachübergreifende Zusammenarbeit funktioniert welche Aufgaben und Funktionen die öffentliche Verwaltung innehat und wie die Aufgaben bürgergerecht erfüllt werden welche Kenntnisse aus den Bereichen Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Sozialrecht, Baurecht, Europarecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht für den Dienst in der Kommunalverwaltung benötigt werden und wie sie zur Anwendung kommen wie Systeme der Informationsverarbeitung und der Bürokommunikation zu handhaben sind und für die Aufgabenerledigung in der Verwaltung eingesetzt werden wie das politische System der Bundesrepublik Deutschland beschaffen ist und welche historischen und rechtlichen Entwicklungen zu Grunde liegen welche Staatsformen existieren und die jeweiligen geschichtlichen Hintergründe wie wirtschaftliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist welche Arten der öffentlichen Verwaltung es gibt wie die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Staatsgewalt einzuordnen ist und wie diese im Staatsgefüge

2 kontrolliert wird welche rechtlichen Grundlagen die Basis der öffentlichen Verwaltungsarbeit bilden wie betriebswirtschaftliche Grundsätze das Verwaltungshandeln bestimmen und wie sich diese auf die Organisation der Verwaltung auswirken wie das Berufsbeamtentum durch das Recht des Öffentlichen Dienstes und speziell durch das Beamtenrecht geregelt wird In der praktischen Ausbildung erlernt man die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anzuwenden und einzuüben und typische Tätigkeiten der Laufbahn bei der Kommunalverwaltung selbstständig zu erledigen. Dabei lernen die Beamtenanwärter/innen die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden anhand praktischer Fälle kennen. In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen wird das in den Fachstudien und den Praktika erworbene Wissen praxisorientiert vertieft. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Räumen der Fachhochschulen (Seminarräumen, Hörsälen, Übungsräumen, Gruppenräumen, Bibliotheken und an Computerarbeitsplätzen) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der jeweiligen Abteilungen, in denen die Beamtenanwärter/innen ihre Praktikumsabschnitte leisten. Ausbildungsstätten Verwaltungsfachhochschulen Ausbildungs-/Lernorte Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume Computerarbeitsplätze (in der Fachhochschule ) Bibliotheken (in der Fachhochschule) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an den Verwaltungsfachhochschulen der Länder besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen von Kommunalverwaltungen (zum Beispiel Kämmerei, Standesamt, Personalamt) lernen die angehenden Beamten und Beamtinnen bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Zu bedenken ist, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil die Beamten und Beamtinnen sich auf eine Tätigkeit (zum Beispiel im Steueramt, Sozialamt oder Bauverwaltungsamt) spezialisieren. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an selbstständiges Handeln und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Studienzeit an der Fachhochschule als auch die Zeiten der persönlichen Studienvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Behörden gilt in der Regel Normalarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Fachhochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung an den Verwaltungsfachhochschulen der Länder bestehen Kontakte zu Mitstudenten und Mitstudentinnen sowie Angehörigen der Fachhochschule (zum Beispiel Dozenten und Dozentinnen). Während der berufspraktischen Ausbildung in den verschiedensten Ämtern von Kommunalverwaltungen (zum Beispiel Kämmerei, Standesamt, Personalamt) müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Arbeit erfolgt meist auf der Grundlage der Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Während ihrer Ausbildung lernen Beamtenanwärter/innen alle Bereiche der jeweiligen Behörde kennen - in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung - und arbeiten mit

3 Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammen. Finanzielle Aspekte Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Beamtenanwärter/innen Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Schulgeld oder Lehrgangsgebühren fallen nicht an, jedoch können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel und die Unterbringung an Ausbildungseinrichtungen entstehen. Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des gehobenen Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 866, in den neuen Bundesländern 801. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der fachtheoretischen Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule erfolgen Unterbringung und Verpflegung der Anwärter/innen zum Teil in landeseigenen Einrichtungen gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. In Baden-Württemberg wird vor die eigentliche dreijährige Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst ein "fachpraktisches Einführungsjahr" vorgeschaltet (Dienstanfängerjahr als Verwaltungspraktikant/in). Die Ausbildung dauert somit 4 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung verlängert sich der Vorbereitungsdienst in der Regel bis zum Ablauf der Wiederholungsfrist. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auch verlängert werden, wenn zum Beispiel die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde und die Kürzung einzelner Ausbildungsabschnitte die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet. Gründe können unter anderem sein: längere Erkrankungen Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen Ableistung des Grundwehr- oder Ersatzdienstes Elternzeit Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

4 Ausbildungsform Die fachtheoretische Ausbildung, die jeweils im Wechsel mit der fachpraktischen Ausbildung erfolgt, wird an Fachhochschulen der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung findet in Dienststellen der Ausbildungsbehörden statt. Ausbildungsaufbau Fachhochschul-Studium mit berufspraktischen Studienzeiten Fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten im Wechsel Umfang und Abfolge der Gliederung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein Ausbildungsdauer 3 Jahre Fachstudium (fachtheoretische Ausbildung) bestehend aus Studienabschnitten von je nach Bundesland unterschiedlicher Dauer je nach Bundesland kann eine Zwischenprüfung erfolgen insgesamt Monate (je nach Bundesland) Fachpraktische Studienzeiten bei den Ausbildungsbehörden insgesamt Monate (je nach Bundesland) Laufbahnprüfung (zugleich Verleihung des Diplomgrades) vor Prüfungskommissionen, die durch das Landesprüfungsamt bzw. die dazu ernannten Stellen der jeweiligen Bundesländer eingerichtet werden Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) mit der Laufbahnprüfung beendet. Erforderliche Nachweise Während des gesamten Studiums an der Fachhochschule sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie andere Leistungstests zu erbringen. Erforderliche Prüfungen Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil abzulegen. Die Anzahl der Arbeiten im schriftlichen Teil sowie die Gewichtung der schriftlichen Prüfung, der bisherigen Studienleistungen und der mündlichen Prüfung zueinander können je nach Landesregelung unterschiedlich sein. Schriftliche Prüfung: Je nach Bundesland sind mehrere Klausuren zu schreiben. Prüfungsfächer sind in der Regel immer das allgemeine Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaftslehre und einzelne Wahlfachgebiete. Zudem muss in der Regel eine Hausarbeit bzw. Diplomarbeit angefertigt werden. Mündliche Prüfung: Die Prüflinge müssen praxisbezogene Fragen beantworten. Sie sollen beweisen, dass sie zu eigenen Problemlösungen fähig sind. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.

5 Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einer Prüfungskommission abgelegt, deren Mitglieder durch das jeweilige Landesprüfungsamt bestellt werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Abkürzung: Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die verwaltungsinterne Ausbildung ist die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Schulische Vorbildung - rechtlich Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss Berufliche Vorbildung - rechtlich Es ist keine bestimmte berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Je nach Bundesland liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 35. Lebensjahres, bei schwerbehinderten Menschen in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahres. Ausnahmen sind z.b. möglich bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Auswahlverfahren Art und Umfang des Auswahlverfahrens sind je nach Bundesland unterschiedlich. Man bewirbt sich zwar bei den jeweiligen Kommunen, das Auswahlverfahren wird aber i.d.r. landesweit (zentral) durchgeführt. In der Regel erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: Schriftliches Auswahlverfahren Berücksichtigung der Zeugnisnoten Persönliche Vorstellung Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

6 Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen: Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde Schulden- und Vorstrafenerklärung Gesundheitszeugnis Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Kommunalverwaltung arbeiten bei Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden, z.b. als Sachbearbeiter/innen im Steueramt, Sozialamt, Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt oder Bauverwaltungsamt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Kommunalverwaltung nicht beendet. Durch die ständigen Veränderungen in Politik und gesellschaftlichem Leben, durch neue Erkenntnisse im wissenschaftlichen und technischen Bereich werden kommunale Aufgaben immer umfangreicher und vielfältiger. Um mit diesen Veränderungen Schritt halten zu können, müssen sich die Beamten und Beamtinnen ständig weiterbilden. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Kommunalverwaltungen bieten neben verbindlichen Fortbildungsmaßnahmen zur Vertiefung und Aktualisierung des Fachwissens verschiedene interne Fortbildungen an, die von der Förderung des Allgemeinwissens über wirtschaftliche und politische Themen bis zu Sprachkursen und überregionalen Seminaren reichen. Auch Kenntnisse und Fertigkeiten, die für Spezialaufgaben erforderlich sind oder die Übernahme von Führungspositionen in der Kommunalverwaltung ermöglichen, werden im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt. Es gibt aber auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Arbeitgeber verfügen über eigene Einrichtungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausrichtet. Wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen auch die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Auch durch einen Zusatz- oder Aufbaustudiengang, beispielsweise im Bereich Verwaltungswissenschaften, lassen sich die eigenen Kenntnisse erweitern und interessante berufliche Perspektiven erschließen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin - Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) gibt es vor allem Alternativen in den Bereichen: Öffentliche Verwaltung, Öffentlicher Dienst Betriebswirtschaftliche Studiengänge Datenverarbeitung im Bereich des Öffentlichen Dienstes Rechtspflege Information und Dokumentation Die Gemeinsamkeit der hier aufgeführten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Büro- und Verwaltungsarbeit sowie im Umgang mit Publikum, zum großen Teil auch in der Anwendung von Rechtskenntnissen.

7 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) auf: Bereich Öffentliche Verwaltung, Öffentlicher Dienst Beamte/Beamtinnen des hier genannten Bereiches nehmen wie bei der Kommunalverwaltung qualifizierte Fach- und Verwaltungsaufgaben sowie gehobene Leitungsfunktionen wahr. In ihrem Aufgabenbereich stellen sie einen geordneten und reibungslosen Arbeits- und Verwaltungsablauf sicher. Natürlich unterscheiden sich jeweils die fachlichen und rechtlichen Hintergründe, aber die Arbeitsweise lässt sich durchaus vergleichen. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (geh. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) (geh.dienst) in BERUFENET Bereich Betriebswirtschaftliche Studiengänge Beamte und Beamtinnen bei der Kommunalverwaltung wirken wie die Beschäftigten dieses Bereiches meist in sachbearbeitenden und/oder Führungsfunktionen in betriebswirtschaftlichen Bereichen. Beide Bereiche verstehen sich auf die Abwicklung von Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten. Alternativberufe: Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau (FH)Verwaltungsm. in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Öffentliche Wirtschaft in BERUFENET Datenverarbeitung im Bereich des Öffentlichen Dienstes Beamte/Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes in den unterschiedlichen Ressorts der öffentlichen Verwaltung wenden Hard- und Software-Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik zur Lösung ihrer Aufgaben an. Verwaltungsinformatiker/innen beschäftigen sich jedoch in erster Linie mit anwendungsbezogenen Informatikaufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Alternativberuf: Dipl.-Verwaltungsinformatiker/in (FH) in BERUFENET Bereich Rechtspflege Beamte und Beamtinnen bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) und Beschäftigte in dem hier genannten Bereich üben ähnliche Tätigkeiten aus. Sie wenden Rechtsvorschriften an, beachten Fristen und Termine. Grundlage der Arbeit sind Rechtskenntnisse. Hier wie dort hat man viel mit Menschen zu tun. Alternativberufe: Dipl.-Rechtspfleger/in (FH) in BERUFENET Bezirksnotar/in (FH) in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Berufstätige im Bereich Information und Dokumentation beschäftigen sich ebenfalls mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente, ebenso ist gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit förderlich. Die Beschäftigten sollten gerne organisatorisch arbeiten. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Dipl.-Bibliothekar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Über die oben genannten Beispiele hinaus kommen weitere Studien- oder Ausbildungsmöglichkeiten in Frage, beispielsweise in der Information und Dokumentation oder im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Wirtschaft. Diese können sich aber auch an anderen Vorlieben und Neigungen des Studieninteressenten orientieren. Interessen Förderlich: Neigung zu sprachlich betonter Tätigkeit (Referate) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (Lesen von Rechtsanwendungen) Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Ausarbeiten von Seminararbeiten und Protokollen) Abneigung gegen Arbeit in der Gruppe (Teamarbeit) Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B

8 Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Protokolle, Referate) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Fertigkeiten im Maschinenschreiben Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (z.b. Bürocomputer) Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. Als Beispiel für eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung hier die Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (ZAPOgVD) vom (Bay.GVBl. S. 646), geändert am (Bay.GVBl. S. 99) Fundstelle: 2003 (Bay.GVBl. S. 646), 2006 (Bay.GVBl. S. 99) Volltext (pdf, 1330kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde auch in den Bundesländern die Ausbildung der Beamten/Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst auf das Bildungsniveau der Fachhochschulen angehoben. Dies war durch die ständige Zunahme der Verwaltungsaufgaben notwendig geworden. Die Fortentwicklung des Rechts und die ständige Veränderung der Anforderungen an die öffentliche Verwaltung fordert ein hohes Maß an Flexibilität in der Ausbildung. Daneben verändert auch die fortschreitende Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken sowie der elektronischen Datenverarbeitung permanent die Ausbildungsinhalte. Ausblick - absehbare Änderungen Um im Rahmen der allgemeinen Bestrebungen eine Straffung von Schul- und Ausbildungszeiten und eine Angleichung an internationale Verhältnisse zu erreichen, besteht auch in Baden-Württemberg derzeit eine Initiative des Gemeindetags, eine Reform der Beamtenausbildung zu erzielen. Dabei soll unter anderem das Dienstanfängerjahr abgeschafft werden. Die Ausbildung würde sich dann der Dauer in den anderen Bundesländern anpassen.

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