Bitte beachten Sie, dass jede Krankenkasse im Land Sachsen-Anhalt den genauen Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens eigenständig festlegt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bitte beachten Sie, dass jede Krankenkasse im Land Sachsen-Anhalt den genauen Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens eigenständig festlegt."

Transkript

1 Merkblatt Nr. 1 zur Erbringung von en der häuslichen Krankenpflege nach 132, 132a SGB V BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachse- Anhalt LKK Mittel- und Ostdeutschland Knappschaft Regionaldirektion Cottbus Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Sachsen-Anhalt 1. Umsetzung Datenträgeraustausch (DTA) wie Ihnen bekannt ist, regelt 302 SGB V die Abrechnungen der Sonstigen serbringer. Hier heißt es: Die serbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel und die weiteren serbringer sind verpflichtet, den Krankenkassen im Wege der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern die von ihnen erbrachten en nach Art, Menge und Preis zu bezeichnen und den Tag der serbringung sowie die Arztnummer des verordnenden Arztes, die Verordnung des Arztes mit der Diagnose und den erforderlichen Angaben über den Befund und die Angaben nach 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 10 anzugeben. Seitens der Spitzenverbände der Krankenkassen wurden die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V über die Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit Sonstigen serbringern inklusive einer technischen Anlage erarbeitet. Diese Richtlinien regeln die Struktur und den Inhalt der zu übermittelnden Dateien. Sie können den Wortlaut der Richtlinien und weitere Informationen unter im Internet abrufen. Bitte beachten Sie, dass jede Krankenkasse im Land Sachsen-Anhalt den genauen Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens eigenständig festlegt. Die Teilnahme an dem maschinellen Abrechnungsverfahren als Echtverfahren setzt ein Erprobungsverfahren voraus (vgl. Anhang 2 der Technischen Anlage 1 zu den o. g. Richtlinien). Vor Beginn des Erprobungsverfahrens ist eine Anmeldung zum DTA bei der jeweiligen Datenannahmestelle der einzelnen Krankenkasse erforderlich. Die Erprobungsphase ist erst beendet, wenn Sie von der jeweiligen Krankenkasse zum Echtverfahren zugelassen sind. Für die Erstellung maschineller Abrechnungsdaten ist der Einsatz einer Abrechnungssoftware erforderlich, die den Anforderungen der technischen Anlagen gem. 302 SGB V entspricht. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Datenträgeraustausch ist die Verwendung eines 9-stelligen Institutionskennzeichens (IK) und eine kryptographische Verschlüsselung der Nutzdaten. Der Schutz der Daten erfolgt mittels eines Verschlüsselungsverfahrens. Dadurch wird sichergestellt, dass Abrechnungsdaten ausschließlich durch die berechtigte Kasse oder einer von ihr beauftragten Stelle gelesen werden können. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Firma ITSG GmbH (Homepage:

2 Damit die Abrechnungsdaten maschinell verarbeitet werden können, ist eine numerische Verschlüsselung über Abrechnungscode, Tarifkennzeichen und Abrechnungspositionsnummern notwendig. Jede Preisliste ist durch einen siebenstelligen Schlüssel, der sich aus dem sogenannten Abrechnungscode, dem Tarifkennzeichen und einer Sondertarifnummer zusammensetzt, eindeutig zugeordnet. Aus dem Abrechnungscode (erste und zweite Ziffer) geht hervor, welcher serbringergruppe Sie angehören. Das Tarifkennzeichen (dritte und vierte Ziffer) verschlüsselt den Tarifbereich, in dem Sie tätig sind. Die Sondertarifnummer (fünfte bis siebte Ziffer) kennzeichnet Ihre Preisliste (). Somit ergeben sich für die maschinelle Abrechnung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und Häuslichen Pflege folgende Preislisten: i l I Abrechnungscode Tarifkennzeichen Sondertarifnummer 31 = freigemeinnütziger Anbieter 14 = Sachsen-Anhalt = privatgewerblicher Anbieter 14 = Sachsen-Anhalt = öffentliche Anbieter 14 = Sachsen-Anhalt 000 Die korrekte Verschlüsselung der genehmigten en ergibt sich aus dem beigefügten Positionsnummernverzeichnis. Des Weiteren ist bei der Abrechnung mittels DTA ein Genehmigungskennzeichen anzugeben. Dieses wird Ihnen künftig die genehmigende Krankenkasse zusammen mit der/den entsprechenden Positionsnummer(n) bei der Genehmigung mitteilen. Das Genehmigungskennzeichen ist im digitalen Datensatz, sowie auch auf dem snachweis anzugeben. Für die korrekte Rechnungslegung nach 302 SGB V ist es erforderlich, dass alle in der technischen Anlage zu den Richtlinien vorgesehenen Mussfelder zuzüglich dem Genehmigungskennzeichen (Nachrichtentyp SLLA; SKZ = Genehmigungskennzeichen) angegeben werden. Weitere Bestandteile der Abrechnung entsprechend der Richtlinie nach 302 SGB V sind: Abrechnungsdaten (auf maschinell verwertbaren Datenträgern, DFÜ usw.) Urbelege (snachweise mit Angabe der Rechnungsnummer und des Genehmigungskennzeichens) Begleitzettel für die Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien) Kostenzusage, Kostenübernahmeerklärung soweit von der jeweiligen Kasse gewünscht Gesamtaufstellung der Abrechnung Zusätzliche Gesamtaufstellung bei Abrechnung über Abrechnungszentren. Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem DTA im Land Sachsen-Anhalt wenden Sie sich bitte: für die BKK an die jeweilige BKK, welche in der Verordnung angegeben ist, für die Knappschaft an die Ansprechpartnerin Frau Pothmann (Tel: bzw. datenaustausch@kbs.de). Die Ansprechpartner der Mitgliedskassen des vdek werden rechtzeitig zur Erprobungsphase von der jeweiligen Mitgliedskasse bekannt gegeben. Die Ansprechpartner der LKK werden rechtzeitig zur Erprobungsphase von der LKK bekannt gegeben. Anlage Anlage1 nummernverzeichnis bis Anlage2 nummernverzeichnis ab

3 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Behandlungspflege sbeschreibung Hilfe bei der Ausscheidung 2, Hilfe bei der Ernährung 3, Hilfe bei der Körperpflege 9, Hilfe bei Grundpflege gesamt 14, bei der Grundpflege gesamt 22, keine Hauswirtschaftliche 10, Behandlungspflegepauschale Gruppe 1 3, spauschale Gruppe 1 / 50% 1, Blutdruckmessung Auflegen von Kälteträgern Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Medikamentengabe und -überwachung (alle Aplikationsformen) Abnehmen eines Kompressionsverband Seite 1 von 12

4 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Behandlungspflege sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 2 3, spauschale Gruppe 2 / 50 % 1, Richten von Injektionen Medikamente richten (täglich) Injektionen s. c Insulininjektion Blutzuckermessung Behandlungspflegepauschale Gruppe 3 7, spauschale Gruppe 3 / 50% 3, Instillation Klistir/Klysma/digitale Enddarmausräumung Drainagen, Überprüfen, Versorgen Katheter, eines suprapubischen Inhalation PEG, bei keine sonstige Injektionen (i. m.) Medikamente richten (wöchentlich) Wochenbox Anziehen von Kompressionsstrümpfen Seite 2 von 12

5 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Behandlungspflege sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 4 10, spauschale Gruppe 4 / 50% 5, Blasenspülung Flüssigkeitsbilanzierung Absaugen keine Katheterisierung der Harnblase keine ITEK (Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung) Pflege des zentralen Venenkatheter Anlegen und Wechseln von Wundverbände Anlegen von stützende und stabilisierende Verbände Anlegen eines Kompressionsverbandes keine Stomabehandlung (AW ) keine Wechseln und Pflege der Trachealkanüle Einlauf Dekubitusbehandlung Legen und Wechseln einer Magensonde Seite 3 von 12

6 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Behandlungspflege sbeschreibung Einzelleistung ohne Pauschalen keine Port-a-cath anschließen 12, keine Prot-a-cath verschließen 9, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung ab 3 Stunden 10, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution ab 3 Stunden 10, keine spezielle Krankenbeobachtung bis 2 Stunden 14, keine spezielle Krankenbeobachtung ab 3 Stunden 10, keine Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes Einzelfall Keine 24 Stundenpflege in der Häuslichkeit Einzelfall keine sonstige Einzelfallentscheidung Einzelfall keine Wegepauschale 2, keine Wegepauschale mit SL der PV SGB XI 1,30 Seite 4 von 12

7 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund-/Behandlungspflege/hauswirtschaftlicher sbeschreibung Hilfe bei der Ausscheidung 2, Hilfe bei der Ernährung 3, Hilfe bei der Körperpflege 9, Hilfe bei Grundpflege gesamt 14, bei der Grundpflege gesamt 22, keine Hauswirtschaftliche 10, Behandlungspflegepauschale Gruppe 1 3, spauschale Gruppe 1 / 50% 1, Blutdruckmessung Auflegen von Kälteträgern Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Medikamentengabe und -überwachung (alle Aplikationsformen) Abnehmen eines Kompressionsverband Seite 5 von 12

8 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund-/Behandlungspflege/hauswirtschaftlicher sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 2 3, spauschale Gruppe 2 / 50 % 1, Richten von Injektionen Medikamente richten (täglich) Injektionen s. c Insulininjektion Blutzuckermessung Behandlungspflegepauschale Gruppe 3 7, spauschale Gruppe 3 / 50% 3, Instillation Klistir/Klysma/digitale Enddarmausräumung Drainagen, Überprüfen, Versorgen Katheter, eines suprapubischen Inhalation PEG, bei keine sonstige Injektionen (i. m.) Medikamente richten (wöchentlich) Wochenbox Anziehen von Kompressionsstrümpfen Seite 6 von 12

9 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund-/Behandlungspflege/hauswirtschaftlicher sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 4 10, spauschale Gruppe 4 / 50% 5, Blasenspülung Flüssigkeitsbilanzierung Absaugen keine Katheterisierung der Harnblase keine ITEK (Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung) Pflege des zentralen Venenkatheter Anlegen und Wechseln von Wundverbände Anlegen von stützende und stabilisierende Verbände Anlegen eines Kompressionsverbandes keine Stomabehandlung (AW ) keine Wechseln und Pflege der Trachealkanüle Einlauf Dekubitusbehandlung Legen und Wechseln einer Magensonde Seite 7 von 12

10 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund-/Behandlungspflege/hauswirtschaftlicher sbeschreibung Einzelleistung ohne Pauschalen keine Port-a-cath anschließen 12, keine Prot-a-cath verschließen 9, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung ab 3 Stunden 10, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution ab 3 Stunden 10, keine spezielle Krankenbeobachtung bis 2 Stunden 14, keine spezielle Krankenbeobachtung ab 3 Stunden 10, keine Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes Einzelfall Keine 24 Stundenpflege in der Häuslichkeit Einzelfall keine sonstige Einzelfallentscheidung Einzelfall keine Wegepauschale 2, keine Wegepauschale mit SL der PV SGB XI 1,30 Seite 8 von 12

11 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund- und Behandlungspflege sbeschreibung Hilfe bei der Ausscheidung 2, Hilfe bei der Ernährung 3, Hilfe bei der Körperpflege 9, Hilfe bei Grundpflege gesamt 14, bei der Grundpflege gesamt 22, keine Hauswirtschaftliche 10, Behandlungspflegepauschale Gruppe 1 3, spauschale Gruppe 1 / 50% 1, Blutdruckmessung Auflegen von Kälteträgern Ausziehen von Kompressionsstrümpfen Medikamentengabe und -überwachung (alle Aplikationsformen) Abnehmen eines Kompressionsverband Seite 9 von 12

12 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund- und Behandlungspflege sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 2 3, spauschale Gruppe 2 / 50 % 1, Richten von Injektionen Medikamente richten (täglich) Injektionen s. c Insulininjektion Blutzuckermessung Behandlungspflegepauschale Gruppe 3 7, spauschale Gruppe 3 / 50% 3, Instillation Klistir/Klysma/digitale Enddarmausräumung Drainagen, Überprüfen, Versorgen Katheter, eines suprapubischen Inhalation PEG, bei keine sonstige Injektionen (i. m.) Medikamente richten (wöchentlich) Wochenbox Anziehen von Kompressionsstrümpfen Seite 10 von 12

13 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund- und Behandlungspflege sbeschreibung Behandlungspflegepauschale Gruppe 4 10, spauschale Gruppe 4 / 50% 5, Blasenspülung Flüssigkeitsbilanzierung Absaugen keine Katheterisierung der Harnblase keine ITEK (Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung) Pflege des zentralen Venenkatheter Anlegen und Wechseln von Wundverbände Anlegen von stützende und stabilisierende Verbände Anlegen eines Kompressionsverbandes keine Stomabehandlung (AW ) keine Wechseln und Pflege der Trachealkanüle Einlauf Dekubitusbehandlung Legen und Wechseln einer Magensonde Seite 11 von 12

14 Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis für en nach 37 und 38 SGB V sowie Kombination aus Grund- und Behandlungspflege sbeschreibung Einzelleistung ohne Pauschalen keine Port-a-cath anschließen 12, keine Prot-a-cath verschließen 9, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur parenteralen Ernährung ab 3 Stunden 10, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution bis 2 Stunden 14, keine Infusion i.v.-zur Flüssigkeitssubstitution ab 3 Stunden 10, keine spezielle Krankenbeobachtung bis 2 Stunden 14, keine spezielle Krankenbeobachtung ab 3 Stunden 10, keine Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes Einzelfall Keine 24 Stundenpflege in der Häuslichkeit Einzelfall keine sonstige Einzelfallentscheidung Einzelfall keine Wegepauschale 2, keine Wegepauschale mit SL der PV SGB XI 1,30 Seite 12 von 12

Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege. Leistungs- und Preiskatalog. nach 37 SGB V und 36 SGB XI

Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege. Leistungs- und Preiskatalog. nach 37 SGB V und 36 SGB XI Pflege mobil Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Pflege mobil GbR Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 info@pflegemobil.info www.pflegemobil.info Leistungs- und

Mehr

Bundeseinheitliches. Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der. häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe

Bundeseinheitliches. Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der. häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe IKK-Bundesverband Stand: 1. Dezember 2009 Seite 1 von 18 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis

Mehr

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe Stand 22.08.2013

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe Stand 22.08.2013 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 22.08.2013 GKV-Spitzenverband Stand: 22.08.2013 Seite 1 von 25 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis

Mehr

Ergänzung zu Anlage 9

Ergänzung zu Anlage 9 Ergänzung zu Schlüssel-/Gebührenpositionsnummernverzeichnis (i.v. mit. zur svereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe) vom 01.08.2017

Mehr

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe Stand 12.02.2015

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis. Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Haushaltshilfe Stand 12.02.2015 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und Haushaltshilfe Stand 12.02.2015 GKV-Spitzenverband Stand: 12.02.2015 Seite 1 von 26 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Tel.: 0621 338860 Fax: 0621 3388665 info@lw-ma.de www.lw-ma.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

g Ergebnis der Qualität des ambulanten Pflegedienstes Caritas Sozialstation Eppelborn-Illingen 1.0 sehr gut Gesamtergebnis Qualitätsprüfung

g Ergebnis der Qualität des ambulanten Pflegedienstes Caritas Sozialstation Eppelborn-Illingen 1.0 sehr gut Gesamtergebnis Qualitätsprüfung Qualität des ambulanten Pflegedienstes Caritas Sozialstation Eppelborn-Illingen Johannesstraße 14, 66557 Illingen Tel.: 06825/3838 a.riga@sst-uchtelfangen.de www.pflegedienste-saar.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Helping Hand Ambulante Häusliche Pflege Tel.: 09961 700115 Fax: 09961 700116 feilmeier@helping-hand-bayern.de www.helping-hand-bayern.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Behandlungspflege 0. Diese Leistung ist nicht neben den Behandlungspflegen I V abrechenbar.

Behandlungspflege 0. Diese Leistung ist nicht neben den Behandlungspflegen I V abrechenbar. Übersicht der Behandlungspflegen Behandlungspflege 0 Medikamentengabe als Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten, insbesondere Tabletten, Augentropfen, Einreibungen, Mundpflege zur Infektionsbehandlung

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulante Pflege Rhein-Neckar Tel.: 0621 8624740 Fax: 0621 8624741 ambulante-pflege-rhein-neckar@t-online.de www.ambulante-pflege-rhein-neckar.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst AMOS UG Tel.: 069-90432270 Fax: 069-94318279 pflegedienst-amos@arcor.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015

Vereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen Vereinbarung über Vergütungssätze für

Mehr

An den Voßbergen 94, 26133 Oldenburg Tel.: 0441/4860741 Fax: 0441 / 4860742 info@filius-pflege.de www.filius-pflege.de.

An den Voßbergen 94, 26133 Oldenburg Tel.: 0441/4860741 Fax: 0441 / 4860742 info@filius-pflege.de www.filius-pflege.de. Qualität des ambulanten Pflegedienstes Filius Tel.: 0441/4860741 Fax: 0441 / 4860742 info@filius-pflege.de www.filius-pflege.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Johanniter-Unfall-Hilfe e.v.; Sozialstation Kändler

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Johanniter-Unfall-Hilfe e.v.; Sozialstation Kändler Qualität des ambulanten Pflegedienstes Johanniter-Unfall-Hilfe e.v.; Sozialstation Kändler Chemnitzer Straße 133, 09212 Limbach/ Oberfrohna Tel.: 03722/ 77 10 14 Fax: 03722/ 77 10 15 info.kaendler@johanniter.de

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 3. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung

Mehr

Installation der smart-q Terminal App

Installation der smart-q Terminal App Installation der smart-q Terminal App Zur Abrechnung per DTA benötigen Sie zusätzlich zu ISPC die smart-q Terminal App. Diese steht Ihnen als Download auf unserer Homepage http://www.smart-q.de/software/fallakte-palliativdokumentation-ispc-sapv-aapv/

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Quittungsheft für Zuzahlungen

Quittungsheft für Zuzahlungen Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel

Mehr

Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014

Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014 Syspra - Arbeitshilfen Tätigkeitsübersicht syspra.de; http://www.syspra.de Einleitung: Stand: Januar 2014 Tätigkeitsübersicht Die Tätigkeitsübersicht ist für die Vertragsgespräche beim Pflegekunden vorgesehen.

Mehr

Brunnenstraße 1, 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531 888 21 0 Fax: 04531 888 21 55 info@pflegenotfallteam.de www.pflegenotfallteam.de.

Brunnenstraße 1, 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531 888 21 0 Fax: 04531 888 21 55 info@pflegenotfallteam.de www.pflegenotfallteam.de. Qualität des ambulanten Pflegedienstes PNT Pflegenotfallteam Tel.: 04531 888 21 0 Fax: 04531 888 21 55 info@pflegenotfallteam.de www.pflegenotfallteam.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich

Mehr

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Sonstiges Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zur Krankenbeförderung

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen.

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen. Region Hannover Vertragsnummer: 41 07 110 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen der Region Hannover Aufgabenträgerin

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes AC Lebensfreude GmbH Ihr Pflegedienst Kochstedter Kreisstraße 11, 06847 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 / 85072062 Fax: 0340 / 85072064 info@ac-lebensfreu.de www.ac-lebensfreu.de

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Anlage 8 Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe vom 01.03.2014 gültig ab : 01.01.2015 Leistungserbringergruppenschlüssel

Mehr

Anlage 8 Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 132 und 132a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe vom 01.07.2014 gültig ab : 01.01.2015 Leistungserbringergruppenschlüssel

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

FAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.

FAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3. FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch

Mehr

diese Anlage gilt ausschließlich für die Ersatzkassen Verwendung des Institutionskennzeichens

diese Anlage gilt ausschließlich für die Ersatzkassen Verwendung des Institutionskennzeichens Anlage 4b zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern vom 19. Mai 2006 in der Fassung vom 1.Juli

Mehr

V E R T R A G. nach 132 e SGB V

V E R T R A G. nach 132 e SGB V V E R T R A G nach 132 e SGB V über die Durchführung von S c h u t z i m p f u n g e n nach 20d Abs. 1 i.v.m. 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Fragen richten Sie bitte an die IKK classic - Bereich Rechnungsprüfung Sonstige Leistungserbringer.

Fragen richten Sie bitte an die IKK classic - Bereich Rechnungsprüfung Sonstige Leistungserbringer. Postfach 141068 33630 Bielefeld Alle Abrechner nach 302 SGB V Geschäftsbereich Sonstige Bereich Rechnungsprüfung Sonstige Tel. 0521 30439-0 Fax 0521 30439-4190 rechnungspruefung-hh@ikk-classic.de 19. Mai

Mehr

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Jetzt auch in Wardenburg!

Jetzt auch in Wardenburg! Sozialstation/ Ambulante Dienste Jetzt auch in Wardenburg! Wir informieren Sie gern! Für ein kostenloses und fachkundiges Informations- und Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Das Büro

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen Protokollnotiz vom 29.11.2013 zwischen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Vogelrainstraße 25, 70199 Stuttgart Deutscher Hausärzteverband

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes SARA Mobiler Pflegedienst Burgstraße 42, 06749 Bitterfeld-Wolfen/ OT Bitterfeld Tel.: 03493/68564 Fax: 03493/604143 info@sara-mobiler-pflegedienst.de www.sara-seniorenresidenzen.de

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häuslicher Pflegedienst "Viktoria" Viktoria Smirnich Tel.: 84419949 Fax: 84316356 viktoria_smirnich@t-online.de keine Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich

Mehr

1. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten - Techniker Krankenkasse (TK) - BARMER GEK - Kaufmännische Krankenkasse - KKH - HEK Hanseatische Krankenkasse - Handelskrankenkasse

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

So wird s gemacht - Nr. 24

So wird s gemacht - Nr. 24 Im DFBnet Vereinsmeldebogen können alle Vereine ihre Vereinsdaten selbstständig pflegen. Eine entsprechende Kennung hat jeder Verein. Im Zweifel fragen Sie bitte innerhalb des Vereins nach, welche Person

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen.

1. Große Toilette. 2. Kleine Toilette. 3. Transfer/An-/Auskleiden. Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen. 1. Große Toilette 2. Hautpflege 3. Kämmen 4. Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschließlich Parotitis- und Soorprophylaxe 5. Rasieren 6. Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/Duschen/Baden (umfasst

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Installation OMNIKEY 3121 USB

Installation OMNIKEY 3121 USB Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,

Mehr

ausserklinische heimbeatmung und intensivpflege zuhause

ausserklinische heimbeatmung und intensivpflege zuhause ausserklinische heimbeatmung und intensivpflege zuhause jederzeit ein guter Partner! Heute kann es auch trotz hochmoderner Medizin noch zu akuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen im Laufe des Lebens

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.02.2016 bis 31.03.2017 für Niedersachsen zwischen

Mehr

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause

Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.

Mehr

Lavid F.I.S. Krankentransporte

Lavid F.I.S. Krankentransporte Lavid F.I.S. Dauner Straße 12, 41236 Mönchengladbach Tel. 02166-97022-0, Fax -15, Email info@lavid-software.net 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 2 Daten / Kontakte / Krankenkassen... 3 2.1 Anlegen einer Krankenkasse...

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes AWO Pflegedienst Pinneberg Süd Tel.: 04103 1808300 Fax: 04103 1808303 elke.eichhorn@awo-sh.de www.awo-sh.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Christiane Philipp Hauptstraße 23, 91607 Gebsattel Tel.: 09861 974535 Fax: 09861 974536 info@pflegedienst-philipp.de www.pflegedienst-philipp.de

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Entwicklung neuer Angebote

Entwicklung neuer Angebote Entwicklung neuer Angebote Das besprechen wir: Warum wollen wir neue Leistungen entwickeln? Wer soll es tun? Was machen die anderen? Was kostet uns das? Was müssen wir formell bedenken? Wie bringe ich

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien Vereinbarung über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf -

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes micura Pflegedienste Berlin GmbH Möllendorffstraße 104-105, 10367 Berlin Tel.: 030 / 6409 0231 Fax: 030 / 6409 0233 berlin@micura.de http://www. micura.de Gesamtergebnis

Mehr

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34.

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34. Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34 Für Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst d. Heinrich Schütz Residen Neumarkt 12, 01067 Dresden Tel.: 0351-263596571 Fax: 0351-26359611 info@martinshof-diakoniewerk.de www.martinshof-diakoniewerk.de

Mehr

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum) Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft

Mehr

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V Informationen zu Kostenträger-IKs der zur Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V -Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Seite 1 clea_info_001_info Kostenträger-IK_302_201207 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KOSTENTRÄGERDATEI

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak.de/leistungserbringer Oktober 2015

Mehr

unser Betrieb stellt parenterale Zubereitungen im Sinne von Anlage 3 der Hilfstaxe für

unser Betrieb stellt parenterale Zubereitungen im Sinne von Anlage 3 der Hilfstaxe für (Kopfbogen des herstellenden Betriebes) Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker Carl-Mannich-Straße 24 + 26 65760 Eschborn Antrag auf Vergabe einer Herstellernummer nach Anlage 3 Teil 1 Anhang

Mehr

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der

Preisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52

Mehr

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11a,

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes AWO Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Tel.: 030 / 4212867 Fax: 030 / 4212868 sst-prenzlauerberg-weissensee@awo-pflegenetz.de www.awo-pflegenetz.de Gesamtergebnis

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes PTH Pflegeteam "to Huus" GmbH Tel.: 040 64221222 Fax: 040 64221221 info@pflegeteam-to-huus.de www.pflegeteam-to-huus.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich

Mehr