Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Beamter/Beamterin in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungs-/Lernorte Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Letztmals wurde die zweijährige Ausbildung 2002 angeboten. Seit 2004 wurde kein neuer Ausbildungsgang mehr durchgeführt. Die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherung der Länder erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Verwaltungsfachschulen und Ausbildungsbehörden, z.b. einer Landesversicherungsanstalt, in folgenden Laufbahnen: Mittlerer Verwaltungsdienst in der Rentenversicherung (Fachrichtung Arbeiterrentenversicherung) Mittlerer Dienst in der Sozialversicherung besonderer Berufszweige: Landwirte (Fachrichtung Krankenversicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung und Altershilfe für Landwirte und Rentenversicherung) Ausbildungsinhalte Die fachtheoretische Ausbildung an Verwaltungsschulen sieht folgendermaßen aus: Hier werden fachliche und methodische Kenntnisse vermittelt, die zur sachgemäßen Beurteilung und Bearbeitung der zugewiesenen Aufgaben notwendig sind. Deshalb werden unter Zugrundelegung von Rahmenlehrplänen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die für die praktische Arbeit benötigt werden, praxisbezogen dargestellt und erklärt. Das Verständnis für die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Wirkungen des Verwaltungshandelns wird dabei gefördert. Die Anwärter/innen üben die methodische Anwendung des theoretischen Wissens auf die Behandlung praktischer Fälle, um sich in der späteren Berufstätigkeit auch in neue Aufgabengebiete rasch einarbeiten zu können. Sie erwerben zum Beispiel Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Lernbereichen: Aufgaben der Sozialversicherung: Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Versicherte, Mitglieder, Beiträge für Beschäftigte, Leistungen Informationsverarbeitung und Datenschutz: Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung, Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz Kommunikation und Kooperation: Berufstypische Situationen, Umgang mit Konflikten Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren

2 Dazu kommen die Lerninhalte der einzelnen Fachgebiete wie allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung und landwirtschaftliche Sozialversicherung In der praktischen Ausbildung bei den einzelnen Ausbildungsbehörden kommt folgendes auf die Beamtenanwärter/innen zu: Sie lernen die Aufgaben, die Organisation und die Arbeitsweise der vollziehenden wie auch der gestaltenden Verwaltung kennen. Deshalb werden sie in die laufenden Arbeiten eingeschaltet und mit den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vertraut gemacht. Die Anwärter/innen lernen dabei, selbstständig Verwaltungsentscheidungen zu treffen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich die nötige Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck anzueignen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Beamtenanwärter/innen werden an wechselnden Lernorten (Verwaltungsfachschule und Ausbildungsbehörde, zum Beispiel eine Landesversicherungsanstalt) ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen (Klassenzimmern) statt. Die praktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde konzentriert sich auf die entsprechenden Büroräume der jeweiligen Behörden, in denen die Beamtenanwärter/innen hospitieren. Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (in Verwaltungsschulen und in Ausbildungsbehörden) Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit während der Ausbildung umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag), als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren oder Prüfungen ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Während der praktischen Ausbildung in den Ämtern gilt in der Regel die Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Teil der Ausbildung an den Ausbildungsbehörden eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Der Kontakt mit Publikum (z.b. Rat suchenden Bürgern und Bürgerinnen) ist noch nicht so intensiv wie in der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der praktischen Ausbildung bei Ausbildungsbehörden müssen sich die Beamtenanwärter/innen vor allem auf das ständig wechselnde Publikum (z.b. Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Diese Kontakte sind meist neu und ungewohnt. Deshalb erfordern sie häufig eine längere Eingewöhnungszeit. Die Bearbeitung von Fachunterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache innerhalb des Teams (Sachgebietes) in Einzelarbeit, gegebenenfalls unter Anleitung. Dabei werden die Beamtenanwärter/innen von den anderen Kollegen und Kolleginnen des jeweiligen Sachgebiets unterstützt. Beamtenanwärter/innen lernen während ihrer Ausbildung alle Bereiche einer Dienststelle der Sozialversicherung kennen. Das führt dazu, dass sie mit Kollegen und Kolleginnen verschiedener Sachgebiete zusammenarbeiten. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Anwärterbezüge werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Förderungsmöglichkeiten Keine Ausbildungsvergütung Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, so genannte Anwärter/innen, erhalten Anwärterbezüge. Zu diesen Bezügen gehören der Anwärtergrundbetrag, der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, werden sie noch durch jährliche Sonderzahlungen, Zulagen und Vergütungen ergänzt. Das zuständige Ministerium kann zusätzlich Anwärtersonderzuschläge gewähren. Der Anwärtergrundbetrag bemisst sich nach dem Eingangsamt, in das die Anwärter/innen unmittelbar nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eintreten. In Laufbahnen des mittleren Dienstes beträgt er ab 1. April 2004 in den alten Bundesländern 809, in den neuen Bundesländern 748.

3 Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Internet Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Volltext (pdf, 1680kB) Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während der fachtheoretischen Ausbildung an den Verwaltungsfachschulen erfolgen Unterbringung und Verpflegung der Anwärter und Anwärterinnen zum Teil in landeseigenen Einrichtungen gegen Entgelt. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Förderungsmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes bestehen keine Förderungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre. Verlängerungen Der Vorbereitungsdienst wird im Einzelfall verlängert, wenn aus den folgenden Gründen die Ausbildung unterbrochen wurde und bei Kürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerichtete Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist: Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Zivildienstes Beschäftigungsverbot zum Mutterschutz für Beamtinnen Erziehungsurlaub längere Krankheit andere zwingende Gründe Verlängerungsdauer: Der Vorbereitungsdienst kann aus Gründen längerer Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen höchstens zweimal um nicht mehr als insgesamt 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes ist darauf auszurichten, dass die Anwärter/innen zusammen mit den später eingestellten die Laufbahnprüfung ablegen können. Bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Ausbildungsform Es handelt sich um eine Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Während der Ausbildung wechseln praktische Ausbildungszeiten, die in den Behörden abgeleistet werden, mit theoretischen Ausbildungsabschnitten. Die theoretische Ausbildung umfasst eine fachtheoretische Unterrichtung in Vollzeitlehrgängen und dienstzeitbegleitenden Unterricht in Ausbildungsbehörden. Ausbildungsaufbau Vorbereitungsdienst Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel (Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten ist je nach Laufbahn und Bundesland unterschiedlich)

4 Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre Berufspraktische Ausbildung (18 Monate) bei den einzelnen Ausbildungsbehörden Fachtheoretische Ausbildung (6 Monate) an Verwaltungsfachschulen Laufbahnprüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Behörde Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherung der Länder mit der Laufbahnprüfung beendet. Erforderliche Nachweise: Die Anwärter müssen regelmäßig als Tätigkeitsnachweis ein Berichtsheft führen. Für jeden Anwärter führt die Ausbildungsbehörde einen Beschäftigungsnachweis, der Auskunft über Dauer und Aufgabengebiete der einzelnen Ausbildungsabschnitte gibt. Dort sind auch die Ausbildungsbeamten vermerkt. Während der gesamten Ausbildung müssen die Anwärter/innen ihre Leistungen in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten, Referaten und Vorträgen sowie in anderen Leistungstests nachweisen. Erforderliche Prüfungen: Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn. Es wird insbesondere geprüft, ob die Prüfungsteilnehmer/innen Kenntnisse des Systems der sozialen Sicherung besitzen und Zusammenhänge in der Sozialrechtsordnung erfassen können und ob sie entscheidungswesentliche Sachverhalte erfassen und die entsprechenden Rechtsvorschriften anwenden können. Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Im schriftlichen Teil werden vier bis fünf Klausuren von jeweils drei Stunden Dauer geschrieben. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Prüfungswiederholung: In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die oberste Dienstbehörde eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen, wenn hinreichende Aussicht auf ein Bestehen der Prüfung vorhanden ist. Prüfende Stelle: Die Prüfung wird bei der Prüfungskommission der obersten Ausbildungsbehörde abgelegt. Die Rechtsgrundlage finden Sie unter Rechtliche Regelungen Abschlussbezeichnung Die Laufbahnbezeichnung lautet: Beamter/Beamtin in der Sozialversicherung (mittlerer nichttechnischer Dienst). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden ein mittlerer Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung, eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

5 Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt: ein mittlerer Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird bei fehlendem mittlerem Bildungsabschluss folgende Vorbildung verlangt: der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Mindestalter Es ist in der Regel ein Mindestalter von 16 Jahren festgesetzt. Höchstalter Das vorgeschriebene Höchstalter liegt bei 32 Jahren, maximal bei 40 Jahren; Ausnahmen sind zum Beispiel bei Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz) Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung Personen, die unter 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Art und Umfang der Auswahlverfahren sind bei den einzelnen Behörden und Ländern unterschiedlich geregelt. Üblich sind folgende Anforderungen: Vorauswahl nach Zeugnisnoten Leistungstests persönliche Vorstellung. Dabei wird festgestellt, ob die Bewerber/innen für die Laufbahn geeignet sind. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz (GG) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird. Eine ärztliche Einstellungsuntersuchung ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung in der Regel beizufügen:

6 Staatsangehörigkeitsnachweis oder Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Handgeschriebener, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges, Abschrift der Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde, Personalbogen und zwei Lichtbilder aus neuester Zeit, Schulden- und Vorstrafenerklärung, Abschrift des Schulabschlusszeugnisses und Nachweis über Tätigkeiten seit der Schulentlassung, Eventuell Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst, Gegebenenfalls Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz oder beglaubigte Abschrift des Schwerbehindertenausweises. Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen. Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen: Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können; Ausnahmen: wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise ist durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Beamte und Beamtinnen in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) in den verschiedensten Abteilungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Einführungszeit ist die berufliche Bildung nicht beendet. Die Sozialversicherung unterliegt einer stetigen Entwicklung, z.b. gibt es laufend neue sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Für die Beamten und Beamtinnen ist ständige Weiterbildung daher unbedingt erforderlich. Innerbehördliche Weiterbildungen vermitteln entsprechende Kenntnisse und können auch die Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben ermöglichen sowie die Übernahme herausgehobener Führungspositionen in der Sozialversicherung. Daneben können die Beamten und Beamtinnen geeignete Seminare und Kurse externer Bildungsträger belegen, um ihr fachliches Wissen zu aktualisieren. Mögliche Themen sind Versicherungswesen, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Unterhaltsrecht oder Pflegeversicherung - Rechtsfragen. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend sind z.b. Studiengänge in den Bereichen Rentenversicherung, Krankenversicherungsmanagement oder Versicherungsbetriebswirtschaft. Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Beamter/Beamtin in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Beamter/Beamtin in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) gibt es Alternativen in den Bereichen: Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Anwalts- und Notariatsfachassistenz Information und Dokumentation Bürowirtschaft Die Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Büro- und Verwaltungsarbeit, zum Teil auch in der Anwendung von Rechtskenntnissen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Beamter/Beamtin in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) auf: Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Der Zusammenhang zwischen diesem Bereich und den Beamten und Beamtinnen in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) ergibt sich aus ähnlichen Aufgaben und Tätigkeiten. Sie bewerten bestimmte Sachverhalte und erstellen Schriftsätze (z.b. Protokolle und Bescheide). Grundlage ihrer Arbeit sind beispielsweise Rechtskenntnisse und Kenntnisse in Buchführung. Sie beherrschen Bürotätigkeiten und haben ein Interesse an ordnender und verwaltender Tätigkeit. Die Beschäftigten beider Bereiche arbeiten in der öffentlichen Verwaltung. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Sozialverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Steuerverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET

7 Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (mittl.dienst) in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Allg. Krankenversich. in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Unfallversicherung in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Knappsch. Sozialvers. in BERUFENET Sozialversicherungsfachangestellte/r - Landwirt. Sozialvers. in BERUFENET Fachangestellte/r für Arbeitsförderung in BERUFENET Verwaltungsfachangestellte/r - Landesverwaltung in BERUFENET Bereich Anwalts- und Notariatsfachassistenz Beamte und Beamtinnen in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) und Beschäftigte in dem hier genannten Bereich üben ähnliche Tätigkeiten aus. Sie arbeiten mit rechtlichen Vorschriften und besitzen zum Teil Kenntnisse im Mahnwesen. Interessenten für den jeweiligen Beruf sollten gern mit Zahlen und Daten sowie mit Kunden und Kundinnen beziehungsweise Klienten und Klientinnen umgehen. Alternativberufe: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in BERUFENET Rechtsanwaltsfachangestellte/r in BERUFENET Notarfachangestellte/r in BERUFENET Justizfachangestellte/r in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Berufe im Bereich Information und Dokumentation beschäftigen sich, ähnlich wie die Beamten und Beamtinnen in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) mit der systematischen und chronologischen Darstellung von Sachverhalten. Allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten sowie Datenverarbeitung sind wichtige Elemente beider Bereiche. Beschäftigte sollten sich für den Umgang mit Zahlen und Daten sowie schriftlichem Material interessieren. Alternativberufe: Beamter/in - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (mittl.d.) in BERUFENET Dokumentationsassistent/in in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bibliothek in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Archiv in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in BERUFENET Archivassistent/in in BERUFENET Bereich Bürowirtschaft Beschäftigte in diesem Bereich üben, ähnlich wie die Beamten und Beamtinnen in der Sozialversicherung (mittlerer Dienst) vorwiegend Büro- und Verwaltungstätigkeiten aus. Rechtskenntnisse sind auch hier teilweise erforderlich. Die Daten- und Textverarbeitung spielt eine zentrale Rolle. Alternativberuf: Kaufmann/-frau für Bürokommunikation in BERUFENET Interessen Nachteilig: Abneigung gegen platzgebundene Tätigkeit (Schreibtischarbeit; Zugriff zu Daten häufig nur über EDV möglich) Abneigung gegen weisungsgebundene, zuarbeitende Tätigkeit Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten, Protokolle) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate) Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Bezugsgruppe: Personen mit mittlerem Bildungsabschluss)

8 Förderlich: Fertigkeiten im Maschinenschreiben Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (z.b. Bürocomputern) Gesetze/Regelungen Keine Abweichung zu B Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Nach dem Zweiten Weltkrieg waren zunächst alle Beamtenverhältnisse aufgehoben worden, aber der Fortbestand des Berufsbeamtentums wurde durch Regelungen und Gesetze gesichert. Seit der Schaffung des Bundesbeamtengesetzes im Jahr 1953 gibt es wieder den Beamtenberuf.

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