Spartenordnung der Handballsparte des TuS Harsefeld e. V.
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- Julian Jaeger
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1 Spartenordnung der Handballsparte des TuS Harsefeld e. V. 1 Grundsätze ( Leitsatz ) Die Handballsparte des TuS Harsefeld betreibt und fördert den Handballsport als Leistungs- und Breitensport sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenbereich. 2 Ämter Die in 2a-e definierten Ämter sind Ehrenämter. Die Ausübung der Ämter erfolgt ohne jegliche Vergütung. Sollte der Inhaber eines Ehrenamtes auch ein Amt als Schiedsrichter (offizielle Ansetzung durch die HSG Stade / Bremervörde) oder Trainer (vgl. 6) bekleiden, ist darauf zu achten, dass nur eine für diese Tätigkeiten übliche Vergütung entgegengenommen werden darf. 2a Die Spartenleitung Die Sparte wird vom Spartenleiter geführt. Er repräsentiert die Sparte, vertritt sie dem Vorstand des TuS Harsefeld gegenüber und zeichnet für den allgemeinen Übungs- und Punktspielbetrieb verantwortlich. Zur Durchführung einzelner Projekte kann er für einen bestimmten Zeitraum Projektverantwortliche benennen und Aufgaben übertragen. 2b Der Schiedsrichterwart Der Schiedsrichterwart vertritt die Handballsparte gegenüber den Verantwortlichen der HSG Bremervörde / Stade zur Koordination der Schiedsrichteransetzungen, Ausbildung und Lizenzerhaltung. 2c Der Jungendwart Die Handball-Sparte stellt einen Jugendwart, der für die Koordination des Trainingsund Punktspielbetriebes der Jugend verantwortlich ist. In Zusammenarbeit mit der Spartenleitung definiert er verbindliche Ausbildungsziele und überwacht diese. 2d Der Kassenwart Der Kassenwart verwaltet das Spartenbudget, besonders den Etat, den der Gesamtverein der Handballsparte zur Verfügung stellt. Er hat auch die Eingänge von Spartenzusatzbeiträgen und Spenden zu überwachen. Kann die Sparte keinen Kassenwart stellen, obliegt dem Spartenleiter das Kassengeschäft. 2e Der Spielwart / Passwart Der Spielwart vertritt die Handballsparte gegenüber den Verantwortlichen der übergeordneten Verbände zur Koordination der Spielansetzungen. Er hält den Kontakt zu allen anderen Spielwarten der angeschlossenen Vereine und hat somit die alleinige Verantwortung evtl. Spielverlegungen zu beantragen und durchzusetzen. Während des Punktspielbetriebs ist der Spielwart für die rechtzeitige Eingabe der Ergebnisse im SIS sowie die Übersendung der Spielberichte an die spielleitende Stelle verantwortlich. Innerhalb des Vereins klärt der Spielwart die Hallennutzungszeiten mit dem vom TuS Harsefeld eingesetzten Spielwart ab. Er
2 erstellt lt. vorgegebenem Rahmenspielplan, nach Absprache mit den Trainern, einen Vereinsspielplan, nach dem der Punktspielbetrieb durchgeführt wird. Die Mannschaftseinteilung der Aufsichten obliegt ebenfalls dem Spielwart. Festgesetzte Fristen zur Terminierung des Spielplans und Nennung der Sportkameraden, die zur Aufsicht eingeteilt werden, sind unbedingt einzuhalten. Der Passwart verwaltet alle gestellten Passanträge. Hierzu sind vom Trainer alle erforderlichen Unterlagen (Vereinszugehörigkeit, Passantrag, Lichtbild und Kopie der Geburtsurkunde) beim Passwart abzugeben. Erst dann wird online bei der HVN Passverwaltung ein Spielerpass beantragt. Nach dem Posteingang versieht der Passwart den Spielerpass mit dem dazugehörigen Lichtbild, den Stempeln und der eigenhändigen Unterschrift. 2.1 Wahlen Die Wahlen finden auf der jährlichen Spartenversammlung statt und unterliegen in der Durchführung den Statuten des TuS Harsefeld e. V. 2.1a Die Ämter des Spartenleiters und Kassenwarts werden in Jahren mit gerader Jahreszahl neu gewählt 2.1b der Schiedsrichterwart, der Spielwart und der Jugendwart sind in den Jahren mit ungerader Zahl zu wählen, eine Wiederwahl ist möglich. 3 Trainings- und Punktspielbetrieb Der Trainings- und Punktspielbetrieb findet in den zugewiesenen Räumlichkeiten und Zeiten statt. Der Jugendbetrieb wird mindestens von einem Trainer/in oder Betreuer/in geleitet. Die Erwachsenen Mannschaften müssen mindesten zwei Schiedsrichter pro Mannschaft melden. Für den Übungs- und Punktspielbetrieb der Mannschaften hat ein Trainer oder Mannschaftsverantwortlicher die Verantwortung und die Schlüsselgewalt. Die Übungsleiterabrechnungen sind grundsätzlich vom Spartenleiter oder Kassenwart zu prüfen und monatlich an die TuS Geschäftsstelle weiterzuleiten. Betreuer, Mannschaftsverantwortliche und Trainer sind verantwortlich für: - die Einhaltung der zugewiesenen Zeiten für das Training und den Spieltagen - das Abschließen der Halle, falls es die letzte Nutzungszeit ist oder bei der folgenden Nutzung kein Übungsleiter vor Ort ist. - Vor und nach der Nutzung der Hallen ist ein Rundgang zu tätigen um etwaige Schäden festzustellen, die somit nicht dem TuS angelastet werden können - die Eintragung ins Hallenbuch (auch bei Schäden) - das Zurückbringen der ihm für den Trainingsbetrieb überlassenen Materialien und Spielgeräte (insbesondere Airbody ) in die dafür vorgesehene Schränke - die Überwachung der Vereinsmitgliedschaft - die laufende Unterrichtung des Spartenleiters (auch bei Unfällen usw.)
3 - den ordnungsgemäßen Ablauf von Jugend- und Erwachsenenpunktspielen - die Einhaltung der Hallenordnung (besonders das Rauch verbot) - das Einhalten von Fristen, die zur Organisation des Punktspielbetriebs nötig sind, d.h. rechtzeitige Abgabe der Ausfallzeiten, Aufsichten Einteilung und Kaderlisten - die Abgabe der Spielberichte, am Ende eines Spieltages, beim Spielwart - für ein korrektes Verhalten der Spieler und Mannschaftsverantwortlich - das korrekte und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Spielberichtsbogen - für die Sauberkeit (oder die Delegation ebendieser) der Tribünen / Flure bei Verkaufsansetzungen am Punktspieltag - Pflege der Mannschaftsbilder (Im jeweiligen Trikot zur Präsentation des Sponsors) und der Berichte auf der Homepage 4 Spartenzusatzbeiträge 4.1 Alle Spartenmitglieder, die in einer Mannschaft spielen und am Training teilnehmen, in der ein Trainer mit erhöhten Bezügen trainiert, haben einen Spartenzusatzbeitrag zu entrichten. Für passive Spartenmitglieder ist der Zusatzbeitrag freiwillig. Über die Einführung des Spartenzusatzbeitrages hat die Handballspartenversammlung erstmals am XX.XX.XXXX entschieden 4.2 Für Spartenmitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres Spartenmitglied wurden, wird der Spartenzusatzbeitrag erstmals mit Datum des Sparteneintritts fällig. 4.3 Bei Austritt aus der Sparte erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Spartenzusatzbeitrages. 4.4 Das Spartenmitglied oder der gesetzliche Vertreter erteilen der TuS Geschäftsstelle eine Einzugsermächtigung. 4.5 Der Spartenzusatzbeitrag wird fällig am jeden Jahres (nach der Spartenmitgliederversammlung) 4.6 Die Höhe des festzusetzenden Spartenzusatzbeitrages ergibt sich aus der aktuellen finanziellen Lage der Sparte und wird auf der Spartenjahresmitgliederversammlung bzw. einer separaten Mannschaftsversammlung ermittelt. 4.7 Bei Härtefällen entscheidet die Spartenleitung mit dem jeweiligen Trainer über eine gänzliche oder teilweise Befreiung vom Spartenzusatzbeitrag. 4.8 Die Höhe des Spartenzusatzbeitrages ermittelt sich aus den entstehenden Mannschaftskosten. 5 Ordnungswidrigkeiten / Strafen 5.1. Ab sofort werden die Kosten für persönliche Strafen, Mannschaftsstrafen, Spielverlegungen und fehlende Spielerpässe am Spieltag von der jeweiligen Mannschaft oder dem jeweiligen Spieler selbst getragen Anmeldung zur Relegation
4 Nach der Giftliste des TuS Harsefeld dürfen Ordnungswidrigkeiten nicht aus dem Spartenbudget gezahlt werden. Es verpflichtet sich daher jeder Trainer, der seine Jugendmannschaft zu einer Relegation anmeldet, im Falle einer Abmeldung aus der Relegation oder im laufenden Spielbetrieb des BHV, die anfallenden Strafgelder zu übernehmen und binnen 14 Tage nach Erhalt des Ordnungswidrigkeitsbescheids an die Geschäftsstelle des TuS Harsefeld zu zahlen. Im Einzelfall, nach Prüfung der Umstände, die in schriftlicher Form vom Trainer dargestellt werden, behält sich die Spartenleitung eine Aussetzung der Kostenübernahme durch den Trainer vor. Eine Anmeldung zur Relegation wird erst durchgeführt, wenn die Erklärung der Kostenübernahme über die anfallenden Strafgelder im vorgegebenen Entscheidungszeitraum der Spartenleitung vorliegt. Der Entscheidungszeitraum wird von der Spartenleitung festgelegt Zeitnehmer / Sekretär Die Zeitnehmer und Sekretär Ansetzungen werden durch den Spielwart festgelegt und mit den Mannschaften abgestimmt. Im Falle, dass ein Spieler/in diese Ansetzung nicht wahrnimmt ist ein Strafgeld von 15 für Erwachsene und 7 für Jugendliche zu zahlen. Wenn dieses Strafgeld nicht gezahlt wird, behält sich die Spartenleitung vor, den Spielerpass einzuziehen und erst nach Ausgleich der Schuld wieder an den Mannschaftsverantwortlichen zurück zugeben. 6 Abrechnung von Übungsleiterstunden Alle Übungsleiter müssen Ihre Übungsleiterabrechnungen bis zum Ende des folge Monats bei dem Spartenleiter oder dem Kassenwart zur Prüfung und Unterschrift abgegeben haben. Abrechnung von Übungsleiterstunden in der Vorbereitungsphase Übungsleiterstunden in der Vorbereitungsphase können nur für den Zeitraum abgerechnet werden, an denen die Sporthalle(n) für den Handballsport geöffnet sind. Dieses betrifft auch die Ferienzeit. Folgende Mannschaften können zusätzlich zur normalen Trainingszeit maximal 9 Übungsleiterstunden (pro Monat) während der Vorbereitungsphase abrechnen: Damen- und Herrenmannschaften A- bis C-Jugend Für die Mannschaften der D- bis E-Jugend können keine Übungsleiterstunden zusätzlich zur normalen Trainingszeit abgerechnet werden. Die normale Trainingszeit bezeichnet die Tage, an denen während der Saison trainiert wird.
5 Die Vorbereitungsphase endet mit dem ersten Punktspiel der jeweiligen Mannschaft. 7 Änderungen / Erweiterungen der Spartenordnung 7a Erweiterungen und Änderungsgesuche sind dem Spartenleiter bis zwei Wochen von der Spartenversammlung zur Durchsicht vorzulegen. 7b Änderungen, werden durch den Spartenleiter auf der Spartenversammlung bekanntgegeben. Über Änderungen muss neu abgestimmt werden. Der bisherige Inhalt der Spartenordnung bleibt davon unberührt. 7c Am Tag der Abstimmung nicht anwesende Spartenmitglieder unterliegen bei Änderungen der Holschuld. Die geänderte Spartenordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Diese Spartenordnung ist auf der Spartenversammlung vom mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden. gez. Rainer Wulf Spartenleiter
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