AGB: Paket Inland. Paket Inland. Allgemeine Geschäftsbedingungen Produkt- und Preisverzeichnis. Gültig ab Die Post bringt allen was.

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1 AGB: Paket Inland Paket Inland Allgemeine Geschäftsbedingungen Produkt- und Preisverzeichnis Gültig ab Die Post bringt allen was.

2 AGB: Paket Inland PRODUKT- UND PREISVERZEICHNIS PAKET INLAND ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PAKET IN- LAND Gültig ab (Ausgabe Nr. 2/2007) Inhaltsverzeichnis 1 Dienstleistungsangebot / Versandbedingungen Transportbetriebsmittel / Ersatzleistung Maß- und Gewichtsgrenzen Höchstmaße: Höchstgewicht: Produkt- und Preisverzeichnis Standard-Beförderungsleistung Standard-Sendung Sperrgut Sendung Entgelt für Standard- Beförderungsleistungen Zusatzleistungen Abholung Eigenhändig Nachnahme Rückschein ( Übernahmsbestätigung ) Sendung mit Wertangabe Zerbrechliche Sendung Sendung mit Wertangabe und zerbrechlichem Inhalt Entgelt für Zusatzleistungen Sonstige Leistungen Unfreie Sendungen Entgelt für sonstige Leistungen Vorfrankierte Verpackungen "Wein.Paket" Entgelt für das "Wein.Paket" Österreichische Post AG

3 Produkt- und Preisverzeichnis: Paket Inland 1 Dienstleistungsangebot / Versandbedingungen Die Post ist ein Massenbeförderer, der einen universellen Paketdienst zu allgemein erschwinglichen Preisen anbietet, und daher organisatorisch auf eine möglichst einfache, standardisierte Abwicklung einer großen Anzahl von Sendungen ausgerichtet ist. Eine durchgehende Beaufsichtigung des einzelnen Paketes zwischen der Aufgabe und Abgabe wird von der Post im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nur insofern durchgeführt, als es mit vertretbaren Mitteln möglich ist. Pakete sind bescheinigte Sendungen, deren Aufgabe von der Post und deren Übernahme vom Empfänger zu bestätigen sind. 1.1 Transportbetriebsmittel / Ersatzleistung Sämtliche Transportbetriebsmittel der Post (Briefbehälter, Rollbehälter, etc.), die Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum der Post; eine zweckfremde Verwendung (z.b. Zwischentransporte zu Dritten und/oder Weitergabe, firmeninterne Transporte/Benutzung, Lagerung von Material, etc.) ist jedenfalls unzulässig. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine sachgerechte Verwendung ist sicherzustellen. Die Bedienungs- und Betriebsanleitungen sind im Internet unter abrufbar. Transportbetriebsmittel dürfen nicht über einen Wochenbedarf hinaus auf Vorrat gelagert werden. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Post berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. 1.2 Maß- und Gewichtsgrenzen Höchstmaße: Länge 200 cm Gurtmaß 450 cm (= Länge + Umfang) 2 Produkt- und Preisverzeichnis Alle angeführten Entgelte und Zuschläge verstehen sich als Nettobeträge, d.h. exklusive aller gesetzlichen Abgaben, insbesondere der USt. 2.1 Standard-Beförderungsleistung Standard-Sendung Quaderförmig, bis zu den Maßen: Länge 100 cm; Breite 60 cm; Höhe 60 cm Pakete, die diese Standardmaße überschreiten, o- der aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit nicht über Förderbänder und anlagen transportiert werden können und händisch sortiert werden, gelten als Sperrgut gem. Punkt (z.b. Rollen, runde Sendungen, unverpackte Gegenstände, Käfige etc.) Sperrgut Sendung Kleines Sperrgut Nicht quaderförmig, kleiner als 100x60x60 cm Die Kennzeichnung hat durch folgenden Aufkleber zu erfolgen: LÄNGE UMFANG (quer zur Länge) Höchstgewicht: 31,5 kg LÄNGE + UMFANG = GURTMASS Großes Sperrgut Größer als 100x60x60 cm bis zu den Höchstmaßen, alle Formen Die Kennzeichnung hat durch folgenden Aufkleber zu erfolgen: Österreichische Post AG 3

4 AGB: Paket Inland 2.2 Zusatzleistungen Die besondere Behandlung eines Paketes wird von der Post als zusätzliche Leistung durchgeführt, wenn sie der Absender bei der Aufgabe verlangt und zusätzlich zum Entgelt für die Standardbeförderungsleistung das für die betreffende Zusatzleistung festgesetzte Entgelt entrichtet Abholung Auf Wunsch und nach Möglichkeit werden Pakete auch direkt beim Absender abgeholt. Die Post verrechnet hierfür ein dem Aufwand der zu erbringenden Zusatzleistung entsprechendes Entgelt Entgelt für Standard-Beförderungsleistungen Standardentgelt Gewicht Form, Maße EUR bis 2 kg Quader, < 100x60x60 cm 4,08 bis 4 kg Quader, < 100x60x60 cm 5,08 bis 8 kg Quader, < 100x60x60 cm 6,18 bis 12 kg Quader, < 100x60x60 cm 7,78 bis 20 kg Quader, < 100x60x60 cm 9,88 bis 31,5 kg Quader, < 100x60x60 cm 13,08 Zusätzlich zum Standardentgelt ist für jedes Paket ein österreichischer LKW-Mautzuschlag zu entrichten, da seit in Österreich die fahrleistungsbezogene LKW-Maut für Straßengüterverkehrsfahrzeuge auf dem hochrangigen Straßennetz flächendeckend eingehoben wird. Pro Paket wird daher seit folgender anteiliger Mautzuschlag weiterverrechnet: Österreichischer LKW-Mautzuschlag EUR Pro Paket 0, Form- und maßabhängiger Zuschlag zum Standardentgelt Art Form, Maße EUR Kleines Sperrgut kein Quader, < 100x60x60 cm 3,00 Großes Sperrgut > 100x60x60 cm 7,00 Wenn das Paket sperrig und zerbrechlich ist, wird das Entgelt für die Behandlung als zerbrechliches Paket nicht eingehoben! Die Post kann den Abholungsdienst auf Absender einschränken, bei denen die zur Verfügung stehenden Einrichtungen die uneingeschränkte Durchführung des Abholungsdienstes zulassen. Vom Abholungsdienst sind Pakete mit einer Wertangabe, die den für die Ersatzzustellung zulässigen Höchstbetrag übersteigt, ausgeschlossen Eigenhändig Die Abgabe der Pakete erfolgt nur an die in der Anschrift genannte Person oder an deren Postbevollmächtigten. Der Vermerk Eigenhändig muss auf der Anschriftseite des Paketes angebracht sein. Der Absender hat die Möglichkeit, die Abgabe an den Postbevollmächtigten durch den entgeltpflichtigen Vermerk Nicht an Postbevollmächtigte auszuschließen Nachnahme Der Absender kann der Post den Auftrag erteilen (nachfolgend Nachnahmeauftrag ), dass die Post ein Paket an den Empfänger nur gegen Einziehung eines Geldbetrages (nachfolgend Nachnahmebetrag ) abgibt. Der Nachnahmeauftrag wird mittels Formblatt Nachnahme-Verrechnungspostanweisung (nachfolgend Formblatt ) das vom Absender auf dem Paket haltbar anzubringen ist - unter Angabe folgender Informationen in den von der Post hiefür vorgesehenen Annahmestellen und zeiten erteilt: - Name und Anschrift des Absenders; - Name und Anschrift des Empfängers der Paketsendung (nachfolgend Empfänger ); - Höhe des einzuziehenden Nachnahmebetrages in EUR; - Name und Anschrift des Empfängers des eingezogenen Nachnahmebetrages; - Konto eines inländischen Kreditinstituts (Kontonummer und Bankleitzahl), an das der eingezogene Nachnahmebetrag überwiesen werden soll. Die Angabe eines EUR 3600,-- übersteigenden Betrages ist nur zulässig, wenn das Paket mit einer Wertangabe aufgegeben wird. Unterscheidet sich der auf dem Paket angebrachte Nachnahmebetrag von jenem auf dem Formblatt, wird bei der Einzie- 4 Österreichische Post AG

5 Produkt- und Preisverzeichnis: Paket Inland hung des Nachnahmebetrages der auf der Sendung angebrachte Nachnahmebetrag als maßgeblich herangezogen. Eine nachträgliche Änderung des Nachnahmeauftrags, insbesondere des einzuziehenden Nachnahmebetrages, ist nicht möglich. Das Paket mit Nachnahme wird nur gegen Einziehung des vom Absender angegebenen Nachnahmebetrages abgegeben. Die Identität des Empfängers ist im Zweifelsfall nachzuweisen. Der eingezogene Nachnahmebetrag wird auf das vom Absender angegebene Konto eines inländischen Kreditinstituts, lautend auf den vom Absender angegebenen Empfänger, überwiesen. Als Empfänger des eingezogenen Nachnahmebetrages kann auch eine vom Absender verschiedene Person angegeben werden Unanbringliche Nachnahmebeträge: Nachnahmebeträge, die nicht an den Absender ü- berwiesen werden können, werden als u- nanbringlich behandelt. Der Absender ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Jahren (ab dem der Einzahlung folgenden Werktag) die Überweisung des Nachnahmebetrages auf ein von ihm anzugebendes Konto eines inländischen Kreditinstitutes zu verlangen Zurückbehaltungsrecht: Die Post ist berechtigt, zur Sicherung aller Ansprüche der Post gegenüber dem Absender den eingezogenen Nachnahmebetrag im Ausmaß ihrer Forderungen zurückzubehalten bzw. ihre Forderungen gegenüber diesem Nachnahmebetrag aufzurechnen Datenschutz: Alle vom Absender angegebenen Daten werden von der Post zum Zweck der Abwicklung des Nachnahmeauftrages verwendet und streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig. Mit Übergabe der Nachnahmesendung in den Gewahrsam der Post (Aufgabe) stimmt der Absender ausdrücklich zu, dass die Post diese Daten verwenden darf; der Absender kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Die Kennzeichnung hat durch einen der folgenden Klebezettel zu erfolgen: oder Rückschein ( Übernahmsbestätigung ) Der Rückschein ist der Sendung ausgefüllt beizufügen. Bei der Abgabe der Sendung wird der Rückschein unterzeichnet und als Bestätigung an den Absender zurück gesendet Sendung mit Wertangabe Sachen mit einem Wert über EUR 1.500,00 sind bei sonstiger Haftungsbegrenzung gemäß Punkt 4.2 der AGB Paket Inland nur in Paketen mit Wertangabe zulässig Folgende Sachen sind bei sonstigem Haftungsausschluss gemäß Punkt 4.7 ivm. Punkt 1.4 der AGB Paket Inland ausschließlich in Paketen mit Wertangabe zulässig. - gültige in- und ausländische Zahlungsmittel; - Wertpapiere; - Edelmetalle (z.b.: Gold, Silber, Platin); - Schmuck (ausg. Modeschmuck) und Edelsteine (Kristalle); - Juwelen; - Goldnuggets; - Gold- und Silbermünzen; - Schecks; - Kredit-, Scheck- und Bankomatkarten; - in- und ausländische Sparbücher; - gültige in- und ausländische Briefmarken; - gültige in- und ausländische Telefonwertkarten; - Eintrittskarten; - Fahrkarten und Flugtickets; - Gutscheine und Kupons; Österreichische Post AG 5

6 AGB: Paket Inland - Gemälde und Antiquitäten Der Absender hat den tatsächlichen Wert ( Verkehrswert ) anzugeben. Abhängig von der Wertangabe ist eine Versiegelung erforderlich. Nähere Informationen darüber erhalten Sie bei der Post. Nur für Pakete mit Wertangabe beinhaltet die Leistung der Post eine durchgehende Beaufsichtigung des Paketes zwischen der Aufgabe und der Abgabe. Die Kennzeichnung hat durch folgenden Aufkleber zu erfolgen: ist zusätzlich zum Entgelt für Standard- Beförderungsleistungen folgendes Entgelt zu entrichten: Zusatzleistung EUR Abholung beim Absender Nach Vereinbarung Eigenhändig 2,10 Nachnahmeentgelt Überweisung auf Konto 3,50 Nicht an Postbevollmächtigte 1,00 Rückschein (Übernahmsbestätigung) 2,10 Sendung mit Wertangabe 1% der auf volle Hundert aufgerundeten Wertangabe, jedoch mindestens EUR 5,00 Entgelt für die Behandlung als zerbrechliches Paket 3,00 Es ist nicht zulässig, einen Wert anzugeben, der den tatsächlichen Wert des Paketinhaltes übersteigt Zerbrechliche Sendung Sendungen mit zerbrechlichem Inhalt müssen bei sonstigem Haftungsausschluss hinsichtlich Bruchschäden - als zerbrechlich gekennzeichnet werden. Diese Pakete werden von der Post mit besonderer Sorgfalt behandelt. Die Kennzeichnung der Pakete hat mit folgendem Aufkleber zu erfolgen: Sendung mit Wertangabe und zerbrechlichem Inhalt Ist ein Paket zugleich ein Paket mit zerbrechlichem Inhalt und ein Paket mit Wertangabe, muss das Paket bei sonstiger Haftungsbegrenzung hinsichtlich Bruchschäden sowohl mit dem Aufkleber gemäß Punkt als auch mit dem Aufkleber gemäß Punkt gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist lediglich das Entgelt für Sendungen mit Wertangabe, nicht jedoch das Entgelt für die Behandlung als zerbrechliches Paket zu entrichten Entgelt für Zusatzleistungen Für jede in Anspruch genommene Zusatzleistung 2.3 Sonstige Leistungen Unfreie Sendungen Pakete, ohne Zusatzleistung sowie ohne form- u. maßabhängigen Zuschlag werden auch dann befördert, wenn das Beförderungsentgelt bei der Aufgabe nicht entrichtet wird (unfreie Aufgabe). In diesem Fall erfolgt die Abgabe des Paketes nur gegen Bezahlung des Standard- und Einhebungsentgeltes Entgelt für sonstige Leistungen Sonstige Leistung EUR Einhebungsentgelt für unfreie Sendungen 0,50 Nachforschungsentgelt 4,00 Nachsendungsentgelt Urlaubsnachsendung (max. 1 Monat) 5,00 Für Konsumenten (Privatkunden): für einen Zeitraum bis zu 3 Kalendermonaten 7,50 je weitere angefangene 3 Kalendermonate 7,50 Für Kaufleute/juristische Personen öffentlichen Rechts (Geschäftskunden): für einen Zeitraum bis zu 3 Kalendermonaten 14,90 je weitere angefangene 3 Kalendermonate 14,90 Entgelt für die Ausstellung einer Postvollmacht 15,00 Postlagernd 1,00 6 Österreichische Post AG

7 Produkt- und Preisverzeichnis: Paket Inland 2.4 Vorfrankierte Verpackungen "Wein.Paket" Das "Wein.Paket" ist ein bereits vorfrankierter Karton mit variierbaren Einlagen und für den Versand von drei, sechs oder zwölf Flaschen. Das Entgelt für das "Wein.Paket" ist beim Erwerb des Leerkartons bei der Post zu entrichten; damit umfasst ist der Leerkarton mit Einlagen, das Standardentgelt für den Inlandsversand (unabhängig vom Gewicht des Paketes) und das Entgelt für die Zusatzleistung der Behandlung als zerbrechliches Paket. Das "Wein.Paket" darf nur für den Versand von 0,75 bis 1 Liter Flaschen, mit einer Flaschenhöhe von 290 bis 355 mm und einem Durchmesser von 76 bis 90 mm verwendet werden; zulässiger Flascheninhalt: Wein, Wasser und nicht gärende(r) Most/Obstsäfte; das Wein.Paket darf nicht verwendet werden für Schaumwein, Sekt, Champagner, andere Alkoholika oder Flüssigkeiten. Die tatsächliche Aufgabe des befüllten "Wein.Paket" kann unmittelbar nach dem Erwerb oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Aufgabe als "Wein.Paket" ist nur einmal möglich; bereits einmal gebrauchte Kartons dürfen als "Wein.Paket" nicht mehr versendet werden. Falls ein nicht benützter Leerkarton "Wein.Paket" fehlerhaft ist, wird er beim Postamt ausgetauscht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe aus anderen Gründen ist nicht möglich. Die Einlagen sind gem. Aufbauanleitung zusammenzustecken. Die Flaschen sind - je nach Flaschenlänge - beim Flaschenboden mit der vorgestanzten Fixierung zu arretieren und "Fuß/Fuß" Für das "Wein.Paket" können alle Zusatzleistungen (mit Ausnahme der bereits inkludierten), die für Inlandspakete gültig sind, in Anspruch genommen werden. Im Falle der Unzustellbarkeit wird das "Wein.Paket" nach Ablauf von 5 Werktagen (ausgenommen Samstag) zurückgesendet. Für die Nach- bzw. Rücksendung ist für die neuerliche Beförderung das Standardentgelt gem. Punkt zu entrichten. Das Wein.Paket darf je nach Länderbestimmung und entsprechender Aufzahlung bei der Aufgabe - auch ins Ausland versandt werden. Die Post oder Zentrale Auskunftsstelle informieren, in welche Länder (und mit welchen Zusatzleistungen) der Versand des Wein.Paket zulässig ist. Es gelten dann für diese Sendungen die AGB Paket International Entgelt für das "Wein.Paket" EUR Wein.Paket für 3 Flaschen 7,00 Inland *) Wein.Paket für 6 Flaschen 8,00 Inland *) Wein.Paket für 12 Flaschen 11,20 Inland *) *) Inkl. EUR 0,12 Österreichischer LKW-Mautzuschlag pro Wein.Paket in die Verpackung einzulegen. Die Deckel- und Bodenseite (des Außenkartons) sind mit einem mind. 50 mm breiten Kunststoff- Selbstklebeband (nach DIN EN N/25 mm) zuzukleben (=Schlitzverschluss). Österreichische Post AG 7

8 Österreichische Post Zentrale Auskunftsstelle der Post Tel.: 0810 / (Österreichweit zum Ortstarif) Wien, Niederösterreich und Steiermark und Burgenland Süd Oberösterreich Burgenland Nord Halban Kurz Straße Bahnhofstr. 107 Bahnhofplatz Wien 8401 Kalsdorf 4020 Linz kep.rl.wien@post.at kep.rl.graz@post.at kep.rl.linz@post.at Kärnten Salzburg, Tirol und Vorarlberg Europastr. 1 Essacherstr Villach 6050 Hall in Tirol kep.rl.klagenfurt@post.at kep.rl.hall.in.tirol@post.at Die Post bringt allen was.

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