Aktuelles aus dem DEÜV-Meldeverfahren. Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch
|
|
- Dennis Egger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch
2 -Inhalt - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
3 -Inhalt 1 - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
4 - Meldeverfahren nach DEÜV - Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung(Datenerfassungs- und - übermittlungsverordnung - DEÜV) Gemeinsames Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens
5 - Meldeverfahren nach DEÜV - Auskunft (Zoll) RV AG Meldebehörden DSRV GKV sonst. Stellen (Wehrverwaltung, PKV, etc.) UV BA
6 -Inhalt 2 - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
7 - Lohnnachweis für die UV - Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) vom (BGBl I, S ff.) sieht vor, dass die Arbeitgeber ab dem im Rahmen des DEÜV- Meldeverfahrens auch die zur Beitragsberechnung in der Unfallversicherung notwendige Angaben machen und die DSRV aus diesen Meldungen die Lohnnachweise für die Unfallversicherung erstellt ( 28a Abs. 3a SGB IV). Die DSRV hat bereits erstmalig ab dem Jahr 2010 nach Eingang der Jahresmeldung die Daten nach 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstaben c und h zusammenzufassen und für jeden Arbeitgeber an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übermitteln.
8 - Lohnnachweis für die UV - AG DSRV GKV UV
9 - Lohnnachweis für die UV - Schlüsselkennung bei RV: BBNR Schlüsselkennung bei UV: MNR BBNR : MNR 1 : 1 keine Probleme 1 : N kleine Probleme M : 1 Problem der Vollständigkeit (Anmeldung ohne MNR) M : N schier unlösbare Probleme
10 -Inhalt 3 - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
11 - Betriebsstättendatei der BA - Problematik der Aktualität der BBNR-Daten Problematik der Vergabe von BBNR durch BNS der BA Problematik der Entwicklung von Betrieben Beschickung der BBNR-Daten durch Arbeitgeber und anderen Stellen mit Datensatz (keine Gesetzesänderung)
12 - Betriebsstättendatei der BA - Auskunft (Zoll) BP der RV AG DSRV GKV BNS der BA
13 -Inhalt 4 - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
14 - Änderungsmeldung der Meldebehörden - Änderungen im Einwohner-Melderegister werden bei der Erfassung von der meldenden Stelle (Meldebehörde) weitergeleitet, wenn die Änderung folgende Daten betrifft (2. BMelDÜV): Zugang im Melderegister anlässlich des Zuzugs aus dem Ausland und Ersterfassung auf Grund von Geburten Änderung des Namens, des Doktorgrads, des Geburtsortes oder Stornierung / Berichtigung des Todestages Änderung der Anschrift Änderung des Geburtsdatums oder des Geschlechts Erfassung eines Sterbefalls Meldung einer Geburt an das Konto der Mutter Korrektur einer Meldung einer Geburt an das Konto der Mutter
15 - Änderungsmeldung der Meldebehörden - Auskunft (Zoll) RV Meldebehörden DSRV GKV BA
16 - Änderungsmeldung der Meldebehörden - Meldebehörden nutzen Steuer ID Sozialversicherung nutzt Versicherungsnummer Passbehörden nutzen Personalausweisnummer Elena nutzt ZID (Zertifikatsidentifikationskennzeichen) usw. Gemeinsamkeit: der Mensch bzw. uneinheitliche Auswahl von Personendaten
17 -Inhalt 5 - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation
18 - Personenidentifikation - Personenidentität?
19 - Personenidentifikation - Personendaten als Schnittstelle: - Vorname - Mittelname - Name IDENTIFIKATIONS- - Namenszusatz - Vorsatzwort - Titel DATUM - Geburtsname - Geburtsdatum - Straße - PLZ - Hausnummer - Anschrift - Geburtsort - Staatsangehörigkeit -
20 - Personenidentifikation - Meldebehörden nutzen Steuer ID (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, etc.) Sozialversicherung nutzt Versicherungsnummer (Name, Namenszusatz, Vorsatzwort, Vorname, Anschrift, Geburtsort, etc.) Passbehörden nutzen Personalausweisnummer (Name, Namenszusatz, Doktortitel, Vorname, Anschrift, Geburtsort, etc.) Elena nutzt ZID (Zertifikatsidentifikationskennzeichen) (Name, Namenszusatzk, Vorsatzwort, Vorname, Anschrift, Geburtsort, etc.) EU nutzt EESSI (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsname der Mutter, etc.)
21 - Das Ende - Fragen?
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrAnlage 9.4 und 19 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrA1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber
Seite 1 von 8 A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber Stand: 28.06.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 1.1 Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Datensatz DXAA - A1-Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber... 3 2 Angaben
Mehr1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrDEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrA1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber
Seite 1 von 6 A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber Stand: 28.06.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 1.1 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Datensatz - DXAB - A1-Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber...
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 27. Juni 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 7. September 2016 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Oktober 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen
MehrGemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach. 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT BAHN SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrVeröffentlichung: ja. Die Änderungen treten zum in Kraft
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrVeröffentlichung: ja. - in den ersten fünf Stellen nur Ziffern für die Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (Felder AT) Fehlernummer: DBMEXXX
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrNiederschrift. 2. Gesonderte Meldungen nach 194 Abs. 2 SGB VI von Pflegekassen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Niederschrift Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrGemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE,
MehrGemeinsame Grundsätze für Bestandsprüfungen nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrVerfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen
Seite 1 von 10 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 23 c Abs. 2 und 3 SGB IV Gültig ab: 01.01.2016 Version: 8.0 Seite 2
MehrDatensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber 6.1 Datensatz: DSKK - Datensatz Krankenkassenmeldung Ein einheitliches Kernprüfprogramm wird nicht angeboten. Die
MehrVerfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen
Seite 1 von 11 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 23 c Abs. 2 und 3 SGB IV Gültig ab: 01.01.2016 Version: 8.0 Seite 2
MehrVerfahrensbeschreibung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in
MehrFachliche Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit
Fachliche Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 2 2. 0 1. 2 0 1 6 Rechtsgrundlage: 18i ff. SGB IV Kurzbeschreibung
MehrNiederschrift. Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen
Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 09.11 0.05.2007
MehrÜbersicht: Meldungen zur Sozialversicherung
Die folgende Übersicht der IKK Südwest informiert Sie zu den verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung und deren en. Anmeldungen... 2 Abmeldungen... 2 An-/Abmeldungen... 3 Jahresmeldungen/ sonstige
MehrStand: Seite 1 von 9 Version 6.0.2
GKV-Spitzenverband, Berlin Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin Bundesagentur
MehrDie Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Juni 2015 Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband
MehrNiederschrift. Seite:
Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 1 Seite: 1.
MehrVeröffentlichung: ja. Erweiterung des DBUV
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrNiederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite
Veröffentlichung am: 17.12.2013 Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
MehrDatensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber 6.1 Datensatz: DSKK - Datensatz Krankenkassenmeldung Ein einheitliches Kernprüfprogramm wird nicht angeboten. Die
MehrGemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Absatz 2 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung
MehrEingangsformel. 1 Allgemeines. 2. BMeldDÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch
MehrDatensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber 6.1 Datensatz: DSKK - Datensatz Krankenkassenmeldung Ein einheitliches Kernprüfprogramm wird nicht angeboten. Die
MehrBeispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss.
Annex A Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Examples of public provisions which require an employer to process data
MehrDritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
28a - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel
MehrFrequently asked questions (FAQ) zum Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
Frequently asked questions (FAQ) zum Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) Saarbrücken, den 14. Dez. 2016 Vereinfachung für Arbeitgeber im maschinellen Meldeverfahren zur Sozialversicherung gem. 28a ff.
MehrDEÜV. Änderungsprotokoll zum gemeinsamen Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Mit dieser Lieferung (Stand 05.06.2014 Version 2.54) wird das gemeinsame Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Rentenund an die Beschlüsse der Besprechung der Spitzenorganisationen
MehrGrundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 6. August 2015 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2016 an geltenden Fassung 1 Die Zahlstelle
Mehr2. BMeldDÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch
MehrBezügezahlungen durch das BADV - Dienstleistungszentrum - (Teilbereich Besoldung); Bezügezahlungsverfahren KIDICAP; Umsetzung des ELENA-Verfahrens
POSTANSCHRIFT Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Postfach 30 02 52, 53182 Bonn per E-Mail an FPF Bezügezahlung Behörden und Einrichtungen, die dem Bundesamt für zentrale Dienste
MehrDatensatz zur Übermittlung der Änderung von Personendaten gemäß 196 Absatz 2 SGB VI von der DSRV an die zuständige Einzugsstelle
Anlage 21 Datensatz zur Übermittlung der Änderung von Personendaten gemäß 196 Absatz 2 SGB VI von der DSRV an die zuständige Einzugsstelle 1 Datensatz: VOSZ - Vorlaufsatz Kennung des Vorlaufsatzes VOSZ
MehrDie Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 25. Mai 2012 Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2013 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband
MehrDie Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 15. Juni 2016 Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2017 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband
MehrGemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen
Seite 1 von 9 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen ( 107 SGB IV) 1 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 9.0 1 Das Bundesministerium
MehrBundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 24.11.2016 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2017 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband
MehrArbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort
STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ
Mehrfalls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde)
PERSONALFRAGEBOGEN Vollzeit/Teilzeit/Gleitzone Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Arbeitsvertrag Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen Vertrag über Altersversorgung
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrÄnderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren
RUNDSCHREIBEN RS 2015/185 vom 22.04.2015 Änderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren Themen: Mitgliedschaft/Beiträge Kurzbeschreibung: Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
MehrPersonalfragebogen* (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrStand: Seite 2 von 10 Version 1.2
GKV-Spitzenverband, Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. Deutscher Städtetag, Köln Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Mehr- 3 - Veröffentlichung: ja
- 3 - Veröffentlichung: ja Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 07./08.11.2006
MehrVeröffentlichung: ja. am 08./
15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung
MehrA1-Antrag Entsendung
Seite 1 von 18 A1-Antrag Entsendung Stand: 28.06.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 1.1 Seite 2 von 18 Inhaltsverzeichnis 1 Datensatz DXA1 - A1-Antrag Entsendung... 3 2 Angaben zur Kommunikation... 4
MehrGemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame
MehrDie Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung. nach 28b Absatz 2 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN 06.12.2012 Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung
Mehrvom in der vom an geltenden Fassung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG 27.10.2011 Gemeinsame Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen
MehrAnlage 4 zu den einheitlichen Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung des Datenabgleichs nach 21 Wohngeldverordnung. Fehlerkatalog
Hinweis zum Aufbau der Fehlernummern: Stellen 01-02 Stellen 03-05 Fehlerkatalog Feldnummer Fehlernummer innerhalb des Feldes 1. Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes bei der Datenstelle 1.1 Vorlaufsatz Feld
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben Familienname, ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer, inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Versicherungsnummer, gem. Sozialvers.Ausweis Geschlecht Familienstand weiblich
MehrMitgliedschaftserklärung allgemein
Mitgliedschaftserklärung allgemein Ich möchte Mitglied der AOK Niedersachsen werden ab: Tag Monat Jahr Persönliche Angaben Titel Name Vorname Geburtsname weiblich ledig verwitwet männlich verheiratet geschieden
MehrGemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in
MehrBitte füllen Sie den Personalfragebogen vollständig aus. Nur so kann Ihre Abrechnung rechtzeitig und richtig bearbeitet werden.
Bitte füllen Sie den Personalfragebogen vollständig aus. Nur so kann Ihre Abrechnung rechtzeitig und richtig bearbeitet werden. Personalnummer Persönliche Angaben Familienname (ggf. Geburtsname) Vorname
MehrVerbindliche Handlungsanweisungen (OSCI XMeld 2.2.1) Stand: 22. Mai Expertengremium OSCI XMeld
XMeld 2.2.1) Stand: 22. Mai 2017 Expertengremium OSCI XMeld Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von OSCI XMeld 2.2.1 festgelegt, die von den Herstellern
MehrGrundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 19.10.2016 Grundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Arbeitgeber und Zahlstellen
MehrRentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
Mehr1 Gemeinsame Grundsätze nach 23c Abs. 2 SGB IV 5. 2 Systemuntersuchte Entgeltabrechnungsprogramme 5
Vorwort 3 1 Gemeinsame Grundsätze nach 23c Abs. 2 SGB IV 5 2 Systemuntersuchte Entgeltabrechnungsprogramme 5 3 Elektronischer Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Leistungsträgern 5 4 Beschreibung
MehrFAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand
FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm
MehrWhite Paper Sofortmeldungen
White Paper Sofortmeldungen Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Sofortmeldungen...3 1.1. Allgemein...3 1.1.1. Rechtsgrundlagen...3 1.1.2. Wer hat zu melden?...3 1.1.3. Wer ist zu melden?...3 1.1.4.
MehrHANDBUCH. Übermittlung von Sonderausgaben
HANDBUCH für die Übermittlung von Sonderausgaben im Dialogverfahren ( online ) in FinanzOnline Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERMITTLUNG VON SONDERAUSGABEN IM DIALOGVERFAHREN... 4 1.1. Sonderausgaben
MehrElektronische Übermittlungsersuchen
Elektronische Übermittlungsersuchen Moderne Amtshilfe im Internet kürzere Bearbeitungszeit Wegfall von Papier- und Portokosten kein automatisierter Datenabruf Ein Projekt im Rahmen der Optimierungs- und
MehrDatensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren. Stand: 6. August 2015 Gültig ab: 1. Januar 2016
Datensatzbeschreibung zum Zahlstellen-Meldeverfahren Anlage der Grundsätze Stand: 6. August 2015 Gültig ab: 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis: Allgemeine Vorbemerkungen 2 1. Datensatz: DSVZ (Datenaustausch
Mehr3. Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrTit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall
Tit. 4.3.2 RdSchr. 10c Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, meldeund leistungsrechtliche Auswirkungen Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall Titel: Gemeinsames
MehrZur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrKernprüfungsfehler in SV-Meldungen und Beitragsnachweisen
Kernprüfungsfehler in SV-Meldungen und Beitragsnachweisen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1639 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Fehlermeldungen Unfallversicherung 2.2. Fehlermeldungen
Mehr4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten
An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2009 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 3. Jahresmeldung
MehrAnlage 4 zu den Gemeinsamen Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)
Hinweis zum Aufbau der Fehlernummern: Stellen 1-2 Feldnummer Stellen 3-5 lfd. Fehlernummer Fehlerkatalog 1. Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes bei der Kopfstelle 1.1 Vorlaufsatz Fehler-Nr. Feld Prüfung
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrGemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrDatensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7
Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 9.7 Prüfungen des Abfragedatensatzes DSVV (bei den Arbeitgebern, Zahlstellen und bei der Rentenversicherung) 9.7 Datensatz: DSVV Versicherungsnummernabfrage
MehrMitgliedschaftserklärung Student
Mitgliedschaftserklärung Student Ich möchte Mitglied der AOK Niedersachsen werden ab: Tag Monat Jahr Persönliche Angaben Titel Name Vorname weiblich ledig verwitwet männlich verheiratet geschieden Geburtsname
MehrDatensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber
Datensätze und Datenbausteine für Meldungen der Krankenkassen Anlage 6 an die Arbeitgeber 6.1 VOSZ - Vorlaufsatz Kennung des Vorlaufsatzes VOSZ 005-009 005 an M VERFAHRENS- MERKMAL VFMM 010-024 015 an
MehrGemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,
MehrAnlage 4 zu den einheitlichen Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung des Datenabgleichs nach 21 Wohngeldverordnung. Fehlerkatalog
Fehlerkatalog Hinweis zum Aufbau der Fehlernummern: Stellen 01-02 Feldnummer Stellen 03-05 Fehlernummer innerhalb des Feldes 1. Prüfung des Vor- und Nachlaufsatzes bei der Datenstelle 1.1 Vorlaufsatz Feld
MehrVerordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Bundesrat Drucksache 839/08 05.11.08 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - A - Wi Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld
MehrBund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Antrag auf Versichertenrente aus der Rentenkasse des BFP Datum der Antragstellung 1 Beantragte Rente Rente wegen Erwerbsminderung Regelaltersrente wegen Vollendung
MehrVerfahrensbeschreibung
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 05.03.2013 Verfahrensbeschreibung für den Meldedialog zwischen der Künstlersozialkasse und den Krankenkassen für Meldungen nach 28a Absatz
Mehrf Berufsbegleitender Masterstudiengang Organisations- und Personalentwicklung
f Berufsbegleitender Masterstudiengang Organisations- und Personalentwicklung Informationen zum Bewerbungsverfahren Antrag auf Zulassung Zulassungsvoraussetzungen Folgende Grundvoraussetzungen müssen Sie
MehrMuster. Folgende Angaben wurden unter obigem Datum gemäß DEÜV an den zuständigen Träger der Sozialversicherung übermittelt:
gemäß 5 DEÜV stadt 07 Teststraße 5 407 00 8.08.006 00359K035 0.03.959 Peter mann straße 0 3400 stadt Pers.-Nr. 00 Folgende Angaben wurden unter obigem gemäß DEÜV an den zuständigen Träger der Sozialversicherung
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrBeschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1)
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten 1) Sehr geehrte Damen
MehrCheckliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrWerner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter
Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:
MehrPersonalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Arbeitgeber / Firma: Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem.
MehrPERSONALFRAGEBOGEN Kurzfristig Beschäftigte. Arbeitgeber/Firmenstempel. Nachweise:
PERSONALFRAGEBOGEN Kurzfristig Beschäftigte Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Arbeitsvertrag (Pflicht) Schüler/Studenten: Schul-/Studienbescheinigung Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort
MehrJAHRESABSCHLUSS LOHN 2017
Seite 1 JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 (Stand Januar 2018) INHALT Einleitung... 2 Vor der Dezember-Abrechnung... 2 Lohnsteuerjahresausgleich durchführen... 2 Nach der Dezember-Abrechnung (mit Checkliste)...
Mehr1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
MehrDokumentation EEL-Meldeverfahren
Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Erstellen eines Antrags auf Entgeltersatzleistung...
MehrHANDBUCH. Übermittlung von Sonderausgaben
HANDBUCH für die Übermittlung von Sonderausgaben im Dialogverfahren ( online ) in FinanzOnline Seite 2 von 13 Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERMITTLUNG VON SONDERAUSGABEN IM DIALOGVERFAHREN... 4 1.1. Sonderausgaben
Mehr