Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin des Bundes erfolgt i.d.r. im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule des Bundes und an den Dienststellen der jeweiligen Fachbehörden. Je nach Fachrichtung kann aber auch ein bereits abgeschlossenes Studium an einer allgemeinen Fachhochschule vorausgesetzt werden. Die Ausbildung erfolgt dann als kürzerer Vorbereitungsdienst hauptsächlich bei den Fachbehörden. In manchen Fachrichtungen geht der Bund dazu über, die Ausbildung zu externalisieren, d.h., er bildet selbst nicht mehr aus, sondern stellt Bewerber/innen ein, die als entsprechend geeignet anerkannte Studiengänge an regulären Fachhochschulen absolviert haben, z.b. im gehobenen Bibliotheksdienst. Mit Änderungen der Ausbildungsmöglichkeiten muss daher zukünftig gerechnet werden. Die Ausbildung ist beispielsweise in folgenden Fachrichtungen bzw. bei folgenden Bundesbehörden möglich: Beamt(er/in) - Wehrverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bundesbank (geh. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kriminaldienst Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Wetterdienst (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Auswärtiger Dienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Forstdienst (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Verfassungsschutz (geh. Dienst) in BERUFENET

2 Ausbildungsinhalte Im Grundstudium lernt der Beamte/die Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes im Rahmen einer fachübergreifenden beruflichen Grundbildung zum Beispiel: welche Modelle der Wirtschaftsordnung es gibt und wie das Modell der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland funktioniert wie die öffentliche Finanzwirtschaft aufgebaut ist und welche Planungsgrundlagen und Kontrollverfahren zur Verfügung stehen wie die Verwaltung aufgebaut ist und wie die innerbehördliche und die fachübergreifende Zusammenarbeit funktioniert welche rechtlichen Grundlagen die Basis der Arbeit der öffentlichen Verwaltung bilden wie Systeme der Informationsverarbeitung und der Bürokommunikation zu handhaben sind und für die Aufgabenerledigung in der Verwaltung eingesetzt werden wie das politische System der Bundesrepublik Deutschland beschaffen ist und welche historischen und rechtlichen Entwicklungen zu Grunde liegen welche Staatsformen existieren und die jeweiligen geschichtlichen Hintergründe was politische Begriffe wie Macht, Herrschaft und so weiter bedeuten wie der politische Willensbildungsprozess mittels Interessenwahrnehmung durch Parteien, Verbände und andere Interessengruppen vor sich geht welche unterschiedlichen Ziele die Wirtschaftspolitik verfolgt, wie diese Ziele miteinander in Beziehung stehen und mit welchen Mitteln die einzelnen Ziele erreicht werden können wie wirtschaftliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist welche Arten der öffentlichen Verwaltung es gibt wie die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Staatsgewalt einzuordnen ist und wie diese im Staatsgefüge kontrolliert wird welche Aufgaben und Funktionen die öffentliche Verwaltung innehat und wie die Aufgaben bürgergerecht erfüllt werden wie betriebswirtschaftliche Grundsätze das Verwaltungshandeln bestimmen und wie sich diese auf die Organisation der Verwaltung auswirken wie das Berufsbeamtentum durch das Recht des Öffentlichen Dienstes und speziell durch das Beamtenrecht geregelt wird Im Hauptstudium werden entsprechend der einzelnen Fachrichtungen die jeweiligen Fachkenntnisse vermittelt. In der praktischen Ausbildung in den Behörden des Bundes lernt man die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anzuwenden, einzuüben und typische Tätigkeiten der jeweiligen Laufbahn selbstständig zu erledigen. Dabei soll der Beamte/die Beamtin die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden anhand praktischer Fälle kennen lernen In praxisbezogenen Lehrveranstaltungen wird das in den Fachstudien und der praktischen Ausbildung bereits erworbene Wissen vertieft Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in Räumen der Fachhochschulen des Bundes oder in Räumen gleichwertiger Hochschulen (Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume, Bibliotheken und Computerarbeitsplätze) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der jeweiligen Abteilungen, in denen die Beamtenanwärter/innen hospitieren. Ausbildungsstätten Verwaltungsfachhochschulen Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung, zum Beispiel an der Fachhochschule des Bundes, besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen von Ausbildungsbehörden (Bundesbehörden) lernen die angehenden Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei Behörden des Bundes schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Um welche Behörde es sich handelt, ist abhängig von der gewählten Fachrichtung. Anwärter/innen für den Auswärtigen Dienst beispielsweise lernen im Auswärtigen Amt sowie in einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland. Zu bedenken ist,

3 dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil Beamte und Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst bei Behörden des Bundes sich häufig auf eine bestimmte Abteilung einer Behörde spezialisieren, möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an selbstständiges Handeln und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Publikum gilt, dass die Beamtenanwärter/innen vieles erst lernen müssen. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit an der Fachhochschule des Bundes bzw. an sonstigen Hochschulen (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und Nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Bundesbehörden gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung zum Beispiel an einer Fachhochschule des Bundes bestehen Kontakte zu Mitstudenten und Mitstudentinnen sowie Angehörigen der Fachhochschule (zum Beispiel Dozenten und Dozentinnen). Während der berufspraktischen Ausbildung in Ausbildungsbehörden (Bundesbehörden) müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Während praktischer Lehrgänge an verwaltungseigenen Verwaltungsschulen ist kein Publikumskontakt gegeben. Die Arbeit erfolgt meist auf der Grundlage der Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Während ihrer Ausbildung lernen die Beamtenanwärter/innen lernen alle Bereiche der jeweiligen Behörde kennen - in Abhängigkeit von der gewählten Fachrichtung - und arbeiten mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammen. Finanzielle Aspekte Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Beamtenanwärter/innen Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Schulgeld oder Lehrgangsgebühren fallen nicht an, jedoch können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel und die Unterbringung an Ausbildungseinrichtungen entstehen. Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des gehobenen Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 866, in den neuen Bundesländern 801. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der fachtheoretischen Ausbildung an den Fachhochschulen des Bundes erfolgen Unterbringung und Verpflegung der Anwärter und Anwärterinnen zum Teil in bundeseigenen Einrichtungen gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.

4 Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei Behörden des Bundes dauert in der Regel 3 Jahre. Wo ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorausgesetzt wird, dauert der Vorbereitungsdienst in der Regel 1 1/2 Jahre. Verlängerungen Wenn Anwärter/innen die Laufbahnprüfung nicht bestehen, so kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden. Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall auch verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde. Gründe können unter anderem sein: ein Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen die Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Zivildienstes Elternzeit längere Krankheit Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Erfolgt die Vorbereitung an einer Fachhochschule des Bundes, so wechseln theoretische Abschnitte an der Fachhochschule mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Dienststellen der Fachbehörde. Wird hingegen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt, so findet ein kürzerer und überwiegend praktisch ausgerichteter Vorbereitungsdienst bei der jeweiligen Fachbehörde statt. Ausbildungsaufbau Der Ausbildungsaufbau am Beispiel des 3-jährigen Vorbereitungsdienstes: Fachhochschulstudium mit berufspraktischen Studienzeiten Fachtheoretische und berufspraktische Studienzeiten im Wechsel Ausbildungsdauer 3 Jahre Fachstudium (fachtheoretische Ausbildung) bestehend aus Grund- und Hauptstudium, i.d.r. 18 Monate Grundstudium fachübergreifende berufliche Grundbildung Zwischenprüfung nach dem Grundstudium Hauptstudium Inhalte unterschiedlich je nach Fachrichtung

5 Berufspraktische Studienzeiten in Dienststellen bei Behörden des Bundes, in der Regel 18 Monate Laufbahnprüfung (zugleich Verleihung des Diplomgrades; Aufstiegsbeamte und -beamtinnen erhalten den Diplomgrad als staatliche Bezeichnung zuerkannt) vor dem Prüfungsamt für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) mit der Laufbahnprüfung beendet. Erforderliche Nachweise: Während des gesamten Studiums an der Fachhochschule des Bundes sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie andere Leistungstests zu erbringen. Entsprechendes gilt in der Regel auch für den Vorbereitungsdienst, bei dem ein bereits abgeschlossenes Hochschul studium vorausgesetzt wird. Erforderliche Prüfungen: Nach dem Grundstudium müssen die Anwärter/innen in der Regel eine Zwischenprüfung ablegen. Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung mit folgenden Bestandteilen abzulegen: Schriftliche Prüfung: Mehrere schriftliche Aufgaben, Inhalte unterschiedlich je nach Fachrichtung Prüfungsdauer: in der Regel zwischen 3 und 5 Stunden pro Prüfungstag (unterschiedlich je nach Fachrichtung) Mündliche Prüfung: Inhalte unterschiedlich je nach Laufbahn beziehungsweise Fachrichtung Prüfungswiederholung: In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Die Prüfung wird bei den für die jeweilige Fachrichtung zuständigen Prüfungsämtern des Bundes abgelegt, die beispielsweise beim Bundesministerium des Innern oder bei der deutschen Bundesbank eingerichtet sind. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet je nach Fachrichtung beispielsweise im Bundesbankdienst: Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin (FH) Zolldienst: Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin (FH) - Abkürzung: Dipl.-Finanzw. (FH)

6 Allgemeinen Verwaltungsdienst: Diplom-Verwaltungswirt/Diplom-Verwaltungswirtin (FH) - Abkürzung: Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Archivdienst: Diplom-Archivar/Diplom-Archivarin (FH) - Abkürzung: Dipl.-Archiv. (FH) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Für die verwaltungsinterne Ausbildung ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss Voraussetzung. Für den verkürzten Vorbereitungsdienst in manchen Fachrichtungen wird ein Fachhochschulabschluss eines entsprechenden Studienganges vorausgesetzt. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst muss an einem Auswahlverfahren teilgenommen werden. Schulische Vorbildung - rechtlich Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder vergleichbarer Bildungsabschluss Schulische Vorbildung - praktiziert Für die Ausbildung bewerben sich überwiegend Abiturienten und Abiturientinnen. Daneben gibt es auch Bewerber mit Fachhochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Es ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Die Einstellungsgrenze (Höchstalter) liegt i.d.r. bei Vollendung des 32. Lebensjahres, bei schwerbehinderten Menschen in der Regel bei Vollendung des 40. Lebensjahres. Ausnahmen sind z.b. möglich bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet; der Frauenanteil der Studierenden aller Fachbereiche an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist annähernd so hoch wie der Männeranteil. Es gibt jedoch einige Laufbahnen bzw. Fachbereiche, in denen überwiegend Männer ausgebildet werden, wie zum Beispiel bei der Bundespolizei oder im Zolldienst. Auswahlverfahren Art und Umfang des Auswahlverfahrens können je nach Fachrichtung unterschiedlich geregelt sein. In der Regel erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: Berücksichtigung der Noten des letzten Schulzeugnisses (gegebenenfalls Vorauswahl) Schriftliche Auswahltests (beispielsweise Rechtschreibtest) bzw. gegebenenfalls sonstige Leistungstests (beispielsweise Konzentrationsleistungstest oder Sporttests) Persönliche Vorstellung

7 Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen: Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde Schulden- und Vorstrafenerklärung Gesundheitszeugnis Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können. Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) ) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Erwerbsleben teilhaben können. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei Behörden des Bundes sind in allen Bereichen der Bundesverwaltung tätig, z.b. in der allgemeinen inneren Verwaltung, im Archivdienst, bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Bundeskriminalamt. Sie werden sich nach ihrer Ausbildung in aller Regel auf bestimmte Teilgebiete spezialisieren (beim Wetterdienst z.b. auf den Klimadienst, Flugwetterdienst oder auf den Bereich Forschung und Entwicklung). Ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten ist aufgrund der abgeschlossenen Beamtenausbildung möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im gehobenen nichttechnischen Dienst bei Behörden des Bundes jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Die Beamten und Beamtinnen müssen z.b. stets über die geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für ihren Arbeitsbereich informiert sein und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Änderungen der gesetzlichen Vorschriften können z.b. veränderte Arbeitsabläufe oder neue Arbeitsmittel (beispielsweise neue Computerprogramme) mit sich bringen. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). In der Regel werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch innerbehördliche Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt. Daneben gibt es auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Stellen verfügen über eigene Weiterbildungseinrichtungen, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausrichten. Wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird den Beamten und Beamtinnen auch die Möglichkeit eröffnet, nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Auch durch einen Zusatz- oder Aufbaustudiengang, beispielsweise im Bereich Verwaltungswissenschaften, lassen sich die eigenen Kenntnisse erweitern und interessante berufliche Perspektiven erschließen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin - Bund (gehobener Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin - Bund (gehobener Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen:

8 Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Betriebswirtschaft Datenverarbeitung im Bereich des Öffentlichen Dienstes Rechtspflege Information und Dokumentation Die Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Büro- und Verwaltungsarbeit, zum großen Teil auch in der Anwendung von Rechtskenntnissen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener Dienst) auf. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung In den hier genannten Beamtenberufen beschäftigt man sich wie im Beruf Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) mit Sachbearbeitung innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Dabei werden Rechtskenntnisse sowie Rechtsvorschriften angewendet und Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die Beamten und Beamtinnen leiten ggf. auch kleine Dienststellen. In der Ausbildung nehmen Lerngebiete wie Recht, Staat und Verwaltung hier wie dort eine wichtige Rolle ein. Alle Beschäftigten haben ein Interesse an ordnender und verwaltender Tätigkeit. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Sozialversicherung (geh. Dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) (geh.dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (geh.dienst) in BERUFENET Bereich Betriebswirtschaft Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes wirken wie die Beschäftigten dieses Bereiches meist in sachbearbeitenden und/oder Führungsfunktionen bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben mit. In beiden Bereichen werden Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten abgewickelt. Alternativberufe: Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau (FH)Verwaltungsm. in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Öffentliche Wirtschaft in BERUFENET Datenverarbeitung im Bereich des Öffentlichen Dienstes Beamte/Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes in den unterschiedlichsten Ressorts der öffentlichen Verwaltung wenden wie Fachkräfte des hier genannten Bereiches in aller Regel Hardund Software-Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik an. Verwaltungsinformatiker/innen beschäftigen sich jedoch in erster Linie mit anwendungsbezogenen Informatikaufgaben in der öffentlichen Verwaltung. Alternativberuf: Dipl.-Verwaltungsinformatiker/in (FH) in BERUFENET Bereich Rechtspflege Wie Beamte und Beamtinnen bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) wenden die Beschäftigten in den hier aufgeführten Berufen Rechtsvorschriften an und beachten Fristen und Termine. Grundlage der Arbeit sind Rechtskenntnisse. Büroarbeit, aber auch der Umgang mit Publikum gehören zum Alltag. In der Ausbildung lernen die Beschäftigten beider Bereiche Grundlegendes über Recht, Staat und Verwaltung. Wichtig ist das Interesse an Rechtsfragen sowie an ordnenden und verwaltenden Tätigkeiten. Alternativberufe: Dipl.-Rechtspfleger/in (FH) in BERUFENET Bezirksnotar/in (FH) in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Berufe im Bereich Information und Dokumentation beschäftigen sich ebenfalls mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente, ebenso ist gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit förderlich. Die Beschäftigten sollten gerne organisatorisch arbeiten. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Dipl.-Bibliothekar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Interessen Förderlich: Keine Abweichung zu B Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten, Protokolle) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate)

9 Arbeitsverhalten Notwendig: Planvolle, systematische Arbeitsweise Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf geänderte Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsabläufe einzustellen) Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Förderlich: Keine Abweichung zu B Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Notwendig: Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, sichere Beherrschung der deutschen Sprache, insbesondere Grammatik, Interpunktion, Orthographie, Stilistik (schriftliche Arbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik, insbesondere Textverarbeitung (EDV- Ausrüstung der Ausbildungs- und Arbeitsplätze; Zugriff auf Daten häufig nur über EDV möglich) Gute Allgemeinbildung Gesetze/Regelungen Der Vorbereitungsdienst kann je nach Fachrichtung unterschiedlich geregelt sein. Als Beispiel für eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung hier die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (LAP-gntDAIVV) vom (BGBl. 2001, S. 1578), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 27 am (BGBl. I S. 122) Fundstelle: 2001 (BGBl. I S. 1578), 2003 (BGBl. I S. 592), 2007 (BGBl. I S. 122) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wurde als ressortübergreifende, staatliche Einrichtung des Bundes 1979 errichtet. Damit wurde auch die Ausbildung der Inspektoranwärter/innen bei Behörden des Bundes auf das Bildungsniveau der Fachhochschule

10 angehoben. Dies war durch die ständige Zunahme der Verwaltungsaufgaben notwendig geworden. Auf Grund der Privatisierungen von Bahn, Post und Flugsicherung sind in den letzten Jahren erhebliche Ausbildungsbereiche aus dem Ausbildungsverbund der Fachhochschule Bund ausgeschieden. Dass diese Entwicklung noch nicht beendet ist, zeigt auch die Entscheidung, die Ausbildung der Anwärter/innen beim Deutschen Wetterdienst ab aufzugeben und stattdessen Fachrichtungsbewerber wie Mathematiker/innen und Informatiker/innen zum verkürzten achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst einzustellen. In geringem Umfang findet jedoch auch eine Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung statt: So trat 1996 die landwirtschaftliche Sozialversicherung der Fachhochschule Bund bei.

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