Beseitigung von kommunalem Abwasser im Freistaat Thüringen

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1 Beseitigung von kommunalem Abwasser im Freistaat Thüringen Lagebericht 2017 nach Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) Berichtszeitraum 2015/2016

2 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Vorwort 3 Einleitung 4 1 Allgemeine Informationen 4 2 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Thüringen 6 3 Kanalisation und Regenwasserbehandlung 7 4 Kommunale Kläranlagen Anschlussgrad und Art der Abwasserbehandlung Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen 15 5 Klärschlamm 17 6 Investitionen und staatliche Förderung 19 7 Zusammenfassung und Ausblick 21 8 Anlage: Gemeindliche Gebiete ab EW in Thüringen 23 2

3 Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, saubere Flüsse, Seen und sauberes Grundwasser sind die Voraussetzungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Artenvielfalt der Natur an den Gewässern. Noch sind ungeklärte Abwässer aus den Haushalten eine der Hauptursachen für die Belastung der Gewässerqualität in Thüringen. Künftig sollen deshalb deutlich mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden. Der vorliegende Bericht informiert über den erreichten Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen und fasst deren Entwicklung in den Jahren 2015 und 2016 zusammen. Die Abwasserzweckverbände und eigenentsorgenden Gemeinden haben in diesen beiden Jahren ca. 110,8 Millionen Euro in das Modernisieren und den Neubau von Kläranlagen und Kanälen sowie Regenbecken und Pumpwerken investiert. Ende 2016 wurden im Freistaat Thüringen 562 kommunale Kläranlagen betrieben, in denen das Abwasser von ca. 79 % der Thüringer Bevölkerung behandelt wird. Der positive Trend in der Entwicklung des Anschlussgrades setzt sich damit fort. Wir haben diese Entwicklung durch die Förderung von Investitionen in die Abwasserentsorgung mit ca. 33,9 Millionen Euro unterstützt. Zusätzlich ist es uns mithilfe der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen gelungen, die Anpassung älterer Kleinkläranlagen an den Stand der Technik finanziell zu unterstützen. Einen Schwerpunkt der künftigen finanziellen Förderung der Abwasserzweckverbände sehe ich im Errichten kleinerer kommunaler Kläranlagen und dem weiteren Erhöhen des Anschlussgrades an bestehende kommunale Kläranlagen. Ich möchte erreichen, dass bereits bestehende Kanalisationen noch nicht angeschlossener Ortsteile schnellstmöglich an vorhandene kommunale Kläranlagen angebunden werden. Seit 1990 haben die Abwasserzweckverbände bzw. die Gemeinden ca. 5,36 Milliarden Euro in den Bereich Abwasser investiert. Wir konnten den Abwasserzweckverbänden und eigenentsorgenden Gemeinden seitdem für die Errichtung der abwassertechnischen Infrastruktur ca. 1,6 Milliarden Euro Fördermittel bereitstellen. Mein Ziel ist es, die Gewässer in Thüringen sauberer und naturnäher zu machen. Mit dem Landesprogramm Gewässerschutz haben wir dafür eine umfassende Strategie bis zum Jahr 2021 erarbeitet. Es beinhaltet insgesamt ca Maßnahmen. Allein 475 Maßnahmen sind davon für eine bessere Abwasseraufbereitung eingeplant. Die Abwasserzweckverbände und eigenentsorgenden Gemeinden können bei der Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Vorgaben auch künftig mit meiner Unterstützung rechnen. Anja Siegesmund Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz 3

4 Einleitung Nach Artikel 16 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Kommunalabwasserrichtlinie) haben alle Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die zuständigen Behörden oder Stellen alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich veröffentlichen. Gemäß 8 der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Thüringer Kommunalabwasserverordnung - ThürkoAbwVO) vom (GVBl. Nr. 19, S. 368) ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zur Veröffentlichung des Lageberichts verpflichtet. 4

5 1 Allgemeine Informationen Die EG-Kommunalabwasserrichtlinie hat das Ziel, die Gewässerverschmutzung infolge unzureichender Abwasserbehandlung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zu reduzieren. Hierzu werden für sog. gemeindliche Gebiete, in welchen die Besiedlung und/oder die wirtschaftlichen Aktivitäten ausreichend konzentriert für eine Sammlung von kommunalem Abwasser und eine Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage sind, Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gestellt. Unter dem Begriff gemeindliches Gebiet ist daher nicht die Fläche einer politischen Gemeinde zu verstehen, sondern vielmehr ein abwassertechnisch zusammenhängender bzw. -fassbarer Siedlungsbereich. Thüringen entwässert in die drei Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Dabei entwässern ca. 67,5 % der Landesfläche in die Elbe, ca. 27,5 % der Landesfläche in die Weser und ca. 5 % der Landesfläche in den Rhein. Alle in Thüringen vorhandenen Fließgewässersysteme münden schlussendlich in die Nordsee, die als empfindliches Gebiet nach Artikel 5 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie ausgewiesen wurde. Die Fläche des Freistaats Thüringen wurde daher ebenfalls vollständig als empfindliches Gebiet ausgewiesen. Vereinfacht dargestellt gelten somit in Thüringen in Anhängigkeit von der Größe des gemeindlichen Gebietes die folgenden Anforderungen an die Abwasserbeseitigung: Für gemeindliche Gebiete mit mehr als Einwohnerwerten (EW): - Errichtung einer Kanalisation*, mit der das Abwasser einer kommunalen Kläranlage zugeleitet werden kann - Abwasserbehandlung in einer Anlage mit biologischer (Kohlenstoffabbau) und weitergehender Reinigung (Stickstoff- bzw. Phosphorelimination) - Erfüllung der Anforderungen bis zum Für gemeindliche Gebiete zwischen und EW: - Errichtung einer Kanalisation*, mit der das Abwasser einer kommunalen Kläranlage zugeleitet werden kann - Abwasserbehandlung in einer Anlage mit biologischer Reinigung - Erfüllung der Anforderungen bis zum Für gemeindliche Gebiete mit weniger als EW: - Sicherstellung einer geeigneten Abwasserbehandlung, mit der gewährleistet wird, dass die aufnehmenden Gewässer den maßgeblichen Qualitätszielen sowie den Bestimmungen jeder einschlägigen Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft entsprechen - Erfüllung der Anforderungen ab , insbesondere unter Beachtung der Fristen der EG- Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) * Auf die Errichtung einer Kanalisation kann nach der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in gemeindlichen Gebieten > EW nur verzichtet werden, wenn sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre und mit individuellen Systemen (z. B. biologischen Kleinkläranlagen) oder anderen geeigneten Maßnahmen das gleiche Umweltschutzniveau gewährleistet werden kann. 5

6 2 Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung in Thüringen In dem hier vorliegenden Lagebericht werden sowohl die im Rahmen der gesetzlichen Eigenkontrolle von den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung gemeldeten Daten als auch die Ergebnisse der behördlichen Überwachung für den Zeitraum bis zusammenfassend dargestellt. Die Größe eines gemeindlichen Gebietes wird durch die anfallende Abwasserlast (Einwohner und Gewerbe) bestimmt. Im Freistaat Thüringen werden die Abwässer aller gemeindlichen Gebiete ab EW in insgesamt 116 Kläranlagen gereinigt. Die Anzahl der gemeindlichen Gebiete ab EW entspricht der vorgenannten Kläranlagenanzahl. Gemeindliche Gebiete Größenklasse nach Richtlinie (EW) bis bis größer gesamt Anzahl Tabelle 1: Gemeindliche Gebiete ab EW in Thüringen Eine Übersichtskarte der gemeindlichen Gebiete mit mehr als EW in Thüringen ist in der Anlage zu diesem Bericht enthalten. Im Rahmen der Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in gemeindlichen Gebieten ab EW und insbesondere durch die Errichtung aller kommunalen Kläranlagen in diesen gemeindlichen Gebieten hat sich auch im Berichtszeitraum 2015 bis 2016 der Anschlussgrad der Bevölkerung des Freistaates Thüringen an öffentliche Kanalisationen und Kläranlagen weiter erhöht. Ebenso wurden auch in den gemeindlichen Gebieten mit weniger als EW neue Kläranlagen errichtet und Kanäle saniert. Gemäß der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser können in gemeindlichen Gebieten mit weniger als EW Erlaubnisse für die Abwassereinleitungen nur erteilt werden, wenn durch ein Verfahren und/oder Entsorgungssystem sichergestellt wurde, dass die aufnehmenden Gewässer den maßgeblichen Qualitätszielen sowie den Bestimmungen jeder einschlägigen Richtlinie der Gemeinschaft entsprechen. 6

7 3 Kanalisation und Regenwasserbehandlung Das öffentliche Kanalnetz in Thüringen hat entsprechend der Auswertung der Eigenkontrollberichte eine Gesamtlänge von ca Kilometern. Ca. 93 % der Thüringer Bevölkerung sind an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass ein Teil der vorhandenen Kanäle nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und noch zu sanieren ist. Außerdem sind nicht alle Kanäle an eine kommunale Kläranlage angeschlossen, sondern fungieren als sog. Teilortskanalisationen, aus denen das in Kleinkläranlagen i. d. R. unzureichend behandelte Abwasser direkt und ohne weitere Behandlung in ein Gewässer eingeleitet wird. Im Berichtszeitraum wurde der Ausbau der Ortsnetze vorangetrieben, Verbindungssammler zum Anschluss von Ortschaften an Kläranlagen errichtet und damit der Anschlussgrad an die vorhandenen bzw. neu errichteten Kläranlagen verbessert. Im Zuge der Neuerrichtung und Sanierung der öffentlichen Kanalisation wurde auch die Regenwasserbehandlung in Thüringen durch den Bau weiterer Regenentlastungsanlagen an die rechtlichen und technischen Anforderungen angepasst. Sie werden jährlich mit den Eigenkontrollberichten erfasst. Regenüberlauf- becken Stauraumkanal Regenrückhaltebecken einschl. Rückhaltekanäle Regenklärbecken einschl. Versickerungsbecken Anzahl Speichervolumen [m3] Tabelle 2: Regenentlastungsanlagen in Thüringen Stand Dezember 2015 einschließlich Regenbecken an Autobahnen (Quelle TLUG 2017) Stauraumkanal Möhra im Bau Betreiber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Foto: TLUG Jena, Wolfgang Hegeholz 7

8 4 Kommunale Kläranlagen 4.1 Anschlussgrad und Art der Abwasserbehandlung Die Errichtung bzw. Sanierung richtlinienkonformer Kläranlagen wurde weiter umgesetzt. Ende 2016 wurden in Thüringen 562 kommunale Kläranlagen mit einer Gesamtkapazität von ca. 3,38 Mio. EW für die Behandlung kommunaler und industriell-gewerblicher Abwässer betrieben. In Abbildung 1 sind die vorhandenen Kläranlagen EW dargestellt. Abb. 1: Übersicht über die vorhandenen Kläranlagen ab EW 8

9 In der folgenden Abbildung 2 sind die kommunalen Kläranlagen in Thüringen größer 50 EW dargestellt. Abb. 2: Übersicht über die in den gemeindlichen Gebieten vorhandenen Kläranlagen 50 EW 9

10 In nachfolgender Abbildung 3 sind die im Zeitraum 2015/2016 neu errichteten oder rekonstruierten sowie die zum Stichtag im Bau befindlichen Kläranlagen dargestellt. So wurden im Berichtszeitraum 2015/2016 u. a. die Kläranlage Neidhartshausen mit einer Kapazität von EW neu errichtet, die Erweiterung der Kläranlage Schleusingen auf eine Kapazität von EW fertiggestellt sowie die Erweiterung der Kläranlage Arnstadt auf eine Kapazität von EW fortgeführt. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum u. a. mit dem Bau der Kläranlage Schildbach mit einer Kapazität von EW und der Erweiterung der Kläranlage Hirschberg auf eine Kapazität von EW begonnen. Abb. 3: Im Berichtszeitraum neu errichtete oder rekonstruierte Kläranlagen 10

11 Erweiterte Kläranlage Hirschberg mit einer Ausbaugröße für EW Betreiber: Zweckverband Wasser/Abwasser Obere Saale" Foto: Zweckverband Wasser/Abwasser Obere Saale" Erweiterte Kläranlage Schleusingen mit einer Ausbaugröße für EW Betreiber: Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl "Mittlerer Rennsteig" Foto: Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl "Mittlerer Rennsteig" 11

12 In der nachfolgenden Abbildung 4 ist die Anzahl der Kläranlagen (blaue Punkte) im Zusammenhang mit den Größenklassen (GK) der Abwasserbehandlungsanlagen und den Ausbaukapazitäten dargestellt. Ende 2016 wurden 562 kommunale Kläranlagen in Thüringen betrieben. Aus der Abbildung wird deutlich, dass trotz der hohen Anzahl der kleinen kommunalen Kläranlagen der Großteil der Abwässer jedoch in den kommunalen Kläranlagen der GK 2 bis GK 5 gereinigt wird. Dies betrifft Kläranlagen mit Behandlungskapazitäten ab EW. Abb. 4: Anzahl und Ausbaukapazität der Kläranlagen in Thüringen Insbesondere mit den zur Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in den gemeindlichen Gebieten festgelegten Abwassermaßnahmen konnte der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen kontinuierlich bis Ende 2016 auf ca. 78 % erhöht werden. Datengrundlage hierfür ist die Auswertung der Eigenkontrollberichte aus dem Jahr Die vollständige Auswertung der Eigenkontrollberichte aus dem Jahr 2016 liegt Ende 2017 vor. Allerdings wird eingeschätzt, dass der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen Ende 2016 ca. 79 % betrug. Auch künftig soll der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen in Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere die der EG-Kommunalabwasserrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie, weiter erhöht werden. 12

13 Die Entwicklung des Anschlussgrades an die kommunalen Kläranlagen in Thüringen zeigt die Abbildung 5. Hier wird die Erhöhung der Anzahl der Thüringer Einwohner, deren Abwasser in kommunalen Kläranlagen behandelt wird, dargestellt. Zudem wird die Entwicklung der Belastung der Kläranlagen durch die gesamten angeschlossenen Einwohnerwerte an kommunale Kläranlagen verdeutlicht (gelb dargestellt). Der Einwohnerwert ist ein in der Wasserwirtschaft gebräuchlicher Wert zur Dimensionierung von Kläranlagen. Einwohnerwerte setzen sich aus der Anzahl der angeschlossenen Einwohner, die an kommunale Kläranlagen angeschlossen sind, sowie aus der Menge des Industrieabwassers, das in diese Anlagen geleitet wird, zusammen. Darüber hinaus wird in kommunalen Kläranlagen der Fäkalschlamm aus den Kleinkläranlagen mitbehandelt. Abb. 5: Anschlussgrad der Bevölkerung an kommunale Kläranlagen 13

14 Bau der Kläranlage Schildbach mit einer Ausbaugröße für EW Betreiber: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Foto: Ingenieurbüro Rinne und Partner, Heiligenstadt Erweiterte Kläranlage Arnstadt mit einer Ausbaugröße für EW Betreiber: Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung Foto: Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung 14

15 4.2 Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen Der Frachtabbau bei den kommunalen Kläranlagen ist auf einem sehr hohen Niveau. Die nachfolgende Abbildung zeigt dies. Dabei wurden die relevanten Parameter CSB, BSB5, Gesamt-N und Gesamt-P für die Jahre 2013 und 2015 für alle kommunalen Kläranlagen größer 50 EW gegenübergestellt. Hierfür wurden die von den Anlagenbetreibern gemäß Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung den Behörden vorzulegenden Eigenkontrollberichte für das Berichtsjahr 2015 ausgewertet und die erhaltenen Daten mit den Ergebnissen der staatlichen Überwachung abgeglichen. Die Jahreszulauf- und Jahresablauffrachten wurden anhand der Messergebnisse und der ermittelten Jahresabwassermengen errechnet. Abb. 6: Prozentualer Frachtabbau aller kommunalen Kläranlagen größer 50 EW im Jahresmittel, Vergleich 2013/2015 Der hohe Frachtabbau weist auf ein solides Betriebsregime der Kläranlagen hin. In der Abbildung 7 ist die Reinigungsleistung aller kommunalen Kläranlagen größer 50 EW dargestellt. Grundlage hierfür sind die ausgewerteten Eigenkontrollberichte für das Jahr In der Abbildung 8 ist die Reinigungsleistung nach Größenklassen der Kläranlagen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 dargestellt. Hierbei wird deutlich, dass über alle Größenklassen hinweg ein sehr hoher CSB- und BSB5- Abbau erreicht wird. Aus der Abbildung geht auch hervor, dass die Reinigungsleistungen von Nges und vor allem von Pges mit der Zunahme der Ausbaugröße der Kläranlage steigen. 15

16 Abb. 7: Bilanz der Jahresfrachten 2015 kommunaler Kläranlagen ab 50 EW Abb. 8: Reinigungsleistung CSB, BSB5, Nges und Pges nach Größenklassen 16

17 5 Klärschlamm Die Entwicklung des Klärschlammaufkommens im Freistaat Thüringen ist anhand der Daten zum Aufkommen und zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung im Rahmen der Meldepflicht gemäß 7 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom zu verfolgen. Die Gesamtdaten zum Klärschlammaufkommen für das Berichtsjahr stehen erst Ende des dritten Quartals des Folgejahres zur Verfügung. Deshalb wurden für diesen Lagebericht die Auswertungen zum Klärschlamm für das Jahr 2015 herangezogen. Im Jahr 2015 wurden von den kommunalen Kläranlagen Tonnen Trockenmasse Klärschlamm der Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt. Diese Klärschlammmenge liegt im Durchschnitt der letzten Jahre. In der Abbildung 9 sind die Verwertungs- bzw. Beseitigungspfade des Klärschlamms dargestellt. Abb. 9: Situation der Klärschlammentsorgung in Thüringen

18 Abb. 10: Klärschlammentsorgungswege in Thüringen 2002 bis 2015 Die thermische Verwertung des Klärschlamms ist im Vergleich zur letzten Berichterstattung um ca. ein Drittel gestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil der verwerteten Schlämme in der Landwirtschaft zurückgegangen. Neubau der Kläranlage Otzbach mit einer Ausbaugröße für 125 EW Betreiber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Foto: TLUG Jena, Wolfgang Hegeholz 18

19 6 Investitionen und staatliche Förderung In Thüringen obliegt gemäß 58 Thüringer Wassergesetz den Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbänden die Pflicht zur Beseitigung des anfallenden Abwassers (Beseitigungspflichtige). Die Beseitigungspflichtigen haben durch Bereitstellung einer abwassertechnischen Infrastruktur die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Errichtung bzw. Rekonstruktion der erforderlichen Abwasseranlagen ist mit einem beträchtlichen finanziellen Aufwand verbunden. Um die Beseitigungspflichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Fördermittel bereitgestellt. Mit dieser finanziellen Unterstützung war es den Aufgabenträgern in Thüringen möglich, die Maßnahmen zur Umsetzung der EG- Kommunalabwasserrichtlinie zu realisieren. Gleichzeitig konnten die aus der Investitionstätigkeit der Beseitigungspflichtigen resultierenden Beiträge und Gebühren durch Ausreichung der Fördermittel auf ein zumutbares Maß begrenzt werden. Seit 1990 hat das Thüringer Umweltministerium den Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung für die Errichtung der abwassertechnischen Infrastruktur ca. 1,6 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Hinzu kommen jeweils die Abwassermaßnahmen, die im Zuge der Wirtschaftsförderung vom Freistaat mitfinanziert wurden. Die Auswertung der Abwasserbeseitigungskonzepte hat ergeben, dass von den Abwasserzweckverbänden und eigenentsorgenden Gemeinden in Thüringen seit 1990 rund 5,36 Milliarden Euro in die Abwasserentsorgung investiert wurden. Die nachstehende Abbildung 11 zeigt die Fördermittel, die in der Zeit von 2008 bis 2016 bewilligt wurden. Abb. 11: Investitionskosten der Abwasserbeseitigung mit bewilligten Fördermitteln 19

20 Im Berichtszeitraum 2015/2016 konnten für Investitionen der kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung in Höhe von ca. 110,8 Millionen Euro ca. 33,9 Millionen Euro Fördermittel durch das Thüringer Umweltministerium vergeben werden. Die Förderung im Berichtszeitraum orientierte sich streng an der wasserwirtschaftlichen Priorität der Abwassermaßnahmen. Der Schwerpunkt der Förderung lag im Berichtszeitraum bei Abwassermaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG und der Kommunalabwasserrichtlinie 91/271/EWG sowie deren Umsetzung in Thüringen (Thüringer Kommunalabwasserverordnung). Hierunter zählen die Errichtung bzw. Rekonstruktion von Kläranlagen, der Aufbau von Ortskanalisationen sowie der Bau überörtlicher Verbindungssammler, Regenüberlaufbecken und Pumpwerken. In geringerem Ausmaß konnten darüber hinaus auch weitere Abwassermaßnahmen zur Umsetzung geltender wasserrechtlicher Anforderungen, wie z. B. in Trinkwasserschutzgebieten, finanziell unterstützt werden. Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen wurden in den Jahren 2015 und 2016 für die Sanierung (Ersatzneubau oder Nachrüstung) von Kleinkläranlagen Fördermittel in Höhe von ca. 3,6 Millionen Euro bewilligt. Mit der Förderung von biologischen Kleinkläranlagen werden somit auch individuelle Systeme gefördert, die das geforderte gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten können. Blick in die Kläranlage Oechsen Betreiber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Foto: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Neubau der Kläranlage Oechsen mit einer Ausbaugröße für 600 Einwohner Betreiber: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Foto: Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen 20

21 7 Zusammenfassung und Ausblick Mit Errichtung einer weitergehenden Abwasserbehandlung (Stickstoff- bzw. Phosphorelimination) in gemeindlichen Gebieten größer EW bis zum wurde die erste Etappe der Umsetzung der EG- Kommunalabwasserrichtlinie in Thüringen erfolgreich abgeschlossen. Auch für die Realisierung der zweiten Etappe der EG-Kommunalabwasserrichtlinie für gemeindliche Gebiete mit bis EW wurden alle erforderlichen Kläranlagen errichtet und in Betrieb genommen. Hauptziel des Aufbaus einer geordneten Abwasserbeseitigung ist und bleibt der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers bzw. die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gewässerqualität. Mithilfe der seit 1991 mit erheblichem Aufwand realisierten Abwasseranlagen konnte die Gewässergüte der klassifizierten Gewässer in Thüringen kontinuierlich verbessert werden. Mit dem erreichten Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen von ca. 79 % hat Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern jedoch immer noch einen Nachholbedarf. Zudem sind Belastungen durch Phosphoreinträge aus dem kommunalen Abwasserbereich und aus der Landwirtschaft der Grund dafür, dass der überwiegende Teil der Gewässer den von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten Zustand verfehlt. Zur Erreichung des guten Zustands und zum vollständigen Aufbau der abwassertechnischen Infrastruktur sind noch erhebliche Anstrengungen zu leisten. Ein Förderschwerpunkt wird künftig die Errichtung kleinerer kommunaler Kläranlagen und die Erhöhung des Anschlussgrades an bestehende kommunale Kläranlagen sein. Vor allem sollen vorhandene große Teilortskanalisationen, aus denen bisher hohe Schmutzfrachten in die Gewässer eingeleitet werden, angeschlossen werden. Um den guten Zustand aller Gewässer nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten und die Anforderungen der EG-Kommunalabwasserrichtlinie weiter zu erfüllen, werden seit 2009 verstärkt der Immissionsansatz verfolgt und solche Abwassermaßnahmen realisiert, die zu Frachtreduzierungen in denjenigen Gewässern führen, die den guten Zustand bisher noch nicht erreicht haben. Mit den Maßnahmenprogrammen des ersten Bewirtschaftungszeitraums 2009 bis 2015 zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie wurde der Anschlussgrad des Abwassers der Thüringer Bevölkerung an kommunale Kläranlagen weiter erhöht und eine verbesserte Nährstoffelimination erreicht. Die Maßnahmenprogramme beinhalteten den Neu- bzw. Ausbau von 24 Kläranlagen, die Optimierung von 27 Kläranlagen und die Erweiterung von 65 Kläranlagen um eine Phosphorfällung. Darüber hinaus umfassten die Programme in 155 Ortschaften Maßnahmen zum Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an Kläranlagen und die Errichtung von 23 Misch- bzw. Niederschlagswasserbehandlungsanlagen. Etwa 90 % der Maßnahmen waren bis Ende 2015 umgesetzt oder im Bau und führen zu einer dauerhaften Reduzierung der Phosphor-Einleitfracht um ungefähr 80 Tonnen pro Jahr. 21

22 Für den aktuellen zweiten Bewirtschaftungszeitraum bis zum Jahr 2021 sind ca. 500 weitere Maßnahmen geplant, die wiederum die Nährstoffreduzierung (weitere 70 Tonnen Phosphor pro Jahr) und die weitere Anschlussgraderhöhung in den Gebieten zum Ziel haben, in denen die Einleitgewässer noch nicht den guten Zustand erreicht haben. Neben zentralen Kläranlagen leisten biologische Kleinkläranlagen einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung von bundes- und europarechtlichen Anforderungen. Der Freistaat Thüringen unterstützt mit der Richtlinie für die Förderung von Kleinkläranlagen unter bestimmten Bedingungen den Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Stufe. Seit 2015 können nach dieser Richtlinie zudem Kleinkläranlagen als private Gruppenlösungen gefördert werden. 22

23 8 Anlage Übersichtskarte der gemeindlichen Gebiete ab EW in Thüringen 23

24 Impressum Herausgeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Reden - Beethovenstraße Erfurt Telefon: Telefax: poststelle@tmuen.thueringen.de Redaktion: TMUEN, Abteilung Technischer Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Bergbau Referat 25, Siedlungswasserwirtschaft, Wasserwirtschaftliche Strukturen Quellenangaben: Titelbild Foto: Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl "Mittlerer Rennsteig" Bauphase der Kläranlage Schleusingen mit einer Ausbaugröße von EW Betreiber: Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl "Mittlerer Rennsteig" Bild der Ministerin Foto: Andreas Pöcking Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten. Verteilerhinweis Diese Druckschrift wird von der Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Arten von Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. 24

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