K U N D M A C H U N G
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- Miriam Langenberg
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1 Bezirkshauptmannschaft Reutte Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Anlagen Martin Vindl Telefon Fax DVR: UID: ATU Geschäftszahl Reutte, Gemeinde Tannheim; Steinschlagschutzmaßnahmen am Vilsalpsee forst- und naturschutzrechtliches Verfahren III-53138/ K U N D M A C H U N G Die Gemeinde Tannheim, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Markus Eberle, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte die Erteilung der forst- und naturschutzrechtlichen Bewilligung zur Umsetzung von Steinschlagschutzmaßnahmen am Vilsalpsee beantragt. Technische Beschreibung des Vorhabens: Konkret vorgesehen ist die Errichtung von zwei Steinschlagschutzdämmen sowie die teilweise Verlegung des Fahrweges sowie eines Wandersteiges am Ostufer des Vilsalpsees. A) Detailplanung Steinschlagschutzdämme: Auf Basis der Ergebnisse und Vorgaben aus der Steinschlagsimulation wurden die beiden vorgeschlagenen Steinschlagschutzdämme dimensioniert. Steinschlagschutzdamm Nord (Damm 2): Der Schutzdamm Nord wird mit einer Länge von ca. 265m hergestellt. Beginnend beim bestehenden Fahrweg wird bergseitig ein Dammkörper in verdichteter Erdbauweise hergestellt. Die Außenböschung wird unregelmäßig mit einem Maximalgefälle von 2:3 hergestellt. Obermarkt 7, 6600 Reutte, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3R3V3V3X##
2 - 2 - Die unregelmäßig ausgestaltete Außenböschung wird mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern bepflanzt (daher befristete Rodungsflächen). Die absolute Dammkronenhöhe variiert, je nach den vorhandenen naturräumlichen Rahmenbedingungen und weist eine Breite von 2,5m auf. Die Innenböschung (Richtung Berg) wird gemäß den Vorgaben der Steinschlagsimulation mit einer wirksamen Höhe von 6,6 8,0 m mit einem Anzug von 3:1 ausgebildet. Die Innenböschung wird dabei mit einer bewehrten-erde-konstruktion gesichert. Zur Verlängerung der Lebensdauer der bewehrten-erde-konstruktion werden die Stahlgitter in verzinkter Ausführung eingebaut; zudem wird die bewehrte Erde-Konstruktion mit Steckhölzern, eingebracht in der Bauphase, bepflanzt. Der anschließende Fallboden weist eine variable Breite, jedoch zumindest 3,5m, auf. Am jeweiligen Tiefpunkt im Fallboden wird eine Ablaufleitung DN400 bis zum talseitigen Dammfuß erstellt; damit wird stehendes Wasser im Fallboden des Steinschlagschutzdammes vermieden. Steinschlagschutzdamm Süd (Damm 1): Der Schutzdamm Süd wird mit einer Länge von 155m hergestellt. Der bestehende Fahrweg muss auf einer Länge von ca. 30m geringfügig talwärts (Richtung Westen) verlegt werden, da ansonsten der Steinschlagschutzdamm aus geometrischen Gründen nicht hergestellt werden kann. Das Wegplanum wird auf 3,50m Breite befestigt. Beginnend beim neuen Fahrweg wird bergseitig ein Dammkörper in verdichteter Erdbauweise hergestellt. Nördlich des QP 1.3 und QP 1.4 muss eine bis zu 7 m hohe bewehrte-erde-konstruktion hergestellt werden, damit der restliche Dammkörper geometrisch in das Urgelände eingepasst werden kann. Die auf die bewehrte-erde-konstruktion aufgesetzte Außenböschung bzw. südlich des QP 1.3 wird die Außenböschung unregelmäßig mit einem Maximalgefälle von 2:3 hergestellt. Die unregelmäßig ausgestaltete Außenböschung wird mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern bepflanzt (daher befristete Rodungsflächen). Rahmenbedingungen und weist eine Breite von 2,5m auf. Die Innenböschung (Richtung Berg) wird gemäß den Vorgaben der Steinschlagsimulation mit einer wirksamen Höhe von 6,6 7,9 m mit einem Anzug von 3:1 ausgebildet. Die Innenböschung wird dabei mit einer bewehrten-erde-konstruktion gesichert. Zur Verlängerung der Lebensdauer der bewehrten-erde-konstruktion werden die Stahlgitter in verzinkter Ausführung eingebaut; zudem wird die bewehrte Erde-Konstruktion mit Steckhölzern, eingebracht in der Bauphase, bepflanzt. Der anschließende Fallboden weist eine variable Breite, jedoch zumindest 3,5m, auf. Am jeweiligen Tiefpunkt im Fallboden wird eine Ablaufleitung DN400 bis zum talseitigen Dammfuß erstellt; damit wird stehendes Wasser im Fallboden des Steinschlagschutzdammes vermieden.
3 - 3 - Der Bau der Steinschlagschutzdämme ist nur unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig: 1. Vorerst ist seitens einer Spezial-Tiefbaufirma mit einem Schreitbagger ein Sturzwall mit einer wirksamen Höhe von ca. 1,0m zu errichten. 2. Anschließend sollten die Holzschlägerungsarbeiten und Holzbringungsarbeiten im Bereich der Rodeflächen durchgeführt werden. Diese Holzarbeiten sollten unter der Aufsicht eines Beobachtungspostens erfolgen, der die Holzarbeiter bei abgehenden Steinschlägen warnt; dabei muss die Gefahrenzone jeweils bis nach dem sicheren Abgang eines Steinschlages verlassen werden. 3. Letztlich sollen die Erdarbeiten durchgeführt werden. a) Vorerst sind durch den Projektgeologen im Bereich der QP2.7 und 2.8 die Untergrunduntersuchungen durchzuführen und sollten sich wider Erwarten die bisher vorgefundenen Untergrundverhältnisse nicht bestätigen die Detailplanung für diesen Dammabschnitt angepasst werden. b) Anschließend soll die Dammaufstandsfläche hergestellt werden. c) Dann soll mit dem lagenweisen Dammaufbau begonnen werden. Dabei soll aufgrund der Massendefizite/Massenüberschüsse bei den diversen Baulosen vorerst im Bereich des Dammes 1 nur Abträge durchgeführt werden und der Damm 2 aufgebaut werden. d) Letztlich soll der landwirtschaftliche Bringungsweg im Bereich des Dammes 1 talwärts verlegt werden und dann dieser Dammkörper fertig gestellt werden. e) Die Neuanlage des Wanderweges inkl. Rückbau des bestehenden Wanderweges soll dann am Ende der Bautätigkeit durchgeführt werden. f) Alle Tätigkeiten der Punkte a) e) müssen zwingend unter der Aufsicht von 1-2 Beobachtungsposten (die Anzahl variiert gemäß Bauablauf) durchgeführt werden. g) Zusätzlich sind beiderseitig der Baustelle jeweils Posten einzusetzen, die ein unbefugtes Betreten der Baustelle sicher verhindern. h) Letztlich sind bei der Tal- und Bergstation der Vogelhornbahn, bei der Landsberger Hütte sowie beim Gasthaus Vilsalpsee Hinweis- und Warntafeln aufzustellen, die Wanderer über das Bauvorhaben, den möglichen Gefährdungen und vom Betretungsverbot während der Bauarbeiten informieren. B) Rodungen Steinschlagschutzdämme Da Teile des Projektsgebietes Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 i.d.g.f darstellen, sind Rodungen (unbefristete und befristete) erforderlich. Bei den betroffenen Rodeflächen handelt es sich um einen Fichten- Tannenwald der montanen Höhenstufe im Wuchsgebiet 4.1 (Nördliche Randalpen - Westteil). Die Rodungen für die Steinschlagschutzdämme erstrecken sich von ca m SH bis etwa m SH. Durch die vorgesehenen Rodungen sind keine negativen Effekte (wie erhöhte Windwurfgefahr, Sonnenbrand, etc.) auf die benachbarten Waldbestände zu erwarten. Die luftseitigen Böschungsflächen der Steinschlagschutzdämme sollen nach Durchführung der Erdarbeiten wieder mit Fichten und Latschen aufgeforstet werden. Die Waldkategorien im Projektbereich sind als
4 - 4 - Wirtschaftswald (WW), Wirtschaftswald mit mittlerer Schutzfunktion (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) und Schutzwald außer Ertrag (SAE) ausgewiesen. Im ministeriell genehmigten Waldentwicklungsplan liegen die Rodeflächen in einer Waldfunktionsfläche mit der Wertziffer 112 (Leitfunktion: Nutzfunktion) und 311 (Leitfunktion: Schutzfunktion). befristete Rodungsfläche: m² unbefristete Rodungsfläche: m² C) Detailplanung Wanderweg Gemäß den Ergebnissen der Steinschlagsimulation ist der bestehende Wanderweg zur Landsberger Hütte im untersten Abschnitt steinschlaggefährdet. Geplant ist nunmehr, den alten Wanderweg wieder zu reaktivieren und den bestehenden Wanderweg im untersten Abschnitt wieder rückzubauen. Dabei soll der Beginn des bestehenden Wanderweges im Bereich des Hohlweges durch einen Erdwall dauerhaft verschlossen werden; dieser Erdwall wirkt zusätzlich als Schutz vor eventuell über den Hohlweg abkollernde Steine. Dabei soll das neue Wegplanum auf der gesamten Länge auf eine Breite von 1,0 m hergestellt werden, wobei das Wegplanum geschottert werden soll. Sämtliche Maßnahmen sollen mit hochgebirgstauglichen Maschinen (Schreitbagger, Minibagger, Marokko) sowie unter Einsatz von Handarbeit durchgeführt werden. Die Zu- bzw. Abfuhr von Material (Ausnahme Beschotterung) ist nicht vorgesehen; es ist immer ein örtlicher Massenausgleich mit dem anstehenden Material geplant. Der Wegkies soll mittels einem Marokko direkt zum Einbauort transportiert werden. Das maximale Längsgefälle der Weganlage soll 20% betragen. D) Betroffene Grundstücke: Von den geplanten Maßnahmen sind die GSt.Nr. 3751/1, 3751/2, 3751/3, 3752/1, 3752/2, 3753/1, 3754, 3785/1, 3788, 3793, 4678/2 und 4770, jeweils KG Tannheim, betroffen. Über dieses Ansuchen findet gemäß AVG 1991 und 17 ff. Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975, i.d.f. BGBl. I Nr. 189/2013, i.v.m. 7, 14, 29 und 42 Abs. 1 Tiroler Naturschutzgesetz 2005, i.d.f. LGBl. Nr. 14/2015, i.v.m. der Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 1998 über die Erklärung des Vilsalpsees und des umliegenden Gebietes in den Gemeinden Tannheim und Weißenbach am Lech zum Naturschutzgebiet (Naturschutzgebiet Vilsalpsee) die mündliche Verhandlung am
5 - 5 - Mittwoch, den 04. März 2015 um 10:00 Uhr mit dem Treffpunkt im Gemeindeamt Tannheim statt. Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person zb einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder handelt, wenn es sich bei den Bevollmächtigten um Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, handelt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn Beteiligte gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zu uns kommen. Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen liegen bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte, Obermarkt 7, 6600 Reutte, zur allgemeinen Einsicht auf. Rechtsgrundlagen: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Für die Bezirkshauptfrau: Vindl
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Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014091036265 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abteilung Umweltschutz Rechtliche Angelegenheiten Dr. Anita Handler Telefon +43(0)512/508-3477
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F ü r u n s e r e n P o n g a u! BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT ST. JOHANN IM PONGAU ZAHL (Bitte im Antwortschreiben anführen) DATUM HAUPTSTRASSE 1 30403-202/1521/5-2013 04.03.2013 5600 ST.JOHANN IM PONGAU BETREFF
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