Beteiligungsvereinbarung

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1 Beteiligungsvereinbarung I.. Vertragsparteien Dieser Vertrag wird zwischen der Quirito UG (haftungsbeschränkt), Adams Lehmann Str. 56, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB und dem Investor, Herrn/Frau. geschlossen. II. Vorbemerkung 1. Raumrendite ist eine Internet-Plattform, die es Kleinst- und Kleininvestoren ermöglicht, in ertragreiche Projekte wie Immobilien in Form eines Crowdfunding zu investieren. Dabei fungiert der Investor als Geber eines partiarischen Darlehens. Der Darlehensgeber kann direkt auf der Homepage aus verschiedenen Immobilienprojekten wählen, Details zu diesen Projekten betrachten und einen frei wählbaren Betrag ab EUR 100,00 investieren. Außerdem wird der Investor weiter über einen Login-Bereich über die Entwicklung seiner getätigten Investitionen informiert und kann seine jährlichen Renditeauszahlungen veranlassen. 2. Die Mindestinvestition beträgt EUR 100,00 und kann ein Vielfaches bis zu EUR ,00 betragen. Natürlich kann auch in verschiedene Projekte investiert werden. 3. Das Darlehen dient der anteiligen Finanzierung der auf der Homepage von Raumrendite dargestellten Projekte. 4. Während der Laufzeit des Projektes erhält der Investor die im Projekt definierte jährliche Garantie-Rendite, die sich aus den Mieteinnahmen finanziert. Die Differenz zwischen Renditeauszahlung und Mieteinnahmen wird für die Verwaltung der Immobilie verwendet und Rücklagen gebildet. Nach der im Projekt definierten Laufzeit wird die Immobilie veräußert, die Nominalwerte der partiarischen Darlehen werden den Investoren wieder gutgeschrieben und der Gewinn der Wertsteigerung

2 inkl. der gebildeten Rücklagen abzüglich der Kosten aliquot auf die Investoren aufgeteilt. 5. Der Investor gewährt Raumrendite mit dem vorliegenden Vertrag ein partiarisches Darlehen. Das partiarische Darlehen stellt keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Investors dar. Vielmehr räumt Raumrendite einen endfälligen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens, auf Zahlung eines jährlich fälligen Festzinses von 2,5% p.a. auf den zur Verfügung gestellten Darlehensbetrages und einer Beteiligung am Gewinn nach Abschluss des Projektes ein. 6. Die Investoren können von dem Zeitpunkt an, ab dem das Projekt auf der Internetseite von Raumrendite eingestellt und frei geschaltet wurde für die Dauer einer Investitionsfrist von 50 Tagen partiarische Darlehen an dem Projekt abschließen, soweit nicht vor Ablauf der Investitionsfrist das Investitionslimit erreicht ist. Raumrendite kann die Investitionsfrist um insgesamt bis zu 60 Tage verlängern. 7. Nach Auswahl des entsprechenden Projektes und Investitionshöhe durch den Investor gibt dieser durch Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons auf der Webseite von Raumrendite ein Angebot auf Abschluss des partiarischen Darlehens nach Maßgabe dieses Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Raumrendite den Abschluss des Vertrages mit einer bestätigt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. 8. Das partiarische Darlehen ist qualifiziert nachrangig. D.h. sämtliche Ansprüche der Investoren sind solange und soweit ausgeschlossen, sofern sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Raumrendite GmbH herbeiführen würden. Der Investor trägt ein Insolvenzrisiko lediglich in Höhe seines Darlehensbetrages nebst Zinsen. Der Investor wird kein Gesellschafter der Raumrendite GmbH oder Miteigentümer der von Raumrendite GmbH erworbenen Immobilien und gleichwohl am wirtschaftlichen Erfolg des Projektes nach den Bedingungen dieses Vertrages beteiligt. Eine über den Verlust des Darlehensbetrages hinausgehende Haftung, insbesondere eine Nachschusspflicht besteht nicht.

3 9. Die Geschäftsführung steht allein der Raumrendite bzw. deren Geschäftsführer zu. Der Investor hat keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- oder Weisungsrechte hinsichtlich des Geschäftsbetriebes der Raumrendite GmbH bzw. der von ihr geführten Projekte. Der Investor wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Totalverlust des Darlehenskapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für den vereinbarten Zins und die Gewinnbeteiligung. III. Beginn und Dauer 1. Das partiarische Darlehen beginnt mit Abschluss des Vertrages. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag, an dem das Projekt gestartet wird. Sofern das Projekt nicht durchgeführt wird, erhält der Investor sein Darlehen unverzinst spätestens 30 Tage nach Ablauf der Investitionsfrist zurück. 2. Das Darlehen ist zweckgebunden für das vom Investor ausgesuchte Projekt. 3. Das Darlehen wird vom Investor direkt über die Homepage an Raumrendite gezahlt. 4. Für das Darlehen sowie für die Zinsen werden keine Sicherheiten gewährt. 5. Bis zur vollständigen Zahlung des Darlehensbetrages ist der Vertrag aufschiebend bedingt. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen gemäß Ziffer III. 3. dieses Vertrages bei Raumrendite eingegangen sein, gilt die Bedingung als endgültig nicht eingetreten. 6. Der Vertrag ist darüber hinaus auflösend bedingt, sofern innerhalb der Investitionsfrist die Fundingschwelle nicht erreicht wurde. Raumrendite ist berechtigt, die Investitionsfrist um insgesamt 2 Monate zu verlängern. Sofern das Investitionslimit auch nicht innerhalb der verlängerten Investitionsfrist erreicht

4 werden, wird Raumrendite den eingezahlten Betrag innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Investitionsfrist an den Investor zurück zahlen. IV. Kosten Dem Investor entstehen für den Abschluss dieses Vertrages keine weiteren Kosten. V. Rückzahlung des Darlehens 1. Der Darlehensbetrag ist von Raumrendite zurück zu zahlen, wenn der Darlehensvertrag von einer der Parteien wirksam gekündigt wird oder der Vertrag auf andere Weise endet. 2. Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. 3. Als Stichtag für die 10-jährige Laufzeit gilt der Zeitpunkt, den Raumrendite als Projektbeginn im jeweiligen Projekt definiert hat. In diesem Fall ist dies der Während der Laufzeit des Vertrages hat der Investor jährlich die Möglichkeit das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf des 5. Jahres der Laufzeit des Projektes zu kündigen. Raumrendite ist dann verpflichtet, den Darlehensvertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nebst etwaigen Zinsen an den Investor zurück zu zahlen. Sofern der Investor von der Kündigungsmöglichkeit Gebrauch macht, verliert er allerdings den Anspruch auf anteilige Gewinnbeteiligung zum Abschluss des Projektes und der aliquoten Auszahlung der Rücklagen. Weitergehende Ansprüche des Investors gegen Raumrendite sind ebenso ausgeschlossen. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Das beidseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. VI. Verzinsung

5 1. Raumrendite gewährt dem Investor eine feste Verzinsung des gewährten Darlehensbetrags von 2,5% p.a., beginnend mit dem Tag des Projektbeginns. Diese Verzinsung gilt nur als fix, solange die Einnahmen aus dem Projekt abzüglich der Kosten mindestens die feste Verzinsung übersteigen. 2. Die Zinsen sind jährlich an den Investor auszuzahlen. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt innerhalb von einer Frist von 4 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres. Der Investor kann die Auszahlung der Zinsen manuell über seinen Account veranlassen, oder aber den Zinsertrag in andere Projekte investieren. VII. Gewinnbeteiligung 1. Mit Beendigung des Projektes erhält der Investor eine Gewinnbeteiligung. Diese ist je nach Projekt unterschiedlich und berechnet sich beispielhaft wie folgt: Vorab: Raumrendite erwirbt Immobilie: Projektwert: Schritt 1: Invest in Projekt Beteiligung in % 1.000,00 1% Schritt 2: Jährliche Mietrendite (Durchschnitt) 3,5% für 10 Jahre jährliche Renditeauszahlung (2%) für 10 Jahre 350,00 200,00 Schritt 3: Verkaufserlös der Immobilie bei realistischer 10% Wertsteigerung Reinerlös nach Kosten Schritt 4: Auszahlung aliquot (1% des Reinerlöses) 2.334

6 Auszahlung in Summe Rendite effektiv ,38% 2. Die Eckdaten zu diesem Projekt 001 (Eigentumswohnung in Berlin-Wedding) sind folgende: Projektkosten: ,-- (Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Investition von 1.000,-- einer Beteiligung von ca. 1,225% entspricht.) Garantierendite: 2,5% Mietrendite netto: 3,9% Erwartete Gesamt-Rendite: 9,7% Projektdauer: 10 Jahre Projektbeginn: VIII. Auszahlungkonto/Steuern 1. Zinsen und die Rückzahlung des Darlehensbetrages sowie der Gewinnbeteiligung sind auf das vom Investor benannte Konto zu leisten. Änderungen hat der Investor Raumrendite GmbH unverzüglich mitzuteilen. Alternativ kann der Investor diese Zahlungen auch selbst über seinen Account veranlassen. 2. Der Investor wird darauf hingewiesen, dass Zinseinnahmen und Gewinne aus diesem Vertrag steuerpflichtig sein können. Der Investor ist verpflichtet für die steuerliche Behandlung selbst Sorge zu tragen. IX. Nachrangklausel 1. Die Tilgung des Darlehens, die Zahlung der festen Zinsen wie auch der Gewinnbeteiligung sowie sämtliche weiteren Ansprüche des Investors sind so lange und soweit ausgeschlossen wie im Falle der Auflösung der Raumrendite GmbH die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen der Raumrendite GmbH nicht erfüllt sind, oder die Ansprüche einen Grund für die Eröffnung eines

7 Insolvenzverfahrens herbeiführen würden oder sich die Raumrendite GmbH in Insolvenz befindet. 2. Die Erfüllung dieser nachrangigen Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft. 3. Sämtliche nachrangigen Darlehen sind im Verhältnis untereinander gleichrangig. Eine Erfüllung der nachrangigen Darlehen durch Aufrechnung ist ausgeschlossen. Erhält der Investor trotz Nachrangigkeit Zahlungen, auch im Wege der Aufrechnung, aus dem Darlehen, hat er diese ungeachtet anderer Vereinbarungen zurück zu gewähren. X. Abtretung 1. Der Investor darf seine Ansprüche aus dem partiarischen Darlehen ohne Zustimmung von Raumrendite abtreten, ist jedoch verpflichtet dies Raumrendite unverzüglich mitzuteilen. Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. 2. Ebenso ausgeschlossen ist eine Abtretung der Ansprüche aus diesem Vertrag, wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist. 3. Eine Abtretung darf im Übrigen nur an Personen erfolgen, die sich nicht in einem offensichtlichen Wettbewerbsverhältnis zu Raumrendite befinden. XI. Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Raumrendite GmbH.

8 2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das vorgenannte Erfordernis. Nebenabreden wurden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung, insbesondere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht.

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