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1 Investmentvertrag partiarisches Nachrangdarlehen Zwischen 1. FC Lokomotive Leipzig e.v. Geschäftsanschrift Connewitzer Strasse 21, Leipzig ( Club ) (nachfolgend Club genannt) vertreten durch Vereinsvorsitzenden Jens Kesseler und NAME ADDRESS ZIP CITY (nachfolgend Crowd-Invest or genannt) (nachfolgend einzeln Part ei und gemeinsam die Part eien genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel A. Bei der Club ist ein Fußballverein dessen 1. Mannschaft zur Zeit in der Regionalliga Nordost spielt.. Der Club wurde am 10. Dezember 2003 gegründet und ist unter der Nummer VR 3907 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Vereinsvorsitzender des Clubs ist zurzeit Jens Kesseler. B. Zur Stärkung der Finanzierungsmittel des Clubs und Infrastruktur (Bau eines Familienblocks) führt der Club eine Crowdinvesting Kampagne auf ( KICKRS-Websit e ) durch. C. Die KICKRS-Website eröffnet Fußballvereinen die Möglichkeit, Projekte vorzustellen. Zudem eröffnet die KICKRS-Website Investoren die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg von Fußballvereinen über die Gewährung von partiarischen Nachrangdarlehen (nachfolgend auch "Invest ment") zu partizipieren. D. Die KICKRS-Website ist eine von der NEXT Sports GmbH, Grillparzerstraße 46, München ( KICKRS.NET ) betriebene Online-Plattform, auf der Informationen des Clubs veröffentlicht werden. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums haben Investoren die Möglichkeit, in den Club zu investieren ( Kampagnenzeit raum ). Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Kampagne mit den vorgenannten Möglichkeiten vorgestellt ("Kampagne") und hat einen individuell festgelegten Mindestbetrag, der als Gesamtsumme der einzelnen nachrangigen partiarischen Darlehen aller Investoren im Rahmen der Kampagne erreicht werden muss (nachfolgend "Funding Schwelle ") sowie einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend "Funding Limit "). Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung der vorgestellten

2 Investmentmöglichkeit ist, dass im Rahmen der jeweiligen Kampagne die Funding Schwelle erreicht wird. Die Funding Schwelle beträgt EUR Das Funding Limit beträgt EUR E. Sämtliche sportlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen z.b. betreffend Transfers, Anstellungsverhältnisse, sportliche Belange oder die Clubpolitik verbleiben vollständig beim Club. F. Im Rahmen des Crowdinvestings über die KICKRS-Website gewähren die Crowd-Investoren dem Club nachrangige partiarische Darlehen. Bei den partiarischen Darlehen handelt es sich um Fremdkapital. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Crowd- Investoren an dem Club. Den Crowd-Investoren steht vielmehr ein endfälliger Rückzahlungsanspruch in Höhe des gewährten Darlehens sowie eine Verzinsung des Darlehensbetrages nach Maßgabe des jeweiligen Investmentvertrages zu. Als nachrangige Gläubiger treten die Ansprüche der Crowd-Investoren (insb. Zins- und Rückzahlung) gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger des Clubs zurück. Zudem ist der Crowd-Investor verpflichtet, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber dem Club solange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung des Clubs führen würde. G. Der Investmentvertrag zwischen Crowd-Investor und dem Club ist in dreifacher Hinsicht bedingt. Zum einen ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf den Eingang des Darlehensbetrages bei dem Club. Weiterhin ist der Investmentvertrag aufschiebend bedingt auf die Bekanntgabe von zusätzlichen Informationen in der Selbstauskunft durch den Crowd-Investor, sofern der Crowd-Investor ein Darlehen von mehr als EUR vergeben will. Zum anderen ist der Investmentvertrag auflösend bedingt für den Fall, dass die Kampagne des Clubs auf der KICKRS-Website nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: 1. Vert ragsschluss 1.1. Durch das Ausfüllen des Investmentformulars auf der KICKRS-Website und das Anklicken des Buttons Jetzt zahlungspflichtig investieren am Ende des Investmentformulars gibt der Crowd-Investor ein Angebot in einer individuell festgelegten Höhe ("Darlehensbet rag") in Form eines nachrangigen partiarischen Darlehens ("Nachrangdarlehen") ab ("Invest ment-angebot") Vor Vertragsschluss bestätigt der Crowd-Investor die Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) oder einem entsprechenden Informationsblatt zur Vermögensanlage unter Nennung von Ort und Datum durch eigenständige Texteingabe unter Bekanntgabe seines Namens, seiner Anschrift, der Nummer seines Personalausweises oder eines

3 anderen geeigneten amtlichen Ausweispapieres, der ausstellenden Behörde sowie seiner -Adresse oder seiner Telefonnummer Nach Erhalt des Investment-Angebots schickt KICKRS.NET dem Crowd-Investor eine , die den Eingang des Investment- Angebots bei KICKRS.NET bestätigt ("Angebot sbest ät igung") und das Angebot des Crowd-Investors über ein Nachrangdarlehen ("Invest ment vert rag") für den Club annimmt ("Invest ment- Best ät igung"). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. Vorbehaltlich der Ziffer 3 beginnt die Laufzeit dieses Investmentvertrages mit Ende des Kampagnenzeitraums. 2. Darlehensgewährung / Verwendungszweck 2.1. Der Crowd-Investor gewährt dem Club ein Nachrangdarlehen in Höhe des von ihm in dem Investment-Angebot individuell festgelegten Darlehensbetrages Sofern die Kampagne erfolgreich ist (Ziffer 3.3), ist der Club verpflichtet, den Darlehensbetrag zur Stärkung der Finanzierungsmittel und Infrastruktur (Bau eines Familienblocks) zu verwenden. 3. Bedingungen 3.1. Dieser Investmentvertrag ist aufschiebend bedingt auf den Zahlungseingang des Darlehensbetrages ("erst e auf schiebende Bedingung"). Sollte ein Zahlungseingang nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages erfolgt sein, so gilt die Bedingung endgültig als nicht eingetreten. Mit Zahlungseingang wird der Vertrag automatisch wirksam Zudem ist dieser Investmentvertrag in den nachfolgend dargestellten Fällen aufschiebend bedingt auf die Angabe zusätzlicher Informationen durch den Investor ( zweit e auf schiebende Bedingung ): Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf der Investor sofern er keine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG ist mehr als EUR nur dann investieren, sofern er nach der von ihm erteilten Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens EUR verfügt, oder maximal den zweifachen Betrag seines im Rahmen der Selbstauskunft angegebenen durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens jedoch in jedem Fall EUR Sofern der Investor beabsichtigt, einen Darlehensbetrag von mehr als EUR zu investieren, ist er verpflichtet im Rahmen des Investitionsprozesses und über die bei Registrierung bereits eingegebenen Daten hinaus in Form einer Selbstauskunft Angaben wie folgt zu machen:

4 sofern es sich bei dem Investor um eine Kapitalgesellschaft i.s.d. 2a Abs. 3 VermAnlG (GmbH, AG, KGaA) handelt, sind keine weiteren Angaben erforderlich, ansonsten hat der Investor anzugeben, ob er über ein Mindestvermögen von EUR in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten verfügt; oder dass der von ihm im Rahmen des Investment- Angebots gewählte Darlehensbetrag das Zweifache seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt Sofern aufgrund des vom Investor beabsichtigten Darlehensbetrages wie vorstehend beschrieben erforderlich, wird der Club die erforderlichen Informationen im Rahmen des Investitionsprozesses abfragen und der Investor hat die Angaben im Rahmen der von ihm zu erteilenden Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu machen. Erst nach Erhebung der zusätzlichen Informationen durch den Club ist die zweite aufschiebende Bedingung eingetreten und dieser Investmentvertrag tritt in Kraft Dieser Investmentvertrag ist zudem auflösend bedingt auf den Fall, dass die konkrete Kampagne nicht erfolgreich ist ("auf lösende Bedingung"). Eine Kampagne ist erfolgreich, wenn innerhalb des Kampagnenzeitraumes zzgl. der 14-tägigen Abrechnungsphase die Gesamtsumme aller Darlehensbeträge von Crowd-Investoren die individuell festgelegte Funding Schwelle der Kampagne erreicht. Nach Ablauf des Kampagnenzeitraumes beginnt eine 14-tägige Abrechnungsphase. Nach Ablauf der 14-tägigen Abrechnungsphase teilt KICKRS.NET dem Crowd-Investor mit, ob die von ihm unterstützte Kampagne ihre Funding Schwelle erreicht hat und damit erfolgreich war. Wird die Funding Schwelle nicht erreicht, verliert dieser Investmentvertrag seine Wirksamkeit. Weder der Crowd-Investor noch der Club oder ein Dritter können in diesem Fall aus diesem Investmentvertrag Rechte herleiten. Der Crowd-Investor erhält bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd-Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto erstattet (Ziffer 5.2). 4. Zahlungsabwicklung 4.1. Der Club hat für die Abwicklung der Zahlungen aufgrund dieses Investmentvertrages bei der BNP Paribas Niederlassung Deutschland (nachfolgend "Bank") ein Konto errichtet ( Crowdf unding- Kont o ). Bis zum erfolgreichen Abschluss der Kampagne (Ziffer 3.3) bedarf der Club für Verfügungen über das Crowdfunding-Konto der

5 Zustimmung von KICKRS.NET. Gleiches gilt im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung (Ziffer 3.3) bis zur vollständigen Erstattung bereits geleisteter Zahlungen an die Crowd-Investoren Sämtliche Zahlungen aufgrund dieses Investmentvertrages dürfen ausschließlich auf das Crowdfunding-Konto erfolgen. 5. Auszahlung 5.1. Der Darlehensbetrag (also der von dem Crowd-Investor in seinem Investment-Angebot individuell festgelegte Betrag) ist unmittelbar nach Abschluss dieses Investmentvertrages (also dem Versand der Investment-Bestätigung durch KICKRS.NET) zur Zahlung fällig. Der Crowd-Investor zahlt den Darlehensbetrag auf das im Rahmen der Kampagne genannte Crowdfunding-Konto des Clubs bei der Bank. Nach entsprechendem Eingang des vom Crowd-Investor zu leistenden Darlehensbetrags hat der Club keine weiteren Ansprüche gegen den Crowd-Investor (KEINE NACHSCHUSSPFLICHT ) Im Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung (Ziffer 3.3) ist der Club verpflichtet, dem Crowd-Investor bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 10 (zehn) Bankarbeitstagen auf das vom Crowd- Investor im Rahmen des Investments verwendete Bankkonto zu erstatten. KICKRS.NET wird dem entsprechend zustimmen. 6. Lauf zeit und T ilgung 6.1. Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 5 (fünf) Jahren ("Lauf zeit") Das Nachrangdarlehen ist endfällig. Dieses bedeutet, dass der Club während der Laufzeit des Nachrangdarlehens keine Tilgungszahlungen leistet, sondern das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit getilgt wird Am Ende der Laufzeit wird der ausgezahlte und noch nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag nebst Verzinsung nach Ziffer 7 in drei gleich großen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, zur Zahlung auf das vom Crowd- Investor im Rahmen seiner Anmeldung auf der KICKRS-Website hinterlegte Bankkonto fällig. Änderungen seiner Bankverbindung hat der Crowd-Investor unverzüglich KICKRS.NET mitzuteilen Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Club insbesondere dann vor, wenn der Crowd-Investor den mit der NEXT Sports GmbH abgeschlossenen Poolingvertrag (vgl. Ziffer 9) widerruft oder außerordentlich kündigt Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbetrag sowie sämtliche aufgelaufenen, noch nicht gezahlten Zinsen innerhalb von 3 (drei) Monaten nach

6 Wirksamwerden der Kündigungserklärung zur Zahlung an den Crowd- Investor fällig. 7. Verzinsung Festzins Der Darlehensbetrag wird mit einem festen Zinssatz in Höhe von 1,5 % p. a. auf den Darlehensbetrag verzinst ( Fest zins ). Die Festzinsen berechnen sich pro rata temporis auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlich verstrichenen Tage Die Festzinsen werden endfällig nachträglich zum Ende der Laufzeit entsprechend Ziffer 6.3 zur Zahlung auf das vom Crowd-Investor im Rahmen seiner Anmeldung auf der KICKRS-Website hinterlegte Bankkonto fällig Erfolgszins Daneben gewährt der Club dem Crowd-Investor eine erfolgsabhängige Verzinsung des Darlehensbetrages in Abhängigkeit vom Erfolg des Clubs ("Erf olgszins"). Ein negativer Erfolgszins ist ausgeschlossen. Dieser Erfolgszins wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechnet Der Erfolgszins ist an die Erreichung von Meilensteinen gekoppelt ( Meilenst eine ). Dieses bedeutet, dass sich die Höhe des Erfolgszinses danach richtet, ob der Club die nachfolgend aufgelisteten Meilensteine erfüllt. Meilensteine können nur einmalig erreicht werden. Als Erfolgszins erhält der Crowd-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbetrages endfällig nachträglich zum Ende der Laufzeit, die sich wie folgt bemisst: Meilenstein 1: der Zuschauerschnitt im Bruno-Plache-Stadion in einer Saison beträgt über 5500 innerhalb der Laufzeit des Nachrangdarlehens: 5% Meilenstein 2: die 1. Herrenmannschaft des Clubs steigt innerhalb der Laufzeit des Nachrangdarlehens in die 3.Liga auf: 10% Meilenstein 3: die 1. Herrenmannschaft des Clubs steigt innerhalb der Laufzeit des Nachrangdarlehens in die 2.Liga auf: 50% Meilenstein 4: Veranstaltung eines DFB Junioren Nationalspiel im Bruno-Plache-Stadion innerhalb der Laufzeit des Nachrangdarlehens: 5% Sollte während der Laufzeit dieses Vertrages kein Meilenstein erreicht werden, erhält der Crowd-Investor keinen Erfolgszins Beispielrechnungen:

7 Der Crowd-Investor investiert EUR 100. Sollte kein Meilenstein erreicht werden, erhält der Crowd- Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich 7,5 % Festzins (5 x 1.5 % p.a. gerechnet auf den Darlehensbetrag) = EUR 107,5 zurück. Dies entspricht einer effektiven jährlichen Verzinsung von 1,46 % p.a. Sollte Meilenstein 1 erreicht werden, erhält der Crowd- Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung von 12,5 % (7,5 % Festzins plus 5 % Erfolgszins) = EUR 112,50 zurück. Dies entspricht einer effektiven jährlichen Verzinsung von 2,38 % p.a. Sollten Meilenstein 1 und 2 erreicht werden, erhält der Crowd-Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 22,5 % (7,5 % Festzins plus 15 % Erfolgszins) = EUR 122,5 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 4,14 % p.a. Sollten Meilenstein 1, 2 und 3 erreicht werden, erhält der Crowd-Investor nach Ende der Laufzeit von drei Jahren seinen Darlehensbetrag zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von 72,5 % (7,5 % Festzins plus 65 % Erfolgszins) = EUR 172,50 zurück. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 11,52 % p.a. 8. Zins- und Rückzahlungen / St euern 8.1. Zum Zweck der Rückzahlung des Nachrangdarlehens und der Auszahlung der Verzinsung hinterlegt der Crowd-Investor im Rahmen seines ersten Investments auf der KICKRS-Website eine auf seinen Namen lautende Bankverbindung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Der Crowd-Investor ist verpflichtet, diese Bankverbindung jederzeit aktuell zu halten Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird der Club bei der Auszahlung der Verzinsung die Kapitalertragsteuer in Form der Abgeltungssteuer sowie etwaige Annexsteuern (insb. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) einbehalten und abführen. Diesfalls erhält der Crowd-Investor hierüber eine Bescheinigung des Clubs. 9. Pooling Der Crowd-Investor ist verpflichtet, den in Anhang 9 enthaltenen Poolingvertrag mit der NEXT Sports GmbH abzuschließen. 10. Qualif iziert er Rangrückt rit t Die Ansprüche des Crowd-Investors aus diesem Nachrangdarlehen,

8 insbesondere die Verzinsungs- und Rückzahlungsansprüche, treten gemäß 39 Abs. 2 InsO gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Club im Rang hinter die Forderungen im Sinne des 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. Der Crowd- Investor verpflichtet sich, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber dem Club solange und soweit nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit nach 17 InsO oder zu einer Überschuldung im Sinne von 19 InsO (jeweils in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung) des Clubs führen würde. Leistungen auf die im Rang zurückgetretenen Forderungen kann der Crowd-Investor nur aus einem etwaigen künftigen Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger des Clubs (mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger) verbleibt, verlangen. Die Ansprüche sind im Fall der Insolvenz des Clubs erst nach vollständiger Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zu bedienen Die Ansprüche sämtlicher Nachrangdarlehensgeber sind gleichrangig Dieser qualifizierte Rangrücktritt gilt für den Fall der Liquidation des Clubs entsprechend. 11. Inf ormat ionsrecht e des Crowd-Invest ors Der Abschluss dieses Investmentvertrages führt nicht zu einer (gesellschaftsrechtlichen) Beteiligung des Crowd-Investors an dem Club. In Bezug auf den Club hat der Crowd-Investor daher keine Stimm-, Weisungs- oder Kontrollrechte. Für den Geschäftsbetrieb des Clubs sowie deren Verwaltung ist ausschließlich die Vereinsleitung des Clubs verantwortlich Der Club wird, sofern die Funding Schwelle erreicht wird, jeweils zum 30. Januar und 30. Juli eines jeden Jahres, erstmals frühestens 30 Tage nach Überschreiten der Funding Schwelle zum nächsten der vorgenannten Termine ein Reporting veröffentlichen und über den Fortschritt des sich aus diesem Vertrag ergebenden Investitionsvorhabens berichten. Der Club ist ferner verpflichtet Informationen, die für das Investitionsvorhaben von wesentlicher Bedeutung sind, bekanntzumachen. 12. Kündigung Das Nachrangdarlehen kann bis zum Ende der Laufzeit (Ziffer 6.1) nicht ordentlich gekündigt werden Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Investmentvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei fristlos gekündigt werden. Soweit der Darlehensbetrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht oder nicht voll ausgezahlt worden ist, wird der Crowd-Investor von seiner

9 Verpflichtung zur Darlehensgewährung frei. 13. Risiken Investitionen in den Club sind mit erheblichen Risiken verbunden. Dem Crowd-Investor sollte bewusst sein, dass sofern kein Meilenstein während der Laufzeit erreicht wird der Crowd-Investor keinen Erfolgszins, sondern lediglich den Festzins erhalten wird. Unter Umständen kann der Club auch den Festzins nicht zahlen bzw. den Darlehensbetrag nicht zurückzahlen. Die Investition in den Club stellt eindeutig eine Risiko-Investition dar, deren Ergebnis von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist und deren zukünftige Entwicklung nicht vorhergesehen werden kann. Mit Investition in den Club sind für den Crowd-Investor Risiken verbunden, die unter Umständen zu einem Totalverlust des Investments führen können Der Crowd-Investor sollte sein Investment nicht mit Fremdkapital finanzieren, weil ansonsten trotz eines möglichen Totalverlustes Zinsund Rückzahlungsverpflichtungen weiterbestehen können Der Crowd-Investor sollte die Investition in den Club nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur dann investieren, wenn er einen Totalverlust des Investments in Kauf nehmen kann. Daher sollte ein Investment in den Club nur einen gemäß der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen des Crowd-Investors darstellen, weil er ansonsten auch seine Liquidität für andere Investments oder seine Lebensführung gefährdet. Um die Risiken seiner Investments zu streuen, empfiehlt es sich, dass der Crowd-Investor sich nicht auf ein Investment in einer Kampagne konzentriert, sondern zur Diversifikation der Risiken ein Portfolio aus Anlagen und Investments aufbaut KICKRS.NET stellt lediglich die KICKRS-Website als Internet- Dienstleistungsplattform für die Präsentation der Kampagne den Club zur Verfügung, erbringt jedoch in keinster Weise eine Anlageberatung oder sonstige Beratung. KICKRS.NET schließt mit dem Crowd-Investor keine Verträge über Beratungs- oder Auskunftsleistungen ab. Insbesondere ist KICKRS.NET nicht verpflichtet, den Crowd-Investor über die weiteren Entwicklungen des Clubs zu informieren. Darüber hinaus ist KICKRS.NET nicht verantwortlich für ausbleibende Zahlungen oder Vergütungen oder die Erfüllung sonstiger Pflichten des Clubs aus diesem Investmentvertrag Die Entscheidung darüber, ob der Crowd-Investor über die KICKRS- Website in einen Fußballverein investiert und in welchen Fußballverein er investiert, obliegt allein dem Crowd-Investor selbst. Der Crowd- Investor sollte sich sowohl bei seiner Investitionsentscheidung als auch während der Laufzeit rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich beraten lassen Die Veräußerung und Abtretung eines im Rahmen einer Kampagne

10 auf der KICKRS-Website vergebenen Nachrangdarlehens durch den Crowd-Investor ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Nachrangdarlehen sind jedoch keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung dürfte daher in der Praxis schwierig oder sogar unmöglich sein, weil für Nachrangdarlehen kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz existiert. Der Crowd-Investor ist daher dem Risiko ausgesetzt, während der Laufzeit des Nachrangdarlehens nicht frei über seine investierten Mittel verfügen zu können.

11 14. Widerruf sbelehrung Widerrufsbelehrung Widerruf srecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Next Sports GmbH, Grillparzerstraße 46, München, als Vertreter der Club. Widerruf sf olgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge-währen. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeit-raum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner-halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs-erklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerruf sbelehrung

12 15. Schlussbest immungen Abtretung von Rechten des Crowd-Investors Der Crowd-Investor ist berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Investmentvertrag insgesamt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung ist nur unter den Bedingungen möglich, dass der Empfänger (i) in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem mit der NEXT Sports GmbH abgeschlossenen Poolingvertrag eintritt, (ii) ein Mitgliedskonto auf der KICKRS-Website eröffnet, (iii) sämtliche aus Sicht von KICKRS.NET erforderlichen Angaben insbesondere seine Bankverbindung und seine Steueridentifikationsnummer an KICKRS.NET übermittelt. Der Club befreit den Crowd-Investor insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht. Der Crowd-Investor wird der Club jegliche derartige Übertragung unverzüglich in Textform anzeigen Nebenabreden Nebenabreden zu diesem Investmentvertrag wurden nicht getroffen. Über den Regelungsgehalt der vorstehenden Bestimmungen hinaus, wird durch dieses Vertragsverhältnis kein weitergehendes, insbesondere kein gesellschaftsrechtliches, Rechtsverhältnis begründet Änderungen und Schriftform Änderungen dieses Investmentvertrages bedürfen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Ziffer Der Club ist in Abstimmung mit KICKRS.NET zu Änderungen dieses Investmentvertrages berechtigt, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Regulierung erforderlich und/oder nach Ermessen der Club sinnvoll sind Mitteilungen Nach diesem Investmentvertrag notwendige Aufforderungen, Mitteilungen, abzugebende Erklärungen oder andere Nachrichten sind jeweils an die Parteien zu richten oder an diejenige Person oder Anschrift, die jeweils von einer Partei bestimmt wird, es sei denn, in diesem Investmentvertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt Vertraulichkeit Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Investmentvertrages gegenüber Dritten geheim und vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den

13 gesetzlich oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu beschränken. Festgehalten wird jedoch, dass der Inhalt dieses Vertrags KICKRS.NET vollumfänglich offengelegt wird Geltendes Recht Dieser Investmentvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Investmentvertrag oder seinen Anlagen sollen von den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, München Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Investmentvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Investmentvertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Investmentvertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

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