Die Ausbildung im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Ausbildung im Überblick"

Transkript

1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer technischer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes im höheren technischen Dienst erfolgt in der Regel im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Bildungsstätten des Bundes bzw. der jeweiligen Dienstbehörde und an den Dienststellen der Ausbildungsbehörde. In folgenden Laufbahnen sind derzeit Ausbildungen im höheren technischen Dienst bei Bundesbehörden möglich: höherer technischer Verwaltungsdienst des Bundes Fachrichtungen: Hochbau, Bauingenieurwesen, Bahnwesen, Maschinen- und Elektrotechnik sowie Luftfahrttechnik höherer technischer Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik höherer technischer Dienst bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation höherer technischer Dienst bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost höherer technischer Dienst bei der Unfallkasse Post und Telekom höherer technischer Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse Ausbildungsinhalte Generell wird den Referendaren und Referendarinnen während der theoretischen Lehrgänge des Vorbereitungsdienstes Wissen in folgenden Bereichen vermittelt: Aufbau und Organisation, Aufgaben und materielle Ausstattung der jeweiligen Behörde bzw. Dienststellen Fachwissen in den Bereichen Technik (bezogen auf die jeweilige Fachrichtung), Wirtschaft/Organisation, Moderation und Präsentation allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (z.b. Staats- und Wirtschaftsrecht, bürgerliches Recht, Haushaltsrecht), spezielle Gesetze und Verordnungen die entsprechende Fachrichtung betreffend wie Arbeitsabläufe im Verwaltungshandeln einzusetzen sind wirtschaftliches Handeln, Personalmanagement, Mitarbeiterführung Treffen selbstständiger Verwaltungsentscheidungen Zusammenarbeit in den jeweiligen Dienststellen und zwischen den verschiedenen Behörden

2 In den praxisorientierten Ausbildungszeiten bei den jeweiligen Ausbildungsbehörden des Bundes lernt man die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse anzuwenden und einzuüben und typische Tätigkeiten der jeweiligen Laufbahn selbstständig zu erledigen. Dabei sollen die Referendare und Referendarinnen die wesentlichen Aufgaben der Dienststelle, die Arbeitsabläufe, das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden, aber auch mit Verbänden und Unternehmen in der Praxis kennen lernen. Dazu gehört auch die konkrete Anwendung von Verwaltungs- und Führungstechniken in der Praxis. Je nach Fachrichtung sind auch Praktika in Betrieben oder bei Behörden im Ausland vorgesehen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Referendare und Referendarinnen werden an wechselnden Lernorten ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet zum Beispiel in Bildungszentren der verschiedenen Bundesbehörden (in Seminarräumen, Übungsräumen, Bibliotheken und an Computerarbeitsplätzen) statt. Die praktische Ausbildung in den Behörden erfolgt in entsprechenden Büroräumen der jeweiligen Abteilungen, in denen die Referendare hospitieren, zum Teil aber auch in Werkstätten und im Freien. Ausbildungsstätten Öffentliche Verwaltung Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen), hier: Akademien und Ausbildungszentren des Bundes bzw. von Bundesbehörden Ausbildungs-/Lernorte Seminarräume, Hörsäle, Übungsräume, Gruppenräume Computerarbeitsplätze Bibliothek Ausbildungssituation/-bedingungen Die fachbezogene Ausbildung als Beamter/Beamtin im höheren technischen Dienst (Bund) besteht zu einem großen Teil aus der Vermittlung theoretischen Lernstoffs. Beim praktischen Teil der Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen der Ausbildungsbehörde lernen die Referendare und Referendarinnen schon einmal die Arbeitsbedingungen kennen, wie sie meist nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, weil die Beamten und Beamtinnen sich häufig auf eine Tätigkeit spezialisieren, möglicherweise auch im Außendienst unterwegs sind. Während der praktischen Ausbildungsteile wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, das heißt, die Anforderungen zum Beispiel an Selbstständigkeit und Verantwortung sind noch nicht so hoch wie nach Abschluss der Ausbildung. Auch beim Umgang mit den verschiedenen Verhandlungs- und Gesprächspartnern gilt, dass der/die Technische Verwaltungsrefendar/in vieles erst lernen muss. Während der Ausbildung muss man damit rechnen, dass Wohnort, Ausbildungs- und Praktikumsorte nicht identisch sind. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der praktischen Ausbildung bei den Dienststellen der Ausbildungsbehörden gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Die Arbeitszeit während der theoretischen Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Studienzeit an den Bundesakademien bzw. Ausbildungszentren (meist Lehrgänge am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Seminarvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil des Vorbereitungsdienstes an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die persönlichen Arbeitsmittel erforderlich, die zum Beispiel auch in einer Hochschule üblich sind. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Vorbereitungsdienstes bestehen Kontakte zu anderen Referendaren und Referendarinnen sowie zu Angehörigen der jeweiligen Ausbildungsbehörden (unter anderem Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Aus- und Fortbildung der jeweiligen Behörde). Bei einer Ausbildung an speziellen Akademien oder Verwaltungsschulen bestehen Kontakte außer zu den Mitstudierenden auch zu Angehörigen dieser Bildungsstätten (Dozenten und Dozentinnen). Vor allem zur Prüfungsvorbereitung arbeiten die Studierenden oft in selbst organisierten Kleingruppen. Während der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsbehörde müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (zum Beispiel Verhandlungs- und Gesprächspartner und -partnerinnen aus Verbänden, anderen Behörden oder Unternehmen) in der Behörde oder gegebenenfalls im Außendienst einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Bearbeitung von Unterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Schwerpunktgebiet) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Schwerpunktgebiets unterstützt. Die Referendare und Referendarinnen lernen während ihrer Ausbildung alle Bereiche der jeweiligen Ausbildungsbehörde und damit alle zu bearbeitenden Aufgabengebiete kennen. Das führt dazu, dass sie mit Kollegen

3 und Kolleginnen verschiedener Schwerpunktgebiete zusammenarbeiten. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung als Beamter/Beamtin im höheren technischen Dienst erfolgt in der Regel als Beamtenanwärter/in im Vorbereitungsdienst. Es werden deshalb Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Schulgeld oder Lehrgangsgebühren fallen nicht an, jedoch können Kosten für übliches, schulisches Unterrichtsmaterial, sowie gegebenenfalls Fahrtkosten oder Kosten für die Unterbringung an Ausbildungseinrichtungen entstehen. Förderungsmöglichkeiten bestehen in der Regel keine. Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, sogenannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des höheren Dienstes beträgt er ab 1. August 2004 in den alten Bundesländern 1.020, in den neuen Bundesländern 944. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Verlängerungen Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes bei unzureichendem Stand der Ausbildung ist nach den jeweiligen Laufbahnvorschriften möglich. Bei nicht bestandener Laufbahnprüfung kann die Prüfung in der Regel einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, einzelne Prüfungsleistungen können nicht erlassen werden. Nähere Informationen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Verwaltungsdienststellen der Behörden und anderen Praktikumsstellen, je nach Fachrichtung teilweise auch in Industriebetrieben. Sie wird im Wechsel mit den Ausbildungslehrgängen und überregionalen Seminaren an Bundesakademien und Schulungszentren der für die Ausbildung zuständigen Dienstbehörden durchgeführt. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer technischer Dienst) in der Regel mit der Laufbahnprüfung bzw. der Großen Staatsprüfung beendet. Erforderliche Nachweise Während der Ausbildung haben die Referendare/Referendarinnen die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.

4 Erforderliche Prüfungen Der Referendar/die Referendarin hat am Ende der Ausbildung die Laufbahnprüfung bzw. die Große Staatsprüfung abzulegen. Die Bestandteile der Prüfungen richten sich nach den Anforderungen der einzelnen Laufbahnen. In der Regel umfasst die Laufbahnprüfung eine häusliche Prüfungsarbeit schriftliche Aufsichtsarbeiten eine mündliche Prüfung Prüfungswiederholung In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die oberste Dienstbehörde eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen, wenn hinreichende Aussicht auf ein Bestehen der Prüfung vorhanden ist. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei dem Prüfungsamt der für die Laufbahnen jeweils zuständigen Stelle abgelegt. Nähere Informationen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Nach Bestehen der Laufbahnprüfung führen die Beamten und Beamtinnen die Bezeichnung: Bauassessor/Bauassessorin Assessor/Assessorin mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Einstellung in den höheren technischen Dienst (Bund) ist ein mit einer Staatsprüfung oder Hochschulprüfung erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen akademischen Lehranstalt in einem wissenschaftlichen Studiengang. Die Regelstudienzeit muss mindestens 3 Jahre, für manche Laufbahnen 4 Jahre betragen haben (ohne Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit). Je nach Laufbahn können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes erworben haben. Das Studium muss außerdem geeignet sein, in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung zu vermitteln. Für den höheren technischen Dienst kommen vor allem Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen und Naturwissenschaftler/innen, z.b. Physiker, Chemiker, in Frage. Je nach Fachrichtung bzw. Dienst kann auch eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt werden, etwa für den Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse. Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In einem Auswahlverfahren wird die Eignung für den Vorbereitungsdienst geprüft. Schulische Vorbildung - rechtlich Es ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben; jedoch ergibt sich aus der Bildungsvoraussetzung an die Bewerber/innen, ein Studium an einer Hochschule (Technischen Hochschule/ Universität ) vorzuweisen, als schulische Vorbildung die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Bewerber/innen mit dem Masterabschluss einer Fachhochschule mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes verfügen in der Regel über die Fachhochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Voraussetzung für die Einstellung in den höheren technischen Dienst (Bund) ist in der Regel ein mit einer Hochschulprüfung (Staatsprüfung oder Diplom-Hauptprüfung) erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen akademischen Lehranstalt in einem wissenschaftlichen Studiengang; die Regelstudienzeit muss dabei mindestens 3 Jahre, für manche Laufbahnen auch 4 Jahre betragen (ohne Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit). Je nach Laufbahn können auch Personen eingestellt werden, die den Masterabschluss einer Fachhochschule mit Akkreditierung für die Laufbahn des höheren Dienstes erworben haben. Das Studium muss geeignet sein, in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst die Laufbahnbefähigung zu vermitteln. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Höchstalter Das vorgeschriebene Höchstalter liegt in der Regel bei 32 Jahren, für schwerbehinderte Menschen bei 40 Jahren; Ausnahmen sind möglich zum Beispiel bei

5 Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind sind 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen) Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung Je nach Fachrichtung oder Dienstbehörde kann es Abweichungen geben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren kann je nach Laufbahn unterschiedlich sein; in der Regel besteht es aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz (GG) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Rechtsgrundlage: Bundesbeamtengesetz Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf ein Lichtbild aus neuester Zeit Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses, des Hochschulzeugnisses und der Zeugnisse über evtl. vorausgesetzte Tätigkeiten Gegebenfalls: eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können; Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. Rechtsgrundlage: Bundesbeamtengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise ist durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert werden, damit diese zu einem angemessenen Anteil am Berufsleben teilnehmen können. Perspektiven nach der Ausbildung Beamte und Beamtinnen im höheren technischen Dienst bei Behörden des Bundes arbeiten in den verschiedensten Abteilungen der jeweiligen Bundesbehörden. Sie können sich auf bestimmte Arbeitsfelder ihrer Dienststelle spezialisieren und unter Umständen auch zwischen den Aufgabenbereichen wechseln. Mit zunehmender Berufserfahrung können Bundesbeamte und -beamtinnen des höheren technischen Dienstes Führungsfunktionen übernehmen (Mitarbeiterführung, technisches Management, Koordination). Mit der erfolgreich absolvierten Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im höheren technischen Dienst bei Behörden des Bundes jedoch nicht beendet. Sie müssen sich z.b. ständig über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden halten und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Auch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen wirken sich auf ihre Arbeitsfelder aus. Deshalb muss auch im höheren Dienst bei Behörden des Bundes kontinuierlich dazugelernt und erworbenes Wissen und Können aktualisiert werden. In der Regel werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch innerbehördliche Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt. Daneben gibt es auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung oder die Bürgerfreundlichkeit von öffentlichen Verwaltungen zum Thema haben. Viele öffentliche Stellen verfügen über eigene Einrichtungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Weiterbildungsmaßnahmen je nach den fachlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen veranstalten.

6 Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin des höheren technischen Dienstes bei Bundesbehörden nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin im höheren technischen Dienst bei Bundesbehörden gibt es Alternativen in den Bereichen: Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Die Gemeinsamkeit bei Berufen dieses Bereiches mit Ihrem Wunschberuf liegt darin, dass qualifizierte Verwaltungs- beziehungsweise herausgehobene Führungsaufgaben im Mittelpunkt stehen. Die Beschäftigten gehen mit Menschen um und wenden Rechtskenntnisse an. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin - Bund (höherer technischer Dienst) auf: Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Die Vorbereitungsdienste zeigen in Bezug auf die Ausbildungsinhalte enge Verwandtschaften in den Gebieten Verwaltungshandeln, Recht und zum Teil auch im Bereich Technik. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Gewerbeaufsicht (höh. techn. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (höh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bergverwaltung (höh.bergtechn.dienst) in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für den Vorbereitungsdienst jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern (unterschiedlich, je nach fachtheoretischem und berufspraktischem Bereich des Vorbereitungsdienstes) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. für den Schriftwechsel, für schriftliche Arbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre (zum Verständnis betriebswirtschaftlicher Fragestellungen) Durchschnittliche Kenntnisse in Geschichte (besonders Geschichte der Bundesrepublik Deutschland) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Kenntnisse in der Datenverarbeitung Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen (zum Verständnis von Konstruktionsplänen und zum Anfertigen von Skizzen) Fremdsprachenkenntnisse (unterschiedlich, je nach fachtheoretischem und berufspraktischem Bereich des Vorbereitungsdienstes)

7 Gesetze/Regelungen Vereinbarung "Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen", Beschluss der Innenministerkonferenz vom und der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 64kB) Dieser Beschluss ist kein unmittelbar geltendes Recht. Das Laufbahnrecht wird vom Bund und von den Ländern, soweit erforderlich, entsprechend angepasst. Der Vorbereitungsdienst für die einzelnen Laufbahnen wird in eigenen Verordnungen geregelt. Als Beispiel für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hier die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAPhtVerwDV) vom (BGBl. I S. 2230), geändert durch Artikel 3 Absatz 29 vom (BGBl. I S. 122) Fundstelle: 2004 (BGBl. I S. 2230), 2007 (BGBl. I S. 122) Internet Volltext (pdf, 1673kB)

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesvermögensverwaltung (höherer Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesvermögensverwaltung (höherer Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Bundesvermögensverwaltung (höherer Dienst) vom 27.01.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin des höheren Zolldienstes vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin des höheren Zolldienstes vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin des höheren Zolldienstes vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse vom 23.02.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin beim Deutschen Patentamt (höherer Dienst) vom 31.10.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener technischer Dienst) vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Forstdienst (mittlerer technischer Dienst) vom 28.06.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom 28.09.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Kommunalverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) vom 28.09.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (mittlerer nichttechnischerdienst) vom 28.09.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst) vom 28.11.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom

Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom Ausbildungsbeschreibung von Europa-Sekretär/Europa-Sekretärin vom 23.02.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Flurbereinigungsdienst (gehobener technischer Dienst) vom 23.02.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Mehr

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA) Verordnung vom 20. September 1992 (GVBl. LSA S. 698), zuletzt geändert durch VO vom 29. Oktober 2003 (GVBl. LSA S.

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Beamt(er/in) - Gesundheitsdienst (mittl. Dienst)

Berufsinformationen einfach finden. Beamt(er/in) - Gesundheitsdienst (mittl. Dienst) Beamt(er/in) - Gesundheitsdienst (mittl. Dienst) Die Ausbildung im Überblick Beamter/Beamtin im mittleren Gesundheitsdienst ist eine Ausbildung, die durch Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom

Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener Dienst) vom 28.09.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom ENTWURF Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom 21.07.2011 Aufgrund des 25 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember

Mehr

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV) Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim (PolBTLV) PolBTLV Ausfertigungsdatum: 20.08.2013 Vollzitat: "Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes vom 20. August 2013

Mehr

M e r k b l a t t. Städtebau. Stadtbauwesen. Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

M e r k b l a t t. Städtebau. Stadtbauwesen. Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 6. Januar 1997 SD05b I A 3. 1733 M e r k b l a t t für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin

Mehr

Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)

Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mehr

Abschnitt I Allgemeines

Abschnitt I Allgemeines Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (Saarländische Feuerwehrr- laufbahnverordnung SFeuLVO) Vom 27. September 2011 (Amtsbl. 2011 S.

Mehr

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte. Arbeitsumgebung in der Ausbildung

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter internationaler Management- Assistent/Staatlich geprüfte Internationale Management Assistentin vom 29.03.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte

Mehr

Niedersächsische Landesschulbehörde. zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt. Diese wichtigen Informationen erreichst du durch Mausklick:

Niedersächsische Landesschulbehörde. zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt. Diese wichtigen Informationen erreichst du durch Mausklick: Niedersächsische Landesschulbehörde Die Niedersächsische Landesschulbehörde bietet zum 01.08.2018 an drei Standorten die Möglichkeit zur Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt an. Und

Mehr

Stadt Brühl. Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt. Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst)

Stadt Brühl. Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt.  Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst) Stadt Brühl Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst) www.bruehl.de/ausbildung Vielseitig und flexibel von A(kten) bis Z(ahlungen)! Suchen

Mehr

Lebenslauf. Landespflege-Referendarinnen im NLWKN (jüngster Jahrgang)

Lebenslauf. Landespflege-Referendarinnen im NLWKN (jüngster Jahrgang) Lebenslauf Landespflege-Referendarinnen im NLWKN (jüngster Jahrgang) Referendariat Was ist das? Technisches Referendariat: Ausbildung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Gehobener Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten

Mehr

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung im Überblick. Ausbildungsinhalte Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Informatiker/Informatikassistent/Staatlich geprüfte Informatikerin, Informatikassistentin vom 26.01.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom

Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom Ausbildungsbeschreibung von Wirtschafter/Wirtschafterin (staatlich geprüft) Fachrichtung städtische Hauswirtschaft vom 27.07.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 7. November 2011 Nummer 68 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes

Mehr

Wegweiser zur Ausbildung

Wegweiser zur Ausbildung Regierungspräsidium Gießen Wegweiser zur Ausbildung Regierungspräsidium Gießen Dezernat 12 Aus- und Fortbildung Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-0 Fax: 0641 303-2122 E-Mail: aus-und-fortbildung@rpgi.hessen.de

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Beamt(er/in) - Eisenbahn-Unfallkasse (geh. techn. Dienst)

Berufsinformationen einfach finden. Beamt(er/in) - Eisenbahn-Unfallkasse (geh. techn. Dienst) Beamt(er/in) - (geh. techn. Dienst) Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um eine ehemalige Beamtenausbildung. Seit dem 01.01.2011 bieten die einzelnen Unfallversicherungsträger

Mehr

Bachelor of Laws Öffentliche Verwaltung

Bachelor of Laws Öffentliche Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet ein persönliches, finanziertes und praxisorientiertes duales Studium

Mehr

zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt

zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt Mecklenburg-Vorpommern Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet eine persönliche, finanzierte und praxisorientierte Ausbildung zur

Mehr

Richtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW)

Richtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW) Richtlinien für den Dienst bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) Stand: 01.07.2012 I N H A L T I. Allgemeines...3 1 Geltungsbereich...3 2 Begriffsbestimmungen...3 3 Leistungsgrundsatz...3

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen

Mehr

Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen

Mehr

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -)

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV -) Polizeilaufbahnverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 30.09.2012 V

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II Studienordnung für den postgradualen Ausbildungsgang Psychologische Psychotherapie Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachlehrer/ Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft (Bayern) vom

Ausbildungsbeschreibung von Fachlehrer/ Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft (Bayern) vom Ausbildungsbeschreibung von Fachlehrer/ Fachlehrerin für Handarbeit und Hauswirtschaft (Bayern) vom 27.04.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter

Ausbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter Referat Personal, Ausbildung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ausbildung Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter Stand: Mai 2016 Seite

Mehr

! 16. an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst.

! 16. an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst. ! 16 2. Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium

Mehr

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Stellenausschreibung Das Land Rheinland-Pfalz sucht zum 01. Mai 2018 insgesamt neun Landwirtschaftsreferendarinnen und Landwirtschaftsreferendare für den Schulen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Betriebswirt/in (Fachschule) - Sportmanagement

Berufsinformationen einfach finden. Betriebswirt/in (Fachschule) - Sportmanagement Betriebswirt/in (Fachschule) - Die Ausbildung im Überblick Betriebswirt/in für ist eine durch Vorschriften der jeweiligen Bildungsträger geregelte schulische Weiterbildung an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien.

Mehr

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Steuerdienst des Bundes LAP-gehDSteuerV Ausfertigungsdatum: 17.12.2002 Vollzitat: "Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung

Mehr

Merkblatt. betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland

Merkblatt. betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland Merkblatt betreffend den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland 1. In den o.a. Vorbereitungsdienst kann aufgenommen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an

Mehr

Kompetenz. Wissen. Erfolg. VERWALTUNGS- BETRIEBSWIRT/-IN (BVS) Stoffgliederungsplan.

Kompetenz. Wissen. Erfolg. VERWALTUNGS- BETRIEBSWIRT/-IN (BVS) Stoffgliederungsplan. Kompetenz. Wissen. Erfolg. VERWALTUNGS- BETRIEBSWIRT/-IN (BVS) Stoffgliederungsplan www.bvs.de Verwaltungsbetriebswirt/ in (BVS) Betriebswirtschaftslehre für die Staats- und Kommunalverwaltung in Bayern

Mehr

Berufsinformationen einfach finden. Raumausstatter/in - Restaurierungsarbeiten

Berufsinformationen einfach finden. Raumausstatter/in - Restaurierungsarbeiten Raumausstatter/in - Die Ausbildung im Überblick Raumausstatter/in für ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Weiterbildungsprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Handwerkskammern

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin Farbe, Gestaltung, Werbung vom

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin Farbe, Gestaltung, Werbung vom Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Gestalter/Staatlich geprüfte Gestalterin Farbe, Gestaltung, Werbung vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Betriebswirt/in (Fachschule) - Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Weiterbildung eingestellt wurde Staatlich geprüfte/r betriebswirt/in ist eine landesrechtlich geregelte berufliche

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005

Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005 Ausbildungsbeschreibung von Meister/Meisterin - Städtische Hauswirtschaft vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 743_Rahmenvereinbarung_Ausbildung_Lehramtstyp 1_2009.doc Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung

Mehr

BACHELOR OF LAWS SCHWERPUNKT JURA/RECHTSWISSENSCHAFTEN

BACHELOR OF LAWS SCHWERPUNKT JURA/RECHTSWISSENSCHAFTEN BACHELOR OF LAWS SCHWERPUNKT JURA/RECHTSWISSENSCHAFTEN Allgemeine Informationen Die Arbeitgeberin Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen. Du absolvierst

Mehr

BACHELOR OF ARTS SCHWERPUNKT BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

BACHELOR OF ARTS SCHWERPUNKT BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE BACHELOR OF ARTS SCHWERPUNKT BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Allgemeine Informationen Die Arbeitgeberin Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen. Du absolvierst

Mehr

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Regierungspräsidium Freiburg Freiburg, den 31.03.2016 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern

Mehr

Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst

Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst Beamtenanwäter/in gehobener nichttechnischer Dienst Nützliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Ausbildung Beamtenanwärter/in im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Stadtverwaltung

Mehr

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx.

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx. Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) Vom xx. Monat 2016 Auf Grund des 116 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes

Mehr

Perspektive: Öffentlicher Dienst Referendariat Landespflege*

Perspektive: Öffentlicher Dienst Referendariat Landespflege* STUDIUM - UND DANN? Ausblicke für Studierende. Perspektive: Öffentlicher Dienst Referendariat Landespflege* - Was ist das Referendariat? Was kann ich damit anfangen*? - Welches Selbstverständnis ist mit

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt. (Lehramtstyp 5) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb vom Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr:

Quelle: Gliederungs-Nr: Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 11.41-03111/2.24.1 Erlassdatum: 12.08.2013 Fassung vom: 12.08.2013 Gültig ab: 01.10.2013 Gültig bis: 31.12.2018

Mehr

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5 Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Kaufmännischer Assistent/Kaufmännische Assistentin Fachrichtung Fremdenverkehr vom 26.01.2006

Ausbildungsbeschreibung von Kaufmännischer Assistent/Kaufmännische Assistentin Fachrichtung Fremdenverkehr vom 26.01.2006 Ausbildungsbeschreibung von Kaufmännischer Assistent/Kaufmännische Assistentin Fachrichtung Fremdenverkehr vom 26.01.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden EDV-Organisator/in Die Ausbildung im Überblick EDV-Organisator/in ist eine durch Handwerkskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Vorbereitungslehrgänge auf die

Mehr

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Informatiker/Informatikerin - Computer und Kommunikationstechnik vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERWALTUNGSWIRT/IN FÜR DEN EINSATZ IM JOBCENTER

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERWALTUNGSWIRT/IN FÜR DEN EINSATZ IM JOBCENTER AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND ZUR/ZUM VERWALTUNGSWIRT/IN FÜR DEN EINSATZ IM JOBCENTER Allgemeine Informationen Die Arbeitgeberin Die Stadt Dortmund ist ein kundenorientiertes, betriebswirtschaftlich

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs

Mehr

Brandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt

Brandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt Brandreferendarin/Brandreferendar: Erfurt Behörde Geschäftszeichen 18/2015 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Einsatzort Erfurt Stelle Brandreferendarin/Brandreferendar Vertragsart unbefristet

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst Wir geben Nachwuchstalenten eine Chance! Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen,

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Fachkraft - Umweltschutz Die Ausbildung im Überblick Fachkraft für Umweltschutz ist eine Weiterbildung, die durch Rechtsvorschriften der Handwerkskammern oder durch interne Vorschriften der Bildungsanbieter

Mehr

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung

Mehr

Informationen über die sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen

Informationen über die sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen Informationen über die sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeit der sachverständigen Personen für die Prüfung haustechnischer

Mehr

Ministerium für Schule und Bildung. des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 1. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des

Ministerium für Schule und Bildung. des Landes Nordrhein-Westfalen. ist zum 1. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Im Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 1. August 2018 ein Ausbildungsplatz im Berufsbild der / des Kauffrau / Kaufmanns für Büromanagement zu besetzen. Der Ausbildungsplatz

Mehr

Karriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder

Karriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder Karriere im höheren berg- und bergvermessungstechnischen Dienst bei den Bergbehörden der Länder Vortragender: Ltd. Bergvermessungsdirektor Andreas Welz 1 Voraussetzungen Abgeschlossenes bergmännisches

Mehr

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu)

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu) Aktuelle Fassung Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (LVOFeu) Vom 6. Mai 2014 Auf Grund des 117 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes

Mehr

Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des

Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Hessische Feuerwehrlaufbahnverordnung HFeuerwLV) Vom 4. Juni 2015 (GVBl. S. 246) Auf Grund des 113

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Feinoptik vom

Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Feinoptik vom Ausbildungsbeschreibung von Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Feinoptik vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Praktika beim Deutschen Patent- und Markenamt

Praktika beim Deutschen Patent- und Markenamt Praktika beim Deutschen Patent- und Markenamt Allgemeines Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet unterschiedliche Möglichkeiten eines Praktikums an. So zum Beispiel für: Schülerinnen und Schüler

Mehr

Hessen bewegen Zukunft sichern

Hessen bewegen Zukunft sichern Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen bewegen Zukunft sichern Ihre Karriere als Bauingenieur/in bei Hessen Mobil Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Hessen ist eine der größten Verkehrsdrehscheiben

Mehr

355 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 26. August 2016 Nr. 43 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachmann/Fachfrau für Euro-Hotelmanagement (staatlich geprüft) vom 28.09.2006

Ausbildungsbeschreibung von Fachmann/Fachfrau für Euro-Hotelmanagement (staatlich geprüft) vom 28.09.2006 Ausbildungsbeschreibung von Fachmann/Fachfrau für Euro-Hotelmanagement (staatlich geprüft) vom 28.09.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Stadt Brühl. IT-System-Elektroniker/in.

Stadt Brühl. IT-System-Elektroniker/in. Stadt Brühl IT-System-Elektroniker/in www.bruehl.de/ausbildung Vielseitig und flexibel von A(kten) bis Z(ahlungen)! Sie suchen eine abwechslungsreiche Ausbildung? Sie sind technisch interessiert? Sie arbeiten

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.1995

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom

Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom Ausbildungsbeschreibung von Wärmestellengehilfe/Wärmestellengehilfin vom 29.08.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom

Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom Ausbildungsbeschreibung von Schriftgießer/Schriftgießerin vom 29.10.2001 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle

Mehr

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Steuerdienst des Bundes LAP-mDSteuerV Ausfertigungsdatum: 17.12.2002 Vollzitat: "Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung

Mehr

Der Beruf. sich in die Zusammenarbeit im Pflegeteam und zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen konstruktiv einzubringen;

Der Beruf. sich in die Zusammenarbeit im Pflegeteam und zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen konstruktiv einzubringen; Der Beruf Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege an unserer Berufsfachschule soll Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die Sie dazu befähigen, Menschen kompetent zu pflegen und zu

Mehr

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Az.: P-0305.3/2/23 Stuttgart, 17.02.2017 Stellenausschreibung Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg besetzt zum nächstmöglichen

Mehr

vom Grundsatz, Akademischer Grad

vom Grundsatz, Akademischer Grad Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Management im Sozial- und Gesundheitswesen an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences vom 30.06.2015 Auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung

Mehr

Ausbildung bei der Bundesstadt Bonn Bachelor of Laws Stadtinspektoranwärterin oder Stadtinspektoranwärter (Anwärterin/Anwärter des gehobenen

Ausbildung bei der Bundesstadt Bonn Bachelor of Laws Stadtinspektoranwärterin oder Stadtinspektoranwärter (Anwärterin/Anwärter des gehobenen Ausbildung bei der Bundesstadt Bonn Bachelor of Laws Stadtinspektoranwärterin oder Stadtinspektoranwärter (Anwärterin/Anwärter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes) Ausbildungsziel Qualifikation

Mehr

Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit

Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.

Mehr

Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen

Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen Ausgabe 21 05.07.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und

Mehr

Ausbildungsbeschreibung von Fachwirt/Fachwirtin für Teleservice und Kommunikation vom 29.03.2006

Ausbildungsbeschreibung von Fachwirt/Fachwirtin für Teleservice und Kommunikation vom 29.03.2006 Ausbildungsbeschreibung von Fachwirt/Fachwirtin für Teleservice und Kommunikation vom 29.03.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit

Mehr

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf Mittlerer Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes Wir geben Nachwuchstalenten

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: 16/147 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. April 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,

Mehr

Stadt Brühl Fachangestellte/ Fachangestellter für Medienund Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek

Stadt Brühl Fachangestellte/ Fachangestellter für Medienund Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek Stadt Brühl Fachangestellte/ Fachangestellter für Medienund Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek www.bruehl.de/ausbildung Vielseitig und flexibel von A(kten) bis Z(ahlungen)! Sie sind kontaktfreudig

Mehr