WALDINVESTMENT. Gesundes Wachstum für Ihr Kapital. renditestark nachhaltig ökologisch

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1 1 WALDINVESTMENT Gesundes Wachstum für Ihr Kapital renditestark nachhaltig ökologisch

2 2 IMPRESSUM Inhalt Miller Forest Investment AG Millerhof 4 D Schlier Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) info@miller-investment.de Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft: Schlier Handelsregister AG Ulm HRB Ust-IdNr.: DE Steuernummer: 77080/07178 Alleinvorstand (CEO) Josef Miller Aufsichtsrat Wolfgang Maier (Vorsitzender) Elisabeth Miller René Engist Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Adresse dto. wie oben 2017, alle Rechte, Miller Forest Investment AG Stand: Änderungen, Irrtümer oder Druckfehler vorbehalten. Überblick 4 Produkte auf einen Blick 6 Rendite 8 Chancen & Risiken 10 Waldinvestments für Unternehmen 14 Unsere Leistungen 18 Transparenz 19 Investorenvereinigung Waldrat e.v. 20 Wissenswertes 22 News & Aktuelles 24 Willkommen in Paraguay 26 Unsere Baumarten 28 Ein Wald wächst 30 Ernte 32 Vermarktung & Vertrieb 34 Unsere Estancias 36 Unser Team 38 Kennenlernreise 40 AGB 42 Anhang (Produkte, Berechnungen, Musterverträge) 44

3 3 Willkommen bei der Miller Forest Investment AG Die Miller Forest Investment AG bietet seit rund 10 Jahren Waldinvestments in Paraguay an und hat im Auftrag von mehr als 700 Anlegern über Hektar aufgeforstet und dabei rund 10 Millionen Bäume gepflanzt. Der ursprüngliche Gedanke für die Aufforstungen in Paraguay war, das klimaschädliche CO 2, das bei den Reisen der Kunden des Reiseunternehmens Miller Reisen GmbH (einer Schwestergesellschaft der Miller Forest Investment AG) entsteht, durch die Pflanzung von Bäumen auszugleichen. Die im Laufe der Jahre gewonnene Erfahrung nutzen wir, um unser Angebot von Waldinvestments kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Aufforstung und Bewirtschaftung von Grundstücksflächen in Paraguay stetig zu optimieren. Daher steht für Sie auch weiterhin eine große Vielzahl von Produktvarianten zur Auswahl. Profitieren Sie vom Ertragspotential des Rohstoffs Holz und setzen Sie auf ökologische Vermögensanlagen mit prognostizierten Renditen von bis zu 8 %. In diesem Verkaufsprospekt finden Sie detaillierte Informationen zu den von der Miller Forest Investment AG angebotenen Waldinvestments und gesetzlich geforderte Angaben. Gerne erläutern wir Ihnen das Produktangebot auch in einem persönlichen Gespräch sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Herzlichst Pierre Guttwein Leiter Vertrieb & Marketing Josef Miller Alleinvorstand (CEO) Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

4 4 Überblick Miller Waldinvestments kurz & knapp Die Miller Forest Investment AG forstet seit 2006 brachliegende Weideflächen im südamerikanischen Binnenstaat Paraguay zur Bewirtschaftung mit Energie- und Wertholz auf. Anleger können Flächen kaufen oder pachten. Das Projekt entstammt einer jahrelang bewährten Zusammenarbeit mit professionellen Partnerunternehmen und engagierten Investoren. Vor Ort in Paraguay stellt das erfahrene Forstunternehmen Felber Forestal S.A. ein starkes Netzwerk in die Industrie, einen modernen Maschinenpark und ausgebildetes Personal. Miller Waldinvestments sind nachhaltige Projekte, die Klima- und Umweltschutz, soziales Miteinander und einen attraktiven ökonomischen Nutzen verbinden. Sichere Renditefaktoren Raubbau an den Naturwäldern und kaum menschengemachte Aufforstungen haben in Paraguay insbesondere in den letzten 30 Jahren zu einer dramatischen Verknappung des Rohstoffes Holz geführt. Ungeachtet dessen steigt die Nachfrage und führt so zu stabilen Holzpreisen, welche für einen sicheren und gut kalkulierbaren Ertrag stehen. Eine weitere Stärke des Projektes ist der rasante Holzzuwachs in subtropischen Gebieten. Bäume wachsen in Paraguay im Schnitt viermal schneller als in gemäßigten europäischen Breiten. Außerdem wächst der Rohstoff Holz unabhängig von jeder Konjunktur. Gute Lage für Ihr Investment In 2006 initiiert, gehört die Forstfläche der Miller Forest Investment AG mittlerweile zu den größten Aufforstungen in Paraguay. Die Waldflächen erstrecken sich zu beiden Seiten der Bundesstraße Ruta 8, die erst kürzlich vollständig ausgebaut und geteert wurde. Der Ausbau der wichtigen Verkehrsader vereinfacht den Holzabtransport und wird den Standort für weitere Industrien (z.b. Sägewerk, Imprägnieranlage, etc.) interessanter machen. Zudem werden die angrenzenden Grundstücke weiter aufgewertet. Links: Die Bundesstraße Ruta 8 führt mitten durch die Aufforstungen auf der Estancia Curuzu und bietet eine optimale Infrastruktur für den Forstbetrieb.

5 Überblick 5 Ihre Vorteile auf einen Blick Vertrauensvolle Abwicklung In Deutschland wird das Aufforstungsprojekt von einem eingespielten Team betreut. Es sorgt für Transparenz der Kapitalanlage durch interne und externe Kontrollinstanzen: ausführliches Informationsmaterial Print und Online, einen laufend durch das Forstmanagement aktualisierten Kundenlogin und eine unabhängige Investorenvereinigung (Waldrat e.v.) mit regelmäßigen Inspektionen. Bis heute wurden in unterschiedlichen Aufforstungs- Modellen ca. 10 Millionen Bäume auf rund Hektar Fläche gepflanzt. Der Kundenstamm beläuft sich auf mehr als 700 engagierte Anleger. Werden auch Sie ein Teil unserer Waldgemeinde! Wie es geht erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Direktinvestment ohne Umwege Wald & Holz - die zuverlässige Sachwertanlage Anlagen bereits ab rund 967,50 möglich attraktive Renditen zwischen 4 und 8 % Wertholz: langfristige Rücklage Energieholz: Rückflüsse alle 5/6 Jahre maßgeschneiderte Investitionsmodelle zinsfreie Ratenzahlungen nachhaltiges Engagement persönlicher CO 2 Ausgleich möglich ideal für kleine und mittelständische Unternehmen Kontrolle der Aufforstung durch die unabhängige Investorenvereinigung Waldrat e.v. deutscher Vertragspartner, Verträge nach dt. Recht persönlicher Ansprechpartner am Firmenstandort in Süddeutschland Genehmigung der Verkaufsunterlagen Als einer der ersten Anbieter von Walddirektinvestments hat die Miller Forest Investment AG ihre Verkaufsunterlagen gemäß des Kleinanlegerschutzgesetzes erstellt. Alle Direktinvestments dürfen seit nur noch mit entsprechender Genehmigung in Deutschland angeboten werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Investitionen auf dieses gesetzlich geforderte Merkmal. Der ausführliche Verkaufsprospekt gemäß des Kleinanlegerschutzgesetzes kann jederzeit kostenlos bei der Miller Forest Investment AG angefordert oder online eingesehen werden.

6 6 Produkte auf einen Blick Pacht Produkte Sie pachten eine Waldfläche der Miller Forest Investment AG von mindestens 0,25 Hektar und schließen einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Aufforstung der gepachteten Fläche und deren Bewirtschaftung über die jeweils vereinbarte Laufzeit regelt. Der Pachtvertrag für Energieholz hat eine Laufzeit von 6, 12 oder 18 Jahren und entspricht einem, zwei oder drei kompletten Forstzyklen. Der Pachtvertrag für Wertholz hat eine Laufzeit von 18 Jahren - das entspricht einem kompletten Forstzyklus des Wertholzes. Rückflüsse je nach Produkt und Laufzeit in den Jahren 6, 7, 12 und 18. Der Preis für Pacht und Dienstleistung beinhaltet bei Energieholz die Bewirtschaftungskosten bis zur Ernte im Jahr 6 bzw. bei Wertholz bis zur Durchforstung im Jahr 12. Spätere Bewirtschaftungskosten werden direkt mit Ernteerlösen verrechnet. Für den Investor besteht keine Nachschusspflicht. PRODUKT GRÖßE z.b. INVESTITION ERLÖS RENDITE Prognose Energieholz EP 6 Laufzeit 6 Jahre Auszahlung im Jahr 6 1 Hektar netto ,3 % p.a. Energieholz EP 12 Laufzeit 12 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 12 1 Hektar netto ,1 % p.a. Energieholz EP 18 Laufzeit 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 12, 18 1 Hektar netto ,4 % p.a. Wertholz WP 18 Laufzeit 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 1 Hektar netto ,6 % p.a. KombiWALD KP 18 Laufzeit 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 1 Hektar netto ,9 % p.a. SparWALD SP 18 Laufzeit 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 12, 18 1 Hektar 130,00 /Monat (60 Monatsraten) netto ,6 % p.a. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

7 Produkte auf einen Blick 7 Kauf Produkte Beim Kaufmodell werden Sie Eigentümer eines Waldgrundstücks und schließen einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Aufforstung der gekauften Fläche und deren Bewirtschaftung über die jeweils vereinbarte Laufzeit regelt. Die zum Kauf angebotene Mindestfläche beträgt 5 Hektar. Der Kauf einer kleineren Fläche ist nicht möglich, da die Überschreibung einer kleineren Fläche wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Rückflüsse je nach Produkt in den Jahren 6, 7, 12 und 18. Der Preis für Kauf und Dienstleistung beinhaltet bei Energieholz die Bewirtschaftungskosten bis zur Ernte im Jahr 6 bzw. bei Wertholz bis zur Durchforstung im Jahr 12. Spätere Bewirtschaftungskosten werden direkt mit Ernteerlösen verrechnet. Für den Investor besteht keine Nachschusspflicht. PRODUKT GRÖßE mind. INVESTITION ERLÖS RENDITE Prognose Energieholz EK 18 Laufzeit Basisbewirtschaftung 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 5 Hektar netto ,5 % p.a. Wertholz WK 18 Laufzeit Basisbewirtschaftung 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 5 Hektar netto ,8 % p.a. KombiWALD KK 18 Laufzeit Basisbewirtschaftung 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 5 Hektar netto ,7 % p.a. NaturWALD NK 18 Laufzeit Basisbewirtschaftung 18 Jahre Auszahlung in den Jahren 6, 7, 12, 18 5 Hektar netto ,6 % p.a. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Detailberechnungen Produkte Zahlung in Raten Im Anhang ab Seite 44 finden Sie detaillierte Betrachtungen der aufgeführten Angebote inklusive der ausführlichen Investitionsrechnungen und Ertragsprognosen. Für alle Angebote bieten wir zinsfreie Ratenzahlung an - sprechen Sie uns gerne darauf an!

8 8 Rendite Attraktive Renditen und woher sie kommen Mit etwas Geduld erwirtschaften Waldinvestments zwischen 4 und 8 % Rendite. Rund 4 bis 6 % ergeben sich bei Energieholzanlagen mit Laufzeiten ab sechs Jahren. Investitionen in Wertholz mit Umtriebszeiten von 18 Jahren generieren Gewinne um die 6 bis 8 %. Der Sachwert Holz wächst konjunkturunabhängig. Dieser herausragende Vorteil wird durch verschiedene Faktoren gestärkt: Verwendung von bestem Pflanzmaterial lokal verträglicher Baumsorten. Optimales Klima, ausgeglichene Temperaturen und hohe Niederschläge für schnelles Wachstum. Professionelles Forstmanagement mit geringen Weichkosten bei Verwaltung und Vertrieb. Moderate Grundstückskosten in Paraguay. Optimale Betriebsgröße, konsequente Einhaltung kurzer Wege bei Be- und Verarbeitung sowie Vertrieb. Zahlen und Einheiten zur Umrechnung FESTMETER bezeichnet einen Kubikmeter Holz ohne Zwischenräume. Da man einen massiven Holzwürfel nicht als Biomasse/Brennmaterial verwenden kann, hat sich im Brennholzhandel der Raummeter als Maßeinheit etabliert. RAUMMETER ist ebenfalls ein Kubikmeter Holz, allerdings mit Zwischenräumen aufgeschichtet. Daher enthält der Raummeter lediglich 0,7 Festmeter Holz. Der Raummeter wird auch als Ster bezeichnet. SCHÜTTRAUMMETER nennt man die Kubikmeter Holz, die praktisch und wirtschaftlich per LKW angeliefert werden. Der Schüttraummeter enthält mehr Zwischenräume und damit weniger Holz pro Kubikmeter. 1 Tonne Holz = ca. 1,4 m 3 (Festmeter). 1 Festmeter = ca. 1,5 Raummeter (gespalten). 1 Festmeter = ca. 2,4 Schüttraummeter (gehäckselt). 1 Hektar Energieholz ergibt in sechs Jahren 230 m 3 (Festmeter).

9 Rendite 9 Holz - zwischen Raubbau und Weltmarktpreisen Betrachtet man zudem das eklatante Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage bei Wald und Holz in Paraguay in den vergangenen 35 Jahren, ergeben sich weitere renditefördernde Bedingungen: Laufende Holzverknappung durch stark dezimierte Naturwaldbestände und fehlende Aufforstungen. Steigender Bedarf an Fertigungsmaterial und Biomasse Holz in allen Lebensbereichen in Paraguay. Geringe Marktkonkurrenz durch wenige professionelle Anbieter. Unabhängigkeit des Sachwertes Holz von festgesetzten Ernteterminen und Vermarktungsorten. Wald und Holz in Paraguay - Entwicklung von Angebot und Nachfrage 1 Raummeter m 3 10 Mio m 3 Hektar ha 5 Mio. 9 Mio. 8 Mio ha 4 Mio. 7 Mio m 3 6 Mio. 3 Mio. 5 Mio. 4 Mio ha m 3 2 Mio. 3 Mio m 3 2 Mio ha ha 1 Mio. 1 Mio ha ha ha ha Naturwald in Paraguay in Hektar Holzbedarf in Paraguay in Raummeter Aufforstung in Paraguay in Hektar 1 Quelle: Global Forest Resources Assessment Main Report & Key findings. Food and Agriculture Organization of the United Nations, Forestry Department. Rom eigene Erhebung.

10 10 Chancen & Risiken Investitionssicherheit beste Chancen, geringe Risiken Die transparenteste Form von Waldinvestment ist die direkte Investition. Kauf oder Pacht von Land und die anschließende Bewirtschaftung sind grundsätzlich langfristige und unternehmerisch geprägte Kapitalanlagen. Als Grundlage für diese Entscheidung haben wir im Folgenden Chancen und Risiken aus unserer bisherigen Erfahrung zusammengestellt. Wir unterscheiden drei Risikogruppen bei unseren Aufforstungsprojekten - waldbauliche, finanzielle und allgemeine. Für jeden Bereich haben wir gemeinsam mit unserem erfahrenen Forstbetrieb Maßnahmen und Lösungen erarbeitet, um diese Risiken möglichst gering und beherrschbar zu gestalten. Machen Sie sich hier ein Bild möglicher Auswirkungen auf Ihr Investment: SWOT Analyse Waldinvestment Miller Forest Investment AG STÄRKEN VERSTEHEN SCHWÄCHEN KENNEN Rasanter Holzzuwachs durch optimales Klima (Faktor 4 zu Mitteleuropa). Projekt noch nicht ausreichend bekannt. Viele schwarze Schafe auf dem Markt. Stabile Holzpreise durch Verknappung & steigende Nachfrage nach dem Rohstoff. Relativ langer Anlagezeitraum. Holzpreisentwicklung schwer prognostizierbar. Professionelles & erfahrenes Forstmanagement mit starkem Netzwerk in Paraguay. Kaum vorqualifizierte Arbeitskräfte vor Ort. Hoher Ausbildungsaufwand. Transparenz der Kapitalanlage durch verschiedene interne & externe Kontrollinstanzen. Erntekette; Ernteaufbau. Diversifikation für jedes Portfolio. CHANCEN ERKENNEN RISIKEN ABSCHÄTZEN Waldinvestments eignen sich für Kleinanleger, Großinvestoren und Unternehmen gleichermaßen. Klima- und Umweltschutz - Neu geschaffene Wälder sind als Klimasenke anerkannt und verbessern die Umwelt. Soziales Miteinander - Durch die Aufforstung werden dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen. Konjunkturunabhängiges Wachstum des Rohstoffes Holz. Natur und Klima lassen sich nur bis zu einem bestimmten Grad beeinflussen waldbauliche Risiken wie Trockenheit, Überschwemmungen, Wind, Schädlinge, Krankheiten. Jede Geldanlage setzt sich aus Chancen und Risiken zusammen und sollte wohl überlegt sein finanzielle Risiken in den Bereichen Markt, Wechselkurs, Inflation.

11 Chancen & Risiken 11 Beste Chancen sympathischer Sachwert Holz Rasanter Holzzuwachs Der Holzzuwachs im sub- tropischen Klima Paraguays liegt in etwa bei der vierfachen Menge, die in gemäßigten Breiten Mitteleuropas erzielt wird. Es gibt so gut wie keine Wachstumspause in den kühleren Monaten. Kurze Umtriebszeiten Die Umtriebszeiten sind wesentlich kürzer als in Mitteleuropa. Nach fünf/sechs Jahren werden die ersten Mittelrückflüsse beim Energieholz erzielt, bei Wertholz nach rund sechs/sieben Jahren. Geringe Kosten Die Kosten für Löhne und Bewirtschaftung sind deutlich niedriger als in der mitteleuropäischen Waldwirtschaft. Holzpreise Die Erlöspreise beim regionalen Holzverkauf sind auf Weltmarktniveau, eine Folge der Verknappung des Rohstoffes Holz. Die Holzpreisentwicklung ist positiv mit marktüblichen Schwankungen. Man unterscheidet Wertholz und Energieholz. Brennholz Preisentwicklung in Paraguay (gespalten, keine Hackschnitzel) 2 USD pro Tonne Klima- und Umweltschutz Neu geschaffene Wälder dienen als Klimasenke und verbessern die Umwelt. Soziales Miteinander Durch Aufforstungen werden dauerhaft Arbeitsplätze geschaffen, weil diese Form der Bewirtschaftung arbeitsintensiver ist als Weidewirtschaft. Mit mehr als 180 Arbeitsplätzen ist Felber Forestal S.A. derzeit der größte Arbeitgeber im Raum Maciel. Zweitmarkt Beteiligungen, die in den vergangenen Jahren rückabgewickelt wurden, haben innerhalb kurzer Zeit neue Pächter bzw. Käufer gefunden. Die Nachfrage nach mehrjährigen Waldbeständen ist größer als das Angebot. Landpreisentwicklung in Paraguay (Region Caazapa) 3 JAHR EUR pro Hektar Sicherheit und Erfolg auf einen Blick: Eigentums-Sicherheit durch notarielle Übertragung und grundbuchamtliche Eintragung. Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Paraguay, in Kraft seit Juli Die Rechtsordnung in Paraguay entspricht im Wesentlichen dem deutschen Recht. Anwuchs-Garantie: Ersatz für alle nicht angewachsenen Baumsetzlinge in den ersten zwei Jahren. Unabhängige Kontrollinstanz Waldrat e.v.. Erfahrene, deutschstämmige Forstbetriebsleitung. Über 30 Jahre Geschäftsbeziehungen und Erfahrungen durch Reisebetrieb in Lateinamerika. 2 Quelle: VMME (Viceministerio de Minas y Energías) / GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit): Producción y Consumo de Biomasa Solida en Paraguay Preise 2014/2015 eigene Erhebung. 3 Quelle: Eigene Erhebung.

12 12 Chancen & Risiken Geringe Risiken Waldbauliche Risiken Waldbrand Die Waldbrandgefahr ist äußerst gering. Die Wälder liegen in einer subtropischen Region, dort fallen das ganze Jahr über hohe Niederschläge - etwa 2- bis 3-mal so viel wie in Deutschland. Waldwege und Feuerschutzstreifen verhindern ggf.ein Übergreifen von Bränden, Wasser steht in Löschteichen zur Verfügung. Laufendes Monitoring und regelmäßige Entastungen beim Wertholz minimieren das Risiko zusätzlich. dert. Der Wald wird ständig überwacht, wenn nötig werden Gegenmaßnahmen eingeleitet. Noch nicht bekannte Risiken dieser Art sind natürlich nicht auszuschließen. Sturmschäden Die Flächen liegen im subtropischen Bereich und somit außerhalb der Wirbelsturmzone. Wirbelstürme entwickeln sich über dem offenen Meer. Paraguay ist ein Binnenland, die nächstgelegene Küste ist ca. 800 km entfernt. Entwurzelungen von einzelnen Bäumen und Kleinflächen sowie Wipfelbrüche können gelegentlich auftreten. Trockenheit/Überschwemmung Niederschläge sind relativ gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. Die Wälder liegen ca. 110 Meter über dem Meeresspiegel in einem leicht abschüssigen Gelände. Es gibt keine größeren Flüsse, die über die Ufer treten könnten, ein System von Entwässerungsgräben sorgt für eine optimale Drainage. Schädlinge/Krankheiten In jedem Ökosystem gibt es Schädlinge und Krankheiten. Durch die Anpflanzung von verschiedenen Hybridsorten werden die Risiken gemin- Finanzielle Risiken Marktrisiko Vor dem Hintergrund der weltweiten Bevölkerungs- und Rohstoffentwicklung ist es unwahrscheinlich, dass zum Erntezeitpunkt kein Markt für das Holz existiert. Marktschwankungen sind auch bei Rohstoffen üblich. Der Rohstoff Holz kennt keinen Vermarktungsdruck. Ernten können um Jahre verschoben werden. Der Verkauf des Holzes ist nicht an den lokalen Markt gebunden. Junge Eukalyptuspflanzung auf der Estancia Curuzú.

13 Chancen & Risiken 13 Wechselkursrisiken Zum Erntezeitpunkt könnte die Landeswährung in einem ungünstigen Wechselkursverhältnis zum Dollar oder Euro stehen. Der Verkauf des Holzes ist aber nicht zwingend an die Landeswährung gebunden, er kann in einem anderen Land in einer anderen Währung getätigt werden. Inflation Wälder und deren Rohstoff Holz sind Sachwertanlagen, die von Inflationserscheinungen weitestgehend unberührt sind. Erst zum Zeitpunkt der Ernte wird der Sachwert zum Gegenwert in Geld eingetauscht. Diebstahl Wäre in kleineren Mengen unrentabel und ist in größerem Stil nicht möglich. Die Flächen sind umzäunt und größtenteils durch Gräben vom Nachbargelände abgetrennt. Nur jeweils eine Zufahrtsstraße führt auf die Aufforstungsflächen. Allgemeine Risiken einzelnen Unternehmen, so dass Alternativen vorhanden sind. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des Projektes hängt in hohem Maße von der unternehmerischen Fähigkeit der Führungskräfte ab. Der Verlust dieser unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Allerdings stehen mehrere Personen für Führungsaufgaben zur Verfügung und neue Führungskräfte können eingearbeitet werden. Politisches Risiko Nach über 30 Jahren Erfahrung in Lateinamerika zählen wir die politische und wirtschaftliche Lage in Paraguay zu den stabilen auf dem Kontinent. Seit 1998 ist ein Investitionsschutzabkommen mit Deutschland in Kraft. Es sichert Anlegern im Fall einer staatlichen Enteignung eine Entschädigung zu, die dem Wert des Grundstückes und der hierauf wachsenden Bäume entsprechen muss. Ausfall wichtiger Vertragspartner Denkbar ist der Wegfall langjähriger Vertragspartner (Zulieferer, Dienstleister, Abnehmer). Es besteht jedoch keine Abhängigkeit von Eine ausführliche Beschreibung aller Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt, welchen Sie bei uns anfordern oder online unter einsehen können. Interessenten und Investoren während der Inforeise beim Besuch einer Matetee-Fabrik.

14 14 Waldinvestments für Unternehmen Ihr Firmenwald Waldinvestments für Unternehmen Unter dem Label grünes Klima bieten wir maßgeschneiderte Waldinvestments für Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Kommunen an, die ihren Betrieb klimaneutral stellen wollen und gleichzeitig eine attraktive Kapitalanlage suchen. Diese Chance nutzt seit 2010 z.b. die schweizer Brasa Reisen GmbH. Geschäftsführer Andi Fricker wollte die schädlichen Emissionen aus seinem Reisebetrieb ausgleichen und investierte in über 500 Hektar des Forstprojektes. So schnell optimieren Sie Ihre Klimabilanz mit unserem steuerlich günstigen Anlageprojekt: 1. Wir ermitteln den CO 2 -Ausstoß Ihres Unternehmens (durch Produktion, Firmenwagen, Drucker, Betriebsgebäude etc.) und erarbeiten ein maßgeschneidertes Waldinvestitionsmodell. grünes Klima ist kein Spendenprojekt, sondern eine rentable Direktinvestition in den Klimaschutz. 2. Für jede Tonne produziertes CO 2 pflanzen wir rund zwei Bäume auf brachliegenden Flächen in Paraguay. 3. Das Projekt grünes Klima betreut Pflanzung, Pflege und Ernte Ihres Waldes - alles aus einer Hand! Blick über die Fläche der schweizer Brasa Reisen GmbH auf der Estancia Pozo Azul. Der Schriftzug entstand durch die Zwischenpflanzung langsam wachsender Nativos innerhalb der schnellwachsenden Eukalyptusbäume.

15 Waldinvestments für Unternehmen 15 Bye Bye CO 2 Wie funktioniert Kompensation? Vorteile nutzen Wie profitierten Sie? 1. Wachstumsphase: Ein Wald wächst und erzeugt durch Photosynthese aus Wasser und CO 2 die Biomasse Holz. Gleichzeitig wird lebensnotwendiger Sauerstoff abgegeben. Hier ist Ihre Investition angesiedelt. 2. Ernte: Nur ein abgeschlossener Wachstumszyklus erreicht den optimalen Effekt für das Klima. Zwei Kubikmeter Holz binden rund eine Tonne CO 2. WICHTIG: Am Ende der Wachstumsphase müssen die Bäume geernet und verarbeitet werden. So schafft man Platz für neue Bäume, die wiederum ihre Arbeit als neue CO 2 -Speicher aufnehmen können. An dieser Stelle erreichen Sie eine attraktive Rendite (ca. 6-8 %) Ihrer Anlage in den Klimaschutz. 3. Kreislauf: Nachhaltig wird dieser Zyklus durch die Neubepflanzung der geernteten Flächen. Investieren Sie nach Belieben erneut in Klimaschutz und den sympathischen Rohstoff Holz. Der Kreis schließt sich. Sie füllen unseren Fragebogen aus, wir machen den Rest. Wir übernehmen kostenlos die Berechnung Ihrer CO 2 -Emissionen und machen einen Vorschlag zu deren Ausgleich. Verrechnen Sie den Aufwand für den CO 2 -Ausgleich mit Ihren Marketingausgaben. Das senkt Ihren Gewinn und die damit verbundenen Steuerabgaben. Schaffen Sie stille Rücklagen durch die Investition in Wald und Holz - es lohnt sich auch langfristig. Benötigen Sie kurzfristig liquide Mittel, können Sie jederzeit Ihren Wald veräußern und das Kapital wieder ins Unternehmen einfließen lassen. Es besteht keine Verpflichtung, jedes Jahr zu investieren. Sie entscheiden jedes Jahr neu, ob Sie Ihre CO 2 -Emissionen ausgleichen möchten. Freuen Sie sich über den Imagegewinn, den Ihr Unternehmen durch diese nachhaltige Kapitalanlage erreicht. Ihr persönliches Zertifikat weist sowohl das kompensierte klimaschädliche CO 2 als auch die bepflanzte Fläche aus. Das grünes Klima Logo erhalten Sie zu Ihrer freien Verwendung z.b. auf Briefbögen oder der Internetseite. Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Präsentation. Sprechen Sie uns an!

16 16 Waldinvestments für Unternehmen 3facher Ertrag Beispielrechnung Machen Sie sich ein Bild vom Zusammenhang zwischen Ihrer Investition, der gepflanzten Baummenge, dem zu neutralisierenden CO 2 -Ausstoß und schließlich dem zu erwartenden Ertrag. Gerne berechnen wir Ihren individuellen Bedarf. Sprechen Sie mit uns! Wir erstellen Ihr individuelles, unverbindliches Angebot. Als Investor stellen wir Ihnen das grünes Klima Logo zur eigenen Verwendung zur Verfügung. Ein Zertifikat über die bepflanzte Fläche und den daraus resultierenden CO 2 -Ausgleich komplettiert Ihr Engagement. Klimaneutral arbeiten mit grünes Klima Ihre Firma Beispielzahlen 35 Mitarbeiter R R R R 4 Firmenwagen R 400 m 2 Bürofläche R 35 PCs, Drucker, Kopierer CO 2 -Verbrauch p.a.: 440 t Anzahl Bäume (1 ha Wertholz): 780 Investition p.a.: prog. Rendite: 7,6 % p.a. prog. Nettoerlös nach 18 Jahren: ERTRAG 1 - IMAGE Imagesteigerung und Wettbewerbsvorteil durch nachhaltiges Engagement gegen den Treibhauseffekt. Etablieren Sie Umweltbewusstsein als wichtigen Teil Ihrer Unternehmensphilosophie. ERTRAG 2 - WACHSTUM Biologisches Wachstum Ihrer Kapitalanlage, unabhängig von jeder Konjunktur. Der Holzzuwachs im subtropischen Paraguay ist viermal höher als in europäischen Wäldern. ERTRAG 3 - RENDITE Attraktive Rendite aus einer verlässlichen Kapitalanlage in den Rohstoff Holz. 7,6 % p.a. ergeben einen Nettoerlös von in 18 Jahren. Zusätzlich können Sie im Jahr der Investition Ihren Gewinn/Ihre Steuerabgaben durch höhere Marketingausgaben schmälern.

17 Waldinvestments für Unternehmen 17 Referenzen Vertrauen in Erfahrung und Engagement Nachfolgend sind ausgewählte Unternehmen aus verschiedenen Branchen aufgeführt, die bereits in Waldinvestments der Miller Forest Investment AG unter dem Label grünes Klima investiert haben: Aktiv-Reise.Netz, Tourismus Online Marketing ALTOP Verlag GmbH, Verlag Anugraha GmbH, Immobilienvermittlung Azoren Archipel GmbH, Reiseveranstalter Bahnreisen Sutter, Reiseveranstalter Baikaltours e.k., Reiseveranstalter BATEC GmbH, Immobilienmakler Baumschule Rohrbach Brasa Reisen GmbH, Reiseveranstalter ECOeffekt GmbH, Finanzberatung Ethnarent, Finanzvermittlung Fuschlbergergut, Forstbetrieb K.+V. Wegmann GmbH, Gärtnerei Konradin Druck GmbH, Druckerei LTA Reiseschutz GmbH, Versicherung Miller Reisen GmbH, Reiseveranstalter Optimal Banking Internet GmbH, Webportal Parkett Hinterseer GmbH, Parketthandel Pioneer Erlebnisreisen GmbH, Reiseveranstalter Public Imaging Consulting, PR-Agentur Reifenservice Ziegler, Reifenhandel Ruppert Brasil GmbH, Reiseveranstalter Software MF GmbH, EDV-Organisation Stordeur Jagd und Outdoor, Bekleidung & Zubehör Trottenberg GmbH, Finanz- & Versicherungsmakler Websedit AG, Internetagentur Wendelhof, Landwirtschaft WIGWAM GmbH, Reiseveranstalter Grünes Geld GmbH, Finanzberatung HASE-Feuerhaus Köln OHG, Ofenhandel Herzsturm, Marketingagentur IWG Waldinvestment, Finanzvermittlung Zusammen nachhaltig investieren Finanz-Redakteur Gregor Janecke wurde bei einem Messebesuch auf die Miller Forest Investment AG aufmerksam hat er an einer Inforeise nach Paraguay teilgenommen, um sich persönlich ein Bild vom Projekt machen zu können. Beim Vorortbesuch habe ich erlebt, dass neben meiner Rendite hier ein Wirtschaftskreislauf in Gang gesetzt wird, der Mensch und Umwelt gut tut, erklärt Janecke. Links: Vertriebsleiter Pierre Guttwein (li.) mit Gregor Janecke vor Ort in Paraguay.

18 18 Unsere Leistungen Alles im grünen Bereich Einmal investieren, nachhaltig profitieren: Wir bieten unseren Investoren einen Full-Service rund um ihre grüne Kapitalanlage an - von der professionellen persönlichen Beratung bis zur Ernte. Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsspektrum: Grundstückserwerb (bei Kaufmodell) Vermessung und Parzellierung von Grundstücksflächen, einschließlich Eintragung mit Katasteramt Abwicklung Kaufvertrag mit Notar in Paraguay und Grundbucheintragung Behördliche Genehmigungen Umweltverträglichkeitsgutachten Flächennutzungsplan Wasserwirtschaft Infrastrukturmaßnahmen Anlegen von Wirtschaftswegen Umzäunung des Grundstücks Ausheben von Entwässerungsgräben Anlegen von Löschteichen Anlegen von Betriebsstätten Bodenvorbereitung Bodenanalysen Tiefenlockerung Pflügen & Eggen Anhäufeln Bodendüngung Pflanzung, Pflege und Ernte Anpflanzung ( Setzlinge/ha bei Wertholz, Setzlinge/ha bei Energieholz) Unkrautentfernung Insektenkontrolle Entastung und Durchforstung Instandhaltung der Feuerschutzschneisen Zaun- und Wegpflege Ernte Verarbeitung der Holzernte zu Hackschnitzeln (bei Energieholz) Wiederaufforstung von geernteten Flächen (bei Energieholz) Vermarktung Verkauf des geernteten Holzes (Holzstämme und Hackschnitzel) Auszahlung der Erlöse an Anleger Administratives Verwaltung der Bestände Berichte über den Baumzustand und Wachstumsfortschritt Abführung der Grundsteuer in Paraguay Degenerierte Böden retten Degradiertes Weideland bedeutet eine kaum begehbare, knietief um steinharte Grashügel ausgewaschene Steppe. Mehrere Durchgänge mit Spezialgeräten sind nötig, damit solche Flächen bepflanzt werden können. Anschließend werden Baumsetzlinge in Handarbeit eingepflanzt. Links: Flächen während der Bodenaufbereitung. Rechts: Forstingenieur Jonas Hönnebeck und Forstbetriebsleiter Carsten Felber mit Kunden und Interessenten in Paraguay.

19 Transparenz 19 Hohe Transparenz Transparenz ist die Grundlage einer Partnerschaft und wird bei uns großgeschrieben. Sie erhalten größtmöglichen Einblick in unser Geschäftsmodell. Als einzigem Unternehmen im Bereich der Walddirektinvestments steht unseren Anlegern eine unabhängige Investorenvereinigung, der Waldrat e.v., als Kontrollinstanz zur Verfügung. Näheres dazu finden Sie auf den folgenden Seiten. Für Fragen steht Ihnen an unserem Firmenstandort in Oberschwaben Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Kennenlernreisen Besucher sind uns herzlich willkommen! Machen Sie sich selbst ein Bild von den gepflegten Aufforstungsflächen, dem Maschinenpark und den unterschiedlichen Arbeitsteams, die in Paraguay tätig sind. Das deutschsprachige Management steht Ihnen während Ihrer Kennenlernreise Rede und Anwort (siehe Foto rechts). Näheres zum Reiseverlauf finden Sie auf Seite 38/39. Langjähriges Vermittlernetz Zahlreiche Finanzberater in Deutschland bieten unsere Waldinvestments bereits seit Jahren an. Eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit mit Maklern ist für uns selbstverständlich. Kunden-Login Bereich Seit 2013 steht Anlegern der Miller Forest Investment AG online ein passwortgeschützter Kundenbereich zur Verfügung. Der Bereich enthält Angaben zu Aufforstungsverträgen, den gepflanzten Baumsorten, den Pflege- und Wirtschaftsmaßnahmen sowie aktuelle Angaben zum Holzzuwachs (durchschnittliche Höhe und Durchmesser). Gerne lassen wir Ihnen Zugangsdaten für einen Muster-Login zukommen. Mitgliedschaft im Forum Nachhaltige Geldanlagen Die Miller Forest Investment AG ist seit April 2009 Mitglied im Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG). Das Forum ist seit 2001 der Fachverband für nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu seinen mehr als 200 Mitgliedern zählen u.a. Banken, Versicherungen, Ratingagenturen, Investmentgesellschaften, Vermögensverwalter, Finanzberater, NGOs.

20 20 Investorenvereinigung Waldrat e.v. Waldrat e.v. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Der Waldrat e.v. wurde im März 2008 gegründet und versteht sich als eine unabhängige Interessenvertretung der Käufer und Pächter von Waldgrundstücken der Miller Forest Investment AG. Zweck des Vereins ist die Überprüfung und Kontrolle der wirtschaftlichen Aktivitäten der Miller Forest Investment AG und ihrer Vertragspartner. Von den Investoren gewählte Vertreter besichtigen die Aufforstungsflächen in regelmäßigen Abständen (derzeit zweimal jährlich) und informieren sich vor Ort über den vertragsgemäßen Stand der Aufforstungen. Der Waldrat e.v. hat derzeit knapp 300 Mitglieder. Der Beitrag beträgt 20 im Jahr, zuzüglich einer individuellen Umlage pro Hektar. Inspektionsreisen bringen Klarheit für die Anleger Zweimal im Jahr begibt sich der Waldrat e.v. im Auftrag der Investoren nach Paraguay, um die Aufforstungsflächen zu sichten und ausführliche Gespräche mit den Verantwortlichen des Forstbetriebes zu führen. Überprüft werden der Anpflanzungsfortschritt, das Wachstum anhand von Stammdurchmesser und Baumhöhe, sowie Pflege- und Entastungsmaßnahmen. Nachpflanzungen und Ersatzpflanzungen werden dokumentiert. Schäden und Ausfälle werden mit der Forstleitung besprochen und reguliert, etwa durch Ausgleichsflächen. Die ausführlichen Berichte des Waldrat e.v. stehen ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung. Ein besonderes Augenmerk lag Anfang 2013 auf der laufenden FSC Zertifizierung einiger Aufforstungsflächen. Nach Abschluss des Voraudit wurden Vor- und Nachteile des Verfahrens diskutiert. Für die Fortführung sprachen eine Imagesteigerung durch die Zertifizierung und bessere Akzeptanz des Projektes bei deutschen Anlegern. Dagegen sprachen die verhältnismäßig hohen Kosten, die auf die Anleger hätten umgelegt werden müssen, sowie der arbeitstechnische Mehraufwand. Schlussendlich wurde entschieden, die Zertifizierung nicht fortzuführen. Waldrat e.v. auf einen Blick: Gründung des Waldrat e.v. im März Unabhängige Investorenvereinigung. ca. 300 Mitglieder. Geringer Mitgliedsbeitrag durch hohen Mitgliederzuwachs. 2x jährlich Inspektion der Mitglieder-Flächen erstmals Beauftragung eines externen Forstexperten zur Bewertung der Aufforstung. Weitere Informationen unter Links: Vorsitzender des Waldrat e.v. Heinz-Dieter Klein in Paraguay.

21 Investorenvereinigung Waldrat e.v. 21 Jährliche Inspektion Experten berichten aus Paraguay Der Waldrat e.v. hat 2015 Dr. Markus Grulke vom Beratungsunternehmen UNIQUE forestry and land use GmbH beauftragt, die Forstflächen vor Ort in Paraguay zu besichtigen und eine Expertenmeinung zum aktuellen Waldzustand und den Geschäftsrisiken zu geben. Die konstruktive Kritik trägt maßgeblich zur Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Aufforstungsprojektes bei. Besonders stolz sind wir, dass Dr. Grulke unsere Flächen insgesamt zu den besten in Paraguay zählt und die Professionalität als beispielhaft bezeichnet. Inspiziert wurden die drei Estancias bei Maciel im Südosten des Landes mit folgenden Schwerpunkten: Boden; Bodenbearbeitung; Pflanzung Pflegemaßnahmen Wald-/Holzzustand Schädlinge; Krankheiten; Risiken Lokaler Holzmarkt für Energie- und Wertholz Dem waldbaulichen Konzept bescheinigt Grulke auf Grund der guten Baumartenwahl und Flächenvorbereitung hohe Professionalität. Verbesserungsbedarf sieht er beim Durchforstungstiming und der Pflege. Die Infrastruktur ist gut entwickelt, besonders hinsichtlich der Feuerschutzmaßnahmen. Bei der Pflege und Ernte bewertet Grulke die Energieholzbestände positiv, weist bei den älteren Wertholzbeständen aber auf nicht optimale Wertzuwächse hin. Er regt an, die Umtriebszeiten beim Energieholz um ein Jahr zu verlängern, um höhere Renditen zu ermöglichen. Die Holzernteverfahren entsprechen seiner Einschätzung nach nicht den modernen Standards. Bei den Produktionsrisiken (u.a. Krankheiten oder Feuer) sieht er gutes Management und kaum Verluste. Beim Thema Marktrisiko sollte man das Auf- und Ab der Absatzpreise kritisch im Auge behalten, ein zuverlässiger Markt sei aber definitiv vorhanden. Bis Ende 2018 wird ein weiterer externer Forstinspektor beauftragt, der sich mit der Ernte, diversen Einsparmöglichkeiten, Holzabnehmern und -preisen sowie der Situation auf dem Holzmarkt befassen wird. Inspektionsplan Waldrat e.v. bis 2020: Frühjahr 2017: Herbst 2017: Frühjahr 2018: Herbst 2018: Frühjahr 2019: Herbst 2019: Frühjahr 2020: Herbst 2020: Arnold Thomsen-Koch Friedbert Pfeifle Markus Königsdorfer Samson Fung Heinz-Dieter Klein Sascha Zeptner Thorsten Rimane Peter Kotzurek Rechts: Forsting. Jonas Hönnebeck (li.) mit Dr. Markus Grulke (mitte) und Forstbetriebsleiter Carsten Felber (rechts).

22 22 Wissenswertes Informationen A bis Z Arbeitsplätze Pro 100 Hektar Aufforstungsfläche werden bis zu fünf Arbeitsplätze geschaffen. Bis dato arbeiten rund 180 Menschen auf den Estancias. Die Löhne der Felber Forestal S.A. liegen im oberen Landesmittel und ermöglichen den Menschen ein sicheres Auskommen. Im Vergleich zu europäischen Lohnkosten sind sie aber gering und wirken sich positiv auf das Investment aus. Aufenthaltsgenehmigung Ab einer Kaufinvestition von fünf Hektar in Paraguay ist nach derzeitigem Recht die Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung mit Cedula (paraguayischer Personalausweis) möglich. wirkungen auf die Umwelt. Anders verhält es sich in den subtropischen Regionen Ostparaguays. Dort fallen das ganze Jahr über gleichmäßig hohe Niederschläge (ca mm im Jahresmittel) bei hohen Temperaturen. Es ist reichlich Wasser vorhanden, die Aufforstungen haben ein komplexes Entwässerungssystem. Aus dem gleichen Grund reichern sich in den Böden keine ätherischen Öle an, sondern werden ausgewaschen und zersetzen sich an der Luft. Der Schlagabraum verbleibt auf den Flächen und verbessert den Nährstoffgehalt der Böden. Eukalyptus ist außerdem ein guter Primärbaum und sorgt für beste Durchwurzelung. Baumschulen Seit 2012 haben wir eine eigene Pflanzschule auf der Estancia Curuzú, das verkürzt die Wege und erhöht die Qualität. Sie wurde 2015 auf die doppelte Größe ausgebaut, um eigene Setzlinge (2 Millionen jährlich) ziehen zu können. Es bestehen nach wie vor Kooperationen mit Baumschulen in Argentinien und Brasilien. Von diesen sind wir in Zukunft aber unabhängig. Eukalyptus als Schädling? Senkt Eukalyptus den Grundwasserspiegel ab und reichert den Boden mit ätherischen Ölen an? Diese Auswirkungen treten immer dann auf, wenn Eukalyptus an Standorten mit langen Perioden geringer Niederschläge gepflanzt wird (z.b. im Mittelmeerraum). Dort hat Eukalyptus negative Aus- CO 2 -Verbrauch im Vergleich weltweit 4 Investitionssicherheit Bei Kauf werden Waldgrundstücke ab einer Größe von fünf Hektar notariell auf den Investor überschrieben und auf seinen Namen ins Grundbuch eingetragen. Der Investor erhält für sein eingesetztes Kapital einen Sachwert (Grundeigentum mit aufstehendem Wald), der von einer möglichen Insolvenz der Miller Forest Investment AG völlig unberührt bleibt. Lediglich ca. 20 % des eingesetzten Kapitals werden für die langfristige Bewirtschaftung des Waldes zurückgestellt. Dieses Kapital kann nach Vereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Klimawandel Jährlich werden 13 Millionen Hektar Regenwald durch Brandrodung zerstört. Daraus resultieren über 20 % der weltweiten CO 2 -Emissionen. Land CO 2 -Verbrauch pro Jahr/Person Bevölkerung CO 2 -Verbrauch pro Jahr/landesweit China ca. 7 Tonnen Millionen Mio. Tonnen USA ca. 19 Tonnen 317 Millionen Mio. Tonnen Deutschland ca. 10 Tonnen 81 Millionen 843 Mio. Tonnen 4 Quelle: IWR Statista.com. Datenreport der Stiftung Weltbevölkerung 2014.

23 Wissenswertes 23 Management Die Miller Forest Investment AG verfügt über ein eigenes erfahrenes Forstmanagement vor Ort. Damit sind wir nicht auf externe Dienstleister in der Forstbewirtschaftung angewiesen. Lernen Sie unser Team auf Seite 38/39 kennen. Minderjährige Vertragspartner Vertragsabschlüsse mit Beteiligungen an unserem Waldprojekt sind grundsätzlich nur mit voll geschäftsfähigen Personen ab einem Alter von 18 Jahren oder mit deren Erziehungsberechtigten möglich. Nutznießer der Erträge können aber auch andere (minderjährige) Personen sein. Naturwald Auf unserer Aufforstung entstehen Flächen für die Anpflanzung heimischer südamerikanischer Bäume. Ziel ist die Schaffung eines Naturwaldes zur Arterhaltung ansässiger Pflanzenarten. Das Pflanzkonzept sieht drei Reihen nativer Baumsorten im Wechsel mit einer Reihe robuster Eukalyptusbäume vor. Die Nativos erhalten so Konkurrenz durch den schnellwachsenden Eukalyptus und werden zu einem besseren Wachstum angespornt. Gleichzeitig schützen die Eukalyptusreihen die einheimischen Bäume vor starken Winden. Politische Stabilität Paraguay war bis 1989 eine Diktatur mit dem deutschstämmigen Alfredo Stroessner an der Spitze. Politische Stabilität herrschte auch in den Zeiten der Diktatur, allerdings zu Lasten von Freiheitsund Menschenrechten. Seit 1993 regieren demokratisch gewählte Parteien, seit 2013 die Konservativen. Die paraguayische Bevölkerung ist nicht reich, hat aber ihr Auskommen in Landwirtschaft und Handel. Der wirtschaftliche Wohlstand geht einher mit der Entwicklung des großen Nachbarn Brasilien. Rechtssicherheit Im Zuge der Demokratisierung 1993 wurde nicht nur das politische System erneuert, sondern mit deutscher Hilfe auch das zivile Rechtssystem (auch das Katasteramt). Das paraguayische Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), etc. entspricht seitdem im Wesentlichen deutschen Rechtsnormen. Grundeigentum wird notariell überschrieben und ins Grundbuch eingetragen. Seit Juli 1998 ist ein Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Paraguay in Kraft. Steuerliche Behandlung Erlöse aus dem Verkauf von Holz sind Einkünfte, die der Besteuerung unterliegen wie andere Einkünfte auch. In aller Regel handelt es sich um die Einkommensart Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Eine verbindliche Auskunft zu diesem Thema liegt vom Finanzamt Ravensburg vor, eine ausführliche Beschreibung zur Besteuerung ist im Verkaufsprospekt (Stand ) enthalten. Die Informationen können Sie ganz bequem auf unserer Homepage herunterladen oder telefonisch anfordern. Vermarktung Aufgrund des rücksichtslosen Raubbaus an den natürlichen Wäldern in Paraguay sind die lokalen Holzpreise auf Weltmarktniveau. Die Nachfrage nach Energieholz sowie für die Bau- und Möbelindustrie nimmt stetig zu. Trotzdem beobachten wir auch laufend die Absatzchancen auf dem europäischen Markt und halten Kontakt zu hiesigen Abnehmern. Warum Paraguay? Subtropisches, feuchtheißes Klima mit hohen Niederschlägen und viel Sonnenschein sorgen für einen mehrfach höheren Holzzuwachs als in gemäßigten Breiten. Im Vergleich zu den Industrieländern sind das Lohnniveau und die Bodenpreise deutlich geringer. Zudem haben wir in Carsten Felber seit über 20 Jahren einen zuverlässigen Partner in Paraguay.

24 24 News & Aktuelles Miller Holz GmbH Holzprodukte aus nachhaltiger Aufforstung Neuigkeiten am Firmenstandort in Oberschwaben: Die 2016 gegründete Miller Holz GmbH & Co. KG übernimmt den Vertrieb der vor Ort in Südamerika hergestellten Holzprodukte für den deutschsprachigen Raum. Der Vertrieb in Paraguay selbst bleibt unverändert. Bei den Produkten handelt es sich um Nebenprodukte, die in der Aufforstung entstehen. Zum Beispiel wird in traditionellen Meilern Grill-Holzkohle hergestellt. Aus Eukalyptus- und Kiefernholz werden Sperrholzplatten produziert, die für Deutschland, Österreich, Schweiz und den paraguayischen Markt bestimmt sind. Alle Produkte können im eigens eingerichteten Onlineshop unter bestellt werden. Harry Weiler-Luvas (rechts) ist für die Organisation und den Vertrieb zuständig. Wir freuen uns, dass kein Holz aus der Aufforstung verschwendet wird und beinahe alles zu einem nützlichen Produkt verarbeitet werden kann. So werden die Ergebnisse unserer nachhaltigen Aufforstung auch hierzulande sichtbar und greifbar. Unterstützt wird Harry Weiler-Luvas durch Mario Dietrich im Bereich der Logistik. Grillen wie die Gauchos Die wenigsten wissen, dass herkömmliche Grillkohle oft aus illegalen Abholzungen in Paraguay und anderen südamerikanischen Ländern kommt. Dagegen haben wir etwas! Daher die Idee, eigene Grill-Holzkohle als Nebenprodukt der Aufforstung herzustellen: auf traditionelle Weise werden Eukalyptushölzer in mehreren Kohlenmeilern direkt auf der Aufforstung zu feiner Holzkohle verarbeitet. So leisten wir einen kleinen Beitrag zum Schutz der letzten Naturwälder Paraguays, erklärt Firmengründer Josef Miller.

25 News & Aktuelles 25 Aufschwung in Sicht Ansiedlung neuer Betriebe in der Region Gute Aussichten bei der Entwicklung des Standortes Maciel: In diesem Jahr wird sich inmitten der Aufforstung eine Imprägnieranlage ansiedeln. Holzprodukte wie z.b. Zaunpfähle und Telefonmasten können somit direkt vor Ort gefertigt und regional und überregional vermarktet werden. Darüber hinaus werden Gespräche mit einem deutschen News für Vermittler Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler nach 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO notwendig Durch das Kleinanlegerschutzgestz ist seit Juli 2015 geregelt, dass die Vermittlung von Direktinvestments nach 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig ist. Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen nach 34f der Gewerbeordnung (GewO). Zudem besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach 11a GewO. Berater, Makler und Vermittler, die unsere Produkte ohne entsprechende Eintragung anbieten möchten, beraten wir gerne über mögliche Alternativen. Sägewerksbetreiber geführt, der zusätzlich zu mehreren Betrieben in Deutschland in den nächsten Jahren ein Werk direkt an unsere Aufforstung angrenzend errichten möchte. Sollte dieser Plan umgesetzt werden, würde das für die Investoren weitere Vermarktungsmöglichkeiten des Holzes ohne große Transportwege eröffnen.

26 26 Willkommen in Paraguay Land und Leute Paraguay ist ein sympathisches Land mit großem Potential. Touristisch weitgehend unbeachtet kann man hier Land und Leute noch unverfälscht erleben. Die aufstrebende wirtschaftliche Entwicklung, die politische Stabilität und ideale klimatische Bedingungen bieten die besten Grundvoraussetzungen für unser Aufforstungsprojekt. Regierungsform Präsidiale Demokratie Einwohner ca. 7 Millionen Sprache Spanisch, Guaraní Religion Katholiken 94 % Importgüter Erdöl u. -produkte, Transportmittel, Maschinen, chem. u. pharmazeut. Produkte, Eisen, Stahl Exportgüter Sojabohnen, Ölsaaten, Baumwolle, Fleisch, Weizen, Tabak, Quebracho-Extrakte, Holzkohle Geografie Im Herzen Südamerikas gelegen, grenzt Paraguay an Brasilien im Osten, im Süden und Westen an Argentinien und nördlich an Bolivien. Im Osten findet sich das historische Paraguay und Kernland des heutigen Staates. Im Vergleich zu den Savannen der Gran Chaco Landschaft zeigt sich der Osten mit Bergland, Baumsavannen, Sumpfgebieten und den letzten natürlichen Regenwaldbeständen. Klima Paraguay liegt auf der Südhalbkugel beiderseits des südlichen Wendekreises. Das subtropische Klima des östlichen Landesteils (dort liegen unsere Aufforstungen) verzeichnet ganzjährig hohe Niederschlagsmengen von ca mm (zum Vergleich: Frankfurt am Main 620 mm) sowie viele Sonnenstunden. Die meiste Zeit des Jahres ist es schwülwarm mit Temperaturen von bis zu 40 C, nur in den Wintermonaten Juli-August kann das Thermometer unter den Nullpunkt fallen. Geschichte In vorkolonialer Zeit gehörte Paraguay zum Siedlungsgebiet der indigenen Stämme der Guarani zwischen dem Rio de la Plata und dem Orinoco-Delta, dem Atlantik und den Anden begegneten sich Europäer und Guarani zum ersten Mal. Da die Guarani durch verlustreiche Kämpfe gegen die Inka an Männermangel litten, wurden die Fremden freundlich aufgenommen und familiäre Bande geknüpft. In keinem anderen Land Südamerikas vollzog sich die Vermischung zweier Rassen mit ähnlicher Intensität. Nach wechselvoller politischer Entwicklung ist Paraguay seit 1993 ein demokratisches Land. Forstbetriebsleiter Carsten Felber mit einer Investorengruppe beim Ausritt über ehemalige Weideflächen, die inzwischen aufgeforstet wurden.

27 Willkommen in Paraguay 27 Wald in Paraguay Ursprünglich bestand die natürliche Vegetation Paraguays zu über 80 % aus Regenwäldern, die zusammen mit den Wäldern Brasiliens, Argentiniens und Uruguays die sogenannte Mata Atlantica bildete. Durch beständig zunehmenden Raubbau wurde im 20. Jahrhundert jedoch der größte Teil dieser einzigartigen Waldflächen zerstört und in Acker- und Weideflächen umgewandelt. Heute hat Paraguay weniger als 10 % natürliche Waldflächen und kaum menschengemachte Aufforstungen. Der Raubbau hat sich verlangsamt, ist aber noch nicht gestoppt. Jährlich werden immer noch rund bis Hektar Wald zerstört beträgt die Naturwaldfläche in Paraguay nach aktuellen Schätzungen nur noch rund Hektar. 5, 6 Holzmarkt in Paraguay Durch diese extreme Reduzierung der Waldfläche und die damit einhergehende Holzverknappung lässt sich das Holz des Aufforstungsprojektes lokal bestens vermarkten. Den hohen Holzbedarf des Landes schätzt der Verband der paraguayischen Holzindustrie FEPAMA auf jährlich Hektar wurden auf einer Fläche von ca Hektar Neuanpflanzungen vorgenommen. Die Miller Forest Investment AG pflanzt derzeit rund Hektar neue Waldflächen pro Jahr. Waldwirtschaft in Paraguay Die Heranzucht von Baumsetzlingen ist ein kompliziertes Verfahren, das viel Erfahrung und Können voraussetzt. Daher wurde unsere Pflanzschule in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus Brasilien ausgebaut und das Know How übernommen. Nadelholz- und heimische Wertholzsetzlinge werden aus Saatgutvermehrung gewonnen, indem man die Samen gut gewachsener Mutterbäume auswählt und somit neue Setzlinge heranzüchtet. Eukalyptussetzlinge werden aus Ablegervermehrung veredelter Sorten gewonnen - ähnlich dem Verfahren unserer heimischen Obstbäume bzw. Pappeln oder Weiden. Diese Methode erreicht eine höhere Qualität, es müssen weniger Setzlinge pro Hektar gepflanzt werden. Naturwaldrückgang in Paraguay ca Hektar ca Hektar ca Hektar ca Hektar ca Hektar 5 Quelle: Zielmarktanalyse Paraguay Biomasse und Biogas mit Profilen der Marktakteure. Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer (Hrsg.). Asunción Quelle: Angebot + Nachfrage von Biomasse in Paraguay. Projekt zur Verbesserung der Bedarfsermittlung und der nachhaltigen Energiepolitik in Paraguay. Seminar über das Potential der Biomasse und Biogas in Paraguay. Studie erstellt im Auftrag von VMME (Viceministerio de Minas y Energías) / GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) von Unique Wood. Asunción 2012.

28 28 Unsere Baumarten Die Mischung macht s Eukalyptus, Kiefer und Nativos EUKALYPTUS (EUCALYPTUS) Die Gattung der Eukalypten umfasst über 800 verschiedene Baumarten, welche ursprünglich aus Indonesien und Australien stammen. Unter diesen gibt es ca. 30 Arten, welche auf Grund ihrer hervorragenden Wachstums- und Holzeigenschaften seit Beginn des 19. Jahrhunderts intensiv erforscht werden. Eukalyptusholz wird verwendet als Biomasse (Hackschnitzel), für Furniere, Möbel- und Hausbau, Zaunpfosten, Verschalungen u.v.m. In Südamerika setzt man seit den späten 80er Jahren verstärkt auf die Ablegervermehrung (vegetative Vermehrung). Aus Ablegern der besten Bäume werden in den Baumschulen Pflanzen mit gleicher Genetik gezogen. Vorteil: Die Technik der Ablegervermehrung erlaubt die Produktion von Hybridsorten. Eukalyptusarten können sich untereinander befruchten und vermehren, allerdings sind die Nachkommen der ersten Generation nicht mehr fortpflanzungsfähig. Diese Hybrideukalypten ermöglichen die Kombination der besten Eigenschaften von zwei verschiedenen Eukalyptusarten. Aktuell verwenden wir Hybride zwischen den Eukalyptus Sorten Grandis, Urophylla, Camaldulensis und Resinifera. Diese Hybride wurden ausgewählt, weil sie eine Vielzahl von Auswahlkriterien an unserem Standort erfüllen: Zuwachs, Holzdichte, Rissbildung, Faserlänge, Wuchsform, Ausformung der Äste, Stockausschlag, Widerstandsfähigkeit gegen Windbruch, Resistenz gegen Trockenheit, Frost, Krankheit und Schädlinge. Als Energieholz verwenden wir zum Beispiel einen Hybrid Urophylla x Camaldulensis, der in Brasilien speziell für die Erzeugung von Holzkohle entwickelt wurde. Mit einer Rohdichte von 620 kg/m 3 und einem her- Einheimische Baumarten Peterevy (Cordia trichotoma) Pionierbaum mit hohem Lichtbedarf, gut geeignet für Aufforstungen. Geradschaftiger Wuchs, einfache Verarbeitung. Verwendung: Möbel, Furnier. Yvyra pyta (Peltophorum dubium) Pionierbaum mit weiter Verbreitung in Ostparaguay. Erkennbar an der gelben Blüte im Zeitraum von November bis Mai. Verwendung: Bauholz und Schreinerware. Lapacho (Tabebuia heptaphylla toledo) Im natürlichen Zustand olivgrün, erhält Lapachoholz durch Ölen eine dunkle, braun-grünliche Farbe. Aus der Rinde wird ein Tee gewonnen, dem die Inka heilende Wirkung beigemessen haben. Sehr widerstandsfähig. Verwendung: Parkett, Türen, Fenster, Furnier. Links: Naturwaldfläche mit Zwischenpflanzung von Eukalyptus auf der Estancia Curuzú, Abt. Tacuary.

29 Unsere Baumarten 29 vorragenden Stockaustrieb eignet er sich perfekt für unser Konzept der Biomasseerzeugung. Für das Wertholz verwenden wir unter anderem einen Hybrid Urophylla x Grandis mit einer Rohdichte von ca. 515 kg/m 3. Seine guten Wuchs- und Holzeigenschaften haben ihn zum meist gepflanzten Hybrid in Brasilien gemacht. Ein wichtiges Ziel des Forstmanagements ist ein kontinuierlicher Fortschritt in der Auswahl zukünftiger Sorten. Zu diesem Zweck werden fortlaufend auf betriebseigenen Flächen neue Hybride angebaut und evaluiert. Hat ein Hybrid seine Eignung hinsichtlich der genannten Kriterien bewiesen, wird er auch auf Kundenflächen angepflanzt. Im Moment befinden sich Hybride zwischen folgenden Eukalyptussorten im Versuchsstadium: Saligna, Tereticornis, Botryoides, Propinqua, Brassiana, Pelita, Citriodora und Torreliana. KIEFER (PINUS) Verschiedene Kiefernarten sind auf der ganzen Erde verbreitet und besiedeln nahezu alle Klimazonen. In Brasilien und vor allem Argentinien besitzt die Forstwirtschaft mit Kiefern bereits eine Tradition seit Anfang des 19. Jahrhunderts und die Erfahrungen über die verschiedenen Arten und die Kultivierung konnten von der Miller Forest Investment AG nach Paraguay übertragen werden. An den Standorten nahe Caazapá haben sich die Kiefernsorten Pinus Taeda (Weihrauch-Kiefer) und Pinus Elliottii (Rohdichte ca. 400 kg/m 3 ) bewährt. Die Pinus Elliottii stammt ursprünglich aus den subtropischen Gegenden der Vereinigten Staaten und wird dort Slash Pine genannt. Sie erreicht eine Höhe von 15 bis 30 Metern. Das Holz ist schwer und harzreich und von gelbweißer bis blass-brauner Farbe. Mischverhältnis Baumarten Kiefernholz findet z.b. Verwendung als Konstruktionsholz für Fenster und Türen sowie im Treppen- und Möbelbau. der Miller Forest Flächen 7 28 % Eukalyptus-Wertholz 14 % Kiefern 3 % Einheimische Baumarten 55 % Eukalyptus-Energieholz Eukalyptus 7 Quelle: Eigene Erhebung.

30 30 Ein Wald wächst Wertholz Kiefer, das vielseitige Wertholz Vom ersten Spatenstich bis zur Ernte durchlaufen die gepflanzten Baumarten in ihren spezifischen Wachstumszyklen unterschiedliche Stadien. Die Kiefer wächst zu vielseitigem Wertholz heran: Holzzuwachs in einem 20-Jahre-Baumzyklus Kiefer auf einem Hektar Wuchshöhe 20 m BHD-Durchmesser 40 cm Volumen 493 m 3 /ha 20. Jahr Wuchshöhe 15 m BHD-Durchmesser 30 cm Volumen 317 m 3 /ha Kiefernwald nach sechs Jahren. 15. Jahr Wuchshöhe 10 m BHD-Durchmesser 20 cm Volumen 139 m 3 /ha 10. Jahr Kiefernpflanzung nach 1,5 Jahren. Wuchshöhe 7 m BHD-Durchmesser 14 cm Volumen 48 m 3 /ha 7. Jahr Kiefernsetzlinge werden angeliefert. Pflanzung von Setzlingen pro Hektar Quelle: Eigene Erhebung. Legende: BHD = Brusthöhendurchmesser

31 Ein Wald wächst 31 Energieholz Eukalyptus, die schnelle Biomasse Der schnellwachsende und robuste Eukalyptus eignet sich hervorragend zur Herstellung von Biomasse in Form von Hackschnitzeln: Holzzuwachs in einem 5-Jahre-Baumzyklus Eukalyptus-Energieholz auf einem Hektar Wuchshöhe 17 m BHD-Durchmesser 17 cm Volumen 200 m 3 /ha 5. Jahr Wuchshöhe 14 m BHD-Durchmesser 14 cm Volumen 136 m 3 /ha Nach 4,5 Jahren sieht der Eukalyptus beeindruckend aus. 4. Jahr Wuchshöhe 12 m BHD-Durchmesser 12 cm Volumen 70 m 3 /ha 3. Jahr Eukalyptus im zweiten Jahr. Wuchshöhe 8 m BHD-Durchmesser 8 cm Volumen 20 m 3 /ha 2. Jahr Wuchshöhe 4 m BHD-Durchmesser 4 cm Volumen 2,6 m 3 /ha 1. Jahr Eukalyptussetzling bei der Pflanzung. Pflanzung von Setzlingen pro Hektar Quelle: Eigene Erhebung. Legende: BHD = Brusthöhendurchmesser

32 32 Ernte Aufbau einer Erntekette Wer pflanzt, der soll auch ernten! Das Durchforsten und Ernten der Aufforstungsflächen, einschließlich der Verarbeitung der Holzernte zu Hackschnitzeln (bei Energieholz), wird von der Felber Forestal S.A. durchgeführt. Die Felber Forestal S.A. deckt die gesamte Erntekette ab und verfügt über die hierfür erforderlichen Gerätschaften (z.b. Hackschnitzel-Häcksler) und Fahrzeuge (insbesondere LKW zum Transport von Holzstämmen und Hackschnitzeln zu den Abnehmern, die überwiegend in der von den Aufforstungsgebieten rund 200 Kilometer entfernten paraguayischen Hauptstadt Asunción ansässig sind) sowie geschultes Personal. Holzrücken. Anschließend werden vor Ort mit dem betriebseigenen Häcksler aus Energieholz Hackschnitzel zur Verwendung als Biomasse hergestellt. Durch die optimale Rohdichte des Materials von 620 kg/m³, die Sortiergröße von 0-4 cm und einem sehr geringen Feinanteil der Hackschnitzel entspricht die Biomasse bestens den Qualitätsanforderungen des Marktes in Paraguay. Entastung. Energieholz Im Fall von Energieholz werden die Bäume am Ende der Umtriebszeit von fünf bis sechs Jahren in Handarbeit gefällt und entastet. Der Schlagabraum (Äste und Blätter) verbleibt auf den Flächen und verbessert den Nährstoffgehalt der Böden. Die geernteten Stämme werden auf zwei bzw. vier Meter abgelängt und zum nächsten Transportweg gebracht. Hier lagert das Rundholz ca. vier Monate zur Trocknung, um eine Restfeuchte von maximal 30 % zu erreichen. Wertholz Im Fall von Wertholz werden nach 6, 7 und 12 Jahren Durchforstungen (Pflegemaßnahme, bei der kleinere Stämme gezielt entnommen werden) und nach 18 Jahren Ernten durchgeführt. Stämme mit größeren Durchmessern werden dabei entnommen, nach den Vorgaben der Abnehmer abgelängt, entastet und so frisch wie möglich an Säge- oder Schälfurnierwerke geliefert. Stammstücke mit Durchmessern von über 15 cm am schwachen Ende können als Säge- oder Furnierholz vermarktet werden. Dünnere Stammabschnitte werden als Energieholz verwertet. Ernte und Verarbeitung zu Biomasse.

33 Verwertung 33 Sachwert Holz vom Wurzelstock bis zur Krone Der Wert eines Baumes berechnet sich je nach Art und Qualität. Kriterien wie Zuwachs, Holzdichte, Rissbildung, Faserlänge, Wuchsform, Ausformung der Äste und Stockausschlag bestimmen in der Regel den Ertrag. Die einzelnen Abschnitte eines Baumes können wie folgt verwendet werden: ABSCHNITT V 24,5-28,5 m, 8 cm Ø Hackschnitzel ABSCHNITT IV 22-24,5 m, 12 cm Ø Pfähle, Papier ABSCHNITT III m, 16 cm Ø Bauholz, Leimholz, Bretter ABSCHNITT II m, 22 cm Ø, astarm Böden, Gartenmöbel, Bauholz ABSCHNITT I 0-12 m, 33 cm Ø, astfrei Furnier, Möbel, Innenausbau, HOLZVERWERTUNG vom Wurzelstock bis zur Krone. Rechts: Andrea Koros vom Miller Forest Team mit gut gewachsenen Eukalyptusbäumen, ca. 2,5 Jahre alt.

34 34 Vermarktung & Vertrieb Vermarktung & Vertrieb Marktsituation und Konkurrenz in Paraguay Der Verkauf des Holzes und der Biomasse in Form von Hackschnitzeln erfolgt an die umliegende Industrie von Paraguays Hauptstadt Asuncion. Besonders stark nachgefragt ist derzeit der Rohstoff Holz als Biomasse. Durch die Verbrennung dieser Biomasse wird Prozesswärme erzeugt, welche von verschiedenen Verarbeitungszweigen im wirtschaftlichen Zentrum Paraguays benötigt wird: Trocknung von Getreide und Soja, Verarbeitung von Soja, Herstellung von Alkohol, Holzkohleproduktion und Industrie wie z.b. Coca Cola, Bierbrauereien oder Recyclingkartonhersteller. In diesem direkten Umfeld haben wir bereits an verschiedene Unternehmen über Tonnen Hackschnitzel geliefert, darunter z.b. an eine Kartonagenfabrik mit einem monatlichen Bedarf von ca Tonnen Biomasse. Die Betreiber erwarten in den kommenden Jahren einen Anstieg auf monatlich Tonnen Hackschnitzel. Durch den Bedarf dieses und weiterer Unternehmen kann von einer zuverlässigen Abnahmesituation ausgegangen werden. Der gesamte Bedarf an Biomasse umliegender Unternehmen liegt derzeit bei ca Tonnen pro Monat. Die Lieferungen müssen kontinuierlich und auf einem gleichbleibenden Qualitätsniveau (Hackschnitzelgröße, Feuchtigkeitsgehalt) erfolgen. Das zu gewährleisten ist eine der Aufgaben der Felber Forestal S.A. in Paraguay, dem Partner der Miller Forest Investment AG. Laut der letzten Studie zum Holzverbrauch in Paraguay im Jahr 2010 betrug der Holzverbrauch m 3 bei einem Gesamtzuwachs aller Wälder im Land von m 3. 8 Die Differenz von m 3 wird derzeit durch illegalen Kahlschlag der verbleibenden Hektar Urwald gewonnen. Allerdings sind die größten Abnehmer wie ADM, CARGILL, Bunge, etc. nicht mehr 8 Quelle: Angebot + Nachfrage von Biomasse in Paraguay. Projekt zur Verbesserung der Bedarfsermittlung und der nachhaltigen Energiepolitik in Paraguay. Seminar über das Potential der Biomasse und Biogas in Paraguay. Studie erstellt im Auftrag von VMME (Viceministerio de Minas y Energías) / GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) von Unique Wood. Asunción 2012.

35 Vermarktung & Vertrieb 35 bereit, illegal eingeschlagene Hölzer zu kaufen. Der Bedarf dieser Firmen wird derzeit aus den wenigen Forstplantagen gedeckt, wodurch die Abnahme der Hackschnitzel stabil bzw. steigend ist. Zudem werden auf Grund der steigenden Agrarproduktion die Kapazitäten der verarbeitenden Industrie ständig erweitert. Diese Faktoren werden in einem Zeitfenster von voraussichtlich ein bis zwei Jahren zu verstärkten Versorgungsengpässen von Biomasse führen. Ähnlich positiv sieht die Nachfragesituation für Wertholz aus. Interessierte Holzverarbeitungsbetriebe erwägen sogar, ihre Produktionsstätten für Furniere, Gartenmöbel, Türen, Zäune- und Hausbau etc. in die Nähe der Aufforstungsflächen der Miller Forest Investment AG zu verlegen. Das würde zu kürzeren Transportwegen, einer schnelleren Verarbeitung und geringeren Kosten führen. Eine win-win Situation für den Aufforstungsbetrieb und die verarbeitende Industrie. Derzeit sind in Paraguay rund Hektar Aufforstungsflächen bei der Forstbehörde (INFONA) registriert. Davon verwaltete die Felber Forestal S.A. als Partnerunternehmen der Miller Forest Investment AG rund % oder über Hektar, was ab 2017 ein jährliches Erntevolumen von ca m 3 mit steigender Tendenz in den Folgejahren erwarten lässt. Durch die kontinuierlich anfallenden großen Holzmengen lassen sich langfristige Lieferverträge zu guten Konditionen abschließen. Nachhaltige Aufforstung auf Flächengrößen über Hektar betreiben neben der Felber Forestal S.A. nur drei weitere Unternehmen. Diese Ausgangslage gibt der Felber Forestal S.A. die Möglichkeit, sich als Marktführer besonders im Bereich hochwertiger Biomasse zu etablieren. Biomasse Hackschnitzel Am Ende einer Umtriebszeit werden vor Ort aus Eukalyptusholz mit dem betriebseigenen Häcksler Hackschnitzel zur Verwendung als Biomasse hergestellt. Deren Feuchtigkeitsgrad ist nach viermonatiger Lagerung geringer als 30 % und entspricht somit den Qualitätsanforderungen des Marktes in Paraguay. Dazu gehören zusätzlich die optimale Rohdichte des Materials von 620 kg/m 3, die Sortiergröße 0-4 cm und der sehr geringe Feinanteil der Hackschnitzel. Die Energiegewinnung aus Holz ist klimaneutral, die CO 2 Bilanz von der Pflanzung bis zur Nutzung als Biomasse ist Null. Rechts: Klimaneutrale Biomasse Hackschnitzel in bester Qualität. Links: Holzstämme auf dem Weg zur Weiterverarbeitung.

36 0m 200m 400m 36 Unsere Estancias Zu Hause in Paraguay unsere Estancias bei Maciel Unsere Estancias liegen südöstlich von Asunción. Sie fahren von Caazapá, Hauptstadt des gleichnamigen Bundesstaates, ca. 12 km in westlicher Richtung bis zur Ortschaft Maciel und von dort aus ca. 6 km südwestlich entlang der Bundesstraße (Ruta 8) zum Hauptbetriebshof. Die Forstflächen grenzen unmittelbar an die südliche Ortsgrenze von Maciel. Hauptstadt Paraguay Asunción Landesfläche km 2 Klima tropisch bis subtropisch Hauptflüsse Paraguay, Paraná, Río Verde Äquator Peru Bolivien Brasilien Chile Paraguay Miller Forest Aufforstung Argentinien N Uruguay Maciel Estancia San Pablo ca ha Estancia Laguna Kare ca ha Estancia Curuzú ca ha = Ruta 8 Estancia Pozo Azul ca ha = Straßen 0m 2500m 5000m

37 Unsere Estancias 37 Estancia Curuzú und Estancia Laguna Kare Die Estancia Curuzú ist das größte der vier Aufforstungsgebiete. Es umfasst aktuell ca Hektar und wurde in den Jahren 2013 um 220 Hektar (Abteilung Tacuary I und II), in 2014 um weitere 350 Hektar (Abteilung CUMU) und Ende 2015 um rund 500 Hektar (Abteilung Tacuary III) erweitert. Der Hauptbetriebshof der Felber Forestal S.A. befindet sich seit 2010 auf der Estancia Curuzú. Interessierte Anleger können sich über Google Earth (Suchbegriff Maciel, Paraguay ) einen bildlichen Eindruck von den Aufforstungsflächen der Estancia Curuzú verschaffen die Aufforstungsflächen liegen entlang der südlichen Ausfallstraße. Die UTM-Koordinaten des Betriebshofes sind 21J / Angrenzend an die Estancia Curuzú stehen auf der Estancia Laguna Kare Aufforstungsflächen in der Größe von ca Hektar zur Verfügung, die Ende 2015 durch die Felber Forestal S.A. vom Eigentümer gepachtet wurden. Estancia San Pablo Die Estancia San Pablo umfasst derzeit ca Hektar und wurde zuletzt im Jahr 2015 um 100 Hektar (Abteilung Cardozo) erweitert. Im Frühjahr 2009 wurde auf der Estancia San Pablo mit der Umsetzung des Energieholzkonzeptes begonnen. Estancia Pozo Azul Die Estancia Pozo Azul umfasst aktuell ca Hektar und wurde zuletzt im Jahr 2014 um ca. 800 Hektar (Abteilung PA2) vergrößert. Die Aufforstungsflächen auf der Estancia Pozo Azul sind bereits vollständig bepflanzt. Auch hier wurde ein Betriebshof errichtet, von dem aus die Arbeiten auf der Estancia koordiniert werden.

38 38 Unser Team in Deutschland Alles aus einer Hand Miller Forest Investment AG Die Miller Forest Investment AG ist ein Schwesterunternehmen der Miller Reisen GmbH, dem deutschen Marktführer für individuelle Lateinamerikareisen mit mehr als 30 Jahren Lateinamerika-Know-how. Josef Miller Vorstandsvorsitzender Die Leidenschaft des Forstmeisters gilt dem Ökosystem Wald und dem Kontinent Südamerika gleichermaßen. Seit 1984 betreibt er das auf Lateinamerika spezialisierte Reiseunternehmen Miller Reisen GmbH. +49 (0) Pierre Guttwein Leiter Vertrieb & Marketing Ansprechpartner für alle Kunden, Interessenten und Vermittler. Durch sein BWL-Studium im Tourismus sowie seine Erfahrungen im Reisevertrieb sind dem gelernten Industriekaufmann die örtlichen Gegebenheiten in Südamerika geläufig. Regelmäßig besucht er persönlich die Flächen in Paraguay. +49 (0) Harry Weiler-Luvas Vertrieb Übernimmt die Vermarktung von Holz und Holzprodukten - zukünftig auch für den europäischen Markt - und unterstützt den Vertrieb der Waldinvestments. Als Privatwaldbesitzer hat er zudem Landeskenntnisse und ist mit dem Rohstoff Holz vertraut. harry.weiler-luvas@miller-investment.de +49 (0) Andrea Koros Vertriebsassistentin Koordiniert die Kundenbetreuung von der Vertragserstellung bis hin zur Pflege der Datenbanken. Messeorganisation und Buchhaltung gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Allrounderin. andrea.koros@miller-investment.de +49 (0) Wir sind für Sie da! Das Team der Miller Forest Investment AG (v.l.n.r.): Harry Weiler-Luvas, Vertrieb Josef Miller, Vorstandsvorsitzender Pierre Guttwein, Leiter Vertrieb & Marketing Andrea Koros, Vertriebsassistentin

39 Unser Team in Paraguay 39 Erfahrung & Profession Felber Forestal S.A. Ein erfahrenes und zuverlässiges Forstmanagement (Bild 1) ist das A und O eines erfolgreichen Aufforstungsprojektes. Unser Partner vor Ort in Paraguay ist das forstwirtschaftliche Serviceunternehmen Felber Forestal S.A. unter der Leitung von Carsten Felber. Es ist zuständig für sämtliche Vorgänge vom Landkauf über Bodenvorbereitung bis zu den Anpflanzungen, für die regelmäßige Waldpflege, das Fällen der Bäume, die Wiederaufforstung und die Vermarktung des Rohstoffes Holz. 1 Carsten Felber Geschäftsführer Der Deutsch-Paraguayer (Bild 1, re.) ist gelernter Möbelschreiner. Seit 2001 arbeitet er in Paraguay als Berater für Agrarimmobilien und als Verwalter landwirtschaftlicher Güter. Wie kein Zweiter kennt er die Möglichkeiten des Agrarimmobilien- und Grunderwerbs im Land. Jonas Hönnebeck Forstingenieur (Bild 1, li.) Studierte Forstwirtschaft an der TU München mit Schwerpunkt Forstbetriebssteuerung. Erfahrung in tropischer Forstwirtschaft durch die Mitarbeit bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Ecuador. Seit Dezember 2008 ist er leitend in der Aufforstung tätig. 2 Jorge Paiva Forstingenieur Paiva (Bild 1, 2. v. re.) gehört zur neuen, gut ausgebildeten Generation von Fachleuten in Paraguay. Gemeinsam mit Jonas Hönnebeck leitet er die Aufforstungsarbeiten. 3 Hugo Stein Leiter Finanzen Stein (Bild 1, 2. v. li.) ist verantwortlich für die Finanzen, Steuern und die korrekten Eintragungen der Grundstücke. Team Felber Fair & kompetent Im Forstbetrieb sind ca. 180 meist einheimische Mitarbeiter beschäftigt. Stellvertretend für das ganze Team: unsere Vorarbeiter (2), vier Nachwuchsingenieure (3) und das eingespielte Fuhrparkteam (4). 4

40 40 Kennenlernreise Kennenlernreise Aufforstung hautnah erleben 999 p. P. Basisreise 8 Tage mit Verlängerungsmöglichkeiten * EZ-Zuschlag 260 Kapitalanlagen sind Vertrauenssache. Es ist gut zu wissen, wo das investierte Geld wirklich landet. Daher bietet die Miller Forest Investment AG regelmäßig Inforeisen nach Paraguay an, wo das Aufforstungsprojekt der Waldinvestoren steht und wächst. Die Aufforstung der Miller Forest Investment AG gehört heute zu den größten Forstflächen in Paraguay. 10 Millionen Bäume lassen dort nicht nur das Kapital der Anleger wachsen. Sie binden auch das klimaschädliche Treibhausgas CO 2 und spenden Schatten für viele heimische Tierarten. Der Forstbetrieb bietet über 180 fair bezahlte Arbeitsplätze für die Landbevölkerung. Deutschsprachige Fachleute beantworten vor Ort alle Fragen rund um die Aufforstung. Verlängern Sie Ihre Inforeise mit einem Reisebaustein oder lassen Sie sich von den Länderexperten der Miller Reisen GmbH Ihre persönliche Südamerikareise konfigurieren. Alles ist möglich! 1. Tag: Frankfurt - São Paulo Transatlantikflug von Frankfurt nach São Paulo. 2. Tag: São Paulo - Foz do Iguaçu - Bella Vista Weiterflug von São Paulo nach Foz do Iguaçu. Nach Ihrer Ankunft in Foz do Iguaçu Abholung und Fahrt über die Brücke der Freundschaft nach Paraguay zum Hotel Papillon in Bella Vista. 3. Tag: Bella Vista Sie besuchen die Ruine der ehemaligen Jesuitenreduktion Trinidad de Paraná (UNESCO Weltkulturerbe) an der Grenze zu Argentinien. Die Mission diente nicht nur dazu, der indigenen Bevölkerung den christlichen Glauben zu vermitteln. Sie bot auch Schutz vor Sklavenhändlern und bildete in Ackerbau, Viehzucht und Handwerk aus. 4. Tag: Bella Vista - Curuzú Fahrt von Bella Vista zur Aufforstung in Curuzú. Am Nachmittag lernen Sie die Forstbetriebsleitung und das Leben rund um den Hauptbetriebshof und die Pflanzschule kennen. 5. Tag: Curuzú Heute findet eine ganztägige Besichtigung der Estancias Curuzú, San Pablo, Pozo Azul und Laguna Kare statt. Sie erhalten detaillierte Einblicke in den Aufforstungsalltag. 6. Tag: Curuzú - Foz do Iguaçu Fahrt von Curuzú nach Foz do Iguaçu. Unterwegs Besuch des beeindruckenden Staudamms Itaipu. 7. Tag: Foz do Iguaçu - São Paulo - Frankfurt Besuch der Wasserfälle auf der brasilianischen Seite des Nationalparks. Anschließend Transfer zum Flughafen. Flug von Foz do Iguaçu über São Paulo nach Frankfurt. 8. Tag: Ankunft in Frankfurt.

41 Kennenlernreise 41 + Rio de Janeiro Brasilianische Impressionen 429 p. P. * EZ-Zuschlag Buenos Aires Besuch im Nachbarland Argentinien 455 p. P. * EZ-Zuschlag Tag: Foz do Iguaçu - Rio de Janeiro Transfer vom Hotel in Foz do Iguaçu zum Flughafen und Flug nach Rio de Janeiro. Nach Ihrer Ankunft in Rio de Janeiro Begrüßung durch die örtliche Reiseleitung und Transfer zum Hotel. 8. Tag: Rio de Janeiro Heute unternehmen Sie Touren auf Rios Hausberge - den Corcovado (710 m) und den Zuckerhut (394 m). Den Gipfel des Corcovado erreichen Sie mit einer Zahnradbahn. Die Fahrt durch die grüne tropische Landschaft lässt fast vergessen, dass man sich in einer 7-Millionen-Metropole befindet. Unter dem Blick der Christus-Statue reihen sich die Stadtteile aneinander: Flamengo, Botafogo, Copacabana, Ipanema etc. In Sichtweite liegt der Zuckerhut, der nächste Programmpunkt. Eine Seilbahn bringt Sie in zwei Stationen zum Gipfel. Von hier aus genießen Sie einen grandiosen Ausblick. 7. Tag: Foz do Iguaçu - Puerto Iguazu - Buenos Aires Transfer vom Hotel auf der brasilianischen Seite zum Flughafen auf der argentinischen Seite. Flug von Puerto Iguazu nach Buenos Aires. Transfer zum Hotel. 8. Tag: Buenos Aires Auf einer halbtägigen Stadtrundfahrt lernen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Millionenmetropole kennen. Sie besuchen u.a. das Hafenviertel La Boca und den berühmten Friedhof von Recoleta. Abends Besuch einer der berühmten Tango-Shows (ohne RL). 9. Tag: Buenos Aires - São Paulo - Frankfurt Transfer zum Flughafen (ohne RL) und Flug von Buenos Aires über São Paulo nach Frankfurt. 10. Tag: Ankunft in Frankfurt. 9. Tag: Rio de Janeiro - São Paulo - Frankfurt Transfer vom Hotel zum Flughafen (ohne RL) und Flug von Rio de Janeiro über São Paulo nach Frankfurt. 10. Tag: Ankunft in Frankfurt. * Veranstalter Miller Reisen GmbH. Alle Preise ohne Flüge. Flüge werden zu tagesaktuellen Preisen berechnet (Langstrecke ab ca ). Wir beraten Sie gerne!

42 42 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Miller Forest Investment AG (MFI) Vorbemerkung Sinn und Zweck der Investition ist die nachhaltige Aufforstung und forstwirtschaftliche Nutzung von ehemaligen Weide- und Brachlandflächen in Paraguay. Dadurch wird ein ökonomischer und ökologischer Mehrwert zum Nutzen von Mensch und Umwelt geschaffen. Die Miller Forest Investment AG verpachtet und/oder vermittelt zum Zwecke der Aufforstung an Käufer oder Pächter Land nur unter der Voraussetzung, dass der Pächter/Käufer auch bereit ist, einen Aufforstungsvertrag zu unterzeichnen, was Geschäftsgrundlage ist, um das ökologische Ziel dieses Vertrages zu erreichen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragstypen. Aufforstungsvertrag Der Abschluss des Aufforstungsvertrages steht unter der Bedingung, dass der Grundstückseigentümer der MFI ein zusammenhängendes Grundstück, das zur Aufforstung bestimmt ist lastenfrei und frei von Bewohnern und Gebäuden zur Verfügung stellt. Entsprechendes gilt für den Pächter, der ebenfalls das zur Aufforstung vorgesehene Pachtgrundstück der MFI lastenfrei und frei von Bewohnern und Gebäuden zur Verfügung stellen muss. Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt und die vereinbarten Zahlungen geleistet, ist MFI verpflichtet, die ihr zur Aufforstung zur Verfügung gestellten Flächen derart vorzubereiten, dass mit der Aufforstung begonnen werden kann. Hierbei werden die forstwirtschaftlichen Erkenntnisse in jedem Stadium berücksichtigt, beginnend mit der Pflanzung, über die Pflege bis hin zur Holzernte. MFI legt unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten den genauen Zeitpunkt der Anpflanzung sowie den Pflanzabstand fest unter Berücksichtigung der Wachstumsaussichten der jeweiligen Bäume. Dabei ist MFI berechtigt, soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht erforderlich, bis zu 3 % der Fläche nicht zu bepflanzen. MFI verpflichtet sich, die aus forstwirtschaftlicher Sicht jeweils bestmöglichen Pflanzungen vorzunehmen, um den Vertragszweck zu erfüllen. Welche Baumarten in welchem Abstand gepflanzt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Waldart die Parteien anpflanzen wollen und wie die Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Parzelle ist. MFI übernimmt die Pflege der Setzlinge/Bäume für die Dauer der Laufzeit des vereinbarten Vertrages. MFI bestimmt den Zeitpunkt der Durchforstungen und der Schlussernte sowie die Anzahl der zu schlagenden Bäume einer Ausforstungsphase unter Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Faktoren und Erkenntnisse, insbesondere des Wachstumsprofils und der Größe der Bäume, der Wachstumsaussichten der verbleibenden Bäume, der ökonomischen Faktoren, wie dem Marktpreis der gepflanzten Hölzer sowie ökologischer Gegebenheiten. Soweit der Eigentümer des Grundstückes dieser Vorgehensweise nicht zustimmt, muss er ausdrücklich und schriftlich der Vorgehensweise widersprechen. Ansprüche wegen eines hieraus resultierenden geringeren Ertrages können gegen MFI nicht geltend gemacht werden. Der Käufer/Pächter überträgt für die Dauer des Aufforstungsvertrages MFI unwiderruflich die Aufgaben, die mit der Aufforstung der Grundstücksfläche verbunden sind. Übertragung der Aufgaben auf Dritte MFI ist berechtigt, sämtliche Arbeiten, insbesondere die Anpflanzung, laufende Bewirtschaftung sowie Durchforstungen und Schlussernte auf Dritte zu übertragen. Eine persönliche Dienstleistung ist nicht geschuldet. Laufzeit des Aufforstungsvertrages Der Aufforstungsvertrag hat eine bestimmte Laufzeit. Die wechselseitigen Verpflichtungen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit der Schlussernte, die regelmäßig am Laufzeitende des Vertrages erfolgt. Aus biologischen und witterungsabhängigen Gründen sieht die Laufzeit des Vertrages eine Schwankungsreserve von 24 Monaten vor bzw. nach dem vorgesehenen Laufzeitende vor. Der Vertrag kann sich um den vorgenannten Zeitraum jeweils verkürzen oder verlängern, wenn dies sinnvoll erscheint, um die Schlussernte optimal zu gestalten, ohne dass die Vertragsparteien hieraus gegenseitige Ansprüche geltend machen können. Gepachtete Flächen fallen mit dem Laufzeitende an den Verpächter zurück, ohne dass der Pächter hieraus Ansprüche ableiten kann. Zahlungsbedingungen Die Kosten für die Aufforstung und Bewirtschaftung werden vom Auftraggeber getragen und sind innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Aufforstungsvertrages zur Zahlung fällig. Die Kosten der Grundstückspacht sind innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Pachtvertrages zur Zahlung fällig. Im Falle der Grundstücksvermittlung (Kaufmodell) durch die MFI sind 15 % des Kaufpreises mit Unterzeichnung des Grundstücksvermittlungsvertrages zur Zahlung fällig, die Restzahlung in Höhe von 85 % mit der Überschreibung des Grundstücks und schriftlicher Anzeige des Notars. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung MFI ist nicht verpflichtet, die in dem Aufforstungsvertrag vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, solange die vereinbarten Zahlungen nicht vollständig und fristgerecht auf einem Konto der MFI eingegangen sind. Leistet der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen nicht oder verspätet, ist MFI berechtigt, den Rücktritt von dem Aufforstungsvertrag zu erklären. Der Rücktritt ist erst zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass MFI den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Erklärt MFI den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass MFI den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag erklärt, ist der Verpächter berechtigt, den Rücktritt vom Pachtvertrag zu erklären. MFI kann von dem Auftraggeber für den Fall der Erklärung des Rücktrittes auch Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

43 43 Verkauf des Holzes Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass während der Vertragslaufzeit des Aufforstungsvertrages mindestens einmal eine sog. Schlussernte durchgeführt und das Holz, welches geerntet wird, verkauft wird. Der Verkauf des Holzes erfolgt durch und in Verantwortung der MFI oder eines von ihr beauftragten Dritten, bevorzugt auf dem lokalen und regionalen Holzmarkt unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und des aktuellen Holzpreises. MFI ist es gestattet, das Holz auch auf dem internationalen Markt zu verkaufen, sofern dort ein höherer Preis erzielt werden kann. Der Grundstückseigentümer kann seine Zustimmung zur Holzernte und zu dem vorgesehenen Verkauf durch MFI schriftlich verweigern. Der Eigentümer ist stets berechtigt, das Holz selbst zu vermarkten. Schadensersatzansprüche resultieren gegenüber MFI hieraus nicht. Der Grundstückspächter erteilt mit Unterzeichnung des Aufforstungsvertrages MFI unwiderruflich den Auftrag, während der Dauer des Pachtvertrages die Schlussernte vorzunehmen und das Holz entsprechend vorgenannter Bestimmungen zu vermarkten. Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche Der Auftraggeber benennt eine Bankverbindung in Deutschland oder in einem anderen Land der Eurozone bzw. in der Schweiz oder Paraguay oder ein Dollarkonto in jedem anderen Land, auf die die Erträge ausbezahlt werden. Benennt der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses bzw. nach Ende der Holzernte, die dem Auftraggeber von dem Dienstleister schriftlich (auch per Fax, oder ähnliches) angezeigt wird, ein solches Konto, tritt die gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen in Kraft (derzeit 3 Kalenderjahre). Bei der vorliegenden Anlageform handelt es sich um ein Direktinvestment. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Höhe und Zeitpunkt von Erlösen können nicht zugesichert oder garantiert werden. Der wirtschaftliche Erfolg ist abhängig von einer Vielzahl variabler Faktoren, insbesondere von der Bodenqualität, dem Mikroklima, dem Pflegeaufwand, der Nährstoffversorgung und anderem. Ferner können die Qualität des Holzes, Marktpreisschwankungen, wie auch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. MFI haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt, insbesondere aus Naturkatastrophen, resultieren. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Aufforstungsvertrag oder den Bestellschein, dass er sämtliche Unterlagen, also insbesondere auch den aktuellen Verkaufsprospekt erhalten, gelesen und verstanden hat und die dort genannten Regelungen akzeptiert. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Aufforstungsvertrages und/oder des Grundstücksvermittlungsvertrages und/ oder des Grundstückspachtvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft oder unvollständig erweist. Übertragung des Grundstückes Der Eigentümer ist jederzeit berechtigt, das Grundstück weiter zu veräußern. Haftung und Risiken Der Auftraggeber geht mit Abschluss des Aufforstungsvertrages eine langfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Investitionsentscheidung einbeziehen. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem aktuellen Verkaufsprospekt der Miller Forest Investment AG zu entnehmen, der insoweit Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist. Gerichtsstand Sämtliche Streitigkeiten unterliegen der Anwendung deutschen Rechtes. Streitigkeiten aus dem Aufforstungsvertrag, einem Pacht- oder Vermittlungsvertrag sind, soweit rechtlich zulässig, am Sitz der Miller Forest Investment AG durchzuführen. Stand 24. Februar 2017.

44 44 ANHANG Miller Forest Investment AG Produkte Berechnungen Musterverträge

45 Anhang (Produkte, Berechnungen, Musterverträge) 45 Anhang Produkte, Berechnungen, Musterverträge Im Anschluss finden Sie detaillierte Investitionsrechnungen und Ertragsprognosen, eine Auswahl an Musterverträgen sowie einen Bestellschein. Individuelle Angebote entsprechend Ihrer Investitionswünsche erstellen wir gerne auf Anfrage. Sämtliche Informationen und alle Musterverträge können unter heruntergeladen oder unter Tel. +49 (0) angefordert werden. Produkte - Berechnungsgrundlagen Musterverträge - Bestellschein Energieholz-Pachtvariante (Vermögensanlage 1) EP 6, EP 12, EP 18, SP Wertholz-Pachtvarianten (Vermögensanlage 2) WP KP Kaufvarianten (Vermögensanlage 3) EK WK KK NK PACHT- UND AUFFORSTUNGSVERTRAG Energieholz-Pachtvariante 60 PACHT- UND AUFFORSTUNGSVERTRAG Wertholz-Pachtvarianten 62 AUFFORSTUNGSVERTRAG Kaufvarianten 64 GRUNDSTÜCKSVERMITTLUNGSVERTRAG Kaufvarianten 66 Bestellschein FORESTnow! 67

46 46 Vermögensanlage 1 - EP 6, EP 12, EP 18, SP 18 ENERGIEHOLZ-PACHTVARIANTE (VERMÖGENSANLAGE 1) Bepflanzung der gepachteten Grundstückfläche ausschließlich mit Energieholz - EP 6, EP 12, EP 18, SP 18 Berechnungsgrundlagen (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Energieholz beträgt 40 m³/ha pro Jahr ab dem 2. Jahr. Im Jahr der Anpflanzung beträgt der Zuwachs 30 m 3 /ha. Ein Rotationszyklus beträgt 6 Jahre (6 Jahre nach Erstanpflanzung, 6 Jahre jeder weitere Umtrieb nach Stockaustrieb). Somit sind Ernten und Erlösauszahlungen nach 6 Jahren und anschließend alle 6 Jahre (bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder 18 Jahren) vorgesehen. Der Erlöspreis pro Schüttraummeter Hackschnitzel liegt bei 24 $ (Durchschnittspreis der vergangenen Jahre). Die Kosten für Ernte, Verarbeitung und Transport sind in der Berechnung berücksichtigt. Bei Ernte von 230 m³ verbleiben nach 6 Jahren $ (Währungskurs $/ 0,9). Eine Holzpreissteigerung wird aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

47 47 Investitionsrechnung und Ertragsprognose EP 6, EP 12, EP 18 Investition EP 6 1 ha EP 12 1 ha EP 18 1 ha Grundstückspacht für 6/12/18 Jahre Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahr Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Ertragsprognose Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 18 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Bruttoerlös nach 6/12/18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 6/12/18 Jahren Rendite (I) 4,3 % 5,1 % 5,4 % Investitionsrechnung und Ertragsprognose SP 18 Investition SP 18 1 ha Grundstückspacht für 18 Jahre Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahr Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme, in 60 Monatsraten à 130, Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 10 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 15 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 5,6 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 12 und 18 (je nach Vertragsdauer).

48 48 Vermögensanlage 2 - WP 18 WERTHOLZ-PACHTVARIANTEN (VERMÖGENSANLAGE 2) (a) Bepflanzung der gepachteten Grundstückfläche ausschließlich mit Wertholz - WP 18 Berechnungsgrundlagen (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Wertholz beträgt 30 m³/ha pro Jahr. Ein Rotationszyklus beträgt 18 Jahre. Erträge aus Durchforstungen der Eukalyptusbestände fallen in den Jahren 6, 7 und 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Der Erlöspreis für Eukalyptus-Wertholz beträgt 49 /m³. Eine Holzpreissteigerung wird aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

49 49 Investitionsrechnung und Ertragsprognose WP 18 Investition Laufzeit 18 Jahre Pacht 1 ha Grundstückspacht für 18 Jahre Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung 780 Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahre Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung 950 Investitionssumme Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Erträge aus Durchforstung 24 Jahr 7 - Erträge aus Durchforstung Jahr 12 - Erträge aus Durchforstung Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 18 - Ernte Eukalyptus Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 7,6 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

50 50 Vermögensanlage 2 - KP 18 (b) Bepflanzung der gepachteten Grundstückfläche mit einer Kombination aus Wertholz und Energieholz (sog. KombiWALD) - KP 18 Berechnungsgrundlagen Energieholz (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Energieholz beträgt 40 m³/ha pro Jahr ab dem 2. Jahr. Im Jahr der Anpflanzung beträgt der Zuwachs 30 m 3 /ha. Ein Rotationszyklus beträgt 6 Jahre (6 Jahre nach Erstanpflanzung, 6 Jahre jeder weitere Umtrieb nach Stockaustrieb). Somit sind Ernten und Erlösauszahlungen alle 6 Jahre vorgesehen. Der Erlöspreis pro Schüttraummeter Hackschnitzel liegt bei 24 $ (Durchschnittspreis der vergangenen Jahre). Die Kosten für Ernte, Verarbeitung und Transport sind in der Berechnung berücksichtigt. Bei Ernte von 230 m³ verbleiben nach 6 Jahren $ (Währungskurs $/ 0,9). Eine Holzpreissteigerung wird aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlagen Wertholz (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Wertholz beträgt 30 m³/ha pro Jahr. Ein Rotationszyklus beträgt 18 Jahre. Erträge aus Durchforstungen der Eukalyptusbestände fallen in den Jahren 6, 7 und 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Der Erlöspreis für Eukalyptus-Wertholz beträgt 49 /m³. Eine Holzpreissteigerung wird aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

51 51 Investitionsrechnung und Ertragsprognose KP 18 Investition Energieholz 0,5 ha Laufzeit 18 Jahre Pacht 0,5 ha Grundstückspacht für 18 Jahre Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) 800 Anpflanzung Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahr Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung 348 Investitionssumme Energieholz Investition Wertholz 0,5 ha Laufzeit 18 Jahre Pacht 0,5 ha Grundstückspacht für 18 Jahre Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) 825 Anpflanzung 780 Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahre Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung 475 Investitionssumme Wertholz Gesamtinvestition KombiWALD (Energieholz & Wertholz) Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Erträge aus Durchforstung Wertholz 12 Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 7 - Erträge aus Durchforstung Wertholz 592 Jahr 12 - Erträge aus Durchforstung Wertholz Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Wertholz Jahre Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 18 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 18 - Ernte Eukalyptus Wertholz Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 6,9 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

52 52 Vermögensanlage 3 - EK 18 KAUFVARIANTEN (VERMÖGENSANLAGE 3) (a) Bepflanzung der erworbenen Grundstückfläche ausschließlich mit Energieholz - EK 18 Berechnungsgrundlagen (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Energieholz beträgt 40 m³/ha pro Jahr ab dem 2. Jahr. Im Jahr der Anpflanzung beträgt der Zuwachs 30 m 3 /ha. Ein Rotationszyklus beträgt 6 Jahre (6 Jahre nach Erstanpflanzung, 6 Jahre jeder weitere Umtrieb nach Stockaustrieb). Somit sind Ernten und Erlösauszahlungen alle 6 Jahre vorgesehen. Der Erlöspreis pro Schüttraummeter Hackschnitzel liegt bei 24 $ (Durchschnittspreis der vergangenen Jahre). Die Kosten für Ernte, Verarbeitung und Transport sind in der Berechnung berücksichtigt. Bei Ernte von 230 m³ verbleiben nach 6 Jahren $ (Währungskurs $/ 0,9). Eine Holzpreissteigerung sowie eine Wertsteigerung des Grundstücks werden aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

53 53 Investitionsrechnung und Ertragsprognose EK 18 Investition Kauf 5 ha Grundstückskauf inkl. Vermessung, Notar, Grundbucheintrag Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahr Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 1. Teilzahlung Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 7 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 2. Teilzahlung Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 18 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 18 - Grundstückswert Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 4,5 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

54 54 Vermögensanlage 3 - WK 18 (b) Bepflanzung der erworbenen Grundstückfläche ausschließlich mit Wertholz - WK 18 Berechnungsgrundlagen (Annahmen) Die Wertholzaufforstung besteht zu 70 % aus Eukalyptusarten und zu 30 % aus Kiefernarten. Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Wertholz beträgt 30 m³/ha pro Jahr. Der durchschnittliche Zuwachs bei Kiefern beträgt 25 m³/ha pro Jahr. Ein Rotationszyklus beträgt 18 Jahre. Erträge aus Durchforstungen der Eukalyptusbestände fallen in den Jahren 6, 7 und 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Erträge aus Durchforstungen der Kieferbestände fallen im Jahr 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Der Erlöspreis für Eukalyptus-Wertholz beträgt 49 /m³. Der Erlöspreis für Nadelhölzer beträgt 59 /m³. Eine Holzpreissteigerung sowie eine Wertsteigerung des Grundstücks werden aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

55 55 Investitionsrechnung und Ertragsprognose WK 18 Investition Kauf 5 ha Grundstückskauf inkl. Vermessung, Notar, Grundbucheintrag Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Wertholz (70 % Eukalyptus, 30 % Kiefer), Pflege Jahre Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Erträge aus Durchforstung 118 Jahr 7 - Erträge aus Durchforstung Jahr 12 - Erträge aus Durchforstung Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Jahre Jahr 18 - Ernte Eukalyptus Jahr 18 - Ernte Kiefer Jahr 18 - Grundstückswert Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 6,8 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

56 56 Vermögensanlage 3 - KK 18 (c) Bepflanzung der erworbenen Grundstückfläche mit einer Kombination aus Energieholz und Wertholz (sog. KombiWALD) - KK 18 Berechnungsgrundlagen Energieholz (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Energieholz beträgt 40 m³/ha pro Jahr ab dem 2. Jahr. Im Jahr der Anpflanzung beträgt der Zuwachs 30 m 3 /ha. Ein Rotationszyklus beträgt 6 Jahre (6 Jahre nach Erstanpflanzung, 6 Jahre jeder weitere Umtrieb nach Stockaustrieb). Somit sind Ernten und Erlösauszahlungen alle 6 Jahre vorgesehen. Der Erlöspreis pro Schüttraummeter Hackschnitzel liegt bei 24 $ (Durchschnittspreis der vergangenen Jahre). Die Kosten für Ernte, Verarbeitung und Transport sind in der Berechnung berücksichtigt. Bei Ernte von 230 m³ verbleiben nach 6 Jahren $ (Währungskurs $/ 0,9). Eine Holzpreissteigerung sowie eine Wertsteigerung des Grundstücks werden aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlagen Wertholz (Annahmen) Die Wertholzaufforstung besteht zu 70 % aus Eukalyptusarten und zu 30 % aus Kiefernarten. Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Wertholz beträgt 30 m³/ha pro Jahr. Der durchschnittliche Zuwachs bei Kiefern beträgt 25 m³/ha pro Jahr. Ein Rotationszyklus beträgt 18 Jahre. Erträge aus Durchforstungen der Eukalyptusbestände fallen in den Jahren 6, 7 und 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Erträge aus Durchforstungen der Kieferbestände fallen im Jahr 12 an, die Schlussernte findet im Jahr 18 statt. Der Erlöspreis für Eukalyptus-Wertholz beträgt 49 /m³. Der Erlöspreis für Nadelhölzer beträgt 59 /m³. Eine Holzpreissteigerung sowie eine Wertsteigerung des Grundstücks werden aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

57 57 Investitionsrechnung und Ertragsprognose KK 18 Investition Energieholz 2,5 ha Kauf 2,5 ha Grundstückskauf inkl. Vermessung, Notar, Grundbucheintrag inkl. Gebühr Kleinfläche Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Setzlinge/ha, Aufzucht + Pflege Jahr Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Energieholz Investition Wertholz 2,5 ha Kauf 2,5 ha Grundstückskauf inkl. Vermessung, Notar, Grundbucheintrag inkl. Gebühr Kleinfläche Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung Wertholz (70 % Eukalyptus, 30 % Kiefer), Pflege Jahre Bewirtschaftungskosten Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Wertholz Gesamtinvestition KombiWALD (Energieholz & Wertholz) Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Erträge aus Durchforstung Wertholz 59 Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 1. Teilzahlung Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 7 - Erträge aus Durchforstung Wertholz Jahr 7 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 2. Teilzahlung Jahr 12 - Erträge aus Durchforstung Wertholz Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Wertholz Jahre Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 18 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 18 - Ernte Eukalyptus Wertholz Jahr 18 - Ernte Kiefer Wertholz Jahr 18 - Grundstückswert Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 5,7 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

58 58 Vermögensanlage 3 - NK 18 (d) Bepflanzung der erworbenen Grundstückfläche mit einer Kombination aus heimischen Hölzern und Energieholz (sog. NaturWALD) - NK 18 Berechnungsgrundlagen (Annahmen) Der durchschnittliche Zuwachs bei Eukalyptus-Energieholz beträgt 40 m³/ha pro Jahr ab dem 2. Jahr. Im Jahr der Anpflanzung beträgt der Zuwachs 30 m 3 /ha. Ein Rotationszyklus beträgt 6 Jahre (6 Jahre nach Erstanpflanzung, 6 Jahre jeder weitere Umtrieb nach Stockaustrieb). Somit sind Ernten und Erlösauszahlungen alle 6 Jahre vorgesehen. Der Erlöspreis pro Schüttraummeter Hackschnitzel liegt bei 24 $ (Durchschnittspreis der vergangenen Jahre). Die Kosten für Ernte, Verarbeitung und Transport sind in der Berechnung berücksichtigt. Bei Ernte von 230 m³ verbleiben nach 6 Jahren $ (Währungskurs $/ 0,9). Eine Holzpreissteigerung sowie eine Wertsteigerung des Grundstücks werden aus Gründen kalkulatorischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

59 59 Investitionsrechnung und Ertragsprognose NK 18 Investition Kauf 5 ha Grundstückskauf inkl. Vermessung, Notar, Grundbucheintrag Neuanlage Forstfläche (Wegebau, Zäune, Gräben, Bodenaufbereitung) Anpflanzung 50 % heimische Hölzer, 50 % Energieholz, Pflege Jahre Bewirtschaftungskosten heimische Hölzer Jahre 4-18, Energieholz Jahre Vertrieb und Verwaltung Investitionssumme Ertragsprognose 18 Jahre Jahr 6 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 1. Teilzahlung Jahr 6 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 7 - Ernte Energieholz (230 m 3 /ha) 2. Teilzahlung Jahr 12 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 12 - Bewirtschaftungskosten Energieholz Jahre Jahr 18 - Ernte Energieholz (240 m 3 /ha) Jahr 18 - Wert der aufstehenden heimischen Hölzer Jahr 18 - Grundstückswert Bruttoerlös nach 18 Jahren Gesamtkosten Investition Nettoerlös nach 18 Jahren Rendite (I) 2,6 % Planmäßige Auszahlungen in den Jahren 6, 7, 12 und 18.

60 60 PACHT- UND AUFFORSTUNGSVERTRAG Energieholz-Pachtvariante Vertragsdatum Vertragsnr. Kundennr. zwischen Miller Forest Investment AG, Millerhof 4, D Schlier, vertreten durch den Vorstand - Dienstleister - und Name Straße PLZ, Wohnort - Auftraggeber/Pächter - Vorbemerkung Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine nachfolgende Verpflichtung erfüllt und dem Dienstleister das in 1 bezeichnete Grundstück als Pächter zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt, entstehen für die Vertragsparteien die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen. Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ist die Aufforstung von Landflächen in Paraguay, deren forstwirtschaftliche Nutzung und Verwendung. 1 Pflichten des Grundstückspächters 1. Der Auftraggeber pachtet auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom Dienstleister oder einem Dritten eine zusammenhängende Weidelandfläche als Teilfläche des nachbenannten Grundstücks, die sich zur Aufforstung gemäß 2 des Vertrages eignet, mit einer Gesamtgröße (Pachtfläche) von Hektar. Diese Pachtfläche stellt der Auftraggeber als Teilfläche der Aufforstungsfläche dem Dienstleister zum Zwecke der Aufforstung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung. Die Aufforstungsfläche ist das Grundstück auf der Parzelle in der Abteilung auf der Estancia gemäß Lage- und Parzellierungsplan, der dieser Vereinbarung in Kopie beiliegt und Gegenstand des Vertrages ist. Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von Hektar hat folgende Lage (UTM-Koordinaten): N O S W Mustervertrag! 2. Die Pachtfläche ist frei von Bewohnern und Gebäuden. Sollte das Grundstück durch den Pächter in einen Zustand versetzt werden, der die Dienstleistung gemäß 2 des Vertrages behindert oder unmöglich macht, insbesondere nicht lastenfrei sein, ist der Dienstleister erst verpflichtet, die nach diesem Vertrag bestimmten Leistungen zu erbringen, wenn das Grundstück von dem Pächter in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde, der die Aufforstung und Bewirtschaftung gemäß 2 des Vertrages erlaubt. 3. Der vereinbarte Pachtzins für die ersten 6 Jahre beträgt EUR, was einem Pachtzins von EUR pro Hektar entspricht und ist an den Verpächter innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu bezahlen. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. 2 Pflichten des Dienstleisters/Anwachsgarantie 1. Vorbereitung des Grundstückes Der Dienstleister verpflichtet sich, nachdem ihm ein lastenfreies Grundstück im Sinne des 1 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, soweit noch nicht geschehen, das in 1 genannte Grundstück soweit vorzubereiten, dass mit der Aufforstung ohne weitere Vorarbeiten begonnen werden kann. Zu der Vorbereitung des Grundstückes zählt insbesondere, soweit erforderlich, die Erschließung, das Anlegen von Wirtschaftswegen, Entwässerungsgräben, Umzäunung der Gesamtbewirtschaftungsparzelle (Aufforstungsfläche), Entfernung von Buschvegetation, pflügen, auflockern und düngen des Bodens. 2. Dauer der Vorarbeiten Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Vorarbeiten einschließlich der Bepflanzung einen Zeitraum von bis zu acht Monaten ab Unterzeichnung dieses Vertrages und ordnungsgemäßer Besitzeinräumung im Sinne des 1 des Vertrages, einnehmen können. Die Dauer der Vorarbeiten ist insbesondere von der Bodenbeschaffenheit sowie der Art des vorhandenen Bodenbewuchses abhängig, die Anpflanzung der Bäume von der Witterung, sowie der Lieferung des geeigneten Pflanzmateriales. 3. Anpflanzung Der Dienstleister verpflichtet sich, auf der in 1 genannten Grundstücksfläche nach Lieferung des geeigneten Pflanzmaterials mit der Aufforstung der vorbereiteten Fläche zu beginnen. Der Dienstleister legt unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten den genauen Zeitpunkt der Anpflanzung sowie den Pflanzabstand fest unter Berücksichtigung der Wachstumsaussichten der jeweiligen Bäume. Hieraus ergibt sich die Zahl der zu pflanzenden Bäume. Dabei ist der Dienstleister berechtigt, soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht erforderlich, bis zu 3 % der Fläche nicht zu bepflanzen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die aus forstwirtschaftlicher Sicht jeweils bestmöglichen Pflanzungen vorzunehmen, um den Vertragszweck zu erfüllen. Welche Baumarten in welchem Abstand gepflanzt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Waldart zwischen den Parteien vereinbart wurde und wie die Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Parzelle ist. 4. Laufende Bewirtschaftung/Nachpflanzung: a) Der Dienstleister übernimmt die Pflege der Setzlinge/Bäume für die Dauer der Laufzeit des Vertrages ( 4). b) Der Dienstleister übernimmt für den Zeitraum von zwei Jahren ab Pflanzdatum eine Anwachsgarantie für die Setzlinge wie in 10 des Vertrages geregelt. Das Pflanzdatum ergibt sich aus dem Forstprotokoll im Login-Bereich, das Bestandteil des Vertrages ist. 5. Durchforstungen und Schlussernte Der Dienstleister bestimmt den Zeitpunkt der Durchforstungen und der Schlussernte sowie die Anzahl der zu schlagenden Bäume einer Ausforstungsphase unter Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Faktoren und Erkenntnisse, insbesondere des Wachstumsprofils und der Größe der Bäume, der Wachstumsaussichten der verbleibenden Bäume, der ökonomischen Faktoren, wie dem Marktpreis der gepflanzten Hölzer sowie ökologischer Gegebenheiten. Der Pächter überträgt für die Dauer dieses Vertrages dem Dienstleister unwiderruflich die vorgenannten Aufgaben. 6. Erntekosten Die Kosten der Holzernte werden vom Erlöspreis abgezogen. Die Kosten ergeben sich aus den Angaben im zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Verkaufsprospekt des Dienstleisters und sind in der Investitionsrechnung und Ertragsprognose, die dem Pächter mit Vertragsabschluss als Bestandteil des Vertrages ausgehändigt wird, berücksichtigt. 3 Übertragung der Aufgaben auf Dritte Der Dienstleister ist berechtigt, sämtliche Arbeiten, insbesondere die Anpflanzung, laufende Bewirtschaftung, sowie Durchforstungen und Schlussernte auf Dritte zu übertragen. Eine persönliche Dienstleistung ist nicht geschuldet. 4 Laufzeit des Vertrages Die grundsätzliche Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 6 Jahre und verlängert sich bis zu zweimal um jeweils 6 Jahre auf maximal 18 Jahre, wenn der Pächter von dem ihm zustehenden Kündigungsrecht ( 11) keinen Gebrauch macht. Die Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet entweder nach erfolgter Kündigung mit der Schlussernte, die voraussichtlich am Laufzeitende nach 6 bzw. 12 Jahren erfolgt, oder, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Schlussernte, die voraussichtlich am Laufzeitende nach 18 Jahren erfolgt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Laufzeit des Vertrages aus biologischen und witterungsabhängigen Gründen eine Schwankungsreserve von 24 Monaten vor bzw. nach dem vorgesehenen Laufzeitende hat. Erweist es sich aus biologischen/ forstwissenschaftlichen Gründen als sinnvoll, die Schlussernte bis zu 24 Monate vor dem Laufzeitende durchzuführen oder bis zu 24 Monate nach dem Laufzeitende, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt, ohne dass hieraus weitere, gegenseitige Ansprüche resultieren. Der Pächter hat mit Beendigung des Vertrages das Pachtgrundstück leer an den Dienstleister zurückzugeben, ohne dass der Pächter hieraus Ansprüche ableiten kann. 5 Vergütung 1. Höhe der Vergütung Die Kosten für die Aufforstung und Bewirtschaftung werden vom Auftraggeber getragen und betragen für die ersten 6 Jahre der Vertragslaufzeit EUR. Der Hektarpreis beträgt EUR. Die Aufschlüsselung der Kosten ist der Investitionsrechnung und Ertragsprognose in der Anlage zu diesem Vertrag zu entnehmen, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. 2. Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für die ersten 6 Jahre der Vertragslaufzeit ist 14 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. Die Vergütung für die Aufforstung und Bewirtschaftung für etwaige nachfolgende 6 Jahres-Zeiträume ist zu Beginn dieser Zeiträume nach vorheriger Zahlungsaufforderung durch den Dienstleister mit einer Frist von 14 Tagen zur Zahlung fällig und können in Absprache mit dem Auftraggeber auch mit erzielten Ernteerlösen verrechnet werden.

61 61 6 Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 1. Zurückbehaltungsrecht Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, so lange die in 5 genannte Vergütung nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen ist. 2. Rücktritt Leistet der Auftraggeber die in 5 genannte Vergütung nicht oder verspätet, ist der Dienstleister berechtigt, den Rücktritt von dem vorliegenden Aufforstungsvertrag zu erklären. Der Rücktritt ist erst dann zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien für den Fall, dass der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag erklärt, dass dieser auch berechtigt ist, den Rücktritt vom Pachtvertrag zu erklären. Der Rücktritt vom Aufforstungsvertrag ist erst zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Erklärt der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag, ist der Verpächter berechtigt, vom Pachtvertrag zurückzutreten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Brachflächen entstehen, die nicht aufgeforstet werden können und das ökologische Ziel der geschlossenen Verträge nicht erreicht wird. 3. Schadensersatz Der Dienstleister kann vom Auftraggeber für den Fall der Erklärung des Rücktrittes auch Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 7 Verkauf des Holzes 1. Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass während der Vertragslaufzeit einmal eine sog. Schlussernte durchgeführt und das Holz, welches geerntet wird, verkauft wird. Der Verkauf des Holzes erfolgt durch und in Verantwortung des Dienstleisters oder eines von ihm beauftragen Dritten, bevorzugt auf dem lokalen und regionalen Holzmarkt unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und des aktuellen Holzpreises. Dem Dienstleister ist es gestattet, das Holz auch auf dem internationalen Markt zu verkaufen, sofern dort ein höherer Preis erzielt werden kann. 2. Der Grundstückspächter erteilt dem Dienstleister unwiderruflich den Auftrag, während der Dauer des Pachtvertrages die Schlussernte gemäß 7 Ziff. 1 des Vertrages vorzunehmen und das Holz entsprechend zu vermarkten. Dies ist aus ökologischer Sicht notwendig. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dies Grundlage des Vertrages ist. 3. Die Erträge aus dem Holzverkauf fließen an den Auftraggeber, abzüglich aller öffentlichen Abgaben, insbesondere Steuern, hier insbesondere der Ertragssteuer. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die Kosten der Holzernte ( 2 Ziff. 6). Werden die erwarteten Erträge entsprechend der Investitionsrechnung und Ertragsprognose übertroffen, erhält die Miller Forest Investment AG ein Drittel des Mehrertrages (vor Abzug von Steuern) als Gewinnbeteiligung. 8 Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche Der Auftraggeber benennt eine Bankverbindung in Deutschland oder in einem anderen Land der Eurozone bzw. in der Schweiz oder Paraguay oder ein Dollarkonto in jedem anderen Land, auf die die Erträge ausbezahlt werden. Benennt der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses bzw. nach Ende der Holzernte, die dem Auftraggeber von dem Dienstleister schriftlich (auch per Fax, oder ähnliches) angezeigt wird, ein solches Konto, tritt die gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen in Kraft (derzeit 3 Kalenderjahre). 9 Waldzustands- und Fortschrittsbericht Es besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Dienstleisters (derzeit: in einem passwortgeschützten Zugangsbereich (Login-Bereich) über die forstwirtschaftlichen Aktivitäten und den Zustand des Waldes sowie den Wachstumsfortschritt zu informieren. Nach Ablauf der Anwachsgarantie ( 10 des Vertrages) erhält der Auftraggeber einmalig einen Waldzustands- und Fortschrittsbericht innerhalb von 24 Monaten im Login-Bereich hinterlegt. Daneben besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, das Grundstück auch persönlich nach Absprache mit der Forstverwaltung zu inspizieren. Die persönliche Inaugenscheinnahme der bewirtschafteten Fläche (ohne Forstverwaltung) ist jederzeit möglich. 10 Nachpflanzungsverpflichtung/Anwachsgarantie Der Dienstleister ersetzt nicht anwachsende oder eingegangene Setzlinge für die Dauer von zwei Jahren nach Pflanzdatum soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und garantiert, dass zum Ende dieses Zeitraums ein Bestand von 85 % der ursprünglich angepflanzten Setzlinge angewachsen oder nachgepflanzt ist. Die Verpflichtung zur Nachpflanzung kann der Dienstleister auch auf Dritte übertragen. 11 Vorzeitige Beendigung Der Anleger ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des 6. Jahres und des 12. Jahres ordentlich zu kündigen. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine einvernehmliche Vertragsbeendigung ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss möglich. 12 Haftung und Risiken 1. Der Auftraggeber geht mit Abschluss dieses Vertrages eine langfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Investitionsentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlageentscheidung verbundenen Risiken aufgeführt werden. Es können etwaige Risiken auch nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem aktuellen Verkaufsprospekt der Miller Forest Investment AG zu entnehmen, der insoweit Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist. 2. Bei der vorliegenden Anlageform handelt es sich um ein Direktinvestment. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Höhe und Zeitpunkt von Auszahlungen können nicht zugesichert oder garantiert werden. Die Prognose basiert auf Erwartungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und kann kein Indikator für eine zukünftige Wertentwicklung sein. Der wirtschaftliche Erfolg ist abhängig von einer Vielzahl variabler Faktoren, insbesondere von der Bodenqualität, dem Mikroklima, dem Pflegeaufwand, der Nährstoffversorgung und anderem mehr. Ferner können die Qualität des Holzes, Marktpreisschwankungen, wie auch eine Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. 3. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt, insbesondere aus Naturkatastrophen resultieren. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister beschränken sich auf Schäden, die dieser vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. 4. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Pacht- und/oder Aufforstungsvertrag, dass er sämtliche Unterlagen, insbesondere den Pacht- und/ oder Aufforstungsvertrag sowie den aktuellen Verkaufsprospekt einschließlich der Investitionsrechnung und Ertragsprognose sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und verstanden hat. Der Auftraggeber akzeptiert die dort aufgeführten Regelungen. Diese sind die Grundlage des Vertrages. 13 Anwendbarkeit deutschen Rechtes Die Parteien vereinbaren, dass deutsches Recht auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet. 14 Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Pacht- und/oder Aufforstungsvertrag sowie aus sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, sind die Gerichte am Betriebssitz der Firma Miller Forest Investment AG zuständig. Dies ist derzeit Ravensburg. 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft oder unvollständig erweist. Ort, Datum Dienstleister (Miller Forest Investment AG) Ort, Datum Auftraggeber

62 62 PACHT- UND AUFFORSTUNGSVERTRAG Wertholz-Pachtvarianten Vertragsdatum Vertragsnr. Kundennr. zwischen Miller Forest Investment AG, Millerhof 4, D Schlier, vertreten durch den Vorstand - Dienstleister - und Name Straße PLZ, Wohnort - Auftraggeber/Pächter - Vorbemerkung Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine nachfolgende Verpflichtung erfüllt und dem Dienstleister das in 1 bezeichnete Grundstück als Pächter zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt, entstehen für die Vertragsparteien die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen. Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ist die Aufforstung von Landflächen in Paraguay, deren forstwirtschaftliche Nutzung und Verwendung. 1 Pflichten des Grundstückspächters 1. Der Auftraggeber pachtet auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom Dienstleister oder einem Dritten eine zusammenhängende Weidelandfläche als Teilfläche des nachbenannten Grundstücks, die sich zur Aufforstung gemäß 2 des Vertrages eignet, mit einer Gesamtgröße (Pachtfläche) von Hektar. Diese Pachtfläche stellt der Auftraggeber als Teilfläche der Aufforstungsfläche dem Dienstleister zum Zwecke der Aufforstung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung. Die Aufforstungsfläche ist das Grundstück auf der Parzelle in der Abteilung auf der Estancia gemäß Lage- und Parzellierungsplan, der dieser Vereinbarung in Kopie beiliegt und Gegenstand des Vertrages ist. Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von Hektar hat folgende Lage (UTM-Koordinaten): N O S W Mustervertrag! 2. Die Pachtfläche ist frei von Bewohnern und Gebäuden. Sollte das Grundstück durch den Pächter in einen Zustand versetzt werden, der die Dienstleistung gemäß 2 des Vertrages behindert oder unmöglich macht, insbesondere nicht lastenfrei sein, ist der Dienstleister erst verpflichtet, die nach diesem Vertrag bestimmten Leistungen zu erbringen, wenn das Grundstück von dem Pächter in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde, der die Aufforstung und Bewirtschaftung gemäß 2 des Vertrages erlaubt. 3. Der vereinbarte Pachtzins beträgt EUR, was einem Pachtzins von EUR pro Hektar entspricht und ist an den Verpächter innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu bezahlen. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. 2 Pflichten des Dienstleisters/Anwachsgarantie 1. Vorbereitung des Grundstückes Der Dienstleister verpflichtet sich, nachdem ihm ein lastenfreies Grundstück im Sinne des 1 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, soweit noch nicht geschehen, das in 1 genannte Grundstück soweit vorzubereiten, dass mit der Aufforstung ohne weitere Vorarbeiten begonnen werden kann. Zu der Vorbereitung des Grundstückes zählt insbesondere, soweit erforderlich, die Erschließung, das Anlegen von Wirtschaftswegen, Entwässerungsgräben, Umzäunung der Gesamtbewirtschaftungsparzelle (Aufforstungsfläche), Entfernung von Buschvegetation, pflügen, auflockern und düngen des Bodens. 2. Dauer der Vorarbeiten Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Vorarbeiten einschließlich der Bepflanzung einen Zeitraum von bis zu acht Monaten ab Unterzeichnung dieses Vertrages und ordnungsgemäßer Besitzeinräumung im Sinne des 1 des Vertrages, einnehmen können. Die Dauer der Vorarbeiten ist insbesondere von der Bodenbeschaffenheit sowie der Art des vorhandenen Bodenbewuchses abhängig, die Anpflanzung der Bäume von der Witterung, sowie der Lieferung des geeigneten Pflanzmateriales. 3. Anpflanzung Der Dienstleister verpflichtet sich, auf der in 1 genannten Grundstücksfläche nach Lieferung des geeigneten Pflanzmaterials mit der Aufforstung der vorbereiteten Fläche zu beginnen. Der Dienstleister legt unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten den genauen Zeitpunkt der Anpflanzung sowie den Pflanzabstand fest unter Berücksichtigung der Wachstumsaussichten der jeweiligen Bäume. Hieraus ergibt sich die Zahl der zu pflanzenden Bäume. Dabei ist der Dienstleister berechtigt, soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht erforderlich, bis zu 3 % der Fläche nicht zu bepflanzen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die aus forstwirtschaftlicher Sicht jeweils bestmöglichen Pflanzungen vorzunehmen, um den Vertragszweck zu erfüllen. Welche Baumarten in welchem Abstand gepflanzt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Waldart zwischen den Parteien vereinbart wurde und wie die Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Parzelle ist. 4. Laufende Bewirtschaftung/Nachpflanzung: a) Der Dienstleister übernimmt die Pflege der Setzlinge/Bäume für die Dauer der Laufzeit des Vertrages ( 4). b) Der Dienstleister übernimmt für den Zeitraum von zwei Jahren ab Pflanzdatum eine Anwachsgarantie für die Setzlinge wie in 10 des Vertrages geregelt. Das Pflanzdatum ergibt sich aus dem Forstprotokoll im Login-Bereich, das Bestandteil des Vertrages ist. 5. Durchforstungen und Schlussernte Der Dienstleister bestimmt den Zeitpunkt der Durchforstungen und der Schlussernte sowie die Anzahl der zu schlagenden Bäume einer Ausforstungsphase unter Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Faktoren und Erkenntnisse, insbesondere des Wachstumsprofils und der Größe der Bäume, der Wachstumsaussichten der verbleibenden Bäume, der ökonomischen Faktoren, wie dem Marktpreis der gepflanzten Hölzer sowie ökologischer Gegebenheiten. Der Pächter überträgt für die Dauer dieses Vertrages dem Dienstleister unwiderruflich die vorgenannten Aufgaben. 6. Erntekosten Die Kosten der Holzernte werden vom Erlöspreis abgezogen. Die Kosten ergeben sich aus den Angaben im zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Verkaufsprospekt des Dienstleisters und sind in der Investitionsrechnung und Ertragsprognose, die dem Pächter mit Vertragsabschluss als Bestandteil des Vertrages ausgehändigt wird, berücksichtigt. 3 Übertragung der Aufgaben auf Dritte Der Dienstleister ist berechtigt, sämtliche Arbeiten, insbesondere die Anpflanzung, laufende Bewirtschaftung, sowie Durchforstungen und Schlussernte auf Dritte zu übertragen. Eine persönliche Dienstleistung ist nicht geschuldet. 4 Laufzeit des Vertrages Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit von 18 Jahren. Die Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Schlussernte, die voraussichtlich am Laufzeitende des Vertrages erfolgt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Laufzeit des Vertrages aus biologischen und witterungsabhängigen Gründen eine Schwankungsreserve von 24 Monaten vor bzw. nach dem vorgesehenen Laufzeitende hat. Erweist es sich aus biologischen/forstwissenschaftlichen Gründen als sinnvoll, die Schlussernte bis zu 24 Monate vor dem Laufzeitende durchzuführen oder bis zu 24 Monate nach dem Laufzeitende, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt, ohne dass hieraus weitere, gegenseitige Ansprüche resultieren. Der Pächter hat mit Beendigung des Vertrages das Pachtgrundstück leer an den Dienstleister zurückzugeben, ohne dass der Pächter hieraus Ansprüche ableiten kann. 5 Vergütung 1. Höhe der Vergütung Die Kosten für die Aufforstung und Bewirtschaftung werden vom Auftraggeber getragen und betragen EUR. Der Hektarpreis beträgt EUR. Die Aufschlüsselung der Kosten ist der Investitionsrechnung und Ertragsprognose in der Anlage zu diesem Vertrag zu entnehmen, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. 2. Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist 14 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. 6 Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 1. Zurückbehaltungsrecht Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, so lange die in 5 genannte Vergütung nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen ist. 2. Rücktritt Leistet der Auftraggeber die in 5 genannte Vergütung nicht oder verspätet, ist der Dienstleister berechtigt, den Rücktritt von dem vorliegenden Aufforstungsvertrag zu erklären.

63 63 Der Rücktritt ist erst dann zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien für den Fall, dass der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag erklärt, dass dieser auch berechtigt ist, den Rücktritt vom Pachtvertrag zu erklären. Der Rücktritt vom Aufforstungsvertrag ist erst zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Erklärt der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag, ist der Verpächter berechtigt, vom Pachtvertrag zurückzutreten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Brachflächen entstehen, die nicht aufgeforstet werden können und das ökologische Ziel der geschlossenen Verträge nicht erreicht wird. 3. Schadensersatz Der Dienstleister kann vom Auftraggeber für den Fall der Erklärung des Rücktrittes auch Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 7 Verkauf des Holzes 1. Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass während der Vertragslaufzeit einmal eine sog. Schlussernte durchgeführt und das Holz, welches geerntet wird, verkauft wird. Der Verkauf des Holzes erfolgt durch und in Verantwortung des Dienstleisters oder eines von ihm beauftragen Dritten, bevorzugt auf dem lokalen und regionalen Holzmarkt unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und des aktuellen Holzpreises. Dem Dienstleister ist es gestattet, das Holz auch auf dem internationalen Markt zu verkaufen, sofern dort ein höherer Preis erzielt werden kann. 2. Der Grundstückspächter erteilt dem Dienstleister unwiderruflich den Auftrag, während der Dauer des Pachtvertrages die Schlussernte gemäß 7 Ziff. 1 des Vertrages vorzunehmen und das Holz entsprechend zu vermarkten. Dies ist aus ökologischer Sicht notwendig. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dies Grundlage des Vertrages ist. 3. Die Erträge aus dem Holzverkauf fließen an den Auftraggeber, abzüglich aller öffentlichen Abgaben, insbesondere Steuern, hier insbesondere der Ertragssteuer. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die Kosten der Holzernte ( 2 Ziff. 6). Werden die erwarteten Erträge entsprechend der Investitionsrechnung und Ertragsprognose übertroffen, erhält die Miller Forest Investment AG ein Drittel des Mehrertrages (vor Abzug von Steuern) als Gewinnbeteiligung. 8 Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche Der Auftraggeber benennt eine Bankverbindung in Deutschland oder in einem anderen Land der Eurozone bzw. in der Schweiz oder Paraguay oder ein Dollarkonto in jedem anderen Land, auf die die Erträge ausbezahlt werden. Benennt der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses bzw. nach Ende der Holzernte, die dem Auftraggeber von dem Dienstleister schriftlich (auch per Fax, oder ähnliches) angezeigt wird, ein solches Konto, tritt die gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen in Kraft (derzeit 3 Kalenderjahre). 9 Waldzustands- und Fortschrittsbericht Es besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Dienstleisters (derzeit: in einem passwortgeschützten Zugangsbereich (Login-Bereich) über die forstwirtschaftlichen Aktivitäten und den Zustand des Waldes sowie den Wachstumsfortschritt zu informieren. Nach Ablauf der Anwachsgarantie ( 10 des Vertrages) erhält der Auftraggeber einmalig einen Waldzustands- und Fortschrittsbericht innerhalb von 24 Monaten im Login-Bereich hinterlegt. Daneben besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, das Grundstück auch persönlich nach Absprache mit der Forstverwaltung zu inspizieren. Die persönliche Inaugenscheinnahme der bewirtschafteten Fläche (ohne Forstverwaltung) ist jederzeit möglich. 10 Nachpflanzungsverpflichtung/Anwachsgarantie Der Dienstleister ersetzt nicht anwachsende oder eingegangene Setzlinge für die Dauer von zwei Jahren nach Pflanzdatum soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und garantiert, dass zum Ende dieses Zeitraums ein Bestand von 85 % der ursprünglich angepflanzten Setzlinge angewachsen oder nachgepflanzt ist. Die Verpflichtung zur Nachpflanzung kann der Dienstleister auch auf Dritte übertragen. 12 Haftung und Risiken 1. Der Auftraggeber geht mit Abschluss dieses Vertrages eine langfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Investitionsentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlageentscheidung verbundenen Risiken aufgeführt werden. Es können etwaige Risiken auch nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem aktuellen Verkaufsprospekt der Miller Forest Investment AG zu entnehmen, der insoweit Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist. 2. Bei der vorliegenden Anlageform handelt es sich um ein Direktinvestment. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Höhe und Zeitpunkt von Auszahlungen können nicht zugesichert oder garantiert werden. Die Prognose basiert auf Erwartungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und kann kein Indikator für eine zukünftige Wertentwicklung sein. Der wirtschaftliche Erfolg ist abhängig von einer Vielzahl variabler Faktoren, insbesondere von der Bodenqualität, dem Mikroklima, dem Pflegeaufwand, der Nährstoffversorgung und anderem mehr. Ferner können die Qualität des Holzes, Marktpreisschwankungen, wie auch eine Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. 3. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt, insbesondere aus Naturkatastrophen resultieren. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister beschränken sich auf Schäden, die dieser vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. 4. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Pacht- und/oder Aufforstungsvertrag, dass er sämtliche Unterlagen, insbesondere den Pacht- und/ oder Aufforstungsvertrag sowie den aktuellen Verkaufsprospekt einschließlich der Investitionsrechnung und Ertragsprognose sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und verstanden hat. Der Auftraggeber akzeptiert die dort aufgeführten Regelungen. Diese sind die Grundlage des Vertrages. 13 Anwendbarkeit deutschen Rechtes Die Parteien vereinbaren, dass deutsches Recht auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet. 14 Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Pacht- und/oder Aufforstungsvertrag sowie aus sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, sind die Gerichte am Betriebssitz der Firma Miller Forest Investment AG zuständig. Dies ist derzeit Ravensburg. 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft oder unvollständig erweist. Ort, Datum Dienstleister (Miller Forest Investment AG) Ort, Datum Auftraggeber 11 Vorzeitige Beendigung Eine vorzeitige Beendigung dieses Vertrags durch ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine einvernehmliche Vertragsbeendigung ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss möglich.

64 64 AUFFORSTUNGSVERTRAG Kaufvarianten Vertragsdatum Vertragsnr. Kundennr. zwischen Miller Forest Investment AG, Millerhof 4, D Schlier, vertreten durch den Vorstand - Dienstleister - und Mustervertrag! 3. Anpflanzung Der Dienstleister verpflichtet sich, auf der in 1 genannten Grundstücksfläche nach Lieferung des geeigneten Pflanzmaterials mit der Aufforstung der vorbereiteten Fläche zu beginnen. Der Dienstleister legt unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten den genauen Zeitpunkt der Anpflanzung sowie den Pflanzabstand fest unter Berücksichtigung der Wachstumsaussichten der jeweiligen Bäume. Hieraus ergibt sich die Zahl der zu pflanzenden Bäume. Dabei ist der Dienstleister berechtigt, soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht erforderlich, bis zu 3 % der Fläche nicht zu bepflanzen. Der Dienstleister verpflichtet sich, die aus forstwirtschaftlicher Sicht jeweils bestmöglichen Pflanzungen vorzunehmen, um den Vertragszweck zu erfüllen. Welche Baumarten in welchem Abstand gepflanzt werden, hängt insbesondere davon ab, welche Waldart zwischen den Parteien vereinbart wurde und wie die Bodenbeschaffenheit der jeweiligen Parzelle ist. 4. Laufende Bewirtschaftung/Nachpflanzung: a) Der Dienstleister übernimmt die Pflege der Setzlinge/Bäume für die Dauer der Laufzeit des Vertrages ( 4). b) Der Dienstleister übernimmt für den Zeitraum von zwei Jahren ab Pflanzdatum eine Anwachsgarantie für die Setzlinge wie in 10 des Vertrages geregelt. Das Pflanzdatum ergibt sich aus dem Forstprotokoll im Login-Bereich, das Bestandteil des Vertrages ist. Name Straße PLZ, Wohnort - Auftraggeber/Pächter - Vorbemerkung Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine nachfolgende Verpflichtung erfüllt und dem Dienstleister das in 1 bezeichnete Grundstück als Eigentümer zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellt, entstehen für die Vertragsparteien die in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen. Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ist die Aufforstung von Landflächen in Paraguay, deren forstwirtschaftliche Nutzung und Verwendung. 1 Pflichten des Grundstückspächters 1. Der Auftraggeber hat ein zusammenhängendes Grundstück, das zur Aufforstung bestimmt ist, mit der Größe von Hektar zum Eigentum erworben. Gegenstand der Aufforstungsfläche ist das Grundstück auf der Parzelle in der Abteilung auf der Estancia gemäß Lage- und Parzellierungsplan, der dieser Vereinbarung in Kopie beiliegt und Gegenstand des Vertrages ist. Das Grundstück hat folgende Lage (UTM-Koordinaten): N O S W 2. Das Grundstück ist lastenfrei und frei von Bewohnern und Gebäuden. Auf dem Grundstück ruhende Abgaben und Lasten, insbesondere Steuern, trägt der Eigentümer. Sollte das Grundstück nicht lastenfrei sein und die Dienstleistungen behindern, ist der Dienstleister erst zu den nach diesem Vertrag bestimmten Leistungen verpflichtet, wenn das Grundstück von dem Eigentümer in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde, der die Aufforstung und Bewirtschaftung gemäß 2 des Vertrages erlaubt. 2 Pflichten des Dienstleisters/Anwachsgarantie 1. Vorbereitung des Grundstückes Der Dienstleister verpflichtet sich, nachdem ihm ein lastenfreies Grundstück im Sinne des 1 vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, soweit noch nicht geschehen, das in 1 genannte Grundstück soweit vorzubereiten, dass mit der Aufforstung ohne weitere Vorarbeiten begonnen werden kann. Zu der Vorbereitung des Grundstückes zählt insbesondere, soweit erforderlich, die Erschließung, das Anlegen von Wirtschaftswegen, Entwässerungsgräben, Umzäunung der Gesamtbewirtschaftungsparzelle, Entfernung von Buschvegetation, pflügen, auflockern und düngen des Bodens. 2. Dauer der Vorarbeiten Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Vorarbeiten einschließlich der Bepflanzung einen Zeitraum von bis zu acht Monaten ab Unterzeichnung dieses Vertrages und ordnungsgemäßer Besitzeinräumung im Sinne des 1 des Vertrages, einnehmen können. Die Dauer der Vorarbeiten ist insbesondere von der Bodenbeschaffenheit sowie der Art des vorhandenen Bodenbewuchses abhängig, die Anpflanzung der Bäume von der Witterung, sowie der Lieferung des geeigneten Pflanzmateriales. 5. Durchforstungen und Schlussernte Der Dienstleister bestimmt den Zeitpunkt der Durchforstungen und der Schlussernte sowie die Anzahl der zu schlagenden Bäume einer Ausforstungsphase unter Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Faktoren und Erkenntnisse, insbesondere des Wachstumsprofils und der Größe der Bäume, der Wachstumsaussichten der verbleibenden Bäume, der ökonomischen Faktoren, wie dem Marktpreis der gepflanzten Hölzer sowie ökologischer Gegebenheiten. Soweit der Eigentümer des Grundstückes dieser Vorgehensweise nicht zustimmt, muss er ausdrücklich und schriftlich der Vorgehensweise widersprechen. Ansprüche wegen eines hieraus resultierenden geringeren Ertrages können gegen den Dienstleister nicht geltend gemacht werden. Der Eigentümer überträgt für die Dauer dieses Vertrages dem Dienstleister unwiderruflich die vorgenannten Aufgaben. 6. Erntekosten und Grundsteuer: a) Die Kosten der Holzernte werden vom Erlöspreis abgezogen. Die Kosten ergeben sich aus den Angaben im zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Verkaufsprospekt des Dienstleisters und sind in der Investitionsrechnung und Ertragsprognose, die dem Käufer mit Vertragsabschluss als Bestandteil des Vertrages ausgehändigt wird, berücksichtigt. b) Der Dienstleister entrichtet für die Dauer des Vertrages die Grundsteuer für Waldbesitzer in der Höhe, wie sie zur Zeit des Vertragsabschlusses festgesetzt wird. Steuererhöhungen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers. 3 Übertragung der Aufgaben auf Dritte Der Dienstleister ist berechtigt, sämtliche Arbeiten, insbesondere die Anpflanzung, laufende Bewirtschaftung, sowie Durchforstungen und Schlussernte auf Dritte zu übertragen. Eine persönliche Dienstleistung ist nicht geschuldet. 4 Laufzeit des Vertrages Der Vertrag hat eine grundsätzliche Laufzeit von 18 Jahren. Die Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Schlussernte, die regelmäßig am Laufzeitende des Vertrages erfolgt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Laufzeit des Vertrages aus biologischen und witterungsabhängigen Gründen eine Schwankungsreserve von 24 Monaten vor bzw. nach dem vorgesehenen Laufzeitende hat. Erweist es sich aus biologischen/forstwissenschaftlichen Gründen als sinnvoll, die Schlussernte bis zu 24 Monate vor dem Laufzeitende durchzuführen oder bis zu 24 Monate nach dem Laufzeitende, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt, ohne dass hieraus weitere, gegenseitige Ansprüche resultieren. 5 Vergütung 1. Höhe der Vergütung Die Kosten für die Aufforstung und Bewirtschaftung werden vom Auftraggeber getragen und betragen EUR. Der Hektarpreis beträgt EUR. Die Aufschlüsselung der Kosten ist der Investitionsrechnung und Ertragsprognose in der Anlage zu diesem Vertrag zu entnehmen, die wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. 2. Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist 14 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. 6 Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 1. Zurückbehaltungsrecht Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, so lange die in 5 genannte Vergütung nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen ist. 2. Rücktritt Leistet der Auftraggeber die in 5 genannte Vergütung nicht oder verspätet, ist der Dienstleister berechtigt, den Rücktritt von dem vorliegenden Aufforstungsvertrag zu erklären.

65 65 Der Rücktritt ist erst dann zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien für den Fall, dass der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag erklärt, dass dies auch gleichzeitig einen Rechtsgrund für den Verkäufer bildet, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Aufforstungsvertrag ist erst zulässig, wenn die Zahlung fällig ist. Dies setzt voraus, dass der Dienstleister den Auftraggeber mahnt und diesem eine Frist von mindestens zwei Wochen setzt, um den Rechnungsausgleich vorzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt zulässig. Erklärt der Dienstleister den Rücktritt vom Aufforstungsvertrag, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Brachflächen entstehen, die nicht aufgeforstet werden können und das ökologische Ziel der geschlossenen Verträge nicht erreicht wird. 3. Schadensersatz Der Dienstleister kann vom Auftraggeber für den Fall der Erklärung des Rücktrittes auch Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 7 Verkauf des Holzes 1. Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass während der Vertragslaufzeit einmal eine sogenannte Schlussernte durchgeführt und das Holz, welches geerntet wird, verkauft wird. Der Verkauf des Holzes erfolgt durch und in Verantwortung des Dienstleisters oder eines von ihm beauftragen Dritten, bevorzugt auf dem lokalen und regionalen Holzmarkt unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und des aktuellen Holzpreises. Dem Dienstleister ist es gestattet, das Holz auch auf dem internationalen Markt zu verkaufen, sofern dort ein höherer Preis erzielt werden kann. 2. Der Grundstückseigentümer erteilt mit Unterzeichnung dieses Vertrages die Zustimmung zur Holzverwertung gemäß 7 Ziff. 1 des Vertrages durch den Dienstleister. Dem Grundstückseigentümer wird das Recht eingeräumt, seine Zustimmung schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, das Holz selbst zu vermarkten. 3. Die Erträge aus dem Holzverkauf fließen an den Auftraggeber, abzüglich aller öffentlichen Abgaben, insbesondere Steuern, hier insbesondere der Ertragssteuer. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber die Kosten der Holzernte ( 2 Ziff. 6). Werden die erwarteten Erträge entsprechend der Investitionsrechnung und Ertragsprognose übertroffen, erhält die Miller Forest Investment AG ein Drittel des Mehrertrages (vor Abzug von Steuern) als Gewinnbeteiligung. 8 Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche Der Auftraggeber benennt eine Bankverbindung in Deutschland oder in einem anderen Land der Eurozone bzw. in der Schweiz oder Paraguay oder ein Dollarkonto in jedem anderen Land, auf die die Erträge ausbezahlt werden. Benennt der Auftraggeber nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses bzw. nach Ende der Holzernte, die dem Auftraggeber von dem Dienstleister schriftlich (auch per Fax, oder ähnliches) angezeigt wird, ein solches Konto, tritt die gesetzliche Verjährungsfrist für Forderungen in Kraft (derzeit 3 Kalenderjahre). 9 Waldzustands- und Fortschrittsbericht Es besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des Dienstleisters (derzeit: in einem passwortgeschützten Zugangsbereich (Login-Bereich) über die forstwirtschaftlichen Aktivitäten und den Zustand des Waldes sowie den Wachstumsfortschritt zu informieren. Nach Ablauf der Anwachsgarantie ( 10 des Vertrages) erhält der Auftraggeber einmalig einen Waldzustands- und Fortschrittsbericht innerhalb von 24 Monaten im Login-Bereich hinterlegt. Daneben besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, das Grundstück auch persönlich nach Absprache mit der Forstverwaltung zu inspizieren. Die persönliche Inaugenscheinnahme der bewirtschafteten Fläche (ohne Forstverwaltung) ist jederzeit möglich. 10 Nachpflanzungsverpflichtung/Anwachsgarantie Der Dienstleister ersetzt nicht anwachsende oder eingegangene Setzlinge für die Dauer von zwei Jahren nach Pflanzdatum soweit aus forstwirtschaftlicher Sicht sinnvoll und garantiert, dass zum Ende dieses Zeitraums ein Bestand von 85 % der ursprünglich angepflanzten Setzlinge angewachsen oder nachgepflanzt ist. Die Verpflichtung zur Nachpflanzung kann der Dienstleister auch auf Dritte übertragen. 12 Haftung und Risiken 1. Der Auftraggeber geht mit Abschluss dieses Vertrages eine langfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Investitionsentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlageentscheidung verbundenen Risiken aufgeführt werden. Es können etwaige Risiken auch nicht abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem aktuellen Verkaufsprospekt der Firma Miller Forest Investment AG zu entnehmen, der insoweit Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist. 2. Bei der vorliegenden Anlageform handelt es sich um ein Direktinvestment. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Höhe und Zeitpunkt von Auszahlungen können nicht zugesichert oder garantiert werden. Die Prognose basiert auf Erwartungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und kann kein Indikator für eine zukünftige Wertentwicklung sein. Der wirtschaftliche Erfolg ist abhängig von einer Vielzahl variabler Faktoren, insbesondere von der Bodenqualität, dem Mikroklima, dem Pflegeaufwand, der Nährstoffversorgung und anderem mehr. Ferner können die Qualität des Holzes, Marktpreisschwankungen, wie auch eine Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. 3. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt, insbesondere aus Naturkatastrophen resultieren. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister beschränken sich auf Schäden, die dieser vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. 4. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Kauf- und/oder Aufforstungsvertrag, dass er sämtliche Unterlagen, insbesondere den Kauf- und/ oder Aufforstungsvertrag sowie den aktuellen Verkaufsprospekt einschließlich der Investitionsrechnung und Ertragsprognose sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen und verstanden hat. Der Auftraggeber akzeptiert die dort aufgeführten Regelungen. Diese sind die Grundlage des Vertrages. 13 Anwendbarkeit deutschen Rechtes Die Parteien vereinbaren, dass deutsches Recht auf das Vertragsverhältnis Anwendung findet. 14 Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Pacht- und/oder Aufforstungsvertrag sowie aus sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, sind die Gerichte am Betriebssitz der Firma Miller Forest Investment AG zuständig. Dies ist derzeit Ravensburg. 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft oder unvollständig erweist. Ort, Datum Dienstleister (Miller Forest Investment AG) Ort, Datum Auftraggeber 11 Vorzeitige Beendigung Eine vorzeitige Beendigung dieses Vertrags durch ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine einvernehmliche Vertragsbeendigung ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss möglich.

66 66 GRUNDSTÜCKSVERMITTLUNGSVERTRAG Kaufvarianten Vertragsdatum Vertragsnr. Kundennr. zwischen Miller Forest Investment AG, Millerhof 4, D Schlier, vertreten durch den Vorstand - Grundstücksvermittler - und Firma Felber Forestal S.A. PY-5350 Col. Independencia Guaira-Paraguay - Verkäufer - und Name Straße PLZ, Wohnort - Käufer - Vorbemerkung Der Verkäufer ist Eigentümer des Grundstückes Parzelle in der Abteilung auf der Estancia mit folgender Lage (UTM-Koordinaten): N O S W Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine lastenfreie, zur Aufforstung bestimmte Fläche mit einer Gesamtgröße von Hektar. Die Verpflichtung zur Aufforstung hat der Grundstücksvermittler in einem gesonderten Vertrag mit dem Käufer übernommen. Der Verkäufer möchte das Grundstück an den Käufer verkaufen, der auch die Rechte und Pflichten aus dem Aufforstungsvertrag übernimmt. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes: 1 Vermittlungstätigkeiten Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Grundstücksvermittler den Nachweis zur Gelegenheit zum Kaufvertragsabschluss zwischen Verkäufer und Käufer vermittelt hat hinsichtlich des in der Vorbemerkung bezeichneten Objektes. 2 Sonstige Leistungen des Grundstücksvermittlers Mustervertrag! Der Grundstücksvermittler verpflichtet sich, den Käufern einen vereidigten, paraguayischen Notar, dessen Zulassung von der Deutschen Botschaft in Paraguay bestätigt ist, zu benennen und beauftragt diesen mit der Vorbereitung der Eigentumsübertragung. Käufer und Verkäufer verpflichten sich, den Vertrag ausschließlich bei dem vom Grundstücksvermittler benannten Notar beurkunden zu lassen. 3 Abwicklung des Kaufvertrages Sofern zwischen Verkäufer und Käufer ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird, verpflichten sich die Käufer die Kaufpreiszahlung ausschließlich über das hier benannte Konto des Grundstücksvermittlers, der insoweit als Treuhänder fungiert, abzuwickeln. Sollten die Käufer entgegen dieser Vereinbarung die Kaufpreiszahlung auf ein Konto des Verkäufers vornehmen, wird dieser das Geld unverzüglich auf das unten bezeichnete Konto weiterleiten. Der Käufer verpflichtet sich, die an den Verkäufer zu leistende Kaufpreiszahlung in Höhe von EUR, das entspricht EUR pro Hektar, ausschließlich auf das Konto des Grundstücksvermittlers bei der Bank Raiffeisenbank Ravensburg eg IBAN DE BIC GENODES1V zu leisten. Der Grundstücksvermittler verpflichtet sich, den Kaufpreis, den er mit dem Verkäufer vereinbart hat, in dieser Höhe an diesen weiterzuleiten. Der Grundstücksvermittler ist berechtigt, dem beauftragten paraguayischen Notar die Verträge vorzulegen, aus welchen sich die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung auf das Konto des Vermittlers ergibt. 4 Fälligkeit der Kaufpreiszahlung Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vermittlungsvertrages zahlt der Käufer 15 % des Kaufpreises auf das in 3 genannte Konto des Grundstücksvermittlers. Die Restzahlung in Höhe von 85 % erfolgt mit Überschreibung des Grundstücks auf den Käufer und schriftlicher Anzeige des Notars. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bindend. 5 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten. 6 Streitigkeiten Für Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt Ravensburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig. Ort, Datum Grundstücksvermittler (Miller Forest Investment AG) Ort, Datum Verkäufer (Felber Forestal S.A.) Ort, Datum Käufer

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