Handlungsanleitung Staub bei Abbruch- und Rückbauarbeiten Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handlungsanleitung Staub bei Abbruch- und Rückbauarbeiten Stand"

Transkript

1 Handlungsanleitung Staub bei Abbruch- und Rückbauarbeiten Stand

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Anwendungsbereich / Ausgangssituation Gesundheitsgefahren Berufskrankheiten Allgemeine Maßnahmen zur Staubminderung Technische Maßnahmen zur Staubminderung Manuelle Abbrucharbeiten innerhalb geschlossener Räume Betonbohr- und Sägearbeiten Maschinelle Abbrucharbeiten außerhalb geschlossener Räume Maschinelle Abbrucharbeiten innerhalb ganz oder teilweise geschlossener Räume Begriffe / Erläuterung Technischer Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstungen Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsanweisung und Unterweisung Literatur

3 Einleitung Bei Abbrucharbeiten können gesundheitsgefährdende Stäube entstehen. Insbesondere bei Teilabbrüchen, bei Entkernung- oder Sanierungsarbeiten sowie bei Umbaumaßnahmen im Bestand werden diese Arbeiten häufig in geschlossenen Räumen ausgeführt. Die bei diesen Arbeiten freigesetzten Schwebstäube können eingeatmet werden und gelangen je nach Partikelgröße bis in die oberen Atemwege, die Bronchien oder bis in die Lungenbläschen (Alveolen). Staubpartikel, die bis in die Alveolen gelangen, verbleiben dort Monate bis Jahre. Stäube aus mineralischen Baustoffen sind im Regelfall quarzhaltig. Tätigkeiten mit quarzhaltigen Feinstäuben sind als krebserzeugend eingestuft. Die Staubbelastung auf Baustellen stellt somit eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Im April 2014 wurden in der TRGS 900, Abs (7) die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für die einatembare Staubfraktion (E-Staub) mit 10 mg/m 3 und für die alveolengängige Staubfraktion (A- Staub) mit 1,25 mg/m 3 festgelegt. Übergangsweise kann für die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bis Ende 2018 anstelle des neuen AGW ein Beurteilungsmaßstab von 3 mg/m³ für den A-Staub herangezogen werden, wenn die in TRGS 900 unter Nummer beschriebene Vorgehensweise umgesetzt wird. Ziel dieser Handlungsanleitung ist insbesondere die Beschreibung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung des neuen Arbeitsplatzgrenzwertes für die alveolengängige Staubfraktion von 1,25 mg/m³ (siehe TRGS 900, TRGS 504) im Rahmen von Abbrucharbeiten. Für Tätigkeiten mit der Freisetzung quarzhaltiger Stäube gilt generell das Minimierungsgebot. Diese Tätigkeiten sind als krebserzeugend eingestuft. Hinweise zur Umsetzung des Minimierungsgebotes sind der TRGS 559 zu entnehmen. Im Jahre 2015 wurde ein Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ für Quarzfeinstaub veröffentlicht, der bei Beurteilung der Schutzmaßnahmen zu Grund zu legen ist. Andere gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe, die staubförmig bei Abbrucharbeiten entstehen können (z.b. PAK-haltige Stäube oder asbesthaltige Stäube), sind nicht Gegenstand dieser Handlungsanleitung. Diese Handlungsanleitung wird fortlaufend ergänzt. 3

4 1 Anwendungsbereich / Ausgangssituation Diese Handlungsanleitung gilt insbesondere bei - Manuellen Abbrucharbeiten innerhalb geschlossenen Räumen, wie Entkernungsarbeiten, Abbruch von Wänden, Decken und Bauteilen - Maschinellen Abbrucharbeiten - Betonbohr- und Sägearbeiten - Bereitstellung und Transport von Abbruchmaterial auf Baustellen Von den Sozialpartnern werden gewerksspezifisch Handlungsanleitungen (auch Hilfestellungen oder Branchenlösungen genannt) zur Vermeidung von Stäuben erarbeitet. Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten oder sonstigen Tätigkeiten unter Randbedingungen, die für andere Gewerke spezifisch sind, wird eine Kenntnisnahme dieser Handlungsanleitungen empfohlen. Mineralische Stäube werden insbesondere bei folgenden Abbrucharbeiten freigesetzt: Bohren Stemmen Fräsen Sägen,, z. B. beim Herstellen von Aussparungen/Durchbrüchen Putz entfernen Gefache ausbauen (z. B. bei Fachwerkhäusern) Füllungen aufnehmen, z. B. Schlacke aus Zwischendecken, Dachkiesschüttungen usw. Schutt beräumen und transportieren (innerhalb und außerhalb von Gebäuden) Anschließende Reinigungsarbeiten Abbruch mit Abbruchbaggern (innerhalb und außerhalb von Gebäuden) Sortieren von abgebrochenem Material Aufbereiten des Materials auf der Baustelle, Bauschuttrecycling Bei Abbrucharbeiten wurde in der Vergangenheit der AGW insbesondere bei Arbeiten mit nicht abgesaugten Handmaschinen deutlich überschritten (siehe z.b. BGIA Report 8/2006). Durch eine Weiterentwicklung und Abstimmung der Gerätetechnik, insbesondere der Stauberfassung und der Abscheidung, wurden bereits bedeutende Fortschritte erzielt. 2 Gesundheitsgefahren Stäube werden über die Atmung in den Körper aufgenommen. Gesundheitsgefährdungen entstehen hierbei vor allem durch das Einatmen des freigesetzten mineralischen Staubs, der je nach Art des Mauerwerks, Beton usw. unterschiedliche Anteile von Quarz enthalten kann. Beschäftigte, die über mehrere Jahre hinweg bei ihrer Tätigkeit diesem Staub schutzlos ausgesetzt waren, können z. B. an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem (Überblähung der Lunge) oder an einer Silikose (Staublunge) erkranken. In einzelnen Fällen kann aus einer Silikose Lungenkrebs entstehen. 4

5 Darstellung und Beurteilung der Exposition Tätigkeit Abstufung entsprechend der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (dem STOP- Prinzip) Bemerkungen Gute Praxis Schlechte Praxis Putz entfernen ebene Flächen Putz entfernen unebene Flächen, morscher Putz Stemmen, Meißeln, Bodenflächen aus, Beton Stemmen, Meißeln Wände, Wand Massive Mauersteine schneiden Abgesaugte Putzfräsen (Liste BG BAU, g) A < 1,25 mg/m³ Abgesaugte Putzfräsen (Liste BG BAU, g) Mit Luftreiniger (Liste BG BAU, i) Reinigen bei Bautätigkeiten/ Bau- Entstauber/Kehrmaschine (Liste Bau- Entstauber, h) abgesaugte Handmaschinen (Liste BG BAU, g) Mit Luftreiniger (Liste BG BAU, i) abgesaugte Handmaschinen (Liste BG BAU, g) und Luftreiniger (Liste BG BAU, i) abgesaugte Handmaschinen (Liste BG BAU) (Liste BG BAU, g) Abgesaugter Stemmmeißel, mit Luftreiniger (Liste BG BAU, i) Abgesaugte Putzfräsen (Liste BG BAU, g) abgesaugte Handmaschinen (Liste BG BAU, g) Nass schneiden; mind. täglicher Wasserwechsel Putz abschlagen, Luftreiniger Grobschmutzaufnahme (z. B. mit Hallenser Schaufel) bei laufendem Luftreiniger (Messung notwendig) Nass schneiden ohne tägl. Wasserwechsel A: 3,17 (15; d) Putz abschlagen ohne Absaugung Im Freien: A: 4,03 (13; d) Q: 0,43 (13;d) Im Raum: A: 12,54 (13; d) Q: 0,79 (13;d) Bei Putz entfernen ebene Flächen inbegriffen Trocken Kehren A: 8,38 (33; d) Q: 0,41 (33; d) Stemmen, Meißeln, Abbruch ohne Absaugung A: 9,28 (56; a) Q: 0,82 (56; a) Stemmen, Meißeln, Abbruch ohne Absaugung A: 9,28 (56; a) Q: 0,82 (56; a) Trocken schneiden ohne Absaugung A: 19,77 (29, d) Luftreiniger verringern Belastung durch Sekundäremission (Aufwirbelung herabgefallenes Material) und verhindern eine Aufkonzentrierung nicht erfasster Stäube im Raum Luftreiniger verringern Belastung durch Sekundäremission und verhindern eine Aufkonzentrierung nicht erfasster Stäube im Raum Beim Aufsaugen stark verschmutzter Flächen und größerer Staubmengen kann es zu Überschreitungen z.b. durch Sekundäremissionen (Aufwirbelungen, z.b. durch Saugschlauch) kommen. Hochlochsteine schneiden Schneiden in Beton abgesaugte Handmaschinen (Positivliste BG BAU) abgesaugte Trennschleifer (Liste BG BAU, g) Nass schneiden; mind. täglicher Wasserwechsel Nass schneiden ohne tägl. Wasserwechsel Beton nass Schneiden, Sägen Trocken schneiden ohne Absaugung Beton ohne Absaugung trocken Schneiden, Sägen Vergl. Massive Mauersteine schneiden Trockenschneiden/-fräsen von Beton ohne Absaugung führt zu extremen Belastungen; beim Nassschneiden deutlich geringere Belastung; 5

6 Tätigkeit Abstufung entsprechend der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (dem STOP- Prinzip) Bemerkungen Gute Praxis Schlechte Praxis Fräsen von Beton Fliesen abschlagen Fliesen brechen, legen (ohne Fliesen schneiden) abgesaugte Betonfräsen auf ebenen Flächen (Liste BG BAU, g) abgesaugte Handmaschinen (Liste BG BAU, g)und Luftreiniger Staubarme Fliesenkleber, regelmäßige Reinigung mit Bau- Entstauber Nassfräsen von Beton ohne Absaugung abgesaugte Handmaschinen (Positivliste BG BAU) Trockenfräsen von Beton ohne Absaugung Fliesen abschlagen ohne Absaugung abgesaugte Trennschleifer/ Betonfräsen nur bei ebenen Oberflächen ohne Staubbelastung; Messungen erforderlich*) Beton schneiden Nass schneiden; mind. täglicher Wasserwechsel Trockenschneiden ohne Absaugung Messung notwendig Schlitze fräsen/schneiden Schleifen von Estrich Nass Fräsen / Schneiden Estrich schleifen mit erweiterter Warneinrichtung oder zusätzlicher Warneinrichtung Schlamm feucht entfernen Estrich schleifen mit Absaugung Trocken / Fräsen / Schneiden Bei Beton: siehe Mauersteine trocken schneiden Estrich schleifen E: 2,37-67,5 (5; a ) A: 0,2-9,77 (8; a) Q: 0,01-1,4 (7; a) Messungen notwendig, Bohren (Bohrer, Kernbohrer, Dosensenker) Absaugbohrer bzw. Positivliste BG BAU Bohren mit Absaugglocke Bohren in Beton A: 7,0 (18, a) Q: 2,15 (18, a) Kabinen von Baumaschinen und Baufahrzeugen Kabinen von Baumaschinen bei Abbrucharbeiten Kabine geschlossen, gute Lüftung A: 1,00 (65; d) Q: 0,039 (59; d) Kabine mit Schutzbelüftung nach BGI 581 und techn. Kommunikationsmittel Kabine geschlossen, Lüftung mit Staubfilter Staubklasse M und dichter Abdichtung des Filters Kabine geschlossen, Lüftung nach derzeitigem Stand der Technik Kabine geschlossen Lüftung nach derzeitigem Stand der Technik mit staubbindenden Maßnahmen im Umfeld Kabine offen, auch teilweise offen A: 4,22 (39; d) Q: 0,445 (37, d) (37, d) Kabine offen, mangelhafte Luftfilterung Messungen notwendig Quellen der Expositionsdaten A Quarzstaub-Report (Daten bis 2005; ausführliche Auswertung) b TRGS 559 'Mineralischer Staub' (Daten bis 2005; ausführliche Auswertung) c BGI 'Großfräsen' d BG BAU; Erfahrungen, z.t. durch Messungen e Expositionsbeschreibung 'Kleinfräsen' f Expositionsbeschreibung 'Anmischen staubarmer Produkte' g Liste BG BAU, praxisnaher Versuchsaufbau, Testdauer eine Stunde, Link: Hinweis: Bei Bearbeitung von Material mit höherem Quarzgehalt (Beton, Kalksandstein)kann eine Ergänzung mit Luftreinigern in Innenräumen erforderlich sein. h Liste Bau-Entstauber der BG BAU, Link: i Liste der Luftreiniger Die veröffentlichen Daten zeigen, dass in der Vergangenheit bei vielen Tätigkeiten der seit April 2014 geltende Beurteilungswert von 3 mg/m³ A-Staub überschritten wurde, in zahlreichen Berei- 6

7 chen jedoch auch eingehalten werden konnte. Für Abbrucharbeiten gilt, dass, wie bei anderen instationären Arbeitsplätzen auch, die Staubexpositionen in hohem Maße auch von den örtlichen Randbedingungen sowie von den Witterungseinflüssen abhängen. 3 Berufskrankheiten Es gibt in der Liste der Berufskrankheiten derzeit keine als Berufskrankheit anerkannten Erkrankungen durch A-Staub. In der Bauwirtschaft hat der Staub jedoch fast immer einen Quarzanteil. Daher wird hier auf quarzbedingte Erkrankungen eingegangen. Abbruch ist bei den Berufsgruppen in der Berufskrankheiten-Dokumentation nicht gelistet. Daher können keine konkreten Aussagen über das Berufskrankheiten-Geschehen bei Abbrucharbeiten gemacht werden. Es sind zahlreiche quarzbedingte Erkrankungen bei Bauarbeitern aufgetreten, die in der Berufskrankheiten-Dokumentation keiner spezifischen Branche bzw. Tätigkeit zugeordnet werden ( z. B. bei 28 Sonstigen Bauarbeitern, Bauhandwerkern ; 23 Bauhilfearbeitern, Bauarbeitern ; 7 Bau- und Instandhaltungshilfsarbeitern ; 10 Führern von Erdbewegungs- und verwandten Maschinen, Baggerführer, Baumaschinenführer ;...) Von 2002 bis 2012 wurden bei der BG BAU insgesamt 733 quarzbedingte Berufserkrankungen anerkannt. 4 Allgemeine Maßnahmen zur Staubminderung Da sich bei Abbrucharbeiten die Entstehung von Stäuben nur bedingt vermeiden lässt, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Exposition wirksam zu verringern. Abbrucharbeiten sind so zu planen, dass nach dem Stand der Technik staubarm gearbeitet wird. Dritte dürfen durch Staub nicht gefährdet werden. Im Vordergrund steht die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen bzw. die Kombination mehrerer technisch/organisatorischer Maßnahmen, beispielsweise die Kombination aus Absaugung an der Maschine und einem oder mehrerer Luftreiniger. Stehen keine Trockenverfahren in staubarmer Ausführung zur Verfügung, sind Arbeitsverfahren mit Staubniederschlagung durch Wasser anzuwenden. Sekundäremissionen aus herabfallenden Bauteilen/Baustoffen (z.b. beim Abschlagen von Putzen) können eine erhebliche Staubexposition verursachen. Lässt sich bei Abbrucharbeiten innerhalb von Gebäuden eine Staubentwicklung nicht vermeiden, so sind diese Arbeitsbereiche durch lüftungstechnische Maßnahmen staubarm und/oder durch Abschottungen von anderen Bereichen abzutrennen. Eine Querlüftung ohne technische Lüftung ist in der Regel nicht ausreichend. Im Regelfall sind hier Luftreiniger erforderlich. Durch eine regelmäßige staubarme Schuttberäumung können weitere Sekundäremissionen, verursacht durch Staubaufwirblungen vermindert werden. Entstauber/Staubsauger zur Arbeitsplatzreinigung sind mit dem entsprechenden Zubehör zu verwenden In Bereichen mit Staubfreisetzung dürfen gleichzeitig keine weiteren Arbeiten durchgeführt werden. Schuttrutschen und Abbruchmaterialcontainer sind geschlossen auszuführen, damit kein Staub in die Umgebung freigesetzt wird. Bei Materialcontainern kann die geschlossene Ausführung z.b. durch eine Abdeckung mit luftdurchlässigen aber staubdichten Vliesmaterial (z.b. Geotextil) erfolgen. 7

8 5 Technische Maßnahmen zur Staubminderung Die Anwendung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sichert in der Regel die Einhaltung der AGW für den E-Staub und des Beurteilungsmaßstabes von 3 mg/m³ für den A-Staub. Weitergehende Maßnahmen zur Einhaltung des AGW von 1,25 mg/m³ sind in den jeweiligen Kapiteln aufgeführt. 5.1 Manuelle Abbrucharbeiten innerhalb geschlossener Räume Bei Abbrucharbeiten mit handgeführten Geräten sind staubarme Fabrikate mit wirksamer Absaugung einzusetzen. Als staubarme Systeme sind u. a. nachfolgend aufgeführte Elektrowerkzeuge in Kombination mit Entstaubern der Staubklasse M im Angebot: Handgeführte Trenntechnik mit Absaughaube mit Entstauber der Staubklasse M Diamantbohrmaschine oder Kombihammer mit Entstauber der Staubklasse M Bohrmaschinen/Kombihammer für das Bohren mit integrierter oder zusätzlicher Erfassungseinrichtung mit Entstauber der Staubklasse M Verwendung von Hohlbohrern mit integrierter Absaugung mit Entstauber der Staubklasse M Kombihammer/Abbruchhammer für das Stemmen mit Entstauber der Staubklasse M Bodenschleifmaschinen mit Entstauber der Staubklasse M und bedarfsgerechtem Absaugvolumina. Bei der Bearbeitung unebener, welliger Oberflächen ist zu beachten, dass auch beim Einsatz staubarmer Handgeräte erhöhte Expositionen entstehen können. Staubarme Bearbeitungssysteme sind beim Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU) aufgeführt. Vor einer Neuanschaffung ist zu prüfen, ob solche Systeme zur Verfügung stehen, mit denen der neue AGW für A-Staub eingehalten wird. Informationen dazu finden Sie unter: BG BAU > Prävention > GISBAU > Weniger Staub am Bau > Staubarme Bearbeitungssysteme ( Einsatz von Entstaubern und Luftreinigern Trockenkehren oder ähnliche staubaufwirbelnde Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Bevor Abbruchmaterial aufgenommen wird, ist die mögliche Freisetzung von Stäuben durch staubbindende Maßnahmen zu reduzieren. Befeuchtung von Abbruchmaterial mit Wasser ist eine staubbindende Maßnahme, die meist nur oberflächig wirkt und daher i.d.r. nicht ausreichend ist. Arbeitsplätze und Verkehrswege sind weitgehend staubfrei zu halten. Die Beseitigung von Staubablagerungen ist durch ein regelmäßiges Reinigen von Arbeitsplätzen mit Entstaubern durchzuführen. Beim Einsatz von Entstaubern ist zu beachten: Beim Ansprechen der Warneinrichtung des Entstaubers ist die Arbeit zu unterbrechen und die Ursache der Störung gemäß Bedienungsanleitung zu beseitigen. Die Herstellerhinweise zum Betrieb, zur Wartung und zur Reinigung des Entstaubers einschließlich der Filter sind beachten. Volle Staubsammelbehälter sind sofort staubarm zu entleeren. Derzeit ist eine Einhaltung des ehemaligen A-Staub Grenzwertes von 3 mg/m³ erforderlich. Bei Tätigkeiten, bei denen dieser Wert überschritten wird, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf im Sin- 8

9 ne zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Bei einer unzureichenden Erfassung der Stäube an der Maschine bzw. dem Auftreten von Sekundäremissionen sind lüftungstechnische Maßnahmen (Luftreiniger) zu verwenden. Bis Ende 2018 müssen die Schutzmaßnahmen eine Einhaltung des neuen A-Staub Grenzwertes von 1,25 mg/m³ sicherstellen. Bei manuellen Abbrucharbeiten in geschlossenen Räumen werden folgende technische Maßnahmen zur zukünftigen Ergänzung der bereits beschriebenen Schutzmaßnahmen als geeignet angesehen: Verwendung von Entstaubern höherer Saugkraft Bisher sind Entstauber, die sowohl zur Absaugung von Maschinen wie auch zum Aufsaugen abgelagerter Stäube verwendet werden können, nur in kleinen Leistungsbereichen verfügbar. Die Gerätehersteller sollen motiviert werden, auch Entstauber mit hoher Saugkraft zum Aufsaugen größerer Staubmengen oder zum Absaugen größere Maschinen (z. B. Bodenfräsen) zur Verfügung zu stellen. Verwendung von Vorabscheidern beim Aufsaugen höherer Staubmengen Verwendung von Vorabscheidern beim Aufsaugen höherer Staubmengen bzw. beim Absaugen von Geräten mit hohem Abtrag. Durch den Einsatz von Vorabscheidern ist es möglich, abgetragenes Material direkt in Transportsäcke, Fässer o. ä. abzufüllen. Die nachgeschalteten Entstauber werden nur noch durch geringe Staubmengen belastet und können somit deutlich länger und mit weniger Wartungsbedarf eingesetzt werden. Verwendung von Luftreinigern mit hoher Filterwirkung Vorhandene Luftreiniger mit zum Teil unzureichender Filterwirkung sollen bis 2018 durch Geräte mit hohem Staubabscheidevermögen ersetzt werden. Abbildung 1:Absaugung direkt am Arbeitsplatz mit ergänzendem Einsatz eines Luftreingers 9

10 Einsatz ferngesteuerter Abbruchmaschinen Bei staubintensiven Abbrucharbeiten, die in geschlossenen Räumen üblicherweise manuell ausgeführt werden, bieten situationsabhängig ferngesteuerte Abbruchmaschinen die Möglichkeit, dass der Beschäftigte außerhalb der Staubentstehungsstelle steht. Einsatz von Saugmaschinen Die Aufnahme von größeren Schüttungen soll vorrangig maschinell durch den Einsatz von Saugmaschinen ( Saugwagen ) erfolgen. 5.2 Betonbohr- und Sägearbeiten Für die Ausführung von Bohr- und Sägearbeiten stehen grundsätzlich 2 Verfahrensarten zur Verfügung: Trocken- und Nassverfahren. Beim Trockenverfahren geht die Gefährdung von einer Staubemission aus, während beim Nassverfahren Staub in Aerosolform freigesetzt werden können. Trockenverfahren dürfen nur mit wirksamer Staubabsaugung nach dem Stand der Technik ausgeführt werden. Bei Nassverfahren ist die die Entstehung und Ausbreitung von Aerosolen zu reduzieren. Ist dies in Innenräumen nicht ausreichend möglich (z.b. bei länger andauernden Arbeiten mit Anwesenheit des Bedieners) sind die Aerosole ins Freie abzuführen. Trockenbohrverfahren Es sind Trockenbohrverfahren mit axialer Absaugung mit Entstauber der Staubklasse M einzusetzen. Alternativ sind abgesaugte Bohrglocken zu verwenden. Nassverfahren Diamantkernbohren Bei Diamantkernbohrarbeiten wird möglicher Staub durch Wasser gebunden. Das Bohrwasser ist einzugrenzen und möglich aufzufangen, z. B. Wassersammelring Nassverfahren schienengeführt Wandsägen Bei Wandsägearbeiten wird möglicher Staub durch Wasser gebunden. Die Freisetzung von Aerosolen ist z. B. durch die Verwendung des geeigneten Blattschutzes, eine optimale Prozessführung (Drehzahl, Vorschub, Wassermenge), Verwendung ferngesteuerten Maschinen, ausreichenden Abstand des Bedieners, Einhausungen zu begrenzen. Das Sägewasser ist einzugrenzen und möglich aufzufangen, z. B. Wasserauffangrinne. Handgeführte Schneidgeräte Handgeführte Schneidgeräte sind im Nassverfahren zur Vermeidung der Staubfreisetzung anzuwenden. Die Freisetzung von Aerosolen ist z. B. durch die Möglichkeiten der Absaughauben entsprechend der Maschinentechnik zu begrenzen Seilsägearbeiten Seilsägearbeiten sind vorrangig im Nassverfahren zur Vermeidung der Staubfreisetzung durchzuführen. Die Freisetzung von Aerosolen ist z. B. durch Seilschutzabdeckungen, ausreichende Wasserführung, optimierte Seilführung und Seilgeschwindigkeit, Umhausungen, Fernbedienung zu begrenzen. Bei Trockenseilsägearbeiten ist der Arbeitsbereich vollständig einzuhausen und mit einer wirksamen Staubabsaugung mit Entstauber auszurüsten. Fugenschneider und Bodensägen Bei Fugenschneidarbeiten im Nassverfahren wird möglicher Staub durch Wasser gebunden. Die Freisetzung von Aerosolen ist z. B. durch die Verwendung des geeigneten Blattschutzes, eine optimale Prozessführung (Drehzahl, Vorschub, Wassermenge), zu begrenzen. Fugenschneidarbeiten im Trockenverfahren sind mit schlüssigen Blattschutz und wirksamer Staubsaugung durchzuführen. 10

11 5.3 Maschinelle Abbrucharbeiten außerhalb geschlossener Räume Beim Einsatz von Abbruchmaschinen, wie z. B. Hydraulikabbruchbaggern oder Radladern in staubbelasteten Bereichen, sind gemäß TRGS 559 Maschinen auszuwählen und einzusetzen, die über Kabinen-Zuluftfilter verfügen. Türen und Fenster sind zu schließen, die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen. Zusätzlich sind bei maschinellen Abbrucharbeiten die durch die Arbeiten entstehenden Stäube mit Wasser einzudämmen, z. B. durch den Einsatz von C-Schläuchen, Staubbindeanlagen (sog. Schneekanonen) oder am Ausleger des Abbruchbaggers, nahe dem Anbauwerkzeug montierten Düsen. Wird die Staubniederschlagung mit Wasser durch Beschäftigte (z.b. Führen des Wasserschlauches) durchgeführt, müssen diese außerhalb des Gefahrenbereiches des Abbruchgerätes positioniert sein und sofern möglich, außerhalb des von der Staubentwicklung betroffenen Bereiches. Ist dies nicht möglich, ist in der Regel Atemschutz erforderlich. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegenüber Staub bei maschinellen Abbrucharbeiten soll in Zukunft erhöht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen angedacht: Kabinen-Zuluftfilter bei Abbruchmaschinen Gemeinsam mit Herstellern werden Anforderungen an Kabinen-Zuluftfilter für staubintensive Tätigkeiten und deren staubdichter Einbau festgelegt. 11

12 Staubniederschlagung bei maschinellen Abbrucharbeiten Die Wirksamkeit von fernbedienten Staubbindeanlagen sowie von am Abbruchbaggerausleger oder am Anbauwerkzeug montierten Staubbindeeinrichtungen wird weiterentwickelt. 5.4 Maschinelle Abbrucharbeiten innerhalb ganz oder teilweise geschlossener Räume (Erläuterung: Als Ganz oder teilweise geschlossene Räume gelten Räume aus Dach und mind. zwei Wänden, auch wenn diese Fenster, Dachreiter, Türen und Tore haben) Beim Einsatz von Abbruchmaschinen innerhalb ganz oder teilweise geschlossener Räume ist zu beachten: Teilweise Einsatz ferngesteuerter Abbruchmaschinen Beim Einsatz ferngesteuerter Abbruchmaschinen, sofern im Gebäude möglich (zul. Deckenbelastung beachten!), befindet sich der Bediener außerhalb des geschlossenen Raumes, bzw. in einem staubgeschützten Bereich (z.b. Bereich mit Zuführung sauberer, ggf. gefilterter Luft) Kein Aufenthalt von Beschäftigten Außer dem Maschinenführer in der geschlossenen Kabine, hält sich kein Beschäftigter im Abbruchbereich während der Abbrucharbeiten auf, es sei denn durch lüftungstechnische Maßnahmen wird im Arbeitsbereich saubere Luft in ausreichender Menge zugeführt. Beim Einsatz dieselbetriebener Abbruchmaschinen gelten weiterhin die Vorgaben der TRGS 554 (z.b. Einsatz von Dieselpartikelfilter). 5.5 Bereitstellung und Transport von Abbruchmaterial Bei der Bereitstellung und dem Transport von Abbruchmaterial ist eine Staubentwicklung zu vermeiden. Sofern möglich, soll das Abbruchmaterial beim Transport feucht gehalten werden. Schuttcontainer sind abzudecken. Staubaufwirbelungen auf Verkehrswegen sind zu vermeiden durch: regelmäßige Reinigung festgebundener Oberflächen Staubbindung durch Wasser und/oder Staubbindemitteln wie Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) oder Magnesiumchlorid. Hinweis: CMA wirkt nach Herstellerangaben nicht korrosionsfördernd und ist biologisch abbaubar. Insofern kann dies ggf. auch bei Teilabbruch oder Entkernungsbereichen eingesetzt werden. Beim Einsatz von Maschinen zum Umsetzen von Materialien, wie z. B. Hydraulikbaggern oder Radladern in staubbelasteten Bereichen, sind gemäß TRGS 559 Maschinen auszuwählen und einzusetzen, die über wirksame Kabinen-Zuluftfilter verfügen. Türen und Fenster sind zu schließen, die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen. 12

13 6 Begriffe / Erläuterung Technischer Schutzmaßnahmen Stäube Als Stäube bezeichnet man alle festen Partikel in der Luft. Aus Sicht der Gesundheitsgefährdung unterscheidet man anhand der Teilchengröße: Einatembare Fraktion (E-Staub) und Alveolengängige Fraktion (A-Staub, Feinstaub), welche bis tief in die Lungenbläschen vordringt. Chemisch gesehen ist Staub meist aus unterschiedlichen organischen und anorganischen Bestandteilen zusammengesetzt. Eingeatmete Feinstäube können von Asthma und Bronchitis bis zum Lungenkrebs für eine Vielzahl von Erkrankungen verantwortlich sein. Bei Abbrucharbeiten werden Stäube mit unterschiedlichem Quarzanteil in Abhängigkeit der angewendeten Abbruchverfahren und der abgebrochenen Baustoffe freigesetzt. Aerosole Die Mischung aus einem Gas mit Schwebstoffen nennt man Aerosol. Gesundheitsgefährlich werden Aerosole, wenn die Teilchen beim Einatmen tief in Lunge und Bronchien eindringen. Das Einatmen solcher Aerosole ist zu vermeiden, ebenso wie ein Kontakt mit der Haut. Räume sind ausreichend zu belüften. Abbrucharbeiten innerhalb geschlossener Räume Unter geschlossenen Räumen bei Abbrucharbeiten versteht man umgangssprachlich Innenräume von baulichen Anlagen. Innenräume sind in der Regel durch Wände und Decken begrenzt. Bei Abbrucharbeiten in geschlossenen Räumen spielt die Raumhöhe, die Größe und Anzahl der Wand- sowie Deckenöffnungen keine Rolle. Eine natürliche Lüftung kann im Regelfall hier z.b. aufgrund unterschiedlicher Windstärken und Windrichtungen nicht als wirksame Schutzmaßnahme angesehen werden (zumindest ist die Vorhaltung technischer Lüftungsmaßnahmen vor Ort erforderlich). Abbrucharbeiten außerhalb geschlossener Räume Von Abbrucharbeiten außerhalb geschlossener Räume (Außenbereich) spricht man, wenn die Beschäftigten bzw. die Abbruchmaschinen sich außerhalb von baulichen Anlagen befinden. Abgestimmte Maschinentechnik Die eingesetzte Maschinentechnik muss abgestimmt sein mit dem zu erwartenden Staubanfall. Abgesaugte Handmaschinen Schnell laufende, ohne Wasserzufuhr betriebene Handmaschinen wie z. B. Trennschleifer setzen viel Staub frei. Die Lösung sind zum Beispiel abgesaugte Handmaschinen mit einer Absaughaube und einem daran angeschlossenen Entstauber (oder Absauganlage), die den Staub an der Entstehungsstelle absaugen. Entstauber Bei Entstaubern handelt es sich um mobile Sicherheitssauger (Nass/Trockensauger), die für die Absaugung von Maschinen sowie für die Reinigung von Arbeitsbereichen geeignet sind. Für die Arbeit mit Feinstäuben müssen sie mindestens der Staubklasse M (z.b. Quarzstaub) entsprechen. Da das Abblasen mit Druckluft sowie das Kehren ohne staubbindende Maßnahmen verboten ist (GefahrstoffV. Anhang I, 2.3, Abs. 6), stellen Entstauber die einzige Alternative zu einer Nassreinigung dar. Die Anschaffung von Entstaubern gemäß der Positivliste wird von der BG BAU gefördert (siehe Entstauber sollte über eine Alarmanzeige bei Überlastung des Entstaubers verfügen. Vorabscheider Vorabscheider sind eine Ergänzung zu Entstaubern bei deren längerem Einsatz an abgesaugten Handmaschinen oder beim Anfall größerer Staubmengen in kurzer Zeit. Durch den Einsatz eines Vorabscheiders gelangt nur noch wenig Staub in den Entstauber. Dadurch wird ein Zusetzen der Filter über längere Zeit effektiv verhindert. Die Wartungsintervalle der Entstauber können deutlich 13

14 erhöht werden. Vorabscheider arbeiten z. B. mit Zyklonen, die den Staub durch die auftretenden Zentrifugalkräfte und die Schwerkraft abscheiden. Luftreiniger Luftreiniger sind mobile Geräte zur arbeitsplatznahen Absaugung und zum Reinigen staubbelasteter Räume. Sie sind besonders zum Einsatz auf der Baustelle geeignet, können aber auch für temporäre oder wenig genutzte Werkstätten und zur Unterstützung weiterer Maßnahmen zur Staubbekämpfung (z. B. Handmaschinen mit unvollständiger Erfassung des Staubes) eingesetzt werden. Luftreiniger bestehen aus einem Ventilator und Filter(n) sowie einer Ansaug- und Abluftöffnung, ggf. mit Ansaug- oder Abluftschlauch. TRGS 559 Kapitel 2 Begriffsbestimmungen Weitere Begriffsbestimmungen sind in der TRGS 559 aufgeführt. Die Anschaffung von ausgewählten Entstaubern, Luftreinigern, Vorabscheidern, staubarmen Handmaschinen etc., die besonderen Anforderungen genügen, wird für Mitgliedsbetriebe der BG BAU von der BG BAU gefördert. 7 Persönliche Schutzausrüstungen Vor der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist eine Kombination mehrerer technischer Schutzmaßnahmen, bzw. technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen anzuwenden. Persönliche Schutzmaßnahmen ersetzen nicht die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen! Der Unternehmer hat seinen Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstungen entsprechend seiner Gefährdungsbeurteilung in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Er hat seine Beschäftigten anzuhalten, die bereitgestellten Persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Erforderliche Schutzausrüstungen sind neben Fußschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Augenschutz und Schutzhandschuhen insbesondere Atemschutz. Atemschutz (vorzugsweise Gummi-Halbmaske mit P2 Filter) ist zur Verfügung zu stellen und bei sichtbarer Staubentwicklung zu nutzen. Alternativ können Gebläse unterstützte Atemschutzgeräte (Helm oder Haube mit Gebläse und Filter mindestens TH2P) verwendet werden. Letztere bieten insbesondere bei längeren Tragezeiten einen deutlich höheren Schutzfaktor und einen besseren Tragekomfort. 8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Bei Umgang mit Stäuben ist die Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung (als Bestandteil der Unterweisung) zur Unterrichtung der Beschäftigten über die Gesundheitsgefahren und zur Erläuterung des Untersuchungsangebotes notwendig. Für quarzhaltigen Staub ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen. Müssen Gummi-Halbmasken mit Filter P2 (oder kurzzeitig Partikel filtrierende Halbmasken der Klasse FFP2 oder FFP3) getragen werden, ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Werden Gummi-Halbmasken mit Filter P3 oder Partikel filtrierende Halbmasken FFP3 (Atemwiderstand größer 5 mbar) verwendet, ist arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen. 9 Betriebsanweisung und Unterweisung Soweit alles Nötige zum Schutz der Beschäftigten vor mineralischen Stäuben getan wurde, liegt immer noch ein Risiko im Verhalten der Beschäftigten selbst. Um dieses Risiko zu begrenzen, 14

15 müssen Beschäftigte angewiesen und unterwiesen werden, so dass sie sich selbst schützen können: Für Tätigkeiten, bei denen mineralischer Staub freigesetzt wird, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (siehe Musterbetriebsanweisung, Seite XX). Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Arbeiten über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie über die richtige Anwendung des Arbeitsverfahrens zu unterweisen. Teilnehmer, Inhalt, Ort und Datum der Unterweisung sind zu dokumentieren. Die Beschäftigten müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie an der Unterweisung teilgenommen und alles verstanden haben. Die Unterweisung ist danach mindestens einmal jährlich oder aus besonderem Anlass zu wiederholen. Es ist sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Werden Defizite festgestellt, sind diese anzusprechen und umgehend abzustellen. 10 Literatur Quarzexpositionen am Arbeitsplatz (BGIA-Report 8/2006) TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 504 Tätigkeiten mit Expositionen gegenüber A- und E-Staub Weitere Literaturhinweise finden sich auf den Seiten des Gesprächskreises Staubminderung in der Bauwirtschaft: 15

16 Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bzgl. mineralischen Staub Gefährdungsbeurteilung Dokumentation 7 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung Ersteller: Verantwortlicher: Datum: Arbeitsbereich: Baustelle Umbau- und Abbrucharbeiten Tätigkeit: Bohren, Stemmen, Putzabschlagen, Abbruch Mauerwerk, Reinigen Beschreibung der Tätigkeiten Bei den genannten Tätigkeiten werden Stemm-, Bohrarbeiten, Putzabschlagen und Abbruch von Mauerwerk durchgeführt. Dabei entstehen verfahrensbedingt größere Mengen an mineralischem Staub. Die Erfassung dieser Stäube erfolgt soweit möglich direkt am Werkzeug. Die entstehenden Stäube werden über den Entstauber, der am Gerätesystem angeschlossen ist, direkt abgeschieden. Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe Mineralische Stäube: einatembare Staubfraktion alveolengängige Staubfraktion Quarz Beurteilung Allgemeiner Staubgrenzwert für E-Staubfraktion: 10 mg/m³ A-Staubfraktion: 1,25 mg/m³ (bis Ende 2018 Beurteilungsmaßstab 3 mg/m³) Beurteilungsmaßstab für Quarzfeinstaub 0,05 mg/m³. Tätigkeiten mit alveolengängigen quarzhaltigen Stäuben sind krebserzeugend nach TRGS 906 Die freigesetzte Menge an mineralischen Stäuben ist abhängig von verschiedenen Parametern (Tätigkeit, Erfassungsgrad, Abscheidegrad usw.). Gefahren durch Inhalation Verfahrensbedingt kann das Auftreten und Freisetzen gesundheitsgefährdender mineralischer Stäube nicht vermieden werden. Die mineralischen Stäube werden über die Atmung in den Körper aufgenommen und können sich in den Atmungsorganen ablagern. Mit Gesundheitsgefährdungen muss gerechnet werden (chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Silikose, aus der in einzelnen Fällen die Entstehung von Lungenkrebs möglich ist). Die Tätigkeit ist als krebserzeugend nach TRGS 906 eingestuft. Gefahrstoffmessungen auf Baustellen zeigen häufig deutliche AGW-Überschreitungen für die Staubfraktionen bei manuellen Tätigkeiten, sofern nicht abgesaugte Elektrowerkzeuge verwendet werden. Mit abgesaugten Gerätesystemen in Kombination mit Luftreinigern können die Grenzwerte in der Regel eingehalten werden. Substitution des freigesetzten Stoffs/Verfahrens nicht möglich, da Arbeiten im vorhandenen Mauerwerk erforderlich Einsatz eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich Gefahren durch Hautkontakt Längere, hohe Staubexposition kann zu Hautirritationen führen. Physikalisch-chemische und sonstige Gefahren nicht gegeben 16

17 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit Zuständigkeit Abgesaugte Maschinen (Maschine und Entstauber, mind. Staubklasse M) beschaffen und einsetzen. Sofern Erfassung unvollständig, Ergänzung durch Luftreiniger. Staubausbreitung verhindern durch lufttechnische Maßnahme (Luftreiniger), ggf. Abschottung. Betrieb, Wartung, Reinigung und Prüfung der Geräte und des Zubehör nach Herstellerangaben Vorgesetzter Vorgesetzter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Auswahl, Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutz, Augenschutz und Handschutz (Schutzhandschuhe). Atemschutz (vorzugsweise Gummi-Halbmaske mit P2-Filter), ist zur Verfügung zu stellen und bei sichtbarer Staubentwicklung zu nutzen. Reinigung nicht durch Kehren sondern durch Aufsaugen oder mit Feuchtigkeit binden Arbeitsmedizinische Vorsorge für Staub allgemein und Quarz Pflichtvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutz: Pflichtvorsorge: Benutzung von Halbmasken mit P3-Filter (größerer Atemwiderstand) Angebotsvorsorge: Halbmasken mit P2-Filter Betriebsanweisung erarbeiten Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchführen Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter Vorgesetzter Vorgesetzter Angewendete Vorschriften GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV DGUV-Regel (BGR/GUV-R 190) Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV-Regel (BGR/GUV-R 192) Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV-Regel (BGR/GUV-R 194) Einsatz von Gehörschutz 17

18 Musterbetriebsanweisung Firma: Arbeitsbereich: Baustelle, Umbau- und Abbrucharbeiten Verantwortlich: Unterschrift Betriebsanweisung GEM. 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Tätigkeiten: Stemmen, Bohren, Reinigen Gefahrstoffbezeichnung Gesundheitsgefährdende mineralische Stäube Stand: B 039 beim Stemmen, Bohren und Reinigungsarbeiten : Gefahren für Mensch und Umwelt Arbeiten unter Staubeinwirkung kann Schädigungen der Atemwege und der Lunge zur Folge haben. Insbesondere sind hier die chronische Bronchitis (Entzündung der tieferen Atemwege), sowie mögliche Krebserkrankungen der Lunge zu nennen. Quarzhaltige Anteile in den Stäuben können auch zu Veränderungen des Lungengewebes führen. Bei sehr hohen Quarzstaubkonzentrationen kann es zu einer Staublungenerkrankung Silikose kommen, aus der in Einzelfällen Lungenkrebs entstehen kann. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Einsatz von direkt abgesaugten Systemen, mindestens Entstauber der Staubklasse M verwenden. Bei Ansprechen der Warneinrichtung des Entstaubers ist die Arbeit zu unterbrechen und die Ursache der Störung gemäß Bedienungsanleitung zu beseitigen. Ursachen können z. B. sein: zugesetzte Filter, überfüllte Staubbbehälter. Für gute Durchlüftung sorgen durch technische Belüftung (Luftreiniger). Nur regelmäßig überprüfte und intakte Elektrowerkzeuge und Entstauber (Prüfplakette) einsetzen. Reinigung der Baustelle mit vorhandenem Entstauber durchführen, nicht kehren oder abblasen, groben Bauschutt vorsichtig mit Schaufel (z.b. Hallenser Schaufel) aufnehmen, Staubaufwirbelung vermeiden. Mängel an Maschinen und Geräten den Vorgesetzten melden. Bei Staubentwicklung Atemschutz (vorzugsweise Gummi-Halbmaske mit P2-Filter) tragen. Beim staubigen Arbeiten Einwegschutzanzug Cat III, Typ 5/6 tragen. Schutzhandschuhe, Gehörschutz und Augenschutz tragen. Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren. Wahrnehmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorge. Verhalten im Gefahrfall Bei Defekt an Werkzeug oder Entstauber oder Staubabwicklung aus unbekannter Ursache Arbeit unterbrechen, Vorgesetzten informieren. Wenn möglich, Mangel fachgerecht beheben oder Reparatur/Austausch durch veranlassen. Erste Hilfe Augenkontakt: Nicht reiben, sofort mit viel Wasser ausspülen, ggf. Augenarzt aufsuchen. Ersthelfer Notruf Sachgerechte Entsorgung Bauschutt vorsichtig in vorgesehene Behälter geben, dabei Staubaufwirbelungen vermeiden. Staubentnahme aus dem Entstauber mit Einwegplastiksack. 18

Staub bei Elektroinstallationsarbeiten

Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Mehr

Gesundheitsschutz Staub ein Thema für Koordinatoren?

Gesundheitsschutz Staub ein Thema für Koordinatoren? Gesundheitsschutz Staub ein Thema für Koordinatoren? Reinhold Rühl, BG BAU Bundeskoordinatorentag 2. November 2016 Mineralischer Staub in der Bauwirtschaft Staub und Koordinatoren Folgen des Staubes in

Mehr

Staub-Expositionen bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand )

Staub-Expositionen bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand ) Staub-Expositionen bei rbeiten in der Bauwirtschaft (Stand 12.04.2017) In der ersten Spalte der Matrix steht die Tätigkeit, in den folgenden vier Spalten erfolgt eine bstufung entsprechend der Hierarchie

Mehr

A-Staub-Konzentrationen (mg/m³) bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand )

A-Staub-Konzentrationen (mg/m³) bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand ) A-Staub-Konzentrationen (mg/m³) bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand 28.12.2015) (Erläuterungen am Ende der Expo-Matrix) Tätigkeit Putzmaschine (7.1 in TRGS 559) Groß- bzw. Kleinsilo; feuchte Eimerware

Mehr

Staub Probleme und Lösungen

Staub Probleme und Lösungen Staub Probleme und Lösungen 5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe 30. Juni und 01. Juli 2015 Siegburg Quarzstaub und A-Staub Entstauber/Vorabscheider Luftreiniger Maschinen für unebene Oberflächen

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten

Hilfsmittel für die Praxis. Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Hilfsmittel für die Praxis Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Dr. Dieter Kieback Redaktion: Priv. Doz. Dr. med. Wolfgang Zschiesche

Mehr

Neuer Staubgrenzwert - Absenkung für die A-Staubfraktion in der TRGS 900

Neuer Staubgrenzwert - Absenkung für die A-Staubfraktion in der TRGS 900 Neuer Staubgrenzwert - Absenkung für die A-Staubfraktion in der TRGS 900 Margret Böckler - 17. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 20.05.2014 Gefährdungen durch Stäube Die Freisetzung gesundheitsgefährdender

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten

Hilfsmittel für die Praxis. Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Hilfsmittel für die Praxis Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Dr. Dieter Kieback Redaktion: Priv. Doz. Dr. med. Wolfgang Zschiesche

Mehr

Branchenlösung Staubminimierung im Straßen- und Tiefbau

Branchenlösung Staubminimierung im Straßen- und Tiefbau Datum: 11.07.2017 Branchenlösung Staubminimierung im Straßen- und Tiefbau Diese Branchenlösung wurde erarbeitet von: Bundesfachgruppe Straßen- und Tiefbaugewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Mehr

Die neue DGUV-Information Schimmelpilzsanierung. DGUV Information

Die neue DGUV-Information Schimmelpilzsanierung. DGUV Information Die neue DGUV-Information Schimmelpilzsanierung DGUV Information 201-028 04.04.2017 DGUV-Information 201-028 Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung Handlungsanleitung zur

Mehr

Hilfsmittel für die Praxis. Staubarm arbeiten im Elektrohandwerk. Zehn Tipps

Hilfsmittel für die Praxis. Staubarm arbeiten im Elektrohandwerk. Zehn Tipps Hilfsmittel für die Praxis Staubarm arbeiten im Elektrohandwerk Zehn Tipps Bei Tätigkeiten des Elektrohandwerks auf Baustellen entstehen gesundheitsschädliche Gesteinsstäube, wenn Stege für Elektroleitungen

Mehr

Branchenlösung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten

Branchenlösung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchenlösung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchenlösung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Dezember 2014 1 Mit freundlicher Unterstützung: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Mehr

Quarz/ Stäube/ Substitution

Quarz/ Stäube/ Substitution Quarz/ Stäube/ Substitution Alpines Kolloquium 2015, Innsbruck Staub - Problembereiche Vorschriftenlage - Grenzwerte Lösungen, z.b.: Bauentstauber, Entstauber höherer Leistung, Vorabscheider etc. W. Gunreben,

Mehr

Auswahl und Anwendung von PSA bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

Auswahl und Anwendung von PSA bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen Auswahl und Anwendung von PSA bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen 27.06.2014 Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen Sanierung von Böden, Gewässern und Grundwasser, baulichen Anlagen, die durch

Mehr

Die neue TRGS Mineralischer Staub

Die neue TRGS Mineralischer Staub Die neue TRGS Mineralischer Staub Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Bonn, 07.07.2010 Chart 1 http://www.baua.de/cln_137/sid_abbd852c2d81a4d668444571a56a4c13/de/themen-von-a-z/gefahrstoffe/trgs/trgs-559.html

Mehr

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium

Mehr

Vorschriften und Gesetze

Vorschriften und Gesetze » Vorschriften und Gesetze über Gefahrstoffe Schützen Sie Ihre Mitarbeiter verlässlich vor schädlichen Emissionen Inhalt» Einschlägige Vorschriften» Die Gefährdungsbeurteilung» Maßnahmen der Erfassung

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009

Mehr

Staubschutzmaßnahmen PRÜFEN ABLEITEN UMSETZEN

Staubschutzmaßnahmen PRÜFEN ABLEITEN UMSETZEN Staubschutzmaßnahmen PRÜFEN ABLEITEN UMSETZEN Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Fortbildung TRGS- Newsletter Anlass: Neuer Arbeitsplatzgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion Staubschutzmaßnahmen

Mehr

TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan

Mehr

Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung

Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung Umsetzung der Beschlüsse des FA Steine und Erden und des AGS durch die neue Gefahrstoffverordnung H. Reimann FA StE 0 Inhalt Grenzwerte: Allgemeiner Staubgrenzwert, Quarz, Mineralische Stäube BG-Regel

Mehr

Handlungsanleitung Staub bei Steinmetz- und Naturwerksteinbearbeitung

Handlungsanleitung Staub bei Steinmetz- und Naturwerksteinbearbeitung 2. Auflage 06.07.2017 Handlungsanleitung Staub bei Steinmetz- und Naturwerksteinbearbeitung Diese Handlungsanleitung wurde erarbeitet vom Bundesverband Deutscher Steinmetze, vom Deutschen Naturwerkstein-Verband,

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009

Mehr

Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand. Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017

Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand. Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017 Gefährdungen durch Asbest beim Bauen im Bestand Andrea Bonner Fachtagung Gefahrstoffe 2017 Neue Erkenntnisse zur Dimension der Asbestvorkommen in Gebäuden bisher wenig beachtete Bauprodukte: Putze, Spachtelmassen,

Mehr

Staubfreie Baustellen mit Luftreinigern

Staubfreie Baustellen mit Luftreinigern Staubfreie Baustellen mit Luftreinigern Auf Baustellen entsteht bei vielen Arbeiten Staub. Meist wird dies einfach hingenommen, oder es wird Atemschutz eingesetzt. Technische Lösungen zur Staubvermeidung

Mehr

Das Thema: Belüftung

Das Thema: Belüftung Erläuterung 9 Das Thema: Belüftung Fragen Sie die Teilnehmer doch mal, ob sie an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig lüften. Wie oft machen sie das? Und vor allem: Auf welche Art und Weise wird gelüftet (durch

Mehr

Einsatz von Flügelglättern

Einsatz von Flügelglättern Expositionsbeschreibung Einsatz von Flügelglättern Stand September 2016 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

FÖRDERUNG STAUBARMER MASCHINEN UND GERÄTE IN DER BAUWIRTSCHAFT

FÖRDERUNG STAUBARMER MASCHINEN UND GERÄTE IN DER BAUWIRTSCHAFT FÖRDERUNG STAUBARMER MASCHINEN UND GERÄTE IN DER BAUWIRTSCHAFT Autor: Dipl.-Ing. Univ. Josef Kraus Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Prävention Hochbau Region Nordbayern 90449 Nürnberg 1. Vorbemerkung:

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009

TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt

Mehr

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung: Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:

Mehr

BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung

BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern BGI 790-022 Februar 2009 Inhaltsverzeichnis

Mehr

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze

DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Mehr

Der neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner

Der neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner Der neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner 26.03.2015 Gliederung Ausgangslage Arbeitsauftrag für eine Schutzmaßnahmen-TRGS Struktur der TRGS Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte Seite

Mehr

Seite 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC Druckdatum: überarbeitet:

Seite 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC Druckdatum: überarbeitet: Seite 1/5 1. Produkt- und Firmenbezeichnung - Angaben zum Produkt Handelsname: Etercolor - Verwendungszweck: Dampfgehärteter Faserzement für verschiedene Innen- und Außenanwendungen - Hersteller / Lieferant

Mehr

Betriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben

Betriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben Betriebs- und branchenbezogene Projekte zum Schutz gegenüber Stäuben 5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe 30. Juni und 01.Juli 2015 Siegburg Dipl. Ing. (FH) M. Piskorz, TAB, BG ETEM 17.05.2015

Mehr

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte

Mehr

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) 1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Dr. Roger Stamm, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen

Mehr

Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015

Aktuelle Regelungen zu Asbest. Tag der Arbeitssicherheit 2015 Aktuelle Regelungen zu Asbest 30.03.2015 Asbesthaltige Produkte in Gebäuden: Fest gebundene Asbestprodukte / Asbestzement Dacheindeckungen Fassadenverkleidungen Wasser- und Abwasserrohre Lüftungskanäle

Mehr

Staub ein Problem in vielen Branchen

Staub ein Problem in vielen Branchen Staub ein Problem in vielen Branchen Reinhold Rühl, BG BAU Königswinter Expertentreff Gefahrstoffe, 29. März 2017, 13:00 15:00 Podiumsdiskussion Staub ein Problem in vielen Branchen Moderation Dr. Reinhold

Mehr

Vorschriften und Gesetze über Gefahrstoffe

Vorschriften und Gesetze über Gefahrstoffe www.stausberg-gmbh.de Vorschriften und Gesetze über Gefahrstoffe Schützen Sie Ihre Mitarbeiter verlässlich vor schädlichen Emissionen! Inhalt» Einschlägige Vorschriften» Die Gefährdungsbeurteilung» Maßnahmen

Mehr

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Recycling-Baustoff- Industrie DGUV Information

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Recycling-Baustoff- Industrie DGUV Information 213-104 DGUV Information 213-104 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung Recycling-Baustoff- Industrie gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 36 Vinylchlorid BGI/GUV-I 504-36 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Merkblatt der Bundesländer

Merkblatt der Bundesländer Merkblatt der Bundesländer zum Umgang mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten von Plattenbauten Am 11. Januar 2005 haben sich Vertreter der beteiligten Bundesländer auf die nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen

Mehr

Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV. Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV. Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Wir müssen alle mal sterben Zitat aus dem Mittagsgespräch nach einem Vortrag bei der deutschen Stahlindustrie

Mehr

Seite 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC Druckdatum: überarbeitet:

Seite 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EC Druckdatum: überarbeitet: Seite 1/5 1. Produkt- und Firmenbezeichnung - Angaben zum Produkt Handelsname: - Verwendungszweck: Dampfgehärteter Faserzement als Putzträgerplatte zur Verwendung im Außenbereich - Hersteller / Lieferant

Mehr

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung: Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 Schweißrauche BGI/GUV-I 504-39 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Staub richtig absaugen

Staub richtig absaugen Staub richtig absaugen Ein alter Hut mit neuem Grenzwert Sicherheitsfachkräfte-Tagung 28. und 29. Oktober 2015 Stadthalle Deggendorf Präventionsfeld Glas/Keramik Staub richtig absaugen Ein alter Hut mit

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Kies-/Sand- und Quarzsand-Industrie DGUV Information

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Kies-/Sand- und Quarzsand-Industrie DGUV Information 213-105 DGUV Information 213-105 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung Kies-/Sand- und Quarzsand-Industrie gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A-

Mehr

Neuerungen in der TRGS 900

Neuerungen in der TRGS 900 Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen

Mehr

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main

Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung. Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Sicherheitsdatenblätter und Gefährdungsbeurteilung Dr. Kerstin Rathmann Norbert Kluger Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Frankfurt am Main Wie hilfreich und verbindlich sind SDB im Betrieb? Verfügbarkeit

Mehr

TRGS 559 Mineralischer Staub BG BAU

TRGS 559 Mineralischer Staub BG BAU TRGS 559 Mineralischer Staub BG BAU VDSI, Nürnberg 09.03.2012 Staubintensive Arbeitsbereiche (Auswahl) Umbauarbeiten Abbrucharbeiten Stemm-, Schleif-, und Fräsarbeiten Putzarbeiten, Abschlagen von alten

Mehr

Asbestexposition minimieren: Was leistet staubarmes Arbeiten?

Asbestexposition minimieren: Was leistet staubarmes Arbeiten? 3. Erfahrungsaustausch Asbest Asbest Kein Staub wie jeder andere Asbestexposition minimieren: Was leistet staubarmes Arbeiten? Juni 2016 Das Messprogramm http://www.laendermessstelle n.de/projektbericht-

Mehr

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben

Mehr

Mikro Glasfaservlies

Mikro Glasfaservlies Mikro Glasfaservlies ABSCHNITT 0. ALLGEMEINE ANGABEN Diese Produkte sind Erzeugnisse gemäß Artikel 3.3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Sie enthalten keine Stoffe welche unter normalen oder vernünftigerweise

Mehr

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH & Co. KG Esso Straße 16 D-76187 Karlsruhe

Mehr

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen Gefährdungen durch weitere organische Stoffe (Ambrosia artemisiifolia) Sensibilisierende Wirkung auf die Atemwege auf die Haut x x Die Beifußblättrige Ambrosie ist ein aus Nordamerika stammender einjähriger

Mehr

Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung

Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern BGI/GUV-I 790-022 Februar 2009 Herausgeber Deutsche

Mehr

Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz

Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Stäube am Arbeitsplatz Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Überblick: Stäube am Arbeitsplatz: Unterteilung Die klassischen Staubfraktionen Fasern Nano- bzw. Ultrafeinstäube

Mehr

Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das?

Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das? Orthopädietechnik Ohne Lösemittel in der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik kleben geht das? Thema: Lüftungstechnische Möglichkeiten zur wirksamen Absaugung von Lösemitteln Hamburg 11. Oktober

Mehr

Anlage 1.1 zu TRGS 519

Anlage 1.1 zu TRGS 519 TRGS 519 Seite - 37 - Anlage 1.1 zu TRGS 519 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) (Zutreffendes

Mehr

Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für A-Staub. Herausforderung für Messstelle und Betreiber

Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für A-Staub. Herausforderung für Messstelle und Betreiber Der neue Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für A-Staub Herausforderung für Messstelle und Betreiber Allgemeiner Staubgrenzwert (ASGW) Definition nach TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte), Pkt 2.4 (3-2015) soll

Mehr

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6 Druckdatum 12.09.2012 Seite 1/6 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hydraulischer Setzmörtel aus feuerfesten keramischen Stoffen. Angaben zum Hersteller/Lieferant: HKF Kaminat

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Hersteller/Lieferant: Quarzolith Putz- u. Mörtelerzeugung Straße/Postfach: Dorfstrasse 5 Nat.-Kenn./PLZ/Ort: A-5101 Bergheim Telefon/Telefax:

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 Bleialkyle BGI/GUV-I 504-3 März 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 91/155/EWG (REACH) (EG)

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 91/155/EWG (REACH) (EG) Druckdatum : 04.10.2005 Seite 1 bis 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Bau- Elektrikergips Art.-Nr. 140330 / 140332 / 140334 / 140335 Hersteller / Lieferant

Mehr

Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Technische Regeln für Gefahrstoffe Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ausgabe: Mai 1996 TRGS 560 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................

Mehr

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen Gefährdungen durch weitere organische Stoffe (Heracleum mantegazzianum) Toxische Wirkung phototoxisch Der Riesen-Bärenklau, ein aus dem Kaukasus stammender Doldenblütler, ist eine in Deutschland weit verbreitete

Mehr

Asbest Emissionsarme Verfahren

Asbest Emissionsarme Verfahren Asbest Emissionsarme Verfahren Übersicht Tätigkeiten geringer Exposition Emissionsarme Verfahren Anforderungen Zusammenfassung TRGS 519, 2.8: Tätigkeiten geringer Exposition Tätigkeiten mit geringer Exposition

Mehr

Betriebsanweisung gemäß 12 der Biostoffverordnung und 14 der Gefahrstoffverordnung

Betriebsanweisung gemäß 12 der Biostoffverordnung und 14 der Gefahrstoffverordnung Josef Reis Bauunternehmen Altbau- und Betonsanierung Hauptstr. 15 63825 Westerngrund Telefon: 06024/3538 Telefax: 06024/5258 Betriebsanweisung gemäß 12 der Biostoffverordnung und 14 der Gefahrstoffverordnung

Mehr

Explosionsschutzdokument[DS1] für die manuelle Fahrzeugreparaturlackierung nach 6 BetrSichV

Explosionsschutzdokument[DS1] für die manuelle Fahrzeugreparaturlackierung nach 6 BetrSichV [DS1] für die manuelle Fahrzeugreparaturlackierung nach 6 BetrSichV Name und Adresse des Unternehmens Betriebsstätte (falls abweichend von o.a. Adresse) Anlagenbeschreibung Lackierkabine (auch Kombikabine)

Mehr

Zentrale Expositionsdatenbank ZED

Zentrale Expositionsdatenbank ZED ZED Hintergrund und Verordnungsgrundlage Einblick in die Datenbank weitere Vorstellung sowie Schnittstelle zu ODIN und GVS im Forum Chemie - Papier - Zucker Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte

Mehr

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Keramische Industrie Aufbereitung (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe)

Branchen- oder tätigkeitsspezifische. Keramische Industrie Aufbereitung (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) 213-101 DGUV Information 213-101 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung Keramische Industrie Aufbereitung (Zerkleinern, Mischen, Fördern mineralischer Rohstoffe) gemäß Nummer 5 und Anhang 1

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien BGI/GUV-I

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname: Lieferant: Hersteller: Killgerid Gold und Fossil Shield 90.0 S Killgerm GmbH Graf-Landsberg-Str. 1H, D-41460 Neuss Telefon

Mehr

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren. Torsten Wolf, Bochum

Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren. Torsten Wolf, Bochum Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien

Mehr

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen BGI/GUV-I 504-9 März 2009 Herausgeber Deutsche

Mehr

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen Gefährdungsbeurteilung Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Dieser Bogen gilt ausschließlich in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Sicherheitsdatenblatt FLEX

Sicherheitsdatenblatt FLEX Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010) Erstellt am: 07.09.2015 Gültig ab: 10.09.2015 Version: 01 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS

Mehr

Zentrale Expositionsdatenbank - ZED. Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen

Zentrale Expositionsdatenbank - ZED. Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen Zentrale Expositionsdatenbank - ZED Dr. Beatrice Spottke, Sparte 2 Chemie - Papier - Zucker Präventionszentrum Hamburg / Langenhagen Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) Dieselmotoremissionen Formaldehyd

Mehr

"Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln"

Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln "Schweißen von PVC-Bahnen im Freien mit THF-haltigen Quellschweißmitteln" 15.02.2013 Expositionsbeschreibung 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln,

Mehr

Forschungsprojekt Bewertung des Staubemissionsverhaltens handgeführter Maschinen. Dipl.-Ing. Josef Kraus

Forschungsprojekt Bewertung des Staubemissionsverhaltens handgeführter Maschinen. Dipl.-Ing. Josef Kraus Forschungsprojekt Bewertung des Staubemissionsverhaltens handgeführter Maschinen 1 Am Bau hohe Staubbelastungen Abbrucharbeiten Umbauarbeiten Stemm-, Schleif-, und Fräsarbeiten Putzarbeiten, Abschlagen

Mehr

Freiwillige Produktinformation in Form eines Sicherheitsdatenblatts für organisch gebundene Schleifmittel

Freiwillige Produktinformation in Form eines Sicherheitsdatenblatts für organisch gebundene Schleifmittel Seite 1 von 6 Freiwillige Produktinformation in Form eines Sicherheitsdatenblatts für organisch gebundene Schleifmittel 1. Bezeichnung des Produkts und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 6.16285

Mehr

VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung

VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung Dr. BAuA, Gruppe Gefahrstoffmessungen 1 Gliederung 1. Grundlage TRGS 420 Anwendungsbereich Erläuterungen Anwendung VSK Aufstellung VSK Aufnahme VSK 2. Beispiele

Mehr

Handmaschinen zur Natursteinbearbeitung Ein Problemfall? Staubvermeidung. Trennschleifen (Schneiden)

Handmaschinen zur Natursteinbearbeitung Ein Problemfall? Staubvermeidung. Trennschleifen (Schneiden) Handmaschinen zur Natursteinbearbeitung Ein Problemfall? In einer Initiative zur Reduzierung der Staubbelastung in Steinmetzbetrieben hat der Bundesverbandes Deutscher Steinmetze und die BG BAU die Hersteller

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren

Mehr

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang mit Nutzgeflügel

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang mit Nutzgeflügel Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) beim Umgang mit Nutzgeflügel (Greifen, Einfangen, Tragen, Verladen) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 Gefährdungsbeurteilung Art der Gefährdungen:

Mehr

Bek. d. BMAS v IIIb /34

Bek. d. BMAS v IIIb /34 Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" Bek. d. BMAS v. 30.10.2012 IIIb1-36628-1/34

Mehr