Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst bei der Kommunalverwaltung erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Verwaltungsschulen bzw. entsprechenden Bildungseinrichtungen und Ausbildungsbehörden. Ausbildungsinhalte In der fachtheoretischen Ausbildung werden beispielsweise folgende Fachgebiete behandelt: Kommunalrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Öffentliche Finanzwirtschaft Wirtschaftslehre Methodik und Technik der Rechtsanwendung Staats- und Europarecht Recht des öffentlichen Dienstes Verwaltungslehre Recht der sozialen Sicherung Privatrecht Inhalte und Einsatzbereiche im Rahmen der praktischen Ausbildung: Die Beamtenanwärter/innen lernen das künftige Berufsfeld kennen. Ziel ist es, sie mit den wesentlichen Aufgaben sowie der Organisation und Arbeitsweise einer Kommunalverwaltung vertraut zu machen. Die Beamtenanwärter/innen werden in unterschiedliche, typische Arbeitsvorgänge eingeschaltet und lernen, selbstständig Geschäftsvorgänge zu bearbeiten, Verwaltungsentscheidungen zu treffen und sich die nötige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck anzueignen. Die Beamtenanwärter/innen sollen dazu in verschiedenen Gebieten der Kommunalverwaltung eingesetzt werden, beispielsweise

2 in der Behördenorganisation im Finanzwesen im Sozialwesen einschließlich Jugendhilfe im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten (Verwaltungschule bzw. entsprechende Bildungseinrichtung und Ausbildungsbehörde) ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen (Klassenzimmern) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Räume der Fachdienststellen der Kommunen, in denen die Beamtenanwärter/innen hospitieren. Ausbildungsstätten Theoretische Ausbildung: Berufsbildende weiterführende Schulen (Verwaltungsschulen) Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (in den Verwaltungsschulen ) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an der Verwaltungsschule bzw. der entsprechenden Bildungseinrichtung besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen von Kommunalverwaltungen (zum Beispiel Kämmerei, Standesamt, Personalamt) lernen die Anwärter/innen bereits ganz konkret die Arbeitsbedingungen ihrer späteren Berufstätigkeit im mittleren nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung kennen. Allerdings spezialisieren sie sich später als fertig ausgebildete Beamte und Beamtinnen bei der Kommunalverwaltung in der Regel auf bestimmte Verwaltungsbereiche (zum Beispiel Verwaltungshauptamt, Verkehrsbetriebe, Liegenschaften, Schlacht- und Viehhof). Während der praktischen Ausbildung werden noch nicht so hohe Anforderungen an selbstständiges Handeln und Verantwortung gestellt wie im regulären Dienst nach Abschluss der Ausbildung. Auch wird in der Regel berücksichtigt, dass der serviceorientierte Umgang mit Publikum erst einmal gelernt sein will. Die Verwaltungsschule liegt nicht unbedingt am Wohnort; zumindest der schulische Teil der Ausbildung erfordert also von den Anwärtern/innen meist eine gewisse räumliche Mobilität. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag), als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Ämtern gilt in der Regel Normalarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Der Kontakt mit Publikum (zum Beispiel Antragstellern und Antragstellerinnen) ist noch nicht so intensiv wie in der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der theoretischen Ausbildung an der Verwaltungsschule wird im Klassenverband gelernt - es gibt also das von der allgemein bildenden Schule her gewohnte Miteinander von Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Lehrkräften. Während der praktischen Ausbildung in kommunalen Ausbildungsbehörden müssen sich die Anwärter/innen je nach Dienststelle vor allem auf ständig wechselnden Publikumsverkehr einstellen, was für die meisten zunächst gewöhnungsbedürftig ist. Die Arbeit erfolgt im Rahmen des jeweiligen Sachgebietes meist auf der Grundlage von Teamabsprachen als Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Anwärter/innen von den Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Während ihrer praktischen Ausbildung lernen sie in der Regel alle Bereiche der jeweiligen Behörde kennen und arbeiten mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammen.

3 Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Anwärterbezüge werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz bzw. den einzelnen Landesbesoldungsgesetzen gezahlt. Förderungsmöglichkeiten Keine Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des mittleren Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 817, in den neuen Bundesländern 756. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre. Verlängerungen Wenn Anwärter/innen die Laufbahnprüfung nicht bestehen, so kann der Vorbereitungsdienst (beispielsweise bis zur Prüfungswiederholung) verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auch verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde. Gründe können unter anderem sein: ein Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen die Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Zivildienstes Elternzeit längere Krankheit Ausbildungsform Während der Ausbildung wechseln praktische Ausbildungszeiten in den Fachdienststellen der Gemeinden mit theoretischen Ausbildungsabschnitten an Verwaltungsschulen bzw. Studieninstituten.

4 Ausbildungsaufbau Vorbereitungsdienst fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel (Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten ist je nach Kommune bzw. Bundesland unterschiedlich) Ausbildungsdauer i.d.r. 2 Jahre Berufspraktische Ausbildung bei den Fachdienststellen der Kommunen Fachtheoretische Ausbildung an Verwaltungsschulen bzw. entsprechenden Bildungseinrichtungen (Studieninstituten) Laufbahnprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ausbildungsbehörde oder Verwaltungsschule Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im mittleren nichttechnischen Dienst der Kommunalverwaltung mit der Laufbahn- bzw. Anstellungsprüfung beendet. Erforderliche Nachweise Es werden Beschäftigungsnachweise bzw. Befähigungsberichte geführt, die Auskunft über Dauer und Aufgabengebiete der einzelnen Ausbildungsabschnitte geben. Während der gesamten Ausbildung müssen die Anwärter/innen ihre Leistungen in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie in anderen Leistungstests nachweisen. Erforderliche Prüfungen Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahn- bzw. Anstellungsprüfung abzulegen. Sie besteht aus mehreren schriftlichen Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich der Ausbildungsfächer sowie einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn. Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Prüfungskommission der Ausbildungsbehörde oder Verwaltungsschule abgelegt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet vielfach:

5 Verwaltungswirt/in Die Laufbahnbezeichnung lautet: Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss. Alternativ muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden. Auch eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfüllt die Bildungsanforderungen. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt: ein mittlerer Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand Berufliche Vorbildung - rechtlich Bei mittlerem Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Bei Hauptschulabschluss ist eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Ohne Hauptschulabschluss wird eine (vorhergehende) Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorausgesetzt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Mindestalter In einzelnen Bundesländern kann ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen sein. Höchstalter Je nach Bundesland und Kommune kann die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 35. Lebensjahres liegen. Bei schwerbehinderten Menschen liegt sie in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahres. Ausnahmen von den allgemeinen Höchstaltersgrenzen sind z.b. möglich bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Art und Umfang des Auswahlverfahrens sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Üblich sind folgende Anforderungen: Vorauswahl nach Zeugnisnoten Leistungstests (beispielsweise in Deutsch und Mathematik) Persönliche Vorstellung

6 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen: Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde Schulden- und Vorstrafenerklärung Gesundheitszeugnis Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht ( Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst bei der Kommunalverwaltung arbeiten bei Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden z.b. als Sachbearbeiter/innen im Personal-, Standes-, Einwohnermeldeamt, im Liegenschafts-, Bauordnungs-, Wohnungsförderungswesen, im Schulverwaltungs-, Sozial- oder Gesundheitsamt. Im Ordnungsamt sind sie auch als Vollzugsbeamte/- beamtinnen tätig. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte/Beamtinnen bei der Kommunalverwaltung (mittlerer Dienst) jedoch nicht beendet. Die ständigen Veränderungen im gesellschaftlichen Leben sowie neue Erkenntnisse im technischen und wissenschaftlichen Bereich stellen in ihren Auswirkungen auch die öffentlichen Verwaltungen vor immer neue Aufgaben und Erfordernisse. Gemeindeverwaltungen bieten deshalb für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen neben verbindlichen Fortbildungsmaßnahmen verschiedene interne Fortbildungen an, die von der Erweiterung des Allgemeinwissens über wirtschaftliche und politische Themen bis zu Sprachkursen und überregionalen Seminaren reichen. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Auch Kenntnisse und Fertigkeiten, die spezialisierte Aufgabenerledigungen in der Kommunalverwaltung ermöglichen, werden im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt. Es gibt aber auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Arbeitgeber verfügen über eigene Einrichtungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausrichtet. Wenn sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen auch die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin in der Kommunalverwaltung (mittlerer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin in der Kommunalverwaltung (mittlerer Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen: Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung

7 Sozialversicherungen, Verwaltung Anwalts- und Notariatsfachassistenz, Rechtspflege Information und Dokumentation Bürowirtschaft Wie in Ihrem Wunschberuf, machen in vielen Berufen dieser Bereiche Verwaltungstätigkeiten einen großen Teil der Arbeit aus. Zum Teil finden Rechtskenntnisse Anwendung. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin in der Kommunalverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) auf: Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Verwaltungsfachkräfte oder Fachkräfte in anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes haben, ähnlich wie Kommunalbeamte und -beamtinnen (mittlerer nichttechnischer Dienst), vorwiegend mit allgemeiner Verwaltungsarbeit zu tun. Sie erstellen zum Beispiel Protokolle und Bescheide, verrichten buchhalterische Tätigkeiten und alle üblichen Büroarbeiten, wenden Rechtskenntnisse an (zum Beispiel aus Bereichen wie Verwaltungsrecht, Verkehrs- und Sozialrecht, Familien- und Arbeitsrecht). Interesse für ordnende und verwaltende Tätigkeit ist für Berufstätigkeit im mittleren Dienst der Kommunalverwaltung ebenso hilfreich wie in den hier aufgeführten Berufen. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bund (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Justizverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (mittl. Dienst) in BERUFENET Bereich Sozialversicherungen, Verwaltung Verwaltungsfachkräfte bzw. Sozialversicherungsangestellte führen vorwiegend allgemeine Verwaltungsarbeiten durch, ähnlich wie Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst in der Kommunalverwaltung. Hier wie dort befasst man sich mit buchhalterischen Tätigkeiten, bearbeitet Anträge bzw. Anfragen und erstellt Bescheide. Auch in den hier genannten Bereichen werden Rechtskenntnisse angewendet. Interesse für ordnende und verwaltende Tätigkeit ist in allen Bereichen Voraussetzung. Alternativberufe: Verwaltungsfachangestellte/r - HWK und IHK in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Landesverwaltung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Allg. Krankenversich. in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Unfallversicherung in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Knappsch. Sozialvers. in BERUFENET Bereich Anwalts- und Notariatsfachassistenz, Rechtspflege Assistenzkräfte in Anwalts- und Notarskanzleien sowie in der Justiz verrichten ähnlich wie Kommunalbeamte und -beamtinnen (mittlerer nichttechnischer Dienst) allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeit und wenden dabei Rechtskenntnisse an. Sie führen zum Beispiel Akten, kümmern sich um Ablage und Schriftverkehr sowie um Termine und Fristen und arbeiten mit rechtlichen Vorschriften. Bewerber/innen mit Interesse für einen der unten genannten Berufe sollten gern mit Zahlen und Daten sowie mit Kunden und Kundinnen bzw. Mandanten und Mandantinnen umgehen. Alternativberufe: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in BERUFENET Rechtsanwaltsfachangestellte/r in BERUFENET Notarfachangestellte/r in BERUFENET Justizfachangestellte/r in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Informations- und Dokumentationsfachkräfte beschäftigen sich, ähnlich wie Kommunalbeamte und -beamtinnen (mittlerer nichttechnischer Dienst), mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente beider Bereiche. Interesse für den Umgang mit Zahlen und Daten sowie mit schriftlichem Material erleichtert in diesem Bereich wie in Behörden der Kommunalverwaltung Ausbildung und Beruf. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (mittl.d.) in BERUFENET Archivassistent/in in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bibliothek in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in BERUFENET Bereich Bürowirtschaft Bürofachleute üben ähnlich wie Kommunalbeamte und -beamtinnen (mittlerer nichttechnischer Dienst) vorwiegend Büro- und Verwaltungstätigkeiten aus. Rechtskenntnisse sind auch hier erforderlich. Die Daten- und Textverarbeitung spielt eine zentrale Rolle. Alternativberuf: Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B

8 Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss) Förderlich: Fertigkeiten im Maschinenschreiben Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (z.b. Bürocomputer) Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. Als Beispiel für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hier die Dies gilt nur für Bundesland Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Verwaltungsdienst - APO md M-V) vom (GVOBl. M-V S. 616, ber. S. 721) Fundstelle: 2002 (GVOBl. M-V S. 616, ber. S. 721) Volltext (pdf, 1244kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Nach dem zweiten Weltkrieg waren zunächst alle Beamtenverhältnisse aufgehoben worden, aber der Fortbestand des Berufsbeamtentums wurde durch Regelungen und Gesetze gesichert. Seit der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes im Jahr 1953 gibt es wieder den Beamtenberuf. Hauptmerkmale dieses Berufes, die auch auf die Ausbildung Einwirkung haben, sind Folgende: Entscheidung für den Beruf in jungen Jahren fachliche Ausbildung und Prüfungen eine auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtete Berufsausübung

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