Informationen zum Datenträgeraustausch nach 302 SGB V

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1 Informationen zum Datenträgeraustausch nach 302 SGB V - Heilmittel - - Seite 1 -

2 Wir informieren Sie über die wesentlichen Regelungen des neuen Abrechnungsverfahrens nach 302 SGB V. Für welche Gesundheitspartner und Leistungsarten gilt das neue Verfahren und ab wann ist umzustellen? Begonnen wurde die Umstellung auf das neue Abrechnungsverfahren nach 302 SGB V bei der AOK Rheinland-Pfalz zum mit allen Heilmittelerbringern und Sonstigen Leistungserbringern, die derzeit mit unserem Dienstleistungs-Center (DLC) Heilmittel AOK Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz Regionaldirektion Germersheim Josef-Probst-Str Germersheim Großkunden PLZ: Germersheim Telefon: / Telefax: / abrechnen. Für folgende Heilmittelerbringer gelten die neuen Regelungen: Masseure/med. Badebetriebe Krankengymnasten/Physiotherapeuten Logopäden/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/staatl. anerkannte Sprachtherapeuten Sprachheilpädagogen/Dipl.-Pädagogen Sonstige Sprachtherapeuten Ergotherapeuten Podologen und für folgende Sonstige Leistungserbringer : Leistungserbringer von Präventions- und Gesundheitsfördermaßnahmen im Rahmen von ambulanten Reha- und Vorsorgekuren Ambulante Rehazentren sowie für Hebammen und Entbindungspfleger ( 301 a SGB V) Vom DLC Heilmittel der AOK Rheinland-Pfalz dürfen für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz nur noch Rechnungen bearbeitet und bezahlt werden, die per DTA abgerechnet und nach 302 SGB V erstellt wurden. Die neue Abrechnungsweise betrifft folgende Leistungsarten: Physikalische Therapie von Masseuren, Badebetrieben, Krankengymnasten, Physiotherapeuten ambulante physikalische Therapie von Krankenhäusern und Kurheimen Ergotherapie alle Leistungen der Logopädie und Sprachtherapie ambulante physikalische Therapie einschl. Präventionsmaßnahmen bei ambulanten Kuren und Kompaktkuren Tagesstättenbehandlung und Frühförderung ambulante orthopädisch-traumatologische Rehabilitation podologische Leistungen. Welche Möglichkeiten der Abrechnung gibt es? per elektronischer Datenübermittlung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern entweder als Selbstabrechner oder über Abrechnungszentrum. Sofern der Gesundheitspartner eine Abrechnungsgesellschaft für seine Abrechnung beauftragt hat, ist diese für die Umsetzung der neuen Abrechnungsrichtlinien zuständig. Gesundheitspartner, welche per DTA abrechnen, müssen vor der Echtabrechnung ein Testverfahren mit der AOK durchführen und sich unter Verwendung des beigefügten Anmeldeformulars zum maschinellen Datenaustausch bei der Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) anmelden. Wohin sind die Daten die Verordnungen zu senden? Daten Die Rechnungsdaten aller AOK-Versicherten können (pro Gesundheitspartner einmal monatlich) an die für den Gesundheitspartner jeweils zuständige DAV der AOK gesandt werden. Hierbei ist zu beachten, dass jeweils pro Landes-AOK (z. B. Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland etc.) eine separate Datei zu erstellen ist. - Seite 2 -

3 Es fungiert die ITSCare IT-Services für den Gesundheitsmarkt Postfach Schwalmstadt als Datenannahmestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse IK-Nr Verordnungen Die vollständig ausgefüllten Verordnungen sind zeitgleich mit dem Versand der Rechnungsdaten nur für Versicherte der AOK Rheinland- Pfalz ausschließlich an das für den Gesundheitspartner zuständige DLC Heilmittel zu senden. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Regionaldirektion Germersheim DLC Heilmittel Josef-Probst-Str Germersheim GK-PLZ: Germersheim Telefon: / Telefax: / DLC-Leiterin: Frau Cordula Aksoy Durchwahl Gemäß 4 der Abrechnungsrichtlinien sind die Verordnungen bei Datenlieferung zusätzlich mit der Rechnungsnummer sowie der Belegnummer zu versehen. Rechnungsnummer/Belegnummer können, sofern kein entsprechendes Feld vorgesehen ist, im Feld Apotheken-Nummer/IK aufgedruckt werden. Maßgeblich zur Berechnung des Zahlungszieles ist der Tag, an dem bei DTA-Abrechnern: die korrekten Daten die Verordnungen und in der Testphase zusätzlich die Papierrechnung vollständig vorliegen. An wen kann ich mich bei Fragen zur Abrechnung mit der AOK Rheinland-Pfalz wenden? Testverfahren, Datenannahme, Prüfbestätigung Fragen zum DTA-Testverfahren mit der AOK Rheinland-Pfalz, zur Datenannahme und zur jeweiligen Prüfbestätigung beantwortet die Datenannahme- und Verteilstelle der AOK Rheinland- Pfalz. ITSCare IT-Services für den Gesundheitsmarkt Postfach Schwalmstadt IK-Nr Ansprechpartner: Herr Udo Schluck Telefon: 06691/ udo.schluck@itscare.de Fax-Nr. (DAV): 06691/ Für Fragen zum Institutionskennzeichen und Leistungserbringerschlüssel (Abrechnungscode und Tarifkennzeichen) sowie für weitergehende Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige DLC Heilmittel oder an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Direktion Virchowstr Eisenberg Ansprechpartner: Herr Thomas Baust Tel.-Nr / Fax-Nr / Frau Kirsten Emmert Tel.-Nr / Fax-Nr / Wie soll ich abrechnen? Die Entscheidung, wie Sie künftig abrechnen, treffen Sie. Sie haben die Wahl zwischen der Selbstabrechnung oder Abrechnung über eine Abrechnungsgesellschaft. - Seite 3 -

4 Sie sollten sich aber immer darüber vergewissern: ob Sie Ihr richtiges Institutionskennzeichen (abgestimmt mit Ihrer Zulassung) verwenden, ob die Ihnen im Zulassungsbescheid der AOK Rheinland-Pfalz mitgeteilten abrechnungsfähigen Leistungen mit Ihren tatsächlich abzugebenden/abzurechnenden Positionsnummern identisch sind. Abrechnung über eine Abrechnungsgesellschaft Entscheiden Sie sich für die Abrechnung über eine Abrechnungsgesellschaft oder rechnen Sie derzeit schon über eine Abrechnungsgesell- schaft ab, veranlasst diese alles Erforderliche zur Umsetzung. Wir bitten Sie auch in diesem Fall, den Anmeldebogen entsprechend auszufüllen und an unsere Datenannahme- und Verteilstelle zu senden. Wichtig sind für Ihre Abrechnungsgesellschaft allerdings Angaben zu Ihrem Institutionskennzeichen, Abrechnungscode und Tarifkennzeichen. Vergewissern Sie sich bei Ihrer Abrechnungsgesellschaft: ob Ihre Abrechnungsgesellschaft Ihr richtiges Institutionskennzeichen (abgestimmt mit Ihrer Zulassung) verwendet, ob Ihre Abrechnungsgesellschaft die Abrechnung unter der für Sie ausgesprochenen Leistungserbringerart vornimmt, z. B. Zulassung als MasseurIn Abrechnung als MasseurIn Zulassung als KrankengymnastIn Abrechnung als KrankengymnastIn Zulassung als Logopäde/in Abrechnung als Logopäde/in Zulassung als Podologe/in Abrechnung als Podologe/in ob sich Ihre im Zulassungsbescheid der AOK Rheinland-Pfalz (bei rheinland-pfälzischen Gesundheitspartnern) mitgeteilten abrechnungsfähigen Leistungen mit Ihren tatsächlich abzugebenden/abzurechnenden Positionsnummern decken. Abrechnung per DTA Welche technischen Voraussetzungen müssen vorhanden sein und wie werden die Daten übermittelt? Entscheiden Sie sich für die Abrechnung per Datenträger, Datenfernübertragung dgl., wenden Sie sich an eine EDV-Firma Ihres Vertrauens. Sie ist Ihnen sicherlich bei der Beratung der erforderlichen Hard- und Software behilflich. Sie benötigen für die Durchführung des maschinellen Datenaustausches ein Softwareprodukt, das in der Lage ist, die in den Technischen Anlagen zur Datenübermittlungsvereinbarung definierten Datenstrukturen (EDIFACT-Format) zu liefern und anzunehmen. Informationen über geprüfte Abrechnungssoftware können Sie unter: erhalten. Für die Übermittlung der Daten soll laut Technischer Anlage die Datenfernübertragung (DFÜ) genutzt werden. Soweit die Datenfernübertragung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden kann, können Datenträger verwendet werden. Die technischen Voraussetzungen für eine Übermittlung per DFÜ sind ein ISDN-Anschluss, ein PC mit ISDN- Karte und wie bei allen anderen Datenträgern (Diskette etc.) eine geeignete Software, die imstande ist, die Daten zu verschlüsseln und gemäß den zulässigen Standards FTAM bzw. X.400 zu übertragen. Wie funktioniert die Verschlüsselung? Voraussetzung für den elektronischen Datenaustausch mit personenbezogenen Daten ist, dass die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verbindlichkeit der Daten sichergestellt sind. Dies geschieht durch Verschlüsselung und digitale Signatur auf der Grundlage kryptographischer Verfahren. Dadurch ist gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Jeder Teilnehmer am Datenaustausch verfügt dazu über ein Schlüsselpaar, bestehend aus einem öffentlichen und einem privaten (geheimen) Schlüssel. Der private ist nur dem Schlüsseleigner bekannt; der öffentliche Schlüssel dagegen wird von den TrustCentern allgemein publik gemacht. - Seite 4 -

5 Die beiden Schlüssel eines Teilnehmers stehen in einer besonderen Beziehung zueinander. Daten, die mit einem Schlüssel verschlüsselt werden, können nur mit dem anderen wieder entschlüsselt werden. Der absendende Kommunikationspartner verschlüsselt mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers Daten, die nur der Empfänger als Inhaber des dazugehörigen privaten Schlüssels wieder entschlüsseln kann. Mit diesem können jedoch Daten nicht nur entsondern auch verschlüsselt werden. Man spricht in diesem Fall von digitaler Signatur oder elektronischer Unterschrift. Mit dem allgemein bekannten öffentlichen Schlüssel des absendenden Teilnehmers kann jeder die digitale Signatur prüfen. Sie übernimmt somit die Funktion einer eigenhändigen Unterschrift. Darüber hinaus können durch Prüfung der digitalen Signatur Fälschungen der Daten zuverlässig erkannt werden. Durch die Kombination von Verschlüsselung und digitaler Signatur wird sichergestellt, dass Daten vertraulich übermittelt werden können, der Absender der Daten zuverlässig erkannt und die Unverfälschtheit der übertragenen Daten festgestellt werden kann. Für den Schutz seines privaten Schlüssels ist jeder Beteiligte selbst verantwortlich. Die Authentizität des öffentlichen Schlüssels muss von einer neutralen und vertrauenswürdigen Instanz, dem sogenannten TrustCenter, durch ein Zertifikat bestätigt werden. Wie erfolgt die Zertifizierung? Sie erzeugen sich mit Hilfe Ihrer Verschlüsselungssoftware (i.d.r. Bestandteil der Übermittlungssoftware) einen Schlüssel und senden diesen an: ITSG-Trust-Center Postfach Meppen Tel 05931/ Fax 05931/ Das TrustCenter hat die Aufgabe, allen Teilnehmern am Datenaustausch authentische öffentliche Schlüssel bereitzustellen. Dazu muss sich das TrustCenter von der Identität des Inhabers eines öffentlichen Schlüssels überzeugen. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Wie erfolgt die technische Anbindung? Um mit der AOK Rheinland-Pfalz Daten per DFÜ austauschen zu können, tragen Sie unsere Datenannahme- und Verteilstelle in Ihrem eigenen Übermittlungssystem als DFÜ-Partner ein. Für den ersten technischen Anbindungstest ist es nicht erforderlich, dass dazu bereits fachliche Daten entsprechend der Datenübermittlungsvereinbarung in EDIFACT-Struktur vorliegen. Die technische Anbindung kann auch mit einer kleinen Textdatei erfolgen, die man sich gegenseitig übermittelt. Der technische Teil der Anbindung gilt als abgeschlossen, sobald beiderseits verschlüsselte Daten ausgetauscht worden sind. Bei Fragen oder Problemen sind Ihnen die Ansprechpartner in unserer DAV gerne behilflich. Testverfahren Für die Beantragung des Testverfahrens, das vor dem Echtbetrieb pro Kassenart erforderlich ist, wenden Sie sich an die Datenannahme- und Verteilstelle. Für die AOK Rheinland-Pfalz ist dies die Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) (siehe Seite 3). Die -Adresse für die Übersendung von Test-, Probe- und Echtdateien per DFÜ lautet: Bitte beachten Sie: Solange sich Ihre Abrechnung im Testverfahren befindet, wird aufgrund dieser Testabrechnung keine Zahlung ausgelöst. Eine Zahlung wird durch das für Sie zuständige DLC Heilmittel bis zum Abschluss des Testverfahrens aufgrund der weiterhin an das DLC Heilmittel zu stellenden Papierrechnung vorgenommen. Bitte reichen Sie die Papierrechnung dem DLC Heilmittel zeitgleich mit den Daten, welche Sie an die DAV senden, ein. Die Papierrechnung kennzeichnen Sie mit DTA-Test. Diese darf erst nach einer dementsprechenden Nachricht durch die AOK Rheinland-Pfalz weggelassen werden! Übersicht über den chronologischen Ablauf des maschinellen Testbetriebes: 1. Kontaktaufnahme mit der Datenannahmeund Verteilstelle (DAV), 2. Anmeldung zum Datenträgeraustausch mittels Anmeldebogen bei der DAV, - Seite 5 -

6 3. Realisierung der technischen Voraussetzungen zur maschinellen Datenübermittlung, 4. Durchführung der Schlüsselzertifizierung, 5. Testen der technischen Anbindung mit der DAV (DFÜ) bzw. Übersendung des Datenträgers (Diskette) an die DAV, 6. Anlieferung der zusätzlichen Papierrechnung, gekennzeichnet mit DTA-Test sowie der Verordnungen an das für Sie zuständige DLC Heilmittel. 7. Nach erfolgter schriftlicher Nachricht durch die AOK Rheinland-Pfalz zum Beenden der Testlieferungen Übergang zum Echtverfahren und Wegfall der zusätzlichen Papierrechnung. Verordnungen Unerheblich wie Sie abrechnen, sind die Verordnungen immer - zeitgleich mit der Datenübersendung an die DAV - an das für Sie zuständige DLC Heilmittel zu senden. Wo kann ich alles Wichtige nachlesen und woher erhalte ich die Unterlagen? Neue Abrechnungsweise Die gesetzlichen Grundlagen und Informationen über die neue Abrechnungsweise entnehmen Sie den Richtlinien zum Datenträgeraustausch. Darin sind die Antworten zu den wichtigsten Fragen zur künftigen Abrechnungsweise per DTA enthalten. Die Richtlinien sind über das Internet zu beziehen unter: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Soweit Sie hierüber noch nicht durch Ihren zuständigen Verband informiert wurden, wenden Sie sich bitte an diesen oder an das für Sie zuständige DLC Heilmittel. Weitere wichtige Informationen Benötigt jeder Gesundheitspartner ein IK (Institutionskennzeichen)? Jeder Gesundheitspartner (auch solche Gesundheitspartner, die ihre Abrechnung von einer Abrechnungsgesellschaft vornehmen lassen) benötigt ein gültiges IK, abgestimmt auf seine ausgesprochene Zulassung. Beispiele: IK eines Masseurs > beginnend 43 IK eines Krankengymnasten > beginnend 44 IK eines Logopäden > beginnend 40 IK eines Podologen > beginnend 39 Bildet sich der Masseur zum Physiotherapeuten fort und erhält aufgrund dieser Tatsache eine neue Zulassung als Krankengymnast/Physiotherapeut, muss das IK beginnend 43 beendet und ein neues IK, beginnend 44 beantragt werden. Es sind also in diesem Fall zwei Anträge auszufüllen: Beendigung Massagepraxis > 43 Neuanmeldung KG-Praxis > 44 Stellt dagegen ein Masseur einen Krankengymnasten/Physiotherapeuten ein, behält die Praxis in der Regel die Zulassung als Abrechnungsinformationen Maßgebend für die Abrechnung sind, wie bisher, geltende Gesetze und Richtlinien. Ergänzt durch: Rahmenverträge für jede Vertragsart, Preisvereinbarungen (welche die zu verwendenden bundeseinheitlichen Heilmittelpositions-Nummern beinhalten), festgelegte Abrechnungsmodalitäten, die mit den Verbänden der Leistungserbringer besprochen wurden. Massagepraxis und damit bleibt auch das bisherige IK, beginnend 43, bestehen. Hat ein Gesundheitspartner verschiedene Zulassungen, z. B. als Krankengymnastik/ Physiotherapie-Praxis und eine als Ergotherapeuten-Praxis oder auch zwei gleichartige Betriebe, ist für jeden Bereich bzw. jeden Betrieb ein dementsprechendes Institutionskennzeichen erforderlich (z. B. Praxisgemeinschaften, Zweigniederlassungen). - Seite 6 -

7 Für Anträge und Änderungen von Institutionskennzeichen wenden Sie sich bitte an die: Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (IK) Alte Heerstraße Sankt Augustin Tel.-Nr / Fax-Nr / Leistungserbringergruppenschlüssel Jeder Gesundheitspartner muss den Leistungserbringergruppenschlüssel - bestehend aus zweistelligem Abrechnungscode und fünfstelligem Tarifkennzeichen - zwingend verwenden. Abrechnungscode Der Abrechnungscode ist auf die Zulassung des Leistungserbringers bezogen; er ist als Bestandteil den Richtlinien zum Datenträgeraustausch zu entnehmen. Beispiele: Der zugelassene Masseur verwendet > 21, der zugelassene Krankengymnast verwendet > 22, und zwar unerheblich, ob er Massageoder Krankengymnastikleistungen abrechnet; der Logopäde verwendet > 23, der Ergotherapeut verwendet > 26 und der Podologe verwendet > 71. Tarifkennzeichen Die ersten beiden Stellen des Tarifkennzeichens ordnen den Vertrag einem Bundesland zu, sind also fest vergeben. Für Rheinland-Pfalz ist das die 09. Für einen bundeseinheitlichen Tarif (West) ist das die 24. Die restlichen drei Stellen des Tarifkennzeichens ordnen dem Gesundheitspartner eine abrechnungsfähige Gebührenvereinbarung der jeweiligen Krankenkasse/oder mehrerer Krankenkassen zu. Das Tarifkennzeichen wird künftig als Bestandteil des jeweiligen Rahmenvertrages/ Preisvereinbarung aufgenommen. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Beispiel 1: Der zugelassene Masseur verwendet als erste Stelle der Heilmittelpositions-Nummer > 1. Der Krankengymnast/Physiotherapeut verwendet als erste Stelle > 2 und zwar unerheblich, ob Massage- oder Krankengymnastikleistungen abgerechnet werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Der zugelassene Masseur, der Krankengymnastik abrechnen darf - da er einen Krankengymnasten beschäftigt - aber die Zulassung als Masseur behalten hat, verwendet für alle abgerechneten Leistungen aus der Masseur-/Badebetrieb- und aus der Krankengymnasten- Gebührenvereinbarung als erste Stelle der Heilmittelpositions-Nummer die 1, dagegen verwendet der Masseur, der sich zum Physiotherapeuten fortgebildet und deshalb eine neue Zulassung als Physiotherapie-Praxis erhalten hat, für alle abgerechneten Leistungen aus der Masseur-/Badebetrieb- und aus der Krankengymnasten-Gebührenvereinbarung als erste Stelle der Heilmittelpositions-Nummer die 2. Beispiel 2: Der Ergotherapeut verwendet für abgerechnete Leistungen aus der Ergotherapeuten-Gebührenvereinbarung als erste Stelle der Heilmittelpositionsnummer die 5. Ausnahme für alle abgerechneten Leistungen: Werden Leistungen im Rahmen einer genehmigten ambulanten Vorsorgekur erbracht, ist von allen Leistungserbringerarten generell an erster Stelle die 8 zu verwenden. Die verschiedenen, an der ersten Stelle zu verwendenden Ziffern der Heilmittelpositions- Nummern können Sie dem Heilmittelpositions- Nummernverzeichnis entnehmen, das als Anlage den Richtlinien DTA 302 SGB V beiliegt. Bundeseinheitliche Heilmittelpositions- Nummern Jede Abrechnung muss unter Verwendung der bundeseinheitlichen Heilmittelpositions-Nummern geschehen. Die bundeseinheitlichen Heilmittelpositions-Nummern sind den Preislisten zu entnehmen. Die erste Stelle der Heilmittelpositions-Nummer bildet die zulassungsbezogene Gesundheitspartnerart ab. Gültigkeit der Rahmenverträge und Preisvereinbarungen Die zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der AOK Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Rahmenverträge, Gebührenvereinbarungen und besprochenen Abrechnungsmodalitäten gelten für alle zugelassenen Heilmittelerbringer in Rheinland-Pfalz. - Seite 7 -

8 Gesetzliche Grundlage 302, 303 SGB V Danach sind die Leistungserbringer im Bereich Heil- und Hilfsmittel und die weiteren Leistungserbringer verpflichtet, den Krankenkassen die in 302 Abs. 1 SGB V genannten Daten im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Werden die den Krankenkassen nach 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10, 295 Abs. 1 und 2, 300 Abs. 1, 301 Abs. 1, 301 a und 302 Abs. 1 SGB V zu übermittelnden Daten nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt, haben die Krankenkassen die Daten nach zu erfassen. Erfolgt die nicht maschinell verwertbare Datenübermittlung aus Gründen, die der Leistungserbringer zu vertreten hat, haben die Krankenkassen die mit der Nacherfassung verbundenen Kosten den betroffenen Leistungserbringern durch eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5 v. H. des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Wir bitten Sie daher, uns umgehend Rückmeldung zu geben, in welcher Form Sie die entsprechenden Daten per DTA übermitteln werden. Verwenden Sie hierzu bitte den als Anlage beigefügten Anmeldebogen zum Datenträgeraustausch. - Seite 8 -

9 AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse Wichtige Informationen zum Abrechnungsverfahren nach 302 SGB V für Heilmittelerbringer Institutionskennzeichen der AOK Rheinland- Pfalz (Kostenträger) Abrechnungscode Länderkennzeichen = MasseurIn 22 = KrankengymnastIn/PhysiotherapeutIn 23 = Logopäde/in 26 = ErgotherapeutIn 71 = Podologe/in 09 = Tarifbereich Rheinland-Pfalz 24 = Tarifbereich bundeseinheitlicher Tarif (West) Tarifkennzeichen 000 = Tarif ohne Besonderheiten Leistungserbringergruppe (Abrechnungscode + Tarifkennzeichen) Abrechnungspositions-Nummer = Masseure = Krankengymnasten/Physiotherapeuten = Logopäden = Ergotherapeuten = Podologen Entspricht der Abrechnungspositions-Nummer des zurzeit gültigen Gebührenpositions-Nummernverzeichnisses der Spitzenverbände der Krankenkassen in der jeweils geltenden Fassung Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für DFÜ(Mail)-Übertragung (Test-, Probe- und Echtdateien): DAV der ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt Datenannahmestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Fünftenweg 31, Schwalmstadt Ansprechpartner: Herr Udo Schluck Telefon: 06691/ udo.schluck@itscare.de Fax-Nr. (DAV): 06691/ da@dta.aok.de Institutionskennzeichen der DAV Papierannahmestelle/Belegannahmestelle (DLC) Institutionskennzeichen der Belegannahmestelle Ansprechpartner AOK Direktion AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Kundencenter Heilmittelmanagement Josef-Probst-Str Germersheim Stützpunktleiterin: Frau Cordula Aksoy Telefon: 07274/ , Telefax: 07274/ cordula.aksoy@rps.aok.de Thomas Baust Telefon: 06351/ , Telefax: 06351/ thomas.baust@rps.aok.de Kirsten Emmert Telefon: 06351/ , Telefax: 06351/ kirsten.emmert@rps.aok.de - Seite 9 -

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