Konzept Jobbörse. Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung Mühleplatz Lyss /

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1 Konzept Jobbörse Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung Mühleplatz Lyss / jugendfachstelle@lyss.ch

2 Verzeichnis Ausgangslage... 3 Idee... 3 Zielgruppe... 3 Ziele... 4 Ziele für Jugendliche... 4 Ziele für Privatpersonen und Gewerbe... 4 Ziele für die KJFS... 4 Ablauf... 5 Finanzierung... 5 Betreuung... 6 Begleitung durch die KJFS... 6 Aufgaben... 6 Ort... 6 Zeit... 6 Vernetzung... 7 Pro Juventute... 7 Anschlussgemeinden... 8 Anhang... 9 Mögliche Arbeiten... 9 Tarifliste... 9 Rechtliche Situation Versicherung Regeln für Jugendliche Version

3 Ausgangslage Die Jobbörse ist ein Angebot der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung (KJFS). Der Gemeinderat Lyss forderte 2010 in einer Motion das Angebot einer Jobbörse. Da auch von Jugendlichen aus den Anschlussgemeinden das Bedürfnis eigenes Taschengeld zu verdienen geäussert wurde, entschied sich die KJFS dazu, die Jobbörse für Lyss und alle Anschlussgemeinden aufzubauen. Die KJFS hat sich in der Anfangsphase eng mit der Jobbörse Pro Juventute Biel vernetzt. In Absprache mit Pro Juventute Biel, ist das nachfolgende Konzept an ihrem bereits bestehenden Konzept angelehnt. Idee Die Jobbörse vermittelt Jugendliche an Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen, Geschäfte etc., die eine Arbeit für Jugendliche zu verrichten haben. Durch die Vermittlung von Aushilfsjobs und unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird den Jugendlichen vom 13. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr die Möglichkeit gegeben, einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu machen. Indem sie (leichte) Arbeiten bei Privatpersonen oder in Betrieben verrichten, erweitern und verbessern sie Kompetenzen in den Bereichen Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Mitverantwortung und Selbständigkeit. Ausserdem wird der Kontakt zu Erwachsenen ausserhalb der Familie gefördert. Dadurch können bestehende Vorurteile auf beiden Seiten abgebaut werden und es entsteht ein Erfahrungsraum für respektvollen Umgang. Ein weiterer Aspekt stellt ein Übungsfeld im Umgang mit dem verdienten Geld dar. Das Gewerbe wiederum kann den Jugendlichen einen realistischen Einblick in die Arbeitswelt geben, ihnen Normen und Werte vermitteln und hat die Möglichkeit, in einer rechtlich abgesicherten Form Jobs anzubieten. Zielgruppe Arbeitnehmende/Jobinteressierte sind Jugendliche zwischen Jahren mit Wohnsitz in der Sitzgemeinde Lyss oder in einer ihrer Anschlussgemeinden. Arbeitgebende/Jobanbietende sind Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Gemeinden, Unternehmen, Geschäfte, die Arbeiten für Jugendliche zu vergeben haben. Version

4 Ziele Die Ziele werden nach Zielgruppen unterschieden. Ziele für Jugendliche Hauptziel für die Jugendlichen ist, dass sie die Möglichkeit haben die Arbeitswelt kennenzulernen. Verantwortungsübernahme Selbstwirksamkeit erleben Reflexion der beruflichen Wünsche und Perspektiven Kontakt zu Erwachsenen ausserhalb der Schule oder der Familie Übungsfeld für den Umgang mit Zeit und Geld Taschengeld Ziele für Privatpersonen, Vereine und Gewerbe Jobanbietende erhalten die Möglichkeit, in einer rechtlichen abgesicherten Form Jugendliche anzustellen. Dies gilt sowohl für kurze Aushilfsjobs, als auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Arbeitgebenden sind direkt an Prozessen des Einstieges in die Arbeitswelt beteiligt. Damit erhalten sie die Chance, den Jugendlichen einen realistischen Einblick in den Berufsalltag zu geben und ihnen wichtige Werte und Normen (z.b. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein etc.) zu vermitteln. Ziele für die KJFS: Die KJFS schafft ein Angebot für das mittlere Jugendalter, welche eine wichtige Zielgruppe ist. Sie leistet einen präventiven Beitrag zum sensiblen Übergang vom Schulleben in das Berufsleben, indem sie den Dialog zwischen den Generationen fördert. Ausserdem gibt die Jobbörse eine Kontaktmöglichkeit zu Jugendlichen und Gewerbe in der Region. Ablauf - Anmeldung von Jobanbietenden: Jobanbietende melden sich persönlich während den Öffnungszeiten bei der Jobbörse. Mit der Anmeldung bei der Jobbörse werden sie über die Regeln der Jobbörse informiert. Mit dem Einreichen des ausgefüllten Personalblatts anerkennen sie die Regeln der Jobbörse. Version

5 - Anmeldungen von Jugendlichen Jugendliche melden sich persönliche während den Öffnungszeiten bei der Jobbörse. Mit der Anmeldung bei der Jobbörse werden sie über die Regeln der Jobbörse informiert. Mit dem Einreichen des ausgefüllten Personalblatts anerkennen sie die Regeln der Jobbörse. - Vermittlung durch die Jobbörse Die Jobbörse vermittelt die Kontaktangaben der Jobanbietenden an die entsprechenden Jugendlichen. Dabei wird größtmöglich versucht den Wünschen und Bedürfnissen der Jobanbietenden wie auch der Jugendlichen gerecht zu werden. Die Jugendlichen müssen sich anschliessend selbständig (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) bei den Jobanbietenden melden und mit ihnen ein Bewerbungsgespräch führen. Die Jugendlichen melden sich nach der Kontaktaufnahmen mit den Jobanbietenden (spätestens nach 3 Tagen) bei der Jobbörse und berichten über den Verlauf der Anstellung. Bei Schwierigkeiten melden sich Jobanbietende oder Jugendliche bei der Jobbörse, welche im Rahmen des Möglichen versucht zu vermitteln Bei Beendigung oder Abschluss des Jobangebots machen sowohl Jobanbietende, als auch Jugendliche auf der Jobbörse eine Rückmeldung. Finanzierung Die Jugendlichen werden direkt von den Jobanbietenden entlöhnt (siehe Tarifliste im Anhang). Der Aufwand der Mitarbeitdenden der KJFS wird über deren Budget finanziert. Version

6 Betreuung Begleitung durch die KJFS In der ersten Zeit wird die Jobbörse von Mitarbeitenden der KJFS geführt um in erster Linie abschätzen zu können, welchen Arbeitsaufwand sich aus diesem Projekt ergibt. Anschliessend ist die Betreuung der Jobbörse ein Job, welcher die Jobbörse den Jugendliche anbietet. Die gesetzlichen Bestimmungen und das Anstellungsverfahren sind gleich geregelt wie bei den externen Vermittlungsjobs der Jobbörse. Die Jugendlichen werden durch Mitarbeitende der KJFS eingeführt und sollen danach so selbstständig wie möglich die Jobbörse unter dem Coaching der KJFS betreuen. Die Jugendlichen können bei Schwierigkeiten jederzeit Unterstützung anfordern und bekommen regelmässig Feedback zu ihrer Arbeit. Nach Beendigung des Arbeitverhältnisses wird ihnen ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Aufgaben Grundsätzlich übernehmen die jugendlichen Mitarbeitenden alle Aufgaben, welche anfallen. Ziel ist, dass ihr Handlungsspielraum und ihre Verantwortungsübernahme mit der Zeit steigen. Die Prioritäten sind jedoch unterschiedlich gewichtet: v.a. Mitarbeitende Telefondienst Kartei nachführen Jobvermittlung Allgemeine Administration Werbung v.a. KJFS Coaching Dokumente überprüfen Kontakt zu Anbietenden Werbung Ort Die Jobbörse wird in den Räumlichkeiten des SchülerInnentreffs Lyss an der Herrengasse eingerichtet (2 Arbeitsplätze). Zeit Das Kick-Off der Jobbbörse ist auf die 2. Jahreshälfte 2011 festgesetzt. Das Büro der Jobbörse wird einmal pro Woche, voraussichtlich Donnerstags von bis Uhr geöffnet sein. Version

7 Vernetzung Pro Juventute Die Vernetzung mit anderen Job- und Wochenplatzbörsen ist aus verschiedenen Gründen wichtig: Erstens ermöglicht sie einen Austausch über Erfahrungen mit den Jobvermittlungen und dem Betrieb der Jobbörse. Weiter erlaubt es den einzelnen Standorten personenzentriert zu arbeiten d.h. Jugendliche, die an der Grenze des Einzugsgebietes wohnen, können auch an andere Jobbörsen weitervermittelt werden. Desweiteren ermöglicht die Vernetzung auch einen einheitlicheren Auftritt in der Öffentlichkeit und vor dem Gewerbe, was für die Bekanntheit und Nutzung von Vorteil ist. Die Form der Vernetzung ist noch relativ offen, bisher fanden ein unverbindliches Kennenlernen und ein erster Austausch mit Robert Vogt von Pro Juventute Biel statt. Er wird auch im Träffpoint Brügg die Ansprechsperson für die Jobbörse sein. Die KJFS bedankt sich bei der Jobbörse Biel für die Zusammenarbeit und das zur Verfügung stellen der Grundlagenpapiere und des Konzepts. Version

8 Anschlussgemeinden Folgende Gemeinden gehören zum Einzugsgebiet der Jobbörse von der KJFS. - Lyss - Aarberg - Seedorf - Radelfingen/ Detligen - Niederried - Kallnach - Bargen - Walperswil - Bühl - Kappelen - Jens - Worben - Grossaffoltern/ Suberg - Rapperswil - Büren - Pieterlen - Lengnau - Dotzigen Version

9 Anhang Mögliche Arbeiten Betrieben / Firmen / Geschäften - Versand - Lagerarbeiten - Papier und Karton zusammenbinden - div. Reinigungsarbeiten - Leichtere Transportarbeit - Botengänge - Archivieren, anschreiben - Computerarbeit - Umschwungpflege - Mithilfe bei Anlässen - etc. Privaten / Haushalten Ums Haus - Rasenmähen - Autowaschen - Einfache Gartenarbeit - Tiere ausführen - Velo putzen - Einkäufe machen - Spazierbegleitung - Recycling - Botengänge - etc. Im Haus - Mithilfe im Haushalt - Reinigungsarbeiten - Blumen giessen - Tiere versorgen / betreuen - Computerhilfe - Aufgabenhilfe - Allg. Handreichungen - etc. Tarifliste Empfohlene Stundenansätze für die Entlöhnung 13 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 15.- Version

10 Rechtliche Situation Schulpflichtige ab 13 Jahren Allgemein Zulässige Beschäftigungen Botengänge Leichte Arbeiten Handreichungen beim Sport Arbeiten im Gastgewerbe sind erst ab dem 16. Altersjahr zulässig Zeitraum der Beschäftigung Nur an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr Bei mehr als 5 Std. Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren Mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit Ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen, bei besonderen Anlässen oder zu Handreichungen beim Sport Höchstdauer der Beschäftigung während der Schulzeit Höchstdauer der Beschäftigung während der halben Dauer der Schulferien, wenn diese mind. 3 Wochen andauern. Pro Tag 3 Std. Pro Woche 9 Std. Pro Tag 8 Std. Pro Woche 40 Std. Version

11 Berufsvorbereitung Beschäftigung zur Vorbereitung der Berufswahl (Schnupperlehre im Kalenderjahr, in dem das 14. Lebensjahr vollendet wird) Zulässige Beschäftigungen Leichte Arbeiten nach einem Programm des Betriebes oder der Berufsberatung. Höchstdauer der Beschäftigung Pro Tag 8 Std. Pro Woche 40 Std. Zeitraum der Beschäftigung Nur an Werktagen zwischen 6 und 18 Uhr Mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit Die Dauer eines einzelnen Berufswahl-praktikums ist auf zwei Wochen beschränkt. Schulentlassene unter 15 Jahren Können Jugendliche unter 15 Jahren nach kantonalem Recht aus der Schulpflicht entlassen oder vorübergehend von Unterricht ausgeschlossen werden, so kann die kantonale Behörde im Einzelfall eine regelmässige Beschäftigung im Rahmen der beruflichen Grundbildung oder im Rahmen eines Förderprogramms ab 14 Jahren bewilligen (ArGV 5, Art.9). Version

12 Versicherung Die Versicherung, insbesondere Haftpflicht und Unfall, ist Sache der Firmen oder Privatpersonen, respektive der Jugendlichen und ihren Erziehungsverantwortlichen. Die KJFS kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Jugendliche, die arbeiten, sind versicherte Personen gemäss Artikel 1a des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG), auch wenn sie nur einen kleinen Verdienst erzielen. Die Höhe des Verdienstes spielt für die Unfalldeckung keine Rolle. Ebenso wenig, ob ein schriftlicher Vertrag oder eine Abmachung per Handschlag vorliegt. - Jugendliche, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind auch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen versichert. - Jugendliche, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind gegen Nichtbetriebsunfälle nicht versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind bei der Berufsunfallversicherung versichert. Die KJFS verfolgt mit der Jobbörse keine kommerziellen Interessen. Die Jobbörse wird als reine Vermittlungsplattform betrieben und beschränkt sich auf diese Tätigkeit. Bezüglich Missbrauchs wird auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen (ArGV) verwiesen, welche für Jugendliche bis 18 Jahre gelten: 1). Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 (Stand am 1. Januar 2008). Zugriff am 10. Juli 2008 auf: 2). Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV5) vom 28. September 2007 (Stand ). Zugriff am 29. Dezember 2010 auf: Jugendschutzverordnung auf: tml?lang=de Version

13 Regeln für Jugendliche Folgender Ablauf ist für den reibungslosen Betrieb der Jobbörse wichtig und daher von Dir zwingend einzuhalten. Diese Regeln sollen eine faire und korrekte Job- Vermittlung für alle sicherstellen. Interesse an einem Job Ich lese die Infos: - Rechtliche Situation - Regeln für Jugendliche - Mögliche Arbeiten und Tarife - Personalblatt Jobsuchende Danach schreibe ich mich persönlich mittels Personalblatt für Jobsuchende, bei der Jobbörse ein. Vermittlung eines Jobs Wird mir ein Job angeboten, gehe ich wie folgt vor: 1. Sofort mit dem Job-Anbieter telefonieren und sich für das Angebot bewerben. 2. Informationen und Abmachungen mit dem Anbieter treffen, bezüglich: a. eventuellen Vorstellungstermin b. der zu erledigenden Aufgabe c. des Einsatzstarts / -endes d. der Entlöhnung e. diverses z.b. Arbeitskleidung etc. 3. Anschliessend melde ich mich so schnell wie möglich bei der Jobbörse und informiere über die Vorkommnisse. 4. Mache ich der Jobbörse keine Rückmeldung a. Nimmt die Jobbörse mit dem Anbieter Kontakt auf, um zu sehen was los ist b. Anschliessend wird die/der nächste Jugendliche für diesen Job vermittelt c. Ich verliere meinen Platz in der Jobbörsen Kartei und werde zuhinterst eingereicht. Version

14 Ende des Jobs Endet mein Einsatz, melde ich es der Jobbörse umgehend und bringe die Vermittlungsgebühr vorbei. So werde ich wieder in die Kartei der Job-Suchenden aufgenommen. Ist mir die Auflösung meines regelmässigen Jobs im Voraus bekannt, gebe ich diese Information der Jobbörse auch sofort weiter und habe so wiederum die Möglichkeit, schneller einen anderen Job angeboten zu bekommen. Schnelles Melden erhöht meine Chance, schneller wieder einen Job zu erhalten! Version

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