Fragen rund um den Bildungsscheck

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1 n rund um den Bildungsscheck Anspruchsberechtigte Frage Nach derzeitiger Sprachregelung können Beschäftigte des öffentlichen Dienstes keinen Bildungsscheck erhalten. Wer gehört alles zu diesem Bereich (Stichwort Zweckbetriebe usw.)? Welche Betriebe und deren Beschäftigte können Bildungsschecks in Anspruch nehmen? Als öffentlicher Dienst im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten Beschäftigte - bei Bund und Ländern, sowie bei rechtlich selbstständigen Unternehmen, an denen Bund oder Länder zu mehr als 50% beteiligt sind - bei sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts a) Gebietskörperschaften (z.b Gemeinden und Kreise) b) Verbandskörperschaften (z.b. Landschaftsverbände) c) Personalkörperschaften (z.b. Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Universitäten) d) Realkörperschaften (z.b. IHK, Handwerkskammern) - bei Anstalten des öffentlichen Rechts (z.b. Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) - bei Stiftungen des öffentlichen Rechts(z.B. Filmstiftung NRW) Nicht als öffentlicher Dienst im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten Beschäftigte der Kirchen, die gemäß Art. 140 GG i.v.m. 137 Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z.b. alle großen christlichen Religionsgemeinschaften) Empfangsberechtigt sind Beschäftigte aus Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 250 Beschäftigte aufweisen. Ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.

2 Wer ist zum Empfang von Bildungsschecks berechtigt? Sind Freiberufler (wie Steuerberater, Rechtsanwälte etc) und Ich-AGs im Sinne der Bildungsscheckförderung Unternehmen oder Privatpersonen? Welcher Betrieb muss bei Leiharbeitern bzw. Leiharbeiterinnen das Kriterium von höchstens 250 Mitarbeitern erfüllen, das Leiharbeitsunternehmen oder das ausleihende Unternehmen? Wenn Beschäftigte eines Unternehmens bereits auf betriebliche Veranlassung an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, die nun auch durch den Bildungsscheck gefördert werden können, ist dann der Betrieb von der Förderung durch den Bildungsscheck ausgeschlossen? Können Beschäftigte einer Transfergesellschaft (nicht die originären Beschäftigten des Trägers, sondern die outgesourcten Mitarbeiter eines anderen Unternehmens) den Bildungsscheck in Anspruch nehmen? Über den betrieblichen oder den individuellen Zugang? Als zum Empfang eines Bildungsschecks berechtigte Beschäftigte im Sinne der Bildungsscheckförderung gelten: a) Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -Empfängerinnen, b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind, c) geringfügig Beschäftigte, (ohne andere Hauptbeschäftigung) d) Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit e) mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung) f) mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung g) Berufsrückkehrende (seit dem ), die spezielle Bedingungen erfüllen (siehe Nr. 248) Freiberufliche, Rechtsanwälte etc. selbst sind als (Mit-) Eigentümer nur in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens anspruchsberechtigt. Wie Privatpersonen erhalten sie bis zu zwei Bildungsschecks über den individuellen Zugang. Sollten Freiberufler oder Selbständige sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben, so werden für diese Bildungsschecks über den betrieblichen Zugang ausgestellt - max. zwei pro Beschäftigten und Jahr. Diese Bildungsschecks dürfen durch den/die Selbständige/n nicht selbst genutzt werden. Das Zeitarbeitsunternehmen, da es der Arbeitgeber der Leiharbeitenden ist. Grundsätzlich nein. Der Betrieb kann für andere Beschäftigten seines Unternehmens den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, und dies sowohl für andere Bildungsinhalte (sofern diese mit dem Bildungsscheck konform sind), aber auch die gleichen Bildungsinhalte. Nein, dies ist nicht möglich. Beschäftigte in Transfergesellschaften sind vom Empfang des Bildungsschecks ausgeschlossen Seite 2 von 14

3 Können auch angestellte GmbH-Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen Empfänger von Bildungsschecks sein? Im Prinzip ja, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen: Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln und der angestellte Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin darf nicht (Teil- )Eigentümer bzw. Eigentümerin des Unternehmens sein. Eigentümerinnen und Eigentümer, Teilhaberinnen und Teilhaber, die im Betrieb mitarbeiten, können allerdings in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung die Vergünstigung durch Bildungsschecks erhalten. Kann der Bildungsscheck ausgegeben werden, wenn sich in der Beratung herausstellt, dass der/die Ratsuchende zwar noch beschäftigt ist, aber in Kürze (z.b. wegen Kündigung) arbeitslos sein wird? Gibt es Bildungschecks auch für Teilzeitbeschäftigte? Ja. Ja. Hat ein Beschäftigter im laufenden und im vorangegangenen Jahr an einer betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen, kann er keinen Bildungsscheck erhalten. Ist die Teilnahme und Qualifizierung eines Beschäftigten an einer Maßnahme im Rahmen eines vom Land NRW geförderten Verbundprojektes (Reorganisationsberatung und Qualifizierung des Typs "Reorganisationsberatung im Verbund") als eine betrieblich veranlasste berufliche Weiterbildung zu werten? Können Existenzgründer oder Inhaber junger Unternehmen den Bildungsscheck nutzen? Können Beschäftigte, die nicht in NRW wohnen, den Bildungsscheck erhalten? Können Auszubildende den Bildungsscheck bekommen? Ja. Nach erfolgter Gründung können auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als 5 Jahre selbständig sind. Ja, den Bildungsscheck können Beschäftigte erhalten, wenn ihre Arbeitsstätte in NRW liegt. Nein, die Förderung richtet sich auf die berufliche Weiterbildung. Seite 3 von 14

4 Kann man auf Basis a) eines Minijobs bzw. eines geringfügigen/gering vergüteten Beschäftigungsverhältnisses, b) einer Nebenbeschäftigung c) einer Teilzeitbeschäftigung oder d) einer ehrenamtlichen oder freiwilligen Tätigkeit den Bildungsscheck erhalten? Ob der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden kann, hängt allein vom Haupterwerb bzw. von der Haupttätigkeit und deren Charakter/Bedingungen ab. Zu a), c) und d) Unter der Bedingung, dass das geringfügige bzw. gering vergütete oder das Teilzeit- oder das befristete Beschäftigungsverhältnis die Haupt- bzw. die einzige Beschäftigung darstellt, kann der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden, und zwar auch von: - geringfügig oder gering vergütet Beschäftigten mit ergänzenden Leistungen nach dem SGB II (ALG II), - Praktikanten, soweit das Praktikum im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erbracht wird, - mithelfenden Familienangehörigen. Zu b) Auf Basis einer Nebentätigkeit kann kein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden. Eine Nebenbeschäftigung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oder größerer Unternehmen führt daher nicht zum Empfang des Bildungsschecks. Mithelfende Familienangehörige, die neben einer anderen Beschäftigung im Familienunternehmen arbeiten, erhalten als mithelfende Familienangehörige ebenfalls keinen Bildungsscheck. Zu d) Nicht in Anspruch genommen werden kann der Bildungsscheck bei Vorliegen eines geringfügigen bzw. gering vergüteten Beschäftigungsverhältnisses oder einer Nebenbeschäftigung - von Altersruhegeld Beziehenden, - von ALG I Beziehenden ("Ein-Euro-Job"), - von SchülerInnen / Studierenden /Auszubildenden - als Zivildienstleistende - als VolontärInnen - als ehrenamtlich oder freiwillig Tätige (einschließlich Teilnehmenden am Freiwilligen Sozialen Jahr) g) Beschäftigte in "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" ("MAE-Kräfte" / "Ein-Euro-Jobber") In der auf die Frage, ob Beschäftigte einer Transfergesellschaft den Bildungsscheck erhalten können, wurde dies verneint. Wie verhält es sich bei Beschäftigten in einer PSA (Personalservice-Agentur), bei ABM-Kräften oder anderweitig geförderten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten? Beschäftigte in öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Beschäftigte in Beschäftigungsgesellschaften oder in Personal-Service-Agenturen (PSA), bei denen Weiterbildung und Qualifizierung Element der Förderung sind, können weder über den betrieblichen noch über den individuellen Zugang den Bildungsscheck beanspruchen. Seite 4 von 14

5 Für einen Beschäftigten ist die Förderung durch den Bildungsscheck auf zwei pro Jahr und Zugang begrenzt. Verliert er in den Folgejahren seine Fördervoraussetzung, wenn er an mehr als zwei betrieblich veranlassten Weiterbildungen pro Jahr teilnimmt? Eine Förderung durch den Bildungsscheck ist ja ab der dritten Weiterbildung nicht mehr möglich. In diesem Fall kann der Beschäftigte erst im übernächsten Jahr den Bildungsscheck wieder nutzen, wenn er an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat, die dem Grunde nach auch mit dem Bildungsscheck hätte gefördert werden können. Hier gilt die grundsätzliche Regelung: Eine betrieblich veranlasste Weiterbildung im laufenden oder im vorangegangenen Jahr schließt die Nutzung des Bildungsschecks aus. Können auch Betriebsinhaber/Eigentümer eines Unternehmens mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den Bildungsscheck erhalten? Nein, gefördert werden bei Unternehmen die Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen. Inhaber und Teilhaber sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahme: Mitarbeitende Betriebsinhaber/Eigentümer können in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung den Bildungsscheck erhalten. Bildungsanbieter Können auch Angehörige des öffentlichen Dienstes den Bildungsscheck erhalten? Können sogenannte BerufsrückkehrerInnen und Berufsrückkehrer den Bildungsscheck nutzen? Kann ein Schornsteinfegermeister für eine Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater den Bildungsscheck erhalten? Sind die Weiterbildungsanbieter verpflichtet, den Bildungsscheck anzunehmen? Können Weiterbildungen nur von regionalen Anbietern in Anspruch genommen werden oder können auch überregionale Anbieter vorgeschlagen werden? Nein, es handelt sich bei dem Bildungsscheck um ein spezielles Förderinstrument für Beschäftige in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigte. Ja, dies ist ab dem möglich. Voraussetzung ist, dass Berufsrückkehrende den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern unter 15 Jahren bzw. wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben UND der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als 1 Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Arbeitsagentur eine Förderung (mündlich/schriftlich) abgelehnt hat. Als dem Handwerk angehörender Gewerbetreibender kann der (Mit-) Eigentümer selbst, in der Regel der Bezirksschornsteinfegermeister, nur in den ersten fünf Jahren nach Gründung selbst den Bildungsscheck nutzen, ansonsten nur seine Beschäftigten. Die verschiedenen Weiterbildungsanbieter sind dazu nicht verpflichtet. Grundsätzlich können regionale, überregionale oder auch grenzüberschreitende Angebote mit dem Bildungsscheck abgerechnet werden unter der Voraussetzung, dass der Weiterbildungsanbieter den Bildungsscheck akzeptiert. Bildungsscheckverfahren Seite 5 von 14

6 Wenn die ratsuchende Person in den letzten 2 Jahren eine berufliche Weiterbildung auf Eigeninitiative wahrgenommen hat, ist dies ein Ausschlusskriterium für die Vergabe des Schecks? Wann kann mit der Weiterbildung begonnen werden? Wie wird die Anzahl der Beschäftigten gezählt? Wie stellen die Weiterbildungsberatungsstellen die Neutralität der Beratung sicher? Bei welchen Weiterbildungsanbietern kann der Bildungsscheck eingelöst werden? Wie kommt man an den Bildungsscheck? Kann der Bildungsscheck weitergegeben oder eingetauscht werden? Nein. Private Initiative ist ja nicht betrieblich veranlasst. Sobald der Bildungsscheck ausgestellt worden ist, kann nach erfolgter Anmeldung mit der Weiterbildung begonnen werden. Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind folgende Beschäftigtengruppen bezogen auf Jahresarbeitseinheiten (=Vollzeitbeschäftigung während eines Jahres) zu berücksichtigen: a) Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -Empfängerinnen; b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind, c) mitarbeitende Eigentümer bzw. Eigentümerinnen, d) Teilhaber bzw. Teilhaberinnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Bei der Berechnung der Beschäftigten im Bildungsscheckverfahren werden Auszubildende nicht mitgezählt, d.h. ein Unternehmen mit 245 Beschäftigten der o.g. Kategorien a) bis d) zuzüglich 10 Auszubildenden könnte der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden. Die Beratungsstellen sind grundsätzlich verpflichtet, mehrere, in der Regel drei, Weiterbildungsanbieter auf dem Bildungsscheck einzutragen. Nur bei den Weiterbildungsanbietern, die von der Weiterbildungsberatungsstelle auf dem Scheck vermerkt wurden. Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach vorheriger Beratung durch zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen statt. Die Liste ist über das Internet ( erhältlich. Nein, der Bildungsscheck ist streng personenbezogen und nicht übertragbar. Was ist, wenn die Prüfung von anderen Institutionen als die Weiterbildungsmaßnahme durchführende vorgenommen wird? Wenn Weiterbildung und die dazugehörige Prüfung bei unterschiedlichen Anbietern erfolgt, können zwei Bildungsschecks ausgestellt werden. Hiervon ausgenommen sind (Prüfungs)Gebühren, die von staatlichen Stellen erhoben werden. Diese Gebühren können nicht durch den Bildungsscheck gefördert werden (z.b. die Prüfung zum Steuerberater). Seite 6 von 14

7 Gibt es den Bildungsscheck auch für die Ausbildung zum Fachwirt für Erziehungswesen? Kann ich auch noch den Bildungsscheck für eine Weiterbildung im Herbst diesen Jahres beantragen? Ist es möglich, einen Bildungsscheck mehrfach zu nutzen? Ja, dies ist möglich, wenn keine anderweitige Förderung (z.b. nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) gegeben ist. Wenn die Weiterbildung erst im Herbst diesen Jahres beginnt, ist bei der Inanspruchnahme des Bildungsschecks auf folgendes zu achten: - dass die auf dem Bildungsscheck eingetragene Gültigkeitsdauer für die Einreichung beim Bildungsanbieter höchstens drei Monate, beginnend mit dem Tag nach der Beratung, beträgt. - dass bei ab dem ausgestellten Bildungsschecks die Weiterbildungsanbieter für den Bildungsscheck möglichst sechs Monate nach Ausstellung desselben die Erstattung beantragen sollten - dass bei der Abrechnung des Bildungsschecks durch den Weiterbildung der Kurs, für die der Bildungsscheck ausgestellt ist, begonnen hat und Ihr Eigenanteil zumindest in Höhe der Förderung beglichen ist. Nein, Für die Teilnahme an einem weiteren Weiterbildungsangebot sind ein weiterer Bildungsscheck und hierzu eine erneute Beratung erforderlich. Seite 7 von 14

8 Können Qualifizierungs-Module eines - auch länger, über mehrere Jahre laufenden - Lehrgangs einzeln mit dem Bildungsscheck gefördert werden und so die längerfristigen Weiterbildungsplanungen von Unternehmen und Beschäftigten einerseits und die Angebotsplanung von Weiterbildungsanbietern unterstützen? Der Bildungsscheck will Unternehmen und Beschäftigte zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildung animieren, er will aber keinesfalls einer "Rundumversorgung" Vorschub leisten oder die Eigenverantwortung und Eigenleistung dauerhaft ersetzen oder subventionieren. Ein Vertrauen darauf oder gar ein Wissen, mit dem Bildungsscheck dauerhaft in seinen Weiterbildungsbemühungen subventioniert zu werden, könnten und sollten WeiterbildungsinteressentInnen deshalb nicht haben. Hierzu dürften weder die offiziellen Aussagen und auch Beratung der Bildungsberatungsstellen Anlass geben und gegeben haben. Und als Instrument zur Förderung von Weiterbildungsanbietern ist der Bildungsscheck ohnehin nicht vorgesehen. Wenn EINE Maßnahme aus mehreren Teilen (Lerneinheiten oder Modulen) besteht und am Ende der EINEN Maßnahme EIN Zertifikat oder ein (anerkannter) Abschluss steht, ist für die gesamte Maßnahme nur EIN Bildungsscheck auszustellen. Dies betrifft u.a. jene beruflichen Weiterbildungsangeboten, die in etwas inflationärem Gebrauch und ohne akademischen Abschluss als "Studium" (z.b. Betriebswirt des Handwerks, die berufsbegleitende Weiterbildung Soziale Gerontologie an der Universität Dortmund, Fachwirt für Erziehungswesen) oder als "Fernstudium" firmieren und "semester"weise abgerechnet werden. Diese gilt für all jene Lehrgänge, bei denen eine curricular-didaktische (oder auch eine betriebswirtschaftliche oder fördertechnische) Zerlegung des gesamten Lernprozesses nach Lernsequenzen, Lernformen, Lernorten zur Schaffung von Lerneinheiten stattfindet und die sich auf EIN Ganzes beziehen, an dessen Ende i.d.r. ein Abschluss steht. Hierfür ist insgesamt nur ein Bildungsscheck nutzbar. Beispiele hierfür sind die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, der Lehrgang zum Bilanzbuchhalter und ähnliche Fortbildungsgängen, die i.r. aus mehren Modulen/Lerneinheiten bestehen. Bei diesen "modularisierten" Weiterbildungsnahmen ist oftmals zugleich darauf zu achten, ob hier nicht eine individuelle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz möglich und vorrangig ist. In Fällen, bei denen bislang anders verfahren worden ist, können die bereits ausgegebenen zwei Bildungsschecks ggf. noch genutzt werden. Anders sieht es bei eigenständigen und einzeln buchbaren Kursen/Kursstufen aus, wie z.b. beim Excel-Grundkurs und Excel-Aufbaukurs oder bei English I und English II. Diese könnten jeweils mit einem Bildungsscheck gefördert werden, da beide Kurse nicht zusammengehörende Teile eines Kurses sind und auch nicht auf EINEN Abschluss hinauslaufen. Förderkonditionen Seite 8 von 14

9 Können Betriebe sich mehrfach beraten lassen, also auch mehrfach Bildungsschecks bekommen? Gibt es bei ganz geringem Einkommen mehr als 50 % Zuschuss für den Bildungsscheck? Kann der Bildungsscheck auch während der Mutterschaftszeiten oder des Erziehungsurlaubs ausgestellt werden? Werden so genannte Einschreibegebühren mit dem Bildungsscheck abgedeckt? Können Kosten der Prüfung durch Bildungsschecks kofinanziert werden? Sind Kombinationen mit anderen Förderungen möglich? Besteht Anspruch auf den Bildungsscheck auch für zurückliegende betriebliche Weiterbildungen? Ja, dies ist möglich. Ab dem können Unternehmen bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Nein, die Förderung ist auf 50% der Kosten der Weiterbildung bis höchstens 500 begrenzt. Bei betrieblichem Zugang übernimmt der Betrieb den nicht geförderten Anteil. Ja, sofern das Beschäftigungsverhältnis während der Zeit fortbesteht. Ja, wenn diese sind Bestandteil der Kursgebühren sind und es sich nicht um "Einschreibegebühren" im Rahmen eines Studiums handelt. Prüfungsgebühren sind dann förderbar, wenn sie Bestandteil eines besuchten Kurses sind, d.h. Prüfungsgebühren ohne Lehrgangsteilnahme werden nicht gefördert. Eine anderweitige teilnehmerbezogene Förderung schließt die Inanspruchnahme des Bildungsschecks aus. Nein, der Bildungsscheck kann nur nach einer vorangegangenen Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle gefördert werden. Seite 9 von 14

10 Wie viele Bildungsschecks können Beschäftigte (hintereinander oder auf einmal) erhalten und nutzen? Ab dem können Beschäftigte max. zwei Bildungsscheck pro Zugang und Jahr erhalten. Es gilt das Jahr der Ausgabe der Bildungsschecks. D.h. wenn im laufenden Jahr bereits zwei Bildungsschecks ausgegeben worden sind, so können keine weiteren Bildungsschecks mehr ausgegeben werden auch nicht für erst im Folgejahr beginnende Maßnahmen. In Ausnahmefällen ist ein "Umtausch" verfallener oder beim Bildungsanbieter nicht fristgemäß eingereichter Bildungsschecks möglich, z.b. wenn der gebuchte Lehrgang nicht zustande gekommen ist oder andere glaubhafte Gründe die Einreichung des Bildungsschecks verunmöglicht haben. Allerdings gilt diese Ausnahme nur für das jeweilige Jahr, in dem der Bildungsscheck ausgestellt worden ist. So können in 2007 ausgestellte Bildungsschecks in 2008 nicht mehr "umgetauscht", in 2008 ausgestellte, aber verfallene/nicht eingelöste Bildungsschecks können nur in 2008 durch neue Bildungsschecks ersetzt werden. Für den Umtausch bzw. der Ausstellung neuer Bildungsschecks ist ein neues Beratungsprotokoll anzulegen und vom Empfänger / von der Empfängerin bestätigen zu lassen, dass die ausgegebenen Bildungsschecks nicht eingelöst oder zurückgegeben wurden/werden. In der Regel ist für jeden Bildungsscheck eine erneute Beratung erforderlich. Ausnahme: - Wenn Weiterbildung und die dazugehörige Prüfung bei unterschiedlichen Anbietern erfolgt, können zwei Bildungsschecks ausgestellt werden. Hiervon ausgenommen sind (Prüfungs)Gebühren, die von staatlichen Stellen erhoben werden. Diese Gebühren können nicht durch den Bildungsscheck gefördert werden (z.b. die Prüfung zum Steuerberater). - Die Ausgabe von zwei Bildungsschecks und auch deren paralleler Nutzung ist auch zulässig, wenn ein enger inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Weiterbildungen gegeben ist. Beispiel: Beruflich ist es erforderlich Adress- und Preislisten in Excel zu erstellen und die Excel-Daten in Serienbriefe in Word zu übernehmen. - Die Ausgabe mehrerer Bildungsschecks ist immer im Beratungsprotokoll zu begründen. - Diese Ausnahmen gelten nicht für modulare Qualifizierungen. Hier ist für die Seite 10 von 14

11 gesamte Qualifizierung nur ein Bildungsscheck ausstellbar und nutzbar. Weiterbildungsangebote Die Gültigkeit des Bildungsschecks ist befristet. Muss innerhalb der Frist mit der Weiterbildung begonnen werden oder reicht es aus, sich innerhalb der Frist anzumelden? Kann mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an einem Fernunterricht gefördert werden? Sind Schweißerkurse mit abschließender Prüfung förderungswürdig? Können Studiengebühren über den Bildungsscheck gefördert werden? Innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Bildungsschecks muss dieser bei einem der drei auf dem Scheck verzeichneten Anbieter eingelöst werden. Die Weiterbildung kann auch nach Ablauf der Frist beginnen. Der Weiterbildungsanbieter sollte jedoch den Bildungsscheck spätestens sechs Monate nach Ausstellung bei der Bewilligungsbehörde einlösen. Ja - sofern die Angebote den Anforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz genügen. Ja. Ausgeschlossen sind nur solche Qualifizierungen, die dem Unternehmen gesetzlich vorgegeben sind. Nein. Kann mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an einem Meisterkurs gefördert werden? Ist es möglich, dass ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder die Fahrer persönlich einen Bildungsscheck für Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) beantragen, welcher die Kosten (50% bzw. max. 500 pro Scheck) trägt? Ist der Bildungsscheck für eine REIKI-Ausbildung/Qualifizierung oder eine Weiterbildung für Reiki-Meister nutzbar. Nein, sofern ein individueller Anspruch auf Förderung nach dem AFBG besteht. Nein, dies ist nicht möglich. Der Erwerb der Grundqualifikationen und das regelmäßige Update dienen der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und den allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers und der Fahrerin durch die Vermittlung und Aktualisierung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse als Berufskraftfahrer/in und werden im Rahmen des Bildungsschecks als Erweiterung des Erwerbs einer Fahrerlaubnis behandelt. D.h. ein Bildungsscheck kann hierfür weder für gewerbliche noch für private Zwecke eingesetzt werden. Nein, der Bildungsscheck ist hierfür nicht nutzbar. Seite 11 von 14

12 Gibt es Beschränkungen bei den Inhalten der durch Bildungsschecks zu fördernden Weiterbildungsangebote? Kann der Bildungsscheck auch bei Coachingmaßnahmen oder Supervisionen eingesetzt werden? Für welche Weiterbildungsangebote kann der Bildungsscheck eingesetzt werden? Kann der Bildungsscheck in Anspruch genommen werden, um an einer Weiterbildungsmaßnahme für "Hygienebeauftragte in der stationären Altenpflege und für ambulante Pflegedienste (einschließlich Hygieneplan)" teilzunehmen? Ist eine Weiterbildung zur Steuerberaterin / zum Steuerberater mit dem Bildungsscheck förderbar? Ja. Ausgeschlossen sind: - arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen, - Kurse zur Wahrnehmung von Funktionen, zu denen das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist (z.b. Sicherheitsbeauftragte), sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen, - Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Nein. Mit dem Bildungsscheck kann nur die Teilnahme an Weiterbildungskursen gefördert werden. Coaching oder auch (Gruppen-) Supervisionen sind durch den Bildungsscheck nicht förderbar. Dies betrifft auch einzeln abgerechnete Modulen (Gruppensupervisionen) von Kursen wie z.b. zur/m Systemischen FamilientherapeutIn oder Einzelsupervisionen im Rahmen einer Supervisions- Ausbildung. In diesen Beispielen gilt ohnehin, dass für solche modularen Kurse insgesamt nur ein Bildungsscheck genutzt werden kann. Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung. Das sind Angebote, die solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Fachübergreifende Kompetenzen umfassen insbesondere Methodenkompetenzen, Motivation und Befähigung zu kontinuierlichem Lernen, Sprachen und Medienbeherrschung, mathematisch-naturwissenschaftliche Grundkompetenzen und soziale Kompetenzen. Wenn das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, die Funktion eines/einer Hygienebeauftragten vorzuhalten, kann der Bildungsscheck nicht in Anspruch genommen werden. Andernfalls ist dies möglich. Allerdings ist für die gesamte Weiterbildungsmaßnahme nur ein Bildungsscheck nutzbar und nicht für einzelne Module jeweils ein Bildungsscheck. Ja, Sofern kein Anspruch auf Förderung durch das AFBG gegeben ist. Für diese Weiterbildung ist - auch wenn sie modular aufgebaut sein sollte - nur ein Bildungsscheck nutzbar. Seite 12 von 14

13 Was sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (die nicht förderfähig sind) und wie eng werden sie ausgelegt? Sind Seminare zur aktuellen Gesetzeslage, z. B. für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die immer wieder kehrend angeboten werden, im Sinne der Bildungsschecks förderfähig? Ist ein Vorbereitungslehrgang für das Nachholen eines Ausbildungsabschlusses mit dem Bildungsscheck förderfähig? Wo erhalte ich Informationen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz? Diese nicht förderfähigen arbeitsplatzbezogenen Anpassungsqualifizierungen sind solche, die ausschließlich dem Unternehmen zugute kommen und der/die Beschäftige außerhalb des Unternehmens, also in anderen Arbeitszusammenhängen auf dem Arbeitsmarkt, nicht nutzen kann. Die Weiterbildungsberatungsstelle hat im Einzelfall zu prüfen, ob und in wieweit die Qualifizierungsinhalte Relevanz für den allgemeinen Arbeitsmarkt haben und nicht nur für den derzeitigen Beschäftigungsbetrieb. Ja, sofern es sich um Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von mehr als 6 Unterrichtsstunden handelt. Ja, sofern keine anderweitige Förderung möglich ist. Grundinformationen zum Aufstiegsfortbildungsgesetz erfolgen über die Internetseite: Weiter Informationen und Antragsformulare gibt es unter: Sind Förderungen für Inhouseschulungen möglich? Ja. Ist der Bildungsscheck auch für den Erwerb des Gabelstaplerführerscheins zu nutzen? Eine Beschäftigte / ein Beschäftigter hat bereits ohne Inanspruchnahme des Bildungsschecks an einer Weiterbildung teilgenommen. Kann die für diese Weiterbildungsmaßnahme noch anstehende Prüfung (also die Prüfungskosten) mit einem Bildungsscheck gefördert werden? Können auch Ausbildereignungslehrgänge durch den Bildungsscheck gefördert werden? Kann der Bildungsscheck auch für den Bildungsurlaub genutzt werden? Nein, da der Erwerb von Fahrerlaubnissen von der Förderung ausgeschlossen ist. Nein. Ja. Ja, der Bildungsscheck kann auch für Angebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ausgegeben werden. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass mit dem Bildungsscheck nicht Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden, sondern ausschließlich Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Seite 13 von 14

14 Kann ein/e Beschäftigte/r einen Bildungsscheck für einen Sprachkurs im Ausland bekommen, der von einem anerkannten nordrheinwestfälischen Träger der Weiterbildung angeboten wird? Fremdsprachenkurse sind mit dem Bildungsscheck generell förderbar. Trifft dies aber auch auf Deutschkurse für ausländische Beschäftigte zu? Ja. Allerdings muss sichergestellt sein, dass mit dem Bildungsscheck nicht Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung finanziert werden, sondern ausschließlich Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Ja. Seite 14 von 14

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