Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt

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1 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt An den Regierungsrat Basel, 26. Mai 2010 P Abschlussbericht über die Risikoanalyse zum Deep Heat Mining Projekt Basel 1. Einleitung 1.1 Das Projekt Deep Heat Mining Basel Ziel des Projektes war, in Kleinhüningen ein geothermisches Kraftwerk nach dem sog. Hot- Dry-Rock-Verfahren aufzubauen. Die Umsetzung des Projektes Deep Heat Mining Basel (DHM) sollte in zwei Teilschritten erfolgen: einer Explorationsphase, in welcher über eine erste Bohrung das geothermische Reservoir im Untergrund schrittweise erschlossen wird, und einer Ausbauphase, in welcher eine zusätzliche Bohrung erfolgt und die oberirdischen Kraftwerksanlagen gebaut werden. Nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Bauinspektorat der Geopower AG die Baubewilligung am 7. Januar 2005 erteilt. Am 22. Oktober 2006 erreichte die erste Bohrung ihre Endtiefe von ca. 5'000 Meter. Anschliessend (am ) begann die sogenannte Stimulationsphase, bei der durch Einpressen von Wasser mit hohem Druck in das Bohrloch die in der Tiefe vorhandenen feinen Risse im Gestein geöffnet und ein unterirdisches Wärmereservoir geschaffen werden sollten. 1.2 Das Ereignis vom 8. Dezember 2006 Am 8. Dezember 2006 um ca. 17:50 Uhr ereignete sich ein Erdbeben mit einer Magnitude von 3.4, das in der ganzen Region Basel deutlich spürbar war. Bis im März 2007 folgten weitere spürbare Erdbeben, drei davon wiesen Magnituden von mehr als 3 auf. Dank dem zuvor installierten Überwachungssystem konnten alle Erdbeben genau lokalisiert werden und mit den Tätigkeiten im Bohrloch in Zusammenhang gebracht werden. Dieses System war nicht zuletzt auch deshalb installiert worden, weil es den Verantwortlichen der Geopower AG ermöglichte, bei ihren Tätigkeiten am Bohrloch die ersten Anzeichen einer erhöhten seismischen Aktivität sofort zu erkennen und das weitere Einpressen von Wasser zu stoppen.

2 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite Massnahmen des Kantons Gleich nach dem ersten spürbaren Erdstoss hat die Kantonale Krisenorganisation eine superprovisorische Verfügung erlassen, mit der Arbeiten, die zu weiteren Erschütterungen hätten führen können, gestoppt wurden. Am 12. Dezember 2006 wurde dann diese Verfügung durch eine Verfügung des Bauinspektorats ersetzt, in der die Arbeiten der sogenannten Stimulationsphase bis auf weiteres verboten wurden. In der Folge verlangten die kantonale Behörden von der Geopower AG einen Bericht über die Ursachen des Erdbebens vom sowie über die Risiken eines neuen Bebens. Nach Überprüfung des Berichtes durch die zuständige Behörde (KL/KCB) und die beigezogenen Experten hat das Baudepartement dem Regierungsrat berichtet (am ). Der Regierungsrat nahm am 23. Januar 2007 die Berichte der Geopower AG und der Experten zur Kenntnis und beschloss, eine Risikoanalyse bezüglich der Weiterführung des Projektes DHM durchzuführen (RRB 07/03/51). Das Baudepartement als beauftragte Stelle berichtete am 31. Mai 2007 dem Regierungsrat über das weitere Vorgehen betreffend der geplanten Risikoanalyse; insbesondere wurden deren Organisation, Vorgehen, Kosten und Finanzierung dargestellt. Der Regierungsrat nahm am 5. Juni 2007 (RRB 07/18/30) von den Ausführungen des Baudepartements über das Vorgehen und die Durchführung der Risikoanalyse Kenntnis. Am 22. Oktober 2008 stimmte der Grosse Rat dem Ausgabenbericht zu. Die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und für Energie (BFE) erklärten sich bereit, die Risikoanalyse fachlich und finanziell zu unterstützen dies im Hinblick auf die Anwendung der Erkenntnisse auf andere Projekte in der Schweiz. 2. Die Risikoanalyse zum Projekt Deep Heat Mining Basel 2.1 Ziel der Risikoanalyse Der Auftrag für die Risikoanalyse fokussierte darauf, wissenschaftlich fundierte, unvoreingenommene Entscheidungsgrundlagen zuhanden der kantonalen Behörden bereitzustellen. Die Ergebnisse der Studie sollten es erlauben, transparent und sachkundig zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen das Geothermieprojekt DHM weitergeführt werden darf. Der Auftrag fusste rechtlich auf der gesetzlichen Grundlage des Katastrophenschutz-Artikels des Umweltschutzgesetzes (Art. 10 USG). Er umfasste drei Hauptelemente: - Die seismische Gefährdung und das seismische Risiko des Projekts DHM sollen auf der Basis des vorhandenen Wissens ermittelt und quantifiziert und mit der natürlichen Erdbebengefährdung der Region Basel verglichen werden. - Das ermittelte Risiko soll in einer auch für Nichtfachleute verständlichen Form dargestellt werden und es sollen Vorschläge zur vergleichenden Bewertung der Ergebnisse unterbreitet werden. - Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse sollen Empfehlungen formuliert werden, welche Massnahmen bei einer Weiterführung des Projekts zur Reduktion des seismischen Risikos geeignet sind.

3 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 3 Vom Auftragnehmer wurde zudem ausdrücklich verlangt, dass er in der Studie offen und transparent mit Unsicherheiten umgeht, die aufgrund von Wissenslücken oder -unschärfen bei diesem neuen Thema unvermeidlich sind. Der Auftrag wurde in Form einer Leistungsbeschreibung formuliert und zusammen mit den üblichen Ausschreibungsunterlagen am 6. Oktober 2007 publiziert. Aus der internationalen Ausschreibung, an der sich fünf Arbeitsgemeinschaften beteiligten, ging die deutsch-französisch-schweizerische Arbeitsgemeinschaft SERIANEX (Projektleitung: Dr. Stefan Baisch, Firma Q-con GmbH, Bad Bergzabern, Deutschland) als Gewinnerin hervor. Sie erhielt, nachdem der Grosse Rat den Kredit bewilligt hatte, im November 2008 den Auftrag zur Durchführung der Analyse. 2.2 Durchführung der Studie Die Studie wurde durch SERIANEX in sechs Arbeitspakete gegliedert. Gemäss einem anspruchsvollen Zeitplan wurden diese Arbeitspakete systematisch abgearbeitet und die Ergebnisse in Arbeitsberichten festgehalten. Diese Teilberichte sind in englischer Sprache abgefasst und im ausführlichen Anhang des Schlussberichts dokumentiert. Abschliessend wurde eine zwölfseitige, allgemeinverständliche Kurzfassung der Risikostudie in deutscher Sprache verfasst, ebenso eine zweiseitige Zusammenfassung in deutscher, französischer und englischer Sprache. Die Zeitvorgabe zur Fertigstellung der Studie von einem Jahr wurde eingehalten. Von Seiten des Kantons wurde eine Projektsteuerung gebildet, die direkt Regierungsrat Christoph Brutschin unterstellt war, bestehend aus dem Leiter des Amts für Umwelt und Energie, Jürg Hofer, sowie dem Kantonschemiker Philipp Hübner. Auf operationeller Ebene, als kantonale Projektleitung waren verantwortlich: - Ruedi Braun, Kantonales Laboratorium/Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (GD), Vorsitz; - Martin Lüchinger, Amt für Umwelt und Energie (WSU) und - Dr. Marzio Giamboni, Fachstelle Gefahrenprävention, Kantonales Laboratorium/KCB (GD). Der kantonalen Projektleitung beratend zur Seite stand ein sechsköpfiger Fachausschuss mit Fachleuten aus der Wissenschaft, vom Bund und den Nachbarländern. Es waren dies: - Prof. Ulrich Achauer, Université Louis Pasteur, Strasbourg; - Daniel Bonomi, Bundesamt für Umwelt, Abt. Gefahrenprävention, Bern; - Dr. Wolfgang Brüstle, Leiter Landeserdbebendienst Baden-Württemberg, Freiburg i. Br.; - Dr. Nicholas Deichmann, stv. Leiter Schweizer Erdbebendienst, ETH Zürich; - Prof. Peter Huggenberger, Universität Basel; - Gunter Siddiqi, Bundesamt für Energie, Leiter Forschungsbereich Geothermie, Bern. Der Fachausschuss und die kantonale Projektleitung liessen sich vom Auftragnehmer zum Start sowie an vier vereinbarten Meilenstein-Tagungen über Methodik und Zwischenergebnisse informieren. Spontane Fragen und Rückmeldungen der Fachexperten sowie von der kantonalen Projektleitung in Auftrag gegebene schriftliche Reviews einzelner Fachexperten zu den Teilberichten erlaubten es SERIANEX, ihre Resultate und Erkenntnisse zu verbessern und zu präzisieren. Die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Auftragneh-

4 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 4 mern, der kantonalen Projektleitung sowie den Mitgliedern des Fachausschusses funktionierte während des gesamten Projektablaufs gut. Trotz zahlreichen Beteiligten konnte die Vertraulichkeit der Studie bis zur öffentlichen Abschlusspräsentation vollständig gewahrt bleiben. 2.3 Risikodialog Nach Abbruch der Arbeiten am Bohrloch stellte sich die Frage, wie die Bevölkerung der Region Basel hinsichtlich der Zukunft des Projekts DHM miteinbezogen werden könnte. Das Baudepartement beauftragte deshalb 2008 die neutrale "Stiftung Risiko-Dialog" mit der Durchführung eines Risikodialogs. Moderiert von Vertretern der Stiftung fanden Anlässe statt, die eine differenzierte Meinungsbildung zu Chancen und Risiken der Geothermie im allgemeinen und dem Geothermie-Projekt in Basel im besonderen ermöglichen sollten. Diese Anlässe gliederten sich in drei Teile: Drei bis vier Kurzreferate von Fachleuten zum Projekt, zur energiepolitischen Bedeutung, zur Erdbebengefährdung und zum weiteren Vorgehen. Daraufhin wurden die Themen in Kleingruppen vertieft und kontrovers diskutiert und zum Abschluss die wichtigsten Elemente der Gruppengespräche im Plenum vorgestellt. Ziel war, die differenzierte Meinungsbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern. Es war nicht beabsichtigt, Beschlüsse zu fassen. Ein erstes Dialog-Modul für Grossräte und Politiker fand im Mai 2008 im Vorfeld der Beschlussfassung über den Nachtragskredit für die Risikoanalyse - statt. Eine zweite Gesprächsrunde fand mit je einem Anlass in Gross- und Kleinbasel - im Juni 2009 statt. Zu dieser Runde wurden alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen. Alle Anlässe wurden zufriedenstellend besucht. Die Anwesenden schätzten die Möglichkeit der Meinungsbildung, unabhängig von ihrer Position zum Projekt DHM. Viele offene Fragen konnten angesprochen, Hoffnungen und Befürchtungen ausgetauscht werden. 2.4 Finanzen Der Grosse Rat genehmigte am 22. Oktober 2008 für die Durchführung der Risikoanalyse den Nachtragskredit Nr. 01 vom 27. Mai 2008 in der Höhe von CHF 810'000. Das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt waren bereit, sich mit je CHF 150'000, und die Firma Geopower AG sich mit CHF 100'000 an den Kosten der Risikoanalyse zu beteiligen. Der Gesamtkredit betrug CHF 1'210'000. Die Abrechnung der Risikoanalyse gestaltet sich wie folgt. Aufwand Betrag Budget Risikoanalyse 854' '000 Fachexperten 43' '000 Spesen 4' Risikodialog ' '000 Auswertung Ereignisse ' '000 Mehrwertsteuer 64' '000 Information/Kommunikation 1' '000 Unvorhergesehenes '000 Total 1'062' '210'000

5 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 5 Finanzierung Betrag Budget Bundesamt für Energie 150' '000 Bundesamt für Umwelt 150' '000 Geopower AG 100' '000 Kanton Basel-Stadt 662' '000 Total 1'062' '210'000 Saldo Nachtragskredit - 147' Die veranschlagten Kosten für die Risikoanalyse werden um CHF 147' unterschritten. Die Reserven (Unvorgesehenes) sowie die Mittel für die Kommunikation werden aufgrund des Projektabbruchs nicht benötigt. Unter Budget blieben ebenfalls die Aufwendungen für das Fachexpertengremium sowie die Sachkosten der Risikoanalyse (Reisekosten/Leistung Dritter). Nicht in der Abrechnung aufgeführt sind die Kosten des Dialog-Moduls für Mitglieder des Grossen Rats und Politiker im Mai Diese vor dem Kreditbeschluss des Grossen Rates angefallenen - Kosten von CHF 50'020.- wurden der Rechnung 2008 des AUE belastet. Weil das Projekt nicht weitergeführt wird, erübrigt sich die Rückforderung der Kosten bei der Firma Geopower Basel AG aufgrund von Ziff. 2 des Grossratsbeschlusses vom 22. Oktober ( Der Regierungsrat ist bestrebt, den Kostenanteil des Kantons Basel-Stadt an der Risikoanalyse der Geopower AG zu überbinden, sollte diese ein Geothermie-Projekt in Basel weiterführen. ) Eine allfällige Weiternutzung des Bohrloches muss im Rahmen eines neuen Projektes geregelt werden. Die potenziellen seismischen Risiken einer solchen Nutzung müssen projektspezifisch beurteilt werden. 3. Resultate der Risikoanalyse 3.1 Zu erwartende Folgen bei Wiederaufnahme des Projektes Erdbebengefahr Für eine Weiterführung des Projekts wäre eine erneute Stimulationsphase (Wassereinpressen) von wenigen Wochen Dauer nötig geworden. In dieser Zeit wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spürbaren Beben gekommen. Die Studie rechnet mit bis zu 30 spürbaren Beben in dieser Phase. Davon wären bis zu 9 gleich stark oder stärker als das Beben vom 8. Dezember 2006 gewesen, wobei als obere erwartete Grenze eine Magnitude von 4.5 errechnet wurde. In der Betriebsphase des Kraftwerkes (Annahme: 30 Jahre) wäre darüber hinaus mit 14 bis 170 spürbaren Erdbeben zu rechnen gewesen. Davon hätten bis zu 50 Beben gleich stark oder etwas stärker als das Beben vom 8. Dezember 2006 sein können. Das Risiko, dass das Geothermieprojekt ein starkes Erdbeben, wie Basel es 1356 mit einer Magnitude von ca. 7 erlebte, auslösen könnte, wird hingegen als gering eingestuft. Das Pro-

6 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 6 jekt würde die theoretische Wiederkehrperiode eines solch starken Bebens, die auf 1'000 bis 3'000 Jahre geschätzt wird, um einige Jahre, höchstens um wenige Jahrzehnte, verkürzen Personenschäden Vereinzelte Personenschäden durch herabfallende Gebäudeteile (Dachziegel, Kamin etc.) oder schlecht gesicherte Gegenstände (z.b. Blumentöpfe) können nicht ausgeschlossen werden. Da jedoch bei Beben infolge des Projekts nur nichtstrukturelle Schäden an Bauwerken zu erwarten sind, ist das Risiko von Personenschäden (Verletzte oder gar Todesopfer) als gering einzuschätzen. Da zudem das Projekt nur marginalen Einfluss auf das Risiko eines natürlichen Starkbebens wie 1356 nehmen kann, hat die Studie darauf verzichtet, das Personenrisiko detailliert zu quantifizieren Sachschäden Sowohl in der Ausbau- als auch in der Betriebsphase wäre in der Region Basel mit Sachschäden zu rechnen. Die Studie berücksichtigt dabei den Gebäudebestand in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich im Umkreis von 12 km zur Anlage und kommt zum Schluss, dass in der kurzen Ausbauphase der wahrscheinlichste Sachschaden 40 Millionen CHF betragen würde. Diese Summe setzt sich aus leichten, nichtstrukturellen Gebäudeschäden zusammen, die aber aufgrund der hohen Besiedlungsdichte der Region in grosser Zahl auftreten. Sollten verschiedene ungünstige Faktoren gleichzeitig eintreffen, könnte die Schadensumme im Extremfall sogar auf über 600 Millionen CHF ansteigen. Während der Betriebsphase würde der wahrscheinlichste Sachschaden bei 6 Millionen CHF pro Jahr liegen. 3.2 Beurteilung des Risikos Die Studie vergleicht die ermittelten Risiken mit anderen technischen Risiken in der Schweiz und bewertet deren Tragbarkeit anhand der Kriterien der eidgenössischen Störfallverordnung (StFV). Der Katastrophenschutzartikel (Art. 10) des Umweltschutzgesetzes (USG) und die darauf abgestützte StFV haben zum Ziel, Bevölkerung und Umwelt vor ausserordentlichen und seltenen Ereignissen mit schweren Schäden zu schützen, die durch den Betrieb technischer Anlagen verursacht werden können. Die Studie hat nun ergeben, dass zum einen das Personenschadenrisiko unterhalb der Schwelle für schwere gesellschaftliche Schäden bleibt. Beurteilt man hingegen die zu erwartenden Sachschäden, so sind sie gemäss dem Massstab der StFV sowohl hinsichtlich der Häufigkeit des Auftretens als auch der Schadenssumme als nicht akzeptabel zu beurteilen. Die Beurteilung des Sachschadenrisikos als nicht akzeptabel ergibt sich auch aus einem Vergleich mit anderen technischen Risiken in der Schweiz, deren zusammengefasstes Sachschadenrisiko zum Teil geringer ist als dasjenige des DHM Projektes. Die Studie kommt zusammenfassend zum Schluss, dass unter dem Aspekt des seismischen Risikos der Standort Basel ungünstig ist, um ein tiefes geothermisches Reservoir im kristallinen Grundgebirge zu nutzen. Auch wenn alternative Erschliessungskonzepte bei einer weiteren Reservoirbildung zur Anwendung kämen, liesse sich das erneute Auftreten von spürbaren Erdbeben und Sachschäden nicht entscheidend reduzieren.

7 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite Beurteilung der Risikoanalyse durch den Fachausschuss In einem Schreiben vom 21. Januar 2010 an die kantonale Projektleitung hat sich der Fachausschuss abschliessend zur Risikostudie geäussert. Seine Beurteilung beruht auf der Kenntnis aller Dokumente der Studie sowie den Präsentationen und Diskussionen anlässlich der Meilenstein-Sitzungen. Im Einklang mit dem vom Kanton gewünschten Beratungsmandat äussern sich die Experten im Wesentlichen zur Frage, ob und wie die Studie ihren Auftrag erfüllt hat. Hingegen ist ihre Stellungnahme ausdrücklich keine fachliche Begutachtung der Studie, was angesichts der zahlreichen Themen im Grenzbereich zur aktuellen wissenschaftlichen Forschungsdiskussion auch gar nicht erwartet werden konnte. Der Fachausschuss kommt einhellig zum Schluss, dass die Arbeiten im Auftrag des Kantons mit hoher Fachkompetenz und in wissenschaftlicher Qualität durchgeführt wurden. Damit seien die Vorgaben des Auftraggebers erfüllt worden. Die Risikoanalyse könne demzufolge als Grundlage für das weitere Vorgehen des Kantons genutzt werden. Der Fachausschuss betont in seiner Stellungnahme, dass insbesondere für das geologische Modell und die getriggerten Erdbeben erhebliche Unsicherheiten in der Analyse bestehen. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass die notwendigen Vereinfachungen und Annahmen in den Modellen auf z.t. noch ungelösten Forschungsfragen beruhen, deren Beantwortung den Rahmen der vorliegenden Risikoanalyse eindeutig sprengen würden. Zudem hält der Fachausschuss fest, dass die Aussagen der Risikoanalyse (s. Kap. 3.1) ohne die im Rahmen des Basler Geothermie-Projektes erhobenen Daten im Vorfeld des Projektes nicht möglich gewesen wären. 4. Entscheid Am 8. Dezember 2009 berichtete das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt gemäss dem Regierungsrat über die Resultate der Risikoanalyse und das weitere Vorgehen. Angesichts der Eindeutigkeit der Resultate und der zu erwartenden Sachschäden bei einer Fortführung des Projektes schlug das WSU in seinem Bericht vor, das Projekt in der beabsichtigten Form endgültig zu stoppen. Der Regierungsrat hat vom Antrag des WSU zustimmend Kenntnis genommen. Der trinationale Begleitausschuss und anschliessend die Medien wurden am 10. Dezember 2009 über die Resultate der Risikoanalyse und den Entscheid informiert. Das WSU hat die gesamte Dokumentation zur Risikoanalyse auf seiner Homepage publiziert (

8 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 8 5. Erkenntnisse und Lehren 5.1 Erkenntnisse aus der Studie Die durchgeführte Risikoanalyse stellt bezüglich der Einschätzung und Beurteilung seismischer Risiken von Projekten des Typs EGS (Enhanced Geothermal System) einen wichtigen Meilenstein dar und hat weltweit Beachtung gefunden. Nicht nur in den regionalen und nationalen Medien haben die Studie und ihre Konsequenzen Beachtung gefunden: So hat beispielsweise auch die New York Times darüber berichtet, und in Kalifornien haben die Erkenntnisse aus Basel zum Rückzug eines EGS-Projekts geführt. Die Erfahrung in Basel hat gezeigt, dass Bau und Betrieb einer tiefen geothermischen Anlage bedeutende Spannungsänderungen im Untergrund hervorrufen können, die die seismische Aktivität über längere Zeitperioden beeinflussen. Spannungsänderungen mit einer Beeinflussung der Seismizität sind aber ab einer gewissen Tiefe auch bei konventionellen hydrothermalen Geothermiekraftwerken ohne Stimulation des Untergrundes nicht auszuschliessen. Diese Erkenntnis hat zur Folge, dass auch eine spezielle Risikobewertung verlangt werden muss, falls das im bestehenden Bohrloch bei ca. 2'500 m vermutete natürliche hydrothermale Reservoirs genutzt werden sollte. Die Basler Erfahrung hat gezeigt, dass zukünftig bei Projekten der Geothermie eine deutlich vertiefte Abklärung der Risiken notwendig ist. Weitere Grundlagen für die Beurteilung der seismischen Risiken aus Geothermieanlagen sollten in den kommenden Jahren durch nationale und internationale Forschungsanstrengungen geliefert werden. Es bleibt jedoch zu vermerken, dass nach dem aktuellen Wissensstand oberflächennahe Anlagen wie z.b. Erdwärmesonden, bei denen in einem geschlossenen Wärmeträgersystem lediglich ein Wärmetransport und austausch stattfindet, aber keine nennenswerten physikalischen oder hydrologischen Spannungsänderungen im Grundgebirge ausgelöst werden, keiner vertieften Analyse der seismischen Risiken bedürfen. Für die künftige Entwicklung der verschiedenen Formen von Erdwärmenutzungen wäre es aber wünschenswert, wenn der Bund in Form von Vollzugsrichtlinien einheitliche Regeln schaffen würde, in denen klar definiert wird, in welchen Fällen und mit welchem Tiefgang bei den verschiedenen Typen von Geothermieanlagen Risikoabklärungen zu treffen sind. Das Potenzial zur geothermischen Stromerzeugung und Wärmenutzung in der Schweiz wird vom Bundesamt für Energie als gross eingestuft. Nach Abbruch des Projektes in Basel bleiben die Unsicherheiten in Bezug auf die Machbarkeit einer wirtschaftlichen Stromerzeugung vorläufig bestehen. An welchen Orten weitere Projekte mit geringem Risiko realisiert werden können, bleibt im Moment offen. Zurzeit werden an verschiedenen Orten (Zürich, St. Gallen) Projekte vor allem zur reinen Wärmenutzung vorangetrieben. Bei diesen Projekten wird auf eine künstliche Stimulation des Untergrundes verzichtet. Die Aussicht auf eine beinahe unerschöpfliche, saubere und kontinuierliche Energiequelle, welche CO 2 -frei Bandenergie liefert und wenig Platz braucht, bleibt weiterhin bestechend.

9 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite Lehren im Kanton Im Bericht zum Stand der Dinge und weiteres Vorgehen des Kantons Basel-Stadt beim Projekt Geothermie des damaligen Baudepartements vom 30. Mai 2007 wurde festgestellt, dass im Bewilligungsverfahren zum DHM-Projekt (Baubewilligung) die Beurteilung der eingereichten Dokumente dadurch erschwert wurde, dass Unklarheiten über die rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung der Seismizität bestanden und dass zu diesem Zeitpunkt für die Erdbebenvorsorge in der kantonalen Verwaltung keine zuständige Stelle existierte und folglich Zuständigkeiten und Schnittstellen nicht klar definiert waren. Nach dem 8. Dezember 2006 ist rasch klar geworden, dass mit Artikel 10 USG eine geeignete und direkt anwendbare Rechtsgrundlage für ein solches Projekt vorliegt. Entsprechend ist dieser Artikel in der Einstellungsverfügung des Bauinspektorats vom 12. Dezember 2006 zur Anwendung gekommen. Mit RRB 09/26/42 vom 25. August 2009 hat der Regierungsrat auch die zweite Lücke, das Fehlen einer Fach- und Koordinationsstelle, geschlossen. Er hat das Gesundheitsdepartement damit beauftragt, die Erdbebenvorsorge im Kanton zu koordinieren. Die Fachstelle Gefahrenprävention beim Kantonalen Laboratorium wurde als kantonale Stelle für die Fragen der seismischen Risiken bezeichnet. Wir beantragen Ihnen folgende Beschlussfassung: ://: 1. Der Bericht wird an die Finanzkommission des Grossen Rates zur Kenntnisnahme weitergeleitet. 2. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt wird ermächtigt, den vorliegenden Bericht zu publizieren ( Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Christoph Brutschin Departementsvorsteher Geht an alle Departemente (10 Ex.)

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