Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Geprüfte/r Betriebswirt/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie erfolgt an Bildungseinrichtungen im Bereich von Industrie und Handel. Ausbildungsinhalte Die Lerninhalte der Vorbereitungskurse orientieren sich an den Prüfungsanforderungen. Sie beziehen sich somit auf die Prüfungsbereiche und die damit verbundenen Qualifikationsinhalte. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse Marketing-Management Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens Formulierung eines strategischen und operativen Zielprogramms Formulierung zielgerichteter Marketingstrategien Auswahl geeigneter Marketingaktivitäten und deren Umsetzung Bestimmung geeigneter Kontrollverfahren Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens Das Steuersystem in seiner Bedeutung für das Unternehmen Zielorientierter Einsatz der Instrumente der Bilanzanalyse Unterstützung der Unternehmensziele durch Bilanz- und Steuerpolitik Internationale Rechnungslegungsvorschriften Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens Gestaltung des Controllings als Instrument der Unternehmensführung Aufbau eines kennzahlengesteuerten Managementinformationssystems Steuerung der Beschaffung von Mitteln im Finanzprozess Lenkung der Mittelverwendung im Unternehmen Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung Haftungstatbestände für Unternehmen und die Unternehmensleitung Vertragstypen und deren Gestaltung Nationale Ansätze des Wettbewerbsrechts Arbeitsrecht und dessen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf nationales Recht Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen

2 Auswirkungen makroökonomischer Aspekte globalisierter Märkte auf die Unternehmenspolitik Aufbau und Realisierung von Außenwirtschaftsbeziehungen Abwickeln der außenwirtschaftlichen Transaktionen in verschiedenen Währungsgebieten Abwicklung des internationalen Warenverkehrs unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wirtschaftskulturen und rechtlicher Rahmenbedingungen Führung und Management im Unternehmen Unternehmensführung Gestaltung der Strategiefindung, - umsetzung und -controlling Entwicklung und Umsetzung von Zielsystemen im Unternehmen Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Planung Management einer kundenorientierten Qualitätspolitik Management einer nachhaltigen, umweltorientierten Ökologiepolitik Unternehmensorganisation und Projektmanagement Organisation als strategischer Erfolgsfaktor des Unternehmens Gestaltung einer integrativen Organisationsentwicklung Wirtschaftliche Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken Festlegung der Organisationsformen von Projekten Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten Personalmanagement Bestimmung der Vorgaben für die quantitative und qualitative Personalplanung des Unternehmens Situationsgerechte Auswahl der Formen der Personalbeschaffung Planung, Steuerung und Kontrolle der Personalentwicklung im Unternehmen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Fortbildung wird an Bildungsstätten der Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Der theoretische Unterricht findet überwiegend in schulischen Unterrichtsräumen statt. Für die praktische Ausbildung stehen Computerräume zur Verfügung. Neben der Teilnahme an den Vorbereitungskursen auf die Prüfung in Teilzeitform arbeiten die angehenden Betriebswirte und Betriebswirtinnen weiter in ihrer normalen Arbeitsumgebung und verbringen mehrere Abende in der Woche und z.t. auch die Samstage in der Bildungsstätte. Nicht immer finden die Lehrgänge vor Ort statt. Oft müssen die Teilnehmer/innen weitere Strecken in Kauf nehmen, um an den Schulungsort zu gelangen. Eine zeitlich begrenzte auswärtige Unterbringung ist dann oft nicht zu umgehen. Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer sich für diese Fortbildung entscheidet, drückt wieder die Schulbank. Nach Jahren der Berufstätigkeit ist dies eine neue Situation, auf die sich die Teilnehmer/innen einstellen müssen. Zunächst ist der Kenntnis- und Erfahrungsstand der Lernenden uneinheitlich, da sie verschiedene Berufe erlernt haben und über unterschiedlich lange Berufserfahrung verfügen. Während die erste Zeit für manche/n noch davon geprägt ist, Defizite aufzuholen, geht es später darum, die Grundlagen für einen möglichst guten Abschluss zu legen. Wohn- und Schulort sind möglicherweise nicht identisch - Interessenten müssen somit mobil sein. Beim Unterricht in Teilzeitform sehen sich Lehrgangsteilnehmer/innen mit dem Problem konfrontiert, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg neben Beruf und ggf. Familie Zeit für Abend- und Wochenendkurse aufbringen und sich zusätzlich zur üblichen Alltagsbelastung noch mit der Aufarbeitung des Lernstoffes befassen müssen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit umfasst zum einen die Unterrichtszeit in der Fortbildungsstätte. Der Unterricht wird meist in Teilzeit jeweils an 2 bis 3 Abenden in der Woche, zum Teil auch samstags abgehalten. Wochenendveranstaltungen finden meist am Freitagnachmittag und am Samstag statt. Manchmal beinhalten Teilzeitmaßnahmen auch mehrere Wochen Ganztagsunterricht (Blockunterricht). Zum anderen kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden) hinzu. Die Vorbereitung auf ausbildungsbegleitende Teilprüfungen kann den Zeitaufwand noch erhöhen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den Unterricht benötigen die Kursteilnehmer/innen die in der Schule üblichen Arbeitsmittel. Zu Hause nimmt der Computer mit Internetanschluss einen wichtigen Stellenwert ein. Er gewinnt für Recherchen und die Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes, beispielsweise mithilfe von Internet, CD- bzw. DVD-ROMs, immer mehr an Bedeutung.

3 Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Die angehenden Betriebswirte und Betriebswirtinnen lernen während der Vorbereitungskurse gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern und -teilnehmerinnen. Sie stehen in Kontakt zu den verschiedenen Lehrkräften. Wer die Fortbildung im Rahmen von Teilzeitkursen absolviert, arbeitet im Betrieb weiterhin mit Arbeitskollegen und -kolleginnen sowie Vorgesetzten zusammen. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin ist eine schulische Fortbildung, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen können Kosten wie Lehrgangsgebühren, Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren und Nebenkosten, z.b. für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten, entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei den Bildungsstätten erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zum Geprüften Betriebswirt/zur Geprüften Betriebswirtin ist eine schulische Fortbildung, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Ausbildungskosten Für die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen können folgende Kosten entstehen: Lehrgangsgebühren Bücher und sonstige Lernmittel Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren Nebenkosten, zum Beispiel für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei den Bildungsstätten erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung dauern je nach Organisationsform zwischen einem und zwei Jahren. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Fortbildungslehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern angeboten. Sie werden in Teilzeit abends, an Wochenenden oder in Form von Blockunterricht absolviert. Der überwiegend theoretische Unterricht im Klassenverband wird durch praktische Anteile ergänzt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt.

4 Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden können. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Erforderliche Prüfungen Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln zu können und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Die Prüfung gliedert sich in die drei Teile "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse", "Führung und Management im Unternehmen" sowie eine Projektarbeit und das darauf bezogene Fachgespräch. Der Prüfungsteil "Führung und Management im Unternehmen" darf erst nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" durchgeführt werden, die Projektarbeit kann erst nach Bestehen der beiden anderen Prüfungsteile begonnen werden. Der Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse besteht aus schriftlichen Arbeiten in folgenden Bereichen: Marketing-Management (1,5 Stunden) Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens (1,5 Stunden) Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens (1,5 Stunden) Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung (1,5 Stunden) Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen (2 Stunden) Bei mangelhafter Leistung in nicht mehr als zwei Prüfungsteilen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich. Der Prüfungsteil Führung und Management im Unternehmen umfasst folgende Handlungsbereiche: Unternehmensführung Unternehmensorganisation und Projektmanagement Personalmanagement In diesem Prüfungsteil sind zwei Situationsaufgaben schriftlich (Bearbeitungszeit je vier bis fünf Stunden) und eine im Fachgespräch (mindestens 30 Minuten Dauer) zu bearbeiten. Die Projektarbeit und das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll nachweisen, dass man komplexe Problemstellungen der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Die Projektarbeit wird in einer ca. 15-minütigen Präsentation vorgestellt, der sich ein Fachgespräch anschließt, das zwischen 30 und 45 Minuten dauert. Prüfungswiederholung Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei dem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung sind eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung als Fachwirt/in bzw. als Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anderweitig nachweist. Schulische Vorbildung - rechtlich Ein bestimmter allgemein bildender Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben.

5 Berufliche Vorbildung - rechtlich Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung sind eine mit Erfolg abgelegte IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin bzw. zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis Zur Fortbildungsprüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Fortbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Perspektiven nach der Ausbildung Nach erfolgreich abgelegter Prüfung können Geprüfte Betriebswirte/-wirtinnen in Unternehmen kaufmännische Führungsaufgaben übernehmen. Ihr Arbeitsgebiet umfasst planende, disponierende, informierende und kontrollierende Aufgaben in allen Bereichen des Handels und der Industrie. Sie können im Unternehmen beispielsweise tätig sein in der kaufmännischen Projektleitung oder in der Geschäftsleitungsassistenz. Auch freiberufliche Tätigkeiten - beispielsweise als beratende/r Betriebswirt/in - sind möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die berufliche Bildung für Geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Geprüfte Betriebswirte und Betriebswirtinnen müssen sich beispielsweise über neue Führungs- und Managementmethoden informieren und sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird also auch mit dem Abschluss der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/in nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu besonders qualifizierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Unternehmensführung und Management oder ein Lehrgang zur Vertiefung des branchen- oder funktionsspezifischen Fachwissens: Aufbauend auf die Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium, z.b. der Betriebswirtschaft, denkbar. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Geprüfte Betriebswirte/-wirtinnen ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Geprüfte/r Betriebswirt/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Geprüfte/r Betriebswirt/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Betriebswirtschaft Wirtschaftsinformatik Eine Gemeinsamkeit der Berufe dieser Bereiche besteht in der Wahrnehmung besonders qualifizierter Sachaufgaben oder in der Übernahme von kaufmännischen Führungsaufgaben unter mehr oder weniger umfangreicher Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Geprüfte/r Betriebswirt/in auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Betriebswirtschaft Geprüfte Betriebswirte/-wirtinnen erwerben ebenso wie die Beschäftigten in dem hier genannten Bereich während ihrer Fortbildung fundierte Kenntnisse in Unternehmensführung, Finanzwirtschaft, Controlling, Marketing, Organisation, Personalmanagement, Handels-, Vertrags-, Arbeitsrecht sowie Kommunikationstechniken. Die Beschäftigten beider Bereiche nehmen sowohl besonders qualifizierte Sachaufgaben als auch Leitungs- und Führungsaufgaben wahr. Die Verwandtschaft zwischen den Alternativen ist sehr eng. Alternativberufe: Betriebswirt/in (staatl. gepr.) in BERUFENET Betriebswirt/in (VWA) in BERUFENET

6 Praktische/r Betriebswirt/in in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Fremdsprachen in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Absatz-/Werbewesen in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Werbung in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Marketing in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Rechnungswesen/Controlling in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Bürokommunikation in BERUFENET Betriebswirt/in (staatl. gepr.) - Sekretariat in BERUFENET Bereich Wirtschaftsinformatik Die Verbindung zwischen Geprüften Betriebswirten/-wirtinnen und den Beschäftigten dieses Bereiches ergibt sich durch teilweise übereinstimmende Fortbildungs- und Tätigkeitsinhalte. In beiden Bereichen werden komplizierte Sachverhalte in Wirtschaft und Verwaltung mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gelöst. Die Betonung der Informationstechnologie ist in diesem Bereich jedoch stärker ausgeprägt. Alternativberufe: Betriebswirt/in (staatl.gepr.) - Informationsverarbeitung in BERUFENET Informatik-Betriebswirt/in VWA in BERUFENET Wirtschaftsinformatiker/in - IT-Systeme (geprüft) in BERUFENET IT-System-Ökonom/in (VWA) in BERUFENET E-Business-Ökonom/in in BERUFENET E-Government-Ökonom/in in BERUFENET Denkbar ist auch eine branchenbezogene Fortbildung als Betriebswirt/in oder - die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung vorausgesetzt - ein betriebswirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule. Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (z.b. Bilanzanalyse, Datenauswertung im Controlling) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. Finanzwirtschaft und betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Aufbau internationaler Wirtschaftsbeziehungen, Organisation und Personalwirtschaft) Neigung zum Umgang mit Daten und Zahlen (z.b. Kosten- und Leistungsrechnung) Interesse an Datenverarbeitung (Die weitaus meisten Arbeitsplätze sind mit moderner Informationstechnologie ausgestattet.) Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen (z.b. Controlling- oder Managementinformationssysteme kennenlernen, mit denen Wirtschaftsdaten für wichtige Entscheidungen schnell zur Verfügung stehen) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (Umgang mit Zahlen und Daten; die richtigen Schlussfolgerungen aus Berechnungen und Beobachtungen ziehen) Abneigung gegen das Lernen anhand von Lehrbüchern Arbeitsverhalten Notwendig: Bereitschaft und Fähigkeit, sich wieder auf eine Lernsituation einzustellen Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (in besonderem Maße bei berufsbegleitender Fortbildung) Planvolle, systematische Arbeitsweise (Organisation des Lernens zwischen Berufstätigkeit und Fortbildung) Umstellfähigkeit (Wechsel zwischen sehr unterschiedlichen Themen, wie z.b. Logistik, Personalmanagement und Marketing; Wechsel zwischen den Anforderungen der Berufstätigkeit und der Lernsituation) Neurovegetative Belastbarkeit (Arbeit oft unter Zeitdruck, Prüfungsdruck, Unterricht und Lernen finden zum Teil am Wochenende statt) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständiges Aneignen von Wissen oder die Ausarbeitung einer Abschlussarbeit, aber auch Bildung von Lerngruppen)

7 Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Gutes mündliches Ausdrucksvermögen (Verhandlungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Gutes schriftliches Ausdrucksvermögen (Schriftverkehr, Formulieren von Angeboten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Außerdem: Gute Befähigung zum Planen und Organisieren (Personal-, Material- und Maschinendisposition) Kaufmännische Befähigung (Einfallsreichtum bei der Suche nach kostengünstigen Lösungen und Kompromissen) Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliche Ergebnisse in den theoretischen Fächern der Abschlussprüfung (Vorberuf) Gute Englischkenntnisse (Lesefertigkeit, z.b. zum Verständnis der englischsprachigen Fachliteratur) Förderlich: Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre Gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (insbesondere Textverarbeitung und Tabellenkalkulation) Gesetze/Regelungen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach den Berufsbildungsgesetz vom (BGBl. I S. 1625) Fundstelle: 2006 (BGBl. I S. 1625) Volltext (pdf, 634kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet

8 Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die durch Verordnung vom bundesweit einheitlich geregelte Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Betriebswirt/in" tritt die Nachfolge der bisher von den Industrie- und Handelskammern durchgeführten Fortbildungsprüfung "Betriebswirt/in IHK" an. Neu sind die Themen "Bilanz- und Steuerpolitik" sowie "Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens". Auch "Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen" werden stärker in den Fokus gerückt. Es gelten jedoch großzügige Übergangsregelungen: Bei Anmeldung bis kann für die Prüfung die Anwendung der bisherigen Vorschriften vereinbart werden.

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