Mitzuführende Dokumente im Transportbereich

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1 Mitzuführende Dokumente im Transportbereich Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer (GT und KT) bzw. sein Fahrzeuglenker die unterschiedlichsten Dokumente, die er für z.b. eine Kontrolle auf der Straße bereit zu halten hat. Die hier dargestellte allgemein gültige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber eine Mindestanforderung dar und ist je nach dem Einzelfall zu erweitern. Auf die besonderen Vorschriften insbesondere für Sondertransporte (Überhöhe, -breite, -länge), gem. dem Tiertransportgesetz, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Zollrecht und dem Gefahrgutrecht wurde nicht näher eingegangen. Die folgende Aufzählung berücksichtigt, ob das Zugfahrzeug in Österreich, der EU oder in einem Drittstaat zugelassen wurde. Österreichischer Transporteur braucht bei jeder Beförderung innerhalb Österreichs: Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus dem Gewerberegister) Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemietet Go-Box für Maut in Österreich (bei KT: Vignette) Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart): Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeugs + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat) Pass oder Personalausweis

2 Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. Beschäftigungsbestätigung (u. a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt) Eventuell Visum Österreichischer Transporteur braucht bei Beförderungen im Binnenmarkt (EU+EWR): Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus dem Gewerberegister) (Blaue) EU-Lizenz gemäß EU-VO 881/92 Ev. Fahrzeugkennzeichnung nach Landesvorschrift (z.b. Geschwindigkeitstafeln für Italien, Kennzeichnung für Transport leicht verderblicher Lebensmittel in Italien, ) Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, nur innerhalb Österreichs Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart): Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage Wenn das Fahrzeug gemietet ist: Mietvertrag im Original Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeugs + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat) Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben Pass oder Personalausweis Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. Beschäftigungsbestätigung (u. a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt)

3 - 3 - Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.b. Italien, Bulgarien) Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel): Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.b. für Abfall, Munition, ), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, Österreichischer Transporteur braucht für Transport in Drittstaat: Für AT: Abschrift der Konzessionsurkunde + (blaue) EU-Lizenz gemäß EU-VO 881/92 Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll Für EU-Teil: (blaue) EU-Lizenz Für Drittstaat: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist z.b. EURO 2 oder EURO 3, braucht er Nachweis der technischen Überwachung + entsprechendes EURO- Formular) Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart): Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeugs + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat) Mautbezahlungseinrichtung sofern vorgeschrieben COP-Dokument (grüne) Internationale Versicherungskarte (vom Zielland abhängig) Pass Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw.

4 - 4 - Internationaler Führerschein (z.b. Russland) Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.b. Mazedonien) Beschäftigungsbestätigung Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich Zollverschlußanerkenntnis Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel): Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.b. für Abfall, Munition, ), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, Transporteure aus der EU brauchen für Transport in Österreich: (blaue) EU-Lizenz gemäß EU-VO 881/92 Go-Box für Maut in Österreich Optional (abhängig u.a. vom transportierten Gut und der Fahrzeugart): Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage Wenn das Fahrzeug gemietet ist: Mietvertrag im Original Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeugs + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat) Pass Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw.

5 - 5 - Beschäftigungsbestätigung (u. a. wenn Lenker ein Mietfahrzeug lenkt) CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel): Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.b. für Abfall, Munition, ), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, Transporteur aus Drittstaat braucht für Transport in Österreich: Genehmigung (wenn diese an bestimmte Fahrzeugtypen geknüpft ist zb EURO 2 oder EURO 3, braucht er Nachweis der technischen Überwachung + entsprechendes EURO-Formular) Go-Box für Maut in Österreich Optional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrzeugart): Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeuges + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat) (grüne) internationale Versicherungskarte (abhängig vom Land der Zulassung des Zugfahrzeugs) Pass Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage Beschäftigungsbestätigung (Anmerkung: Formblatt bei Lenker, der unter AETR fährt, nicht erforderlich)

6 6 Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA) und falls erforderlich ZollverschlußanerkenntnisOptional (abhängig vom transportierten Gut und der Fahrstrecke/Ziel): Import-, Export-, Transitgenehmigung (z.b. für Abfall, Munition, ), phytosanitäre Bescheinigung, veterinärmedizinische Bescheinigung, Anmerkung: EU-Lizenz und EU-Fahrerbescheinigung erhältlich bei Landesregierung des Bundeslandes in dem österreichischer Transportunternehmer seinen Firmensitz hat. Bis zu 3,5 t braucht man keine EU-Lizenz. Stand: August 2009 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes: Wien, Tel. Nr.: (01) , Niederösterreich, Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: (05) 90909, Burgenland, Tel. Nr.: (05) 90907, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Kärnten, Tel. Nr.: (05) 90904, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) , Tirol, Tel. Nr.: (05) , Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

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