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1 , HTW Chur Hochschule für Technik und Wirtschaft University of Applied Sciences Organisationsreglement der HTW Chur Autor: Studer Martin Ausgabestelle Hochschulrat Geltungsbereich: Hochschule HTW Chur Klassifizierung: Intern Version: V01.04 Datum: Gestützt auf das Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF), Art. 12, Art. 13, Art. 14 und Art. 15, vom 24. Oktober 2012 (Stand: 1. Januar 2016) und die Verordnung über Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft (VH), Art. 2, vom 8. Juli 2014 (Stand: 1. August 2014) I. Gegenstand Art. 1 Zweck 1 Dieses Organisationsreglement regelt die strategische Führung der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur durch den Hochschulrat, legt die Führungsorganisation fest und bestimmt die Reglementsstruktur der Hochschule. II. Organisation Art. 2 Führungsorganisation Art. 3 Reglementsstruktur 1 Der Hochschulrat ist das hochschulinterne strategische Organ. 2 Die Hochschulleitung ist für die operative Führung verantwortlich. Das beinhaltet die wissenschaftliche, didaktische, finanzielle und personelle Führung der Hochschule. 3 Die Hochschulleitung besteht aus der/dem vorsitzenden Rektor/in und den Departementsleitenden. Jeweils ein Mitglied der Hochschulleitung übernimmt die im Rahmen einer Funktionsbeschreibung definierte Verantwortung über die Lehre, die Forschung und Dienstleistung sowie die Weiterbildung. 1 Der Hochschulrat erlässt die Reglemente, die Hochschulleitung die Weisungen der Hochschule. Darauf gestützt können bis auf Stufe Departementsleitungen Richtlinien im Sinne von präzisierenden Ausführungsbestimmungen erstellt werden. 1 Gemäss aktuellem Organigramm auf htwchur.ch

2 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur 2 Art. 4 Ausschüsse und Fachbeiräte des Art. 5 Sitzungen des 1 Der Hochschulrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen oder Fachbeiräte beiziehen, welche in jeder neuen Amtsperiode gewählt werden. 2 Der Finanzausschuss, bestehend aus dem Präsidium und zwei HSR- Mitgliedern, berät und überwacht die Hochschulleitung in finanzrelevanten Angelegenheiten. 3 Der Personalausschuss, bestehend aus dem Präsidium und zwei HSR-Mitgliedern, berät und überwacht die Hochschulleitung in personalrelevanten Angelegenheiten. 4 Fachbeiräte, welche sich aus Expertinnen und Experten zusammensetzen, geben für die verschiedenen Fachbereiche der Hochschule Beurteilungen ab, beraten und sprechen Empfehlungen aus. 5 Der Beschwerdeausschuss, bestehend aus zwei Fachleuten, fällt die Beschwerdeentscheide. 6 Die Präsidien und Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte werden durch den Hochschulrat bestimmt, die übrigen Bestellungen erfolgen in der Selbstkonstitution. 1 Der Hochschulrat tagt auf Einladung des Präsidiums. Eine Sitzung wird ebenfalls einberufen, wenn zwei Mitglieder eine unter Angabe der Traktanden verlangen. Die Sitzungen sind so zu legen, dass der Hochschulrat die Geschäfte der Hochschule (Budgetierung, Reporting usw.) kontinuierlich begleiten kann. 2 Der Hochschulrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder anwesend ist. 3 Die anwesenden Mitglieder des sind zur Stimmabgabe verpflichtet. 4 Im Ausnahmefall sind Beschlüsse auf dem Zirkularweg möglich. Sie werden an der nächsten ordentlichen Sitzung ins Protokoll aufgenommen. 5 Das Präsidium stellt die Führung des Sekretariates des sicher. 6 Die Einladung und die Sitzungsunterlagen werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung, das Protokoll zehn Tage nach der Sitzung zugestellt. 7 Der Rektor nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. RE _Organisationsreglement HTW Chur Version: V

3 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur 3 III. Aufgaben Art. 6 1 Die Aufgaben des Hochschulrats sind insbesondere die folgenden: a) Wahl des Vizepräsidiums in jeder neuen Amtsperiode b) Anpassung und Weiterentwicklung der Hochschulstrategie c) Begleitung der Hochschulentwicklung d) Bildung und Aufhebung von Organisationseinheiten auf Hochschulleitungs-, Departements- und Institutsebene e) Festlegung der Führungsorganisation sowie der Vorgaben für das Reporting und das Qualitätsmanagement in Form eines Reglements2 f) Genehmigung strategischer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen g) Verabschiedung von offiziellen Stellungnahmen der Hochschule h) Information über das Leben der Hochschule durch Besuche und Gespräche i) Antragstellung für neue Studiengänge j) Bewilligung von Vertiefungen k) Genehmigung von Forschungsschwerpunkten /) Regelung von Verfahrensabläufen des Hochschulbetriebs und die Festlegung der Studiengebühren im Rahmen des schweizerischen Mittels m) Entscheid Ober Ausgründungen n) Verabschiedung des Budgets zuhanden der Regierung und die Aufsicht über den Finanzhaushalt o) Genehmigung von Jahresabschluss und Jahresbericht p) Planung und Überwachung der Zielerreichung im Zusammenhang mit dem von der Regierung erteilten Leistungsauftrag g) Festlegen der Gesamtsumme der auszuschüttenden Prämien sowie der individuellen Lohnerhöhungen r) Bewilligung von Immobiliengeschäften und Investitionen s) Wahl und Abwahl der Rektorin oder des Rektors, der Mitglieder der Hochschulleitung und der hauptamtlich Dozierenden t) Vergabe und Entzug des Professorinnen- und Professorentitels u) Festlegung von Reglementen (Verfahren zur Immatrikulation und Exmatrikulation, Anrechnung von beruflicher Vorbildung und beruflicher Erfahrung, Besuch der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden, Prüfungsmodalitäten sowie Disziplinarverfahren; Höhe der Gebühren; Organisation und Durchführung von Vorkursen; Zeichnungsberechtigungen und Vergütungen an den Hochschulrat, Delegation von Aufgaben an die Hochschulleitung sowie Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen; Umsetzung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) 2 Alle Aufgaben aus Art. 13 GHF sowie Art. 2 VH kursiv RE170105_Organisationsreglement HTW Chur Version: V

4 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur 4 Art. 7 Präsidiums Art. 8 Delegation an Hochschulleitung Art. 9 Finanzausschusses Art. 10 Personalausschusses 1 Das Präsidium vertritt den Hochschulrat nach aussen. In unaufschiebbaren Geschäften, die in den Kompetenzbereich des fallen, kann es Entscheide in Präsidialverfügung treffen. Der Hochschulrat ist anlässlich der nächsten Sitzung darüber zu orientieren. 2 Die Aufgaben des Präsidiums sind insbesondere die folgenden: a) Leitung der Sitzungen des b) Vorbereitung der Geschäfte des in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung c) Regelmässige Besprechungen mit der Hochschulleitung d) Unterzeichnung der Fachhochschuldiplome e) Entscheid über budgetierte und nicht budgetierte Ausgaben im Rahmen der festgelegten Kompetenzen f) Teilnahme an FHO-Rats-Sitzungen 1 Der Hochschulrat delegiert folgende Kompetenzen an die Hochschulleitung: a) Festlegung von Studiengeldern, Zulassungsvoraussetzungen, die Studien- und Promotionsordnung ausserhalb der subventionierten Studiengänge b) Wahl und Entlassung sämtlicher Mitarbeitenden mit Ausnahme der Hochschulleitungsmitglieder c) Genehmigung von Überträgen von Ferien- und Zeitguthaben auf das Folgejahr 1 Die Aufgaben des Finanzausschusses sind insbesondere die folgenden: a) Begutachtung der internen Kontrollsysteme b) Beurteilung des Risikomanagements der internen Steuerungsund Kontrollsysteme c) Empfehlungen/Anträge zu Händen des Hochschulrats d) Teilnahme an der Schlussbesprechung des Jahresabschlusses mit der Revisionsstelle 2 Der Finanzausschuss kann vom Hochschulrat mit weiteren Aufgaben betraut werden. 1 Die Aufgaben des Personalausschusses sind insbesondere die folgenden: a) Begutachtung der Personalprozesse sowie der entsprechenden Reglemente ID) Überprüfung des Lohnwesens c) Empfehlungen/Anträge zu Händen des 2 Der Personalausschuss kann vom Hochschulrat mit weiteren Aufgaben betraut werden. RE_170105_Organisationsreglement HTW Chur Version: V

5 Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur 5 IV. Abschliessende Bestimmungen Art. 11 Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt auf den 1. Mai 2017 in Kraft. Es ersetzt das Reglement vom 3. März Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur Brigitta M. Gadient Präsidentin des 1 Jürg Kessler Rektor RE170105_Organisationsreglement HTW Chur Version: V

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