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1 Mitarbeiterinformation International Office ( Überblick Das International Office ist im Bereich Organisation und Förderung von Auslandsaufenthalten Ansprechpartner für folgende Zielgruppen: 1. Ausländische Studienbewerber (Foreign Applicants) 2. Austauschstudierende (Incomings) 3. Studierende der hochschule 21 (Outgoings) ERASMUS+ - Programm: - Förderung von Studium und Praktika (während und nach dem Studium) in Europa PROMOS-Programm: - Förderung von Praktika weltweit 4. Lehrende der hochschule 21 ERASMUS+ - Programm: - Förderung von Lehraufenthalten an ERASMUS+ - Partnerhochschulen - Förderung der Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal (EU) zu Lehrzwecken PROMOS - Programm: - Förderung von Studienreisen (weltweit) 5. Hochschulpersonal der hochschule 21 (Lehre und Verwaltung) ERASMUS+ - Programm: Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen a) an Hochschulen in Europa und b) in europäischen Unternehmen/Einrichtungen 6. Auslandsmobilität mit Behinderung Anhang A) ERASMUS+ -Partnerhochschulen der hochschule 21 B) Förderfähige Länder im ERASMUS+ Programm C) ERASMUS+ Ländergruppen D) ERASMUS+ - Reisekostenberechnung

2 Das International Office (IO) der hochschule 21 (hs21) unterstützt bei Fragen, die sich um das Thema Ausland drehen. 1. Ausländische Studienbewerber (Foreign Applicants) Für Ausländische Studienbewerber, die ein Vollstudium an der hs21 anstreben, gibt es umfassende Informationen über Zugangsvoraussetzungen und das spezielle Bewerbungsverfahren über uniassist in Berlin in deutscher und englischer Sprache (unter: Foreign Applicants DE und EN). 2. Austauschstudierende (Incomings) Austauschstudierende der Partnerhochschulen, die für ein Semester oder ein Studienjahr an die hs21 kommen möchten, finden eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen über die Studienbedingungen und Grundlagen für ihre Kurswahl (ebenfalls auf Deutsch und Englisch unter: Incomings DE und EN). 3. Studierende der hochschule 21 Studierende der hs21 haben die Möglichkeit, mit Fördermitteln zu Studium und Praktikum ins Ausland zu gehen. Mit dem EU-Programm ERASMUS+ für Praktikum oder Studium im europäischen Ausland. Dieses Programm wird mit Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft finanziert. Mit dem DAAD-Programm PROMOS für Praktika weltweit. Dieses Programm ist finanziert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In den Förderprogrammen ERASMUS+ und PROMOS findet ein hochschulinternes Bewerbungsund Auswahlverfahren statt Praktikum ERASMUS+ bietet Fördermöglichkeiten für Praktika im europäischen Raum und in überseeischen Gebieten während und direkt nach Abschluss des Studiums mit pauschal /Monat (je nach Ländergruppe), Dauer: min. 2 Monate/60Tage, max. 12 Monate. PROMOS-Fördermittel werden von der hochschule 21 vorrangig für die Förderung von Individualstipendien für weltweite Praktika eingesetzt (ca. 300 /Monat für min. 6 Wochen/ max. 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres, evtl. plus Reisekostenzuschlag) Studium Ein Studium (min. 3 Monate/90Tage, max. 12 Monate) ist nur mit ERASMUS+ Förderung und nur an EU-Partnerhochschulen möglich. Es gibt dafür eine Pauschale von /Monat (je nach Ländergruppe). Verpflichtende Online-Sprachtests vor und nach dem Auslandsaufenthalt werden von der EU angeboten sowie Sprachlizenzen für Sprachkurse in 5 Sprachen. Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können über ERASMUS+ ein zinsgünstiges Bankdarlehen bekommen (Details von der EU noch anzugeben).

3 Studierende können mit ERASMUS+ -Mitteln für Praktikum und Studium mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) jeweils für bis zu zwölf Monate gefördert werden. Studierende mit Kind können im ERASMUS+ - Programm Sondermittel bis zu den jeweiligen Länderhöchstsätzen bekommen. 4. Lehrende der hochschule ERASMUS+ - Programm Dozenten, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter können im IO über das ERASMUS+ - Programm finanzielle Unterstützung beantragen für a. Lehraufenthalte an ERASMUS+ - Partnerhochschulen (EU) und b. die Einladung europäischen Unternehmenspersonals zu Lehrzwecken an die hs21 a. Die Lehraufenthalte umfassen min. 2 Tage und min. 8 Unterrichtsstunden/Woche, max. 2 Monate/60 Tage. Der ERASMUS+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, die von der EU jeweils als Stückkosten bezuschusst werden. Reisetage sollten bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt werden. Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der Teil-nehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der Teilnehmer an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Aus dem Mobilitätsprogramm muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten in Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen. Wiederholte Förderung ist möglich. Lehrende können auch die Einladung von Dozenten ausländischer Partnerhochschulen vorschlagen. Dabei erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die Partnerhochschule. b. Die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen durch ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen soll die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen stärken. Für die Förderung ist ein Einladungsschreiben der deutschen Hochschule vorzulegen. Die Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten erfolgt wie bei 4.1.a. 4.2 PROMOS Programm Über das PROMOS-Programm besteht (bei Bewilligung von Zusatzmitteln) die Möglichkeit zur Förderung von Studienreisen weltweit. Studienreisen mit min. 5 Studierenden von max. 12 Tagen Dauer können mit einer Aufenthaltspauschale von 30 /Person/Tag für Reisen in die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei gefördert werden. Für alle übrigen Länder gelten 45 /Person und Tag. Mind. 1 Hochschullehrer muss die Studierenden begleiten. Er kann ebenfalls gefördert werden. Neben der Vermittlung von fachbezogenen Kenntnisse und Landeskunde soll die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm sind nicht förderfähig.

4 5. Hochschulpersonal der hochschule 21 Über das ERASMUS+ - Programm ist außerdem die Förderung von Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus Lehre und Verwaltung an europäischen Hochschulen ( nicht nur Partnerhochschulen) und in europäischen Unternehmen/Einrichtungen möglich. Für die Fort- und Weiterbildung gelten die gleichen Regelungen wie für die Lehraufenthalte (siehe 4.1 a.): Mindestdauer 2 Tage, Maximaldauer 2 Monate/60 Tage. Die Fahrt- und Aufenthaltskosten werden nach Stückkosten bezuschusst, eine wiederholte Förderung ist möglich. Die Förderung soll der Personalentwicklungsstrategie der Hochschule entsprechen. 6. Auslandsmobilität mit Behinderung Im Rahmen eines ERASMUS+ -Aufenthaltes können Behinderte (mit einem Grad der Behinderung von min. 50) einen Zuschuss für Mehrkosten erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+ -Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Lehraufenthalte sowie Fort- und Weiterbildung). Für Hochschulpersonal gilt: Eine Antragstellung an den DAAD muss min. zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes beim DAAD vorliegen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.b. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände, Integrationsämter) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Studierende können einen Antrag stellen oder eine Pauschale über das IO beantragen. Bei Interesse an einer Förderung durch die Programme ERASMUS+ und PROMOS (Punkte 4.-6.) nehmen Sie bitte rechtzeitig (möglichst im Voraus für das kommende Studienjahr) Kontakt zum International Office auf. Bei mehreren Bewerbungen muss je nach den finanziellen Möglichkeiten der Programme gegebenenfalls ein Auswahlverfahren durch die Hochschulleitung erfolgen. Anhang A) ERASMUS+ - Partnerhochschulen der hs21 Grundlage einer ERASMUS+ Förderung für Studierende (ST), Praktikanten (P), Lehrende (L) und teilweise auch für Hochschul- personal (HP) ist der Abschluss eines Bilateralen Abkommens mit einer europäischen Partnerhochschule. Studien gang BAU BIB Partnerhochschule Land Fördermöglichkeiten für Zur Zeit keine Zur Zeit keine BIM Hanzhogeschool Groningen Niederlande Je 2 ST, 1 L Kingston University UK Je 4 ST, 1 L MEC Lublin University of Technology Polen Je 2 ST, 1 L, 1 HP PT TEI Western Greece Griechenland Je 2 ST, 1 P, 1 L, 1 HP University of Rzeszów, Polen Je 1 ST, 1 L, 1 HP Universidad de Cantabria Spanien Je 1 ST, 1 L, 1 HP

5 B) Programmländer des ERASMUS+ Programmes (2014/15): 33 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ir-land, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern (seit 14/15 nicht mehr die Schweiz ) Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei. Überseeische Gebiete, die Liste darüber kann beim IO erfragt werden. C) ERASMUS+ - Ländergruppen Die Ländergruppen gelten für die Studierenden-Zuschüsse Gruppe Ländergruppen Zuschuss Studium / Monat (30 Tage) Zuschuss Praktikum/ pro Monat (30 Tage) 1 Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich 2 Belgien, (Deutschland), Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern 3 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn D) ERASMUS+ - Reisekostenberechnung Die Stückkosten gelten für die Berechnung der Lehr-, Fort- und Weiterbildungsaufenthalte. Die Distanz für die Fahrtkosten wird durch den EU- Online-Rechner ermittelt. Distanz (km) EUR EUR EUR EUR EUR Stückkosten Fahrt und mehr EUR

6 Für den Aufenthalt werden die Stückkosten pro Tag berechnet, z.b: Zielland DK, IE, NL, SE, UK AT, BE, BG, CH, CY, CZ, FI, FR, GR, HU, IS, IT, LI, LU, NO, PL, RO, TR DE, ES, LV, MT, PT, SK, FYROM EE, HR, LT, SI Stückkosten pro Tag (bis max. 14 Tage) 160 EUR 140 EUR 120 EUR 100 EUR Die hochschule 21 nimmt seit 2007 am Programm Lebenslanges Lernen (LLP) / ERASMUS und seit 2012 am PROMOS-Programm teil. Das Programm LLP wurde 2014/15 durch den Nachfolger ERASMUS+ ersetzt (Programmdauer: ). Unterstützen Sie die Arbeit des International Offices durch Ihre Teilnahme an den Förderprogrammen, durch Einladung ausländischer Dozenten sowie bei der Auswahl geeigneter ausländischer Partnerhochschulen oder Unternehmen zur Bereicherung der Lehre an der hochschule 21! Anja Schuback/International Office Stand:

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