Personal in den Kommunen, kommunalen Einrichtungen, Zweckverbänden und wirtschaftlichen Unternehmen

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1 Personal in den Kommunen, kommunalen Einrichtungen, Zweckverbänden und wirtschaftlichen Unternehmen 35 Der Personalbestand (VZÄ) stieg entgegen der Vorjahressituation zum Darüber hinaus erhöhte er sich wesentlich aufgrund der Funktionalreform Das Erreichen einer ausgewogenen Altersstruktur unter den kommunalen Bediensteten stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. 1 Vorbemerkungen Die Angaben in diesem Bericht basieren auf den Werten der Personalstandstatistik des Freistaates Sachsen zum des jeweiligen Jahres. 1, 2 Bei Vergleichen mit den Durchschnittswerten anderer Bundesländer wurde als Basis das Hj gewählt. 2 Funktionalreform 2008 Die Aufgabenkommunalisierung im Zuge der Funktionalreform ließ den Personalbestand in den sächsischen Landkreisen, Kreisfreien Städten sowie im Kommunalen Sozialverband ansteigen. Zum wechselten 4.144,6 VZÄ 3, 4 von der staatlichen auf die kommunale Ebene 5 ; davon 3.581,0 VZÄ 4 (rd. 86 %) auf die Landkreise. Soweit nicht anders angegeben, sind diese zusätzlichen VZÄ in den folgenden Darstellungen zum noch nicht enthalten Durch Rundungen können Differenzen in den Salden entstehen. Veränderte Gebietsstände, z. B. wegen der Kreis- und Gemeindegebietsreform, fanden - im Gegensatz zur kommunalen Kassenstatistik - bei der Bestimmung der Personaldaten vergangener Jahre keine Berücksichtigung. VZÄ werden errechnet, indem die tatsächlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten zur üblichen vollen Wochenarbeitszeit ins Verhältnis gesetzt werden. Teilzeitbeschäftigte werden nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder Freistellungsphase befinden. Die VZÄ werden mithilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet. Auszubildende gehen in die Berechnung als Vollzeitbeschäftigte ein. Besetzte und unbesetzte Stellen. Vgl. Art. 2 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung - SächsVwNG vom (Sächsisches Personalübergangsgesetz - SächsPÜG). 301

2 3 Entwicklung der Personalbestände im Überblick Die beiden nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung des Personalbestandes in den Kernhaushalten 6 der Gemeinden und Gemeindeverbände 7, in deren rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen 8 sowie Krankenhäusern 9, Unternehmen in privater Rechtsform 10 und Zweckverbänden 11. Die Betrachtung erfolgt für die letzten beiden Jahre und für das Jahr 1997, seit dem die Personalbestände nach VZÄ erfasst wurden. 12 Übersicht 1: Entwicklung des Personalbestandes im Kernhaushalt (BB 21) der Kommunen, in ihren rechtlich unselbstständigen Bereichen und Zweckverbänden Veränderung 2008/1997 Veränderung 2008/2007 VZÄ VZÄ VZÄ je EW VZÄ % VZÄ % Kernhaushalt , , ,8 darunter: - Kernverwaltung , , ,1 darunter: Beschäftigte in der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende , ,3 - Beschäftigte in ABM , , ,8 - Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen , , ,6 rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Unternehmen , , ,5 rechtlich unselbstständige Krankenhäuser , ,4 82 2,4 Zweckverbände , ,5 61 2,6 nachrichtlich: Situation aufgrund des Stellenübergangs 14 im Zuge der Funktionalreform 2008: Kernhaushalt , , ,4 Entgegen der Entwicklung des Vorjahres stieg der Personalbestand (VZÄ) in allen Beschäftigungsbereichen an. 6 Im Haushaltsplan brutto geführte Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21, BB 21). 7 Zu den Gemeindeverbänden zählen in Sachsen die Landkreise, der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) und die Verwaltungsverbände. 8 Aus dem Kernhaushalt ausgegliederte rechtlich unselbstständige kommunale Einrichtungen und Unternehmen mit Sonderrechnungen, mit Ausnahme der rechtlich unselbstständigen kommunalen Krankenhäuser. Hierzu zählen vor allem Eigenbetriebe (Beschäftigungsbereich 22, BB 22). 9 Aus dem Kernhaushalt ausgegliederte rechtlich unselbstständige kommunale Krankenhäuser mit Sonderrechnungen (Beschäftigungsbereich 23, BB 23). 10 Unternehmen in privater Rechtsform, an denen Gemeinden und Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 % des Nennkapitals, des Stimmrechts oder der Sondervermögen beteiligt sind. 11 Kameralistisch und doppisch buchende Zweckverbände (Beschäftigungsbereich 24, BB 24). 12 Die Aussagen zu den Stellen beziehen sich grundsätzlich auf besetzte Stellen. Mit Ausnahme der Unternehmen in privater Rechtsform werden die Stellen der Maßeinheit VZÄ zugeordnet. 13 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. 14 Besetzte und unbesetzte Stellen. 302

3 Lediglich der ABM-Bereich, der noch etwa 2 % der Stellen des Kernhaushaltes umfasst, wies einen Rückgang der VZÄ auf. Das für den Zeitraum Mai 2008 bis einschließlich 2012 als ein zusätzliches Instrument zur Stärkung der kommunalen Strukturen in Sachsen und Entlastung des regionalen Arbeitsmarktes geschaffene Bundesprogramm Kommunal-Kombi 15 wirkt sich noch nicht aus. Gemäß Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung ist in den Jahren 2008 und 2009 sachsenweit die Schaffung von durch den Freistaat kofinanzierten Arbeitsplätzen vorgesehen. 16 Nachdem die rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (BB 22) ihre Stellen im Jahr 2007 um rd. 850 VZÄ verringerten, nahm der Bestand 2008 wieder um rd. 360 VZÄ zu. Der stetige Personalrückgang in den rechtlich unselbstständigen Krankenhäusern (BB 23) als Konsequenz der sich verändernden Organisationsformen wurde im Jahr 2008 erstmals seit längerem gestoppt. Auch in den Krankenhäusern in privater Rechtsform war ein Anstieg der Beschäftigtenzahl zu konstatieren. Übersicht 2: Entwicklung des Personalbestandes der Kommunen bei ihren Unternehmen in privater Rechtsform Veränderung 2008/1997 Beschäftigte je EW Beschäftigte % Veränderung 2008/2007 Beschäftigte % Unternehmen in privater Rechtsform (ohne Krankenhäuser) , , ,7 Krankenhäuser in privater Rechtsform , , ,6 Gesamt , , ,0 Bei den Unternehmen in privater Rechtsform (ohne Krankenhäuser) erfolgte 2008 zum dritten Mal in Folge ein deutlicher Beschäftigtenzuwachs. Zum waren in den Kernhaushalten und ihren rechtlich unselbstständigen Bereichen sowie den Zweckverbänden der sächsischen Kommunen insgesamt rd Mitarbeiter tätig (rd VZÄ). Die kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform beschäftigten rd Mitarbeiter. 15 Vgl. die Richtlinien für das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommunal-Kombi) vom sowie die Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi im Freistaat Sachsen vom Statistisch erfolgt die Zuordnung der Kommunal-Kombi-Beschäftigten im Bereich ABM. 303

4 4 Kernhaushalt - Beschäftigungsbereich Personalbestand und Personalausgaben Übersicht 3: Personalbestands- und -ausgabenentwicklung 17 im BB 21 seit 1997 Jahr Personalbestand (Stand jeweils ) Beschäftigte VZÄ VZÄ je EW Veränderung (VZÄ) gegenüber dem Vorjahr Personalausgaben (Stand jeweils ) absolut je EW je VZÄ % Mio , , ,4-7, , ,5-5, , ,0-3, , ,5-9, , ,7-6, , ,9-6, , ,4-4, , ,6-7, , ,3-2, , ,3-1, , ,5 0, , Im Jahr 2008 war zum erstmals eine gegenläufige Entwicklung von VZÄ und Beschäftigtenzahl im Kernhaushalt (BB 21) zu beobachten. Während der Mitarbeiterbestand wiederum leicht sank, stieg die Zahl der VZÄ. Eine Ursache dessen liegt in der Erhöhung der Wochenarbeitszeiten. Die deutliche Steigerung der Personalausgaben zum resultierte einerseits aus der Tariferhöhung im Jahr 2008 und andererseits aus den Mehrausgaben aufgrund des Stellenübergangs (4.144,6 VZÄ) vom Freistaat Sachsen auf den kommunalen Bereich (vgl. hierzu auch Pkt. 2). Demgemäß relativiert sich der Aussagegehalt des Betrages von je VZÄ im Jahr Die einwohnerindizierten Ausgaben wurden zusätzlich von der demografischen Entwicklung beeinflusst. 4.2 Gebietskörperschaften Ursächlich für den insgesamt höheren Personalbestand zum gegenüber dem Vorjahr ist die Steigerung in den Kreisfreien Städten von rd. 3 %. Die übrigen Gebietskörperschaftsgruppen reduzierten ihre Personalbestände; darunter schwerpunktmäßig im ABM-Bereich (vgl. auch Pkt. 3), der zum überwiegenden Teil bei den kreisangehörigen Gemeinden angesiedelt ist. 17 Personalausgaben bis 2007 lt. Jahresrechnungsstatistik, 2008 Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände. 304

5 Übersicht 4: Entwicklung des Personalbestandes im Kernhaushalt der einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen Veränderung 2008/1997 Veränderung 2008/2007 VZÄ VZÄ VZÄ je EW VZÄ % VZÄ % Kreisfreie Städte , , ,0 Kreisangehörige Gemeinden , , ,6 - darunter: ABM-Beschäftigte , , ,8 Landkreise , , ,4 Verwaltungsverbände , ,3 KSV Sachsen ,05 8 4,2-3 -1,7 Gesamt , , ,8 - darunter: ABM-Beschäftigte , , ,8 Bei den Landkreisen ist knapp ein Viertel der insgesamt rd VZÄ der Kernverwaltung mit der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende betraut. Wie bereits im Vorjahr erhöhte sich auch 2008 ihre Anzahl - jedoch in geringerem Maße. 4.3 Demografische Entwicklung Sowohl für Sachsen als auch für das gesamte Bundesgebiet wird in den kommenden Jahren eine regressive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert. 19 Als wesentliche Ursache gilt - mit regional unterschiedlichen Ausprägungen - das Geburtendefizit. Lediglich in den beiden Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig sowie in einzelnen Umlandgemeinden könnte auf längere Sicht ein Bevölkerungszuwachs erzielt werden. Das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung wird sich weiter erhöhen. Zu- und Fortzüge beeinflussen die Bevölkerungsstruktur. Die damit einhergehenden Veränderungen haben eine erhebliche Wirkung auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen, ihre Handlungsfähigkeit sowie auf Art und Intensität der Aufgabenerfüllung. Damit besteht Handlungsbedarf in Bezug auf die Organisation sowie auf die Stellenentwicklung der Verwaltung. 18 Bis einschließlich 1997 wurden die Verwaltungsverbände statistisch bei den Zweckverbänden und damit nicht im BB 21 erfasst. 19 Für weiterführende Informationen wird auf die 4. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2020 des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (04/2007) verwiesen. 305

6 Übersicht 5: Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten bei den sächsischen Kommunen; prozentualer Anteil an den Gesamtbeschäftigten 2008 Beschäftigte % % % 9 % unter bis unter bis unter 50 über 50 Das Durchschnittsalter der kommunalen Beschäftigten in Sachsen stieg erwartungsgemäß weiter an und lag im Jahr 2008 bei rd. 46,7 Jahren. Allein in der letzten Dekade erhöhte sich das durchschnittliche Alter um mehr als drei Jahre. Beinahe die Hälfte aller Beschäftigten im Kernhaushalt ist mindestens 50 Jahre alt. Demgegenüber hält die Gruppe der unter 30-Jährigen einen Anteil von rd. 9 % an den Gesamtbeschäftigten des Kernhaushaltes. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Anteil der mindestens 50-Jährigen absolut mit 454 Beschäftigten am stärksten, gefolgt von der Gruppe der unter 30-Jährigen, die um 287 Beschäftigte zunahm. Den größten Rückgang verzeichnete die Gruppe der 40- bis unter 50-Jährigen, die um 802 Beschäftigte schrumpfte. Um den Personalabbau weiter zu forcieren, wurde in den zurückliegenden Jahren u. a. die Zahl der Neueinstellungen oftmals minimiert und eigene Ausbildungskapazitäten verringert. Entsprechend zeigt sich nun ein Überhang an älteren Bediensteten. Mit Ausscheiden dieser Mitarbeiter droht die Gefahr, dass Fachwissen in größerem Umfang verloren geht. 306

7 4.4 Aufgabenbereiche Übersicht 6: Entwicklung des Personalbestandes nach Aufgabenbereichen 2008 VZÄ Soziale Sicherung Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Gesundheit, Sport, Erholung Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grundund Sondervermögen Zum veränderte sich der Personalbestand in den einzelnen Aufgabenbereichen moderat. Die größte Zunahme verzeichnete der seit 2005 personell stetig anwachsende Bereich der Sozialen Sicherung mit rd. 393 VZÄ (+2,9 %). Im Bereich Bauund Wohnungswesen, Verkehr sowie in der Allgemeinen Verwaltung nahm die Anzahl der VZÄ erstmals wieder leicht zu. Die Bereiche Gesundheit, Sport, Erholung sowie Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung wiesen Rückgänge von rd. 138 bzw. rd. 155 VZÄ auf. Der Personalbestand (VZÄ) der übrigen Bereiche blieb 2008 in etwa auf Vorjahresniveau. 5 Vergleiche mit anderen Bundesländern 5.1 Ausgewählte kommunale Bereiche Die sächsischen Kommunen haben seit mehreren Jahren den Personalbestand im Kernhaushalt - BB 21 - entsprechend den Anforderungen einer schlanken und effizienten Verwaltungsstruktur reduziert. Mittlerweile liegt er nur noch wenig oberhalb des Personalbestandsniveaus des früheren Bundesgebietes. 307

8 Übersicht 7: Entwicklung des Personalbestandes im Kernhaushalt (BB 21) VZÄ je EW Sachsen Neue Länder (gesamt) Früheres Bundesgebiet (gesamt) Der Personalabbau in den neuen Ländern (gesamt) vollzog sich im Betrachtungszeitraum bislang ähnlich wie in Sachsen. Aufgrund des höheren Ausgangswertes, der durch die vergleichsweise hohe kommunale Personalausstattung in Sachsen-Anhalt und Brandenburg bedingt war, liegt die Zahl der VZÄ je EW jedoch noch deutlich oberhalb derer Sachsens. Seit 2006 ist sowohl bei den sächsischen Kommunen als auch bei den Landesdurchschnitten der neuen Länder (gesamt) und des früheren Bundesgebietes beinahe ein Stagnieren des Personalabbaus zu konstatieren. Zum lag der Personalbestand der sächsischen Kommunen im Kernhaushalt bei rd. 11,29 VZÄ je EW (bzw. fast VZÄ). Hinsichtlich der Entwicklung des Personalbestandes der rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen - BB 22 - ist keine eindeutige Tendenz erkennbar. In den vergangenen fünf Jahren traten in Sachsen und Sachsen-Anhalt nennenswerte Personalschwankungen auf. Andere Bundesländer, wie z. B. Brandenburg und Rheinland-Pfalz hielten demgegenüber einen nahezu gleichbleibenden Personalbestand. Im Jahr 2007 differierten in den betrachteten Bundesländern (vgl. Übersicht 8) die Werte der VZÄ je EW zwischen rd. 0,73 VZÄ (Brandenburg) und rd. 2,14 VZÄ (Sachsen-Anhalt). In Sachsen lag der Personalbestand im Jahr 2007 bei rd. 1,56 VZÄ je EW (bzw. rd VZÄ) und damit leicht über dem Durchschnitt der neuen Länder und des früheren Bundesgebietes. Bei den kommunalen Zweckverbänden - BB 24 - zeigte sich ebenfalls eine schwankende Entwicklung der Personalbestände; jedoch in geringerem Umfang als bei den rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (BB 22). Nach Rheinland- Pfalz verzeichnete Sachsen im Vergleich zu den in Übersicht 8 betrachteten Bundesländern seit dem Jahr 2004 den niedrigsten Personalbestand lag er mit rd. 0,56 VZÄ je EW (bzw. rd VZÄ) noch unter dem durchschnittlichen Personalbestand der Länder des früheren Bundesgebietes. 308

9 Die Unternehmen in privater Rechtsform der Kommunen in den neuen Ländern verfügten gegenüber denen in den Kommunen des früheren Bundesgebietes nach wie vor über deutlich mehr Mitarbeiter. Dessen unbenommen ist in den letzten Jahren - bis auf Ausnahmen einzelner Länder des früheren Bundesgebietes - insgesamt ein Abbau der Personalbestände in diesem Bereich erkennbar. Übersicht 8: Personalbestand einzelner Bundesländer in den verschiedenen kommunalen Bereichen 2007, Sachsen 2008 zum Vergleich 20 Kernhaushalte (BB 21) Rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Unternehmen (BB 22) Zweckverbände (BB 24) Summe Unternehmen in privater Rechtsform VZÄ je EW Beschäftigte je EW Sachsen 11,29 1,56 0,56 13,40 2,72 Thüringen 11,73 1,07 0,96 13,76 2,45 Sachsen-Anhalt 13,61 2,14 0,67 16,41 3,64 Brandenburg 13,64 0,73 0,66 15,03 2,59 Mecklenburg-Vorpommern 11,78 1,07 0,62 13,47 3,99 Neue Länder (gesamt) 12,31 1,36 0,67 14,34 2,98 Niedersachsen 10,38 1,00 0,65 12,03 1,24 Rheinland-Pfalz 10,61 1,61 0,41 12,63 1,07 Schleswig-Holstein 9,61 1,50 0,74 11,86 1,66 Saarland 10,06 1,04 0,57 11,67 0,98 Früheres Bundesgebiet (gesamt) 10,96 1,37 0,61 12,94 1,53 Zum Vergleich: Sachsen ,45 1,65 0,58 13,68 2,86 Ein Vergleich mit anderen Bundesländern steht immer unter dem Vorbehalt möglicher Unterschiede bei der Rechtsform, der Aufgabenzuordnung zwischen den Trägern der Verwaltung, der Auslagerung von Aufgaben auf Dritte und hinsichtlich Umfang und Intensität der Aufgabenwahrnehmung. So variiert z. B. der Personalbestand in Kindertageseinrichtungen zwischen den Kommunen der einzelnen Bundesländer erheblich (vgl. auch Übersicht 9). Weisen einige Bundesländer für die kommunale Kinderbetreuung nur einen geringen Personalbestand aus, treten durch die oftmalige Auslagerung dieser Aufgabe auf Dritte an ihre Stelle höhere Kosten in Form von Zuweisungen und Zuschüssen, die den Vorteil der geringeren Personalausgaben egalisieren. Auch die Zahl der Beschäftigten in ABM hat - insbesondere bei den Kernhaushalten der sächsischen kreisangehörigen Gemeinden - signifikanten Einfluss auf die Vergleichsergebnisse (vgl. Übersicht 9). 20 Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend unmittelbarer kommunaler Beteiligung; ohne gemischte Beteiligung von Gemeinden und Gemeindeverbänden und ohne Krankenhäuser in privater Rechtsform. Die Darstellung ist nicht mit der in Übersicht 2 vergleichbar. 309

10 Übersicht 9: Personalbestand einzelner Bundesländer unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigten in ABM 21 und in Kindertageseinrichtungen 2007, Sachsen 2008 zum Vergleich Beschäftigte in ABM Kernhaushalte (BB 21) Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen Summe ohne Beschäftigte in ABM und in Kindertageseinrichtungen Rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Unternehmen (BB 22) Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen Summe ohne Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen VZÄ je EW VZÄ je EW Sachsen 0,33 1,66 9,30 0,31 1,25 Thüringen 0,11 1,25 10,36-1,07 Sachsen-Anhalt 0,07 2,05 11,49 0,24 1,90 Brandenburg 0,04 2,40 11,20 0,08 0,65 Mecklenburg-Vorpommern 0,04 0,79 10,95-1,07 Neue Länder (gesamt) 0,15 1,69 10,47 0,16 1,20 Niedersachsen 0,02 0,98 9,37 0,00 1,00 Rheinland-Pfalz 0,02 1,60 8,99-1,61 Schleswig-Holstein 0,01 0,69 8,91-1,50 Saarland 0,02 0,68 9,36-1,04 Früheres Bundesgebiet (gesamt) 0,02 1,20 9,74 0,03 1,34 Zum Vergleich: Sachsen ,26 1,75 9,44 0,33 1,33 Die sächsischen Kommunen verfügten im Jahr 2007 nach dieser Darstellung in ihren Kernhaushalten weiterhin über einen geringeren Personalbestand (gesamt) als der Landesdurchschnitt der neuen Länder und des früheren Bundesgebietes. Bei den rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen bewegte sich der sächsische Personalbestand gleichfalls unter dem Landesdurchschnitt des früheren Bundesgebietes. Der Personalbesatz in Kindertageseinrichtungen erhöhte sich im Vorjahresvergleich fast durchgängig. Dies lässt sich u. a. auf die gestiegene Zahl zu betreuender Kinder zurückführen, die aufgrund eines gesetzlich normierten Personalschlüssels einen entsprechend größeren Umfang an Personal erfordert. Bei einem Vergleich der neuen Länder und des früheren Bundesgebietes ist - neben oben erwähnter Aufgabenauslagerung - zu berücksichtigen, dass die Betreuungsquoten 22 und insbesondere die Ganztagsbetreuungsquoten 23 in den neuen Ländern meist signifikant höher sind. Am deutlichsten wird dieser Unterschied bei Betrachtung der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren (vgl. Übersicht 10). 21 Nur Kernhaushalte (BB 21). 22 Die Betreuungsquote gibt den Anteil der betreuten Kinder in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe an. 23 Unter Ganztagesbetreuung werden jene Betreuungszeiten gefasst, die mehr als sieben Stunden pro Tag betragen. 310

11 Übersicht 10: Betreuungsquoten und Ganztagsbetreuungsquoten der Kinder unter drei Jahren nach Kreisen am Betreuungsquoten (Anteil der betreuten Kinder in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege an allen Kindern der entsprechenden Altersgruppe) Ganztagsbetreuungsquoten (Betreuungszeit mehr als sieben Stunden pro Tag) 0,01 bis unter 5 % 5 bis unter 10 % 10 bis unter 20 % 20 bis unter 35 % 35 % und mehr 0,01 bis unter 5 % 5 bis unter 10 % 10 bis unter 20 % 20 bis unter 30 % 30 % und mehr Stand: Verwaltungsgrenzen 2007, Bundesamt für Kartografie und Geodäsie Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kindertagesbetreuung regional 2008, S. 13 und Aufgabenbereiche Bei Betrachtung der Personalbestände der Kernhaushalte (BB 21) nach Aufgabenbereichen ergibt sich ein differenziertes Bild. So zeigen sich Unterschiede im Personalbestand zwischen den einzelnen Aufgabenbereichen, im Vergleich der Bundesländer untereinander sowie zwischen neuen Ländern und früherem Bundesgebiet. Beispielhaft seien im Folgenden einige Aspekte genannt: Im Aufgabenbereich 0 Allgemeine Verwaltung wies Sachsen im Jahr 2007 einen etwas über dem Durchschnitt des früheren Bundesgebietes liegenden Personalbestand aus, lag aber deutlich unter dem Durchschnitt der neuen Länder. Auffallend ist bei dem personell am umfänglichsten besetzten Aufgabenbereich 4 Soziale Sicherung der merklich höhere Personalbestand der neuen Bundesländer gegenüber dem früheren Bundesgebiet. Einschränkend auf die Vergleichbarkeit der Personalbestände in diesem Aufgabenbereich wirkt jedoch, dass die optierenden Kommunen regelmäßig einen höheren Mitarbeiterstand zur Erfüllung ihrer von der Bundesagentur für Arbeit übernommenen Aufgaben bei der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende benötigen (vgl. hierzu auch 6a Abs. 3 SGB II). 24 Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege, die nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen. 311

12 Übersicht 11: Personalbestand (BB 21) nach Aufgabenbereichen 2007 in Sachsen, neue Länder (gesamt) und früheres Bundesgebiet (gesamt) Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen (8) Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (7) Bau- und Wohnungswesen, Verkehr (6) Gesundheit, Sport, Erholung (5) Soziale Sicherung (4) Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege (3) Schulen (2) Öffentliche Sicherheit und Ordnung (1) Allgemeine Verwaltung (0) VZÄ je EW Früheres Bundesgebiet (gesamt) Neue Länder (gesamt) Sachsen Übersicht 12: Personalbestand (BB 21) nach Aufgabenbereichen 2007 in einzelnen Bundesländern Aufgabenbereich VZÄ je EW Sachsen 2,60 1,57 0,67 0,60 3,17 0,56 1,03 1,06 0,04 Thüringen 3,05 1,50 0,99 0,61 2,53 0,69 1,10 1,20 0,05 Sachsen-Anhalt 3,44 1,90 0,80 0,79 3,60 0,70 1,29 1,02 0,06 Brandenburg 3,33 1,61 0,87 0,63 4,07 0,62 1,63 0,82 0,06 Mecklenburg- Vorpommern 3,17 1,84 0,76 0,80 2,31 0,59 1,41 0,83 0,06 Neue Länder (gesamt) 3,05 1,66 0,80 0,67 3,20 0,62 1,25 1,00 0,05 Niedersachsen 2,45 1,28 0,97 0,37 2,52 0,69 1,20 0,85 0,05 Rheinland-Pfalz 2,65 1,14 0,91 0,55 2,89 0,56 0,98 0,76 0,17 Schleswig-Holstein 2,36 1,16 0,88 0,37 2,20 0,55 1,18 0,78 0,14 Saarland 2,41 1,22 0,67 0,34 2,15 0,80 1,02 1,28 0,18 Früheres Bundesgebiet (gesamt) 2,46 1,31 0,97 0,52 2,61 0,62 1,28 1,00 0,18 davon Sachsen (Vergleich in %) 105,7 119,9 68,4 116,1 121,4 89,6 80,4 105,5 20,9 312

13 6 Folgerungen 6.1 Die Entwicklung des Personalbestandes im Jahr 2008 war wesentlich von der Funktional- und Kreisgebietsreform zum beeinflusst. Der Stellenübergang von der staatlichen auf die kommunale Ebene stellt für die Landkreise, Kreisfreien Städte und den Kommunalen Sozialverband Sachsen insbesondere in der Umstellungsphase eine zusätzliche organisatorische Aufgabe dar, bietet gleichzeitig jedoch die Chance, Verwaltungsstrukturen und -abläufe weiter zu optimieren. Die Fusion der ehemaligen Landkreise zu nunmehr zehn Landkreisen und die Eingliederung Kreisfreier Städte in die Gebietskörperschaftsgruppe der kreisangehörigen Gemeinden birgt auch in personeller Hinsicht Synergieeffekte, die es künftig auszuschöpfen gilt. Besonderes Optimierungspotenzial wird hierbei im Bereich der Querschnittsämter gesehen. Die Optimierung der Personalbestände sowie der Verwaltungsstrukturen und -abläufe ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die bis 2018 auf einen Sockelbetrag abschmelzenden Mittel des Mehrbelastungsausgleichs, den die Landkreise und Kreisfreien Städte aufgrund der Aufgabenübertragungen erhalten, geboten. 6.2 Der demografische Wandel und dessen multidimensionale Auswirkungen erfordern geeignete Personalentwicklungskonzepte. Das zunehmende altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern und der drohende Verlust deren Fachwissens sind in erforderlichem Maße durch den Einsatz qualifizierter Nachwuchsfachkräfte zu kompensieren. Auf die Möglichkeit der Förderung nach 22 Abs. 2 Nr. 3 SächsFAG wird hingewiesen. Die Erhaltung von Spezialwissen innerhalb der Verwaltung ist sicherzustellen. Die Standortattraktivität spielt eine zunehmende Rolle bei der Stärkung der Region und damit letztlich bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal. Die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungen und das Erreichen einer ausgewogenen Altersstruktur des kommunalen Personals sind wesentliche Ziele. Durch Nutzung von Altersteilzeit können die Folgen des Ausscheidens von Mitarbeitern, die ansonsten zeitgleich in den Ruhestand gehen würden, abgefedert werden. Daneben wird zukünftig insbesondere im ländlichen Raum die Notwendigkeit bestehen, die Organisation der Verwaltung an die sich ändernde räumliche und altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung anzupassen. 6.3 Die Umstellung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf die kommunale Doppik bis zum Jahr 2013 erfordert entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. Im Personalentwicklungskonzept ist dies durch ausreichende Fortbildungsmaßnahmen bzw. Neueinstellungen zu berücksichtigen. 6.4 Konsolidierungen im Personalbereich dürfen sich nicht auf die Kernhaushalte beschränken, sondern müssen ebenfalls konsequent in den ausgegliederten Bereichen erfolgen. 313

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